Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

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    ACM-Mitteilungen vom 16. September 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    überraschend möchte die CDU eine Entkriminalisierung von Cannabis „prüfen lassen“. Auch den Christdemokraten dämmert möglicherweise, dass eine Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ein Auslaufmodel darstellt, nicht nur angesichts des von CDU/CSU unkompliziert betrachteten größten Drogenspektakels der Welt, genannt Oktoberfest, das zurzeit in München stattfindet.

    Zudem möchten wir in diesem Newsletter einige Veranstaltungen ankündigen und insbesondere das am 28. Oktober 2023 geplante Fachsymposium „Cannabinoide in der Medizin 2023“ in Frankfurt hervorheben. Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, ist gern eingeladen, kostenlos online teilzunehmen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. September 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Berliner Morgenpost hat exemplarisch für Berlin eine Karte erstellt, auf der ersichtlich ist, wo der Konsum von Cannabis nach dem geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Legalisierung zukünftig nicht erlaubt sein soll. Diese Einschränkungen basieren auf den geplanten Verbotszonen, die dem Kinder- und Jugendschutz gerecht werden sollen, insbesondere ein Abstand für den Konsum von jeweils 200 m zu Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und Spielplätzen.

    Die geplante Legalisierung ruft sowohl Kritiker auf den Plan, die eine Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ablehnen, und solche, die Einschränkungen, etwa aufgrund der geplanten Abstandsregeln, und weitere bürokratischer Maßnahmen für überzogen halten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) verteidigt die Pläne, und nutzt dabei auch Medien, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Dabei wird er von Fachpolitikern aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstützt. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) hat bereits angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme die Legalisierung wieder rückgängig zu machen.

    Auch im neuen Jahr wird die ACM einen ganzjährigen Kurs zur Erlangung des Zertifikats zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis anbieten.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 19. August 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Bundesregierung hat am 16. August den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums weitgehend unverändert abgesegnet, sodass dieser Gesetzentwurf nun in die parlamentarische Abstimmung geht. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums können nun sowohl der Gesetzentwurf (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften) als auch alle Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf eingesehen werden. Bereits Anfang des Monats hatten wir die Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU zu den geplanten Gesetzesänderungen von Interesse.

    Leider wurden wichtige Änderungsvorschläge verschiedener Verbände nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, sodass viele bereits von einem „Bürokratiemonster“ sprechen, dessen Praxistauglichkeit angezweifelt werden muss. Im Ausland ist bereits von einem typisch deutschen – mit vielen Vorschriften überfrachteten – Gesetz die Rede.

    Die Reaktionen in Deutschland fallen gemischt aus, von harscher Kritik bis weitgehender Zustimmung. Das zeigt auch eine Auswahl der Pressestimmen, die wir in diesem Newsletter abdrucken. Wir haben aber weiterhin berechtigte Hoffnung, dass am Ende ein praxistaugliches Gesetz im Bundestag verabschiedet wird.

    Als ACM setzen wir uns dafür ein, dass es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch zu Verbesserungen für Patientinnen und Patienten gibt, die Cannabis-Medikamente aus medizinischen Gründen benötigen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 5. August 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Diskussion über Cannabis in Deutschland konzentriert sich heute auf die generelle Legalisierung. Als ACM und SCM versuchen wir, auch die Notwendigkeit bei der Verbesserung im medizinischen Bereich zu unterstreichen. Dabei stellen wir eine große Unterstützung in der Bundespolitik fest.

    In diesem Newsletter finden sich die Stellungnahme der ACM zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Legalisierung von Cannabis sowie Hinweise auf andere Stellungnahmen.

    Ein weiteres Thema treibt auch Patient:innen um, die Cannabis als Medizin verwenden: Werde ich bei der Teilnahme am Straßenverkehr von der Polizei, von den Führerscheinstellen und von den Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) fair behandelt und nicht diskriminiert, also so behandelt, wie andere Patienten auch? Gegenwärtig ist das leider häufig nicht der Fall. So werden aus Facharbeitern Bezieher von Bürgergeld.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 22. Juli 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in dieser und der nachfolgenden Ausgabe wird es vor allem um den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)“ gehen. Der Gesetzentwurf enthält ein Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG) sowie ein Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Beim MedCanG ist insbesondere die Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz hervorzuheben.

    Am 6. Juli 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit Verbände eingeladen, bis zum 24. Juli 2023 eine Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf des Ministeriums abzugeben. Auch die ACM wird eine entsprechende Stellungnahme anfertigen und einreichen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. Juli 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 5. Juli 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf zum „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz Cannabisgesetz (CanG) veröffentlicht. Das übliche weitere Vorgehen ist nun eine Anhörung von Experten und Verbänden durch das Ministerium und die Überarbeitung des Entwurfs auf Grundlage der Anhörung. Danach folgen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung und eine weitere Anhörung, diesmal im Gesundheitsausschuss. Auch danach kann es noch zu Änderungen der Gesetzesvorlage kommen, die dann schließlich im Bundestag verabschiedet wird. Auf der Seite des BMG finden sich Antworten auf häufige Fragen.

    Das Gesetz enthält gegenüber einem früheren Entwurf, der nicht offiziell veröffentlicht worden war, sondern über unbekannte Quellen an die Medien gelangte, einige Änderungen. Zu diesem früheren Entwurf hatte die ACM bereits eine Stellungnahme veröffentlicht.

    Eine der von der ACM geforderten Verbesserungen findet sich im neuen Entwurf. Zukünftig sollen Erwachsene nicht mehr nur 3 Cannabispflanzen pro Jahr anbauen dürfen, sondern es dürfen immer gleichzeitig 3 Pflanzen angebaut werden. Da der Wachstumszyklus bei 3-4 Monaten liegt, dürften nach den aktuellen Plänen pro Jahr bis zu etwa 9-12 Pflanzen selbst zu Hause angebaut werden. Etwas merkwürdig wirkt in diesem Zusammenhang die Passage im bisherigen Entwurf, nach der Erwachsene maximal 25 g Cannabis besitzen dürfen. Da eine einzelne Pflanze durchaus mehr als 25 g Ertrag abwerfen kann, wird hier sicherlich noch nachgebessert werden müssen, um den mehr als 160 Seiten umfassenden Referentenentwurf bis zur Verabschiedung eines Gesetzes im Deutschen Bundestag konsistent zu gestalten.

    Auch im Bereich Cannabis als Medizin hat es kürzlich leichte Verbesserungen gegeben. Diese betreffen die Verkürzung der Genehmigungsfrist sowie die Streichung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte noch zu definierende Arztgruppen.

    Es gibt allerdings auch eine Verschlechterung zu vermelden. Ab dem 1. Juli wurden die Preise für Cannabisblüten, die in Deutschland produziert werden, angehoben. Diese Sorten waren insbesondere bei Selbstzahlern sehr beliebt, weil sie mit knapp über 10 € mit dem Schwarzmarktpreis konkurrieren konnten.

    Viel Spaß beim Lesen! Und es gibt diesmal reichlich Lesestoff.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 24. Juni 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    die größte Sorge vieler Patientinnen und Patienten, die am Straßenverkehr teilnehmen, ist die Sorge vor einem Führerscheinverlust, an dem nicht selten auch Beruf und Arbeitsplatz hängen.

    Zwar heißt es im Abs. 2 des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes:

    „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. (…). Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

    Entsprechend ist nach der Fahrerlaubnisverordnung ein Patient nur ungeeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn das Medikament missbräuchlich eingenommen wird, beispielsweise durch Abweichung von der Dosierungsanleitung. Soweit die juristische Grundlage und Theorie.

    Allerdings haben Führerscheinstellen und viele MPU-Stellen in den vergangenen Jahren eine Praxis entwickelt, die dieses so genannte „Medikamentenprivileg“ für cannabisbasierte Medikamente de facto ausgehebelt. Die Verwendung cannabisbasierter Medikamente wird völlig anders behandelt als die anderer Medikamente, die die Fahrsicherheit und Fahreignung beeinträchtigen können.

    Beispielsweise nehmen sich Führerscheinstellen und MPU-Stellen heraus, die Indikation für eine Cannabistherapie zu überprüfen und verlangen in umfangreichen Fragenkatalogen – im Allgemeinen 10-15 Fragen – vom behandelnden Arzt detaillierte Auskünfte über Vorbehandlungen, Gründe für die Wahl von Cannabismedikamenten und andere Informationen, deren Ermittlung nicht die genuine Aufgabe dieser Institutionen darstellt. Ich kenne keinen Cannabispatienten, der beim TÜV erfolgreich eine MPU bestanden hat.

    Im Freizeitkonsumsbereich hat sich der Entzug des Führerscheins seit den 1990er Jahren zur Ersatzstrafe entwickelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 festgestellt hatte, dass der Besitz einer geringen Menge Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollte. Immerhin will Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nun dieses Thema angehen. Hoffen wir, dass auch bei der medizinischen Verwendung eine längst überfällige Klarstellung in Angriff genommen wird. Die Bundesanstalt für Straßenwesen, die sich im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums um Fragen der Verkehrssicherheit kümmert, hatte eine solche Klarstellung nach einem Expertengespräch mit Rechtsmedizinern und Ärzten im Frühjahr 2018 versprochen. Passiert ist bisher jedoch nichts.

    Eigentlich sollte man denken, dass es sich Deutschland allein schon angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und steigender Sozialausgaben nicht mehr leisten kann, Tausende von Bundesbürgern aus der Erwerbstätigkeit ins Bürgergeld zu drängen. Aber beim Thema Cannabis hören Rationalität und gesunder Menschenverstand bekanntlich häufig auf.

    Wir sind empört, aber nicht verwundert – und setzen uns dafür ein, dass sich die Dinge weiter in eine gute Richtung entwickeln.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. Juni 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 15. Juli findet die diesjährige Mitgliederversammlung der ACM statt. Mitglieder erhalten in Kürze eine E-Mail mit genauen Informationen zu Ort, Zeit und Tagesordnung. Es gibt angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen einiges zu besprechen. Wenn Sie die Arbeit der ACM und des Patientenverbandes SCM unterstützen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, Mitglied zu werden.

    Wenn Sie möchten, sehen wir uns am 15. Juli im ACM-Büro in Steinheim, und wenn Sie möchten, besuchen wir danach das Reggae im Hanffeld-Festival.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 27. Mai 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in einem Positionspapier fordern Fachverbände, darunter auch die ACM und das SCM, Reformen des Cannabis als Medizin-Gesetzes. Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung, die auch von mehreren Medien aufgegriffen wurde. Schaut man sich die aktuellen politischen Planungen an, so könnte es demnächst für Freizeitkonsumenten einfacher sein, sich legal mit Cannabis zu versorgen, als für Patienten, eine angemessene Versorgung mit ihrem dringend benötigten Medikament auf Cannabisbasis zu erhalten.

    Daher setzt sich dieser Rundbrief vor allem mit dieser Thematik auseinander. Der ACM- Vorstand hat sich über das gemeinsame Papier der Verbände mit einer darüber hinausreichenden eigenen Stellungnahme positioniert. Wir begrüßen grundsätzlich die Möglichkeiten des Eigenanbaus für Patienten als eine Option, um aus der Illegalität herauszukommen, sehen allerdings auch die Gefahr, dass Patienten in den Markt für den Freizeitkonsum abgedrängt werden – sowie das in Kanada und einigen Staaten der USA beobachtet und zahlenmäßig erfasst wurde –, sollte es nicht klare Verbesserungen beim Cannabis als Medizin-Gesetz aus dem Jahr 2017 geben.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 13. Mai 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Eckpunkte zur ersten Stufe der geplanten Cannabislegalisierung sind nun bekannt geworden. Am 8. Mai berichtete die Tagesschau über einen Entwurf des Ministeriums, der auch dem ACM-Vorstand vorliegt. Dabei geht es unter anderem um Regelungen für Anbauvereine (Cannabis Social Clubs) und Jugendschutz. Um Jugendschutz und Suchtprävention geht es auch in einem Gutachten, das mögliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung untersucht hat. Dabei kann Deutschland von den Erfahrungen aus Kanada, Uruguay und den USA profitieren.

    Die ACM hat am 3. Mai mit einer regelmäßigen CME-zertifizierten Fortbildung für Ärzt:innen begonnen. Jeden Mittwoch um 18:15 Uhr können Interessierte kostenlos an einem Webinar teilnehmen, das Ärztinnen und Ärzten bei der Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten unterstützen soll.

    Wir freuen uns auch auf die erste gemeinsame ganztägige Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen und Apotheker:innen von ACM, BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabnoidunternehmen) und Medical Tribune am 28. Oktober. Interessierte können vor Ort in Frankfurt oder online teilnehmen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 29. April 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der ACM-Vorstand hat in seiner Sitzung am 26. April die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis, zu Hause oder in einer Anbaugenossenschaft oder einem Social Club, begrüßt. Wir sehen allerdings auch mögliche und sehr reale Risiken, die mit einer Verdrängung von Patientinnen und Patienten in den Freizeitmarkt und in die Selbsttherapie verbunden sein können. Wir sind der Auffassung, dass eine medizinische Therapie möglichst durch Ärzt:innen durchgeführt werden sollte.

    Dieser Newsletter befasst sich darüber hinaus mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2022 zum Thema Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenkassen, zu der Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein eine Erläuterung für die Praxis abgefasst hat.

    Wir freuen uns auch, dass wir nun allen Ärztinnen und Ärzten eine kontinuierliche wöchentliche CME-zertifizierte Fortbildung anbieten können. Wir wollen uns dort mit praktischen Aspekten der Cannabistherapie befassen, darunter insbesondere konkrete Fälle besprechen und Fragen rund um die Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden beantworten.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. April 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir leben in historischen Zeiten! Die Zeitenwende nimmt auch im Bereich Cannabis als Medizin weiter an Fahrt auf. Eine der zentralen jahrelangen Forderungen der ACM und des SCM soll nun endlich umgesetzt werden.

    Patient:innen sollen künftig nicht mehr kriminalisiert werden, wenn sie Cannabis für die eigene Verwendung anbauen – wenn auch in einem begrenzten Umfang. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich Patient:innen zu Anbauvereinen zusammenschließen. Möglicherweise werden bereits bestehende Selbsthilfegruppen und andere Initiativen in diese Richtung aktiv. Der Eigenbau könnte auch dabei helfen, Qualitätsmängel, wie sie bei kommerziell hergestellten Cannabisblüten vermehrt auftreten, zu vermeiden (siehe unten die Ankündigung zum Webinar).

    Für viele Patientinnen und Patienten, die mit moderaten Mengen ausreichend therapiert sind und nicht die finanziellen Mittel haben, sich Cannabis aus der Apotheke zu leisten, ist dies eine tragfähige Option. Jetzt wird es vor allem um zwei weitere Verbesserungen gehen. Zum einen sollten auch Patienten, die einen höheren Bedarf haben, diesen Bedarf legal durch den eigenen Anbau oder einen genossenschaftlich organisierten Anbau decken können. Denkbar wäre eine Erlaubnis zum Anbau größerer Mengen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest, dass eine Cannabistherapie notwendig ist, vorliegt.

    Zum anderen wird es darum gehen, dass vernünftige Lösungen für die Teilnahme dieser Patienten am Straßenverkehr gefunden werden. Denkbar wäre eine ärztliche Begleitung, bei der die Cannabisverwendung von Patienten wie bei der ärztlich begleiteten Selbsttherapie nach einer Ausnahmeerlaubnis gemäß Paragraf 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zwischen den Jahren 2007 und 2017 die Teilnahme am Straßenverkehr nicht ausschließt.

    Wir freuen uns über diese Entwicklung!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 1. April 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kürzlich wurden vom Bundessozialgericht die Entscheidungsgründe für ein Urteil des Ersten Senats vom 10.11.2022 veröffentlicht (Aktenzeichen: B 1 KR 28/21 R). Das Gericht stärkt die begründete Einschätzung des Arztes, der cannabisbasierte Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben möchte, stellt jedoch auch hohe Anforderungen an diese Einschätzung.

