- Veröffentlicht
- Zuletzt aktualisiert
ACM-Mitteilungen 19. Januar 2025
Liebe Leserin, lieber Leser,
es ist seit Jahresbeginn möglich, Eintragungen zu Cannabis-Straftaten aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen, wenn die zugrunde liegende Verurteilung nach dem neuen CanG keine Straftat mehr ist. Beim DHV finden Sie entsprechende Informationen.
Zudem bieten wir in diesem Newsletter eine Übersicht über die Aussagen der Parteien zur Cannabislegalisierung im Vorfeld der Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Heiter weiter!
Franjo Grotenhermen