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ACM-Mitteilungen vom 23. April 2016
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Bewegte Bilder: Durchbruch für Cannabis-Anbau? (SWR Fernsehen)
Der Südwestdeutsche Rundfunk berichtete über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. April 2016, das die Bundesopiumstelle dazu verpflichtet hat, einem Patienten mit Multiple Sklerose den Eigenanbau von Cannabis zu erlauben.
Durchbruch für Cannabis-Anbau?
Presseschau: Cannabis-Urteil: Schwerkranker darf zuhause legal Gras anbauen (Huffington Post)
Auch Huffington Post Deutschland berichtete über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine Hintergründe.
Cannabis-Urteil: Schwerkranker darf zuhause legal Gras anbauen
- Cannabis-Anbau zu Therapiezwecken war bisher in Deutschland nicht erlaubt.
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert das jetzt.
- Bedingung: Heimische Gras-Plantage muss absolut alternativlos sein.
Der Streit um den Cannabis-Anbau zu Therapiezwecken vor dem Bundesverwaltungsgericht dreht sich am Mittwoch immer wieder um eine Frage: Was ist für wirklich schwerkranke Patienten die Alternative?
Als die Vorsitzende Richterin Renate Philipp sich damit direkt an die beklagten Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) richtet, erhält sie als Antwort: Schweigen.
Daraufhin entscheiden die Bundesrichter in Leipzig erstmalig, dass einem schwerkranken Patienten der heimische Anbau von Cannabis ausnahmsweise erlaubt werden muss. (Az.: BVerwG 3 C 10.14)
Damit folgte das Bundesgericht den Feststellungen, die bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in der Vorinstanz getroffen hatte.
Kein Medikament half dem Kläger so wie Cannabis
In Leipzig wird noch einmal thematisiert, was schon die Vorinstanzen festgestellt haben. Der Kläger ist chronisch an Multipler Sklerose (MS) erkrankt, kämpft mit spastischen Lähmungen und depressiven Störungen.
Kein anderes Medikament hilft ihm in gleicher Weise wie Cannabis. Er ist zuverlässig, hat jahrelange Erfahrungen im Umgang mit der Droge, ist als Erwerbsunfähiger finanziell eingeschränkt. Es sei bei diesem Kläger nicht gerechtfertigt, ihm die Möglichkeit der Selbsthilfe zu versagen, erklärt Philipp.
Aber: Gras in der Apotheke für Schwerkranke oft zu teuer
Derzeit haben in Deutschland nach Angaben des BfArM 635 Patienten eine Ausnahmegenehmigung, Cannabis zur Eigentherapie erwerben zu dürfen. Das sollen sie in der Apotheke tun, wo ein Gramm Medizinalhanf mindestens 15 Euro kostet.
Der Knackpunkt: Viele der Schwerkranken können sich das schlicht nicht leisten. Das war auch das Problem des MS-Patienten aus Mannheim, weswegen er die Pflanzen zu Hause anbaute. Nach geltender Rechtslage ist das illegal. Die von ihm gewünschte Sondererlaubnis lehnte das BfArM 2007 ab. Seitdem klagte er sich durch die Instanzen.
Problem: Krankenkassen übernehmen Kosten für Apotheken-Gras nicht
"Er braucht pro Tag drei bis vier Gramm", berichtet seine Lebensgefährtin Gabriele Gebhardt in Leipzig. 24 Pflanzen kultiviere das Paar zu Hause. Sie kämen damit auf Kosten von einem Euro pro Gramm.
Um die Gärtnerei zu Hause gehe es ihnen nicht, sie würden sich das Cannabis auch liebend gern aus der Apotheke holen. "Wenn wir das Geld hätten. Haben wir aber nicht", sagt Gebhardt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bislang die Kosten nicht. Cannabis ist ein Betäubungsmittel - und kein verschreibungsfähiges Medikament.
Der Mannheimer ist Patient des Arztes Franjo Grotenhermen, der zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) ist.
Arzt: Kein Medikament hat so ein breites Wirkungsspektrum
Es gebe fünf große Anwendungsbereiche, bei denen Cannabis mit seinem Wirkstoff THC helfen könne, sagt Grotenhermen:
- Schmerz,
- neurologische Erkrankungen wie zum Beispiel Tourette,
- psychische Erkrankungen wie Depressionen,
- Übelkeit und Erbrechen bei Aids oder Krebs,
- chronisch-entzündliche Leiden wie Rheuma oder Morbus Crohn.
"Es gibt keine andere Substanz, die ein so breites Anwendungsspektrum hat wie THC", erklärt der Mediziner.
Die große Bandbreite ist zugleich das große Problem von Cannabis. Es fehlen wissenschaftliche Studien, um die Wirksamkeit bei den einzelnen Indikationen zu belegen.
Alles zu erforschen, würde Jahrzehnte dauern. Grotenhermen vertraut bei seiner Lobbyarbeit für Cannabis als Medikament fest auf die Erfahrung seiner Patienten. "Die Patienten sind weiter als wir Ärzte."
Urteil ist zunächst eine Einzelfall-Entscheidung
Das Bundesgericht entschied für den MS-Kranken. Das Urteil sei ein großer Erfolg, sagte Kläger-Anwalt Oliver Tolmein. Es sei zwar eine Einzelfallentscheidung, die sich aber auf gleichgelagerte Fälle auswirken werde. Chronisch kranke Patienten, die keine andere Chance als eine Cannabis-Therapie hätten, würden nun nicht mehr in die Kriminalität abgedrängt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, das Urteil könne eine Hilfe für den Einzelfall sein. "Grundsätzlich ist die private Hanf-Plantage aber keine Lösung für Schmerzpatienten. Vielmehr muss endlich eine gesetzliche Regelung kommen."
