Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 19. Oktober 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

auch im kommenden Jahr führt die ACM eine Qualifizierung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis durch. Die Fortbildung beginnt am 25. Februar. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

In der vergangenen Woche ist überraschend Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des Branchenverbandes der Cannabiswirtschaft, verstorben. Jürgen hatte einen erheblichen Anteil an der Ausgestaltung der Legalisierung von Cannabis. Er ist eine Person gewesen, die nicht stark in den Vordergrund getreten ist, sodass seine Bedeutung vielfach unterschätzt wird.

Seit dem 17. Oktober dürfen Ärzte bestimmter Facharztgruppen gemäß eines Beschlusses des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) cannabisbasierte Medikamente ohne vorherigen Antrag zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Allerdings empfiehlt der G-BA selbst bei Unsicherheiten weiterhin einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, da sich die Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten durch die GKV nicht grundsätzlich geändert haben.

Heiter weiter!

Franjo Grotenhermen

Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis – Jahr 2025/2026

Die Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis wurde erstmals in den Jahren 2020/2021 und seither jährlich durchgeführt. Mittlerweile gibt es etwa 150 Absolventen und 60 Personen, die den aktuellen Kurs des Jahres 2024/2025 durchführen.

Aufgrund des anhaltend großen Interesses führen wir diesen Kurs auch 2025/26 durch. Der nächste Kurs beginnt am 22. Februar 2025. Es liegen bereits etwa 20 verbindliche Anmeldungen für diesen neuen Kurs vor.

Die Seminare dienen dem Erwerb von Kenntnissen der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten in Deutschland und versetzen die Teilnehmer:innen in die Lage, das Wissen weiter zu geben und insbesondere in der Erstberatung von Patient:innen praktisch anzuwenden. Sie sollen in Kombination mit den Supervisionen ein vertieftes Verständnis zu allen relevanten Themen vermitteln, um auch weiterführende Beratungstätigkeiten im Bereich der therapeutischen Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden durchführen zu können. Angrenzende Bereiche, wie etwa Grundlagen zum Anbau von Cannabis, werden je nach Interesse der Teilnehmer ebenfalls behandelt.

Im Rahmen der Supervision werden konkrete Probleme und Fälle aus der Praxis behandelt.

Leitung:

Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arzt, Geschäftsführer der ACM

Weitere Referent:innen:

Rainer Thewes, Sozialpädagoge, Mitglied des ACM-Vorstandes

Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Medizinische Hoch-

schule Hannover, Vorstandsvorsitzende der ACM

Weitere Referent:innen: Rechtsanwalt Sebastian Glathe, Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein

Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Presseschau: Schmerzpatienten für Teilnahme an Studie mit Cannabisspray gesucht (Technische Universität München)

In deutschen und österreichischen Zentren für Schmerztherapie soll eine umfangreiche klinische Studie mit einem Cannabisspray durchgeführt werden, der bereits als Rezepturarzneimittel des Unternehmens Apurano in deutschen Apotheken erhältlich ist.

Discover-Studien

„Wir suchen Patientinnen und Patienten zur Prüfung der Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Cannabis-haltigen Medikamentes.

Mehr als 12 Millionen Menschen leiden allein in Deutschland an chronischen Schmerzen. In vielen Fällen dauert es mehrere Jahre, bis die Betroffenen eine wirksame Behandlung finden (Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.). Das Prüfpräparat ist ein aus der Cannabis-Pflanze hergestelltes Medikament mit großem Potential für Schmerzreduktion und Verbesserung der Lebensqualität. Lediglich der wissenschaftliche Nachweis für die Wirksamkeit steht nach wie vor aus.

Unter Leitung des Universitätsklinikums rechts der Isar der Technischen Universität München, vieler weiterer Universitätskliniken in Deutschland und Schmerzzentren in ganz Deutschland und Österreich wird im Rahmen der DISCOVER-Studien eine der weltweit größten klinischen Untersuchungen zu einem neuen Medikament durchgeführt.“

Presseschau: Zum Tode von Jürgen Neumeyer (Branchenverband Cannabiswirtschaft)

In einem Sondernewsletter des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft vom 14. Oktober 2024 heißt es:

„Wir trauern um unseren Geschäftsführer, drogenpolitisches Urgestein und Freund

Unser Mitbegründer und Geschäftsführer Jürgen Neumeyer verstarb überraschend am Mittwoch, dem 09. Oktober 2024, während eines Familienbesuchs in seiner Heimat. Im Alter von 56 Jahren hinterließ er ein umfassendes Lebenswerk. Sein größtes politisches Lebensziel, die Entkriminalisierung von Cannabis, hat er noch zu Lebzeiten verwirklichen können.

Jürgen hatte seit Jahrzehnten einen großen Teil seines Lebens der Vision gewidmet, dass Cannabisnutzerinnen und -konsumenten in Deutschland nicht mehr kriminalisiert werden. In verschiedensten Funktionen in Politik und Wirtschaft hat er dieses Ziel nicht aus den Augen verloren und mit dem 1. April 2024 einen wichtigen Etappensieg feiern können. Das Cannabisgesetz würde ohne die unermüdliche Arbeit von Jürgen heute anders aussehen. Aber noch sind nicht alle seine Ziele erreicht - sei es Verbesserungen im Bereich Industriehanf oder die Schaffung eines legalen Marktes für Genusscannabis.

Seine drogenpolitische Laufbahn begann bereits in den 1990er Jahren beim Bundesverband der Jusos, gefolgt von einer Karriere als Mitarbeiter für verschiedene Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Publizist und Netzwerker. Als Gründungs-Geschäftsführer des “Netzwerk Berlin” engagierte er sich unter anderem für die Legalisierung von Cannabis und veröffentlichte mehrere Bücher dazu. Neben seiner redaktionellen Tätigkeit für die Zeitschrift “Berliner Republik“ war er auch in deren Geschäftsführung aktiv. Darüber hinaus war er Mitbegründer des Think Tanks “Das Progressive Zentrum e.V.“, sowie des überparteilichen Vereins “Wahlkreis e.V.“, der mit einer gleichnamigen Polit-Kneipe im Berliner Regierungsviertel fest verankert war. Seine Leidenschaft für die Cannabis-Politik führte ihn für mehrere Jahre in die Leitung der politischen Kommunikation des Deutschen Hanfverbandes (DHV). Jürgen erkannte früh, dass es eines eigenständigen Interessenvertretung bedarf. Er war die treibende Kraft für die Gründung eines Verbandes für die deutsche Cannabiswirtschaft und war von 2019 bis zu seinem Tod Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) sowie der CS Cannabis Service GmbH.

Unser Verband, der alle Branchenbereiche (Industriehanf, Medizinalcannabis & Genussmittel sowie Technik, Handel & Dienstleistungen) vertritt, wuchs unter seiner Geschäftsführung binnen 5 Jahren auf über 100 Mitglieder an, veröffentlichte über 40 Fachpublikationen, viele Stellungnahmen und Pressemitteilungen, organisierte parlamentarische Treffen und Fachveranstaltungen. Als Wirtschaftsverband, der alle Fachbereiche der Cannabiswirtschaft vertritt, wurden wir der Größte seiner Art in Europa. Wir erreichten mit all unserem Engagement wesentliche Beiträge für die Schaffung des Cannabisgesetzes, der Abschaffung des BtmG-Statuses sowie der dringend erwarteten Abschaffung der Rauschklausel mit dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz.

Jürgen Neumeyer hatte sich und dem Verband noch viele weitere Aufgaben gesetzt, wie beispielsweise den Aufbau des noch in den Kinderschuhen steckenden Branchenverzeichnis Cannabis und des Cannabis Fachverlags, über einer Cannabis-Roadshow bis hin zum langfristigen Ziel eines “Haus der Cannabiswirtschaft” in Berlin. Im Fokus standen immer die aktuellen politischen Ziele, so wie nun insbesondere die Modellprojekte für Cannabis (“Säule 2”), aber auch viele weitere Baustellen wie beispielsweise Hanf als Baustoff und die Förderung nachwachsender Rohstoffe.

Mit seinem Tod verlieren wir nicht nur einen talentierten Geschäftsführer, Freund und Netzwerker, sondern auch einen empathischen und authentischen Mitmenschen, der aufgrund seiner heiteren Art jedes professionelle und private Gespräch aufzulockern wusste. Zudem war er berüchtigt für seine umfangreichen Kenntnisse in der Winzerei- und Bierbraukunst sowie für seine Leidenschaft als DJ. Für seine einzigartige Art wurde er von allen sehr geachtet und geschätzt.

Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten und uns bemühen, unsere Arbeit in seinem Sinne fortzusetzen. Bei Fragen zur Beisetzung wenden Sie sich an unsere  Geschäftsstelle.“

Presseschau: Cannabisverordnung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse: G-BA-Beschluss zu Voraussetzungen tritt morgen in Kraft (Gemeinsamer Bundesausschuss)

Der im Juli 2024 verabschiedete Beschluss des G-BA zur Veränderung des Genehmigungsvorbehalts trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Die praktischen Auswirkungen des Beschlusses sind bisher unklar.

Cannabisverordnung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse: G-BA-Beschluss zu Voraussetzungen tritt morgen in Kraft

Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, dürfen ab morgen medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bestehen jedoch Unsicherheiten, ob bei einer Patientin oder einem Patienten die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gegeben sind, können sie eine Genehmigung der Cannabisverordnung bei der Krankenkasse beantragen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den Details ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss rechtlich geprüft und nicht beanstandet.

Ärztinnen und Ärzte, die keine der gelisteten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung haben, können weiterhin Cannabisprodukte verordnen. In diesem Fall muss wie bisher die erste Verordnung in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden; bei Folgeverordnungen ist eine Genehmigung nur bei einem Produktwechsel notwendig.

Unverändert gilt auch, dass eine Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich ist bei Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn eine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption nicht zur Verfügung steht und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome besteht.

Presseschau: Medizinisches Cannabis: Verordnung ohne Genehmigung der Kasse möglich (Deutsches Ärzteblatt)

Mehrere Medien, insbesondere aus dem Gesundheitswesen, berichteten über das Inkrafttreten der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts für viele Facharztgruppen.

Medizinisches Cannabis: Verordnung ohne Genehmigung der Kasse möglich

Ärzte dürfen vom heutigen Donnerstag an medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Sie müssen dazu eine bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, wie der Ge­meinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte.

Bestehen Unsicherheiten, ob Patienten die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gegeben seien, können die Ärzte eine Genehmigung der Cannabisverordnung bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen.

Ärzte, die keine der gelisteten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung haben, können weiterhin Can­nabisprodukte verordnen. In diesem Fall muss wie bisher die erste Verordnung in der Regel von der Kranken­kasse genehmigt werden; bei Folgeverordnungen ist eine Genehmigung nur bei einem Produktwechsel notwendig.

Unverändert gilt auch, dass eine Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich ist bei Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn eine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption nicht zur Verfügung steht und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome besteht.

Der Bundesausschuss hatte diese Regelung beschlossen. Sie waren gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und treten heute in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Beschluss rechtlich geprüft und nicht beanstandet.

Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA beauftragt, das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse entfällt. © kna/EB/aerzteblatt.de

Weitere Meldungen der vergangenen Tage

Prof. Dr. Sven Gottschling: Einsatz von Cannabinoiden in der Schmerztherapie und medizinischen Behandlung (saarnews)

Rheumatologiekongress 2024: Geringer Nutzen von Heilpflanzen bei Rheuma bescheinigt (Deutsche Apotheker Zeitung)

Cannabis wird knapp: Darunter leiden Schmerzpatienten wie Sandra Menzel aus Huchenfeld - Pforzheim - Pforzheimer-Zeitung (pz-news.de)

Dronabinol in pädiatrischer Palliativmedizin offenbar von begrenztem Wert (Deutsches Ärzteblatt)

Wissensvorsprung der Patienten (Pharmazeutische Zeitung)

Hausärzte brauchen keine Genehmigung mehr (Pharmazeutische Zeitung)

Frankfurt: Ärzte können einfacher Cannabis auf Rezept verschreiben (Frankfurter Allgemeine Zeitung)