Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2024
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    ACM-Mitteilungen vom 14. September 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich möchte heute eine neue Plattform von Copeia zur Sammlung von Kasuistiken (Fallberichten) vorstellen. Es gab in der Vergangenheit vereinzelte, weitgehend gescheiterte Versuche, eine solche Datenbank aufzubauen. Das aktuelle Projekt von Copeia erscheint recht vielversprechend. Von Ärzten gut dokumentierte Fallberichte haben seit dem letzten Jahr eine erhöhte Bedeutung für Kostenübernahmen erlangt. Das Bundessozialgericht hatte Ende 2022 darauf hingewiesen, dass auch der Verweis auf veröffentlichte Fallberichte ein Nachweis dafür sein kann, dass Cannabis bei einer bestimmten Erkrankung oder Symptomatik hilfreich sein kann. Durch diese Sammlung können sich Ärzte gegenseitig wirksam bei einem Antrag auf eine Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabismedikamenten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 31.8.2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    heute hat die ACM auf ihrer Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Damit geht auch ein unfruchtbarer Streit zwischen den beiden Patientenvertretern im Vorstand und den anderen 4 Vorstandsmitgliedern, den wir bisher nicht öffentlich gemacht hatten, zu Ende. Der neue Vorstand freut sich auf ein neues Kapitel einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 24. August 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist ein altes Spiel. Menschen, denen Unrecht geschieht, werden gegen andere Menschen, denen auf eine andere Art und Weise Unrecht geschieht, gegeneinander ausgespielt. So erklärt ein Schmerzpatient in der Süddeutschen Zeitung, dass er das gegenwärtige Cannabisgesetz gar nicht gut findet. Es wird als Konkurrenz zu seinem legitimen Anspruch auf Linderung nach dem Cannabis als Medizin Gesetz aus dem Jahr 2017 betrachtet.

    Natürlich benötigen Cannabispatienten Cannabis zur Behandlung ihrer Erkrankungen. Dafür hat die ACM zwei Jahrzehnte lang gekämpft. Und natürlich sind Freizeitkonsumenten nicht auf ihre Droge angewiesen, genauso wenig wie andere Freizeitkonsumenten anderer Alltagsdrogen wie Kaffee, Tabak und Alkohol ihre Drogen nicht zum Leben benötigen. Aber es kann heute nicht mehr abgestritten werden, dass es legitim ist, wenn Freizeitkonsumenten von Cannabis Wege aus der Illegalität suchen.

    Die gegenwärtige Situation ist unbefriedigend, auch wenn sich in den letzten Jahren vieles in die richtige Richtung bewegt hat. Aber Freizeitkonsumenten von Cannabis sind auch mit einem Cannabisrezept, das ihnen von willfährigen Geschäftemachern angeboten wird, keine Cannabispatienten. So ist auch die Behauptung, man wäre mit solch einem Rezept hinsichtlich eines möglichen Führerscheinverlustes abgesichert, eine skrupellose Täuschung. Solange Cannabis nicht einerseits als Medikament behandelt wird, wenn es ein Medikament ist, und andererseits Freizeitkonsumenten nicht einen selbstverständlichen legalen Zugang zu ihrer Droge haben, werden wir mit Widersprüchen leben müssen. Das sind zwar zwei verschiedene Dinge, die beiden Gruppen  sollten sich allerdings heute nicht mehr gegeneinander ausspielen lassen.

    Die Verweigerung von Cannabis als Medizin ist ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit, sagt uns das Bundesverwaltungsgericht.

    Die Verweigerung von Cannabis als Alltagsdroge hat keine rationale Basis mehr, lehrt uns die Wissenschaft

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 17. August 2024

    bereits nach wenigen Wochen macht sich bemerkbar, dass die 2. Säule des Cannabisgesetzes bisher nicht umgesetzt werden konnte. Es fehlen Cannabisshops, in denen sich Freizeitkonsumenten unkompliziert mit ihrer Droge versorgen können. Stattdessen suchen sie nach anderen Wegen, um aus der Illegalität herauszukommen. Sie suchen und finden Ärzte – meistens über fragwürdige Telemedizin-Anbieter –, die ihnen Cannabis auf Rezept verschreiben. Wer will es ihnen verdenken? Wer möchte schon täglich in der Illegalität leben, wegen des Konsums einer Droge, die nach wissenschaftlichen Kriterien weniger gefährlich ist als Alkohol, aber nicht nur bei alten weißen Männern aus Süddeutschland ihr gesellschaftliches Image als gefährliche Droge nicht so schnell verliert?

    Umso verlogener ist der Auftritt konservativer Kreise, die das ohne Zweifel insuffiziente Gesetz und dessen Umsetzung kritisieren. Die gesundheitlichen Vorteile einer Legalisierung, wie sie in anderen Ländern beobachtet werden können, wie etwa beim Jugendschutz in Kanada, können erst vollständig eintreten, wenn eine Legalisierung auch tatsächlich stattgefunden hat und nicht nur Ausnahmen von der weiterhin bestehenden Strafbarkeit, die nur für einen Teil der Konsumenten eine Lösung darstellt.

    Dieses und andere aktuelle Themen besprechen wir auf der Mitgliederversammlung der ACM am 31. August 2024. Mitglieder haben bereits eine Einladung erhalten. Sie erhalten in einigen Tagen noch einmal eine Erinnerung mit Tagesordnung und Zugangsdaten.

    Abschließend ein Hinweis: Die Charité in Berlin sucht Teilnehmer für eine Studie mit THC bei posttraumatischer Belastungsstörung.

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    ACM-Mitteilungen vom 3. August 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    heute informieren wir über die gemeinsame Presseerklärung der Fachverbände zu Medizinalcannabis zum Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), den wir zusammen mit einer ersten Einschätzung von mir bereits in der letzten Ausgabe der ACM-Mitteilungen vorgestellt hatten. Meine Einschätzung fällt skeptischer aus als die der gemeinsamen Erklärung der Fachverbände, was auch richtig ist. Schließlich haben wir gemeinsam das erreicht, was maximal erreicht werden konnte. Daher darf der Beschluss als Erfolg gewertet werden. Mehr war nicht möglich – auch wenn die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Krankenkassen alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen werden, um die Zahl der Verschreibungen zulasten der GKV möglichst klein zu halten. Die Drohung mit Strafzahlungen für Ärzte, sogenannte Regresse, macht es möglich.

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Juli 2024

    Professor Hecken hat gesprochen. Der lang erwartete Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) unter seinem Vorsitzenden Professor Josef Hecken zur zukünftigen Handhabung von Kostenübernahmeanträgen bei der Verwendung cannabisbasierter Medikamente wurde auf seiner Sitzung am 18. Juli veröffentlicht. Danach brauchen 16 Facharztgruppen, inklusive Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, keinen Kostenübernahmeantrag mehr bei der Krankenkasse stellen, wenn sie einem Patienten Cannabis als Medizin verschreiben möchten. Da Ärztinnen und Ärzten weiterhin ein Regress wegen Unwirtschaftlichkeit der Therapie droht, kann erst die Zukunft zeigen, in welchem Umfang dieser zumindest auf den ersten Blick sehr erfreuliche Beschluss die Praxis der Verschreibung verändern wird.

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    ACM-Mitteilungen vom 13. Juli 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir sind gespannt, wie der Gemeinsame Bundesausschuss auf seiner Sitzung am 18. Juli 2024 über mögliche Arztgruppen, die ohne Beantragung einer Kostenübernahme cannabisbasierte Medikamente verschreiben dürfen, entscheiden wird. Der G-BA berät das Thema seit dem letzten Jahr. Auch Vertreter der ACM haben an den Anhörungen des G-BA zum Thema teilgenommen.

    Ebenso gibt es beim Thema Nutzhanf Fortschritte. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hat bekannt gegeben, dass er den Anbau und Umgang mit Nutzhanf liberalisieren möchte.

    Eine abschließende Information für Mitglieder der ACM: Die nächste Mitgliederversammlung der ACM findet am 31. August 2024 statt. Ursprünglich hatten wir diese für den Juli geplant, die Versammlung musste aber verschoben werden. Mitglieder erhalten eine persönliche Einladung via E-Mail. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Mitglied der ACM zu werden.

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    ACM-Mitteilungen vom 06. Juli 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Branchenverband Cannabiswirtschaft hat eine Interessenvertretung für Cannabis Anbauvereinigungen gegründet, den Bundesverband Cannabis Anbauvereinigungen (BCAV). Noch ist die Situation in vielen Bundesländern unübersichtlich.

    Bisher ist auch nicht bekannt, ob es Initiativen gibt, die sich mit ihren Ideen speziell an Cannabispatienten wenden, um diesen einen preiswerten Zugang zu qualitativ möglichst hochwertigem Cannabis zu ermöglichen. Sicherlich sind hier weiterhin die Apotheken gefragt, und wir müssen den Druck hochhalten, damit die medizinische Versorgung mit cannabisbasierte Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte mit Medikamenten aus der Apotheke sichergestellt wird.

    Nachdem der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für den Freizeitkonsum im Straßenverkehr die letzte Hürde genommen hat, wäre es nun wünschenswert, wenn eine vernünftige Regelung zum Thema Cannabis als Medizin und Führerschein nicht nur seit 1998 auf dem Papier stünde, im §24 A Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung, sondern auch in die Praxis umgesetzt würde. Die Angst vor dem Führerscheinverlust ist heute leider die größte Angst vieler Cannabispatienten. Ich erfahre regelmäßig von Patienten, die ihre Therapie beenden, weil Führerscheinstellen ihnen deutlich zu verstehen gegeben haben haben, dass sie entweder eine Cannabistherapie durchführen können oder einen Führerschein besitzen dürfen, jedoch beides nicht gleichzeitig.

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    ACM-Mitteilungen vom 29.6.2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    eine aktuelle Umfrage der Pronova BKK, 1/4 aller Deutschen konsumieren gelegentlich Cannabis. Wie in allen Jahrzehnten davor war der Konsum unter jüngeren Personen höher als bei älteren. Dies unterstreicht erneut die Notwendigkeit einer neuen Drogenpolitik. Zahlen aus Nordamerika zeigen zudem, dass dort die Zunahme des Cannabiskonsums bei Personen über 65 Jahren am stärksten ist. Unter anderem wird vermutet, dass viele ältere Personen Cannabis gegen eine Vielzahl von Altersbeschwerden, wie zum Beispiel Arthroseschmerzen, Schlafstörungen,  Depressionen und Appetitlosigkeit einsetzen. Wir werden sehen, ob es in Europa eine ähnliche Entwicklung geben wird.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15.6.2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    im Dezember 2023 bekam ich ein ungewöhnliches Schreiben eines Sozialgerichts. Danach hatte eine gesetzliche Krankenversicherung Einspruch dagegen erhoben, mich als Gutachter nach § 109 SGG zu akzeptieren, da ich befangen sei. Vor wenigen Tagen habe ich den Auftrag des Gerichts erhalten, der Antrag der Barmer war abgelehnt worden. Das hat mich dazu angeregt, hier einige Zeilen zu häufigen Fehlern von Patienten, Ärzten und Gutachtern für Sozialgerichte niederzuschreiben.

    Ein weiteres Thema dieses Newsletters ist die Zustimmung des aktuellen Cannabisgesetzes durch den Bundesrat. Die Gründung von Anbauvereinigungen ist nun möglich, und der THC-Grenzwert im Blut wurde auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum erhöht.

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    ACM-Mitteilungen vom 8. Juni 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am Donnerstag, den 6. Juni 2024, hat der Bundestag einen neuen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum verabschiedet, während der Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt wurde. Wir gehen davon aus, dass die neuen Regelungen im Sommer in Kraft treten. Die Bundestagsdebatte mit Beiträgen von Dirk Heidenblut (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Kristine Lütke (FDP), Ates Gürpinar (Die Linke) und anderen kann in der Mediathek des Deutschen Bundestages abgerufen werden. In der Debatte wurden auch noch Nachbesserungen des im April verabschiedeten Cannabisgesetzes diskutiert. Die Internetseite des Bundestags enthält auch eine Liste von Sachverständigen und deren Stellungnahmen zum Thema THC-Grenzwert.

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    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 1. Juni 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags führt am Montag, 3. Juni 2024, eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP  (Drucksache 20/11370) sowie einen Gegenantrag der CDU/CSU Fraktion, der die Beibehaltung des bisherigen Grenzwertes von 1 ng/ml THC im Blutserum fordert (Drucksache 20/11143), statt.

    Die Ausschusssitzung wird live übertragen und kann später in der Mediathek abgerufen werden. Die Internetseite des Ausschusses enthält eine Liste der zur Anhörung geladenen Sachverständigen sowie schriftliche Stellungnahmen, darunter von Rechtsmedizinern, der Bundesanstalt für Straßenwesen, Juristen, von Polizei und ADAC.

    Ein anderes Thema hat mich zugleich überrascht und schockiert. Zum ersten Mal wurde ein Patient verhaftet, als er sich mit Cannabis und dem mitgeführten Schengen-Formular beim Grenzübertritt in ein anderes Land im Schengenraum – Rumänien – verhaftet wurde, und ihm nun ein Strafverfahren droht. Es hat mich überrascht, weil es bisher in tausenden von Fällen nie Probleme gab, zugleich aber auch schockiert, weil die rumänische Justiz bisher massiv vorgeht.

    Abschließen möchte ich mit den sehr positiven Rückmeldungen zur ACM-Fortbildungsveranstaltung am 25. Mai 2024. Wir nehmen weiterhin gern konstruktive Kritik entgegen, um unsere Veranstaltungen weiter zu verbessern.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 19. Mai 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am Samstag, den 25.Mai 2024, treffen wir uns zu unserer jährlichen Online-Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte. Diesmal planen wir es als kompakten Workshop über 4,5 Stunden unter fachlicher Beteiligung eines Juristen, eines Apothekers und ärztlicher Kolleginnen und Kollegen. Eine Übersicht über die Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte der ACM in diesem Jahr finden Sie für Tagesveranstaltungen und für laufende Fortbildungen an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat auf unserer Internetseite.

    Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzes, das die Ungerechtigkeiten bei der Behandlung von Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr reduzieren soll, am Donnerstag, den 16. Mai 2024, möchten wir die Bedeutung des Speicheltests als Vortest zur Klärung der Frage, ob überhaupt in den Stunden vor der Teilnahme per Cannabis konsumiert wurde, auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten hervorheben.

    Für unsere Mitglieder möchte ich den Termin der diesjährigen Mitgliederversammlung am 20. Juli 2024 vorankündigen, damit Sie sich diesem bereits vormerken können. Nach den Corona-Jahren, die ein persönliches Treffen erschwert und uns zu hybriden Veranstaltungen gezwungen haben, möchten wir die Versammlung wieder  in Präsenz durchführen.

    Wir sehen uns virtuell in einer Woche.

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    Franjo Grotenhermen 

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    ACM-Mitteilungen vom 11. Mai 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    diese Meldung überrascht, zumindest auf den ersten Blick: „Apotheken sollen Cannabis auch ohne Rezept verkaufen können“, fordert der Chef des Apothekerverbandes Nordrhein. Gleichzeitig sind bei einigen Ärzten die Schwelle für die Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten gesunken. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat hier vor allem den Doktor Internet ausgemacht. Entwickelt sich hier gerade eine Koalition geschäftlicher Interessen einiger Ärzte und Apotheker zur Umsetzung einer unerwarteten Form der Cannabislegalisierung? Offensichtlich findet zumindest eine zunehmende Vermischung von medizinischer Verwendung und Freizeitkonsum statt?

    Die CSU stellt noch eine weitere Frage. Darf in der PULS Reportage des Bayerischen Rundfunks darüber informiert werden, wie man Cannabis selbst anbaut? Die Berliner Zeitung berichtete darüber, dass die CSU die Löschung der Reportage fordert.

