Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2020
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    ACM-Mitteilungen vom 26. Dezember 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Corona-Pandemie hat zu einer Veränderung internationaler Veranstaltungen geführt. Virtuelle Konferenzen sind die Regel geworden. Auch die ACM wird im kommenden Jahr erstmals eine eintägige Konferenz via Zoom durchführen und so die Chancen nutzen, die die gegenwärtige schwierige Situation bietet. Für die Teilnehmer sind keine Anreise, keine Übernachtung und keine Teilnahmegebühren erforderlich. Sie können bequem von zu Hause aus eine umfassende Einführung in Theorie und Praxis der Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis erhalten und als Arzt Fortbildungspunkte sammeln. Die von Firmeninteressen unabhängige Bereitstellung von Informationen für Ärzt*innen und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen betrachtet die ACM als einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Arbeit.

    Ein weiterer Schwerpunkt wird 2021 die weitere Entwicklung der Beratungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten sein. Nach etwa 1,5 Jahren Patiententelefon können wir feststellen, dass dieses Beratungsangebot sehr gut angenommen wird und wir schauen müssen, wie wir es weiter ausbauen können. Die ersten beiden Kurse für die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis werden 2021 von den engagierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgeschlossen. Wir planen eine dritte Ausbildungsreihe, deren Beginn noch nicht versteht.

    Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit wird es sein, dazu beizutragen, dass Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen ordnungsgemäß verwenden, nicht mehr von einem Führerscheinverlust bedroht sind. Obwohl Patienten, die Medikamente ordnungsgemäß einnehmen, auch nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wird dies im Falle von Cannabis-Medikamenten zu einem Problem, da eine zunehmende Zahl von Führerschein- und MPU-Stellen kaum noch zwischen medizinischer Verwendung und Freizeitkonsum unterscheiden.

    Nachdem bei der Petition in diesem Jahr das Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erzielt worden ist, soll es nach einer Mitteilung des Petitionsausschusses dennoch im Jahr 2021 ein Gespräch zwischen einem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium und mir geben. Wir hoffen, dass das Gespräch zustande kommt und die Möglichkeit besteht, die schwierige Situation von Patienten und Ärzten darzulegen. Ursprünglich war das Gesetz mit der Absicht verabschiedet worden, dass alle Patienten, die nach Auffassung eines Arztes, eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten benötigen, diese in Deutschland auch erhalten. Es wird Zeit, sich daran zu erinnern.

    Zum Abschluss des Jahres hier der aktuelle Stand zur Meinung der Bevölkerung zur generellen Legalisierung von Cannabis. In allen Ländern, in denen die Regierungen und Parlamente kaum in der Lage sind, zwischen der medizinischen Verwendung und dem Freizeitkonsum zu unterscheiden, müssen die betroffenen Patienten auf die generelle Legalisierung hoffen, um eine Linderung ihrer Krankheitssymptome zu erhalten und ein besseres Leben führen zu können.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. Dezember 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Vereinten Nationen haben am 2. Dezember für eine Neuklassifizierung von Cannabis

    in den internationalen Drogenkonventionen gestimmt. Ihre Kommission für Suchtstoffe hat mit den Stimmen der deutschsprachigen Länder Deutschland, Schweiz und Österreich für diese von der WHO vorgeschlagene Änderung gestimmt.

    Bereits 2007 hatte die WHO empfohlen, den Cannabiswirkstoff THC, in eine weniger strenge Klasse umzustufen, was damals von den Vereinten Nationen jedoch nicht unterstützt wurde.

    2011 hatte die 19-köpfige hochrangig besetzte Kommission zur Drogenpolitik vorgeschlagen, Cannabis zu entkriminalisieren und auch bei anderen Drogen Modelle einer legalen Regulierung zu erproben. Mitglieder dieser Kommission waren unter anderem Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen, Javier Solana, ehemaliger NATO-Generalsekretär, und ehemalige Präsidenten der Schweiz, Brasiliens und Mexikos.

    Bisher vor wenigen Monaten kamen Cannabisprodukte für den deutschen Markt ausschließlich aus den Niederlanden und später auch Kanada. Seit kurzem werden Cannabis-Extrakte und Blüten auch aus Spanien, Israel und Australien importiert.

    Nach der großen Resonanz der Fortbildungsreihe der IACM mit Webinaren vom Oktober bis Dezember 2020 und einer Life-Veranstaltung am 5. November 2020 plant die ACM nun eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Der Zugang zur ganztägigen Zoom-Konferenz am 20. März 2021 ist kostenlos.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 28. November 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Vorstand der ACM hat eine Stellungnahme an die UNO von insgesamt 193 Nichtregierungsorganisationen aus 51 Ländern unterstützt. Darin werden die Mitgliedsländer der UNO, also auch die deutsche Bundesregierung, aufgefordert, den Vorschlägen der Weltgesundheitsorganisation zu folgen, die Einstufung von Cannabis so zu verändern, das der Zugang zu Cannabis für Patienten erleichtert wird.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat ihren Jahresbericht vorgelegt, der früher Drogen- und Suchtbericht hieß. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP haben den Bericht erheblich kritisiert. Zwar wird im Bericht drauf hingewiesen, dass Jugendliche ohne Interesse am Konsum von Cannabis „in ihrer Konsumverzichthaltung gefestigt“ scheinen und daher „wenn der Zugriff auf Cannabis für Erwachsene gelockert werden würde, nicht in den Konsum einsteigen“ würden, diese Erkenntnis hat jedoch keine Auswirkungen auf die Politik der Drogenbeauftragten. Wenn nicht einmal zu erwarten wäre, dass eine Liberalisierung des Freizeitkonsums Erwachsener zu einem erhöhten Konsum bei Jugendlichen führt, wie wenig lässt sich dann die Kriminalisierung von Patienten rechtfertigen, die nach Auffassung eines Arztes Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, jedoch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erhalten.

    In den letzten ACM-Mitteilungen hatten wir berichtet, dass es eine Rückrufaktion bei einer bestimmten Charge von Cannabisblüten gegeben hatte. Ich wurde dann von aufmerksamen Apothekern darüber informiert, dass dies nicht die erste Rückrufaktion gewesen sei. Neben CanPharma hatte zuvor bereits Cannamedical einen Rückruf vorgenommen. Es hat bisher aber nur sehr wenige Rückrufe gegeben, und die betroffenen Unternehmen gehen offenbar sehr verantwortungsvoll mit möglichen Mängeln an der Apothekenware um.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 14. November 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nun beginnt 3,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Cannabis als Medizin im März 2017 hinter dicken Mauern auch der Cannabisanbau für medizinische Zwecke in Deutschland, aufgrund der Corona-Pandemie mit leichter Verspätung und in etwas geringerem Umfang. Einige Fernsehsender, wie NDR und Sat1, haben darüber berichtet.

    Erstmals ist uns eine Rückrufaktion für Cannabisblüten bekannt geworden. EVER Pharma hat eine Charge der Cannabissorte CanPharma Flos 20/1 mit dem Verfallsdatum 12/2020 in einem Schreiben an Apotheker aufgrund von Schimmelbildung zurückgerufen. In dem Schreiben heißt es: „aus zwei Apotheken erhielten wir jeweils eine Reklamation zu dem Präparat CanPharma Flos 20/1 (Cannabis Sativa). Offenbar gab es eine lokal, auf wenige Blüten begrenzte Bildung von Schimmel. Hersteller der Ware ist die Firma Linneo Health S.L. Spanien. Bei einer Analytik der Charge wurde außerdem eine Überschreitung des Grenzwerts für gramnegative, gallensalztolerierende Bakterien festgestellt. (...)“

    Vereinzelt gab es in den vergangenen Jahren Meldungen von Patienten, dass einzelne Cannabisblüten möglicherweise Schimmel aufwiesen. Dem wurde jedoch bisher nie ernsthaft nachgegangen. Wir begrüßen das verantwortungsvolle Verhalten des Unternehmens.

    Vor einigen Wochen hatte Markus Göttsche, ein Mitglied der ACM, sich wegen illegalen Cannabisanbaus für medizinische Zwecke selbst angezeigt, weil es bei seinem Antrag auf eine Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse keinen Fortschritt gab und er sich das Medikament aus der Apotheke nicht leisten kann. Die Selbstanzeige erfolgte, damit Bewegung in diese Sache kommt. In dieser Woche fand bei ihm eine Hausdurchsuchung statt. Wir werden, dem Wunsch von Herrn Göttsche entsprechend, in Kürze ausführlicher berichten und hoffen, dass diese Sache nun eine positive Wendung nimmt.

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    ACM-Mitteilungen vom 17. Oktober 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich hatte kürzlich Besuch. Mein Gast berichtete, dass er kürzlich auch einen Professor besucht habe, der ihm erklärt habe, dass er Gutachten für die Krankenkassen zur Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabis-Medikamenten erstelle. Er sei aber grundsätzlich gegen eine Cannabistherapie eingestellt. Diese klare Aussage ist schockierend. Es ist schlechterdings nicht möglich, ein sachliches Gutachten zu einer Therapie mit Cannabis durchzuführen, wenn man als Gutachter in dieser Weise voreingenommen ist. Wir brauchen uns vor diesem Hintergrund nicht zu wundern, wie unsachlich einige Gutachten des MDK ausfallen. Mit solchen Gutachtern in seinen Reihen machen sich nicht nur der MDK, sondern auch die Krankenkassen unglaubwürdig.

    Patienten und ihre Behandler haben leider auch in anderen Bereichen, beispielsweise bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen, Führerscheinstellen sowie einigen Stellen zur Begutachtung der Fahreignung, also Stellen, die Medizinisch Psychologische Untersuchungen (MPU) durchführen, nicht selten mit Vorteilen zu kämpfen, wenn es um die medizinische Verwendung von Cannabis geht. Es ist noch viel zu tun, um die Akzeptanz dieser Therapie bei wichtigen Entscheidungsträgern aus Medizin und Begutachtung zu erhöhen!

    Der kürzlich erschienene Alternative Drogen- und Suchtbericht 2020, der als PDF-Datei frei online zur Verfügung steht, enthält auch ein Update zu Cannabis als Medizin in Deutschland, das wir hier veröffentlichen.

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    ACM-Mitteilungen vom 3. Oktober 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    gemäß der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag haben die Krankenkassen in den vergangenen Jahren etwa 40 % aller Anträge auf eine Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten abgelehnt, obwohl das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass die Krankenkassen eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen ablehnen dürfen. Die Antwort der Bundesregierung dokumentiert erneut, dass sich die Krankenkassen nicht an die Vorgaben des Gesetzes halten und im Wesentlichen die Hoheit über die Entscheidung eine Kostenübernahme besitzen.

    Wie eine Antwort auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt, ist die Zahl der Regressforderungen, also Forderungen nach Strafzahlungen aufgrund einer unwirtschaftlichen Verordnung von Medikamenten, gegen Ärzte mit etwa 30 recht gering, diese geringe Zahl kann dennoch ausreichen, um Kassenärzte von der Verschreibung abzuschrecken. Solange Ärztinnen und Ärzte von Regressen bedroht sind, ist es besonders wichtig, die Notwendigkeit einer Cannabistherapie zu begründen, und insbesondere auch zu begründen, warum ein bestimmtes Medikament und nicht ein vermeintlich günstigeres eingesetzt wurde.

    Die ACM fordert seit Jahren, dass Cannabis-Medikamente als Praxisbesonderheit behandelt werden. Die Behandlung als Praxisbesonderheit, die es für viele Bereiche gibt, in denen teure Arzneimittel zum Einsatz kommen, würde vor Regressforderungen schützen.

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    ACM-Mitteilungen vom 19. September 2020

    Liebe Leserin lieber Leser,

    der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich mehrheitlich gegen den Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes, das von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde, ausgesprochen. Dafür stimmten neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Fraktion Die Linke, bei Enthaltung durch die FDP und Ablehnung durch die anderen Fraktionen. Die Medien berichteten.

    Weiterhin schreiben Patientinnen und Patienten an Mitglieder des Petitionsausschusses, mit der Bitte, die Petition zum Thema Cannabis als Medizin trotz Verfehlens des Quorums von 50.000 Stimmen öffentlich zu behandeln. Die Obfrau der SPD, Martina Stamm-Fibich, weist darauf hin, dass sich der Petitionsausschuss mit der Thematik befassen wird, allerdings nicht öffentlich, weil das Quorum nicht erreicht wurde. Grundsätzlich setze sich die SPD aber für Verbesserungen am Gesetz ein.

    Eine neue Webseite des DHV präsentiert sachliche Informationen zum Thema Cannabis: www.cannabisfakten.de.

