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ACM-Mitteilungen vom 3. Mai 2025
Liebe Leserin, lieber Leser,
kürzlich habe ich gelesen, dass die Rossmann-Kette einen THC-Speicheltest anbietet. Dieser zeige an, „ob der THC-Grenzwert im Speichel von 3,5 ng/ml überschritten ist“. Laut Hersteller erziele der Test eine Genauigkeit von 97,6 %. Aber Vorsicht: der Gesetzgeber hat einen Grenzwert für THC im Blutserum festgelegt. Die THC-Konzentration im Speichel erlaubt aber keine Rückschlüsse auf die Menge des THC im Blut. Bleiben Sie kritisch, wenn es im Cannabisbereich neue Produkte gibt.
Weitere Themen in dieser Ausgabe des Newsletters sind ein Projekt zur Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), die Kostenerstattung von Cannabis durch die Krankenkassen bei Patienten mit ADHS sowie ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Thema Telemedizin im Rahmen einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis.
Heiter weiter!
Franjo Grotenhermen