    Die Entwicklung neuer THC-Grenzwerte für Cannabiskonsumenten, die am Straßenverkehr teilnehmen, nimmt konkretere Formen an. Die Diskussion im Deutschen Bundestag steht online zur Verfügung. Nach unserem Eindruck haben wir in den zuständigen Bundestagsabgeordneten in der Regierungskoalition – Swantje Michaelsen (Grüne), Mathias Stein (SPD) und Jürgen Lenders (FDP) – engagierte Verfechter für eine sinnvolle und machbare Neugestaltung der wissenschaftlich unhaltbaren Rechtslage. Einen ganz konkreten Gewinner haben die aktuellen Gesetzespläne bereits: Das Amtsgericht Dortmund sprach einen Verkehrsteilnehmer frei, bei dem 3,1 ng/ml THC im Blutserum festgestellt wurden. Es betrachtete die Vorschläge der Expertengruppe als „antizipiertes Sachverständigengutachten“.

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    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 27. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach dem Cannabisgesetz konkretisiert sich nun auch das Vorhaben der Bundesregierung, das Straßenverkehrsgesetz so zu ändern, dass nicht mehr der alleinige Nachweis von THC, ohne Hinweis auf eine fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigung, zu einem Führerscheinverlust führt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit einem Antrag verhindern möchte.

    Wir werden am 25. Mai im Rahmen der ACM-Online-Veranstaltung auch über dieses Thema diskutieren.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. April 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach Medienberichten plant die Bundesregierung einen neuen Grenzwert für THC im Blutserum für den Straßenverkehr. Bisher gilt für Autofahrer ein analytischer Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, oberhalb dessen der Verlust des Führerscheins droht. Diese Grenze soll, dem Vorschlag einer Expertenkommission folgend, auf einen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml erhöht werden.

    In diesem Jahr plant die ACM – wie in den vorausgegangenen Jahren – eine Online-Fortbildungsveranstaltung. Allerdings wollen wir den Charakter der Veranstaltung ändern. Ein Schwerpunkt sind juristische Fragen, denn wir erleben gerade in diesem Bereich ein großes Interesse an soliden Informationen zur Einordnung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

    Und eine gute Nachricht für Personen, die den Start des Cannabis-Anbaukurses am 7. April verpasst haben: Es besteht die Möglichkeit zu einem späten Einstieg in den Kurs mit der Teilnahme an einer Wiederholung der ersten Veranstaltung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 13. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kürzlich erhielt ich eine E-Mail eines Kollegen, in der dieser berichtete: „Ich habe gerade mit einer Apotheke telefoniert. Diese bekommen tausende, absolut fragwürdige Rezepte aus Kroatien zugeschickt und fühlen sich verpflichtet, diese zu beliefern und das verschriebene Cannabis an Personen abzugeben.“ Das widerspreche doch jeglicher Berufsethik, und er fragt, welcher Stelle man solche Scharlatane melden könne.

    Ärzte bzw. Unternehmen, die mit mangelnder ärztlicher Sorgfalt agieren, könnten nach meinem Eindruck dem berechtigten Ansinnen von Patienten nach einer ausreichenden Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten einen Bärendienst erweisen. So könnten alle Telemedizin-Unternehmen unter Generalsverdacht einer sorglosen Verschreibung und alle Patienten, die telemedizinisch versorgt werden, generell unter dem Verdacht stehen, in Wirklichkeit Freizeitkonsumenten zu sein. Ich selbst arbeite seit 2012 telemedizinisch, was richtig angewendet, ein wunderbares Werkzeug im Rahmen einer guten ärztlichen Therapie sein kann. Einige Telemedizin-Unternehmen könnten dagegen die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten, die in den vergangenen Jahren abgebaut werden konnte, wieder vergrößern.

    Ein weiteres Thema in diesem Rundbrief ist die Diskussion um THC-Grenzwerte im Blut. Eine Expertenkommission hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums dazu einen Vorschlag erarbeitet. Nach Angaben des nordrheinwestfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) sei er gegen die Legalisierung von Cannabis, weil es zu einer erheblichen Erhöhung der Verkehrsunfallzahlen kommen werde. Solche Äußerungen nähren den Verdacht, dass die Sanktionierung von Cannabiskonsumenten erneut mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts erfolgen soll, denn die Legalisierung von Cannabis hat mit THC-Grenzwerten zunächst einmal nichts zu tun.

    Abschließend hier ein Hinweis auf Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz durch das Bundesministerium für Gesundheit.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 30. März 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    eines hat der Gesetzgeber mit dem neuen, lange auf der Kippe stehenden Cannabisgesetz, das nach dem erhofften Verlauf der Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024 nun am 1. April in Kraft treten kann, bereits geschafft. Es wird vermehrt über die möglichen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für Verkehrsteilnehmer, gesprochen. Und es ist gut, dass darüber nun einfacher gesprochen werden kann. Das ist ein guter Anfang, auch wenn die Diskussion zum Teil noch etwas hysterisch geführt wird.

    Ohne öffentliches Aufsehen hat eine Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums einen Vorschlag für neue THC-Grenzwerte im Blut bei der Teilnahme von Cannabiskonsumenten am Straßenverkehr erarbeitet. Wir hatten in der Arbeitsgruppe Stillschweigen vereinbart. Die wichtigsten Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums sowie den Empfehlungen und deren Begründungen. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe lagen zunächst mit ihren Vorstellungen weit auseinander, es gelang aber durch an der Sache orientierte Gespräche zu einem nahezu einheitlichen Vorschlag zu gelangen. Es war den meisten Teilnehmern ein großes Anliegen, den politischen Entscheidungsträgern eine wissenschaftlich fundierte sowie gut nachvollziehbare und transparente Basis für ein praktikables Gesetz an die Hand zu geben.

    Ab heute besteht die Möglichkeit, sich für den vor einer Woche angekündigten Anbaukurs für Cannabis anzumelden. Abschließend möchte ich auf einen Podcast mit unserer Vorstandsvorsitzenden Professorin Kirsten Müller-Vahl hinweisen.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen Spezial vom 23. März 2024: Anbaukurs ab 7. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach der Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024 ist es klar: Ab dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene 3 weibliche Hanfpflanzen legal anbauen.

    Dies kann auch für viele Patient:innen, deren Kosten für ihre Cannabistherapie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von Interesse sein.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 16.03.2024

    Liebe Leserin lieber Leser,

    es bleibt weiterhin spannend beim Ringen um das Cannabisgesetz. Am 22. März findet die nächste Sitzung des Bundesrats statt. Mehrere Ausschüsse des Bundesrats wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Einige befürchten bereits, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss dauerhaft blockiert wird, und das Gesetz nicht umgesetzt werden kann, obwohl es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Lassen sich die Parteien der Ampelkoalition von CDU und CSU vorführen?

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. März 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es gibt etwas zur feiern!

    am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit von 404 Stimmen, 226 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen das Cannabisgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Angesichts der Unsicherheiten im Vorfeld überrascht dieses deutliche Ergebnis. Die Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat geliefert.

    Es gibt allerdings Stimmen aus den Ländern, nach denen diese im Bundesrat auf seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 den Vermittlungsausschuss anrufen möchten. Auch SPD- und Länderminister der Grünen haben erhebliche Bedenken geäußert, dass der Zeitraum zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten zu kurz sei, dass die Justiz sich ausreichend auf den Ansturm von Amnestieanträgen vorbereiten könne. Es wird eine Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. April auf den 1. Oktober 2024 diskutiert. Die grundsätzliche Zustimmung wurde jedoch nicht infrage gestellt.

    Im Bundestag wurde das Gesetz heftig diskutiert. Einen Lacher hat ein Zwischenruf während der Rede des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger ausgelöst, aufgrund seiner in einem Wahlkampf zur Schau getragenen Begeisterung für die in der Wissenschaft allgemein als gefährlicher als Cannabis eingestuften Droge Alkohol: Man könne sich ja sonst nichts.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 17. Februar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Cannabisgesetz steht für kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses, des Finanzausschusses, des Rechtsausschusses, des Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Inneres und Heimat sowie des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht es noch nicht, die nachträgliche Aufnahme wird jedoch für Donnerstag oder Freitag erwartet. Das berichtete der Branchenverband Cannabiswirtschaft. Es steht der unveränderte Gesetzentwurf vom Oktober 2023 zur Diskussion. Die CDU möchte das Gesetz mit einem eigenen Antrag stoppen.

    Wir stehen vor wichtigen und notwendigen Veränderungen!

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 03. Februar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Antwort auf die Frage in den ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024 lautet glücklicherweise: ja, sie kommt!

    Die ACM und andere Initiativen haben in den vergangenen Wochen insbesondere die SPD darin bestärkt, das Cannabisgesetz zu verabschieden, auch wenn es kein perfektes Gesetz ist. Daher ist es an der Zeit, den engagierten Politikern für eine humane Drogenpolitik innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu danken. Das gilt insbesondere Burkhard Blienert, Dirk Heidenblut und Carmen Wegge, die hier dicke Bretter zu bohren hatten, auch gegen den geballten Widerstand namhafter Interessengruppen, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten in Stellung gebracht hatten.

    So schrieb Burkhard Blienert in einem Brief an mehrere Organisationen: „Ich kann Ihnen versichern, dass ich aktuell eine Vielzahl an Gesprächen führe, um die gesundheitspolitischen Ziele, die wir mit diesem Gesetz erreichen können, wieder in den Fokus zu rücken. Für Ihre Unterstützung in der Sache bedanke ich mich recht herzlich.“

    Unser Dank geht mit der gleichen Herzlichkeit zurück.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kommt es, oder kommt es nicht?

    Seitdem einige Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erklärt haben, nicht für das von der Bundesregierung geplante Cannabisgesetz stimmen zu wollen, machen sich viele Patienten Sorgen, dass das Gesetz scheitern könnten. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 19. Januar darüber, dass der Zeitplan zur Cannabisfreigabe zu scheitern drohe, während die Ärztezeitung heute, am 20. Januar, darüber berichtet, dass der Bundesgesundheitsminister davon ausgeht, dass der Zeitplan eingehalten werden könne.

    Auch Lobbyisten gegen die Legalisierung melden sich zu Wort, und diese stammen nicht unbedingt alle aus der CDU/CSU-Fraktion. Ein besonders perfides Vorgehen dokumentiert ein gleichlautender Artikel in der Frankfurter Rundschau und im Merkur vom 13. Januar 2024 mit der Überschrift „Cannabis-Patientin gegen Legalisierung: Für uns ein Schlag ins Gesicht“. Darin kommt eine Patientin zu Wort, bei der sich herausstellte, dass sie in einem so genannten „Patientenbeirat“ des Unternehmens Cannamedical sitzt. Der Artikel suggeriert, dass Cannabispatienten in relevanten Teilen gegen die geplanten Pläne der Bundesregierung sind. Cannamedical hat nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, dass eine Cannabislegalisierung ihren Geschäftsinteressen zuwiderläuft. Nachdem ich den Autor des Artikels kontaktiert hatte und ihm mangelnde journalistische Sorgfalt vorgehalten hatte, besaß dieser immerhin die Größe, sich dafür schriftlich zu entschuldigen. Daraufhin wurde auch die Überschrift des sonst unveränderten Artikels geändert („Cannabis-Patientin: das Kraut hat mein Leben gerettet“).

    Auch sonst muss der Druck auf viele Parlamentarier des Deutschen Bundestags groß sein, da nicht nur Ärzteverbände und Lehrerverbände vor der Legalisierung warnen. Wir hoffen, dass das Gesetz wie geplant verabschiedet wird und bald in Kraft tritt.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 6. Januar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    im Juli 2023 beauftragte der Gesetzgeber den G-BA “das  Nähere  zu  einzelnen  Facharztgruppen  und  den  erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt nach Absatz 6 Satz 2 entfällt“, zu regeln. Der G-BA hat am 7.11.2023 ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet und einen Beschlussentwurf zu möglichen Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie sowie Varianten einer Facharztliste vorgelegt. Die ACM hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

    Wir drucken hier die gemeinsame Pressemitteilung von 8 Fachverbänden ab, die am 3. Januar veröffentlicht wurde.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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