Liebe Leserin, lieber Leser,
der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.
Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.
Der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen hatte vor der Gesetzesänderung im März 2017 eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle erhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde seine Antrag auf eine Kostenübernahme der Behandlung mit Cannabis von der zuständigen Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, es gäbe keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage, nach der „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome“ besteht, wie es der § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V verlangt.
Ausnahmeerlaubnisse von der Bundesopiumstelle waren nicht an eine wissenschaftliche Datenlage geknüpft, sondern die Bundesopiumstelle hat geprüft, ob die Angaben von Patient und Arzt, nach der Standardtherapien nicht wirksam sind, Cannabis jedoch die schweren Symptom lindert, plausibel sind. Die Mitarbeiter der Bundesopiumstelle hatten häufig einen direkten Kontakt mit den betroffenen Ärzten und Patienten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet jedoch nach Aktenlage, sodass viele Schwerkranke, denen cannabisbasierte Medikamente nach Auffassung der behandelnden Ärzte helfen, weiterhin keinen Zugang zu entsprechenden Präparaten erhalten. Davon sind mittlerweile Patienten mit einer Anzahl von Erkrankungen betroffen.
In Gesprächen mit den Fachpolitikern, die sich für das neue Gesetz eingesetzt hatten, hatten wir immer den Eindruck, dass eine offensichtliche Linderung der Symptome und nicht wissenschaftliche Daten entscheidend für eine Kostenübernahme sein sollen. Leider kann schon lange nicht mehr davon gesprochen werden, dass die Krankenkassen eine Kostenübernahme „nur in Ausnahmefällen“ ablehnen.
Das hat mittlerweile bei vielen Ärzten und Patienten zu Frustrationen geführt.
Mit den Anträgen auf den Eigenanbau von Cannabis wollen wir an die erfolgreich verlaufenen Prozesse vor den Verwaltungsgerichten anknüpfen. Die Grundlage der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die nach Verwaltungsrecht Urteilen, ist eine andere als die der Sozialgerichte, die sich auf die Rechtsbrechung im Sozialrecht beziehen.
Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).
2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.
3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.
Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org
Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte. Neben der Petition, mit der wir politisch auf die gegenwärtigen Probleme aufmerksam machen wollen, wollen wir nun auch wieder juristisch in die Offensive gehen.
Im Kleinen gibt es viele positive stimmende Entwicklungen. Beispielsweise habe ich von einem Patienten erfahren, dass sich Ärzte einer Hautklinik dafür einsetzen wollen, dass Cannabis auch bei Akne inversa eingesetzt werden kann. Ich habe mehrere Patienten mit Akne inversa, die gut von Cannabis profitieren. Es gibt aber, wie bei vielen anderen Erkrankungen, keine wissenschaftlichen Belege. Die fehlenden Belege sind keine Hinweise darauf, dass Cannabis bei solchen Erkrankungen nicht wirksam ist, sondern nur, dass in diesem Bereich noch nicht ausreichend geforscht wurde. Das wird leider oft verwechselt.
So schreibt die BEK, dass Cannabis oft nicht der Heilsbringer sei. Das wissen alle, die sich mit dem Thema befassen seit vielen Jahren. Für viele, die jetzt eine Behandlung benötigen, jedoch nicht erhalten, ist es allerdings die einzige Möglichkeit zur Linderung ihrer Leiden.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen