Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

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    ACM-Mitteilungen vom 31. Mai 2025

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich muss mich leider aus der Öffentlichkeit zurückziehen und scheide aus dem Vorstand der ACM aus. Dieses sind daher meine letzten ACM-Mitteilungen.

    Ich werde in Kürze auch als Vorsitzender der IACM zurücktreten, aber noch möglichst lange meine ärztliche Praxis weiterführen, an einzelnen Projekten mitwirken und auf meiner privaten Homepage (www.zentrum-cannabis-medizin.de) weiterhin Tipps und Hinweise geben, sei es zum Dschungel des Fahrerlaubnisrechts, der Wirtschaftlichkeit bei der Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten und anderen kontroversen Themen, bei denen es oft schwierig ist, zuverlässige Informationen zu finden.

    Heute, im Mai 2025 können wir sagen.

    Wir haben die Ziele der ACM in einem Umfang erreicht, den wir zum Zeitpunkt der Gründung am 12. April 1997 nicht unbedingt erwarten konnten. Viele haben damals gesagt, dass es illusorisch sei, dass Cannabispatienten eines Tages in Deutschland legal ihre Medizin anbauen dürfen oder dass jeder niedergelassene Arzt und jede niedergelassene Ärztin in Deutschland für jede Erkrankung Cannabis, das dann kein Betäubungsmittel mehr sein wird, verschreiben dürfen, und dass Cannabisblüten in den Apotheken weniger als auf dem Schwarzmarkt kosten werden. Ich habe immer gesagt, dass Cannabis als Medizin legal werden wird, weil am Ende die Wünsche der Patienten, die eben auch Wähler sind, nicht ignoriert werden können. Es gab am Ende eine energische und immer größer werdende Unterstützung aus allen gesellschaftlichen Bereichen, von Selbsthilfegruppen bis hin zu Wissenschaftlern und Politikern.

    Es hat lange gedauert, aber wir haben es geschafft.

    Ich gehe daher gern.

    Mein Gesundheitszustand hat sich im Laufe der vergangenen 5 Jahre verschlechtert, vor allem nach einer schweren Krise im März 2024, von der ich mich nie wieder richtig erholt habe. Aber was ist das schon gegen meine früheren Einschätzungen. Ich werde in diesem Jahr 68 Jahre alt und hatte zum Zeitpunkt der Diagnose meiner Erkrankung im August 1991 niemals damit gerechnet, dass ich älter als 40 oder 50 Jahre alt werde. Es sind weitere Erkrankungen hinzugekommen, aber es gab immer wieder neue Ideen für wirksame therapeutische Ansätze, die mir geholfen haben, durchzuhalten und nicht nachzulassen.

    Ich möchte allen Weggefährten und Unterstützern unserer Sache ein großes Dankeschön aussprechen. Ich durfte im Laufe meines Lebens viele besondere Menschen kennenlernen, und ich durfte viele besondere Erfahrungen in meinem Leben machen – beruflich und privat, sodass ich auf ein glückliches und erfülltes Leben zurückblicken darf.

    Auf der anderen Seite muss ich aber auch gestehen, dass ich immer wieder dieses Gefühl hatte, zu wenig zu tun, angesichts der gigantischen Aufgabe, der ich mich gestellt hatte. Das Nachlassen meiner Gesundheit hat leider auch dazu geführt, dass ich in den letzten Jahren nicht immer so entspannt und gelassen war wie vor 10 oder 20 Jahren. Die Souveränität bei der Leitung von Gruppen hat ebenfalls nachgelassen, und ich habe gerade auch in der jüngeren Zeit Menschen verletzt oder Erwartungen enttäuscht. Ich bitte dafür um Verzeihung. Ich möchte mich aber auch für den Zuspruch, die Anerkennung und Dankbarkeit für meine Arbeit bedanken, die ich immer wieder erfahren durfte.

    Es war immer klar, dass meine Kraft durch meine Krankheit begrenzt ist. Ich wollte immer, dass die Projekte, die ich mit anderen begonnen hatte, auch gut weitergeführt werden. Das gilt für die deutsche ACM, für die IACM, für die Behandlung meiner Patienten. Ich mache mir seit mehr als 5 Jahren Gedanken darüber, wie das gelingen kann. Ich hoffe, dass es gelingt.

    Abschließend möchte ich einigen Menschen aus den Vorständen von ACM und IACM für unsere großartige und fruchtbare Zusammenarbeit danken. Als Raphael Mechoulam und ich 2000 über die Gründung der IACM sprachen, waren wir uns einig, dass im Mittelpunkt unserer Arbeit nicht eine Pflanze steht, sondern der Mensch, dem damit geholfen werden kann. Dieser Text hat mich auch motiviert, heute Roger Pertwee anzurufen, der mir bereits vor Jahren berichtete, dass er seine frühe Kindheit an der Küste in Schleswig-Holstein verbracht hatte. Als Professor Mechoulam 1992 das erste Endocannabinoid isoliert hatte, hat Professor Pertwee die Wirkungen an Mäusen untersucht. Wir haben ein wenig in der Vergangenheit geschwelgt. Wenn ich eine Liste erstellen wollte, wüsste ich allerdings nicht, wo ich beginnen und wo ich enden sollte, ich will aber noch einige weitere Namen nennen, Ethan Russo, Carola Perez, Manuel Guzman und Mahmoud ElSohly, und aus Deutschland Rainer Thewes und Kirsten Müller-Vahl.

    Ich habe kein Lebensmotto, aber ich war immer davon überzeugt, dass die meisten Menschen letztlich versuchen, die Dinge so gut zu tun, wie es Ihnen möglich ist. Es gelingt mehr oder minder gut, und es gibt leider viele, für die es keineswegs zutrifft. Ich war immer davon überzeugt, dass Menschen mit dieser positiven Grundhaltung auch in schwierigen Situationen gemeinsame Lösungen finden.

    Leben Sie wohl! Mach‘s gut!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 17. Mai 2025

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    politisch wird gegenwärtig viel spekuliert, wie es unter der neuen Regierungskoalition zum Thema Cannabis weitergeht. Wir sind gespannt. Wir drucken daher einen Beitrag von Krautinvest ab.

    Und hier ein Hinweis auf einen sehenswerten Kurzfilm („Keeks letztes Ding“) zum Thema Cannabis, ein humorvoller Beitrag zu Cannabis als Medizin mit prominenter Besetzung – Oliver Korittke, Martin Semmelrogge und Nura.

    Erlauben Sie mir zum Schluss ein Wort in eigener Sache. In den letzten Jahren hat meine Gesundheit stark nachgelassen. Ich muss daher kürzertreten und werde bei der kommenden Mitgliederversammlung der ACM aus dem Vorstand ausscheiden. Ein möglicher Termin für die Versammlung ist der 19. Juli, da an diesem Tag das Reggae-Fest in Steinheim stattfindet, was einen festlichen Rahmen böte. Ich werde für die IACM und meine Patienten weiterhin da sein.

    Heiter weiter!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 3. Mai 2025

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kürzlich habe ich gelesen, dass die Rossmann-Kette einen THC-Speicheltest anbietet. Dieser zeige an, „ob der THC-Grenzwert im Speichel von 3,5 ng/ml überschritten ist“. Laut Hersteller erziele der Test eine Genauigkeit von 97,6 %. Aber Vorsicht: der Gesetzgeber hat einen Grenzwert für THC im Blutserum festgelegt. Die THC-Konzentration im Speichel erlaubt aber keine Rückschlüsse auf die Menge des THC im Blut. Bleiben Sie kritisch, wenn es im Cannabisbereich neue Produkte gibt.

    Weitere Themen in dieser Ausgabe des Newsletters sind ein Projekt zur Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), die Kostenerstattung von Cannabis durch die Krankenkassen bei Patienten mit ADHS sowie ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Thema Telemedizin im Rahmen einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis.

    Heiter weiter!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. April 2025

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU steht, und der Weg für seine Wortbrüche berüchtigte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz ins Kanzleramt ist offen. Die Cannabisgesetzgebung wird nicht verändert, eine erfreuliche Tatsache, die auch auf dem Engagement vieler Initiativen für eine rationale Cannabispolitik beruht. Folglich wurde der voraussichtliche Leiter des Kanzleramts und Vertrauter von Friedrich Merz, Thorsten Frei (CDU), bereits am 3. März mit den Worten zitiert, dass Cannabis für die CDU „kein Schwerpunkt-Thema“ mehr sei. Allerdings weisen Mahner darauf hin, dass der designierte Gesundheitsminister Tino Sorge (CDU) ein prominenter Kritiker der Cannabislegalisierung sei, den er als „gefährlichen Irrweg“ bezeichnet hatte. Daher müsse die Legalisierung rückgängig gemacht werden.

    Die geplante Evaluierung der Gesetzgebung im Herbst dieses Jahres wird die Diskussion daher möglicherweise erneut entflammen. Solche (zu) früheren Evaluierungen neuer Gesetze bieten meistens reichlich Spielraum für Interpretationen. Es bestehen allerdings Zweifel daran, ob angesichts wichtiger innen- und außenpolitischer Themen wie die Kriegsgefahr, die Wohnungsnot und die Wirtschaftspolitik das Thema Cannabis erneut hochgekocht wird, so als hätte die neue Regierung nichts Besseres zu tun.

    Es bleibt spannend.

    Heiter weiter!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 29. 3. 2025

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    ein Gemeinsamer offener Brief für Modellprojekte, die noch von der ehemaligen Bundesregierung geplant wurden, wirbt für eine rationale Cannabispolitik. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem pharmazeutische Firmen, Apotheken, Initiativen und Einzelpersonen aus der Wissenschaft. Der Appell spricht sich für eine evidenzbasierte Cannabispolitik aus – auch unter der neuen Bundesregierung.

    Zu den Zeichnerinnen zählt auch die Vorsitzende der ACM, Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, die eines der Modellprojekte leiten soll, während wir uns als Verband diesmal zurückgehalten haben, weil es ausschließlich um den Genusskonsum geht.

    Heute Nachmittag hatten wir eine fantastische Online-Fortbildung. Unser Konzept der Veranstaltung ist aufgegangen. Wir haben uns für jedes Thema viel Zeit genommen, sodass viel Raum für lebhafte und zum Teil kontroverse Diskussionen, Kommentare und Fragen zur Verfügung stand. Und wir haben uns auf Themen konzentriert, die häufig kontrovers betrachtet werden.

    Und im Herbst wartet schon eine weitere erstklassige Fortbildung, die wir wie in den letzten Jahren zusammen mit dem BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen) und Medical Tribune am 8. November 2025 in Düsseldorf durchführen wollen. Zudem sehen wir seit einigen Jahren, dass die Zahl der Veranstalter von Fortbildungen und damit auch Informationsmöglichkeiten für Beschäftigte im Gesundheitswesen zunehmen – eine erfreuliche Entwicklung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. März 2025

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in den letzten Tagen gab es wichtige Gerichtsurteile gegen Telemedizin-Unternehmen, die Bundesbürgern einen einfachen Zugang zu Cannabis eröffnen, namentlich die Plattformen Algea Care und Dr. Ansay. Unter dem Deckmantel der Therapie mit Cannabis erhalten Bundesbürger Zugang zu der beliebten Droge. Diese Urteile könnten erhebliche Auswirkungen haben und diesen legalen Zugang beenden bzw. erheblich einschränken mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umsätze.

    Es gibt Hinweise darauf, dass die neue Bundesregierung, falls sie so wie geplant unter einem Kanzler Friedrich Merz zustande kommt, nichts oder wenig an der bisherigen Cannabisgesetzgebung ändern wird. Vermutlich hätte die deutsche Bevölkerung auch wenig Verständnis, wenn die angestrebte große Koalition angesichts wichtiger innenpolitischer und außenpolitischer Herausforderungen über diese Thematik streitet. Zudem ist eine Mehrzahl der Bundesbürger nach einer Forsa-Umfrage gegen eine Abschaffung der bestehenden Cannabisgesetze. Bei den 18- bis 34-Jährigen befürworten nur 19 % eine Wiederabschaffung.

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    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 1. März 2005

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags höre nicht auf zu betonen, dass sie in der kommenden Legislaturperiode das Cannabisgesetz entweder reformieren oder ganz abschaffen wollen. Seitdem rätseln Beobachter, wie weit sich die Partei des voraussichtlich neuen Kanzlers gegenüber einem möglichen Koalitionspartner, vermutlich die SPD, durchsetzen wird. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass es keine großen Veränderungen geben wird.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. Februar 2025

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist 8 Jahre her, dass das Cannabisgesetz am Donnerstag, den 19. Januar 2017, im Deutschen Bundestag in 1. und 2. Lesung einstimmig verabschiedet wurde und am 10. März 2017 in Kraft trat. Einstimmigkeit bei einer Abstimmung zu einem Gesetz ist im Bundestag eine Besonderheit. Seither gab es weitere Verbesserungen des Gesetzes sowohl hinsichtlich des Wortlautes als auch hinsichtlich der praktischen Durchführung, wie etwa durch den G-BA-Beschluss vom 18. Juli 2024, der am 1. Oktober 2024 in Kraft trat, und es vielen Fachärzten erlaubt ohne eine vorherige Kostenübernahme cannabisbasierte Medikamente zu verschreiben. Mit der gebotenen Vorsicht. Das Jahr 2024 hat weitere rechtliche Erleichterungen für die Verschreibung von Cannabis mit sich gebracht, darunter insbesondere die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz, das den bürokratischen Aufwand für Patienten, Ärzte und Apotheker reduziert. Mit der Einstimmigkeit beim Thema Cannabis ist es jedoch seit Jahren vorbei.

    Wenn die nächsten ACM-Mitteilungen in 14 Tagen erscheinen, liegt die Bundestagswahl bereits eine Woche zurück. Vermutlich wird die CDU/CSU-Fraktion die größte im neuen Deutsch Bundestag sein, allerdings für eine Regierungsbildung Koalitionspartner  benötigen. Es wird davon abhängen, wie weit mögliche Koalitionspartner der CDU/CSU-Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung zur Cannabislegalisierung entgegenkommen. Eine Zusammenfassung der Positionen der für den Bundestag kandidierenden Parteien findet sich hier.

    Der diesjährige Kurs für die Qualifizierung zum ACM-zertifizierten Berater ist leider voll. Es gibt jedoch noch freie Plätze für den Anbaukurs für Cannabis, der am Sonntag, den 2. März 2025, beginnt.

    Wählen gehen!Franjo Grotenhermen 

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    ACM-Mitteilungen vom 1. Februar 2025

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    bis vor wenigen Tagen konnten wir davon ausgehen, dass die Bundestagswahl und die anschließende Regierungsbildung keine große Bedrohung für die aktuelle Cannabisgesetzgebung darstellt. Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher. So bekommt es nun eine besonders große Bedeutung, bei dieser Bundestagswahl wählen zu gehen und das Kreuz am 23. Februar auf dem Stimmzettel an der richtigen Stelle zu machen oder rechtzeitig die Briefwahl zu beantragen.

    An der Medizinischen Hochschule Hannover wird unter der Leitung von Professorin Dr. Kirsten Müller-Wahl und ihrer Doktorandin Charlotte Streetz eine Studie zum Thema ADHS und Fahrsicherheit durchgeführt. Wenn Sie an einer ADHS leiden, nutzen Sie diese Möglichkeit etwas Wichtiges zur Forschung beizutragen. Wir können so dringend benötigte weitere Daten zum Thema Fahreignung von Cannabispatienten gewinnen.

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    Franjo Grotenhermen

    Geschäftsführer

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    ACM-Mitteilungen 19. Januar 2025

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist seit Jahresbeginn möglich, Eintragungen zu Cannabis-Straftaten aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen, wenn die zugrunde liegende Verurteilung nach dem neuen CanG keine Straftat mehr ist. Beim DHV finden Sie entsprechende Informationen.

    Zudem bieten wir in diesem Newsletter eine Übersicht über die Aussagen der Parteien zur Cannabislegalisierung im Vorfeld der Bundestagswahl am 23. Februar 2025.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mttteilungen vom 4. Januar 2025

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    viele Patienten, mit denen ich in den vergangenen Wochen gesprochen habe, machen sich angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl sorgen, dass die Räder bei der Legalisierung durch eine starke CDU/CSU-Fraktion wieder zurückgedreht werden könnte, auch für die Versorgung mit Cannabismedikamenten. Daher befasst sich dieser Newsletter primär mit dieser Thematik. Es ist wichtig, Parteien zu stärken, die eine vernünftige Cannabispolitik betreiben und den autoritären Vorstellungen des schwarzen und blauen Blocks eine Absage erteilen. Erfahrungen aus Deutschland und anderen Ländern, wie etwa zur Zeit in Thailand, haben gezeigt, dass Errungenschaften auch wieder zurückgenommen werden können. Ich bin für Deutschland optimistisch, es wird jedoch kein Selbstläufer.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mttteilungen vom 21. Dezember 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kurz vor den Feiertagen erreichen uns einige interessante Meldungen und Entwicklungen. So ist nach einer repräsentativen Umfrage, deren Ergebnisse auf der Seite des DHV (Deutschen Hanfverbandes)  einsehbar ist, aus dem Dezember 2024 erstmals eine deutliche Mehrheit von 59 % der Deutschen für eine vollständige Legalisierung von Cannabis mit entsprechenden Fachgeschäften, eine Zunahme um 12 Prozentpunkte seit November 2023.

    Zudem können die vor dem Bruch der Ampel-Regierung geplanten und auf der Kippe stehenden Modellversuche für den Freizeitkonsum nun doch stattfinden. Das von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) geleitete Landwirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

    Während gegenwärtig eine Tendenz zu beobachten ist, Telemedizin im Kontext einer Cannabismedikation grundsätzlich als kritisch zu betrachten, setzt sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin in einem Positionspapier für eine stärkere Nutzung von Telemedizin ein.

    Der Dachverband der ACM, die IACM (International Alliance for Cannabinoid Medicines e.V.), hat am 14. Dezember 2024 einen neuen Vorstand gewählt. Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl,  Vorsitzende der ACM und in den vergangenen 3 Jahren auch Vorsitzende der IACM, bleibt weiterhin im Vorstand. Nachdem ich in den Anfangsjahren der IACM von 2000-2003 schon mal den Vorsitz innehatte, bin ich erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt worden. Erstmals sind im Vorstand auch Wissenschaftler aus Australien, Lateinamerika und Asien vertreten.

    Und zum Schluss: Unsere Weihnachtsspendenaktion läuft noch 10 Tage bis zum 31. Dezember. Unter allen Spendern, die im Dezember 2024 an die ACM gespendet haben, gibt es im Januar eine Verlosung drei meiner handsignierten Bücher Ihrer Wahl. Mit mindestens 10 € sind Sie dabei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 7. Dezember 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in diesem Jahr führen wir zum 1. Mal eine Weihnachtsspendenaktion durch und hoffen auf rege Teilnahme. Vielleicht wollen Sie mit einem kleinen oder größeren Beitrag wirklich gute Aktivitäten, die auch Ihnen zugute kommen könnte,  im kommenden Jahr unterstützen. Wir machen Ihnen dazu einen Vorschlag.

    Nach dem Ende der aktuellen Regierung mit wenig Aussicht auf weitere Schritte zur Legalisierung von Cannabis fällt immer mehr Menschen auf: Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist bereits Realität. Wir drucken dazu einen Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ab. Natürlich gibt es auch weiterhin Stimmen der Bundesärztekammer und aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die nach der Bundestagswahl eine Rücknahme der Legalisierung fordern. Das ist nach meiner Meinung verzweifeltes Wunschdenken der ewig Gestrigen ohne Aussicht auf Erfolg.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 23. November 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Cannabispolitik bleibt in Bewegung. Sie ist Teil einer kulturellen Auseinandersetzung, hinter der die Frage steht, durch wie viel Toleranz und Liberalismus unsere Gesellschaft charakterisiert ist oder sein sollte. Hat in unserer Gesellschaft neben der Alkoholkultur auch eine Cannabiskultur ihren selbstverständlichen Platz? Wir brauchten uns als ACM, also als eine Organisation, die sich für die therapeutische Verwendung der Droge stark macht, mit dieser Frage überhaupt nicht zu befassen, wenn diese Einstellung nicht auf die Frage abfärbt, wie streng Cannabis als Medizin reguliert und begrenzt werden sollte.

    Dahinter steht immer die Frage, wie gefährlich die Verwendung von Cannabis ist, sei es als Freizeitdroge oder als Medizin. Die Brisanz entsteht aus dem Konflikt zwischen der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der Gefahren von Cannabis deutlich geringer sind als die von Bier und anderen alkoholischen Drogen sowie vieler gebräuchlicher Medikamente, während die subjektive – nicht nur süddeutsche – Einschätzung und Wahrnehmung häufig irrational und unbelehrbar vom Gegenteil überzeugt ist.

    Wir veröffentlichen hier zwei Artikel, die diese Diskussion reflektieren.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 9. November 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das bevorstehende Ende der Bundesregierung mit vorgezogenen Neuwahlen wird auch die weitere Entwicklung im Cannabisbereich beeinflussen. So müssen wir schauen, ob etwa die geplanten Modellprojekte zur Cannabisabgabe an Freizeitkonsumenten noch umgesetzt werden.

    In dieser Woche erhielt ich zudem eine Einladung zur Teilnahme an einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 13. November. Als Sachverständiger darf ich im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG, Drucksache 20/11853) nehmen.

    Beim heutigen Symposium von ACM, BPC und Medical Tribune hat der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Peter Cremer Schaeffer mitgeteilt, dass gegenwärtig etwa 800 verschiedene Cannabisblütensorten in Deutschland eine Zulassung zum Vertrieb besitzen. Die sind nur zum Teil verfügbar. Es war eine erfolgreiche Veranstaltung mit guten Vorträgen und Diskussionen. Wir werden das Format sicherlich beibehalten und auch im nächsten Jahr in einer anderen Großstadt, nach Frankfurt in 2023 und Hamburg 2024.

    https://www.medical-tribune.de/fortbildung/detail/event/616

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 26. Oktober 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in Newsletter finden Sie einige Fortbildungsangebote in unterschiedlichen Formaten und für unterschiedliche Zielgruppen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 19. Oktober 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    auch im kommenden Jahr führt die ACM eine Qualifizierung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis durch. Die Fortbildung beginnt am 25. Februar. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

    In der vergangenen Woche ist überraschend Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des Branchenverbandes der Cannabiswirtschaft, verstorben. Jürgen hatte einen erheblichen Anteil an der Ausgestaltung der Legalisierung von Cannabis. Er ist eine Person gewesen, die nicht stark in den Vordergrund getreten ist, sodass seine Bedeutung vielfach unterschätzt wird.

    Seit dem 17. Oktober dürfen Ärzte bestimmter Facharztgruppen gemäß eines Beschlusses des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) cannabisbasierte Medikamente ohne vorherigen Antrag zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Allerdings empfiehlt der G-BA selbst bei Unsicherheiten weiterhin einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, da sich die Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten durch die GKV nicht grundsätzlich geändert haben.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 14. September 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich möchte heute eine neue Plattform von Copeia zur Sammlung von Kasuistiken (Fallberichten) vorstellen. Es gab in der Vergangenheit vereinzelte, weitgehend gescheiterte Versuche, eine solche Datenbank aufzubauen. Das aktuelle Projekt von Copeia erscheint recht vielversprechend. Von Ärzten gut dokumentierte Fallberichte haben seit dem letzten Jahr eine erhöhte Bedeutung für Kostenübernahmen erlangt. Das Bundessozialgericht hatte Ende 2022 darauf hingewiesen, dass auch der Verweis auf veröffentlichte Fallberichte ein Nachweis dafür sein kann, dass Cannabis bei einer bestimmten Erkrankung oder Symptomatik hilfreich sein kann. Durch diese Sammlung können sich Ärzte gegenseitig wirksam bei einem Antrag auf eine Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabismedikamenten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen.

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    ACM-Mitteilungen vom 31.8.2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    heute hat die ACM auf ihrer Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Damit geht auch ein unfruchtbarer Streit zwischen den beiden Patientenvertretern im Vorstand und den anderen 4 Vorstandsmitgliedern, den wir bisher nicht öffentlich gemacht hatten, zu Ende. Der neue Vorstand freut sich auf ein neues Kapitel einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

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    ACM-Mitteilungen vom 24. August 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist ein altes Spiel. Menschen, denen Unrecht geschieht, werden gegen andere Menschen, denen auf eine andere Art und Weise Unrecht geschieht, gegeneinander ausgespielt. So erklärt ein Schmerzpatient in der Süddeutschen Zeitung, dass er das gegenwärtige Cannabisgesetz gar nicht gut findet. Es wird als Konkurrenz zu seinem legitimen Anspruch auf Linderung nach dem Cannabis als Medizin Gesetz aus dem Jahr 2017 betrachtet.

    Natürlich benötigen Cannabispatienten Cannabis zur Behandlung ihrer Erkrankungen. Dafür hat die ACM zwei Jahrzehnte lang gekämpft. Und natürlich sind Freizeitkonsumenten nicht auf ihre Droge angewiesen, genauso wenig wie andere Freizeitkonsumenten anderer Alltagsdrogen wie Kaffee, Tabak und Alkohol ihre Drogen nicht zum Leben benötigen. Aber es kann heute nicht mehr abgestritten werden, dass es legitim ist, wenn Freizeitkonsumenten von Cannabis Wege aus der Illegalität suchen.

    Die gegenwärtige Situation ist unbefriedigend, auch wenn sich in den letzten Jahren vieles in die richtige Richtung bewegt hat. Aber Freizeitkonsumenten von Cannabis sind auch mit einem Cannabisrezept, das ihnen von willfährigen Geschäftemachern angeboten wird, keine Cannabispatienten. So ist auch die Behauptung, man wäre mit solch einem Rezept hinsichtlich eines möglichen Führerscheinverlustes abgesichert, eine skrupellose Täuschung. Solange Cannabis nicht einerseits als Medikament behandelt wird, wenn es ein Medikament ist, und andererseits Freizeitkonsumenten nicht einen selbstverständlichen legalen Zugang zu ihrer Droge haben, werden wir mit Widersprüchen leben müssen. Das sind zwar zwei verschiedene Dinge, die beiden Gruppen  sollten sich allerdings heute nicht mehr gegeneinander ausspielen lassen.

    Die Verweigerung von Cannabis als Medizin ist ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit, sagt uns das Bundesverwaltungsgericht.

    Die Verweigerung von Cannabis als Alltagsdroge hat keine rationale Basis mehr, lehrt uns die Wissenschaft

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    ACM-Mitteilungen vom 17. August 2024

    bereits nach wenigen Wochen macht sich bemerkbar, dass die 2. Säule des Cannabisgesetzes bisher nicht umgesetzt werden konnte. Es fehlen Cannabisshops, in denen sich Freizeitkonsumenten unkompliziert mit ihrer Droge versorgen können. Stattdessen suchen sie nach anderen Wegen, um aus der Illegalität herauszukommen. Sie suchen und finden Ärzte – meistens über fragwürdige Telemedizin-Anbieter –, die ihnen Cannabis auf Rezept verschreiben. Wer will es ihnen verdenken? Wer möchte schon täglich in der Illegalität leben, wegen des Konsums einer Droge, die nach wissenschaftlichen Kriterien weniger gefährlich ist als Alkohol, aber nicht nur bei alten weißen Männern aus Süddeutschland ihr gesellschaftliches Image als gefährliche Droge nicht so schnell verliert?

    Umso verlogener ist der Auftritt konservativer Kreise, die das ohne Zweifel insuffiziente Gesetz und dessen Umsetzung kritisieren. Die gesundheitlichen Vorteile einer Legalisierung, wie sie in anderen Ländern beobachtet werden können, wie etwa beim Jugendschutz in Kanada, können erst vollständig eintreten, wenn eine Legalisierung auch tatsächlich stattgefunden hat und nicht nur Ausnahmen von der weiterhin bestehenden Strafbarkeit, die nur für einen Teil der Konsumenten eine Lösung darstellt.

    Dieses und andere aktuelle Themen besprechen wir auf der Mitgliederversammlung der ACM am 31. August 2024. Mitglieder haben bereits eine Einladung erhalten. Sie erhalten in einigen Tagen noch einmal eine Erinnerung mit Tagesordnung und Zugangsdaten.

    Abschließend ein Hinweis: Die Charité in Berlin sucht Teilnehmer für eine Studie mit THC bei posttraumatischer Belastungsstörung.

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    ACM-Mitteilungen vom 3. August 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    heute informieren wir über die gemeinsame Presseerklärung der Fachverbände zu Medizinalcannabis zum Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), den wir zusammen mit einer ersten Einschätzung von mir bereits in der letzten Ausgabe der ACM-Mitteilungen vorgestellt hatten. Meine Einschätzung fällt skeptischer aus als die der gemeinsamen Erklärung der Fachverbände, was auch richtig ist. Schließlich haben wir gemeinsam das erreicht, was maximal erreicht werden konnte. Daher darf der Beschluss als Erfolg gewertet werden. Mehr war nicht möglich – auch wenn die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Krankenkassen alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen werden, um die Zahl der Verschreibungen zulasten der GKV möglichst klein zu halten. Die Drohung mit Strafzahlungen für Ärzte, sogenannte Regresse, macht es möglich.

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Juli 2024

    Professor Hecken hat gesprochen. Der lang erwartete Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) unter seinem Vorsitzenden Professor Josef Hecken zur zukünftigen Handhabung von Kostenübernahmeanträgen bei der Verwendung cannabisbasierter Medikamente wurde auf seiner Sitzung am 18. Juli veröffentlicht. Danach brauchen 16 Facharztgruppen, inklusive Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, keinen Kostenübernahmeantrag mehr bei der Krankenkasse stellen, wenn sie einem Patienten Cannabis als Medizin verschreiben möchten. Da Ärztinnen und Ärzten weiterhin ein Regress wegen Unwirtschaftlichkeit der Therapie droht, kann erst die Zukunft zeigen, in welchem Umfang dieser zumindest auf den ersten Blick sehr erfreuliche Beschluss die Praxis der Verschreibung verändern wird.

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    ACM-Mitteilungen vom 13. Juli 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir sind gespannt, wie der Gemeinsame Bundesausschuss auf seiner Sitzung am 18. Juli 2024 über mögliche Arztgruppen, die ohne Beantragung einer Kostenübernahme cannabisbasierte Medikamente verschreiben dürfen, entscheiden wird. Der G-BA berät das Thema seit dem letzten Jahr. Auch Vertreter der ACM haben an den Anhörungen des G-BA zum Thema teilgenommen.

    Ebenso gibt es beim Thema Nutzhanf Fortschritte. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hat bekannt gegeben, dass er den Anbau und Umgang mit Nutzhanf liberalisieren möchte.

    Eine abschließende Information für Mitglieder der ACM: Die nächste Mitgliederversammlung der ACM findet am 31. August 2024 statt. Ursprünglich hatten wir diese für den Juli geplant, die Versammlung musste aber verschoben werden. Mitglieder erhalten eine persönliche Einladung via E-Mail. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Mitglied der ACM zu werden.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 06. Juli 2024

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Branchenverband Cannabiswirtschaft hat eine Interessenvertretung für Cannabis Anbauvereinigungen gegründet, den Bundesverband Cannabis Anbauvereinigungen (BCAV). Noch ist die Situation in vielen Bundesländern unübersichtlich.

    Bisher ist auch nicht bekannt, ob es Initiativen gibt, die sich mit ihren Ideen speziell an Cannabispatienten wenden, um diesen einen preiswerten Zugang zu qualitativ möglichst hochwertigem Cannabis zu ermöglichen. Sicherlich sind hier weiterhin die Apotheken gefragt, und wir müssen den Druck hochhalten, damit die medizinische Versorgung mit cannabisbasierte Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte mit Medikamenten aus der Apotheke sichergestellt wird.

    Nachdem der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für den Freizeitkonsum im Straßenverkehr die letzte Hürde genommen hat, wäre es nun wünschenswert, wenn eine vernünftige Regelung zum Thema Cannabis als Medizin und Führerschein nicht nur seit 1998 auf dem Papier stünde, im §24 A Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung, sondern auch in die Praxis umgesetzt würde. Die Angst vor dem Führerscheinverlust ist heute leider die größte Angst vieler Cannabispatienten. Ich erfahre regelmäßig von Patienten, die ihre Therapie beenden, weil Führerscheinstellen ihnen deutlich zu verstehen gegeben haben haben, dass sie entweder eine Cannabistherapie durchführen können oder einen Führerschein besitzen dürfen, jedoch beides nicht gleichzeitig.

    Heiter weiter

    Franjo Grotenhermen

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