Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2016
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    ACM-Mitteilungen vom 31. Dezember 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Eintausendvier. Das ist die aktuelle Zahl der Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Nahezu die Hälfte der Genehmigungen erfolgte allein im Jahr 2016. Wir gehen davon aus, dass der aufwändige Antragsprozess im Frühjahr entfallen wird.

    Am 19. Januar 2017 soll nun die im Dezember verschobene 2. Lesung des geplanten Gesetzes zu Cannabis als Medizin im Deutschen Bundestag stattfinden. Wir sind gespannt, ob und welche Änderungen es am bisherigen Gesetzentwurf noch geben wird. Der Zeitplan eines Inkrafttretens im März oder April 2017 kann gehalten werden.

    In diesem Sinne wünscht der ACM-Vorstand allen Leserinnen und Lesern einen guten Jahreswechsel und ein frohes neues Jahr.

    Falls Sie noch kein ACM-Mitglied sein sollten, sind Sie herzlich eingeladen, dies zu ändern und das neue Jahr mit einer guten Tat zu beginnen - damit wir die anstehenden Aufgaben zusammen noch besser bewältigen und uns noch besser gegenseitig unterstützen können. Hier geht es zum Mitgliedsantrag für ACM und IACM.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 17. Dezember 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Verschiebung der 2. Lesung des Cannabis als Medizin-Gesetzes aus der letzten Sitzungswoche des Bundestags ins nächste Jahr hat vielfach zu Verunsicherung geführt, etwa zu der Frage, ob das Gesetz vielleicht im Jahr 2017 nicht mehr verabschiedet wird. Die Verschiebung muss aber kein schlechtes Zeichen sein. Vielleicht wird im Bundesgesundheitsministerium noch einmal über einige Aspekte nachgedacht, die durchaus noch zu Verbesserungen des Gesetzes führen könnten. Mit einer längeren Verschiebung ist nach meiner Kenntnis nicht zu rechnen.

    Am 9. Dezember 2016 wurde die bisher zweite Ausnahmeerlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis durch einen Patienten erteilt. Nachdem Michael F. seine Erlaubnis am 28. September 2016 erhalten hatte, geht die zweite Erlaubnis an Frank Josef Ackerman, der seit mehr als 3 Jahren für seinen Eigenanbau kämpft.

    Marc Ziemann aus Essen und Sebastian Weist haben ihre Arbeit innerhalb der ACM zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen im Bereich Cannabis als Medizin und Spendenaquise für die ACM und das SCM aufgenommen. Wer organisatorische oder auch andersgeartete Unterstützung bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe in seiner Region sucht oder die Arbeit der ACM bzw. des SCM vor Ort unterstützen möchte, kann gern Kontakt zu Marc oder Sebastian aufnehmen.

    Marc Ziemann: pottdemo@hotmail.de

    Sebastian Weist: sebastian.weist@gmail.com

    Es ist wichtig, dass wir als ACM und SCM verstärkt regionale Strukturen aufbauen, um vor Ort eine gegenseitige Unterstützung von Patienten beispielsweise bei Problemen mit dem Führerschein, die Beratung von Patienten und Vermittlung von Ärzten und Anwälten zu verbessern. Marc und Sebastian brauchen dazu unsere Unterstützung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 3. Dezember 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am gestrigen Freitag erhielt ich die Nachricht, dass das geplante Gesetz zur 2. Lesung für den 15. Dezember auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags gesetzt wurde. Zwei Stunden später erfuhr ich, dass das Thema wieder von der Tagesordnung genommen worden war. Ob das mit dem unten stehenden Positionspapier mit eingebauter Sativex-Werbung zu tun hat, ist nicht bekannt.

    In der vergangenen Woche fand im Europaparlament eine kleine Konferenz zum Thema Cannabis als Medizin statt. Die Vorträge können im Internet angeschaut werden. Das Besondere an diesen Vorträgen besteht darin, dass sie in mehrere Sprachen simultan übersetzt wurden, sodass man sich auch die deutsche Version anhören kann. Teilnehmer waren unter anderem Manuel Guzman aus Spanien, Pavel Kubu aus Tschechien und ich.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 19. November 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach den gegenwärtigen Aussagen soll der geplante Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis im Dezember 2016 abschließend im Bundestag beraten werden, dann auf der ersten Sitzung des Bundesrats im Jahr 2017 am 10. Februar, sodass er danach in Kraft treten könnte.

    Da die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf eine Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke zurzeit etwa bei 3 Monaten liegt, machen solche Anträge vermutlich keinen Sinn mehr. Denn nach dem Gesetzentwurf können diese Blüten dann ohne eine entsprechende Erlaubnis vom Arzt verschrieben werden.

    Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums werden die wichtigsten Fragen zum Gesetzentwurf beantwortet. Hier findet sich die Stellungnahme der ACM zum Gesetzentwurf.

    Die Artikel in diesen ACM-Mitteilungen zeigen die gesamte Bandbreite der aktuellen Diskussion, von positiven Entwicklungen beim medizinischen Einsatz der Droge bis hin zu einer weiter anhaltenden Strafverfolgung in den deutschsprachigen Ländern.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 5. November 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    In dieser Ausgabe der ACM-Mitteilungen dokumentieren wir ein Positionspapier von Experten, die an der Anhörung zum Gesetzentwurf von Bundesregierung und Bundestag zur medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden teilgenommen haben. Darin werden die zentralen Themen angesprochen, bei denen im Gesetzentwurf nachgebessert werden sollte.

    Nach Informationen von Mitgliedern des Deutschen Bundestags findet die zweite Lesung des Gesetzes voraussichtlich im Dezember 2016 statt. Der Bundesrat würde dann auf seiner ersten Sitzung im Jahr 2017, am 10. Februar 2017, ebenfalls abschließend beraten, sodass das Gesetz danach in Kraft treten könnte. Vielleicht gibt es aber noch Verzögerungen, sodass es auch eventuell März werden könnte.

    Eine erfreuliche Meldung zum Thema CBD. Erstmals hat eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung mit Cannabidiol übernommen, bei einem Mädchen mit therapieresistenter Epilepsie.

    Nach jüngsten Informationen wird der Importeur von Cannabisblüten, Pedanios, demnächst weitere Sorten aus Kanada in Deutschland Apotheken und Patienten zur Verfügung stellen können. Wir halten unsere Leser auch dazu auf dem Laufenden. Die Konkurrenz zwischen Fagron, Medcann und Pedanios hat bereits jetzt zu einer leichten Preisreduzierung geführt. Es gibt mindestens eine Apotheke, die fünf Gramm Cannabisblüten zu einem Preis von knapp unter 60 € anbietet, also für etwas weniger als 12 € pro Gramm.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 23. Oktober 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 18. November findet am Immanuel Krankenhaus der Charité Berlin ein Workshop für Ärzte: Cannabis und Cannabinoide in der Medizin statt, eine gute Möglichkeit sich einen Gesamtüberblick über das Thema zu verschaffen.

    Am 21. Oktober war ich auf einem Kongress in Straßburg (Frankreich). Die einzige Möglichkeit der legalen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten ist in Frankreich eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung der Dronabinol-Kapseln Marinol, die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Nach Angaben des Vorsitzenden unserer Partnerorganisation in Frankreich UFCM ( l’Union Francophone pour les

    Cannabinoïdes en Médecine), Bertrand Rambaud, gibt es zurzeit etwa 200 solcher Ausnahmegenehmigungen. Eine relevante Besserung der Situation für französische Patienten ist leider nicht in Sicht. Die Verfügbarkeit von Sativex in den Apotheken verzögert sich.

