Liebe Leserin, lieber Leser,
das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM), die Vertretung der Cannabispatienten in Deutschland, ruft dazu auf, die Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis zu kontaktieren, um die eigene Situation als Cannabispatient vorzustellen und um Unterstützung zu bitten. In einem
Aufruf zur freundlichen Aktion bittet der Sprecherrat des SCM darum, die Parlamentsvertreter auf das Positionspapier von Wissenschaftlern und Politikern und die dort genannten Forderungen hinzuweisen.
Auch in dieser Ausgabe der ACM-Mitteilungen stellen wir weitere Beispiele aus den Medien vor, die zeigen, dass auf dem Weg zu einer ausreichenden gesundheitlichen Versorgung der deutschen Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten weitere Schritte dringend erforderlich sind, damit die Kriminalisierung von Patienten beendet wird. Jüngst berichtete der DHV München von einem Übergriff der Polizei auf eine Cannabispatientin, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Sie berichtete mir, wie schockiert sie von dem brutalen Auftreten der Beamten war.
Vor wenigen Tagen berichtete einer meiner Patienten von einer Hausdurchsuchung. Obwohl er eine Originaldose mit Cannabisblüten aus der Apotheke und ein kürzlich von mir ausgestelltes Rezept vorzeigte, wurde er recht rabiat behandelt und die bei der Durchsuchung gefundenen 0,4 g Cannabis aus der Apotheke beschlagnahmt. Da die Hausdurchsuchung morgens stattfand, sodass die Polizeibeamten mich nicht telefonisch erreichen konnten, weil ich aus gesundheitlichen Gründen morgens nicht tätig sein kann, wurde kurzerhand infrage gestellt, dass ich ein ordentlicher Arzt sei. Ich hoffe, dass sich diese Angelegenheit zügig zugunsten des Patienten aufklären lässt.
Ein anderer meiner Patienten ist vor wenigen Tagen durch die MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung zu Überprüfung der Fahreignung) gefallen, weil die Prüfer der Auffassung waren, dass eine Cannabistherapie im konkreten Fall nicht indiziert sei, da noch weitere Standardtherapieverfahren durchgeführt werden könnten. Diese anmaßende Art einiger MPU-Stellen greift insbesondere bei den Prüfstellen des TÜV um sich. Auch hier hoffe ich darauf, dass wenigstens der zuständigen Führerscheinstelle erfolgreich dargelegt werden kann, dass es nicht die Aufgabe einer MPU-Stelle ist, die Indikation des behandelnden Arztes zu überprüfen, sondern sich auf die eigentliche Aufgabe einer MPU-Stelle zu konzentrieren, nämlich die Frage, ob trotz einer Therapie mit Cannabis Fahreignung besteht oder nicht. Bisher warten wir vergeblich auf eine seit langem versprochene Klarstellung zu diesem Thema durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Damit solche Szenarien bald der Vergangenheit angehören, bitte ich alle Leserinnen und Leser darum, sich an der Aktion des SCM zur freundlichen Aktion zu beteiligen. Die Bundestagswahl bietet eine gute Gelegenheit, sich zu Wort zu melden. Das muss kein langer Text sein. Besser sind einige wenige Sätze, die dann auch eine größere Chance haben, genau gelesen und wahrgenommen zu werden.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen