Liebe Leserin, lieber Leser,
es ist ein altes Spiel. Menschen, denen Unrecht geschieht, werden gegen andere Menschen, denen auf eine andere Art und Weise Unrecht geschieht, gegeneinander ausgespielt. So erklärt ein Schmerzpatient in der Süddeutschen Zeitung, dass er das gegenwärtige Cannabisgesetz gar nicht gut findet. Es wird als Konkurrenz zu seinem legitimen Anspruch auf Linderung nach dem Cannabis als Medizin Gesetz aus dem Jahr 2017 betrachtet.
Natürlich benötigen Cannabispatienten Cannabis zur Behandlung ihrer Erkrankungen. Dafür hat die ACM zwei Jahrzehnte lang gekämpft. Und natürlich sind Freizeitkonsumenten nicht auf ihre Droge angewiesen, genauso wenig wie andere Freizeitkonsumenten anderer Alltagsdrogen wie Kaffee, Tabak und Alkohol ihre Drogen nicht zum Leben benötigen. Aber es kann heute nicht mehr abgestritten werden, dass es legitim ist, wenn Freizeitkonsumenten von Cannabis Wege aus der Illegalität suchen.
Die gegenwärtige Situation ist unbefriedigend, auch wenn sich in den letzten Jahren vieles in die richtige Richtung bewegt hat. Aber Freizeitkonsumenten von Cannabis sind auch mit einem Cannabisrezept, das ihnen von willfährigen Geschäftemachern angeboten wird, keine Cannabispatienten. So ist auch die Behauptung, man wäre mit solch einem Rezept hinsichtlich eines möglichen Führerscheinverlustes abgesichert, eine skrupellose Täuschung. Solange Cannabis nicht einerseits als Medikament behandelt wird, wenn es ein Medikament ist, und andererseits Freizeitkonsumenten nicht einen selbstverständlichen legalen Zugang zu ihrer Droge haben, werden wir mit Widersprüchen leben müssen. Das sind zwar zwei verschiedene Dinge, die beiden Gruppen sollten sich allerdings heute nicht mehr gegeneinander ausspielen lassen.
Die Verweigerung von Cannabis als Medizin ist ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit, sagt uns das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verweigerung von Cannabis als Alltagsdroge hat keine rationale Basis mehr, lehrt uns die Wissenschaft
Heiter weiter
Franjo Grotenhermen