    Ein Team des Fernsehsenders Arte plant, in einem Beitrag diese unterschiedlichen Entwicklungen herauszuarbeiten. Wir sind gespannt.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. Oktober 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Diese Ausgabe der ACM-Mitteilungen befasst sich noch einmal mit der Anhörung am 21. September zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/8965) zu Cannabis als Medizin. So behandelt das Deutsche Ärzteblatt die Skepsis der Experten und Verbände hinsichtlich der Anforderungen an eine Austherapiertheit als Vorbedingung für eine Kostenübernahme für Cannabis-basierter Medikamente durch die Krankenkassen.

    Ein zweites Thema ist die erstmalige Erlaubnis des Eigenanbaus durch einen Patienten, eines Patienten mit multipler Sklerose aus Mannheim, der sich die Cannabisblüten aus der Apotheke nicht leisten kann. Die Bundesopiumstelle war nach einem jahrelangen Rechtsstreit durch ein Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2016 verpflichtet worden, eine solche Erlaubnis zu erteilen. Die Erlaubnis ist bis zum Sommer 2017 befristet, da die Bundesopiumstelle dann hofft, dass der Eigenanbau aufgrund des geplanten Gesetzes nicht mehr erforderlich sein wird, weil der Erlaubnisinhaber dann die Kosten seiner Behandlung durch seine Krankenkasse ersetzt bekommt.

    Das Urteil und die Genehmigung stellen eine Mahnung an den Gesetzgeber dar, ein gutes Gesetz zu verabschieden.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 24. September 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am Mittwoch, dem 21. September 2016, fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ sowie zum Antrag der Fraktion Die Linke „Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten“ statt.

    Die Sitzung wurde aufgezeichnet und kann in der Mediathek des Bundestags angeschaut werden. Hier finden sich auch die Stellungnahmen der Verbände sowie der eingeladenen Experten. Von der ACM waren Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl und Dr. Franjo Grotenhermen, daneben Max Plenert vom Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) und Dr. Oliver Tolmein, Rechtsanwalt des von der ACM betriebenen und finanzierten Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Eigenanbau, als Experten eingeladen.

    Wir erwarten die Genehmigung des Eigenanbaus durch die Bundesopiumstelle für Michael F. in diesem gewonnenen Gerichtsverfahren vom 6. April 2016 innerhalb der kommenden Tage (BVerwG 3 C 10.14).

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    Herzliche Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. September 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am Mittwoch, den 21. September 2016, findet in der Zeit von 14.00 bis 15.30 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ sowie zum Antrag der Fraktion Die Linke „Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten“ statt.

    Wer als Zuhörer an der Sitzung des Gesundheitsausschusses teilnehmen möchte, muss sich bis zum 19.09.2016 dazu anmelden, per E-Mail an gesundheitsausschuss@bundestag.de. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Gesundheitsausschusses .

    In diesem Newsletter stellen wir auch zwei filmische Beiträge vor, einen Beitrag von 3sat zur Forschung über Cannabidiol bei schizophrenen Psychosen am Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim sowie ein Interview mit Dr. Eva Hoch von der LMU München, die mit einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Nutzen und Risiken von Cannabis analysieren soll.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Herzliche Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 27. August 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Am Mittwoch, 21. September 2016, findet im Gesundheitssausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten statt. Wir möchten alle Interessierten am Thema dazu herzlich einladen. Nach der 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 erwarten wir die 2. Lesung und die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr.

    Dr. Oliver Tolmein und ich haben eine Handreichung für Patienten entwickelt, die eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis anstreben. Diese basiert auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Angelegenheit und Gesprächen mit der Bundesopiumstelle.

    Für Mitglieder des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) wird gerade ein internes Forum eingerichtet, in dem Patienten gemeinsam Antworten auf die Anforderungen der Bundesopiumstelle entwickeln. Wer daran teilnehmen möchte, kann Mitglied in der ACM und im SCM werden und wird dann freigeschaltet.

    Eine Mitgliedschaft in der ACM ist auch sonst eine gute Sache, um unsere weitere Arbeit zu unterstützen und selbst auf dem Laufenden zu bleiben.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Herzliche Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 13. August 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir bekommen vermehrt Anfragen zu Anträgen auf eine Ausnahmerlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf durch die Bundesopiumstelle. Das Bundesverwaltungsgericht

    hatte die Bundesopiumsstelle am 06. April 2016 (BVerwG 3 C 10.14) verpflichtet, solche Anträge nicht mehr grundsätzlich abzulehnen.

    Ein Anbauantrag ist mit einigen Erfordernissen bzw. Auflagen verbunden, darunter eine ausreichende Sicherung der Pflanzen in allen Stadien des Anbaus, der Trocknung und der Lagerung sowie der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde der für das Betäubungsmittel (Cannabis) verantwortlichen Person. Bei Michael F. ist das Bundesverwaltungsgericht von einer ausreichenden Sachkunde ausgegangen, da er seit mehr als 2 Jahrzehnten Cannabis selbst anbaut.

    Dies mag auch für einige andere Patienten zutreffen. Andere Antragsteller werden jedoch Probleme haben, eine ausreichende Sachkunde nachzuweisen. Deshalb hat sich innerhalb der ACM eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Workshop zu diesem Thema anbieten will. Zudem konnten wir bereits Tjalling Erkelens, Geschäftsführer des niederländischen Unternehmens Bedrocan, als Referenten im Rahmen eines solchen Workshops gewinnen. Ich möchte alle Patienten, die einen Eigenanbau anstreben und auf eine entsprechende Anleitung durch die ACM warten, bitten, sich in Geduld zu üben. Wir wollen diese Sache gut vorbereiten und da geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Wir halten die Leser der ACM-Mitteilungen zu diesem Thema auf dem Laufenden. Da die Bundesopiumstelle den Antragstellern eine Frist gesetzt hat (meistens bis Ende September), um offene Fragen zum Thema Sicherung, Sachkunde, ärztliche Begleitung der Selbsttherapie bei einem Eigenanbau, etc. zu beantworten, wird es notwendig sein, dass viele Patienten eine Fristverlängerung beantragen.

    Wer ausreichende Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann und auch der Auffassung ist, über eine ausreichende Sachkunde zu verfügen, kann natürlich vorher diese Fragen beantworten.

    Die Sprecherin des SCM, Gabriele Gebhardt, hat eine Online-Umfrage zu Apotheken, die Cannabisblüten im Rahmen einer Ausnahmeerlaubnis abgeben, gestartet. Darin geht es darum zu erfahren, ob eine Apotheke damit einverstanden ist, dass ihre Kontaktdaten an andere Patienten, die eine entsprechende Apotheke suchen, weitergegeben werden oder nicht. Einige Apotheker haben sich darüber beschwert, dass ihre Kontaktdaten ungefragt weitergegeben wurden, während andere Apotheken sehr gern weitere Patienten mit Cannabisblüten versorgen. Zudem werden in der Umfrage die Preise für Cannabisblüten in der jeweiligen Apotheke abgefragt. Die mit der Umfrage gewonnenen Erkenntnisse können sowohl den Apothekern als auch den Patienten nutzen. Sie erlauben Apotheken, auch mit Blick auf die in der Zukunft weiter deutlich zunehmende Verwendung von Cannabisblüten in diesem Bereich zu expandieren. Sie erlauben mehr Patienten, von günstigen Preisen zu profitieren.

    Abschließend noch eine unerfreuliche Nachricht. Das Landessozialgericht in Essen hat das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, durch das eine gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme für Cannabisblüten im Rahmen einer Ausnahmeerlaubnis gezwungen werde, aufgehoben. Die Urteilsbegründung ist uns noch nicht bekannt.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 30. Juli 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    spätestens Ende August sollen erstmals Cannabisblüten aus Kanada in deutschen Apotheken für Erlaubnisinhaber verfügbar sein. Damit wird die Auswahl für Patienten erhöht. Mit weiteren Sorten, möglicherweise auch von anderen Herstellern, dürfen wir rechnen, sodass in der Zukunft auch weniger Lieferengpässe zu erwarten sind.

    Aus der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts des Urteils zum Eigenanbau ergeben sich Folgerungen für Anforderungen an Eigenanbauanträge anderer Patienten. Im SCM hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die Workshops vorbereitet, in denen sich Patienten die Sachkunde für den Eigenanbau erwerben können. Uns muss klar sein, dass die Bundesopiumstelle als Behörde des Bundesgesundheitsministeriums den Eigenanbau im konkreten Fall genehmigen muss, weil sie ein Urteil umsetzen muss, und nicht, weil sie den Eigenanbau unterstützt. Es wird also auch für andere Patienten nicht einfach werden, einen Antrag auf Eigenanbau genehmigt zu bekommen.

    Erfreuliche Nachrichten gab es erneut aus einem Strafgerichtssaal. Ein weiterer Erlaubnisinhaber, der sich Cannabis aus der Apotheke nicht leisten konnte und sich daher die Blüten selbst angebaut hat, wurde von einem Berliner Gericht wegen eines rechtfertigendem Notstands freigesprochen. Wir warten noch auf die Urteilsbegründung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. Juli 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nachdem sich der Bundesrat am 17. Juni 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 4. Mai 2016 geäußert hatte, ist nun am 7. Juli 2016 die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag vorgesehen. Dazu hat die Bundesregierung einen leicht modifizierten Gesetzentwurf (Drucksache 18/8965) vorgelegt.

    Als die größte Bremse für die Verschreibung von Cannabis-basierten Medikamenten (Dronabinol, Sativex, Nabilon, Cannabisextrakte und Cannabisblüten) durch Ärztinnen und Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen könnte sich ein bisher wenig beachtetes Problem erweisen: es ist nicht beabsichtigt, Cannabis-basierte Medikamente als Praxisbesonderheit einzustufen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen).

    Nach der Antwort dieser Kleinen Anfrage durch das Bundesministerium für Gesundheit vom 24. Juni 2016 vor (Bundestagsdrucksache 18/8775). verfügten am 14. Juni 2016 769 Patientinnen und Patienten über eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Interessant sind auch die Ausführungen zu den Diagnosen der Erlaubnisinhaber. Zudem enthält die Antwort der Bundesregierung Hinweise auf Pläne zum Anbau von Cannabis in Deutschland, zum Thema Praxisbesonderheit sowie zur Teilnahme von Patienten, die Cannabisprodukte aus medizinischen Gründen verwenden, am Straßenverkehr.

    Die Weigerung der Bundesregierung, die medizinische Verwendung von Cannabis-basierten Medikamenten als Praxisbesonderheit einzustufen, wird vermutlich dazu führen, dass Ärzte diese Medikamente nicht in dem notwendigen Umfang zu Lasten der Krankenkassen verschreiben werden, weil sie darauf achten müssen, ihr Arzneimittelbudget nicht zu überschreiten. Das ist mehr als nur ein Schönheitsfehler des geplanten Gesetzes.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 18. Juni 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    auch der Bundesrat hat sich am 17. Juni 2016 mit den geplanten Gesetzesänderungen im Bereich Cannabis als Medizin beschäftigt. Bündnis 90/Die Grünen haben eine kleine Anfrage zum Thema im Bundestag gestellt. Sobald die Antwort vorliegt, werden wir sie hier vorstellen.

    Wie weitere Beiträge in dieser Ausgabe darlegen, ist das Thema nach Annahme des Gesetzentwurfes im Bundeskabinett am 4. Mai 2016 auch bereits von Sozialgerichten und Krankenkassen registriert worden, mit entsprechend positiven Auswirkungen. So könnte es schon jetzt bereits möglich sein, dass Sozialgerichte in besonders schweren Fällen wie das Sozialgericht Düsseldorf die Krankenkassen zu einer Kostenübernahme von Cannabisblüten im Rahmen einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zwingen könnten. Daher macht es nun durchaus Sinn, auch bei der eigenen Krankenkasse mit Verweis auf das Urteil einen Kostenübernahmeantrag zu stellen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 4. Juni 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    auf der Mitgliederversammlung der ACM am 4. Juni wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Verbesserung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis vom 4. Mai 2016 allgemein begrüßt. Es wurde allerdings vor allem bemängelt, dass das Gesetz erst 2017 inkraft treten soll.

    Die häufig schwerwiegenden Probleme, die viele Patienten mit der gegenwärtigen Gesetzeslage haben, sind bekannt und sollen mit dem neuen Gesetz behoben werden. Dazu zählen insbesondere die mangelnde Finanzierbarkeit von Cannabis-basierten Medikamenten und Cannabisblüten durch viele Patienten, sodass ein unnötiges Leid besteht, sowie eine Bedrohung des Führerscheinverlustes von Erlaubnisinhabern für die Verwendung von Cannabisblüten, da Führerscheinstellen zunehmend darauf hinweisen, dass es sich nicht um verschriebene Medikamente handelt.

    Das angekündigte Gesetz wurde zweimal verschoben. Zunächst war eine Gesetzesänderung für Ende 2015 mit Inkrafttreten Anfang 2016 angekündigt worden. Dann wurde die Verabschiedung und das Inkrafttreten später im Jahr 2016 angekündigt. Den ACM-Mitgliedern erschließen sich diese vorgesehenen Verzögerungen nicht.

    Eine erfreuliche Mitteilung können wir im Strafverfahren gegen Alexander Jähn machen. Am 2. Juni teilte die Staatsanwaltschaft Bonn mit, dass der Haftantritt von Alexander Jähn wegen Haftunfähigkeit für ein Jahr außer Vollzug gesetzt ist. Dann wird erneut geprüft.

    Hier noch ein interessanter Link zum Thema medizinische Verwendung von Cannabis und ADHS.

    Herzliche Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 7. Mai 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    mit dem Beschluss der Bundesregierung am 4. Mai 2016, das geplante Gesetz zur Verbesserung der medizinischen Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis auf den Weg zu bringen, wurde ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung getan.

    Ich könnte jetzt bei der Erläuterung des Gesetzes seine Mängel hervorheben, aber das würde diesem Gesetzentwurf im internationalen Kontext nicht gerecht. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird Deutschland zu den 10 Ländern mit den besten Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten durch ihre Bürger zählen. Wie wir in der Medical Cannabis Declaration aufzeigen, gibt es in den allermeisten der 200 Länder der Erde überhaupt keine Möglichkeiten zum Zugang zu Cannabis-basierten Medikamenten. Diese deutsche Bundesregierung ist damit eine der fortschrittlichsten Regierungen der Welt, wenn es um Cannabis als Medizin geht.

    Bei allen Unzulänglichkeiten sollten wir uns glücklich schätzen, auf welch gutem Weg Deutschland sich in diesem Bereich befindet. Ja, es gibt die sadistischen Mitarbeiter von Führerscheinstellen, die von ihren Bürosesseln aus weiterhin Cannabispatienten quälen dürfen, ihnen Führerschein und damit oft ihre berufliche Perspektive und finanzielle Grundlage nehmen, ohne dass dies in irgendeiner Weise der Verkehrssicherheit dienen würde. Ja, es gibt die fürchterlichen Psychiater, die ihren Patienten mit dem Hinweis auf den angeblichen Cannabismissbrauch ein wirksames Medikament beispielsweise gegen ADHS oder posttraumatische Belastungsstörung und damit ein halbwegs normales Leben verweigern. Diese und andere Geschichten sind angesichts der vielen Ungerechtigkeiten und schweren Schicksale oft herzzerreißend. Ich kenne zu viele von diesen Geschichten.

