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ACM-Mitteilungen vom 19. Mai 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

am Samstag, den 25.Mai 2024, treffen wir uns zu unserer jährlichen Online-Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte. Diesmal planen wir es als kompakten Workshop über 4,5 Stunden unter fachlicher Beteiligung eines Juristen, eines Apothekers und ärztlicher Kolleginnen und Kollegen. Eine Übersicht über die Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte der ACM in diesem Jahr finden Sie für Tagesveranstaltungen und für laufende Fortbildungen an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat auf unserer Internetseite.

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzes, das die Ungerechtigkeiten bei der Behandlung von Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr reduzieren soll, am Donnerstag, den 16. Mai 2024, möchten wir die Bedeutung des Speicheltests als Vortest zur Klärung der Frage, ob überhaupt in den Stunden vor der Teilnahme per Cannabis konsumiert wurde, auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten hervorheben.

Für unsere Mitglieder möchte ich den Termin der diesjährigen Mitgliederversammlung am 20. Juli 2024 vorankündigen, damit Sie sich diesem bereits vormerken können. Nach den Corona-Jahren, die ein persönliches Treffen erschwert und uns zu hybriden Veranstaltungen gezwungen haben, möchten wir die Versammlung wieder  in Präsenz durchführen.

Wir sehen uns virtuell in einer Woche.

Heiter weiter

Franjo Grotenhermen 

Der Speicheltest im Straßenverkehr: warum er wichtig ist

Ein Kommentar aus pharmakologischer und juristischer Sicht von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Professor Lorenz Böllinger

Als Mitglieder der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzten unabhängigen Expertengruppe zu THC-Grenzwerten im Straßenverkehr möchten wir auf eines der 3 Elemente unserer Vorschläge hinweisen, das in der bisherigen Diskussion und auch im Gesetzgebungsverfahren nahezu untergegangen ist, obwohl es das zentrale Element unseres Vorschlags darstellt. Dazu möchten wir an die 3 Elemente, wie sie in der Kurzfassung unserer Empfehlungen auf der Internetseite des Ministeriums nachgelesen werden können, erinnern:

Empfehlungen

a)      THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum in § 24a StVG

Es wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. (…)

b)      Null-Toleranz bei Alkohol am Steuer für Cannabiskonsumenten

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.

c)      Speicheltests als Vorscreening

Die Expertengruppe kommt zu dem Ergebnis, dass Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums erforderlich sind. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.

In der Langfassung hatten wir darüber hinaus erläutert: „Mit Speicheltests bekäme die Polizei ein Messinstrument an die Hand, mit dem sie akuten Cannabiskonsum und somit ein potentielles Verkehrssicherheitsrisiko identifizieren kann. Dies dient auch der Verhältnismäßigkeit. Zugleich können hierdurch Kosten und Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Überprüfung der Blutwerte eingespart und dadurch Bürokratie abgebaut werden.“

Darüber hinaus möchten wir ergänzen, dass ein solcher Vortest Konsumentinnen und Konsumenten erst in die Lage versetzt, sich rational zu verhalten. Wenn sie durchweg einen ausreichenden Abstand von mehreren Stunden zwischen dem letzten Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr verstreichen lassen, schützen sie sich vor Sanktionierung und die Allgemeinheit vor möglichen unfallbedingten Schäden.

Eine ausschließliche Beschränkung auf einen festen Grenzwert ermöglicht dies aufgrund der besonderen pharmakokinetischen Eigenschaften von THC nicht. Die Polizei könnte die Situation nicht bereits vor Ort klären und Personen, die unter dem akuten Einfluss von Cannabis stehen, nicht sofort aus dem Verkehr ziehen.

Presseschau: Teillegalisierung: Bundestag bringt Änderungen von Cannabisgesetz auf den Weg (Zeit Online)

Zeit Online hat von der ersten Lesung eines Gesetzes, das etwas mehr Gerechtigkeit in den Umgang mit Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bringen soll, berichtet.

Bundestag bringt Änderungen von Cannabisgesetz auf den Weg

Für Cannabiskonsumenten soll beim Autofahren künftig ein Grenzwert gelten. Auch für Anbauvereine will der Bundestag die erst vor Kurzem beschlossenen Regeln ändern.

Für Cannabiskonsumenten soll es im Straßenverkehr neue Regeln geben.

Eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag nachträgliche Änderungen an dem umstrittenen Gesetz auf den Weg gebracht. In erster Lesung wurde am späten Donnerstagabend über Nachbesserungen zugunsten der Verkehrssicherheit beraten sowie über Zugeständnisse an die Bundesländer, mit denen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deren Zustimmung im Bundesrat erreicht hatte. Bei den Änderungen geht es unter anderem um einen neuen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum sowie zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.

Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabislegalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb soll den Ländern nun ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt werden, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen. Über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags beraten, ehe die Abgeordneten darüber abstimmen.

Für Autofahrer soll ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol auch bei Cannabis ein Grenzwert kommen. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des Wirkstoffes für Geldbußen oder Punkte in Flensburg, etabliert hatte sich in der Rechtsprechung ein niedriger Wert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut. Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen. Wer dann noch Auto fährt, riskiert laut der im Entwurf vorgesehenen Änderung des Bußgeldkatalogs in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch noch höher ausfallen. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3.000 Euro

Ab dem Wert von 3,5 Nanogramm "ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", heißt es. Der Grenzwert soll nicht für Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und konsumieren.

Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten beim Autofahren

Wie viele Züge an einem Joint zu einer THC-Konzentration in dieser Höhe führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Entwurf wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bei 3,5 Nanogramm bei Gelegenheitskonsumenten ungefähr der entspricht, die jemand mit 0,2 Promille Alkohol im Blut hat. Kontrolliert werden soll – soweit verfügbar, wie es heißt – mit Speicheltests.

Eingeführt werden soll auch ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten. Wer am Joint zieht und dazu Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Entwurf in der Regel 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht dann sogar bis 5.000 Euro. Dadurch solle der "besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol" Rechnung getragen werden.

Die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler, begrüßte das Verbot, warnte aber davor, es nicht konsequent umzusetzen. "Wir finden: Wer gleichzeitig kifft und trinkt, darf nicht mehr Auto fahren." Laut Entwurf könnten Verkehrsteilnehmer aber mit bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut – also unter dem Grenzwert – weiterhin bis zu 0,5 Promille Alkohol haben und sich dennoch ans Steuer setzen, erläuterte Zeidler.

Neue Regeln für Cannabisvereine

Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 Jahre soll es den Gesetzesplänen zufolge wie schon bei Alkohol ein Cannabisverbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.

Neben den verkehrsrechtlichen Anpassungen sollen die Regeln für die ab Sommer möglichen Cannabisvereine und weitere Details geändert werden. Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabisgesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser "in einem baulichen Verbund" stehen oder dicht beieinander sind. Zudem werden die Vorgaben für die Behörden vor Ort etwas gelockert: Statt, wie aktuell noch vorgegeben, die Anbauvereine einmal jährlich zu kontrollieren, heißt es nun, dies solle "regelmäßig" geschehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die Evaluation des Cannabisgesetzes wird ausgeweitet. So soll das umstrittene Gesetz von "unabhängigen Dritten" nicht nur daraufhin untersucht werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz und das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirkt, sondern auch daraufhin, ob die festgelegten Mengen für den privaten Cannabisbesitz und die Weitergabemengen der Anbauvereine die richtige Größenordnung haben.

Presseschau: SPD verteidigt Erhöhung von Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr (Deutsches Ärzteblatt)

Alle Parteien der Regierungskoalition setzen sich übereinstimmend für Verbesserungen beim Umgang mit Cannabiskonsumenten, die am Straßenverkehr teilnehmen, ein.

SPD verteidigt Erhöhung von Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr

Eineinhalb Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene will die Ampel im Bundestag heute Abend wie zugesagt noch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf den Weg bringen. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Bestimmun­gen für die ab Juli möglichen Anbauvereine.

Verhindert werden soll unter anderem, dass in Deutschland große Cannabisplantagen entstehen. Dazu wer­den das gerade erst im April in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Fahr­erlaub­nisverordnung und die Bußgeldkatalogverordnung geändert.

Die Bundesländer hatten das Cannabisgesetz nur mit großen Bauchschmerzen im Bundesrat passieren lassen. Die Bundesregierung hatte ihnen dafür nachträgliche Änderungen zugesagt.

Die SPD-Fraktion verteidigte heute die von einer Expertenkommission empfohlene Anhebung des Cannabis­grenz­­werts im Straßenverkehr. Der geplante Wert liege „deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, erklärte der SPD-Verkehrspolitiker Achim Stein.

Gleichzeitig würden den Experten zufolge „erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar“. Über eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will der Bundestag zum ersten Mal in der Nacht zum morgigen Freitag beraten.

Stein betonte, der geplante Grenzwert sei niedrig genug, um die Verkehrssicher­heit zu gewährleisten. Gleich­zei­tig sei er „hoch genug, dass Menschen gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben“. Beides sei der Fraktion wichtig.

Scharfe Kritik an der geplanten Anhebung hatte bereits die Union geäußert. Drogenkonsum habe im Straßenver­kehr „nichts verloren“, betonte etwa der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU). „Fatale Aus­wirkungen“ auf die Unfallzahlen befürchtet zudem Parteikollege Herbert Reul, Innenminister in Nordrhein-West­falens.

Grenzwert für Autofahrer

Ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol soll auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des Wirkstoffes für Geldbußen oder Punkte in Flensburg, etabliert hatte sich in der Rechtsprechung ein niedriger Wert von einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC – der berauschen­de Cannabiswirkstoff) je Milliliter Blut.

Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen. Wer dann noch Auto fährt, der riskiert laut der im Gesetz­entwurf vorgeschlagenen Änderung des Bußgeldkatalogs in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch noch höher ausfallen. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3.000 Euro.

Vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut

Ab dem Wert von 3,5 Nanogramm „ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheits­relevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, heißt es. Der Grenzwert soll nicht für Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und konsumieren.

Wie viele Züge an einem Joint zu einer THC-Konzentration in dieser Höhe führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bei 3,5 Nano­gramm bei Gelegenheitskonsumenten ungefähr der entspricht, die jemand mit 0,2-Promille Alkohol im Blut hat. Kontrolliert werden soll – soweit verfügbar, wie es heißt – mit Speicheltests.

Mischkonsum vor der Autofahrt tabu und Cannabisverbot für Fahranfänger

Eingeführt werden soll außerdem ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten. Wer am Joint zieht und dazu ein Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Gesetzentwurf in der Regel ein Bußgeld von 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht sogar bis 5.000 Euro.

Dadurch solle der „besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol“ Rechnung getra­gen werden. Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 soll es wie schon beim Alkohol ein Cannabisverbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.

Plantagenverbot, Weiterbildung für Suchtberater und mehr Evaluation

Neben den verkehrsrechtlichen Anpassungen sollen die Regeln für die ab Sommer möglichen Cannabisver­eine und weitere Details geändert werden. Das hatte die Ampel den Ländern zugesichert. Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabisgesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden.

Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der vorliegende Gesetzent­wurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächs­häuser „in einem baulichen Verbund“ stehen oder dicht beieinander sind.

Zudem werden die Vorgaben für die Behörden vor Ort etwas gelockert: Statt, wie aktuell noch vorgegeben, die Anbauvereine einmal jährlich zu kontrollieren, heißt es nun, dies solle „regelmäßig“ geschehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiter­bildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die Evaluation des Cannabisgesetzes wird ausgeweitet.

So soll das umstrittene Gesetz von „unabhängigen Dritten“ nicht nur daraufhin untersucht werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz und das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirkt, sondern auch daraufhin, ob die festgelegten Mengen für den privaten Cannabisbesitz und die Weitergabemengen der Anbauvereine die richtige Größenordnung haben.

Industriehanf: Özdemir kündigt Gesetzesänderung an (Branchenverband Cannabiswirtschaft)

in ihrem jüngsten Rundbrief vom 15. Mai 2024 berichtete der Branchenverband Cannabiswirtschaft, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die so genannte Rauschklausel beim Industriehanf abschaffen will.

Berlin, 15.05.2024: Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat auf dem Parlamentarischen Abend der Cannabiswirtschaft die Streichung der sogenannten “Rauschklausel” angekündigt. Diese deutsche Sonderregel führt dazu, dass selbst sehr niedrige Gehalte von THC im Industriehanf zur Strafbarkeit, Razzien und Betriebsschließungen führen können. In Verbindung mit weiteren bürokratischen Hürden hat dies den Einsatz und die Weiterverarbeitung von Industriehanf in Deutschland behindert. Dieser unnötige Wettbewerbsnachteil wird nun endlich abgeschafft. Der Branchenverband der Cannabiswirtschaft hat sich in den letzten Jahren intensiv dafür eingesetzt.

Özdemir machte in seiner Rede deutlich, dass Hanfseile zu Zeiten von Christopher Kolumbus nicht wegzudenken waren und schon Henry Ford vor mehr als 80 Jahren ein Auto aus Hanf vorstellte. Heute könne Hanf als widerstandsfähiger und zudem noch nachwachsender Rohstoff eine klimafreundliche Alternative zu Plastik und Stahl darstellen, zum Beispiel in der Baubranche und der Automobilindustrie. Neben der “längst überfälligen” Abschaffung der Rauschklausel soll der Weg für den Indoor-Anbau freigemacht werden. Die bisherige Scheu, sich mit dem Thema zu befassen, ist - so Özdemir - “fast so, als würde man einen großen Bogen um Bäckereien oder gleich das gesamte Bäckerhandwerk machen, nur weil dort Mohnkuchen angeboten wird.”

Erste Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind bereits bei den Vorschriften zu Blühmeldungen und Saatgutetiketten Etiketten erfolgt. Für die Zukunft soll – unter Beachtung europarechtlicher Implikationen – auch über eine Anhebung des THC-Grenzwerts für den Anbau und Verkehr mit Industriehanf sowie über die Regulierung von CBD diskutiert werden. Die Änderungen sollen “Schritt für Schritt” erfolgen, um auch diejenigen mitzunehmen, die beim Wort Cannabis immer noch “vor Schreck zusammenzucken”.

Weitere Meldungen der vergangenen Tage

NRW regelt Cannabis-Verstöße: Einschränkung bei Volksfesten (Die Welt)

Wegberger reicht Verfassungsbeschwerde ein (Rheinische Post)

Lauterbach warnt vor Folgen von Cannabiskonsum auf Gehirnentwicklung (Deutsches Ärzteblatt)

Ärztin versorgt Sohn mit 10 Kilo medizinischem Cannabis (Südwest Presse)

Ampelkoalition legt Ergänzungsgesetz zur Cannabisfreigabe vor (Ärzte Zeitung)

Bundestag berät Gesetz zu THC-Grenzwert am Steuer (Ärzte Zeitung)

Lauterbach: Die Länder wollten alle nicht  (Apotheke ad hoc)