    Das Zentrum für Drogenforschung der Universität Frankfurt führt eine Umfrage

    zum Anbau von Cannabis durch. Diese Umfrage wird gleichzeitig in verschiedenen Ländern durchgeführt. Es geht dabei auch um den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke.

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    ACM-Mitteilungen vom 5. September 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    insgesamt haben 1029 Personen den Fragebogen zu Wirksamkeit von verstehenden Cannabissorten aus deutschen Apotheken bei verschiedenen Erkrankungen ausgefüllt. Zusätzlich haben 74 den Fragebogen formgerecht abgeschlossen aber nicht vollständig abgeschlossen, beispielsweise weil die verwendete Sorte nicht im Fragebogen auftauchte. Es gibt also insgesamt 1103 abgeschlossene Bögen.

    Die Studienleiter werden die erhobenen Daten in den kommenden Wochen auswerten und einen Abschlussbericht erstellen sowie eine Kurzfassung veröffentlichen.

    Ab dem 5. Oktober 2020 beginnt, über den Oktober verteilt, eine kostenlose Internet-Vortragsreihe der IACM mit bekannten Referenten, darunter Raphael Mechoulam, Manuel Guzman, Roger Pertwee, Ethan Russo und Kirsten Müller-Vahl. Die Vorträge sind in Englisch, haben jedoch auch deutsche Untertitel, neben Spanisch, Französisch und Portugiesisch. Detaillierte Informationen folgen.

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    ACM-Mitteilungen vom 22. August 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    was zunächst wie ein schlechter Scherz wirkte, hat durch ein Schreiben eines Vertreters der Europäischen Kommission dann doch Gewicht bekommen. Danach überlegt die Kommission, CBD als Betäubungsmittel einzustufen. Das macht pharmakologisch und toxikologisch keinen Sinn. Wir geben den Artikel, der in der Zeitschrift Apotheke Adhoc abgedruckt wurde, wieder.

    Gemäß einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP sollen für die 2,6 Tonnen Cannabis, die jährlich in Deutschland produziert werden, an die Hersteller 5,5 Million € gezahlt werden, was einem Preis von 2,12 € pro Gramm entspräche (siehe Antworten zu Fragen 12 und 13). Ein Hersteller berichtet, dass der durchschnittliche Verkaufspreis ab Werk (ohne Verteilungskosten) 2,30 € pro Gramm betragen solle.

    Die Webseite der ACM wird gerade neu und besucherfreundlicher gestaltet. Sie wurde auch für das Teilen auf Social Media Plattformen konfiguriert. Man kann jetzt jegliche Auszüge (zum Beispiel ACM-Mitteilungen oder auch einzelne Beiträge) und Seiten (zum Beispiel Cannabisausweis und Patiententelefon) direkt auf allen möglichen Plattformen teilen. Wenn Ihnen etwas gefällt, teilen Sie es gern.

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    ACM-Mitteilungen vom 8. August 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ihren ersten Zwischenbericht aus der Begleiterhebung zur Cannabis-Arzneimitteltherapie vorgelegt. Danach sind 70 % der in der Begleiterhebung erfassten Patienten Schmerzpatienten. Es wird im Bericht nicht erwähnt, dass dieses Ergebnis vor allem auf dem teilweise recht restriktiven Umgang des medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit Anträgen auf eine Kostenübernahme bei anderen Indikationen verweist. Notorisch ist in dem Zwischenbericht von „Verordnungen“ und nicht von „durch die Krankenkasse genehmigten Verordnungen“ die Rede. Daher ist der Zwischenbericht keine neutrale Darstellung der Situation. Stattdessen offenbart er erneut die offensichtlichen Unzulänglichkeiten des Gesetzes.

    Einige Grafiken der Barmer Ersatzkasse zeigen erhebliche regionale Unterschiede bei der Verschreibung von Medikamenten auf Cannabisbasis sowie der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, was vor allem auf den mehr oder weniger strengen Umgang des regionalen MDK mit der Erteilung einer Kostenübernahme zu tun hat. Das Schlusslicht ist Hessen mit einer Genehmigungsquote von unter 60 %, gefolgt von Bremen und Nordrhein-Westfalen.

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    ACM-Mitteilungen vom 25. Juli 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    heute fand das zweite Basisseminar im Rahmen der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater statt. Eigentlich ist die maximale Teilnehmerzahl auf 18 limitiert, wir haben dann aber doch 19 Interessierte zugelassen. Aufgrund der bisherigen sehr positiven Resonanz der Teilnehmer aus dem ersten Basisseminar im Juni und jetzt auch des heutigen, werden wir sicherlich demnächst ein weiteres Seminar anbieten. Vielleicht findet dieses Anfang des kommenden Jahres statt. Einen konkreten Termin haben wir noch nicht festgelegt. Interessierte können sich aber bereits bei der ACM voranmelden. Wir denken auch an mögliche Seminare für weitere Zielgruppen, wie beispielsweise Pharmareferenten und Mitarbeiter von pharmazeutischen Firmen.

    In der letzten Zeit gab es einige E-Mails an die ACM, in der Patient*innen und Ärzt*innen von ihrem Eindruck berichtet haben, dass die Krankenkassen die Anforderungen an eine Kostenübernahme für cannabisbasierte Medikamente angezogen haben. Vermehrt sind auch Schmerzpatienten betroffen, bei denen bisher die Studienlage meistens nicht angezweifelt wurde. Auch das eine oder andere Sozialgericht und mancher Gutachter für Sozialgerichte unterstützen diese Verschärfung der Gangart. So war ich selbst überrascht, dass ein Gutachter für das Sozialgericht München die eigentlich recht gute Datenlage für die Verwendung entsprechender Medikamente bei Migräne als unzureichend betrachtet und das Sozialgericht diese Einschätzung übernommen hat. Wir beobachten seit längerer Zeit, dass die Krankenkassen nicht nur „in begründeten Ausnahmefällen“ Anträge von Ärzt*innen ablehnen, so wie es im § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V formuliert ist, weil die „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“ auf Linderung oder Heilung nicht gegeben sei.

    Wir freuen uns, dass bereits mehr als 700 Patienten an der Umfrage zu Cannabisblüten der ACM in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover teilgenommen haben. Bis Ende August besteht noch die Möglichkeit die eigenen Erfahrungen weiterzugeben. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und denken, dass diese für Patienten, für Ärzte und pharmazeutische Unternehmen von hohem Interesse sein könnten, da wir damit erstmals von der bisher spekulativen Annahme über den Nutzen bestimmter Sorten für bestimmte Indikationen hin zu einer ersten begründeten Aussage gelangen könnten, die es Patienten, Ärzten und Unternehmen erlauben würde, Medizinalcannabisblüten gezielter einzusetzen bzw. zu bewerben.

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    ACM-Mitteilungen vom 12. Juli 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 9. Juli endete die Mitzeichnungsfrist für meine Petition an den Deutschen Bundestag zur Beendigung der Strahlverfolgung von Patienten, die Cannabis nach Auffassung eines Arztes oder einer Ärztin aus medizinischen Gründen benötigen. Patienten sollten nicht mehr strafverfolgt werden, auch wenn ihre Krankenkasse die Kosten eine Therapie nicht übernimmt und sie sich das Medikament aus der Apotheke nicht leisten können. Leider wurde das Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erzielt.

    Wir wissen, dass das gegenwärtige Gesetz so nicht bestehen bleiben kann, wenn nicht nur ein Bruchteil der Patienten, die Cannabis-Medikamente benötigen, dieses auch zur Therapie erhalten. Es hat da durchaus einen kabarettistischen Touch, wenn den Befürwortern der Petition vorgeworfen wurde, sie möchten etwas legal machen, was gegenwärtig illegal ist. Ja, das ist richtig. Das ist unser Ziel. Da wo ein Unrecht legal ist, muss das Gesetz geändert werden. Das ist ein grundlegendes Element von Politik.

    Solange ich mich mit dem Thema Cannabis und Cannabinoide befasste, solange erlebe ich Denunziation auf unterschiedlichen Ebenen. Wir wissen, dass die bestehenden Gesetze zur Verwendung von Cannabis, THC und CBD nicht in Ordnung sind, sodass sich viele im Graubereich oder illegalen Bereich bewegen müssen, damit vernünftiges Handeln möglich ist. Denunzianten berufen sich immer auf das geltende Recht oder die herrschende Moral.

    Bereits mehr als 600 Patienten, die Erfahrung mit der medizinischen Verwendung von Cannabisblüten haben, haben bereits in den ersten Wochen an der von der Medizinischen Hochschule Hannover und der ACM durchgeführten Umfrage zum Nutzen verschiedener Sorten bei verschiedenen Krankheiten teilgenommen. Die Umfrage läuft noch bis Ende August, und wir hoffen auf mindestens 1000 Teilnehmer, um eine gute Datenbasis für eine Analyse zu haben.

    Es sind noch Plätze bei der zweiten Ausbildungsreihe zum ACM-zertifizierten Berater frei. Diese beginnt am 25. Juli 2020. Wir schicken Ihnen gern weiteres Informationsmaterial zu.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 27. Juni 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am heutigen Samstag fand die ACM-Mitgliederversammlung statt, mit einer Neuwahl des Vorstands, die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindet. Wir begrüßen ein neues Vorstandsmitglied, Dr. Thorsten Tuschy, Apotheker aus Hürth. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden bestätigt.

    Am 26. Juni fand das erste Basisseminar im Rahmen der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater statt. Das gewählte Format können wir bereits heute als gelungen betrachten. Die ersten Rückmeldungen der Teilnehmer in einem Evaluationsbogen sind äußerst positiv.

    Die Petition zur Beendigung der Strahlverfolgung von Cannabis-Patientin geht in die entscheidende Runde. Die Petition kann noch bis zum 9. Juli online auf der Seite des Deutschen Bundestags gezeichnet werden.

    Jetzt gilt es, bei der Werbung für die Petition nicht nachzulassen, online und offline.

    An der Umfrage zur Wirkung von Cannabisblüten bei verschiedenen Erkrankungen haben bereits nahezu 600 Teilnehmer teilgenommen. Sie läuft noch bis Ende August.

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    ACM-Mitteilungen vom 13. Juni 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Die neue Petition zu Cannabis als Medizin kann seit dem 11.6.2020 online beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unterstützt werden.

    Nachdem auf Unterschriftenlisten in den letzten Monaten bereits 24.000 Personen ihre Unterstützung dokumentiert haben, kommt es jetzt darauf an, bis zum 9.7.2020 weitere 26.000 Unterstützer zu gewinnen. Das ist wenig Zeit, sollte aber machbar sein, wenn sich eine ausreichende Zahl von Personen wirklich für die Sache ins Zeug legt.

    Wir benötigen 50.000 Unterstützer der Petition, damit die Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt werden muss.

    Wir wollen mit der Petition erreichen, dass Menschen, die nach der Auffassung eines Arztes eine Therapie mit Cannabis benötigen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, woher sie ihr Cannabis erhalten, Beispielsweise aus dem Eigenanbau. Die aktuelle Gesetzeslage schützt zu viele Patienten nicht vor einer Strafverfolgung. Sie ist daher unzureichend und muss geändert werden.

    Patienten dürfen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Oder, wie es in der Begründung zur Petition heißt: „Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.“

    Wir benötigen in den kommenden vier Wochen jeden Tag 1000 neue Unterstützer, um unser Ziel zu erreichen.

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    ACM-Mitteilungen vom 30. Mai 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die ACM führt zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover eine Online-Befragung zur Wirksamkeit verschiedener Cannabisblüten-Sorten aus der Apotheke bei verschiedenen Erkrankungen durch. Wir möchten damit Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten in der Zukunft einen Anhaltspunkt für die Wahl geeigneter Sorten an die Hand geben. Die Umfrage beginnt am 3. Juni 2020.

    Die ACM wurde wiederholt gefragt, ob es nicht möglich sei, eine Umfrage durchzuführen mit dem Ziel, etwas zur Wirksamkeit von CBD oder Cannabis bei einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus zu erfahren. Ich habe das Thema mit unserer Vorsitzenden Professorin Kirsten Müller-Vahl diskutiert. Leider gibt es aus methodischen Gründen keine Möglichkeit, verwertbare Daten im Rahmen einer Befragung zu gewinnen. Beispielsweise fehlt eine Vergleichsgruppe. Man könnte ja nur abfragen, wofür Patienten Cannabis-Medikamente im Rahmen der Infektion nutzen. Daraus lassen sich jedoch keine wissenschaftlich verwertbaren Schlüsse ziehen. Ganz anders ist es bei der Online-Befragung zur Wirksamkeit von Cannabisblüten, weil die Patienten selbst Vergleiche zwischen verschiedenen Sorten vornehmen können.

    Wir begrüßen natürlich Forschung, die etwa auf die Frage abzielt, ob der sogenannte Zytokin-Sturm im Rahmen einer Covid-19-Infektion durch CBD und/oder andere Cannabinoide reduziert werden kann, oder ob sich Zellexperimente bestätigen, nach denen die Zahl der ACE-2-Rezeptoren, die vom Virus genutzt werden, um in die Zelle zu gelangen, auch beim Menschen durch die Verwendung von Cannabinoiden reduziert werden kann.

    Ein Schlag ins Gesicht der Patienten war die jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts, nachdem sich Krankenkassen trotz gesetzlicher Vorgaben nicht mehr an Fristen für Ihre Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag halten müssen. Der VdK hat bereits angekündigt, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Wir haben insbesondere im Bereich Cannabis als Medizin festgestellt, dass die Krankenkassen sich bei der Bearbeitung von Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide zunehmend Zeit lassen, denn hier gibt es keine rechtliche Vorgabe.

    Wir haben eine erste Rückmeldung zu unserer Petition vom Petitionsausschuss erhalten. Danach ist die Überprüfung unseres Antrags noch nicht abgeschlossen.

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    ACM-Mitteilungen vom 17. Mai 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Corona-Pandemie könnte auch Auswirkungen auf die Versorgung mit Cannabisblüten in Deutschland haben. Einerseits steigt die Nachfrage nach Cannabis. Andererseits könnte der Import nach Deutschland beeinträchtigt werden.

    Die IACM (Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente) hat zu dem Thema eine Stellungnahme veröffentlicht. Sie betont die Wichtigkeit der Patientenversorgung auch in der Krise, so wie dies auch für andere Arzneimittel gilt.

    Dagegen hat uns eine erfreuliche Nachricht für Ärzte und Patienten, die mit Dronabinol arbeiten, erreicht. Es gibt einen neuen Anbieter für Dronabinol, der die bisherigen Preise von Bionorica und THC Pharm unterbietet.

    Die ACM bereitet gegenwärtig mit der Medizinischen Hochschule Hannover einen Fragebogen zur Präferenz von bestimmten Blütensorten bei unterschiedlichen Erkrankungen vor. Die Umfrage wurde bereits von der Ethikkommission der Medizinischen Hochschule Hannover genehmigt und befindet sich gegenwärtig in der Testphase durch einige Patienten. Wir gehen davon aus, dass die Umfrage in Kürze starten wird. Wir werden den Start auch in den nächsten ACM-Mitteilungen mit dem entsprechen den Link bekannt geben.

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    ACM-Mitteilungen vom 2. Mai 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir erwarten, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unsere aktuelle Petition in wenigen Tagen freischaltet. Am 3. April hatte der Ausschuss den Eingang meiner Petition erhalten. Üblicherweise dauert es etwa drei Wochen oder auch etwas länger, bevor die Petition online geschaltet wird. Weitere Infos inklusive der Möglichkeit, einen Newsletter zu Petition zu abonnieren, finden Sie auf der Webseite zur Petition.

    Vielleicht dauert es wegen der Corona-Pandemie etwas länger als üblich. Erstmals hat der Vorstand ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen. Es handelt sich um einen engagierten Arzt, der die Corona-Pandemie leugnet. Wir finden es unverantwortlich, dass Ärzte die Pandemie leugnen und damit Patienten gefährden.

    Die ACM bereitet gegenwärtig zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover eine Online-Umfrage zur Wirksamkeit und Verträglichkeit verschiedener Cannabissorten aus der Apotheke bei verschiedenen Erkrankungen vor. Der Fragebogen soll noch in diesem Monat freigeschaltet werden.

    Vor mehr als 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Frage geprüft, ob das Cannabisverbot rechtmäßig ist oder nicht. Jetzt wurde das Gericht durch die Initiative des Richters Andreas Müller erneut aufgefordert, diese Frage zu untersuchen.

    Die geplante Mitgliederversammlung der ACM am 27. Juni wird aufgrund der Pandemie-Situation voraussichtlich virtuell im Internet durchgeführt. Alle Mitglieder erhalten spätestens vier Wochen vor dem Termin eine schriftliche Einladung via E-Mail.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 18. April 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Am 3. April hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags den Eingang meiner Petition erhalten. Üblicherweise dauert es etwa drei Wochen oder auch etwas länger, bevor die Petition online geschaltet wird. Weitere Infos inklusive der Möglichkeit, einen Newsletter zu Petition zu abonnieren, finden Sie auf der neuen Webseite zur Petition.

    Die neuen Zahlen der Bundesopiumstelle zu Erkrankungen, bei denen die gesetzlichen Krankenversicherungen eine Kostenübernahme erteilt haben, bestätigen unsere schlimmsten Befürchtungen. Obwohl sehr viele Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen von Cannabis-Medikamenten profitieren, haben Patienten, die nicht an Schmerzerkrankungen, hat kaum Chancen auf eine Kostenerstattung.

    Es besteht gegenwärtig überwiegend die Auffassung, dass die neue Preisbildung für Cannabis-Medikamente nur für Patienten gilt, die eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung haben. Ein auf diesem Gebiet erfahrene Apotheker ist anderer Auffassung. Diese Frage bleibt zu klären.

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    ACM-Mitteilungen vom 4. April 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach einem Gesetz aus dem Sommer 2019 sollten Cannabisblüten billiger werden. Nach langen Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Apothekerverbänden gibt es nun eine Einigung. Danach werden Cannabisblüten aus der Apotheke rückwirkend ab dem 1. März 2020 preiswerter. Allerdings sind davon nur Patienten betroffen, die die Blüten von den Krankenkassen erstattet bekommen, um die Krankenkassen zu entlasten. Für alle anderen Patienten, die die Blüten auf Privatrezept erhalten und damit besonders belastet sind, ändert sich nach der neuen Einigung nichts. Sie müssen weiter die hohen Kosten tragen.

    Damit werden die Erfolge des Gesetzes aus dem Jahr 2017 weiter zurückgedreht. Ich habe daher gestern unsere Petition, für die bereits etwa 25.000 Unterschriften offline auf Unterschriftenlisten gesammelt wurde, auf der Internetseite des Petitionsausschusses online gesetzt. Jetzt ist es wichtig, den politischen Druck wieder zu erhöhen. Mit einer Freischaltung der Petition ist innerhalb von 3-4 Wochen zu rechnen.

    Abschließend eine Mitteilung in eigener Sache: Apothekerin Astrid Staffeldt ist aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand der ACM ausgeschieden. Der gesamte Vorstand möchte ihr an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihre Vorstandsarbeit danken. Sie hat erstmals die Sicht der engagierten Apotheker in die Arbeit des ACM-Vorstandes eingebracht.

    Bleiben Sie gesund!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 21. März 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich würde mich freuen, wenn angesichts der Covid-19-Pandemie auch mit anderen Dingen, die unsere Gesundheit erheblich beeinträchtigen können, zumindest mit einer annähernd vergleichbaren Sensibilität umgegangen würde.

    Es gab noch nie einen vergleichbar großen Aufschrei gegen 15.000 Tote durch ärztliche Kunstfehler. Es wird auch weiter Auto gefahren mit mehr als 130 km/h und es gibt auch keine tägliche Statistik, wie viele Personen in diesem Jahr schon durch Alkohol am Steuer im Straßenverkehr gestorben sind. Die Klimaveränderung ist für die globale Gesundheit der Menschen sicherlich wesentlich gravierender als die gegenwärtige Virus-Pandemie.

    Gleichzeitig müssen wir die aktuelle Situation ernst nehmen. Und ich bitte Sie, sich an die Vorgaben der Regierung und der Gesundheitsbehörden zu halten. Hier ein kurzer Hinweis zu einem viel in die sozialen Medien diskutierten Thema: Cannabis und CBD beugen nicht der Corona-Infektion vor, auch wenn ich bereits vieles über die antibakteriellen und antiviralen Eigenschaften einiger Cannabinoide in den IACM-Informationen berichtet habe. Fallen Sie auf solche und andere Fehlinformationen nicht herein. Seien wir solidarisch und schützen wir vor allem die Menschen, die besonders gefährdet sind, Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen.

    Natürlich werden wir irgendwann wieder zu einer gewissen Normalität zurückfinden müssen und werden, obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist. Das wird möglicherweise genauso schwierig umzusetzen sein wie die aktuellen Vorgaben zur Reduzierung der Ausbreitung des Virus.

    Es werden später auch wieder andere Themen in den Vordergrund rücken. Das gilt auch für das Thema Cannabis als Medizin, das weiterhin viele Patienten, deren Angehörige und Ärzte belastet. Wir benötigen dringend eine bessere Regelung, damit dieses überflüssige Leid beendet wird. Das kann nur der Gesetzgeber ändern.

    Lasst uns daher die Zeit im April für unsere Petition nutzen. Sie wurde 2018 von uns gestartet und ist ein wenig eingeschlafen. Wir können nun das allgemeine Home-Office dazu nutzen, diese offline gestartete Petition mit mittlerweile 25.000 Unterschriften, die wir im ACM-Büro in mehreren Ordnern lagern, durch zusätzliche weitere 25.000 Online-Unterschriften zum Erfolg zu führen. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an alle, die bisher fleißig offline und oft ohne viel Aufsehen gesammelt haben. Im April wollen wir gemeinsam nachlegen. Wir brauchen insgesamt 50.000 Unterstützer.

    Wir haben für diese Petition bei vielen Vertretern des Deutschen Bundestags viele Sympathien, aber diese Abgeordneten brauchen den Druck und die Forderung von uns, damit das im Parlament ankommt.

    So schrieb Dr. Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Deutschen Bundestag, an die ACM: „Lieber Franjo, eure Petition ist ein guter Weg um weiterhin Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Genau wie ich unterschreiben Bundestagsabgeordnete in der Regel keine Petitionen, die sich an sie selbst, also den Bundestag richten. Wie du weißt unterstütze ich diese Petition inhaltlich total. (...)“ Und sie hat dazu geschrieben, dass wir das gern so kommunizieren können. Wir bitten auch andere Mitglieder des Deutschen Bundestags um eine solidarische Unterstützung.

    Viele Mitglieder des Deutschen Bundestags gehen dagegen immer noch davon aus, dass das Thema mit dem Gesetz aus 2017, für das wir lange gekämpft haben, erfolgreich gelöst wurde und damit abgeschlossen ist. Also lasst uns die Petition im April 2020 zum Erfolg führen, damit wir das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen und deutlich machen können, dass noch viel zu tun ist!

    Webseite der Petition. Wir machen in den nächsten Tagen ein Update und gestalten sie schöner.

    Unterschriftenliste. Diese ist auf dem neusten Stand.

    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es wieder neue Importeure und in wenigen Wochen neue Sorten von Cannabisblüten geben wird, die hoffentlich weiter die Versorgungssicherheit erhöhen werden. Die Nachfrage steigt ja weiterhin an.

    Einer der neuen Importeure, Four 20 Pharma, unterstützt die ACM zukünftig als Goldsponsor. Die 3 weiteren Goldsponsoren sind Sanity Group, MYCB1 und Vertanical. Sie werden in Kürze auf der ACM-Webseite mit großem Logo erscheinen. Die Plätze für die Gold-Sponsoren sind damit vergeben. Zudem gibt es noch weitere Silber-Sponsoren, nämlich Aurora und Iqanna. Weitere Interessierte können sich gern bei uns melden (info@cannabis-med.org), um die Konditionen und unsere Angebote für Sponsoren auf unserer Webseite, die gerade umgestaltet wird, zu erfragen. Wir brauchen Sponsoren, damit wir unser vielfältiges Angebot (Patiententelefon, Cannabisausweise, Information, Arbeit der Selbsthilfegruppen, Mailinglisten, Webseite, etc.) weiter ausbauen und verbessern und auch unsere politische Schlagkraft vergrößern können.

    Gehen Sie in diesen Zeiten freundlich miteinander um und kümmern Sie sich um sich und andere!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 7. März 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Thema CBD treibt immer merkwürdigere Blüten. Weil CBD von der EU als neuartiges Lebensmittel betrachtet wird und daher unter die Novel-Food-Verordnung fällt, hat kürzlich eine Firma die Zulassung eines CBD-Produktes als Medizinprodukt erreicht. CBD wirke in diesem Fall nicht biologisch/pharmakologisch, sondern physikalisch. Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete über diesen fragwürdigen Ansatz und setzte hinter die Ausführungen folgerichtig ein Fragezeichen.

    Die undifferenzierte Betrachtung der Thematik des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat auch die EIHA zu einer Pressemitteilung veranlasst, die hier dokumentieren.

    Die bayerische Staatszeitung hat sich des Themas Cannabis in der Medizin angenommen. Darin wird deutlich, dass allein aufgrund der Altersstruktur zwischen Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen nehmen, und Freizeitkonsumenten ein erheblicher Unterschied besteht. Leider finden viele Patienten keinen Arzt, der ihnen entsprechende cannabisbasierte Medikamente verschreibt.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 22. Februar 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die SPD will entsprechend eines neuen Positionspapiers zu Cannabis neue Wege gehen!. Zur Verbesserung bei der Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis findet sich darin zwar nichts, allerdings dürfen wir davon ausgehen, dass die SPD auch unser Anliegen noch stärker als bisher unterstützen dürfte. Man merkt deutlich, dass es hier um einen rationalen Umgang mit der Thematik geht.

    Die Tagesschau hat sich in einem Audio-Beitrag die Frage gestellt: Was, wenn Cannabis in Deutschland legal wäre? und kommt zu vernünftigen Schlussfolgerungen.

    Die Berichterstattung zu Cannabis von Seiten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist dagegen eher wenig überzeugend, und ein Autor der taz hat nachgewiesen, dass sie irreführend ist.

    Wir wollen angesichts der Bewegung im Bereich Cannabis nun wieder verstärkt für die Unterzeichnung der Petition zur Entkriminalisierung von Cannabispatienten, die bereits 2018 gestartet wurde, werben. Zunächst soll noch einige Wochen offline gesammelt werden. Am 1. April 2020 soll die Petition dann online auf die Seite des Petitionsausschusses des Bundestags gebracht werden. Die Hälfte der Unterschriften sind bereits im ACM-Büro. Jetzt brauchen wir noch mal 25.000 Unterstützer (offline oder online), damit die Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt werden muss. Wir benötigen 50.000 Unterstützer.

    Wir bitten alle aktiven Unterstützer noch einmal vermehrt aktiv zu werden. Unterschriftenlisten für die offline-Sammlung bis Ende April 2020 können im ACM-Büro angefordert werden oder von der Internetseite heruntergeladen werden.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. Februar 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die von der ACM unterstütze Klage eines Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen für den Eigenanbau von Cannabis geht in die nächste Runde. Nachdem die Bundesopiumstelle den Antrag abgelehnt hat, hatte er vor dem Verwaltungsrecht Köln eine Klage eingereicht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in seiner Stellungnahme vom 22. November 2019 mit Verweis auf das Cannabis als Medizin-Gesetz aus dem Jahr 2017 die Auffassung vertreten, dass aufgrund des Gesetzes alle Patienten, die eine Behandlung mit Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten benötigen, diese auch von der Krankenkasse erstattet bekommen. Der Anwalt des Patienten hat am 4. Februar 2020 seine Klagebegründung an das Verwaltungsgericht Köln geschickt. Wir dokumentieren die Begründung in Auszügen.

    Wer sich ebenfalls an einer solchen Klage beteiligen möchte, möge sich bei der ACM (info@cannabis-med.org) melden. Sinnvolle Voraussetzungen sind eine Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke zwischen 2012 und 2017 durch die Bundesopiumstelle, ein abgelehnter Kostenübernahmeantrag durch die Krankenkasse und eine verlorene Klage vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung der Krankenkasse.

    Ein Interessierter aus dem Wahlkreis von Daniela Ludwig (CSU), der neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, hatte die Möglichkeit in Begleitung eines Vertreters des DHV mit ihr über das Thema Cannabis zu sprechen. Zusammenfassend hatten die Gesprächsteilnehmer den Eindruck, dass Frau Ludwig das Thema Cannabis als Medizin durch die Gesetzesänderung im Jahr 2017 als weitgehend gelöst betrachtet, und dass Patienten im Allgemeinen auch keine Probleme haben, einen Arzt, der sie bei einer Kostenübernahme unterstützt, finden. Sie hat angeboten, betroffenen Patienten im Einzelfall zu helfen, falls es Probleme bei der Arztsuche gibt.

    Jüngst gingen Warnungen der Verbraucherzentralen vor CBD-Produkten durch die Medien. Wie die Verbraucherzentralen der ACM mitteilten, basieren diese Warnungen vor allem auf einer Untersuchung von 28 Produkten durch Dr. Dirk Lachenmeier und Kollegen, die bisher noch nicht veröffentlicht ist. Die Autoren des Berichts schrieben, dass „10 Produkte (38 %) THC oberhalb des niedrigsten beobachteten Nebenwirkungsniveaus (lowest observed adverse effects level ) (2,5 mg/Tag) enthielten“ (Übersetzung aus dem englischen). CBD befand sich dagegen in keinem der Produkte in so hohen Konzentrationen, dass sie hätten zu Nebenwirkungen führen können.

    Lachenmeier ist Mitarbeiter des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe. Er hatte mehrere CBD-Produkte untersuchen lassen und dabei festgestellt, dass mögliche Nebenwirkungen einiger Produkte nicht auf CBD, sondern auf den geringen in den Produkten noch vorhandenen THC-Mengen zurückzuführen seien. Der Geschäftsführer der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, und die Vorsitzende der ACM, Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl machten in Interviews mit dem Deutschlandfunk sowie mit der Berliner Zeitung/dem Kölner Stadtanzeiger deutlich, dass geringe CBD-Mengen nicht mit Nebenwirkungen einhergehen und bestätigten damit die Einschätzung von Dr. Lachenmeier hinsichtlich der Gefahren durch das in den Nahrungsergänzungsmitteln enthaltene CBD.

    Die ACM hat mit dem neuen Unternehmen Endoxo, das Nahrungsergänzungsmittel und andere Produkte auf der Basis von Nutzhanf verkauft, eine Vereinbarung getroffen, dass ACM-Mitglieder erhebliche Rabatte auf die Produkte erhalten. Bisher existiert nur eine Facebook-Seite, und die Produkte sind nur bei Hanf Zeit erhältlich. Wir laden andere Firmen herzlich ein, dies ebenfalls tun oder mit der Geschäftsführung der ACM zu überlegen, wie eine Unterstützung der ACM oder von ACM-Mitgliedern aussehen kann.

    Hier noch einige Termine:

    Freitag 26. Juni 2020: Beginn der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Sachverständigen für Medikamente auf Cannabisbasis

    Samstag 27. Juni 2020 (vormittags): Treffen regionaler Selbsthilfegruppen

    Samstag, 27. Juni 2020 (nachmittags): Mitgliederversammlung der ACM e.V.

    Die ACM plant noch in diesem Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für Ärzte, da es ein großes Interesse in der internen Mailingliste der ACM für Ärztinnen und Ärzte gibt. Wir hoffen, Ort, Zeit, vorläufiges Programm und Kosten bald bekannt geben zu können.

    Und zum guten Schluss:

    Das Patiententelefon der ACM wird sehr gut angenommen, sodass wir in Kürze die Beratungsseiten erweitern wollen. Auch das Interesse am Cannabisausweis der ACM nimmt stetig zu. Vor allem steigt die Akzeptanz bei Apothekern und Ärzten. Gegenwärtig geben wir monatlich etwa 200 bis 500 Ausweise kostenlos ab. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Ausweis in den kommenden Jahren als Standard durchsetzen wird.

    Im Februar 2020 erhalten alle zahlenden ACM-Mitglieder den neuen personalisierten ACM-Ausweis im Scheckkartenformat, zusammen mit der Spendenbescheinigung für das Jahr 2019 und dem neuen ACM-Magazin 2020.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    „Nachhilfe für die AMK?“ titelte die Pharmazeutische Zeitung einen Beitrag über eine Stellungnahme der ACM in Zusammenarbeit mit VCA (Verband Cannabis versorgender Apotheker) und SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin). Die drei Verbände hatten sich zu einer etwas merkwürdigen Stellungnahme der Arzneimittelkommission (AMK) der Deutschen Apotheker, die in der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht wurde, zur Frage, wie Apotheker einen möglichen Missbrauch bei Patienten, die Cannabis als Medizin kommen, erkennen könnten.

    Es ist nicht das erste Mal, dass offizielle Vertreter der Apotheker versuchen, ihre Vorstellungen von sinnvoller Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten durchzusetzen und andere Sichtweisen in die Nähe unseriöser Medizin und Missbrauch zu stellen.

    Vor etwa einem Jahr hatte es Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, erneut versucht. Verbände der Apotheker neigen dazu, nur Fertigarzneimittel oder in der Apotheke zubereitete Cannabismedikamente als Medikamente zu betrachten, nicht jedoch verarbeitete Cannabisblüten, die mittlerweile am häufigsten verschrieben werden. Weil es Sinn macht. Dieses ausdauernde Festhalten an praxisfernen Vorstellungen der Deutschen Apothekerverbände ist in der Welt einmalig und wirkt langsam peinlich und beschämend, sodass wir uns zu der Stellungnahme aufgefordert fühlten.

    Es ist fast so peinlich, wie die anhaltende Behauptung von Krankenkassen und einigen kassenärztlichen Vereinigungen, eine Therapie mit Cannabisblüten sei teurer als mit reinem Dronabinol oder Fertigextrakten.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. Januar 2020

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der monatliche Bruttoumsatz für cannabisbasierte Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen hat im vergangenen Jahr die 10 Millionen-Euro-Grenze überschritten. Mehr als die Hälfte der Verschreibungen entfielen auf Medizinalcannabisblüten, gefolgt von Dronabinol-Rezepturen und dem Cannabisextrakt Sativex. Im Laufe des vergangenen Jahres hat die Zahl der Verschreibungen weiter zugenommen.

    Vermutlich setzt sich bei den Ärzten langsam die Erkenntnis durch, dass Cannabisblüten die wirtschaftlichste Form der Verschreibung darstellt, auch wenn einige kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen weiterhin anderer Auffassung sind. Benötigen Patienten vergleichsweise hohe Dosen, so sind Fertigarzneimittel häufig kaum finanzierbar. Bei sehr hohen Dosen auch die Blüten nicht. Die Blüten sind auch in Deutschland immer noch die günstigste Option, obwohl Cannabisblüten in Deutschland deutlich teurer sind als in fast allen anderen europäischen Ländern (mit Ausnahme von Italien). So kostet 1 g Bedrocan der Sorte Bedrocan in den Niederlanden 6-7 €, in Norwegen 10 € und in Deutschland 22-23 €. Einige deutsche Apotheken geben die Cannabisblüten für 12-14 € ab, da sie keinen Aufschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung von 90 oder 100 % auf den Einkaufspreis aufschlagen.

    Ein intelligenter Mensch hat die CO2-Bilanz für die Herstellung von Medizinalcannabisblüten unter Kunstlicht berechnet. Herzlichen Dank dafür! Selbst unter der günstigen Annahme verursacht die Produktion von 1 g etwa 500 g CO2. In dieser Rechnung sind Verpackungen, Analysen, Transporte durch die Luft und über Land und andere Energie konsumierende Aktivitäten noch nicht berücksichtigt. Bei standardisierten Präparaten und Fertigprodukten kommen weitere Umweltschäden hinzu, wie etwa durch aufwändigere Verpackung und Extraktion einzelner Cannabinoide. Es ist an der Zeit, diesen Umweltaspekt zu berücksichtigen.

    Dabei benötigen Cannabisblüten zum Wachstum eigentlich nur die Sonne und könnten ohne CO2-Emission produziert werden. Die schlechte Energiebilanz basiert zum einen auf der rechtlichen Lage, die die Produktion auf dem eigenen Balkon verbietet, und zum anderen auf der Produktion in Ländern, in denen die kommerzielle Produktion unter Kunstlicht geschehen muss. Es ist zu überlegen, ob man nicht die in verschiedenen afrikanischen Ländern anlaufende Produktion von Cannabisblüten nutzen könnte. Auch unter freiem Himmel produziertes Cannabis lässt sich in Extrakten standardisieren.

    Immer noch kursiert das Gerücht, dass sich orale Zubereitungen besser dosieren lassen als inhalativ eingenommene Produkte, weil man exakt 5 oder 20 Tropfen einnehmen kann. Dabei variiert die systemische Bioverfügbarkeit nach der oralen Einnahme zwischen verschiedenen Menschen (interindividuelle Variation) und auch bei ein und derselben Person (intraindividuelle Variation), insbesondere in Abhängigkeit von der Nahrungsaufnahme. Dies hat eine jüngere Studie nun auch für Dronabinol/THC nachgewiesen. Daher spielt es nun wirklich keine große Rolle, ob eine Charge von Cannabisblüten einmal 19 % und ein anderes Mal 21 % Dronabinol enthält, oder ob nicht gleichmäßig tief inhaliert wird. Patienten, das zeigt die medizinische Praxis, können sich auf solche Variationen gut einstellen, sowohl bei oraler als auch bei inhalativer Einnahme.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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