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ACM-Mitteilungen vom 8. April 2017
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Liebe Leserin, lieber Leser,
vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes zu Cannabis als Medizin haben eine Anzahl von Patienten bereits freudestrahlend vermeldet, dass ihre Krankenkasse, ob private Versicherung, ob AOK oder Ersatzkasse, die Kosten einer Therapie mit Cannabisblüten oder cannabisbasierten Medikamenten übernommen hat. Die Erkrankungen und Symptome reichen von ADHS bis Schmerzen.
Viele Patienten haben jedoch auch bereits eine Ablehnung erhalten, auch viele Erlaubnisinhaber, die aufgrund einer Genehmigung durch die Bundesopiumstelle bisher Cannabisblüten aus der Apotheke erhielten. Wir hatten erwartet, dass solche Patienten eine gute Chance auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben.
Die ACM hat eine Online-Umfrage gestartet, um eine erste Übersicht über die Reaktionen der Krankenkassen und die Bereitschaft von Ärzten zur Unterstützung der Patienten zu gewinnen. Wir möchten alle Patienten bitten, daran teilzunehmen.
Möglicherweise werden erst die Sozialgerichte klären müssen, in welchen Fällen die Krankenkassen nach dem neuen Gesetz zu einer Kostenübernahme verpflichtet sind und wann nicht. Die ACM wird ausgewählte Fälle von Klagen gegen die Krankenkasse unterstützen. Wir haben eine Spendenaktion zugunsten der ACM gestartet, und wollen mit den Einnahmen unter anderem solche Verfahren finanzieren. Bitte helfen Sie uns, diese Spendenaktion bekannt zu machen, damit wir eine möglichst große Wirkung erzielen können.
Zur Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte am 13. Mai haben sich bereits 80 Teilnehmer angemeldet. Wir rechnen mit einer gut besuchten Veranstaltung in Frankfurt.
Es gibt also ein Interesse der Ärzteschaft am Thema, was auch die Zugriffszahlen auf einen Artikel im Online-Portal Coliquio von Prof. Müller-Vahl und mir von dieser Woche zeigen. Viele Ärzte berichten, dass sie bereits von mehreren Patienten kontaktiert wurden und viele Patienten berichten, dass sie vergeblich viele Ärzte kontaktiert haben. Wir bekommen auch Zuschriften von Ärzten, die viel unbezahlte Arbeit in Kostenübernahmeanträge gesteckt haben, die dann meisten abgelehnt wurden. Dann ist es für diese Kollegen demotivierend, diesen Prozess für weitere Patienten einzuleiten. Das kann sicherlich ein von den Krankenkassen erwünschter Nebeneffekt ihres häufig restriktiven Umgangs mit der neuen Gesetzeslage sein. Dazu passt auch ein Beitrag des MDK mit dem Titel Die Skepsis überwiegt. Mal ganz abgesehen vom zusätzlichen ärztlichen Aufwand, den die unbezahlte Begleiterhebung mit sich bringt.
Seit dem 30. März ist diese Verordnung über die Begleiterhebung im Rahmen der Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten in Kraft.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Informationen für Ärzte, Apotheker und Patienten auf seine Webseite gebracht. Bei der Information für Apotheker wird darauf hingewiesen, dass Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel zu behandeln sind („Solange keine Fertigarzneimittel abgegeben werden, handelt es sich um Rezepturarzneimittel.“), andererseits aber auch unzutreffend festgestellt, dass Cannabisblüten von den Apotheken als Bulk-Ware eingekauft werden („Solange es sich nicht um Fertigarzneimittel handelt, werden Cannabisblüten und –extrakte als Bulk, ggf. in verschiedenen Packungsgrößen ausgeliefert.“). „Bulk“ bedeutet „große Menge“, so dass eine Lieferung in großen Einheiten, die dann in kleinere Einheiten abgefüllt werden muss, suggeriert wird. In Wahrheit versenden die Importeure von Cannabisblüten diese fertig abgepackt in verschlossenen Dosen zu 5 oder 10 g, wie seit eh und je in Deutschland seit Beginn der Ausnahmeerlaubnisse für Cannabisblüten vor etwa 10 Jahren.