    Aber die Dinge ändern sich. Sie ändern sich nicht über Nacht. Es sind noch viele Köpfe und Herzen zu gewinnen. Lasst uns weiter gemeinsam dafür sorgen, dass wir die Veränderungen beschleunigen. Lasst uns unsere Empörung und Wut weiterhin in kluge Entschlossenheit und kreative Tatkraft umwandeln. Wir haben durch unsere Solidarität und Aktivität bereits viel Gutes erreicht. Wir werden Weiteres erreichen. Wir brauchen und haben heute starke Verbündete.

    Das Gesetz soll nun im März 2017 in Kraft treten. Einen Monat später feiern wir das 20-jährige Bestehen der am 12. April 1997 in Köln gegründeten Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Wir haben gemeinsam einen langen und erfolgreichen Weg zurückgelegt. Wir haben Grund zum Feiern.

    Herzliche Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 26. März 2016

    Liebe Leserin, Lieber Leser,

    erneut können wir Erfreuliches zu Strafverfahren gegen drei Erlaubnisinhaber berichten, einen Freispruch, eine Verfahrenseinstellung auf Kosten der Staatskasse, sowie die Aufhebung einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe.

    In die aktuelle politische Debatte zur Erleichterung des Zugangs zu Medikamenten auf Cannabisbasis und die juristischen Ereignisse im Bereich Strafrecht und Verwaltungsrecht um den Eigenanbau von Cannabis durch Schwerkranke möchte der ACM-Vorstand noch etwas Würze geben und alle Erlaubnisinhaber – zur Zeit sind es etwa 600 – einladen, einen Antrag auf Eigenanbau von Cannabisblüten zu stellen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. März 2016

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nachdem wir in den letzten ACM-Mitteilungen bereits davon berichten konnten, dass das Strafverfahren gegen Frank Josef Ackerman wegen illegalen Anbaus vor dem Amtsgericht Langen nicht eingeleitet wurde, da ein entschuldigender Notstand gemäß § 35 StGB vorliege, wurden nun zwei Patienten, die eine Erlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke besitzen, vom Vorwurf des illegalen Anbaus von Cannabis freigesprochen, Lars S. aus Duisburg und Matthias S. aus Karlsruhe.

    Der erste Freispruch eines Patienten wegen illegalen Cannabisanbaus wegen eines rechtfertigenden Notstands erfolgte am 15. Mai 2003 in Berlin. Einige weitere Freisprüche folgten. Nun wurden erstmals Erlaubnisinhaber für die Verwendung von Cannabisblüten freigesprochen, weil sie sich Apothekencannabis finanziell nicht leisten können und daher auf den Eigenanbau zurückgreifen müssen. Damit folgen die Strafgerichte dem Signal des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014, das geurteilt hatte, dass der Eigenanbau von Cannabis für eigene medizinische Zwecke von der Bundesopiumstelle erlaubt werden muss, wenn sich die Erlaubnisinhaber Cannabisblüten aus der Apotheke nicht leisten können. Diese Urteile erhöhen den Druck auf die Politik, das geplante Gesetz zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Cannabisprodukten auch wirklich so zu gestalten, dass die Krankenkassen in allen Fällen, in denen bisher eine Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten in Frage kommt, auch eine Versorgung gewährleistet wird, also eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wenn man einen Eigenanbau durch Patienten vermeiden möchte.

    Am vergangen Montag fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Riehl, machte während der Anhörung mehrfach deutlich, dass sich die anwesenden Verbände aufgrund der rechtlichen Situation entscheiden müssten, ob sie eine Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die Krankenkassen oder einen Eigenanbau durch die Patienten bevorzugen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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