Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2022
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    ACM-Mitteilungen vom 24. Dezember 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 19. Dezember fand die Anhörung zum Richtlinienentwurf des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes aus 2017 statt. Etwa 40 Vertreter, darunter von Ärzteverbänden, Apothekern, Patientenverbänden, Industrievertretern und Krankenkassen, nahmen an der virtuellen Veranstaltung teil, für die ACM Frau Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, und ich.

    Der so genannte „unparteiische Vorsitzende“ des G-BA, Professor Hecken, rief während der etwa 3-stündigen Veranstaltung einen Diskussionspunkt nach dem anderen auf. Wir haben uns an der Diskussion rege beteiligt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, und es wird ein Wortprotokoll geben, das später öffentlich gemacht werden soll. Wir hatten eine kurze grundlegende Stellungnahme vorbereitet, aus dem wir dann am Ende der Veranstaltung aufgrund der fortgeschrittenen Zeit allerdings nur 2 Aspekte vorgetragen haben,

    Die Auffassungen lagen zum Teil weit auseinander, die Diskussion verlief jedoch überwiegend respektvoll und sachlich. Man merkte Professor Hecken (CDU) allerdings an, dass er mit der notwendigen Sonderrolle von Cannabis in der Medizin fremdelt und sich einige Spitzen nicht verkneifen konnte. Wir sind gespannt, welche Folgerungen der G-BA im Januar aus diesen verschiedenen Auffassungen in seiner Richtlinie schließt.

    Der ACM-Vorstand wünscht allen Leserinnen und Lesern der ACM-Mitteilungen eine frohe Weihnachtszeit und Gesundheit! Falls Sie noch nicht Mitglied der ACM sind, so laden wir Sie dazu herzlich ein.

    Wir danken allen Unterstützer:innen, die dazu beigetragen haben, dass die vielfältige Arbeit der ACM auch im vergangenen Jahr weiter verbessert werden konnte, darunter den vielen Aktiven in Selbsthilfegruppen, den Patientenberatern, den Webmastern, den Juristen, den Referent:innen bei unseren Veranstaltungen, unseren Sponsoren und allen anderen, die zum Gelingen unserer Arbeit beitragen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. Dezember 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 19. Dezember 2022 findet eine Anhörung zum Entwurf für eine Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) zur weiteren Ausgestaltung der Kostenübernahme für cannabisbasierte Medikamente statt. Der ACM-Vorstand darf mit 2 Personen teilnehmen. Die Anhörung ist nicht öffentlich, es wird jedoch nach Angaben des G-BA ein Wortprotokoll geben, das später auch veröffentlicht wird.

    Mehrere Verbände haben am 30. November 2021 zum Entwurf des G-BA eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht. Einige Verbände, darunter auch die ACM haben ausführliche Stellungnahmen abgefasst. Die Arzneimittelrichtlinien werden nur Kassenpatienten betreffen. Patienten, die privat behandelt werden, sind davon nicht betroffen.

    Die gerichtliche Auseinandersetzung der ACM mit Algea Care hat nun mit der Rücknahme ihrer Klage gegen mich sein vorläufiges Ende gefunden. Algea Care hat nun alle Beschwerden und Klagen vor Gericht gegen die ACM sowie mich persönlich verloren, weil die von der ACM erhobenen Vorwürfe von den Gerichten als Tatsachen gewertet wurden.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 26. November 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    noch bis zum 30. November können wissenschaftliche Gesellschaften und die Industrie Stellungnahmen an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes schicken. Die ACM hat in Absprache mit anderen Verbänden ihrer Stellungnahme weitgehend fertiggestellt, um sie Anfang der kommenden Woche einzureichen. Darüber hinaus planen ACM und andere Verbände eine gemeinsame öffentliche Stellungnahme. Diese werden wir in der kommenden Ausgabe der ACM-Mitteilungen unseren Leserinnen und Lesern zur Kenntnis geben.

    Auch im kommenden Jahr wird die ACM eine Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis anbieten. Da das Interesse in diesem Jahr größer ist als in den beiden vorausgegangenen Jahren, und es uns nicht möglich ist, mehr als drei parallele Ausbildungsgruppen anzubieten, empfehle ich Interessierten eine frühzeitige Anmeldung.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. November 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    zwei Beschlüsse haben in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt: (1) der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes, der die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen weiter erschweren würde, sowie (2) die die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

    Die Tagesschau berichtete über hohe Hürden für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, die durch das Bundessozialgericht bestätigt wurden. Das Bundessozialgericht hat auf seiner Webseite die vier Fälle, in denen es um die Urteile ging, ausführlich vorgestellt. Nur einer der Kläger war erfolgreich.

    Die ACM und andere im Cannabisbereich aktive Institutionen sehen den Beschluss des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses) kritisch. Die ACM wird daher im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens eine ausführliche Stellungnahme anfertigen. Darüber hinaus planen einige Verbände, darunter auch ACM und der Patientenverband SCM, eine gemeinsame kurze Stellungnahme.

    Besonders kritisch sehen viele Verbände die geplante weitgehende Verdrängung der Hausärzte aus der Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten im Rahmen der GKV sowie den Versuch, die Therapie mit Cannabisblüten zugunsten von Cannabisextrakten zurückzudrängen. Wir nehmen die Vorschläge des G-BA ernst, da dieser per Gesetz die Entscheidungsgewalt darüber hat, wie das Cannabis als Medizin-Gesetz zukünftig ausgestaltet werden soll.

    Kurz gesagt: Die Umsetzung der – vorläufigen – Beschlüsse des G-BA würde zu einer erneuten Erschwerung für Patientinnen und Patienten führen, cannabisbasierte Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen. Es bleibt aber noch abzuwarten, wie der Studienbericht nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verbände endgültig aussehen wird.

    Nach dem gegenwärtigen Stand der politischen Diskussion könnte es in den kommenden zwei Jahren Fortschritte bei der Cannabisverwendung für den Freizeitkonsum durch Erwachsene geben, jedoch Rückschritte bei der Versorgung der Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten. Zwar gab und gibt es Bekundungen von Fachpolitikern aus dem Deutschen Bundestag, dass auch beim Cannabis als Medizin-Gesetz Verbesserungen notwendig sind. Bisher liegen im Gegensatz zum Eckpunktepapier zur generellen Legalisierung jedoch keine konkreten Pläne oder konkrete Absichten zum Thema Cannabis als Medizin vor.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 29. Oktober 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am 26. Oktober seine Pläne zur Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Er wolle das Eckpunkte-Papier aber nicht als "großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen", da noch geschaut werden müsse, ob die Pläne der Bundesregierung mit internationalem Recht vereinbar sind. Viele Medien haben darüber berichtet. Am gleichen Tag wurden die Pläne von der Bundesregierung gebilligt.

    Unabhängig davon macht sich die ACM dafür stark, dass die Bundesregierung und der Bundestag sich auch mit dringend notwendigen Verbesserungen beim Thema Cannabis als Medizin befassen. Dazu fand am 17. Oktober 2022 ein Gespräch mit dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) im ACM-Büro statt.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. Oktober 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Günter Weiglein aus Würzburg ist neben Frank-Josef Ackerman aus Frankfurt eine der beiden Patienten, die vor Strafgerichten für das Recht auf Eigenanbau von Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen kämpfen. Er hat nun mit Prof. Dr. Thomas Fischer einen prominenten Strafverteidiger gefunden und bittet um Spenden zur Finanzierung der weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung.

    In der kommenden Woche findet in Basel zum ersten Mal nach 3-jähriger Corona-bedingten Pause wieder eine Präsenz-Konferenz der IACM statt, die Cannabinoid-Konferenz 2022, die wir im Jahr zusammen mit der Schweizerischen SSCM durchführen. Wir haben wieder ein interessantes Programm zusammengestellt und erwarten spannende Diskussionen und Gespräche.

    Die Medizinische Hochschule Hannover sucht Patienten, die orale Cannabismedikamente einnehmen und bereit sind, eine Haarprobe abzugeben, für eine Studie zu Cannabinoiden in Haaren. Es gibt eine Aufwandsentschädigung von 100 € + Fahrtkosten.

    Einige Patienten haben nun Strafanzeige gegen Algea Care wegen Betrugs gestellt. Gero Kohlhaas vom Patientenverband SCM hat einen Text abgefasst, der zeigt, wie eine solche Anzeige aussehen kann.

    Der Bundesgerichtshof hat die Gefängnisstrafen für 2 Männer, die mit CBD-Blüten gehandelt haben, bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 1. Oktober 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    als neun Seiten Substanzlosigkeit bezeichnete jüngst Professor Kai Ambros von der Universität Göttingen eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, nach der die Legalisierung gegen EU-Recht verstoßen könnte und über die die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete.

    Nach einer 3-jährigen Corona-bedingten Pause treffen sich die Teilnehmer der nächsten Cannabinoid-Konferenz wieder persönlich, am 20. und 21. Oktober 2022 in Basel/Schweiz. Die Mitglieder des IACM-Vorstandes freuen sich schon sehr, wieder persönlich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ins Gespräch zu kommen.

    Wie die Mainpost berichtete, hat Günter Weiglein, ein Schmerzpatient aus Würzburg, der seit Jahren für den Eigenanbau für eigene medizinische Zwecke kämpft, hat nun prominente Unterstützung erhalten. Der bekannte frühere Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer gilt als Verfechter einer Legalisierung. In der vorerst letzten Instanz war Weiglein zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

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    ACM-Mitteilungen vom 17. September 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in den vergangenen Tagen ist die Diskussion um die Vereinbarkeit der planten generellen Legalisierung von Cannabis in Deutschland mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht erneut aufgeflammt.

    So berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, nach der die Legalisierung gegen EU-Recht verstoßen könnte. Zudem gibt es eine Ausarbeitung zur Frage der Cannabis-Legalisierung im Lichte des Völkerrechts.

    Carmen Wegge (SPD) und Dirk Heidenblut (SPD) haben zu diesen und anderen Fragen – wie etwa die Frage zur zukünftigen Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis – in einem halbstündigen Instagram-Beitrag vom 14. September Stellung genommen. Der Deutsche Hanfverband hat den Instagram-Beitrag der beiden SPD-Politiker, die sich in der Bundestagsfraktion mit den Fragen der Legalisierung befassen, analysiert. Eine Mehrzahl der Deutlich unterstützt die geplante Legalisierung.

    Eine Anzahl von Medien hat den gemeinsamen Aufruf der ACM, des SCM und anderer Verbände zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Medizinalcannabis aufgegriffen.

    Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. August 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    jahrzehntelang haben Direktoren rechtsmedizinischer Institute deutscher Universitäten wider besseren Wissens gutachterliche Stellungnahmen verfasst, nach denen Cannabiskonsumenten unter dem akuten Einfluss von Cannabis stünden, nachdem minimale Mengen von THC im Blut nachgewiesen wurden. Mit dieser beschämenden unwissenschaftlichen Praxis soll nun bald Schluss sein, zumindest ein wenig. Der „Grenzwert“ von 1 Nanogramm/Milliliter Blutserum sollte nach Auffassung des Verkehrsgerichtstags 2022 angehoben werden.

    Nach dem Gesetz hat dieser analytische Grenzwert für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, keine Bedeutung, denn sie dürfen nach § 24a Straßenverkehrsgesetz unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen – eigentlich. In der Praxis versuchen nicht wenige Führerschein- und MPU-Stellen dieses Medikamentenprivileg auszuhebeln, indem sie beispielsweise infrage stellen, dass der betroffene Patient Cannabis tatsächlich aus medizinischen Gründen erhält. Bei keinem anderen Medikament maßen sich die Führerscheinstellen an, derartig in die ärztliche Behandlung einzugreifen.

    Seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wird der Entzug des Führerscheins vielfach als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumenten und seit einigen Jahren nun auch für Cannabispatienten verwendet. Insider wissen, dass es dabei nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Einnahmequellen für rechtsmedizinische Institute und MPU-Stellen geht. An den Gutachten lässt sich gut verdienen. Viele denken so wie Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer: "Alkohol und Cannabis werden ungleich behandelt, das ist aber im Moment auch völlig korrekt, weil das eine eine legale und das andere eine illegale Droge ist.“

    Einer der einflussreichsten Verfechter für die Repression von Cannabispatienten, der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der LMU München, hat es möglicherweise mit der eigenen wissenschaftlichen Sorgfalt nicht so genau genommen-

    Die Erwartungen an die neue Bundesregierung sind einfach: diese ungerechte Praxis muss beendet werden. Die bisherige Vorgehensweise schadet dem Einzelnen und der Gesellschaft. Allgemein wird in Deutschland ein Fachkräftemangel beklagt. Andererseits wird toleriert, dass viele Menschen unnötigerweise aufgrund des Führerscheinverlusts ihren Arbeitsplatz sowie das Vertrauen in die deutschen Behörden und den Gesetzgeber gleich mit verlieren.

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    ACM-Mitteilungen vom 6. August 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Abschlussbericht der Begleiterhebung zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Patient:innen, denen Ärzt:innen in den vergangenen Jahren Cannabis-Medikamente verschreiben wollten oder verschrieben haben, in die Erhebung eingegangen sind. Zusammen mit Daten aus einem Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 25. Juli 2022 können wir heute festhalten, dass weniger als 25 % dieser Patienten von der Begleiterhebung erfasst wurden. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der Begleiterhebung keine Rückschlüsse auf die Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten in Deutschland erlauben. Dies gilt für die Indikationen für eine solche Therapie, die Wirksamkeit bei verschiedenen Symptomen, mögliche Nebenwirkungen und einen Vergleich zwischen verschiedenen Produkten oder Applikationsformen.

    Gemäß der Analyse des Abschlussberichts durch die ACM „gingen in die Begleiterhebung nur etwa 36 % (16.800 von durch AOK, Barmer und TKK 46.000 genehmigten Anträgen) derjenigen Patient:innen ein, die von AOK, Barmer und TKK eine Kostenübernahme erhalten haben, sowie nur etwa 24 % (16.800 von 70.000 Anträgen bei AOK, Barmer und TKK), also weniger als ein Viertel aller Patient:innen, die allein bei diesen drei Krankenkassen eine Kostenübernahme beantragt hatten. Daten zu anderen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen liegen nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass weniger als 20 % aller Patient:innen, die einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung gestellt haben, in der Begleiterhebung erfasst wurden.“

    In der Schweiz ist am 1. August 2021 ebenfalls ein Gesetz in Kraft getreten, dass wie in Deutschland die Verordnung von Cannabisblüten und anderen Medikamenten auf Cannabisbasis erleichtert bzw. erstmals ermöglicht. Es stellt sich die Frage, ob die Schweiz 2 Ziele besser als in Deutschland umsetzen wird:

    1. Patienten, die nach Auffassung der jeweils behandelnden Ärzte eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten benötigen, sollten diese auch erhalten können. Insbesondere sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Zugang nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Patienten abhängt.

    2. Eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten sollte möglichst weit eine ärztliche Entscheidung sein.

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    ACM-Mitteilungen vom 23. Juli 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    vermehrt werden die Auswirkungen der geplanten generellen Legalisierung in Deutschland auf die medizinische Nutzung der Cannabispflanze diskutiert. Auch das Thema Eigenanbau spielt eine große Rolle.

    So heißt es im Deutschen Ärzteblatt: „Konfliktpotenzial innerhalb der Ampelkoalition könnte das Thema Eigenanbau bieten: Während Grüne und FDP den eher liberal handhaben wollen, tendiert die SPD hier eher zu restriktiveren Regeln. (…) Die SPD wiederum habe zum Thema noch keine einheitliche Meinung gebildet, räumte der SPD-Bundestagsabgeordnete Carlos Kasper ein. „Wir können uns aber vorstellen, dass Räume geschaffen werden für den gemeinsamen Anbau.“ Das Modell dieser sogenannten Cannabis Social Clubs gibt es bereits in mehreren Ländern, darunter Uruguay, Spanien und mehreren US-Bundesstaaten.“

    Wir sind gespannt und arbeiten weiter daran, dass sich die Situation für Patienten verbessert. Ich bin zuversichtlich, dass dies mit der aktuellen Bundesregierung gelingen kann. Um dieses Thema kümmern sich in allen drei Parteien der Ampel-Koalition engagierte Politiker, allen voran der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert, der sich seit vielen Jahren mit allen Facetten der Thematik befasst. Ihre Herangehensweise ist angenehm sachlich, unaufgeregt und sorgfältig.

    Denn wir wissen: Cannabis ist nicht nur kein Brokkoli, sondern kann vielen Menschen helfen, deutlich mehr als heute legalen Zugang zu dieser Medizin haben.

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    ACM-Mitteilungen vom 9. Juli 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in der Schweiz ist die medizinische Verwendung von Cannabis zukünftig erlaubt. Bisher waren Möglichkeiten sehr begrenzt. Wir sind gespannt, ob es der Schweiz gelingt, die Schwächen der deutschen Gesetzgebung aus 2017 zu vermeiden.

    Das Urteil von Experten zum am 6. Juli erschienenen

    Bericht der Bundesopiumstelle über ihre Begleiterhebung fällt vernichtend aus. Sie bemängeln, dass die Aussagekraft begrenzt und die Daten nicht repräsentativ sind.

    Zur Erinnerung: Die Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten im Rahmen der Gesetzesänderung vom März 2017 sollte 5 Jahre lang von einer Befragung der verschreibenden Ärzte begleitet werden. Man erhoffte sich Informationen darüber, bei welchen Erkrankungen Cannabis und Cannabinoide verschrieben wurden und mit welchem Erfolg, um einen Anhaltspunkt dafür zu gewinnen, bei welchen Erkrankungen die Krankenkassen in Zukunft die Kosten erstatten sollen.

    Bereits in einer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags vom 11.9.2016 vor Inkrafttreten des Gesetzes, hatte die ACM in einer Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf geschrieben: „Hier wird sich die Frage stellen, wie restriktiv die Ergebnisse der Begleiterhebung und damit die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses ausfallen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass mit dem Blick auf die Ergebnisse der Begleiterhebung die Krankenkassen bzw. der MDK bereits im Vorfeld die Kostenerstattung sehr restriktiv handhaben, um somit indirekt dafür Sorge zu tragen, dass später nur relativ wenige Indikationen Eingang in die Begleiterhebung und damit in die Diskussion um die zukünftige Kostenerstattung finden.“

    Leider hat sich unsere damalige Befürchtung bewahrheitet. Die Krankenkassen haben überwiegend nur bei Schmerzerkrankungen eine Kostenübernahme bewilligt. Patienten mit vielen anderen Erkrankungen müssen cannabisbasierte Medikamente aus der Apotheke selbst bezahlen. Die Begleiterhebung hat alle diese Patienten und ihre Probleme nicht erfasst und kann daher nur ein verzerrtes Bild des Einsatzes von Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland liefern. Und nicht nur das: wir haben von Ärzten erfahren, dass sie überhaupt nicht an der Begleiterhebung teilgenommen haben, weil es keinerlei Kontrolle darüber gab, ob die verschreibenden Ärzte auch wirklich an der Erhebung teilnehmen. Das bedeutet, dass nicht nur Zehntausende von Patienten, die ihr Medikament selbst bezahlt haben, nicht erfasst wurden, sondern auch, dass viele Patienten, die die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen haben, ebenfalls nicht in die Ergebnisse der Begleiterhebung eingeflossen sind.

    Wir dokumentieren hier einige Stellungnahmen von Experten, darunter von der Vorsitzenden der ACM, Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, sowie dem Anwalt Dr. Oliver Tolmein, der Musterprozesse für die ACM geführt hat.

    Ein neues Wissenschaftsnetzwerk will den Austausch zum Thema Cannabis als Medizin zwischen Forschern verschiedener Disziplinen erleichtern und Anlaufstelle für Fragen sein.

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    ACM-Mitteilungen vom 25. Juni 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Landgericht Lübeck hat mit einem bemerkenswerten Urteil zugunsten eines Cannabispatienten auf sich aufmerksam gemacht. Das Gericht hat die illegale Zusatzversorgung – über die durch die Krankenkasse erstattete Menge hinaus – eines Patienten und seines Vaters als straffreien rechtfertigenden Notstand gewertet. Beide Angeklagte wurden freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

    In der Tat können wir heute angesichts der immer restriktiveren Politik der Krankenkassen bei der Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten davon ausgehen, dass sich Tausende von Patienten in einer Notstandslage befinden. Nur ausreichend vermögende Patienten können sich – zum Teil recht teure – Privatärzte und die dazu gehörigen privaten Rezepte leisten.

    Dass Privatärzte allerdings nicht beliebig hohe Honorare fordern und gegen geltendes Recht der Gebührenordnung für Ärzte verstoßen dürfen, zeigt das Beispiel des Unternehmens Algea Care. Da gibt es allerdings eine gute Nachricht für Patienten: das Unternehmen wurde durch die Ärztekammer Hamburg gezwungen, zwei ehemaligen Patienten etwa 40 Prozent der überhöhten Rechnungen zurückzuerstatten. Dass viele Patienten in der Vergangenheit dennoch in ihrer Not auf Ärzte von Algea Care zurückgegriffen haben, weil sie nicht einmal einen Arzt gefunden haben, der zu normalen Preisen Privatrezepte ausstellt und die Therapie begleitet, unterstreicht das partielle krachende Scheitern des Cannabis als Medizin-Gesetzes aus 2017. Wir sehen heute eine erhebliche soziale Schieflage bei der Therapie mit Cannabis in Deutschland, in der weniger vermögende Patienten auf der Strecke bleiben und sich von der Politik, den Krankenkassen und der Ärzteschaft alleingelassen fühlen.

    Das Thema Legalisierung von Cannabis und notwendige Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten war auch eines der Themen bei der ACM-Mitgliederversammlung. In der heutigen Ausgabe veröffentlichen wir dazu die Stellungnahme von Ates Gürpinar, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 11. Juni 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Debatte um das Vorhaben der Regierung, Cannabis für den Freizeitkonsum von Erwachsenen zu legalisieren, hat die Diskussion um Verbesserungen beim Zugang zu cannabisbasierten Medikamenten etwas in den Hintergrund gedrängt. Aber auch das Thema generelle Legalisierung ist für Patienten von Bedeutung, da viele Patienten ohne Kostenübernahme weiterhin kriminalisiert werden, wie aktuell das Beispiel des Schmerzpatienten Günter Weiglein zeigt.

    Erfreulicherweise betonen drogenpolitische Sprecher der Parteien im Bundestag, dass sie auch notwendige Verbesserungen im medizinischen Bereich unterstützen. Nachdem wir zunächst die Antwort von Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) auf unsere Fragen zum Thema veröffentlicht hatten, folgt nun die Antwort von Dirk Heidenblut (SPD).

    Die diesjährige Mitgliederversammlung der ACM am 25. Juni 2022 – alle Mitglieder wurden bereits separat eingeladen – ermöglicht den Mitgliedern einen Einblick in die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis, da alle kostenlos an einem der monatlichen Seminare im Rahmen des einjährigen Kurses teilnehmen können.

    Wir sehen uns in 2 Wochen.

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    ACM-Mitteilungen vom 28. Mai 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    seit wenigen Tagen gibt es eine weitere neue Cannabissorte, die in Deutschland produziert wurde, Typ 1 Aurora. Es ist eine sativa-lastige Sorte, die mit dem bekannten günstigen Preis für deutsche Sorten an Apotheken abgegeben wird.

    Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) hat nun ein neues übersichtliches Forum, das auch von der ACM-Webseite über den Menüpunkt „Patienten“ erreichbar ist, erhalten. Innerhalb weniger Tage haben sich bereits mehr als 200 Personen registriert.

    Die Übersicht der ACM zu Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe wird nun mindestens einmal monatlich auf den neuesten Stand gebracht, sodass wir dort auch mögliche Sonderangebote von Unternehmen oder Apotheken ankündigen können.

    Nachdem der Geschäftsführer von Algea Care lange unverdrossen behauptete, dass sich die Ärzte von Algea Care an die Gebührenordnung für Ärzte halten, hat nun auch die Ärztekammer Hamburg als erste Ärztekammer in Deutschland festgestellt, dass die Ärzte von Algea Care gegen die Gebührenordnung für Ärzte verstoßen haben. Die Landesärztekammer geht dabei noch über die Kritikpunkte der ACM hinaus. Wie ein Artikel in Business Insider ausführt, ist Algea Care bisher nicht bereit, offenzulegen, welche Anteile der Millionen-Einnahmen ihre Ärzte erhalten und welche Algea Care selbst einstreicht. Das wird vermutlich erst die geplante Sammelklage von ehemaligen Patienten wegen des Verdachts auf gemeinschaftlich organisierten Betrug ans Tageslicht bringen.

    Entwicklungen der vergangenen 5 Jahre aus anderen Ländern legen nahe, dass mindestens 1,6 Millionen Bundesbürger Cannabis als Medizin benötigen. Es ist die Aufgabe der neuen Bundesregierung diese Versorgung sozial gerecht zu ermöglichen. Die Behandlung durch teure Privatärzte ist keine nachhaltige Lösung für Gering- oder Normalverdiener.

    Solange dies nicht geschieht, wird die ACM weiterhin mit E-Mails der folgenden Art bombardiert: „Ich schreibe Ihnen in meiner Funktion als XY, bei dem aktuell auch ein Klient mit chronischen Schmerzen betreut wird. Dieser hat, nach langjähriger Erfahrung mit diversen Schmerzmitteln, medizinisches Cannabis als wirksames Mittel für seine multiple Schmerzsymptomatik erfahren. Eine nicht hier ansässige Ärztin hat ihm nun zwar nach langer Suche dies auf Privatrezept verschrieben, es ist jedoch aufgrund einer geringen Erwerbsminderungsrente, die er erhält, keine Dauerlösung.“

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 14. Mai 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    da im Koalitionsvertrag der Bundesregierung nichts zur Zukunft der medizinischen Nutzung cannabisbasierter Medikamente steht, haben wir die drogenpolitischen Sprecher der Parteien angeschrieben und nach ihrer Position gefragt. Wir dokumentieren heute die Antwort von Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, die als erste geantwortet hat.

    Noch in diesem Jahr soll vom Bundesgesundheitsministerium eine Gesetzesvorlage zur Legalisierung von Cannabis vorgelegt werden. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung will sich zunächst ein Bild über Erfahrungen in anderen Ländern machen sowie nationale und internationale Experten zum Thema anhören. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte mit einem unzutreffenden Beitrag im Presseportal für Verwirrung gesorgt. Blienert erklärte daraufhin über Twitter, dass er nicht generell gegen Eigenanbau von Cannabis sei, „sondern gegen das Luxemburger Modell, das ausschließlich den Eigenanbau ermöglicht“.

    Durch die Deckelung des Preises für Cannabis aus Deutschland sind die Preise bei Cannabisblüten aus der Apotheke in Bewegung geraten. Zudem erfahren wir regelmäßig von Sonderangeboten für Blüten und Extrakte, die kurz vor dem Ablauf stehen. Daher wollen wir unsere Übersicht zu Cannabissorten und ihren Inhaltsstoffen in Zukunft etwa einmal pro Monat auf den neuesten Stand bringen und dort auch über günstige Sorten und Sonderangebote berichten. Wir freuen uns über Hinweise und Änderungsvorschläge.

    Die diesjährige Mitgliederversammlung der ACM findet am 25. Juni 2022 statt. ACM-Mitglieder erhalten dazu eine persönliche Einladung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 30. April 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    mit der Sorte „Typ 1 Demecan“ ist vor wenigen Tagen eine weitere Sorte von Medizinalcannabisblüten aus deutscher Produktion in die Apotheken gelangt. Nach Mitteilung von Leonhard Eßmann, Geschäftsführer von Cansativa, das die in Deutschland produzierten Sorten im Auftrag des BfArM an Apotheken abgibt, handelt es sich dabei um eine indica-dominante Sorte basierend auf dem Kultivar OG Kush. Das Produkt werde „voraussichtlich aufgrund der doppelten Anbaumenge besser verfügbar sein, als Typ 1 Aphria“. Der Preis ist genauso günstig wie bei den deutschen Sorten von Aphria.

    War es bereits eine unerwartete Ehre, dass ein Dokumentarfilm über mich gedreht wurde, so war es für alle Beteiligten eine große Freude, dass er bei einer Anzahl von Filmfestivals mit Auszeichnungen überhäuft wurde, was im Wesentlichen auf der großartigen Arbeit des spanischen Filmemachers Eduardo Hernández beruht. An dieser Stelle möchte ich herzlich allen danken, die ihren Beitrag zum Gelingen des Films und zu seiner Verbreitung beigetragen haben und weiterhin beitragen werden – insbesondere Ernesto Diringuer und seinem wunderbaren Team. Ich verbinde mit dem Film die Hoffnung, auch Menschen erreichen zu können, die bisher keine oder kaum Kenntnis vom therapeutischen Potenzial der Cannabispflanze haben.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

    Geschäftsführer, ACM

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    ACM-Mitteilungen vom 16. April 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Vorstand der ACM lehnt Rabattverträge zwischen Unternehmen und Krankenkassen bei Cannabisblüten und Cannabisextrakten ab. Rabattverträge bei anderen Medikamenten verpflichten den Apotheker oder die Apothekerin genau das Medikament eines bestimmten Herstellers abzugeben, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag vereinbart hat.

    Rabattverträge machen Sinn, wenn es sich um Medikamente mit einem einzigen Wirkstoff handelt. Die lassen sich gut austauschen. Es macht für den Patienten keinen Unterschied, ob er ein bestimmtes Herzmedikament, ein bestimmtes Antidepressivum oder ein bestimmtes Schmerzmittel des einen oder anderen Unternehmens erhält. Verschreibt also ein Arzt beispielsweise das Herzmedikament Diltiazem und der Patient ist bei der AOK, so wird die Apotheke zurzeit das Präparat von Ethypharm abgeben. Eine andere Krankenkasse hat möglicherweise einen Rabattvertrag mit einem anderen Unternehmen. Ein Artikel in der Online-Zeitung Apotheke Adhoc beleuchtet die ersten Rabattverträge bei Cannabisblüten.

    Bei so komplexen Medikamenten wie Cannabisblüten und Vollspektrumextrakten ist das etwas anderes. Wir wissen heute, dass es hier nicht nur auf THC und CBD ankommt, sondern dass die Wirkung durch andere Inhaltsstoffe beeinflusst wird. Würde die Apotheken nun hergehen, und entgegen der Verordnung des Arztes eine andere Blüte oder einen anderen Vollextrakt abgeben, so macht das für den Patienten sehr wohl einen Unterschied.

    Der Vorstand der ACM lehnt daher Rabattverträge für Medizinalcannabisblüten und Vollspektrumextrakte ab und schließt sich damit der Auffassung des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) an, der Rabattverträge ebenfalls ablehnt.

    Nach unserer Kenntnis werden die Rabattverträge für cannabisbasierte Medikamente bisher nicht angewandt.

    Der Deutsche Hanfverband hat sein Konzept für die Cannabislegalisierung vorgelegt. Bisher ist die konkrete Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesvorhabens durch die Bundesregierung noch völlig unklar, welches Konzept die Bundesregierung vorlegen wird, denn auch in denen die Regierung bildenden Parteien gibt es zum Teil unterschiedliche Vorstellungen. Der DHV spricht sich unter anderem für die Abgabe in Fachgeschäften und nicht in Apotheken aus. Zudem fordert er die Möglichkeit des Eigenanbaus in geringer Menge sowie die Möglichkeit der Gründung von Anbauclubs wie etwa in Spanien aus. Der DHV lädt zur Diskussion des Konzeptes ein.

    Die ACM macht sich dafür stark, dass im Rahmen der Gesetzgebung auch die Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten erleichtert und verbessert werden, damit mehr Patienten, die solche Medikamente benötigen, auch einen bezahlbaren Zugang erhalten.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. April 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    einige Medien haben eine Meldung der Barmer Ersatzkasse, nach der die BEK weniger Anträge auf eine Kostenübernahme registriert hat und daraus ein Ende des Interesses an einer Behandlung mit cannabisbasierten Medikamenten folgert. Das eine hat jedoch mit dem anderen nichts zu tun. Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern, in denen ebenfalls Cannabis-Medikamente verschreibungsfähig sind, weiterhin erheblich im Hintertreffen. Sowohl in Kanada als auch Israel haben deutlich mehr als 1 % der Bevölkerung einen legalen Zugang zu entsprechenden Präparaten, während es in Deutschland vermutlich weniger als 0,1 % sind. In Israel mit seinen 8 Millionen Einwohnern überstieg die Zahl der Cannabispatienten im Dezember 2021 die Marke von 100.000, auch in absoluten Zahlen mehr als in Deutschland mit einer mehr als zehnmal so großen Bevölkerung. Es besteht hierzulande eine gravierende Unterversorgung mit cannabisbasierten Medikamenten. Die Bezeichnung dieses Bedarfes als „Hype“ zeigt, dass bei den Autoren der Nutzen einer solchen Therapie noch nicht wirklich realisiert wurde.

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben es in der Tat geschafft, viele Kassenärzte zu frustrieren. Eine zunehmende Zahl von Patienten ist gezwungen, Cannabismedikamente privat zu finanzieren. Dies hat bereits zu einer erheblichen sozialen Schieflage in der gesundheitlichen Versorgung der deutschen Bevölkerung geführt, weil ärmere Schichten von der Versorgung abgeschnitten wurden, wenn sie und ihre behandelnden Ärzte nicht die hohen Hürden für eine Kostenübernahme, die auch die Barmer Ersatzkasse aufgebaut hat, überwinden können.

    Am heutigen 2. April fand eine weitere, und wie ich finde, sehr gelungene Fortbildungsveranstaltung der ACM für Ärzt*innen statt. Wieder konnten wir führende Experten aus Deutschland gewinnen, die das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln von Wissenschaftlern, Ärzten, Juristen und Apothekern beleuchtet haben. Allen Referenten an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die hervorragenden Vorträge und die lebhafte Diskussion. Wie bei der Veranstaltung im März 2021 werden wir in Kürze die Videos der Vorträge auf die ACM-Webseite hochladen. An dieser Stelle sei Sponsoren der Veranstaltung Vayamed, Cansativa, Swiss Alpino Pharma, Demecan, Aurora und jüngst auch CanyMed herzlich für Ihre Unterstützung gedankt. Mit diesem Geld können wir eventuell auch die Qualität der Videos im Laufe des Jahres durch professionelle Neuaufnahmen verbessern.

    Ich hoffe den anderen Teilnehmer*innen hat die Veranstaltung so viel Freude bereitet wie uns Organisatoren. Da wir geplant haben, auch im kommenden Jahr eine vergleichbare Veranstaltung durchzuführen, lassen Sie uns gern wissen, was wir verbessern oder ändern sollten.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 19. März 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Verständnis des Richters für einen Patienten, der Cannabis aus medizinischen Gründen illegal verwendet, ist eine nette Geste, weniger schön ist es, dass er ihn dann angesichts der aktuellen Rechtslage dennoch verurteilen musste, wie unser heutiges Beispiel aus der Mainpost zeigt. Besser wäre es gewesen, wenn der Betroffene erst gar nicht angeklagt worden wäre, und es dazu eine entsprechende Rechtsgrundlage gäbe.

    Es bräuchte nur eine simple Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im § 31a des Betäubungsmittelgesetzes soll von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre“. Daher werden Strahlverfahren beim Besitz einer geringen Menge üblicherweise eingestellt. Vor 20 Jahren hat die ACM bereits vorgeschlagen, einen § 31b ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, nachdem von der Strafverfolgung auch abgesehen werden soll, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung eine Cannabistherapie erforderlich ist. Wo sollte da die Schuld liegen, die strafrechtlich verfolgt werden muss?

    Natürlich wollen die meisten Patienten am liebsten standardisierte und gute Produkte aus der Apotheke nutzen. Diese Möglichkeiten müssen daher verbessert werden. Wir sehen aber auch, dass die Krankenkassen häufig blockieren, viele Patienten keinen Arzt finden, der es ihnen verschreibt und weniger vermögende Patienten größere Probleme haben. Es ist eben auch ein soziales Problem. Patienten, die schwer krank sind, nicht mehr arbeiten können und kein gutes Einkommen haben, sind auch die, die am häufigsten von Strafverfolgung bedroht sind. Die aktuelle Rechtslage benachteiligt die Schwächsten.

    Der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) hatte in einemInterview vor der Wahl einen möglichen Fahrplan zur Legalisierung vorgestellt, an dem er auch nach der Wahl festhält. Es ist klar, dass dieses komplexe Vorhaben Zeit braucht, aber warum sollen in den kommenden zwei Jahren weiterhin Patienten strafverfolgt oder mit Kriminalisierung bedroht werden? „Geht nicht“ ist kein Argument mehr, besonders nachdem wir erlebt haben, was seit der Corona-Pandemie und Putins Krieg gegen die Ukraine alles geht, um unnötiges Leid zu reduzieren.

    Nicht verpassen: Noch 2 Wochen bis zur nächsten kostenlosen CME-zertifizierten Online-Fortbildungsveranstaltung der ACM am Samstag, den 2. April. Wie immer haben wir die erfahrensten Experten aus den deutschen Sprachraum als Referent:innen gewinnen können.

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    ACM-Mitteilungen vom 5. März 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Bundesregierung hat kürzlich eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur geplanten Legalisierung von Cannabis beantwortet. Die Antworten zeigen, wie komplex die Thematik ist.

    Die bereits im Dezember angekündigte erste Cannabissorte von Felder Green ist nun in deutschen Apotheken erhältlich. Mit jedem Verkauf will das Unternehmen die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) ganz konkret unterstützen, denn für jedes verkaufte Gramm spendet sie der ACM 0,10 €. Wer die Sorte als Patient ausprobiert oder als Arzt verschreibt, unterstützt nicht nur die ACM, sondern erhält auch ein günstiges Produkt, denn der Abgabepreis für die Sorte FG 18.01 an die Apotheken beträgt 6,50 € und ist damit deutlich günstiger als die meisten anderen Sorten auf dem Markt. Felder Green kann kurzfristig jeder Apotheke beliefern.

    Noch 4 Wochen bis zur nächsten kostenlosen virtuellen Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen der ACM am 2. April 2022. Sie erfahren dort alles Wesentliche, um Patient:innen mit cannabisbasierten Medikamenten behandeln zu können und Ihr Wissen zu vertiefen. Wir freuen uns auf Sie!

    Vormerken: Die nächste IACM-Konferenz findet vom 20. bis 21. Oktober 2022 in Basel, Schweiz statt. Wir führen sie in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin durch.

    Stoppt den Krieg in der Ukraine!

    Zeigen wir unsere Solidarität mit dem ukrainischen Volk!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 19. Februar 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    auch in diesem Jahr werden wir – am Samstag, den 2. April, von 9:00 Uhr bis 18:15 Uhr – eine kostenlose virtuelle Fortbildungsverstaltung für Ärztinnen und Ärzte durchführen, bei der sie CME-Fortbildungspunkte erwerben können. Das Programm ähnelt dem vom 20. März 2021, das eine sehr gute Resonanz hatte. Wir haben 3 neue Referenten gewinnen können, Privatdozent Dr. Christian Kessler von der Charité in Berlin, Professor Dr. Volker Auwärter vom rechtsmedizinischen Institut der Universität Freiburg sowie Professor Dr. Matthias Karst von der Schmerzambulanz der Medizinischen Hochschule Hannover.

    Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass von den Ergebnissen der Begleiterhebung zur Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten in Deutschland durch die Bundesopiumstelle zwischen 2017 und 2022 nicht sehr viele neue Erkenntnisse erwartet werden können, da in dieser Begleiterhebung ausdrücklich nur Patientinnen und Patienten eingehen, die eine Kostenübernahme von einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben.

    Da die Krankenkassen häufig eine Kostenübernahme ablehnen, was bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht so erwartet werden konnte, können die Daten hinsichtlich der Verschreibung bei verschiedenen Indikationen nicht repräsentativ sein. Viele wichtige Indikationen werden in der Begleiterhebung überhaupt nicht erfasst. Daher begrüßen wir eine Initiative von Copeia, die gegenwärtig eine breit angelegte Umfrage unter Patientinnen und Patienten zu Ihrer Cannabistherapie durchführen. Die Umfrage läuft noch bis zum 30. April 2022. Ich habe mir von den Initiatoren der Umfrage die Methodik und die ersten Ergebnisse ausführlich erläutern lassen. Bisher haben etwa 450 Personen teilgenommen. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn noch deutlich mehr Patientinnen und Patienten an der Umfrage teilnehmen würden und damit zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn zur Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten in Deutschland beitragen.

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    ACM-Mitteilungen vom 5. Februar 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    "Es kam ihm darauf an, Geld zu verdienen", so schlicht formulierte es sein Anwalt. Ein Münchener Arzt ist vor dem Landgericht München I angeklagt, weil er die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes nicht eingehalten hat. So heißt es in der Süddeutschen Zeitung.

    Und weiter: „Wie Rolf M. über seinen Rechtsanwalt einräumte, ließ er seine Patienten für die Ausstellung eines Privatrezepts zunächst 120 Euro, später 150 Euro bezahlen - ausschließlich in bar. Für ein Folgerezept verlangte er noch einmal weitere 60 Euro.“

    Ich hatte diesen Preis damals in den ACM-Mitteilungen kritisiert. Heute wissen wir, dass diese 60 € im Vergleich zu einem Unternehmen, das in Deutschland bereits eine Anzahl von Standorten mit Praxen von Privatärzten eröffnet hat, noch günstig waren. Ärzte von Algea Care berechnen im Allgemeinen für kurze Folgetermine etwa 120 €. Auch Algea Care hatte der Vorstand der ACM kritisiert und befindet sich nun mit dem Unternehmen in einem Rechtsstreit.

    Die Medien haben in der vergangenen Woche ausführlich über eine Studie der Universität Ulm zur Entwicklung von Krankenhauseinweisungen aufgrund von Cannabiskonsumstörungen berichtet. Der Erstautor, Professor Maximilian Gahr, ist danach der Auffassung, dass die Studie Argumente für die Beibehaltung der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten liefert. Ich habe mir die Studie angeschaut und fand heraus: die Studie liefert Argumente für die Beendigung des Cannabisverbots in Deutschland.

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    ACM-Mitteilungen vom 22. Januar 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Bundesregierung und die neue Regierung bildenden Parteien haben durch ihre Personalentscheidungen noch einmal unterstrichen, dass es ihnen mit der Cannabislegalisierung ernst ist – mit der Ernennung von Burkhard Blienert (SPD) zum Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Ernennung der weiteren für das Thema Drogenpolitik zuständigen Persönlichkeiten.

    In einem Gespräch mit der Tagesschau hatte ich betont, dass wir uns wünschen, dass die Interessen der Patienten dabei angemessen berücksichtigt werden. Herr Blienert war wesentlich daran beteiligt, dass die SPD ihre Position zu Cannabis an die gelebte Realität anpasst und hat mit anderen Politikern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion ein richtungsweisendes Positionspapier zu Cannabis als Medizin unterstützt, was uns Hoffnung macht. Die neue drogenpolitische Sprecherin der FDP, Kristine Lütke, die die Nachfolge von Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) in dieser Funktion angetreten hat, hat bereits Kontakt zur ACM aufgenommen, und wir freuen uns auf einen fruchtbaren Austausch. Die Ärztin Dr. Kirsten Kappa-Gonther, eine engagierte Verfechterin für Verbesserungen beim medizinischen Einsatz von cannabisbasierten Medikamenten ist weiter für die Drogenpolitik der Grünen zuständig. Sie hat Verstärkung durch ihre Parteifreundin Linda Heitmann bekommen. Bei der SPD befassen sich wie bisher Dirk Heidenblut und neu Carmen Wegge mit dem Thema.

    In dieser Ausgabe findet sich auch ein Interview mit einem Patienten, bei dem die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung veranlasst hatte, weil seine behandelnde Ärztin bei ihm regelmäßig die Höchstverschreibungsmenge für Cannabisblüten von 100 g überschritten hatte. Das ist ein völlig normaler Vorgang, der in meinem ärztlichen Alltag und dem andere Ärzte an der Tagesordnung ist. Wenn jemand 120 g pro Monat benötigt, überschreite ich regelmäßig die Höchtsverschreibungsmenge. Auch bei der Ärztin hat die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass sie die Weiterbehandlung nicht fortführen möchte. Glücklicherweise hat er über einen anderen Kollegen bereits wieder einen neuen behandelnden Arzt gefunden.

    Bisher haben sich 31 Personen für die nächste Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater angemeldet. Da wir maximal 18 Personen in einen Kurs aufnehmen möchten, bieten wir wie beim letzten Mal zwei parallel laufende Kurse an. Es sind damit noch 5 Plätze für die zwei Kurse zu jeweils 18 Personen frei. Hier besteht die Möglichkeit, sich online anzumelden.

    Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag einstimmig das Cannabis als Medizin-Gesetz verabschiedet. Die Tagesschau liefert auf ihrer Webseite eine erste Bilanz.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. Januar 2022

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Umgang mit dem Cannabis als Medizin-Gesetz aus 2017 treibt zum Teil extreme Blüten mit nachteiligen Auswirkungen für die betroffenen Patientinnen und Patienten.

    Dies betrifft Krankenkassen, Strafverfolgungsbehörden, Führerscheinstellen und profitorientierte Unternehmen.

    Wir dokumentieren hier ein Schreiben der AOK Niedersachsen vom 29. Dezember 2021, in dem behauptet wird, dass eine cannabisbasierte Medikation nur möglich ist, wenn „Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.“ Dabei wurde das Gesetz geschaffen, um Patienten eine Therapie zu ermöglichen, obwohl Forschungsergebnisse in einem solchen Umfang (noch) nicht vorliegen.

    Ein weiteres Beispiel: Nach einer Hausdurchsuchung bei einer niedergelassenen Ärztin verliert ein Patient seine ihn mit Cannabis behandelnde Ärztin. Die Hausdurchsuchung erfolgte, weil sie regelmäßig die Verschreibungshöchstmenge von 100 g um 10 g überschritten hatte. Das ist notwendig, wenn der betreffende Patient mehr als 3,3 g am Tag benötigt. Das ist nicht die Regel, es gibt aber Patienten die eine höhere Tagesdosis eines Betäubungsmittels benötigen, als die Verschreibungshöchstmenge zulässt. Das ist nicht nur bei Cannabis, sondern auch bei Dronabinol oder anderen Betäubungsmitteln eine gängige Praxis. Der Betroffene möchte diesen Vorgang gern öffentlich machen. Mehr dazu in der nächsten oder übernächsten Ausgabe.

    Und hier das letzte: Algea Care erlitt am 30. Dezember 2021 eine schwere Schlappe vor dem Landgericht Frankfurt. Das Unternehmen hatte versucht, durch eine einstweilige Verfügung gegen den ACM die weitere Verbreitung einer Pressemitteilung der ACM zu unterbinden. Darin hatte die ACM unter den Titel "Schwere Vorwürfe gegen Cannabisärzte-Startup Algea Care" das Gebaren von Algea Care kritisiert. Das Ansinnen von Algea Care zur Unterbindung der Aussagen in der Pressemitteilung der ACM wies die Pressekammer des Landgericht Frankfurt/Main mit aller Klarheit zurück: "Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Dies gilt auch hier." Wir haben den nicht rechtskräftigen Beschluß gestern erhalten, werden ihn uns genau anschauen und dann berichten. Anders hatte es bereits im November eine andere "Kammer für Handelssachen" desselben Gerichts gegen ein auch als Arzt tätiges Vorstandsmitglied des ACM entschieden und diesem die Verbreitung der Pressemitteilung untersagt. Es werden nun zwei Verfahren parallel geführt werden müssen, der ACM ist zuversichtlich, sich am Ende durchsetzen zu können.

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    Franjo Grotenhermen

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