    Professor Dr. jur. Oliver Tolmein ist in seinem Vortrag und der Diskussion zum Thema Kostenübernahme und Widerspruch im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung der ACM am 25.3.2023 bereits auf diese Neuerungen eingegangen. Alle Videos der Vorträge (ohne die anschließende Diskussion) sind demnächst auf der ACM-Webseite zu sehen.

    Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat nun auch die tragenden Gründe zum G-BA Beschluss vom 16. März 2023 zur Zukunft der Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln zulasten der GKV und die zusammenfassende Dokumentation mit den Stellungnahmen von Verbänden, inklusive der Stellungnahme der ACM veröffentlicht.

    Ich habe eine wissenschaftliche Stellungnahme zu Behauptungen von einigen Krankenkassen und Institutionen, nach denen orale Cannabiszubereitungen aus medizinischen und ökonomischen Gründen der Inhalation von Cannabisblüten vorzuziehen sei, angefertigt und stelle sie online zur Verfügung.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 18. März 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat am 16. März seinen Beschluss und eine Pressemitteilung zur Zukunft von Cannabis als Medizin in Deutschland veröffentlicht. Die Sitzung des G-BA zu diesem Thema wurde aufgezeichnet.

    Hausärzte dürfen danach weiterhin cannabisbasierte Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorschreiben. Allerdings muss die Verschreibung von Cannabisblüten begründet werden. Im Vorfeld hatte es Befürchtungen gegeben, der G-BA könne beschließen, dass in Zukunft nur noch Fachärzte cannabisbasierte Medikamente zulasten der GKV verschreiben dürfen.

    Zusammen mit anderen Verbänden hat die ACM und das SCM am 17. März eine Pressemitteilung zum Beschluss herausgegeben. Der Vorsitzende des G-BA,  Professor Josef Hecken (CDU), über den sich in Wikipedia interessante Informationen finden, äußerte sich in einem Podcast der Ärzte-Zeitung zum Beschluss.

    Es gibt vielfältige Signale, dass mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestags beim Thema Cannabis als Medizin tätig werden möchten, um die Situation der Patientinnen und Patienten, die von solchen Medikamenten profitieren, zu verbessern. Dies zeigen erneut ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie ein Positionspapier der Berliner Grünen.

    Auch zum Thema generelle Legalisierung gibt es Neuigkeiten. So fand in der vergangenen Woche eine Anhörung zum Thema im Gesundheitsausschluss des Deutschen Bundestages statt, in dem ein Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert wurde. Der DHV (Deutsche Handverband) und der BvCW (Branchenverband Cannabiswirtschaft) haben dazu Stellungnahmen veröffentlicht.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 4. März 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    In diesem Monat erwarten wir zwei Dokumente, die für den zukünftigen Umgang mit Cannabis als Medizin und als Genussmittel in Deutschland von großer Bedeutung sein könnten. Zum einen wird erwartet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. März seinen Beschluss zur Zukunft von Cannabis als Medizin vorlegt. Zum anderen soll am 31. März das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten des ISD Hamburg zur rechtlichen Vereinbarkeit der geplanten generellen Legalisierung von Cannabis mit dem Völker- und Europarecht veröffentlicht werden. Bereits am 9. Dezember 2022 hatte das Institut „Handlungsempfehlungen zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland“ veröffentlicht.

    Und wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr - am 25. März - wieder namhafte Referentinnen und Referenten für unsere jährliche Fortbildungsveranstaltung gewinnen konnten. Wir erwarten interessante Vorträge und Diskussionsrunden. Interessierte können sich hier kostenlos anmelden.

    Wir sehen uns am 25. März!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 18. Februar 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wie in den beiden vorausgegangenen Jahren findet auch in diesem Jahr - am 25. März 2023 - eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte durch die ACM statt. Die CME-Zertifizierung ist bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe beantragt, und wir gehen davon aus, dass diese wie für die vorausgehenden Veranstaltungen gewährt wird. Wir haben hochkarätige Referent*innen gewinnen können.

    Den Link zur Veranstaltung geben wir in den nächsten ACM-Mitteilungen bekannt.

    Bitte beachten Sie: wir stellen unser E-Mail-Programm für die ACM-Mitteilungen um. Sie erhalten heute Abend noch eine E-Mail, in der Sie gebeten werden, ihr Abo zu bestätigen. Falls Sie weiterhin die ACM-Mitteilungen erhalten möchten, bestätigen Sie Ihr Abonnement des Newsletters. Falls Sie diesen nicht mehr erhalten möchten, brauchen Sie nichts zu tun.

     Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 21. Januar 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir warten gegenwärtig darauf, welche Änderungen der Gemeinsame Bundesausschuss

    für die Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten beschließen wird. Im Januar 2023 soll der Beschluss des Bundesausschusses veröffentlicht werden.

    „Der Gemeinsame Bundesausschuss will den Zugang zu Medizinalcannabis erschweren - ein fataler Fehler! Der Richtlinienentwurf würde Patientinnen & Patienten auf den Schwarzmarkt treiben & entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. So weit darf es nicht kommen!“ schrieb Kristine Lütke, drogenpolitische Sprecherin der FDP im Deutschen Bundestag auf Facebook.

    Viele fragen uns, wie es mit der von der Bundesregierung geplanten generellen Legalisierung von Cannabis weitergeht. Zum geplanten zeitlichen Ablauf hat der Deutsche Hanfverband ein kurzes informatives Video veröffentlicht

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 7. Januar 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    auch in diesem Jahr wird die ACM eine kostenlose ganztägige CME-zertifizierte Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte durchführen und Ausschnitte der Veranstaltung auf der Webseite. Dazu können Sie sich bereits den Tag der Veranstaltung, Samstag, den 25.März 2023, vormerken.

    Ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 24. Dezember 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 19. Dezember fand die Anhörung zum Richtlinienentwurf des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes aus 2017 statt. Etwa 40 Vertreter, darunter von Ärzteverbänden, Apothekern, Patientenverbänden, Industrievertretern und Krankenkassen, nahmen an der virtuellen Veranstaltung teil, für die ACM Frau Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, und ich.

    Der so genannte „unparteiische Vorsitzende“ des G-BA, Professor Hecken, rief während der etwa 3-stündigen Veranstaltung einen Diskussionspunkt nach dem anderen auf. Wir haben uns an der Diskussion rege beteiligt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, und es wird ein Wortprotokoll geben, das später öffentlich gemacht werden soll. Wir hatten eine kurze grundlegende Stellungnahme vorbereitet, aus dem wir dann am Ende der Veranstaltung aufgrund der fortgeschrittenen Zeit allerdings nur 2 Aspekte vorgetragen haben,

    Die Auffassungen lagen zum Teil weit auseinander, die Diskussion verlief jedoch überwiegend respektvoll und sachlich. Man merkte Professor Hecken (CDU) allerdings an, dass er mit der notwendigen Sonderrolle von Cannabis in der Medizin fremdelt und sich einige Spitzen nicht verkneifen konnte. Wir sind gespannt, welche Folgerungen der G-BA im Januar aus diesen verschiedenen Auffassungen in seiner Richtlinie schließt.

    Der ACM-Vorstand wünscht allen Leserinnen und Lesern der ACM-Mitteilungen eine frohe Weihnachtszeit und Gesundheit! Falls Sie noch nicht Mitglied der ACM sind, so laden wir Sie dazu herzlich ein.

    Wir danken allen Unterstützer:innen, die dazu beigetragen haben, dass die vielfältige Arbeit der ACM auch im vergangenen Jahr weiter verbessert werden konnte, darunter den vielen Aktiven in Selbsthilfegruppen, den Patientenberatern, den Webmastern, den Juristen, den Referent:innen bei unseren Veranstaltungen, unseren Sponsoren und allen anderen, die zum Gelingen unserer Arbeit beitragen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. Dezember 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 19. Dezember 2022 findet eine Anhörung zum Entwurf für eine Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) zur weiteren Ausgestaltung der Kostenübernahme für cannabisbasierte Medikamente statt. Der ACM-Vorstand darf mit 2 Personen teilnehmen. Die Anhörung ist nicht öffentlich, es wird jedoch nach Angaben des G-BA ein Wortprotokoll geben, das später auch veröffentlicht wird.

    Mehrere Verbände haben am 30. November 2021 zum Entwurf des G-BA eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht. Einige Verbände, darunter auch die ACM haben ausführliche Stellungnahmen abgefasst. Die Arzneimittelrichtlinien werden nur Kassenpatienten betreffen. Patienten, die privat behandelt werden, sind davon nicht betroffen.

    Die gerichtliche Auseinandersetzung der ACM mit Algea Care hat nun mit der Rücknahme ihrer Klage gegen mich sein vorläufiges Ende gefunden. Algea Care hat nun alle Beschwerden und Klagen vor Gericht gegen die ACM sowie mich persönlich verloren, weil die von der ACM erhobenen Vorwürfe von den Gerichten als Tatsachen gewertet wurden.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 26. November 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    noch bis zum 30. November können wissenschaftliche Gesellschaften und die Industrie Stellungnahmen an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes schicken. Die ACM hat in Absprache mit anderen Verbänden ihrer Stellungnahme weitgehend fertiggestellt, um sie Anfang der kommenden Woche einzureichen. Darüber hinaus planen ACM und andere Verbände eine gemeinsame öffentliche Stellungnahme. Diese werden wir in der kommenden Ausgabe der ACM-Mitteilungen unseren Leserinnen und Lesern zur Kenntnis geben.

    Auch im kommenden Jahr wird die ACM eine Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis anbieten. Da das Interesse in diesem Jahr größer ist als in den beiden vorausgegangenen Jahren, und es uns nicht möglich ist, mehr als drei parallele Ausbildungsgruppen anzubieten, empfehle ich Interessierten eine frühzeitige Anmeldung.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. November 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    zwei Beschlüsse haben in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt: (1) der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes, der die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen weiter erschweren würde, sowie (2) die die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

    Die Tagesschau berichtete über hohe Hürden für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, die durch das Bundessozialgericht bestätigt wurden. Das Bundessozialgericht hat auf seiner Webseite die vier Fälle, in denen es um die Urteile ging, ausführlich vorgestellt. Nur einer der Kläger war erfolgreich.

    Die ACM und andere im Cannabisbereich aktive Institutionen sehen den Beschluss des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses) kritisch. Die ACM wird daher im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens eine ausführliche Stellungnahme anfertigen. Darüber hinaus planen einige Verbände, darunter auch ACM und der Patientenverband SCM, eine gemeinsame kurze Stellungnahme.

    Besonders kritisch sehen viele Verbände die geplante weitgehende Verdrängung der Hausärzte aus der Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten im Rahmen der GKV sowie den Versuch, die Therapie mit Cannabisblüten zugunsten von Cannabisextrakten zurückzudrängen. Wir nehmen die Vorschläge des G-BA ernst, da dieser per Gesetz die Entscheidungsgewalt darüber hat, wie das Cannabis als Medizin-Gesetz zukünftig ausgestaltet werden soll.

    Kurz gesagt: Die Umsetzung der – vorläufigen – Beschlüsse des G-BA würde zu einer erneuten Erschwerung für Patientinnen und Patienten führen, cannabisbasierte Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen. Es bleibt aber noch abzuwarten, wie der Studienbericht nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verbände endgültig aussehen wird.

    Nach dem gegenwärtigen Stand der politischen Diskussion könnte es in den kommenden zwei Jahren Fortschritte bei der Cannabisverwendung für den Freizeitkonsum durch Erwachsene geben, jedoch Rückschritte bei der Versorgung der Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten. Zwar gab und gibt es Bekundungen von Fachpolitikern aus dem Deutschen Bundestag, dass auch beim Cannabis als Medizin-Gesetz Verbesserungen notwendig sind. Bisher liegen im Gegensatz zum Eckpunktepapier zur generellen Legalisierung jedoch keine konkreten Pläne oder konkrete Absichten zum Thema Cannabis als Medizin vor.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 29. Oktober 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am 26. Oktober seine Pläne zur Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Er wolle das Eckpunkte-Papier aber nicht als "großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen", da noch geschaut werden müsse, ob die Pläne der Bundesregierung mit internationalem Recht vereinbar sind. Viele Medien haben darüber berichtet. Am gleichen Tag wurden die Pläne von der Bundesregierung gebilligt.

    Unabhängig davon macht sich die ACM dafür stark, dass die Bundesregierung und der Bundestag sich auch mit dringend notwendigen Verbesserungen beim Thema Cannabis als Medizin befassen. Dazu fand am 17. Oktober 2022 ein Gespräch mit dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) im ACM-Büro statt.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. Oktober 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Günter Weiglein aus Würzburg ist neben Frank-Josef Ackerman aus Frankfurt eine der beiden Patienten, die vor Strafgerichten für das Recht auf Eigenanbau von Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen kämpfen. Er hat nun mit Prof. Dr. Thomas Fischer einen prominenten Strafverteidiger gefunden und bittet um Spenden zur Finanzierung der weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung.

    In der kommenden Woche findet in Basel zum ersten Mal nach 3-jähriger Corona-bedingten Pause wieder eine Präsenz-Konferenz der IACM statt, die Cannabinoid-Konferenz 2022, die wir im Jahr zusammen mit der Schweizerischen SSCM durchführen. Wir haben wieder ein interessantes Programm zusammengestellt und erwarten spannende Diskussionen und Gespräche.

    Die Medizinische Hochschule Hannover sucht Patienten, die orale Cannabismedikamente einnehmen und bereit sind, eine Haarprobe abzugeben, für eine Studie zu Cannabinoiden in Haaren. Es gibt eine Aufwandsentschädigung von 100 € + Fahrtkosten.

    Einige Patienten haben nun Strafanzeige gegen Algea Care wegen Betrugs gestellt. Gero Kohlhaas vom Patientenverband SCM hat einen Text abgefasst, der zeigt, wie eine solche Anzeige aussehen kann.

    Der Bundesgerichtshof hat die Gefängnisstrafen für 2 Männer, die mit CBD-Blüten gehandelt haben, bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 1. Oktober 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    als neun Seiten Substanzlosigkeit bezeichnete jüngst Professor Kai Ambros von der Universität Göttingen eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, nach der die Legalisierung gegen EU-Recht verstoßen könnte und über die die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete.

    Nach einer 3-jährigen Corona-bedingten Pause treffen sich die Teilnehmer der nächsten Cannabinoid-Konferenz wieder persönlich, am 20. und 21. Oktober 2022 in Basel/Schweiz. Die Mitglieder des IACM-Vorstandes freuen sich schon sehr, wieder persönlich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ins Gespräch zu kommen.

    Wie die Mainpost berichtete, hat Günter Weiglein, ein Schmerzpatient aus Würzburg, der seit Jahren für den Eigenanbau für eigene medizinische Zwecke kämpft, hat nun prominente Unterstützung erhalten. Der bekannte frühere Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer gilt als Verfechter einer Legalisierung. In der vorerst letzten Instanz war Weiglein zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 17. September 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in den vergangenen Tagen ist die Diskussion um die Vereinbarkeit der planten generellen Legalisierung von Cannabis in Deutschland mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht erneut aufgeflammt.

    So berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, nach der die Legalisierung gegen EU-Recht verstoßen könnte. Zudem gibt es eine Ausarbeitung zur Frage der Cannabis-Legalisierung im Lichte des Völkerrechts.

    Carmen Wegge (SPD) und Dirk Heidenblut (SPD) haben zu diesen und anderen Fragen – wie etwa die Frage zur zukünftigen Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis – in einem halbstündigen Instagram-Beitrag vom 14. September Stellung genommen. Der Deutsche Hanfverband hat den Instagram-Beitrag der beiden SPD-Politiker, die sich in der Bundestagsfraktion mit den Fragen der Legalisierung befassen, analysiert. Eine Mehrzahl der Deutlich unterstützt die geplante Legalisierung.

    Eine Anzahl von Medien hat den gemeinsamen Aufruf der ACM, des SCM und anderer Verbände zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Medizinalcannabis aufgegriffen.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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