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ACM-Mitteilungen vom 20. April 2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
nach Medienberichten plant die Bundesregierung einen neuen Grenzwert für THC im Blutserum für den Straßenverkehr. Bisher gilt für Autofahrer ein analytischer Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, oberhalb dessen der Verlust des Führerscheins droht. Diese Grenze soll, dem Vorschlag einer Expertenkommission folgend, auf einen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml erhöht werden.
In diesem Jahr plant die ACM – wie in den vorausgegangenen Jahren – eine Online-Fortbildungsveranstaltung. Allerdings wollen wir den Charakter der Veranstaltung ändern. Ein Schwerpunkt sind juristische Fragen, denn wir erleben gerade in diesem Bereich ein großes Interesse an soliden Informationen zur Einordnung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen.
Und eine gute Nachricht für Personen, die den Start des Cannabis-Anbaukurses am 7. April verpasst haben: Es besteht die Möglichkeit zu einem späten Einstieg in den Kurs mit der Teilnahme an einer Wiederholung der ersten Veranstaltung.
Heiter weiter
Franjo Grotenhermen