Wir sehen uns am 12. Mai ab 17:00 Uhr in Frankfurt zur Mitgliederversammlung der ACM. Es gibt viel zu feiern, aber auch viel zu besprechen.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Online-Umfrage der ACM: Erfahrungen nach der Gesetzesänderung
Die ACM und das SCM möchten durch eine anonyme Online-Umfrage erste Erkenntnisse zu Erfahrungen mit Ärzten, Apotheken und der Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis (Blüten und Rezepturen) durch die Krankenkassen erfassen, um diese für die weitere politische und juristische Arbeit nutzen zu können. Wir bitten alle Patienten, uns ihre Erfahrungen mitzuteilen.
Spendenaktion der ACM: Cannabis als Medizin ermöglichen!
Wir haben eine Spendenaktion zugunsten der ACM gestartet, und wollen mit den Einnahmen unter anderem Verfahren gegen Krankenkassen vor den Sozialgerichten bei der Ablehnung der Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten finanzieren.
Auf der Spendenplattform heißt es: „(…) Cannabis und darauf basierende Arzneimittel sind somit seit März 2017 verschreibungsfähig und können so für viele Menschen eine gute und erfolgversprechende Behandlungsalternative darstellen.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) setzt sich seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden ein und war maßgeblich an der nun umgesetzten Gesetzesänderung beteiligt.
Doch unsere Arbeit endet hier nicht, sondern muss mit unverändertem Einsatz weitergehen! Nachdem wir mit der Gesetzesänderung ein erstes großes Etappenziel erreicht haben, gilt es nun sicherzustellen, dass das Gesetz auch tatsächlich praktisch angewandt wird und all jene Patienten davon profitieren, für die Cannabis eine wirksame Therapie darstellt.
Um unsere erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fortsetzen zu können, brauchen wir IHRE Unterstützung, da Aufklärungs- und Informationsarbeit nicht umsonst möglich sind.
Wir bitten SIE um eine Spende, da wir auch weiterhin – wie auch bisher in der Vergangenheit – finanziell unabhängig von Lobbygruppen sein wollen.
Ganz konkret erbitten wir IHRE Spende für folgende Ziele:
1. Aufbau regionaler Gruppen der ACM, um Ärztinnen und Patienten zu informieren, wie Behandlungen mit Cannabis und Cannabis-basierten Medikamenten im konkreten Einzelfall durchgeführt werden können.
2. Unterstützung von Ärztinnen und Patienten bei Anträgen an die Krankenkassen für eine Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis oder Cannabis-basierten Medikamenten.
3. Aufklärungs- und Informationsarbeit zu allen relevanten Aspekten zum Thema „Cannabis als Medizin“
4. In ausgewählten Einzelfällen juristische Unterstützung von Patienten, die wegen einer legalen Behandlung mit Cannabis oder Cannabis-basierten Medikamenten juristische Probleme haben.
Wir freuen uns über jeden noch so kleinen Geldbetrag, den SIE uns spenden und der damit auf unserem Vereinskonto gut geschrieben wird. IHR Beitrag könnte den Unterschied machen, ob wir auch in IHRER Stadt Ärztinnen und Ärzte weiterbilden können, um Behandlungen mit Cannabis durchzuführen.“
Einige Pressemeldungen der vergangenen Tage
Dürfen Cannabispatienten Auto fahren? (n-tv)
Cannabispatienten dürfen Auto fahren (Apotheke adhoc)
Für Cannabispatienten gilt kein Fahrverbot (Ärztezeitung)
Cannabis gibt es jetzt auf Rezept (Tagesspiegel)
Die Skepsis überwiegt (MDK)
Fürchtet sich die Pharmaindustrie vor dem Erfolg von Cannabis? (SRF)
Cannabis auf Rezept (Lokalzeit Münsterland)
Cannabis auf Rezept (Sat1)
Cannabis als Medizin (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Podacast Medizin und Gesundheit (DW)
Arznei Cannabis: Viele Fragen offen (Mittelbayrische)
Ärztekammer Präsident wirbt für Cannabislegalisierung (rbb Online)
Ein Bruch mit dem deutschen Verordnungssystem? (Ärztezeitung)
Cannabis als Medizin – berauschende Aussichten für deutsche Hanfproduzenten (Tagesspiegel)
Cannabis eine Hoffnung für Schmerzkranke (Augsburger Allgemeine)
Niedergelassene Ärzte und Apotheker tun sich noch schwer mit der Verschreibung (Westfälische Nachrichten)
Arznei Cannabis viele Fragen offen (Mittelbayrische)
Mutter verabreicht ihrem krebskranken Sohn heimlich Cannabis (Stern)
Kein Freibrief für den Cannabispatienten (Schwetzinger Zeitung)