Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2024
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    ACM-Mitteilungen vom 20. April 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach Medienberichten plant die Bundesregierung einen neuen Grenzwert für THC im Blutserum für den Straßenverkehr. Bisher gilt für Autofahrer ein analytischer Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, oberhalb dessen der Verlust des Führerscheins droht. Diese Grenze soll, dem Vorschlag einer Expertenkommission folgend, auf einen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml erhöht werden.

    In diesem Jahr plant die ACM – wie in den vorausgegangenen Jahren – eine Online-Fortbildungsveranstaltung. Allerdings wollen wir den Charakter der Veranstaltung ändern. Ein Schwerpunkt sind juristische Fragen, denn wir erleben gerade in diesem Bereich ein großes Interesse an soliden Informationen zur Einordnung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

    Und eine gute Nachricht für Personen, die den Start des Cannabis-Anbaukurses am 7. April verpasst haben: Es besteht die Möglichkeit zu einem späten Einstieg in den Kurs mit der Teilnahme an einer Wiederholung der ersten Veranstaltung.

    Heiter weiter

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 13. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kürzlich erhielt ich eine E-Mail eines Kollegen, in der dieser berichtete: „Ich habe gerade mit einer Apotheke telefoniert. Diese bekommen tausende, absolut fragwürdige Rezepte aus Kroatien zugeschickt und fühlen sich verpflichtet, diese zu beliefern und das verschriebene Cannabis an Personen abzugeben.“ Das widerspreche doch jeglicher Berufsethik, und er fragt, welcher Stelle man solche Scharlatane melden könne.

    Ärzte bzw. Unternehmen, die mit mangelnder ärztlicher Sorgfalt agieren, könnten nach meinem Eindruck dem berechtigten Ansinnen von Patienten nach einer ausreichenden Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten einen Bärendienst erweisen. So könnten alle Telemedizin-Unternehmen unter Generalsverdacht einer sorglosen Verschreibung und alle Patienten, die telemedizinisch versorgt werden, generell unter dem Verdacht stehen, in Wirklichkeit Freizeitkonsumenten zu sein. Ich selbst arbeite seit 2012 telemedizinisch, was richtig angewendet, ein wunderbares Werkzeug im Rahmen einer guten ärztlichen Therapie sein kann. Einige Telemedizin-Unternehmen könnten dagegen die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten, die in den vergangenen Jahren abgebaut werden konnte, wieder vergrößern.

    Ein weiteres Thema in diesem Rundbrief ist die Diskussion um THC-Grenzwerte im Blut. Eine Expertenkommission hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums dazu einen Vorschlag erarbeitet. Nach Angaben des nordrheinwestfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) sei er gegen die Legalisierung von Cannabis, weil es zu einer erheblichen Erhöhung der Verkehrsunfallzahlen kommen werde. Solche Äußerungen nähren den Verdacht, dass die Sanktionierung von Cannabiskonsumenten erneut mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts erfolgen soll, denn die Legalisierung von Cannabis hat mit THC-Grenzwerten zunächst einmal nichts zu tun.

    Abschließend hier ein Hinweis auf Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz durch das Bundesministerium für Gesundheit.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 30. März 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    eines hat der Gesetzgeber mit dem neuen, lange auf der Kippe stehenden Cannabisgesetz, das nach dem erhofften Verlauf der Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024 nun am 1. April in Kraft treten kann, bereits geschafft. Es wird vermehrt über die möglichen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für Verkehrsteilnehmer, gesprochen. Und es ist gut, dass darüber nun einfacher gesprochen werden kann. Das ist ein guter Anfang, auch wenn die Diskussion zum Teil noch etwas hysterisch geführt wird.

    Ohne öffentliches Aufsehen hat eine Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums einen Vorschlag für neue THC-Grenzwerte im Blut bei der Teilnahme von Cannabiskonsumenten am Straßenverkehr erarbeitet. Wir hatten in der Arbeitsgruppe Stillschweigen vereinbart. Die wichtigsten Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums sowie den Empfehlungen und deren Begründungen. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe lagen zunächst mit ihren Vorstellungen weit auseinander, es gelang aber durch an der Sache orientierte Gespräche zu einem nahezu einheitlichen Vorschlag zu gelangen. Es war den meisten Teilnehmern ein großes Anliegen, den politischen Entscheidungsträgern eine wissenschaftlich fundierte sowie gut nachvollziehbare und transparente Basis für ein praktikables Gesetz an die Hand zu geben.

    Ab heute besteht die Möglichkeit, sich für den vor einer Woche angekündigten Anbaukurs für Cannabis anzumelden. Abschließend möchte ich auf einen Podcast mit unserer Vorstandsvorsitzenden Professorin Kirsten Müller-Vahl hinweisen.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen Spezial vom 23. März 2024: Anbaukurs ab 7. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach der Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024 ist es klar: Ab dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene 3 weibliche Hanfpflanzen legal anbauen.

    Dies kann auch für viele Patient:innen, deren Kosten für ihre Cannabistherapie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von Interesse sein.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 16.03.2024

    Liebe Leserin lieber Leser,

    es bleibt weiterhin spannend beim Ringen um das Cannabisgesetz. Am 22. März findet die nächste Sitzung des Bundesrats statt. Mehrere Ausschüsse des Bundesrats wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Einige befürchten bereits, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss dauerhaft blockiert wird, und das Gesetz nicht umgesetzt werden kann, obwohl es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Lassen sich die Parteien der Ampelkoalition von CDU und CSU vorführen?

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. März 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es gibt etwas zur feiern!

    am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit von 404 Stimmen, 226 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen das Cannabisgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Angesichts der Unsicherheiten im Vorfeld überrascht dieses deutliche Ergebnis. Die Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat geliefert.

    Es gibt allerdings Stimmen aus den Ländern, nach denen diese im Bundesrat auf seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 den Vermittlungsausschuss anrufen möchten. Auch SPD- und Länderminister der Grünen haben erhebliche Bedenken geäußert, dass der Zeitraum zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten zu kurz sei, dass die Justiz sich ausreichend auf den Ansturm von Amnestieanträgen vorbereiten könne. Es wird eine Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. April auf den 1. Oktober 2024 diskutiert. Die grundsätzliche Zustimmung wurde jedoch nicht infrage gestellt.

    Im Bundestag wurde das Gesetz heftig diskutiert. Einen Lacher hat ein Zwischenruf während der Rede des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger ausgelöst, aufgrund seiner in einem Wahlkampf zur Schau getragenen Begeisterung für die in der Wissenschaft allgemein als gefährlicher als Cannabis eingestuften Droge Alkohol: Man könne sich ja sonst nichts.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 17. Februar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Cannabisgesetz steht für kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses, des Finanzausschusses, des Rechtsausschusses, des Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Inneres und Heimat sowie des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht es noch nicht, die nachträgliche Aufnahme wird jedoch für Donnerstag oder Freitag erwartet. Das berichtete der Branchenverband Cannabiswirtschaft. Es steht der unveränderte Gesetzentwurf vom Oktober 2023 zur Diskussion. Die CDU möchte das Gesetz mit einem eigenen Antrag stoppen.

    Wir stehen vor wichtigen und notwendigen Veränderungen!

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 03. Februar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Antwort auf die Frage in den ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024 lautet glücklicherweise: ja, sie kommt!

    Die ACM und andere Initiativen haben in den vergangenen Wochen insbesondere die SPD darin bestärkt, das Cannabisgesetz zu verabschieden, auch wenn es kein perfektes Gesetz ist. Daher ist es an der Zeit, den engagierten Politikern für eine humane Drogenpolitik innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu danken. Das gilt insbesondere Burkhard Blienert, Dirk Heidenblut und Carmen Wegge, die hier dicke Bretter zu bohren hatten, auch gegen den geballten Widerstand namhafter Interessengruppen, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten in Stellung gebracht hatten.

    So schrieb Burkhard Blienert in einem Brief an mehrere Organisationen: „Ich kann Ihnen versichern, dass ich aktuell eine Vielzahl an Gesprächen führe, um die gesundheitspolitischen Ziele, die wir mit diesem Gesetz erreichen können, wieder in den Fokus zu rücken. Für Ihre Unterstützung in der Sache bedanke ich mich recht herzlich.“

    Unser Dank geht mit der gleichen Herzlichkeit zurück.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kommt es, oder kommt es nicht?

    Seitdem einige Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erklärt haben, nicht für das von der Bundesregierung geplante Cannabisgesetz stimmen zu wollen, machen sich viele Patienten Sorgen, dass das Gesetz scheitern könnten. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 19. Januar darüber, dass der Zeitplan zur Cannabisfreigabe zu scheitern drohe, während die Ärztezeitung heute, am 20. Januar, darüber berichtet, dass der Bundesgesundheitsminister davon ausgeht, dass der Zeitplan eingehalten werden könne.

    Auch Lobbyisten gegen die Legalisierung melden sich zu Wort, und diese stammen nicht unbedingt alle aus der CDU/CSU-Fraktion. Ein besonders perfides Vorgehen dokumentiert ein gleichlautender Artikel in der Frankfurter Rundschau und im Merkur vom 13. Januar 2024 mit der Überschrift „Cannabis-Patientin gegen Legalisierung: Für uns ein Schlag ins Gesicht“. Darin kommt eine Patientin zu Wort, bei der sich herausstellte, dass sie in einem so genannten „Patientenbeirat“ des Unternehmens Cannamedical sitzt. Der Artikel suggeriert, dass Cannabispatienten in relevanten Teilen gegen die geplanten Pläne der Bundesregierung sind. Cannamedical hat nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, dass eine Cannabislegalisierung ihren Geschäftsinteressen zuwiderläuft. Nachdem ich den Autor des Artikels kontaktiert hatte und ihm mangelnde journalistische Sorgfalt vorgehalten hatte, besaß dieser immerhin die Größe, sich dafür schriftlich zu entschuldigen. Daraufhin wurde auch die Überschrift des sonst unveränderten Artikels geändert („Cannabis-Patientin: das Kraut hat mein Leben gerettet“).

    Auch sonst muss der Druck auf viele Parlamentarier des Deutschen Bundestags groß sein, da nicht nur Ärzteverbände und Lehrerverbände vor der Legalisierung warnen. Wir hoffen, dass das Gesetz wie geplant verabschiedet wird und bald in Kraft tritt.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 6. Januar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    im Juli 2023 beauftragte der Gesetzgeber den G-BA “das  Nähere  zu  einzelnen  Facharztgruppen  und  den  erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt nach Absatz 6 Satz 2 entfällt“, zu regeln. Der G-BA hat am 7.11.2023 ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet und einen Beschlussentwurf zu möglichen Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie sowie Varianten einer Facharztliste vorgelegt. Die ACM hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

    Wir drucken hier die gemeinsame Pressemitteilung von 8 Fachverbänden ab, die am 3. Januar veröffentlicht wurde.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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