Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2017
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    ACM-Mitteilungen vom 30. Dezember 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    durch das Cannabis als Medizin-Gesetz hat sich im abgelaufenen Jahr eine schwungvolle Dynamik bei der Verwendung von Cannabis und cannabisbasierten Medikamenten entwickelt. Offiziell war die Verwendung von Cannabis als Medizin bis in die Jahre 2015 und 2016 eine Ausnahme, auch wenn der Leiter der Bundesopiumstelle damals zurecht bereits feststellte, dass 1000 Inhaber einer Erlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke wohl nicht mehr als Ausnahmen bezeichnet werden könnten.

    Vor Verabschiedung des Gesetzes gab es noch Stimmen, etwa aus der Bundesärztekammer, nach der die medizinische Verwendung von Cannabis auch in der Zukunft eine Ausnahme bleiben und nur einige Tausend Patienten betreffen werde. Diese Stimmen sind weitgehend verstummt. Die ACM hatte wiederholt auf die Entwicklung der Zahlen in Israel und Kanada in den vergangenen 10 Jahren hingewiesen. Danach liegt der Bedarf an der medizinischen Verwendung von Cannabis in der Bevölkerung westlicher Industriestaaten offenbar bei deutlich über einem Prozent der Bevölkerung, entsprechend mehr als 800.000 Bundesbürger.

    Man kann vorübergehend versuchen, diese Zahl durch bürokratische Hürden klein zu halten. Aber welcher gesundheitspolitisch engagierte Mensch, sei es Arzt, Journalist oder Politiker, möchte ernsthaft, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Cannabis-Medikamenten so unzureichend und rationiert bleibt wie in den vergangenen Jahren? Es geht dabei nicht so sehr um Cannabis, sondern vielmehr um die Unterstützung betroffener Patienten und eine gute gesundheitliche Versorgung der deutschen Bevölkerung. Da verbieten sich ideologische Grabenkämpfe, und es wird 2018 darum gehen, wie man die gegenwärtige Rationierung und unheilvolle Hürden weiter abbauen kann, sodass jeder Patient, der eine wirksame und notwendige Behandlung benötigt, um sein Leiden zu lindern, diese auch erhält.

    Zum Abschluss ein persönliches Wort des Dankes. Der Vorstand der ACM hatte vor 4 Wochen einen Spendenaufruf veröffentlicht. Es ging um die Unterstützung einer vielversprechenden Behandlung meiner Erkrankung, die ich auf YouTube in einem kurzen Film erläutert habe. Heute beträgt der Spendendstand 36.831,60 € durch exakt 250 Spender. Ich hatte das in diesem Umfang nicht erwartet und bin sehr gerührt und dankbar. Das stellt auch eine starke persönliche Motivation für meine Arbeit in 2018 dar. An dieser Stelle möchte ich namentlich meinen Dank an David Bronner und an Storz & Bickel, die die beiden größten Summen beigetragen haben, ausdrücken. Mir ist aber bewusst, dass auch 20, 50 oder 100 € für viele Spender viel Geld darstellen.

    Es haben sich bisher etwa 20 Interessenten zur aktiven persönlichen Unterstützung des Zentrums für Cannabismedizin gemeldet. Ich möchte alle Unterstützer zu einem ersten Treffen am 25. März in das Zentrum in Rüthen einladen. Eine Teilnahme ist nur mit einer persönlichen Einladung möglich. Wir wollen den Frühlingsanfang feiern, indem wir einen starken neuen Impuls beim Thema Cannabis als Medizin in Deutschland setzen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 16. Dezember 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    zum Abschluss des Jahres hat die WHO in einer vorläufigen Übersicht festgestellt, dass das nicht psychedelisch wirkende Cannabinoid der Hanfpflanze CBD (Cannabidiol) einen therapeutischen Wert für die Behandlung der Epilepsie besitzen könnte. Zudem sei es „unwahrscheinlich, dass Cannabidiol missbräuchlich verwendet werden oder eine Abhängigkeit verursachen könnte“. Daher lasse sich bisher keine Aufnahme von CBD in die Liste kontrollierter Substanzen der Vereinten Nationen rechtfertigen. Eine vollständige Übersicht soll bis zum Mai 2018 angefertigt werden. Dann soll auch eine aktuelle Übersicht über Cannabis und vergleichbare Substanzen erstellt werden.

    Der Vorstand der ACM wünscht allen Lesern und insbesondere den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. schöne Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. Dezember 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    mit einem Schreiben vom 18.10.2017 hat das Finanzamt Lippstadt die Gemeinnützigkeit der ACM infrage gestellt. Die Gemeinnützigkeit der ACM beruht auf der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Das Finanzamt bemängelte, dass mit den Geldern der ACM auch Prozesskosten finanziert werden. Nach Beratung durch Rechtsanwalt Matthias Schillo aus Berlin habe ich dem Finanzamt ein Schreiben geschickt, in dem ich die Bedeutung von Gerichtsprozessen, beispielsweise vor den Verwaltungsgerichten, für ein politisch und juristisch so umstrittenes Thema wie die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden hinsichtlich Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich begründet habe.

    Das Finanzamt hat erfreulicherweise eingelenkt. Die ACM e.V. bleibt gemäß eines Schreibens des Finanzamtes vom 30.11.2017 weiterhin gemeinnützig, sodass Spenden an die ACM weiterhin bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

    Wer noch bis zum 31. Dezember 2017 spendet, bekommt spätestens im Februar 2018 eine Spendenbescheinigung und kann so sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

    Kontoinhaber: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

    Bank: Postbank Köln

    BIC: PBNKDEFF

    IBAN: DE35370100500121879504

    Konto: 121879504

    BLZ: 37010050

    Spenden an die ACM über PayPal:

    info@acmed.org

    Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit einer Bekanntmachung vom 3.7.2015 ein Forschungsvorhaben zum Thema „Nichtmedizinischer und medizinischer Cannabiskonsum“ ausgeschrieben. Es hatten sich mehrere Gruppen von Wissenschaftlern um das Vorhaben beworben, darunter auch eine Arbeitsgruppe, an der Professorin Kirsten Müller-Vahl, und eine weitere, an der ich beteiligt war. Ausgewählt wurde eine Arbeitsgruppe um Dr. Eva Hoch von der Ludwig-Maximilian-Universität München.

    Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Cannabiskonsum wurden nun vom Ministerium unter dem Titel „Cannabis: Potential und Risiken“ veröffentlicht. Da dem Bundesgesundheitsministerium bekannt ist, wie die wissenschaftliche Datenlage zu Cannabis und Cannabinoiden von verschiedenen Wissenschaftlern aufgrund bereits vorliegender Publikationen eingeschätzt wird, kann sie bereits mit der Auswahl der Arbeitsgruppe das Ergebnis beeinflussen.

    Frühere Übersichten wurden von einer Arbeitsgruppe um Professor Dieter Kleiber im Jahr 1997 und von Professor Rainer Thomasius im Jahr 2007 abgefasst. Die drei Übersichten kamen in vielen Bereichen zu ähnlichen, in einigen Bereichen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen und Schlussfolgerungen

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 18. November 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    so hatte sich der Gesetzgeber die Umsetzung des Gesetzes nicht vorgestellt. Jetzt ist auch auf der Ebene von Landessozialgerichten das Gesetz so ausgelegt worden, dass viele Patienten, denen der Bundestag in einem einstimmigen Beschluss vom 19. Januar 2017 ursprünglich einen Zugang zu Cannabis mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen eröffnen wollte, diesen Zugang nicht bekommen.

    Schließlich war es eine Intention der Parlamentarier, dass Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle für die Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG nicht gezwungen sind, ihre Medizin selbst anzubauen. Die Krankenkassen sollten in die Pflicht genommen werden. Das, was die Bundesopiumstelle in den vergangenen Jahren als schwere Erkrankung akzeptiert hat, wird allerdings von den Krankenkassen und auch von den Gerichten nicht unbedingt ebenso gesehen.

    Wir haben die Seite des Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) und der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) neu gestaltet. Wir hoffen, in den kommenden Wochen und Monaten unser gesamtes Internet-Angebot zu aktualisieren und zu verbessern.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 4. November 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Der ACM-Vorstand plant einen Brief an die Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, in dem eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes verlangt wird, die sicherstellt, dass Patienten, die aus ärztlicher Sicht Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, nicht länger strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Auch und gerade für Patienten, die von dem Cannabis als Medizin-Gesetz vom 10. März 2017 nicht oder nicht ausreichend profitieren.

    In diesem Zusammenhang könnte es hilfreich sein, wenn Patienten sich ebenfalls an die Verhandler wenden und ihnen eigene Erfahrungen zur Kenntnis geben.

    Die zukünftige Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sollten sich Klarheit darüber verschaffen, ob sie

    1. der Auffassung sind, dass das Cannabis als Medizin-Gesetz vom 10. März 2017 wunderbar funktioniert oder dass man erst mal ein paar Jahre untätig beobachten kann, wie sich das Gesetz bewährt, oder ob sie

    2. der Auffassung sind, dass das Gesetz ein guter Anfang war, dass es aber zügig nachgebessert werden muss, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen, oder ob

    3. darüber hinaus klargestellt werden muss, dass die Kriminalisierung von Patienten mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, die eine Notwendigkeit zur Therapie mit Cannabis attestiert, im Deutschland des 21. Jahrhunderts endlich grundsätzlich der Vergangenheit angehören sollte.

    Sowohl aus christlicher Sicht, aus liberaler Sicht, aus einer sozialen oder linken Sicht als auch nach dem Selbstverständnis grüner Politik ist die anhaltende Drangsalierung betroffener Patienten nicht länger legitimierbar und schreit geradezu nach Änderung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 21. Oktober 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    neben dem Cannabisextrakt Sativex des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals, das für die Spastik bei multipler Sklerose zugelassen ist, können nun zwei weitere Cannabisextrakte des kanadischen Unternehmens Tilray verschrieben werden. Ein Extrakt von Bionorica Ethics soll demnächst folgen.

    Bisher war unklar, in welchem Umfang Ärzte für die Teilnahme an der Begleiterhebung über die Wirkung von Cannabisblüten und cannabisbasierten Medikamenten sowie für Anträge auf eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse vergütet werden. Ein Artikel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liefert dazu aktuelle Informationen.

    Überrascht hat mich ein Artikel aus der Zeitschrift der Deutschen Polizeigewerkschaft, nach dem Polizeibeamte jeden Patienten, der unter dem Einfluss von Cannabis oder cannabisbasierten Medikamenten am Straßenverkehr teilnimmt, der zuständigen Führerscheinbehörde melden soll, auch wenn keine Auffälligkeiten Anlass dafür geben. Die vom Autor vorgetragene Begründung für diese pauschale Datenweitergabe kann jedenfalls nicht überzeugen.

    Das geplante Zentrum für Cannabismedizin nimmt erste Konturen an, nachdem ich einen ersten Mitarbeiter und Mitbewohner gefunden habe. Da kann gern noch jemand zur Kerngruppe hinzustoßen. Wichtig ist eine gute Atmosphäre im Team, damit uns allen unsere Aufgabe Spaß macht. Es können sich auch gern Personen melden, die nur sehr begrenzt, von Zuhause aus oder in einem bestimmten Bereich mitwirken wollen. So hat sich eine Patientin angeboten, die an einem Tag in der Woche im Zentrum arbeiten möchte, was auch immer gerade anliegt.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 7. Oktober 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    In diesen ACM-Mitteilungen findet sich ein Hinweis auf ein kurzes Porträt im Deutschen Ärzteblatt zu meinem Hungerstreik mit einer abschließenden Einschätzung.

    Nach der Bundestagswahl geht der Blick aber nun wieder nach vorne.

    In der vergangenen Woche gab es bemerkenswerte Töne in den Talkshows von Markus Lanz und Anne Will zu Cannabis von Politikern einer möglichen zukünftigen Jamaika-Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen. Wer weiß? Vielleicht können sich diese auf eine Entkriminalisierung von Patienten, die gemäß einer ärztlichen Bescheinigung Cannabis zu therapeutischen Zwecken benötigen, einigen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 23. September 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich war schockiert, als mir die Mutter eines neuen Patienten in der vorletzten Woche beim Besuch in meiner Praxis erklärte, dass sie die AFD wählen wolle. Sie wolle damit gegen die Politik der Bundesregierung protestieren.

    Ich war schockiert, weil auch der Protest gegen die Politik der Bundesregierung zum Thema Cannabis als Medizin offenbar erstmals den Einzug von Rechtsradikalen in den Bundestag seit mehr als 50 Jahren fördert. Wer protestieren will, sollte nicht sein menschliches Großhirn ausschalten!

    Sie hat mich gefragt, was sie denn sonst wählen solle. Alle anderen Parteien im Bundestag sind besser als diese mit den Ängsten der Bevölkerung spielenden Wölfe im Schafsfell. Die widerliche Verrohung der Sprache von AFD-Kandidaten für die Bundestagswahl, die gezielt provokativ genutzt und zunehmend bis ins bürgerliche Lager hinein akzeptiert wird, und die Erzeugung von Ressentiments und Hass gegen Sündenböcke benötigen eine klare Kante aller Bürger, die unser Land lieben und die europäischen Werte von Freiheit, Toleranz und Humanismus verteidigen.

    Es gibt Parteien, die eine gute Politik zum Thema Cannabis als Medizin machen, und auf die wir auch im kommenden Bundestag setzen können.

    Daher bitte ich alle Leserinnen und Leser, sich an der morgigen Bundestagswahl zu beteiligen. Setzen Sie ein Zeichen mit Ihrem Kreuz an einer vernünftigen Stelle! Zeigen Sie, dass Sie mehr Verstand als ein Gorilla mit Trillerpfeife besitzen!

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. September 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    gestern bekam ich Post aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zu unserer Petition vom 30. Mai 2014 („Kostenerstattung bei Medikamenten auf Cannabisbasis / keine strafrechtliche Verfolgung“), die am 23. März 2015 im Petitionsausschuss behandelt wurde.

    Die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion erklärt darin, dass sie mein im Hungerstreik vertretenes Anliegen unterstütze und schlägt vor, erneut eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen. Ich halte das für einen guten Vorschlag, zumal der zweite Aspekt, nämlich die strafrechtliche Verfolgung für viele Betroffene, weiterhin gilt und es auch bei der Kostenerstattung durch die Krankenkassen hapert – wenn man das Glück hat, einen engagierten Arzt zu finden, der trotz der Schwierigkeiten bereitet, ein Rezept auszustellen.

    Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes des Bundes der Krankenkassen (MDS) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben Richtlinien zur Begutachtung von cannabisbasierten Medikamenten nach § 31 Abs. 6 SGB V verabschiedet. Die Richtlinien, die einen gemischten Eindruck hinterlassen, sind von besonderer Bedeutung, weil sie für den MDK und die Krankenkassen verbindlich sind.

    Sowohl Burkhard Blienert, der drogenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben beim Bundesgesundheitsministerium durch eine schriftliche Frage bzw. durch eine Kleine Anfrage um Klärung gebeten, wie es die Probleme, mit denen viele Patienten und Ärzte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 10. März konfrontiert sind, beurteilt. Die Antworten aus dem Ministerium lassen sich häufig kurz mit „wir haben keine Ahnung, wie das Gesetz in der Praxis funktioniert“ zusammenfassen.

    Es lohnt sich daher, Informationen zu sammeln, und dem Bundesgesundheitsministerium, den drogenpolitischen Sprechern der Parteien, dem Petitionsausschuss und den Kandidaten für die Wahl des neuen Bundestags im eigenen Wahlkreis die erlebten Probleme (freundlich und kurz zusammengefasst) zu schildern.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 26. August 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 17. August habe ich einen Hungerstreik begonnen.

    Die Lage vieler Patienten, die eine Therapie mit Cannabis benötigen, ist trotz des Gesetzes vom 10. März 2017, in das wir alle so große Hoffnung gesetzt haben, weiterhin katastrophal. Viele Betroffene sind sehr verzweifelt, und ich erlebe das fast täglich. Ich kann das kaum noch ertragen. Dabei hatten wir gedacht, (fast) am Ziel zu sein. Entsprechend euphorisch war die Stimmung im Deutschen Bundestag bei allen Parteien während der Diskussion und der Verabschiedung des Gesetzes am 19. Januar. Mein Hungerstreik ist ein Ausdruck dieser Verzweiflung.

    Ich bedanke mich sehr für die vielfältige Unterstützung. Es gibt auch viele Rückmeldungen aus dem Ausland. Die Probleme sind vielfach ähnlich, wenn auch national immer anders gelagert. Wenn es um das Thema Cannabis als Medizin geht, liegt der Anteil der Entwicklungsländer bei über 90 %.

    Es ist vielleicht nur ein schwacher Trost für viele, die diese Zeilen lesen, und für die es vielleicht zu spät kommt: Die Straffreiheit von Patienten, die Cannabis oder cannabisbasierte Medikamente nach Auffassung eines Arztes benötigen, wird kommen. Es ist eine Frage der Zeit. Wir können versuchen, Katalysatoren zu sein, Menschen, die die Geschwindigkeit der historischen Entwicklung beschleunigen.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. August 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wie wir feststellen müssen, sind auch Vertreter der Ärzteschafft nicht vor Fake News gefeit, wenn es um die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke geht. Dies zeigt das Beispiel eines Newsletters der KV Hessen, in dem behauptet wird, die Kosten einer Therapie mit Cannabisblüten seien höher als die mit Sativex. In diesem Fall wurden ungeprüft Fehlinformationen der AOK weitergetragen. Am Ende weiß wahrscheinlich niemand mehr, wer diesen Unsinn als erstes in die Welt gesetzt hat.

    Der Präsident der Ärztekammer Sachsen bezeichnet Cannabiskraut als Gift und lässt auch sonst die notwendige Sachlichkeit in einer emotional geführten Debatte missen.

    Die Bundesregierung behauptet, dass es trotz des Lieferengpasses für Cannabisblüten kein relevantes Versorgungsproblem gebe. Es ist schwer zu sagen, ob die Autorin der Stellungnahme aus dem Bundesgesundheitsministerium tatsächlich glaubt, dass man Cannabisblüten einfach durch reines Dronabinol oder Sativex ersetzen könne, oder ob sie die Situation notgedrungen schön reden muss.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 29. Juli 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Lieferengpässe bei Cannabisblüten aus der Apotheke waren in den vergangenen Wochen eines der Hauptthemen, die betroffene Patienten und die ACM beschäftigt haben. In vielen Apotheken ist gegenwärtig keine der zugelassenen Sorten erhältlich. Die Deutschen Apothekerverbände behaupten, es gebe keinen Versorgungsengpass, da die Patienten schließlich auf andere Cannabismedikamente ausweichen könnten. Angesichts der erheblich höheren Preise für diese Präparate wirkt das auf die Betroffenen wie blanker Hohn.

    Aufgrund der mangelnden Versorgung mit Cannabisblüten wehren sich die beiden Erlaubnisinhaber für den Eigenanbau gegen die Abgabe ihrer Genehmigungen.

    Die Frage der Kostenübernahme der Therapie mit Cannabisblüten bleibt ein Dauerthema. Erstmals hat ein Sozialgericht einer Krankenkasse Recht gegeben, nach der sie einem Erlaubnisinhaber die Kostenübernahme verweigert hat.

    Eine Übersicht der Kostenübernahmen aus dem Bereich des Medizinischen Dienstes Nordrhein, die der ACM vorliegt, zeigt, dass es wesentlich auf den jeweils zuständigen MDK ankommt, wie über Kostenübernahmen entschieden werden. Selbst innerhalb eines größeren MDK-Verbundes. So unterscheiden sich die Zahlen für die MDK-Bezirke DuisburgEssen (Kosten übernommen: 63, Kostenübernahme abgelehnt 60), Düsseldorf/Wuppertal (Kosten übernommen: 38, Kostenübernahme abgelehnt: 109), Köln/Bonn (Kosten übernommen: 22, Kostenübernahme abgelehnt: 139) und Mönchengladbach/Aachen (Kosten übernommen: 33, Kostenübernahme abgelehnt 137) erheblich. Während also in 2 Bezirken des MDK-Nordrhein etwa 50 % der Anträge auf eine Kostenübernahme entsprochen wurde, lag der Anteil der Ablehnungen in den beiden anderen Bezirken bei über 70 %.

    Wir haben begonnen, auf der ACM-Webseite eine Liste von Ärzten zu veröffentlichen, die grundsätzlich bereit sind, Cannabis und Cannabinoide zu verschreiben.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. Juli 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kommt nun doch Bewegung in die Diskussion über die Preise von Medizinalcannabisblüten aus der Apotheke?

    Während das Bundesgesundheitsministerium darauf verweist, dass die Preise der in Apotheken abgegebenen Cannabisblüten so hoch sind, weil sie als Rezepturarzneimittel abgegeben werden müssen, gibt es offenbar Diskussionen hinter den Kulissen.

    Die Behandlung als Rezepturarzneimittel geht mit einen Aufschlag von 100 % auf den Einkaufspreis und die Überprüfung des Inhalts der Dosen durch den Apotheker einher. Kürzlich berichtete mir ein Patient von einer neuen Variante. Ein Apotheker schlug zwar 100 % auf den Einkaufspreis auf, was zu einem Preis von 113,05 € führte, gab die Dose aber ungeöffnet ab. Die Apotheke eines meiner Patienten besteht darauf, Cannabis nur nach § 5 Apothekenpreisverordnung abzugeben, was zu Kosten von 200-250 € für 5 g Cannabisblüten führt. Das stehe so im Gesetz – was nicht zutrifft. Er ließ sich auch nicht durch einen Hinweis auf einen Artikel der Bundesapothekerkammer umstimmen, in dem darauf hingewiesen wurde, dass Cannabisblüten nach § 4 Apothekenpreisverordnung (mit Kosten von 20-25 € pro Gramm) oder nach § 5 (mit Kosten von 40-50 € pro Gramm) abgegeben werden können.

    Dagegen berechnete ein anderer Apotheker, der erstmals „5 g Cannabisblüten unzerkleinert Bedrocan“ belieferte, seinem Kunden 72,64 € bei einem Einkaufspreis von 51 €. Er schrieb mir: „Ich kenne die aktuelle Preisdiskussion und habe aus Überzeugung die im Anhang durchgeführte Preiskalkulation durchgeführt. Dies ist mein Beitrag zur Versachlichung der aufgeheizten Diskussion.“ Wir haben seine Apotheke in unsere Liste der Apotheken mit günstigen Preisen aufgenommen.

    Ein Mitglied der ACM berichtete in der internen Mailingliste von Patienten des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) über sein Gespräch mit einem Vertreter seiner Krankenkasse, nachdem er den Verwaltungsrat angeschrieben hatte:

    „Zusammenfassung des Gesprächs, das etwa 45 Minuten gedauert hat: Sie sind der gleichen Meinung, dass die Preise völlig überhöht sind, dass das so nicht bleiben kann, und sie arbeiten bereits über den Gesamtverband der Krankenkassen daran, mit der Apothekerkammer zu einer Regelung zu kommen. Nur, die Apothekerkammer zeigt sich sehr hartleibig, und zusammen mit der Politik ist man dabei, hier eine Lösung zu erarbeiten. Im Moment ist die Abrechnungsweise der Apotheker rechtens, so sind im Moment die Verträge, aber die Verträge passen nicht mehr in die Zeit und zu der gegenwärtigen Situation bei den Medizinalcannabisblüten. Die Krankenkassen wollen diesen Zustand auf keinen Fall so hinnehmen und wollen auf jeden Fall, dass die Preise sich nach unten bewegen.“

    Wir sind gespannt.

    In dieser Ausgabe der ACM-Mitteilungen findet sich auch die erste Auswertung der Umfrage des SCM zu Erfahrungen von Patienten mit der Kostenübernahme durch ihre Krankenkassen. Danach gab es unter den Teilnehmern bisher 93 Kostenübernahmen durch die jeweils zuständige Krankenkasse und 226 Ablehnungen. Die Umfrage ist sicherlich nicht repräsentativ, da Patienten, deren Antrag auf eine Kostenübernahme abgelehnt wurde, vermutlich ein höheres Engagement bei dieser Problematik zeigen. Ein Artikel aus der Jungen Welt trägt passend die Überschrift „Die Wut der Patienten“.

    Viele Patienten haben große Probleme, einen Kassenarzt zu finden, der cannabisbasierte Medikamente oder Cannabisblüten verschreibt. Ein Patient, mit dem ich in Kontakt stehe, berichtete mir, er habe mit seiner Krankenkasse gesprochen, und diese sei aufgeschlossener gewesen, als er erwartet habe. Die Krankenkasse habe eine telefonische Beratung mit einem Schmerztherapeuten vermittelt. Dieser habe sich seine Befunde angeschaut, sich sein Leiden angehört und erklärt, dass er eine Therapie mit Cannabis im konkreten Fall befürworte. Er sei sehr optimistisch, dass er jetzt eine Lösung finde. Vielleicht ist dies auch eine Möglichkeit für andere.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 1. Juli 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags (Markus Koob) lässt in seiner in seiner Antwort auf eine Frage bei abgeordnetenwatch.de durchblicken, dass man in der Fraktion offenbar überlegt, die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen klarer zu regeln, damit Inhaber einer Erlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle in Zukunft eine Kostenübernahme durch die jeweils zuständige Krankenkasse auch tatsächlich erhalten. Schließlich wollte der Gesetzgeber die Krankenkassen in die Pflicht nehmen, damit diese Patienten nicht gezwungen sind, ihre Cannabispflanzen selbst anzubauen, oder dies rechtlich durchsetzen können. (Siehe: Artikel zum Cannabis-Eigenanbau Verhinderungsgesetz)

    Die Diskussion um die Umsetzung des Gesetzes und mögliche Nachbesserungen geht auch in den Medien weiter. Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte erstmals Daten einiger Krankenkassen zu den Zahlen von Anträgen auf eine Kostenübernahme mit den Anteilen der jeweils abgelehnten und genehmigten Anträge.

    Jan Elsner hat eine Anzahl von Institutionen, inklusive mehrerer Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes angefragt, welche internen Schreiben und Anweisungen es zum Umgang mit dem Gesetz gibt. Eine Übersicht dieser Fragen und der bisherigen Antworten findet sich im Forum der ACM. (Übersicht über alle Anfragen an Krankenkassen über „Frag den Staat“ sowie Antworten)

    Hier beispielsweise der direkte Link zur Antwort des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Ablauf und Inhalt der Begleiterhebung, an der Ärzte teilnehmen müssen, die ihren Patienten Cannabisblüten und cannabisbasierte Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben wollen.

    https://fragdenstaat.de/files/foi/69443/BfArM_-_Begleiterhebung_zur_Anwendung_von_Cannabisarzneimitteln6460.pdf

    Das Sozialgericht Berlin hat noch einmal klargestellt, dass die Überschreitung der 3-Wochen- bzw. 5-Wochenfrist bei der Bearbeitung der Kostenübernahmeanträge durch die Krankenkassen zu einer Verpflichtung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse führt. (Siehe auch Handreichung zu Cannabis als Medizin von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein).

    Das Sozialgericht Berlin (Beschluss vom 23.06.2017 - S 36 KR 933/17 ER ) hatte zudem festgestellt: Die beantragte Leistung darf nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegen. Das ist aber seit dem 10.03.2017 offensichtlich für Cannabismedikamente nicht (mehr) der Fall. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die entsprechende ärztliche Verordnung von einem Privatarzt stammt. Zum einen müsste die GKV wieder fristgerecht eine kassenärztliche Verordnung verlangen - zum anderen darf ein Betroffener auch bei einer privatärztlichen Verordnung von der "Erforderlichkeit" ausgehen. Um diese "Erforderlichkeit" geht es schließlich. Die gesetzlichen Krankenkassen sind also im Allgemeinen zu einer Kostenübernahme dieser Medikamente verpflichtet. Dieses Urteil gegen die DAK ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    Hier findet sich ein Musterschreiben an die Krankenkasse, wenn entsprechende Fristen überschritten wurden.

    Einige Leser haben mich gefragt, welche Dokumentation ich in meinem Schreiben an den Präsidenten der Bundesapothekerkammer Dr. Kiefer in den letzten ACM-Mitteilungen gemeint habe, als ich davon berichtete, dass weltweit 10 % aller Medikamente in Apotheken nicht das enthalten, was sie enthalten sollen oder in einer geringeren Menge. Es handelt sich um eine Dokumentation der ARD, die am 17. Mai 2017 unter dem Titel „gefährliche Medikamente“ ausgestrahlt wurde.

    Hier noch eine einfache Möglichkeit, wie Sie die ACM finanziell unterstützen können, wenn Sie Bücher bei Amazon kaufen. Einfach hier klicken dann als Organisation nach „Arbeitsmannschaft Cannabis als Medizin“ suchen und auswählen. In Zukunft gehen 0,5 % des Einkaufspreises Ihrer bei Amazon gekauften Bücher und Produkte als Spende an die ACM.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 17. Juni 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in diesen ACM-Mitteilungen geht es vor allem um eine Diskussion zur Preisexplosion bei Cannabisblüten, die das neue Gesetz mit sich gebracht hat. Wir erinnern uns daran, dass die Bundesregierung im Juni 2016 in der Begründung des Gesetzentwurfes versprochen hatte, dass das geplante Gesetz nicht zu Mehrkosten für die Bürger führen werde. Bis zum Tag des Inkrafttretens des Gesetzes wurde diese massive Preiserhöhung nicht ein einziges Mal öffentlich kommuniziert. Viele, darunter auch beteiligte Politiker und die ACM, waren daher überrascht.

    Der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Kiefer schreibt in einem Brief an mich, dass die Apotheker rechtlich zu dieser Preiserhöhung verpflichtet seien, da sie nunmehr die Identität der Cannabisblüten prüfen müssen. Zudem ist er der Auffassung, dass Cannabisblüten zur exakten Dosierung in der Apotheke zerkleinert und gemahlen werden müssen. Sein Schreiben ist eine Reaktion auf eine E-Mail-Aktion des Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM). Die Sprecher des SCM, Gabriele Gebhardt und Axel Junker, haben ihm darauf geantwortet, und auch ich habe ihm eine E-Mail geschrieben. Alle drei Schreiben dokumentieren wir in dieser Ausgabe.

    Auch ein Artikel in der Pharmazeutischen Zeitung und ein offener Brief von Mitgliedern der Bundestagsfraktion der Linken an Bundesgesundheitsminister Gröhe befassen sich mit dieser Preiserhöhung und weiteren Problemen bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Deutsche Ärztetag hat eine Vereinfachung des Gesetzes gefordert. Wie den hier dokumentierten Artikeln in der Pharmazeutischen Zeitung zu entnehmen ist, verteidigt das Bundesgesundheitsministerium die Preisentwicklung.

    Wir können allen Lesern nun den ersten Vortrag der Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte am 13. Mai 2017 online vorstellen. Es handelt sich um einen Vortrag von Professorin Kirsten Müller-Vahl zu den mit dem neuen Gesetz verbundenen Änderungen. Weitere Vorträge und Veröffentlichungen der Folien von Vorträgen sollen folgen. Der Vortrag von Dr. Manfred Fankhauser zur Geschichte von Cannabis in der Medizin wird gerade vorbereitet.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 3. Juni 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    auch die GEO hat es getan.

    In einem Beitrag zu Drogen als Medizin unter dem Titel Heilsamer Rausch. Ich sage jedem Journalisten, dass Cannabis kein Wundermittel ist, dass es kein Allheilmittel ist, dass es aber ein sehr breites Anwendungsspektrum hat. Das ist anscheinend schwer zu verstehen und erscheint vielen widersprüchlich. Und so lese ich: „Manche Ärzte, wie Franjo Grotenhermen von der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, sehen in Medizinalhanf fast so etwas wie ein Allheilmittel.“ Nein, das tue ich nicht. Das nächste Zitat ist aber korrekt: „Die Bandbreite der Krankheiten, die wir behandeln, reicht von A bis Z, von Allergieneigung und Angststörung über chronische Schmerzen, bis hin zu Epilepsie, Migräne und Zwangsstörungen.“

    Dieser scheinbare Widerspruch löst sich einfach auf. Bei vielen Patienten mit diesen Erkrankungen, bei denen Cannabis wirksam sein KANN, wirkt Cannabis NICHT oder verursacht zu starke Nebenwirkungen. Für die Patienten, bei denen es wirkt und denen bisher nichts anderes geholfen hat, ist Cannabis allerdings so etwas wie ein Wundermittel. Das ist eigentlich nicht kompliziert, ist aber in einer Schwarz-Weiß-Welt offenbar schwer zu verstehen.

    Das Deutsche Ärzteblatt zieht ein erstes Resümee nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 10. März. Danach erleben die Krankenkassen eine deutliche Zunahme von Kostenübernahmeanträgen für cannabisbasierte Medikamente. Etwa die Hälfte der Anträge seien abgelehnt worden.

    In diesem Zusammenhang weise ich erneut auf unsere Online-Umfrage zu den bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz hin und bitte auch um rege Teilnahme und Verbreitung des Links.

    Der Vorstand der ACM hat beschlossen, dass sich Patienten zur Klärung rechtlicher Fragestellungen an die ACM wenden können, um eine finanzielle Unterstützung für Rechtsanwaltskosten bzw. Gerichtskosten zu beantragen. Wir haben innerhalb des Vorstands ein kleines Komitee eingerichtet, welches die Anträge auf eine solche finanzielle Unterstützung möglich schnell bearbeiten wird. Gute Chancen auf eine Kostenübernahme bestehen für Anträge, bei denen es um die Klärung grundsätzlicher Fragen geht. Wir weisen auch noch einmal auf die rechtlichen Ausführungen von Dr. Oliver Tolmein zum Umgang mit einer Ablehnung der Kostenübernahme hin (Handreichung zu Cannabis als Medizin von Rechstanwalt Dr. Oliver Tolmein).

    Wir haben eine Crowdfunding-Kampagne begonnen, um Gelder unter anderem für Anwalts- und Gerichtskosten zu akquirieren.

    Die ACM hat kürzlich einen YouTube-Kanal eingerichtet. Als zweiter Film wurde eine kurze Impression von der Fortbildungsveranstaltung am 13. Mai in Frankfurt erstellt. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Gregor Ellwart und Marc Ziemann für ihren Einsatz. Wir wollen diese Plattform zukünftig auch für weitere Informationen und Fortbildungen nutzen.

    Die Sprecher des SCM, Gabriele Gebhardt und Axel Junker, haben ein Schreiben an die Verantwortlichen aufgesetzt, in dem sie darum bitten, die Ausnahmeerlaubnisse angesichts der zum Teil schwierigen Situation für die Erlaubnisinhaber am 10. Juni nicht für ungültig zu erklären. Dadurch dass Cannabisblüten jetzt verschreibungsfähig geworden sind, unterliegen sie der Arzneimittelpreisverordnung (siehe: FAQ „Cannabisgesetz“, Bundesapothekerkammer vom 10. März 2017, S. 17). Sie gelten als Rezepturarzneimittel, sodass der Apotheker 100 % auf den Einkaufspreis aufschlagen muss. Das war bei der Abgabe an Erlaubnisinhaber nicht der Fall, da in diesem Fall kein Arzneimittel abgegeben wurde, sondern ein Betäubungsmittel der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes. Auf Erlaubnisinhaber, die keine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse erhalten haben, bedeutet die Abgabe der Erlaubnis und ein Umstieg auf Privatrezepte eine erhebliche Erhöhung der Kosten. Viele Patienten wollen daher ihre Erlaubnis nicht zurückgeben.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Mai 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die 20-Jahres-Feier der ACM war ein schönes Fest. Wir konnten sehen, dass wir gemeinsam viel erreichen konnten, dass es eines langen Atems bedarf, vielfältiger Aktivitäten bedurfte, und dass das neue Gesetz an einigen Punkten noch sehr zu wünschen übrig lässt.

    Aus meiner Sicht gibt es vor allem zwei Aspekte, die die Politik korrigieren muss, damit das Gesetz funktionieren kann.

    1. Die Preise für Cannabisblüten müssen reduziert werden. Sie waren mit 12-15 € pro Gramm in Deutschland im internationalen Vergleich bereits vorher schon sehr teuer (Kanada: 4-5 €, Niederlande: 6-8 €). Jetzt werden meistens über 25 € pro Gramm von Apotheken verlangt. Damit kann sich kaum jemand, der keine Kostenübernahme, jedoch ein Rezept vom Arzt hat, einen legalen Zugang leisten.

    2. Ärzte, die Cannabis bzw. cannabisbasierte Medikamente verordnen, sind von einem Regress bedroht, also von Strafzahlungen wegen nicht wirtschaftlicher Verschreibung von Arzneimitteln. Ein solcher Regress erfolgt erst Jahre nach der Verschreibung, sodass sich bei engagierten Ärzten riesige Summen anhäufen können. Wir haben das früher schon bei Dronabinol erleben müssen. Die Krankenkassen drohen zum Teil ganz unverhohlen in Bescheiden zur Kostenübernahme damit, dass die erteilte Kostenübernahme unabhängig von der Frage der Wirtschaftlichkeit der Verordnung erfolgt. Es gibt zunehmend Ärzte, die dazu übergehen, nur noch Privatrezepte auszustellen. Dann werden die hohen Preise zu einem noch höheren Problem.

    Die Frage der Kostenübernahme ist im Gesetz eigentlich klar und gut geregelt. Allerdings wird das Gesetz offensichtlich durch Krankenkassen und MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zum Teil unterlaufen. Das zeigt auch das unten erwähnte interne Papier des MDK. Wir werden nicht darum herumkommen, diese Fragen durch die Sozialgerichte klären zu lassen, wie das häufig bei Gesetzen im Bereich des Sozialrechts der Fall ist.

    Die Linke hat zur Frage der Preisentwicklung und anderen Aspekten des Cannabismedizingesetzes eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/12232

    ) gestellt. Daraus zitiert die Pharmazeutische Zeitung in einem Beitrag, den wir unten dokumentieren.

    Das SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) hat einen Protestmailer zu den Unzulänglichkeiten des Gesetzes bzw. seiner Umsetzung eingerichtet. Es haben bereits 400 Patienten mitgemacht. Dr. Gastmeier hat ein Protestschreiben verschickt, das die Situation aus der Sicht engagierter Ärzte umreißt (siehe unten).

    Ich habe heute nach acht Tagen des Hungerns zum ersten Mal wieder etwas gegessen. Ich habe in dieser Zeit ausreichend Erkenntnisse zu Fragen sammeln können, die mich in diesem Zusammenhang interessiert haben, beispielsweise wie sich ein möglicher Hungerstreik auf meine Grunderkrankung auswirkt. Es gibt keine besonders starken spezifischen Auswirkungen. Ich möchte aber auch sagen, dass der Verzicht auf Nahrung für ein oder zwei Wochen eigentlich keine allzu große Sache war, auch wenn der Hunger und die körperliche Schwäche unangenehm waren. Ich konnte schließlich jederzeit abbrechen, was Patienten mit belastenden Leiden nicht einfach können, wenn sie keinen Zugang zu ihrer Medizin bekommen.

    Ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die unsere gelungene Fortbildungsveranstaltung am 13. Mai in Frankfurt möglich gemacht haben, bei den Referentinnen und Referenten mit ihren ausgezeichneten Vorträgen, dem Team des Drogenreferats der Stadt Frankfurt für die unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit, der Ärztekammer Hessen, die die Fortbildung zertifiziert hat, und den helfenden Händen während der Veranstaltung.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 6. Mai 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Nach 16 Jahren Kampf für Dronabinol auf Rezept – sie hatte ihren Kostenübernahmeantrag im Mai 2001 gestellt – erhielt Ute Köhler nun den Kostenübernahmebescheid für das Medikament von ihrer Krankenkasse. Wir gratulieren herzlich!

    Eine weitere gute Nachricht kommt von einer Patientin, die darüber berichtete, dass Ihr Arzt mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung gesprochen habe, und dass diese erklärt habe, er könne die Behandlung mit Cannabisblüten als Praxisbesonderheit geltend machen, sodass er keine Strafzahlung erwarten muss. Man kann es also als Arzt versuchen, im Vorfeld eines möglichen Regresses diese Frage mit der kassenärztlichen Vereinigung zu klären.

    Zu diesem Thema gibt es aber auch Negativbeispiele. So heißt es in einem Schreiben der AOK an einen Patienten, der eine Kostenübernahme für Cannabisblüten erhalten hat: „Die Verantwortung für die Verordnung dieses Cannabis-Produktes unter Abwägung von möglichem Nutzen und möglicher Nebenwirkungen sowie Berücksichtigung von Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit liegt beim verordnenden Arzt.“ Damit unterstreicht die Krankenkasse ausdrücklich, dass obwohl die Krankenkasse die Kosten aufgrund fehlender Therapiealternativen erstattet, ein möglicher späterer Regress nicht ausgeschlossen ist. So wird versucht, Ärzten Angst einzujagen.

    Um systematisch Erfahrungen von Patienten mit dem neuen Gesetz zu sammeln, haben wir eine Webseite mit einem Fragebogen eingerichtet. Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Patienten beteiligen, damit wir einen guten Überblick bekommen, um auf dieser Basis gute Entscheidungen für unsere weitere Arbeit treffen zu können.

    Ein Aspekt ist die Verfügbarkeit von Cannabisblüten. Meistens sind nicht alle in Deutschland grundsätzlich zum Verkauf in Apotheken freigegeben Sorten lieferbar. Im deutschen Forum auf der IACM-Webseite haben wir am 4. Mai damit begonnen, möglichst tagesaktuell eine Übersicht zu geben, welche Sorten nicht lieferbar sind. Wir können natürlich keine Gewähr für die Richtigkeit geben, da sich Änderungen von Tag zu Tag ergeben können. Die Informationen erhalten wir von einem Apotheker, der die Verfügbarkeit täglich abfragt und die Informationen an uns weiterleitet.

    Ein weiterer Aspekt ist die Kostenentwicklung der Cannabisblüten in den Apotheken. Dazu hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antworten werden wir voraussichtlich in den nächsten ACM-Mitteilungen abdrucken können.

    Durch das neue Gesetz ergeben sich eine Anzahl juristischer Fragen. Wir haben daher Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg gebeten, Fragen zu beantworten, die im Verteiler des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) der ACM aufgetaucht sind. Die Fragen und Antworten finden sich in dieser Ausgabe der ACM-Mitteilungen. Einige Antworten fallen deutlich aus, einige Fragen sind allerdings nicht ganz eindeutig zu beantworten.

    Wer die ACM finanziell unterstützen möchte, hat jetzt eine weitere Möglichkeit. Wer über Amazon Bücher bestellt kann sich über diesen Link einloggen, sodass ein kleiner Betrag des Einkaufs direkt an die ACM fließt.

    Wir erfahren immer wieder, dass es innerhalb der Krankenkassen bzw. des MDK interne Richtlinien im Umgang mit dem neuen Gesetz gibt. Wir versuchen, möglichst an alle diese Informationen zu gelangen. Hier ein Beispiel über „Frag den Staat“ mit einer Frage an den Verband der gesetzlichen Krankenkassen.

    Zur Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte in Frankfurt am 13. Mai haben sich bisher etwa 190 Personen angemeldet. Dies zeigt das große Interesse in Teilen der Ärzteschaft. In den angemieteten Saal passen bis zu 240 Personen, sodass wir vermutlich nahezu ausverkauft sein werden.

    Am Tag zuvor führt die ACM ihre Mitgliederversammlung durch und feiert ihr 20-jähriges Bestehen. Alle ACM-Mitglieder haben eine Einladung bekommen und sind herzlich eingeladen.

    Ich freue mich auf unser ACM-Treffen am 12. Mai in Frankfurt.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 22. April 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Techniker Krankenkasse wurde von einem Sozialgericht mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, bei einem Patienten mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) bis zur Hauptverhandlung die Kosten für eine Therapie mit Cannabisblüten zu übernehmen. Das Beispiel macht deutlich, welche klassischen Argumente von Krankenkassen herangezogen werden, darunter eine mögliche Cannabisabhängigkeit des Patienten sowie eine unzureichende Studienlage. Das MDK-Gutachten über Maik Zorn und das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 05.04.2017 kann von unserer Webseite heruntergeladen werden.

    Das Beispiel macht aber auch deutlich, dass die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung eine Möglichkeit darstellt, um zügig eine Kostenübernahme einer cannabisbasierten Therapie durchzusetzen. Das Gericht hat erkannt, dass man den Patienten bis zur Hauptverhandlung, deren Abschluss sich lange hinziehen kann, eine möglicherweise wirksame Therapie nicht vorenthalten darf. Das Urteil kann daher auch von anderen Patienten genutzt werden.

    Cannabisabhängigkeit?

    Dass vor allem Patienten, die Cannabisprodukte bei psychischen Erkrankungen medizinisch nutzen, immer einmal wieder ein Cannabismissbrauch oder eine Cannabisabhängigkeit vorgeworfen wurde und immer noch wird, hat weniger mit den Patienten als vielmehr mit den Vorurteilen bzw. den Fehldiagnosen vieler Ärzte und insbesondere vieler Psychiater zu tun, die sich nicht vorstellen können, dass Cannabisprodukte bei ADHS, Depressionen, Zwangsstörungen oder posttraumatischer Belastungsstörung ein wirksame Medikamente sein könnten. Es ist oft ein Armutszeugnis für diese behandelnden Ärzte, die sich weigern, die Erfahrungen ihrer Patienten zur Kenntnis zu nehmen. Andererseits würden die gleichen Ärzte ihren Patienten vollständigen Glauben schenken, wenn sie von der Wirksamkeit eines akzeptierten Medikaments berichten würden. Oft wird leider nur das geglaubt, was ins Weltbild des behandelnden Arztes passt.

    Interne Vorgaben von Krankenkassen und MDK

    Die Barmer Ersatzkasse hat Informationen für Patienten zur Therapie mit Cannabis und cannabisbasierten Medikamenten auf ihre Webseite gesetzt. Auch dort ist davon die Rede, dass die Krankenkasse die wissenschaftliche Datenlage zu bestimmten Erkrankungen als Entscheidungskriterium heranzieht (siehe unten). Dabei sieht das Gesetz ausdrücklich keine Einschränkung auf bestimmte besonders gut erforschte Indikationen vor. Auch das Sozialgericht hat dies in diesem Fall so gesehen. Einzig die Schwere der Erkrankung und die weitgehende Therapieresistenz sollen die Grundlage für Entscheidungen der Krankenkassen sein. Die Informationen der Barmer Ersatzkasse und der entsprechende Beitrag in der Pharmazeutischen Zeitung zeigen, dass die Krankenkassen vermehrt Kostenübernahmeanträge erhalten.

    In Gesprächen von Patienten mit verschiedenen Krankenkassen kam heraus, dass es offenbar diverse interne Leitlinien zum Umgang mit Anträgen auf eine Kostenübernahme gibt. Wir wissen nicht, ob es sich dabei um Gerüchte handelt, wollen aber versuchen, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes diese Informationen zu erhalten und dann öffentlich zu machen. Hier ein Beispiel für eine Anfrage an den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) Nordrhein. Wenn Sie von ähnlichen internen Anordnungen oder Schreiben erfahren, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir auch deren Herausgabe verlangen können. Von einer Krankenkasse haben wir auch erfahren, dass offenbar ein Mitarbeiter zu diesem Thema geschult wurde, sodass verschiedene Anträge nicht von verschiedenen Sachbearbeitern bearbeitet werden, sondern zu diesem Mitarbeiter weitergeleitet werden. Das muss durchaus kein Nachteil sein, denn man darf hoffen, dass sich eine gewisse Standardisierung durchsetzen wird, die auch aktuelle Urteile von Sozialgerichten berücksichtigt.

    Möglicherweise eröffnet sich auch für einige gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, Privatrezepte von einem privatärztlich tätigen Arzt erstattet zu bekommen. So hat einer meiner Patienten, der bei der AOK versichert ist, die Möglichkeit erhalten, auch die Kosten meine Rezepte erstattet zu bekommen, obwohl ich kein Vertragsarzt bin. Ich muss diese Frage noch etwas genauer klären.

    Sicht der Patienten und Ärzte

    Die neue Situation stellt an Krankenkassen, Ärzte und Patienten neue Herausforderungen. Aus Patientensicht stellt es sich oft so dar, dass sie beispielsweise alle Neurologen, Schmerztherapeuten oder Psychiater in ihrer Region angerufen haben, mit der Frage, ob sie auch mit Cannabisblüten behandeln – und eine negative Auskunft bekommen. Aus ärztlicher Sicht stellt es sich oft so dar, dass sie täglich von mehreren Patienten aus ihrer Region angerufen werden, die ohne auch nur zuvor die Diagnose zu erwähnen, gleich mit der Tür ins Haus fallen und nach einer Verschreibung von Cannabisblüten fragen. Als Patient ist es wichtig, diese ärztliche Sicht zu kennen. Nicht alle Ärzte, die bei solch einer plumpen Anfrage zunächst einmal eine solche Therapie am Telefon ablehnen, lehnen diese grundsätzlich ab.

    Neues zur Begleiterhebung

    Es gibt nun ein Zugangsportal zur Cannabisbegleiterhebung für Ärzte (http://www.begleiterhebung.de). Seit dem 30. März ist diese Verordnung über die Begleiterhebung im Rahmen der Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten in Kraft.

    Fortbildungsveranstaltung der ACM

    Es sind jetzt nur noch 3 Wochen bis zur Fortbildungsveranstaltung der ACM in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Hessen und dem Drogenreferat der Stadt Frankfurt sowie bis zur Mitgliederversammlung der ACM in Frankfurt. Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltung am 13. Mai in Frankfurt erhalten von der Ärztekammer Fortbildungspunkte. Es haben sich bereits etwa 120 Teilnehmer angemeldet.

    Mitgliederversammlung: Die zukünftige Strategie der ACM

    Alle ACM-Mitglieder haben bereits eine Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten. Während der am Abend des 12. Mai stattfindenden 20-Jahresfeier der ACM wollen wir auch mit einer Diashow auf die vergangenen Jahre zurückschauen. Wer Fotos von Ereignissen und Aktionen hat, schicke diese bitte gern an die ACM (info@cannabis-med.org). Es muss sich nicht um Aktionen der ACM handeln, denn für das Thema Cannabis als Medizin haben sich in den vergangenen Jahren ja auch viele Einzelkämpfer und andere Gruppen eingesetzt. Gibt es eventuell noch Fotos von der Selbsthilfegruppe in Berlin, die in den 1990er Jahren noch vor der Gründung der ACM aktiv war?

    Sehr erfreulich ist die Mitgliederentwicklung der ACM in den letzten ein bis 2 Jahren und vor allem in den vergangenen 2-3 Monaten. Lange Jahre hatte die Mitgliederzahl der ACM stagniert. Seit einiger Zeit können wir eine zunehmende Zahl neuer Mitglieder begrüßen. Das freut uns sehr, denn es wird unsere Handlungsmöglichkeiten verbessern. Der Vorstand freut sich, auf der Mitgliederversammlung mit euch die zukünftige Strategie der ACM zu entwickeln.

    Seltsame Blüten

    Das Thema Cannabis treibt immer wieder erstaunliche Blüten. Eine ist das unten dokumentierte realitätsferne Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem sich ein Autofahrer Sicherheit darüber verschaffen muss, dass er weniger als 1 ng/ml THC im Blutserum aufweist, bevor er am Straßenverkehr teilnimmt. Die Wirklichkeit ist manchmal verrückter als jede Fiktion. Wenn man sich sowas für einen Film ausgedacht hätte, würde das vermutlich jeder als realitätsfern einstufen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. April 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Cannabis als Medizin haben eine Anzahl von Patienten bereits freudestrahlend vermeldet, dass ihre Krankenkasse, ob private Versicherung, ob AOK oder Ersatzkasse, die Kosten einer Therapie mit Cannabisblüten oder cannabisbasierten Medikamenten übernommen hat. Die Erkrankungen und Symptome reichen von ADHS bis Schmerzen.

    Viele Patienten haben jedoch auch bereits eine Ablehnung erhalten, auch viele Erlaubnisinhaber, die aufgrund einer Genehmigung durch die Bundesopiumstelle bisher Cannabisblüten aus der Apotheke erhielten. Wir hatten erwartet, dass solche Patienten eine gute Chance auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben.

    Die ACM hat eine Online-Umfrage gestartet, um eine erste Übersicht über die Reaktionen der Krankenkassen und die Bereitschaft von Ärzten zur Unterstützung der Patienten zu gewinnen. Wir möchten alle Patienten bitten, daran teilzunehmen.

    Möglicherweise werden erst die Sozialgerichte klären müssen, in welchen Fällen die Krankenkassen nach dem neuen Gesetz zu einer Kostenübernahme verpflichtet sind und wann nicht. Die ACM wird ausgewählte Fälle von Klagen gegen die Krankenkasse unterstützen. Wir haben eine Spendenaktion zugunsten der ACM gestartet, und wollen mit den Einnahmen unter anderem solche Verfahren finanzieren. Bitte helfen Sie uns, diese Spendenaktion bekannt zu machen, damit wir eine möglichst große Wirkung erzielen können.

    Zur Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte am 13. Mai haben sich bereits 80 Teilnehmer angemeldet. Wir rechnen mit einer gut besuchten Veranstaltung in Frankfurt.

    Es gibt also ein Interesse der Ärzteschaft am Thema, was auch die Zugriffszahlen auf einen Artikel im Online-Portal Coliquio von Prof. Müller-Vahl und mir von dieser Woche zeigen. Viele Ärzte berichten, dass sie bereits von mehreren Patienten kontaktiert wurden und viele Patienten berichten, dass sie vergeblich viele Ärzte kontaktiert haben. Wir bekommen auch Zuschriften von Ärzten, die viel unbezahlte Arbeit in Kostenübernahmeanträge gesteckt haben, die dann meisten abgelehnt wurden. Dann ist es für diese Kollegen demotivierend, diesen Prozess für weitere Patienten einzuleiten. Das kann sicherlich ein von den Krankenkassen erwünschter Nebeneffekt ihres häufig restriktiven Umgangs mit der neuen Gesetzeslage sein. Dazu passt auch ein Beitrag des MDK mit dem Titel Die Skepsis überwiegt. Mal ganz abgesehen vom zusätzlichen ärztlichen Aufwand, den die unbezahlte Begleiterhebung mit sich bringt.

    Seit dem 30. März ist diese Verordnung über die Begleiterhebung im Rahmen der Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten in Kraft.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Informationen für Ärzte, Apotheker und Patienten auf seine Webseite gebracht. Bei der Information für Apotheker wird darauf hingewiesen, dass Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel zu behandeln sind („Solange keine Fertigarzneimittel abgegeben werden, handelt es sich um Rezepturarzneimittel.“), andererseits aber auch unzutreffend festgestellt, dass Cannabisblüten von den Apotheken als Bulk-Ware eingekauft werden („Solange es sich nicht um Fertigarzneimittel handelt, werden Cannabisblüten und –extrakte als Bulk, ggf. in verschiedenen Packungsgrößen ausgeliefert.“). „Bulk“ bedeutet „große Menge“, so dass eine Lieferung in großen Einheiten, die dann in kleinere Einheiten abgefüllt werden muss, suggeriert wird. In Wahrheit versenden die Importeure von Cannabisblüten diese fertig abgepackt in verschlossenen Dosen zu 5 oder 10 g, wie seit eh und je in Deutschland seit Beginn der Ausnahmeerlaubnisse für Cannabisblüten vor etwa 10 Jahren.

    Wir sehen uns am 12. Mai ab 17:00 Uhr in Frankfurt zur Mitgliederversammlung der ACM. Es gibt viel zu feiern, aber auch viel zu besprechen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 25. März 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich muss mich entschuldigen.

    Zunächst muss ich mich bei allen entschuldigen, die meinen Aussagen vertraut haben und denen ich in den vergangenen Monaten immer wieder gesagt habe, dass sich mit dem neuen Gesetz für viele etwas verbessern und für niemanden etwas verschlechtern werde. Das ist leider nicht der Fall, und ich habe es zunächst nicht glauben wollen.

    Auf Seite 5 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung mit Cannabisprodukten heißt es eindeutig: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, Drucksache 18/8965)

    Ich bekomme allerdings nun vermehrt Schreiben wie dieses: „Ich war gestern in der Apotheke und war erschrocken, was nun eine Dose Bedrocan kostet. 122 Euro statt 71 Euro. Meine Ausnahmegenehmigung gilt noch drei Monate, aber wenn man den Preis betrachtet, nicht mehr zu den gleichen Bedingungen. Bin immer noch auf der Suche nach einem Arzt.“

    Meine Patienten, die bisher Cannabis mit einer Ausnahmeerlaubnis aus der Apotheke erhalten haben und nun keinen Arzt finden, der sie bei einer Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankasse hilft, müssen nun erheblich tiefer in die Tasche greifen. Selbst die, die sich bei einem Tagesbedarf von 0,5 oder 1 g so gerade ihre Medizin leisten konnten, werden das in Zukunft häufig nicht mehr schaffen. Denn Cannabisblüten aus der Apotheke sind erheblich teurer geworden.

    Ich habe darauf vertraut, dass die Bundesregierung hält, was sie versprochen hat. Jetzt haben die Skeptiker, die der Bundesregierung nichts Gutes zutrauen, wenn es um Cannabis geht, Recht behalten.

    Wie es auch die Bundesopiumstelle auf ihrer Webseite schreibt und das Bundesgesundheitsministerium einem Journalisten auf Anfrage mitteilte, sind Cannabisblüten nun als Rezepturarzneimittel zu behandeln, was für die Apotheker bedeutet, dass sie die Dosen öffnen und die Identität der darin enthaltenen Produkte prüfen müssen, inklusive Chromatographie. Für die Kosten der Cannabisblüten für Patienten bedeutet das einen Aufschlag von 100 % auf den Einkaufspreis, den Apotheker bezahlen.

    Ich habe das in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes am 10. März 2017 nicht glauben wollen und am 11. März 2017 in den ACM-Mitteilungen den Präsidenten der Bundesapothekerkammer massiv angegriffen, mit den Worten: „Für Irritationen sorgten einige Beiträge in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung. Diese betreffen die Kosten der Cannabisblüten in der Apotheke. Nach Vorstellung von Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, sind Cannabisblüten ein Rezepturausgangsstoff, aus dem die Apotheke ein Rezepturarzneimittel herstellt, und kein Fertigarzneimittel (Cannabis auf Rezept: »Die Verordnung muss eindeutig sein«). (…) Wir gehen davon aus, dass die Dreistigkeit des Dr. Kiefer sich nicht durchsetzen wird. Mit dieser Aktion hat der Deutsche Apothekerverband und an der Spitze ihr Vorsitzender vor allem eines erreicht: Er hat das Image der Apotheker und vor allem seines Bundesverbandes bei den Patienten beschädigt und sich als Interessenvertretung der Geldgierigen präsentiert.“

    Ich hatte auch geschrieben: „Wir denken, dass die meisten Apotheker nicht nur an ihrem eigenen Gewinn, sondern primär am Wohl ihrer Klienten interessiert sind.“

    Nach einem kurzen Interview, dass ich dem Online-Portal Apotheke Adhoc gegeben hatte, wurde ich dort in Kommentaren heftig kritisiert. Zurecht. Ich habe anhand der Beiträge verstanden, was die Apotheker im Zusammenhang mit dem Gesetz umtreibt. Den meisten Apothekern tut es weh, von ihren Patienten nun höhere Preise nehmen zu müssen. Sie wollen fertig abgepackte Cannabisblüten nicht als Rezepturarzneimittel behandeln, die Dosen öffnen, den Inhalt überprüfen, etc. Das ist viel zu viel Arbeit, und es ist überflüssiger Arbeit, denn was sollte in diesen Dosen anderes sein als Cannabisblüten. Ich habe verstanden, dass die engagierten Apotheker unsere Verbündeten sind.

    Ich habe mich auch am 16. März bei Dr. Kiefer entschuldigt: „ Sehr geehrter Herr Dr. Kiefer, ich möchte mich bei Ihnen in aller Form für meine Kritik in den ACM-Mitteilungen entschuldigen. Ich werde meine Entschuldigung auch in der nächsten Ausgabe der ACM-Mitteilungen öffentlich machen. Ich bin leider in der Kürze der Zeit zwischen Freitag und Samstag (vom 10. bis zum 11. März), dem Erscheinungsdatum der ACM-Mitteilungen falsch informiert worden. Inhaltlich bleibt das Problem der Erhöhung der Preise in den Apotheken nach Inkrafttreten des Gesetzes, auf das so viele Patienten gewartet haben. Nun müssen viele, die die Cannabisblüten weiterhin selbst bezahlen müssen, feststellen, dass das Gesetz eine Verschlechterung für sie bedeutet. Aber das ist ein Problem, das die Apotheker nicht lösen können. Es tut mir sehr leid, dass ich Sie und andere Apotheker zu Unrecht attackiert habe, und ich werde das entsprechend richtig stellen. Mit freundlichen Grüßen Franjo Grotenhermen“

    Es stellt sich die Frage, wer ein Interesse daran haben könnte, dass sich die Preise für Cannabisblüten verteuern. Es stellt sich auch die Frage, warum dieses Thema nicht frühzeitig publik gemacht wurde, denn die Öffentlichkeit hätte sicherlich ein Interesse daran gehabt. Ich denke, dass auch die Anhörung im Gesundheitsausschuss im September 2016 zum Gesetz anders verlaufen wäre, wenn diese Preisentwicklung bereits allgemein bekannt gewesen wäre.

    Die Patienten wollen nicht, dass die Dosen geöffnet werden, weil sie dadurch teurer werden.Die Ärzte wollen nicht, dass die Dosen geöffnet werden, weil die Blüten dann ihr Arzneimittelbudget stärker belasten. Und die Apotheker wollen die Dosen ebenfalls nicht öffnen, weil dies mit unsinniger, überflüssiger und unterbezahlter Arbeit verbunden ist.

    Es nützt aber nichts, über die Vergangenheit zu lamentieren. Die wichtigste Frage, die sich jetzt stellt, ist die Frage, ob das Gesetz entsprechend nachgebessert werden, und die Politik wieder Vertrauen zurückgewinnen kann. Ich habe in den vergangenen 2 Wochen Kontakt mit den Fachpolitikern im Bundestag aufgenommen und bereits einige Gespräche geführt. Ich kann nicht abschätzen, ob es eine Nachbesserung geben wird.

    Ich werde mich dafür mit aller Kraft einsetzen. Sonst erscheinen der Eigenanbau von Cannabis oder auch der individuelle Import aus den Niederlanden wieder als mögliche Optionen. Niederländische Apotheken akzeptieren Rezepte von deutschen Ärzten, Cannabisblüten dürfen jedoch nicht von Patieten nach Deutschland importiert werden. Im Gegensatz zu Norwegern, die Cannabisblüten durchaus in ihr Land importieren dürfen.

    Ich hatte vorgestern einen Patienten aus Norwegen, dem ich erklärte, dass 5 g Cannabisblüten in der günstigsten Apotheke, die ich ihm nennen konnte, 60 € kostet. Er fragte daraufhin, warum das im Vergleich zu Holland so teuer sei. Dann habe ich ihm erläutert, dass der normale Apothekenpreis in Deutschland nun 110-120 € beträgt, und dass man bei Anfertigung einer Rezeptur bei 200-250 € liegt. Das war für ihn völlig unverständlich, da man in einer niederländischen Apotheke 5 g Cannabisblüten für 30-40 € bekommen kann.

    Ich hatte in den letzten ACM-Mitteilungen angekündigt, Apotheken bekannt zu machen, die Cannabisblüten weiterhin zu normalen Preisen anbieten, also für 60 bis 70 €. Es gibt diese Apotheken, und sie sind der ACM bekannt. Ich gebe sie auf Anfrage (an info@cannabis-med.org) nur an ACM-Mitglieder weiter.

    Ein weiteres Thema, das in diesen ACM-Mitteilungen behandelt wird, ist die Beantragung der Kostenübernahme für eine cannabisbasierte Therapie bei den Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dazu einen weitgehend einheitlichen Fragebogen erstellt. Dieser muss durch den Arzt ausgefüllt werden. Patienten können ihre Ärzte jedoch erheblich entlasten, indem sie sich einen Musterfragebogen von unserer Seite herunterladen und die Fragen bereits weitgehend beantworten.

    Einige Tipps zum Weg zu Cannabis als Medizin finden sich hier.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 11. März 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Am 9. März wurde das Gesetz zu Cannabis als Medizin im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 10. März in Kraft. Damit beginnt eine neue Ära der Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Cannabisblüten und cannabisbasierten Medikamenten.

    Die wichtigsten Änderungen finden sich beispielsweise im einem Artikel von Professorin Kirsten Müller-Vahl und mir im Deutschen Ärzteblatt. Das kann man auch ausdrucken und damit seinen behandelnden Arzt oder seine behandelnde Ärztin kurz gefasste Informationen an die Hand geben. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten und die Verpflichtung zur Kostenübernahme bei schwerwiegenden Erkrankungen unter der Voraussetzung, dass diese zudem weitgehend austherapiert sind.

    Für Irritationen sorgten einige Beiträge in der Pharmazeutischen Zeitung.

    (Die hier zuvor stehenden Passagen, die sich auf Preise von Cannabisblüten in den Apotheken bezogen, habe ich am 20.3.2017 gelöscht, da sie unrichtige Angaben enthielten. F. Grotenhermen)

    Wir denken, dass die meisten Apotheker nicht nur an ihrem eigenen Gewinn, sondern primär am Wohl ihrer Klienten interessiert sind.

    Noch eine Meldung am Schluss: Der Workshop zum Eigenanbau von Cannabisblüten für Erlaubnisinhaber war ein voller Erfolg. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. Allen Referenten und Organisatoren der Veranstaltung daher ein herzliches Dankeschön!

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 25. Februar 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nun werden auch vermehrt Ärzte und Apotheker über die Neuerungen in Ihren Fachzeitschriften und Publikationen informiert, die das Gesetz zu Cannabis als Medizin mit sich bringen wird. Wir dokumentieren einen 3-seitigen Artikel der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts sowie einen Beitrag im Online-Portal für Apotheker (Apotheke adhoc). Auch die Deutsche Apotheker Zeitung plant einen Beitrag. Als Patient kann man die PDF-Datei des Artikels aus dem Ärzteblatt gut verwenden, um diese dem eigenen Arzt vorzulegen und Unsicherheiten zu beseitigen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, ob jede Ärztin und jeder Arzt in Zukunft Cannabisblüten verschreiben können wird.

    Eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit zur Frage von Arzneimittel-Richtgrößen und möglichen Strafzahlungen für Ärzte zeigt, dass das Ministerium davon ausgeht, dass Ärztinnen und Ärzte die Richtgrößen durchaus überschreiten dürfen, wenn dies begründet ist. Das Arzneimittel-Budget der Ärzte ist zwar begrenzt. Dennoch sollen Patienten, die teure Medikamente benötigen, diese auch erhalten dürfen. Das gilt nicht nur für teure Medikamente gegen Rheuma, die leicht 1000 € pro Woche kosten, sondern auch für Medikamente auf Cannabisbasis, wenn andere Therapieverfahren versagt haben. Einen gewissen Schutz biete die vorherige Erklärung der Krankenkasse, dass sie aufgrund der weitgehenden Therapieresistenz gegenüber anderen Therapieverfahren die Kosten der Therapie übernehmen wird. Zudem gelte der Grundsatz „Beratung vor Regress“. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass der Umgang mit der Frage möglicher Regresse in verschiedenen Regionen Deutschlands uneinheitlich gehandhabt wird.

    Anfang der kommenden Woche soll die Cannabisagentur ihre Arbeit aufnehmen, der erste Schritt eines kontrollierten Cannabisanbaus für medizinische Zwecke in Deutschland. Wir gehen davon aus, dass es weit mehr als 100 Anträge auf eine Lizenz für einen kommerziellen Anbau in Deutschland geben wird.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 11. Februar 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Bundesrat hat am 10. Februar den Weg für das Gesetz zu Cannabis als Medizin freigemacht, sodass es Anfang März, wie beabsichtigt, in Kraft treten kann. Damit wird Deutschland eines der fortschrittlichsten Gesetze der Welt zum therapeutischen Einsatz von Cannabis und Cannabinoiden bekommen.

    Das Gesetz hat allerdings einen großen Haken, wenn es um die Verschreibung dieser Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen geht. Ärzte unterliegen einem so genannten Wirtschaftlichkeitsgebot und haben normalerweise ein begrenztes Arzneimittelbudget. Durch Patienten, die teure Medikamente verschrieben bekommen, wird dieses Budget überschritten. Das ist nur möglich, wenn diese Überschreitung im Einzelfall ausreichend begründet ist. Sonst bekommt der Arzt bzw. die Ärztin einen Regress und muss die zu Unrecht verschriebenen Medikamente aus eigener Tasche zurückzahlen. Das wird vermutlich zu einer erheblichen Verunsicherung und Zurückhaltung der Ärzte führen, wenn hier keine Klarstellung erfolgt, die solche Strafzahlungen ausschließt.

    Nach meiner Auffassung könnte man Verordnungssicherheit schaffen, beispielsweise indem alle beteiligten Akteure (Politik, kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen) deutlich machen, dass die hohen Hürden für eine Kostenübernahme der medizinischen Cannabis-Präparate bereits als hinreichender Beleg dafür gelten können, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot im konkret von der Krankenkasse geprüften Fall eingehalten wurde. Denn wenn eine Therapie mit Cannabinoiden oder Cannabis nicht notwendig wäre, müssten die Krankenkasse schließlich auch nicht die Kosten erstatten.

    Allen Patienten, die einen ihrer behandelnden Ärzte ansprechen möchten, möchte ich weiterhin raten, noch etwas abzuwarten, um diesen etwas Zeit zu geben, sich über die neue Situation zu informieren.

    Ein weiteres Thema sind die geplante Begleitforschung, Stimmen für Cannabis als Medizin in Österreich sowie der in Frankfurt am 25. Februar stattfindende Workshop zum Eigenanbau. Die Teilnahmebedingungen sind aus guten Gründen streng.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 28. Januar 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Verabschiedung des Gesetzes zu Cannabis als Medizin am 19. Januar 2017 im Deutschen Bundestag war ein historisches Ereignis. Das zeigen auch die Rückmeldungen aus dem Ausland an die IACM. Die Wortbeiträge der Vertreter aller Parteien waren zum Teil bemerkenswert, und ebenso die einstimmige Verabschiedung ohne Gegenstimmen. Das gibt es nicht oft im Bundestag.

    Am Ende eines langen Weges hat sich tatsächlich ein verstehender und verständnisvoller Kontakt zwischen denen da unten und denen da oben entwickelt. Das hilft vielen kranken Menschen, und es hilft darüber hinaus gegen den oft leichtfertig erhobenen Vorwurf der fehlenden Bürgernähe von Politikern. Es hilft über die wichtige Sache hinaus gegen das um sich greifende widerliche Gift des Populismus.

    In den vergangenen zwei Jahren ging es vor allem darum, auch konservative Politiker von der Notwendigkeit zu überzeugen, einen Schritt nach vorn zu tun. Dazu war es von unserer Seite wichtig, glaubhaft darzulegen, dass die Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten nichts mit der generellen Legalisierung von Cannabis zu tun hat. Es war wichtig deutlich zu machen, dass die Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke nicht der erste Schritt für etwas anderes darstellt, was von konservativer Seite abgelehnt wird. Es ging um den Abbau von Ängsten, die ich in einem Einladungskommentar für die Fachzeitschrift Lancet im Jahr 2004 als „Cannabis-induzierter psychologischer Stress (CI PS)“ bei vielen Politikern diagnostiziert habe.

    Der Abbau dieser Befürchtungen hat erst die notwendige Offenheit und einen rationalen Dialog möglich gemacht. Der Inhalt des Gesetzes konnte auch von der CDU/CSU und dem rechten Flügel der SPD überzeugend vertreten werden, obwohl das Gesetz von Legalisierungsbefürwortern unterstützt wird. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Organisationen, die für die generelle Legalisierung eintreten, in der Öffentlichkeit und in der Politik ein Glaubwürdigkeitsproblem haben, wenn es um Cannabis als Medizin geht.

    Auch in jüngerer Zeit waren es vor allem Patienten und Ärzte, die das Thema glaubwürdig so vertreten haben, dass es bei allen Bundestagsfraktionen auf eine positive Resonanz fiel. Man braucht dazu nur die Entwicklung der letzten Monate betrachten, in denen nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss im September 2016 noch Verbesserungen am Gesetz erfolgten. Argumente von Medizinern, wie von den Schmerzgesellschaften, und von Patienten, wie der BAG Selbsthilfe, wurden offensichtlich ernsthaft geprüft und berücksichtigt. Ich bin froh, dass das vorliegende Gesetz mehr darstellt als ein Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz, wie ich ein aufgrund der juristischen Situation zu erwartendes Gesetz vor zwei Jahren einmal charakterisiert habe.

    Damals hatte ich gehofft: „Vom Gesetzgeber könnte mehr Mut erwartet werden, als nur einem gefürchteten Richterspruch vorzubeugen."Habt keine Angst vor Cannabis als Medizin!", möchte man den Parlamentariern in Berlin zurufen. "Die bundesrepublikanische Bevölkerung ist reif für größere Schritte." Ich würde mich sehr freuen, wenn ich mit meiner Einschätzung daneben läge, und wäre bereit in diesem Fall mehr als vier Wochen lang mit einer Glatze oder einem Schnurrbart herumzulaufen bzw. herumzuliegen.“

    Der Gesetzgeber hat Mut gezeigt und sich nicht von der Angst leiten lassen. Das verdient unser aller Respekt!

    Zwei Tage nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hatte ich ein Gespräch mit einem meiner Patienten. Dieser war gerade von mindestens sechs Polizisten in seiner Wohnung – man muss es so sagen – überfallen worden. Sie haben ihm keinen Durchsuchungsbeschluss vorgelegt, als erstes seine Überwachungskamera in der Wohnung demoliert, damit ihr Tun nicht gefilmt werden konnte, ihm Handschellen angelegt und ihn gezwungen, mit seiner Lebensgefährtin während der Hausdurchsuchung im Schlafzimmer zu bleiben. Dann haben sie seine Wohnung durchsucht, oder besser gesagt, verwüstet. Er hat mir auf meinen Wunsch hin Fotos zugeschickt. Natürlich haben sie nebenbei auch noch seine Cannabispflanzen und sein Aufzuchtequipment konfisziert, ohne sich das quittieren zu lassen.

    Diese Geschichte hat sich nicht in Bayern zugetragen, sondern in Niedersachsen, und sie könnte weiterhin in ganz Deutschland stattfinden.

    Noch ist viel zu tun!

    In den nächsten ACM-Mitteilungen geht es unter anderem um die zukünftigen weiteren Aufgaben der ACM, darunter Fortbildung für Ärzte, Vernetzung von Patienten und gegenseitige Unterstützung und Fortführung des Projektes „Eigenanbau von Cannabis durch Patienten“, da wir uns diese Option erhalten müssen, wenn das geplante Gesetz nicht hält, was es verspricht.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

    (der sich dennoch für vier Wochen eine Glatze schneiden wird)

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    ACM-Mitteilungen vom 14. Januar 2017

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Am 19. Januar 2017 soll das Gesetz zur Verbesserung der Bevölkerung mit Cannabis-basierten Medikamenten im Deutschen Bundestag abschließend behandelt werden. Wie wir nach der Verschiebung im Dezember gehofft haben, gibt es offenbar in der Tat noch leichte Verbesserungen. Dies betrifft die Voraussetzungen, unter denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung übernehmen müssen. Die kleine Verzögerung hat sich also gelohnt.

    Es gibt in verschiedenen Bundesländern Initiativen und Personen, die Selbsthilfegruppen zum Thema Cannabis als Medizin innerhalb der ACM gründen möchten. Wenn Sie sich auch mit anderen Mitgliedern aus Ihrer Region austauschen möchten oder eine Selbsthilfegruppe gründen wollen, so werden wir Sie gern dabei unterstützen. Ansprechpartner sind:

    Marc Ziemann: pottdemo@hotmail.de

    Sebastian Weist: sebastian.weist@gmail.com

    Meinen nächsten Fortbildungsvortrag mit dem Titel „Cannabis in der Onkologie – aktueller wissenschaftlicher Stand und Verordnungsfähigkeit“ halte ich am 8. Februar 2017 um 18 Uhr im Rahmen der „Fortbildung Komplementärmedizin in der Onkologie“ im Universitären Cancer Center Hamburg des Universitätsklinikums Hamburg.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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