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ACM-Mitteilungen vom 27. April 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

nach dem Cannabisgesetz konkretisiert sich nun auch das Vorhaben der Bundesregierung, das Straßenverkehrsgesetz so zu ändern, dass nicht mehr der alleinige Nachweis von THC, ohne Hinweis auf eine fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigung, zu einem Führerscheinverlust führt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit einem Antrag verhindern möchte.

Wir werden am 25. Mai im Rahmen der ACM-Online-Veranstaltung auch über dieses Thema diskutieren.

Heiter weiter

Franjo Grotenhermen

THC-Grenzwert im Straßenverkehr wird angehoben

Wir dürfen darauf hoffen, dass die erhebliche Ungleichbehandlung von Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen, wenn nicht aufgehoben, so doch zumindest etwas abgemildert wird. Von einer Aufhebung kann keine Rede sein, da der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum immer noch sehr niedrig ist und am ehesten einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht.

Es gibt nun einen ersten Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dagegen am 23. April einen Antrag gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr vorgelegt. Darin behaupten die Antragsteller: „Diese Anhebung des Cannabis-Grenzwertes stellt das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer.“

Einmal abgesehen davon, dass dieser sehr konservative Grenzwert vermutlich nicht zu einer messbar erhöhten Zahl von Unfällen führen wird – die Expertengruppe hat dazu die entsprechenden experimentellen und epidemiologischen Studien ausgewertet –, stellt sich eine weitere grundlegende Frage, die die deutsche Wirtschaft betrifft. Angesichts der Tatsache, dass viele Arbeitnehmer insbesondere in ländlichen Regionen auf ihren Führerschein angewiesen sind, um ihren Beruf ausüben zu können, und Deutschland an einem Arbeitskräftemangel leidet, wäre es interessant zu erfahren, was die Opposition zu folgender Formulierung sagen würde: „Diese Anhebung des Cannabis-Grenzwertes stellt das individuelle Mobilitätsbedürfnis Cannabis konsumierender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihren Wunsch, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und nicht auf Bürgergeld angewiesen zu sein, ...“

Angesichts der viel größeren Bedeutung von Alkohol für die Sicherheit im Straßenverkehr, auch unter einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille, stellt es eine besondere intellektuelle Herausforderung dar, von einer Vision Zero zu sprechen, ohne in diesem Kontext das Wort Alkohol in den Mund zu nehmen. Im Übrigen wurden entgegen den Ausführungen im Antrag der CDU/CSU-Fraktion die Gefahren des Beikonsums von Alkohol ausdrücklich berücksichtigt, und der Entwurf verlangt von Cannabiskonsumenten eine absolute Alkoholabstinenz.

Einladung zur aktiven Teilnahme an der Online-Fortbildung

Wir wollen die geplante Online-Fortbildungsveranstaltung möglichst praxisnah gestalten und Sie herzlich dazu einladen, daran aktiv mitzuwirken. Sie können das durch zwei Aktivitäten tun:

Schicken Sie uns gern  innerhalb der kommenden 2 Wochen

– Fragen, die wir während der Veranstaltung thematisieren und beantworten sollen, oder

– konkrete Fallberichte aus Ihrer beruflichen Praxis, die Sie gern bei der Veranstaltung vorstellen möchten.

ACM-Online-Meeting

Termin: Samstag, 25. Mai 2024

Zeit: 14 bis 18:30 Uhr

Ort: Virtuell via Zoom

Teilnahmegebühr: kostenlos

Programm folgt

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