Nach Gesetzentwurf: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Dass es einen gewissen Handlungsbedarf gibt, hat inzwischen auch dasBundesgesundheitsministerium erkannt. Es hat im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der chronisch Kranken den Zugang zu Cannabis aus der Apotheke erleichtern soll - natürlich in "eng begrenzten Ausnahmefällen", wie es im Entwurf heißt.
Er regelt auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin wird der Mannheimer MS-Patient sein Cannabis weiter zu Hause anbauen - ab jetzt legal.
Presseschau: Gröhe hätte ohne Eigenanbau-Urteil Schwierigkeiten bekommen (Deutsche Apotheker Zeitung online)
Die Deutsche Apotheker Zeitung interviewte den Anwalt des vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreichen Klägers, Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg, der darauf hinweist, dass das Urteil dem Bundesgesundheitsministerium die Umsetzung des geplanten Gesetzes gegen Widerstände erleichtert und auch für andere Patientengruppen von Bedeutung sein könnte.
Gröhe hätte ohne Eigenanbau-Urteil Schwierigkeiten bekommen
Eigenanbau statt Apotheke: Ein Mandant von Rechtsanwalt Oliver Tolmein darf nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Cannabis anbauen, da er schwer krank ist und die Kasse die Kosten für Medizinalhanf nicht erstattet. Im Gespräch mit DAZ.online sagt Tolmein, dass Eigenanbau auch mit dem geplanten Gesetz zur Erstattungsfähigkeit ein Thema bleibt – und er Verbesserungen für weitere Patientengruppen anstrebt.
DAZ.online: Herr Tolmein, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ihrem Mandanten den Eigenanbau von Cannabis gestattet – und dem BfArM keinen Ermessensspielraum in dieser Entscheidung eingeräumt. War das Urteil eine Überraschung für Sie?
Oliver Tolmein: Ich bin nicht überrascht – aber sehr positiv erfreut, dass das Gericht vorurteilsfrei genug war, die aus unserer Sicht richtige Entscheidung zu treffen und weitreichend zu Gunsten der Patienten zu urteilen. Es ist ein sogenanntes „Bescheidungsurteil“, das BfArM muss also den Eigenanbau unseres Mandanten genehmigen. Das Bundesverwaltungsgericht geht damit, anders als noch das Oberverwaltungsgericht NRW, davon aus, dass der im Gesetz vorgesehene Ermessensspielraum des BfArM angesichts der besonderen Umstände dieses Verfahrens und des Anspruchs auf Cannabis als Medizin „auf Null“ zusammengeschnurrt ist. Es gibt also nur eine einzige zutreffende Entscheidung, nämlich die Genehmigung des Eigenanbaus. So eine Ermessensreduzierung auf Null durchzusetzen, gelingt im Verwaltungsrecht sehr selten.
DAZ.online: Ihr Mandant hat zwar eine Sondergenehmigung vom BfArM, kann sich Cannabis aus der Apotheke aber nicht leisten. Warum haben Sie nicht auf die Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse geklagt – sondern auf Eigenanbau?
Tolmein: Die Klage auf Kostenerstattung durch die Krankenkassen hätten wir vor den Sozialgerichten betreiben müssen. Hier wären wir aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu „neuen Therapiemethoden“ zwingend gescheitert, zumal Cannabisblüten ja aufgrund des BtMG noch nicht mal verschreibungsfähig sind und auch kein Arzneimittel im Sinne des SGB V. Aber selbst bei einem THC-haltigen Rezepturarzneimittel wie „Dronabinol“ bestehen hier kaum Chancen für eine Kostenübernahme.
Bei einem schwer krebskranken Patienten, bei dem Dronabinol zu einer erheblichen Reduktion seiner Symptome, vor allem der ständigen Übelkeit und der Appetitlosigkeit geführt hat, entschied das Bundessozialgericht, dass hier die Verordnung zu Unrecht zulasten der Krankenkasse erfolgt ist, weil das Arzneimittel nur palliativ Symptome lindere und nicht kurativ den Krankheitsverlauf beeinflusse. Wir mussten also einen anderen Weg gehen und die Selbsthilfemöglichkeit, die Patienten bei Cannabis bleibt, legalisieren lassen – nämlich den Eigenanbau.
Es gab nur eine Möglichkeit
Das war eine der eindrucksvollen Situationen in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht: Der Prozessbevollmächtigte der Bundesrepublik meinte auch, wir hätten versuchen müssen, eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu erwirken. Wir haben daraufhin gefragt: Wenn Sie denken, dass das eine aussichtsreiche Option gewesen wäre, warum ändert die Bundesregierung denn gerade § 31 SGB V mit der Begründung, man müsse die Kostenübernahme für Cannabis als Medizin durch die Krankenkasse ermöglichen? Es gab für unseren Mandanten eben nur die eine Möglichkeit in diesem Verfahren: Eigenanbau.
DAZ.online: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung nun geurteilt, der Selbstanbau von Cannabis sei aufgrund der bisher fehlenden Kostenerstattung für Ihren Mandanten alternativlos. Im geplanten Gesetz schreibt hingegen das Gesundheitsministerium, die zukünftige Kostenerstattung sei alternativlos, da der Eigenanbau aufgrund mangelnder Qualitäts- und Sicherheitskontrollen sowie „aus ordnungspolitischer Sicht“ nicht zielführend sei.
Tolmein: Genau, das geplante Gesetz ist vor allem ein Eigenanbau-Verhinderungsgesetz. Damit habe ich grundsätzlich keine Probleme – man fragt sich nur, warum die Bundesregierung mit dieser Lösung erst im Jahr 2016 kommen, wo doch das Problem seit 2000 auf dem Tisch ist. Herrn Gröhe kann man das allerdings nicht vorwerfen, anders als seine Vorgänger von den Grünen, der SPD und FDP hat er das Problem jetzt wenigstens aufgegriffen. Und das Urteil, das wir erstritten haben, erleichtert ihm die Aufgabe sicher, denn der Eigenanbau wird ja genehmigt, weil kein anderer Zugang für Patienten zu Cannabis als Medizin besteht. Hätte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Eigenanbau unzulässig ist, hätte Minister Gröhe sicher Schwierigkeiten bekommen, den gesetzlich geregelten Zugang zu Cannabisblüten gegenüber Ärzteverbänden oder manchen Bundestags-Abgeordneten durchzusetzen.
DAZ.online: Wie zufrieden sind Sie mit dem geplanten Gesetz?
Tolmein: Das Gesetz ist grundsätzlich der richtige Weg, denn angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Lage gibt es ansonsten keine Kostenübernahme für Cannabis als Medizin. Wir haben einen Sachleistungsanspruch im Gesundheitswesen und keinen Anspruch darauf, unsere Medikamente selber herstellen zu müssen oder zu dürfen. Eine sehr wichtige Vorschrift ist der neu einzufügende Absatz 6 des § 31 SGB V, der einen Anspruch auf Cannabis als Medizin auch dann begründet, wenn der Cannabiskonsum keine „Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf“ hat, also keine kurative Wirkung. Es reicht vielmehr eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung“ auch auf „schwerwiegende Symptome“ aus, also eine palliative Wirkung. Nach der Gesetzesreform wird man sich allenfalls fragen, warum das eigentlich nur für Cannabis gelten soll. Wir haben hier eine Sondervorschrift, doch Off-label-Use gibt es in der Palliativmedizin sehr häufig.
DAZ.online: Werden andere Patienten hierdurch also indirekt benachteiligt?
Tolmein: Ja, weil sie die Kosten für ihre Medikation im Off-label-Use nicht erstattet bekommen, die off label benötigten Arzneimittel aber auch nicht selber anbauen können. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz darf es eigentlich nicht sein, dass schwer chronisch kranke Patienten bessergestellt sind, wenn sie auf Cannabis angewiesen sind – anstatt auf Off-label-Use von anderen Arzneimitteln.
Verbesserungen für andere Patientengruppen
Eigentlich müssen die Erstattungsregeln des SGB V angepasst werden: Es gibt keinen sachlichen Grund, warum sie laut den aktuellen Plänen nur für Cannabis weniger restriktiv ausgelegt werden und bei anderen Substanzen weiterhin eine Verbesserung des Krankheitsverlaufs für einen Anspruch auf Kostenerstattung nötig ist, und nicht nur der Symptome. Mein Ziel ist, im Gesetzgebungsverfahren auch zugunsten anderer Patienten etwas zu erreichen. Für die Palliativversorgung spielt das eine große Rolle.
DAZ.online: Auch Cannabis soll es zukünftig nur für ausgewählte Patientengruppen geben.
Tolmein: Es beunruhigt uns, dass der G-BA die Leitlinien hierzu erstellen soll. Ab 2019 soll der G-BA die Indikationen festlegen – im G-BA sind Kassenärzte und GKV mit Stimmrecht vertreten, das sind aber seit Langem die wichtigsten Gegner einer Verordnungsfähigkeit von Cannabis als Medizin zulasten der GKV. Dies wird wahrscheinlich zu Rechtsstreitigkeiten führen. Dann haben wir für einzelne Patienten eine ähnliche Situation wie heute: Wenn der Patient sich Cannabis aus der Apotheke nicht leisten kann, wird er sich wieder mit Eigenanbau behelfen müssen. Solange Medizinalhanf nicht wie andere Medikationen vom Arzt verschrieben werden kann, weil er es für die beste Therapie hält, und die Krankenkasse dann die Kosten übernehmen muss, werden wir wohl ein Problem haben.
Auch ist es sehr seltsam, dass das Gesetz regelt, dass Patienten Medizinalhanf nur bekommen, wenn sie bereit sind, sich an der Begleitforschung zu beteiligen. Meines Erachtens geht so ein Zwang zur Teilnahme an gruppennütziger Forschung gar nicht.
DAZ.online: Kann der Eigenanbau denn wirklich eine Lösung sein?
Tolmein: Aus meiner Sicht ist er eine Lösung für die Patienten, die es können, wollen und müssen, weil es für sie keine Alternative gibt. Aber es ist natürlich keine wirklich umfassende Lösung. Ich will mir meine Medikamente auch nicht selber anbauen. Manche Patienten sind nicht selber in der Lage dazu: Soll etwa ein Tetraplegiker seine Assistenzkräfte zum Eigenanbau einsetzen? Vielleicht will er auch nicht, dass sie ihre Zeit in die Pflege der Hanfpflanzen stecken, statt in die Assistenz bei ihm.
Patienten müssen Cannabis aus der Apotheke beziehen können
Als einzige Möglichkeit, an Cannabis zu kommen, ist der Eigenanbau eine schlechte Option. Patienten müssten die Möglichkeit haben, Cannabis im Rahmen des Sachleistungsprinzips aus der Apotheke zu beziehen. Es ist kein Medikament bei dem man sagen kann, da gilt die Therapiefreiheit der Ärzte nicht oder es gibt erhöhte Vorschriften.
DAZ.online: Bisher gibt es ja kaum Studien, die die Wirkung von Cannabis untersucht haben.
Tolmein: Auch für andere Substanzen gibt es keine gute Evidenz. In einem Bereich, wo es so wenig Forschung gibt wie bei Cannabis, ist dies auch nicht erstaunlich.
DAZ.online: Sie vertreten auch andere Patienten. Wie stehen deren Verfahren derzeit?
Tolmein: Wir haben einige weitere Verfahren zum Eigenanbau, die beim Oberverwaltungsgericht Münster liegen. In den meisten Fällen ist die Bundesrepublik Deutschland in Berufung gegangen. Insgesamt haben wir im Moment eine unklare Lage, weil das BfArM nicht handelt: Es wartet auf die schriftlichen Begründungen des Urteils. Es ist unsicher, welche Auflagen das Bundesverwaltungsgericht dem BfArM erlaubt. Kritisch ist hier der ganze Bereich der Sicherheit des Anbaus: Einerseits ist dies aus nachvollziehbaren Gründen wichtig, andererseits ist es auch ein leichtes Mittel, Eigenanbau durch überzogene Anforderungen – zum Beispiel teure Tresore oder einen Betonfußboden – zu verhindern.
DAZ.online: Ein Argument gegen den Eigenanbau ist ja, dass hierbei ein gleichbleibender Wirkstoffgehalt nicht sichergestellt werden kann.
Tolemein: Das ist möglicherweise so, wobei ich kein Experte bin. Andererseits haben die Patienten ja selbst ein großes Interesse an pharmakologisch sicherem Medizinalhanf. Deswegen klonen sie ihre Pflanzen mit Stecklingen, dann werden sie auch einen etwa gleichbleibenden Wirkstoffgehalt haben. Aber selbst wenn nicht: Der Patient kriegt ja ungefähr mit, wann die Wirkung eintritt. Dann raucht er etwas mehr oder weniger. Es treten ja auch keine schweren Nebenwirkungen auf. Das BfArM ist der Auffassung, dass es zu Abhängigkeit kommen kann. Aber wir reden ja nicht über 18-Jährige, bei denen es vielleicht zu Psychosen kommen kann – sondern über schwerkranke Patienten ohne Behandlungsalternativen.
Auch alle anderen Medikamente können bei diesen schweren Erkrankungen unerwünschte Wirkungen haben. Mein Mandant macht das seit 30 Jahren, er hat mit Anfang 20 mit dem Eigenanbau angefangen und kann das ganz gut steuern.
DAZ.online: Inwiefern kann die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf andere Fälle übertragen werden?
Tolmein: Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung, aber bei ähnlichen Ausgangsvoraussetzungen hat das Urteil auch für andere Patienten eine hohe Relevanz. Wenn das Gericht die Auffassung vertritt, dass die Sicherheitsbestimmungen, die das BfArM für Krankenhäuser anwendet und bei denen eingebaute Tresore oder eine bestimmte Beschaffenheit von Wänden und Böden verlangt werden, nicht auf Privatwohnungen übertragbar sind, gilt das allgemein.
Das Gespräch führte DAZ.online-Redakteur Hinnerk Feldwisch-Dentrup.
Oliver Tolmein ist Fachanwalt für Medizinrecht und Mitgründer der Kanzlei „Menschen und Rechte“ in Hamburg.
Presseschau: »Ich habe 210 Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis« (Junge Welt)
Die Junge Welt interviewte den mitbehandelnden Arzt des Klägers, Dr. Franjo Grotenhermen aus Rüthen, der erläutert, wie die gegenwärtigen Bedingungen für eine Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle zur Zeit aussehen.
»Ich habe 210 Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis«
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Selbstanbau von Hanfpflanzen ist jetzt möglich. Gespräch mit Franjo Grotenhermen
Das aus der Hanfblüte gewonnene Cannabis ist nicht nur ein Rauschmittel, es dient auch als Medizin. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt den Selbstanbau vonHanfpflanzen als Heilmittel erlaubt. Für welchenPersonenkreis gilt das?
Der jeweilige Patient muss zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen Cannabisprodukte aus der Apotheke für ihn unerschwinglich sein. Zum anderen muss er eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle haben. Die gibt es nur, wenn ein Patient mit den üblichen Standardtherapien nicht ausreichend behandelbar ist.
Welche Voraussetzung muss ein Patient dafür erfüllen? Welche Erkrankungen sind anerkannt?
Ich habe etwa 210 Patienten mit einer solchen Ausnahmeerlaubnis, mit 40 bis 50 verschiedenen Diagnosen. In Deutschland kommt es – im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa den USA – nicht darauf an, an welcher Krankheit man leidet. Entscheidend ist, dass es sich um eine schwere Erkrankung handelt und dass andere Therapieverfahren nicht ausreichen. Das erstreckt sich vor allem auf fünf Bereiche: zum einen Schmerzerkrankungen unterschiedlicher Art – Phantomschmerzen etwa oder Migräne. Zweitens: chronisch-entzündliche Erkrankungen wie Rheuma oder Morbus Crohn. Drittens: neurologische Leiden, vor allem solche mit einer erhöhten Muskelanspannung, wie bei einer Spastik bei multipler Sklerose. Viertens: psychische Reaktionen wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depression. Und fünftens: Erkrankungen, die wie bei Krebs mit Appetitlosigkeit sowie Übelkeit und Erbrechen verbunden sind. Das Spektrum ist also sehr groß. Es kommt nicht darauf an, welche Krankheit vorliegt, sondern darauf, ob man mit den üblichen Therapien nicht behandelt werden kann, etwa weil der Patient sie nicht verträgt.
Sie selbst engagieren sich seit Jahren für den Einsatz des Rauschmittels Cannabis als Arzneimittel. Welche Erfahrungen haben Sie als Arzt mit Ihren Patienten gemacht?
Zum einen gibt es viele Patienten, die schon seit Jahren Cannabis verwenden und wissen, dass es ihnen hilft. Sie kommen zu mir, um ihre Einnahme zu legalisieren. Andere wollen ausprobieren, ob es auch ihnen hilft. Bei der ersten Gruppe ist der Weg klar: Ich schaue, ob wirklich alles austherapiert ist, gegebenenfalls muss man noch das eine oder andere Medikament probieren, bevor man sich um eine Ausnahmeerlaubnis bemüht. Bei der anderen Gruppe verschreibe ich normalerweise erst einmal Dronabinol oder ein anderes Medikament auf Cannabisbasis. Dann kann man zwei, drei Wochen mit standardisierten Präparaten probieren, ob der im Cannabis enthaltene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) auch wirksam ist. Bei einigen hilft es, bei anderen nicht.
Haben Sie bei Ihrem Engagement für Cannabis als Medizin Gegenwind von Behörden oder Ärzteverbänden bekommen?
Es gibt natürlich viel Kritik an dem, was ich tue. Ich stelle allerdings seit einigen Jahren fest, dass sowohl aus der Ärzteschaft als auch aus der Politik und der Öffentlichkeit immer mehr Unterstützung kommt. Das nimmt deutlich zu. Es kommt immer wieder vor, dass ein Patient zu mir kommt und sagt, sein Hausarzt habe ihn geschickt, weil der sich mit Cannabispräparaten nicht so gut auskenne. Auch Arztkollegen fragen mich hin und wieder um Rat.
Was muss ein Patient anstellen, wenn er meint, Cannabis könne ihm helfen?
Bei Leuten, die ausprobieren wollen, ob ihnen das Mittel hilft, verschreibe ich erst einmal ein THC-haltiges Medikament. Das ist zwar nicht ganz preiswert, aber 200, 300 Euro kann sich der eine oder andere für einen Versuch auf legaler Basis schon leisten. Am besten ist es, sich vorher gut im Internet auf unserem Portal »Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin« zu informieren. Wenn man schon weiß, dass Cannabis hilft, muss man einen Arzt finden, der einen dabei begleitet, eine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle zu bekommen. Die Bundesregierung plant übrigens ein Gesetz, wonach Cannabis wie andere Medikamente auch verschreibungsfähig wird. Danach könnte man die Krankenkassen zur Kostenerstattung heranziehen, wenn andere Therapieverfahren nicht wirksam sind. Dahinter steckt aber letztlich die Idee, den Eigenanbau zu verhindern, um den Konsum von Cannabis unter Kontrolle zu halten.
Neue Töne: Drogenbeauftragte ist für Cannabis als Medizin (Inforradio)
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), betont, dass das neue Gesetz zur Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabisblüten und anderen Cannabis-basierten Medikamenten noch in diesem Jahr kommen soll. Weiterhin bleibt unklar, wann es soweit sein wird.
Drogenbeauftragte ist für Cannabis als Medizin
Rauchen ist "out", Drogen sind "in". Zu diesem Ergebnis ist vor einem guten Monat der Drogenbericht 2015 des UN-Suchtstoffkontrollrats gekommen. Bezogen auf Europa heißt das: Ein Viertel der EU-Bürger hat schon illegale Drogen ausprobiert. Ab heute tagt eine UN-Sondergeneralversammlung zur Drogenpolitik, dabei soll es auch um Cannabis als Medizin gehen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) will sich dafür stark machen. "Wenn es Schwerkranken hilft, bin ich dafür", erklärte sie im Gespräch mit Sabine Dahl. Grundsätzlich müsse Cannabis aber illegal bleiben, betonte sie.
Presseschau: NOZ: Drogenbeauftragte will Gesetz zu Cannabis als Medizin (Neue Osnabrücker Zeitung)
In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung betont Marlene Mortler, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, dass die Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten nichts mit dem Freizeitkonsum zu tun hat.
NOZ: Drogenbeauftragte will Gesetz zu Cannabis als Medizin
Drogenbeauftragte will Gesetz zu Cannabis als Medizin
Mortler: Verbot bleibt - "Wir beugen uns nicht dem Zeitgeist"
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, will noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Droge Cannabis als Medizin für schwerstkranke Menschen erlaubt. In einem Interview mit der "Neuen Osnbrücker Zeitung" (Samstag) sagte die CSU-Politikerin: "Cannabis als Medizin muss in Zukunft für schwerstkranke Menschen, bei denen es wirklich hilft, besser verfügbar sein." An einem Gesetzentwurf werde derzeit intensiv gearbeitet. "Er soll noch in diesem Jahr im Parlament verabschiedet werden", sagte Mortler.
Der Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken war bislang tabu. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies jüngst einem Patienten mit Multipler Sklerose zugestanden. Cannabis-Produkte sind generell in Deutschland verboten, meist wird Cannabis als Marihuana in Form von Joints geraucht.
Mortler hält an dem Verbot fest und sagte: "Cannabis kann gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit von Jugendlichen haben, gerade auf die Gehirnentwicklung." Dass viele Kritiker immer wieder eine Legalisierung forderten, mache keinen Unterschied: "Wir beugen uns nicht einfach dem Zeitgeist", sagte die Drogenbeauftragte. Die Mengen, die zum Eigengebrauch erlaubt seien, könnten innerhalb Deutschlands aber vereinheitlicht werden. Bisher gebe es einen Flickenteppich in den Bundesländern: "Hier können wir sinnvolle Verbesserungen erreichen."
Presseschau: Hilft Hanf wirklich? (Medizin Aspekte)
Medizin Aspekte berichtet von der Forschung durch Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, die sich seit vielen Jahren mit dem medizinischen Nutzen von Cannabinoiden beim Tourette-Syndrom befasst.
Sind Cannabis-basierte Medikamente zur Behandlung von Erwachsenen mit Tourette-Syndrom geeignet? Dieser Frage geht Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl aus der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) nach. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt die Studie CANNA-TICS mit fast 1,4 Millionen Euro.
Das Tourette-Syndrom ist eine Nervenerkrankung, die mit Tics einhergeht, das heißt unwillkürlichen Bewegungen und Lautäußerungen. Sie ist nicht heilbar. Tics können derzeit verhaltenstherapeutisch sowie mit Psychopharmaka behandelt werden. Seit einigen Jahren wird Tetrahydrocannabinol (THC) für die mögliche Anwendung untersucht – auch, weil viele Patienten nach dem Konsum vonCannabis eine Linderung ihrer Symptome erfahren. Doch bisher gibt es noch keine ausreichenden Erkenntnisse, die eine solche Behandlung begründen könnten. In CANNA-TICS geht es darum, wie wirksam und sicher das Hanfpflanzen-Extrakt Nabiximols (Sativex®) in der Behandlung von Erwachsenen mit Tourette-Syndrom ist. Es enthält die Cannabis-Wirkstoffe THC und Cannabidiol (CBD). In den kommenden drei Jahren werden 96 Patienten für elf bis 13 Wochen in sieben deutschen Zentren behandelt.
Kassen tragen Kosten nicht
Theoretisch können Cannabis-basierte Medikamente zwar auch heute schon verordnet werden, dies scheitert aber meist an der fehlenden Kostenübernahme durch die Krankenkassen – eben weil die Wirksamkeit dieser Medikamente in der Behandlung von Patienten mit Tourette-Snydrom noch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Alternativ können Patienten bereits heute Medizinal-Cannabis legal in der Apotheke kaufen – allerdings nur, wenn sie zuvor eine entsprechende Erlaubnis von der Bundesopiumstelle erhalten haben. Das nehmen derzeit deutschlandweit 600 Patienten mit ganz unterschiedlichen Erkrankungen in Anspruch. Da es für die Patienten sehr teuer ist und es oft Lieferprobleme gibt, plant die Bundesregierung derzeit, den Patienten den Zugang über eine Cannabis-Agentur zu erleichtern.
Bundesweit größte Tic-Sprechstunde
Professorin Müller-Vahl hat bisher rund 2.500 Patienten mit Tourette-Syndrom und Tics in ihrer Sprechstunde kennengelernt. Es handelt sich um die größte Sprechstunde dieser Art in Deutschland, in der Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche behandelt werden. „Das Cannabinoid-Rezeptor-System ist in unserem Körper weit verbreitet und dessen Stimulation führt zu vielfältigen Wirkungen. Deshalb helfen Cannabis-basierte Medikamente möglicherweise bei rund 50 Krankheiten beziehungsweise Symptomen“, sagt sie.
Seit gut einem Jahr betreut Professorin Müller-Vahl auch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit gut einer Million Euro unterstützte klinische Studie ONLINE-TICS. Darin wird eine Internet-Plattform erstellt, die eine Verhaltenstherapie für die Behandlung von Patienten mit Tourette-Syndrom und Tics anbietet. So soll die Versorgungslücke geschlossen werden, die derzeit in Bezug auf erfahrene Verhaltenstherapeuten besteht. Patienten können an beiden Studien teilnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Telefon (0511) 532-5258, mueller-vahl.kirsten@mh-hannover.de.
Presseschau: Erster legaler Cannabis-Anbau in Australien (Märkische Allgemeine)
Australien zählt neben einigen lateinamerikanischen Ländern zu den Ländern, die in jüngerer Zeit rechtliche Verbesserungen beim medizinischen Zugang zu Cannabisprodukten beschlossen haben. Die Märkische Allgemeine berichtete.
Erster legaler Cannabis-Anbau in Australien
Ein Krebskranker hat in Australien um die Legalisierung von Marihuana gekämpft - bis zu seinem Tod. Jetzt ist dort die erste Farm mit Hanfpflanzen für medizinische Zwecke in Betrieb.
In Australien wachsen erstmals legal Cannabis-Pflanzen hinter Stacheldraht. Die Regierung hat den Anbau für medizinische Zwecke auf einem 47 Hektar großen Areal bei Tamworth 400 Kilometer südlich von Sydney freigegeben.
Offizieller Startschuss war am Freitag. Erst diese Woche hatte der Bundesstaat Victoria als erster den Einsatz von Marihuana zur Behandlung von Patienten genehmigt.
"Wenn man in einer Pflanze etwas findet, das Menschen helfen kann, wenn sie krank sind, wenn sie Schmerzen haben, sollte man sie anbauen", meinte Agrarminister Barnaby Joyce. Der Politiker berichtete, dass sein eigener Bruder Darmkrebs hat.
Die gut bewachte Farm heißt "DanEden" und ist benannt nach Dan Haslam, der im vergangenen Jahr mit 25 an Darmkrebs starb. Er hatte sich für die Legalisierung von Marihuana eingesetzt.
Marihuana gilt in den meisten Ländern als Rauschmittel und ist verboten. Viele Schwerkranke schwören aber auf die Wirkung gegen Schmerzen und Übelkeit. Den beiden Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) wird auch eine krampflösende Wirkung zugeschrieben. Kritiker weisen auf mögliche Nebenwirkungen wie Wahrnehmungsstörungen hin.
Ihr Sohn habe durch die Chemo- und andere Behandlungen schwer gelitten, ehe sie jemand auf die beruhigende Wirkung von Marihuana aufmerksam machte, berichtet Haslams Mutter Lucy auf ihrer Webseite. Sie habe es aber noch auf dem Schwarzmarkt kaufen müssen. "Wir haben es geschafft, die Politiker auf den neuesten Stand zu bringen, und jetzt werden wir Ärzte und Pfleger über den Einsatz aufklären", sagte sie dem Rundfunksender ABC.
In Deutschland sind Cannabis-Produkte verboten. Mehrere hundert Patienten bekommen aber auch getrocknete Blüten oder Blätter mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte über Apotheken. Andere Länder nutzen Cannabis als Medizin schon längst, darunter viele US-Bundesstaaten und Israel.
Cannabis ist der Name der Pflanze, die zu den Hanfgewächsen gehört. Marihuana wird aus den getrockneten Blättern und Blütentrauben der weiblichen Pflanze hergestellt und meist als Joint geraucht. Aus dem Harz der weiblichen Pflanze wird Haschisch hergestellt, das einen höheren Wirkstoffgehalt als Marihuana hat.
Presseschau: Cannabis-Therapie: 50 000 Euro, Morphine: 250 000 Euro (Süddeutsche Zeitung)
Die Süddeutsche Zeitung griff den Fall eines Erlaubnisinhabers für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle auf und unterstreicht die schwierige Situation vieler Patienten hinsichtlich der damit verbundenen finanziellen Anforderungen, da sich die meisten Patienten die erlaubten Cannabisblüten aus der Apotheke nicht leisten können.
Cannabis-Therapie: 50 000 Euro, Morphine: 250 000 Euro
Obwohl eine Behandlung mit medizinischem Hanf günstiger wäre, weigert sich die Krankenkasse von Thorsten Hetfeld die Kosten zu übernehmen. Der Ingenieur zahlt selbst - und ist "fast pleite".
Er ist einer von 600 Deutschen, die ganz legal Cannabis rauchen dürfen: Thorsten Hetfeld saß zehn Jahre im Rollstuhl, doch seit einem halben Jahr kann der 47-Jährige wieder gehen. Hetfeld hat eine Sondergenehmigung, "seitdem sind meine Schmerzen wie weggeblasen". Der Ingenieur aus Forstinning in Oberbayern kann wieder spazieren gehen, Rasen mähen und arbeiten.
Was wie ein Märchen klingt, könnte jedoch bald zu einer neuen Schauergeschichte werden. Denn wer in Deutschland Hanf aus der Apotheke verschrieben bekommt, der steht vor einem Geldproblem: Die Krankenkassenübernehmen die Kosten für Cannabis-Behandlungen nicht. Im Fall von Thorsten Hetfeld bedeutet dies monatliche Kosten von 4500 Euro, die er komplett selbst tragen muss. Hetfeld sagt, dass er mittlerweile "praktisch pleite" sei.
Teure Morphine der Pharmaindustrie wurden anstandslos bezahlt
Hetfeld hat seine Krankenkasse verklagt, doch die Erfolgsaussichten sind gering. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen Krankenkassen nicht für Cannabis-Behandlungen bezahlen, selbst wenn sie einem Patienten besser helfen als herkömmliche Medikamente. Hetfeld und viele andere Schmerzpatienten in Deutschland hoffen deshalb, dass die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg bringt.
Alternativ könnte der Ingenieur selbst Hanf anbauen, was seit einem Gerichtsurteil von Anfang April theoretisch erlaubt ist. Der Haken daran: Die Auflagen an Plantagenbesitzer sind enorm hoch, was es für viele unmöglich macht, anzubauen.
Würde Hetfeld stattdessen wieder auf herkömmliche Schmerzmittel umsteigen wie vor seiner jährlich etwa 50 000 Euro teuren Cannabis-Therapie, würde die Krankenkasse diese Kosten übernehmen. Für die 250 000 Euro teuren Morphine der Pharmaindustrie, die seine Apotheke pro Jahr berechnete, hat Hetfeld bisher fast nichts bezahlt. Außer dass er unter Schmerzen im Rollstuhl saß.
Presseschau: Hamburger baut Hanf gegen Schmerzen an (Hamburger Abendblatt)
Das Hamburger Abendblatt berichtete über das Strafverfahren gegen einen Schmerzpatienten, der mehrere Kilogramm Cannabis illegal selbst angebaut hat.
Hamburger baut Hanf gegen Schmerzen an
Ralf C. hatte 3,4 Kilogramm Marihuana zu Hause und wurde vom Gericht verurteilt. Doch der chronisch Kranke hat nicht gedealt.
Hamburg. Immer wieder verzieht er schmerzverzerrt das Gesicht, Ralf C. leidet, das sieht man gleich. In den Knien, in den Fingern, am unteren Rücken, in der Schulter, an praktisch jeder Stelle martern den 49-Jährigen Schmerzen, die so unerträglich sind, dass er manchmal fast das Bewusstsein verliert. "Es ist wie ein Messer, das dir jemand reinhaut", sagt er. Nachts schreit er häufig laut auf, weil ihm alles wehtut. Inzwischen schlafen seine Frau und er in getrennten Zimmern.
Ralf C. hat alle möglichen Medikamente ausprobiert, richtig geholfen hat keines. Von Ibuprofen bekam er Magenprobleme, andere Schmerzmittel schlugen gar nicht an. Linderung verschaffte dem 49-Jährigen erst der intensive Konsum der (illegalen) Droge Marihuana.
Betäubungsmittel anzubauen ist streng verboten - wie sieht es mit Medizin aus?
Bis zu zehn Joints rauchte er täglich, um die Schmerzen in Schach zu halten. Das Gras dafür baute er zwei Jahre lang zu Hause an – bis die Polizei im Juli 2015 sein Haus durchsuchte und 3,4 Kilogramm Marihuana sicherstellte, zum Teil verwahrt in Tupperdosen, die überall im Gebäude herumlagen. Betäubungsmittel anzubauen und herzustellen ist in Deutschland aber streng verboten. Das Amtsgericht Barmbek hat Ralf C. deshalb jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
"Ich lasse mich nicht kriminalisieren", sagt Ralf C., ein hagerer Mann, den seine chronische Arthritis/Arthrose in eine gekrümmte Haltung gezwungen hat. Die entzündliche Gelenk¬erkrankung hat auch die Finger anschwellen lassen. Möglicherweise will er mit seiner Verteidigerin Alexandra Wichmann das Urteil anfechten.
Seitdem die Polizei seine Zuchtausrüstung mitgenommen hat, habe er nicht mehr gekifft, sagt Ralf C. Seitdem gehe es ihm deutlich schlechter. Sein Arzt verschrieb ihm zwar Tilidin, ein synthetisches Opiat. 250 Milligramm nahm er täglich, 50 Milligramm weniger als die höchste Dosis. Doch wegen der starken Nebenwirkungen habe er das Medikament abgesetzt. "Jetzt bin ich auf Entzug, habe Schweißausbrüche und Muskelzittern."
Die berauschende Wirkung ist verflogen, nicht aber die schmerzlindernde
Ralf C. will unbedingt wieder Hanf anbauen, nichts habe besser geholfen gegen die rasenden Schmerzen als Marihuana. Die berauschende Wirkung der Droge, deretwegen die meisten sie überhaupt konsumieren, sei bei ihm mit der Zeit verflogen – nicht aber ihre schmerzlindernde. Seine Chancen, eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zum legalen Anbau von Hanf zu erwirken, dürften nun deutlich gestiegen sein. Vor wenigen Tagen entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Schmerzpatienten der Anbau zu Hause ausnahmsweise ermöglicht werden muss, sofern ihnen keine andere erschwingliche Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht. Ein Mann, der vor 30 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt war, hatte sich erfolgreich durch drei Instanzen geklagt.
Die Wirksamkeit von Hanf und dessen Wirkstoff THC in der Schmerztherapie ist durch wissenschaftliche Studien belegt. Zwar können Patienten mit einer speziellen Erlaubnis Cannabis auch in der Apotheke kaufen. Ak¬tuell machen 663 Patienten in Deutschland und 15 in Hamburg davon Gebrauch. Doch liegen die Behandlungskosten je nach Tagesbedarf bei bis zu 1800 Euro pro Monat. "Das kann ich mir nicht leisten", sagt Ralf C. "Und man weiß ja auch nicht, was für ein Mist beim Straßendealer alles drinsteckt." Also habe er das Hanf eben selber angebaut.
Aus Angst vor Lungenschäden rauchte er das Cannabis nicht pur
Gemessen an der Menge Cannabis, die der 49-Jährige zu Hause geerntet hatte, muss man Ralf C. wohl einen grünen Daumen attestieren. In seinem Keller schuf er mit professionellem Equipment – Heizlampen, Bewässerungsanlagen, speziellem Dünger – optimale Wachstumsbedingungen für 30 Pflanzen. Nach der Ernte trockneten sie an der Wäscheleine auf dem Dachboden. Ralf C. hatte den Raum so versiegelt, dass das intensive Hanf-Aroma nicht nach außen dringen konnte. Das Marihuana rauchte der 49-Jährige aus Angst vor Lungenschäden indes nicht pur; er siebte die Cannabis-Blüten und zerrieb sie zu einem Pulver, das er in den Tabak streute. Die Reste verbuddelte er im Komposthaufen. Im Internet sammelte der 49-Jährige zudem Tipps, wie sich Qualität und Ertrag erhöhen lassen.
Anfangs war seine Ausbeute mickrig, am Ende steigerte er den Ertrag um den Faktor 30. "Als ich sah, wie viel Marihuana ich plötzlich hatte, war ich – ehrlich gesagt – ziemlich entsetzt", sagt Ralf C. Das hatte einen ganz praktischen Grund. "Ich wusste schlicht nicht, wie ich das Zeug unauffällig entsorgen konnte."
In Hamburg sind bis zu 15 Gramm Eigenbesitz meist straffrei
Vier Kilogramm Marihuana erntete er im Januar 2015. 3,4 Kilo waren noch übrig, als die Ermittler sieben Monate später sein Haus durchsuchten. In Hamburg werden bis zu 15 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum als "geringe Menge" eingestuft, in solchen Fällen kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Die bei Ralf C. sichergestellte Menge überstieg diesen Wert um das 226-Fache. Allein die schiere Menge nährte den Verdacht, der 49-Jährige habe die Droge nicht nur zur Selbstmedikation genutzt, sondern auch damit gedealt. Beim Termin im Amtsgericht am vergangenen Freitag musste ein Drogenfahnder allerdings einräumen, dass man "keine Hinweise auf einen Drogenhandel durch Herrn C." ermittelt habe. Keine Digitalwaage, keine Tütchen, kein Dealgeld, keine Hinweise auf Kunden. Der Staatsanwalt mochte trotzdem nicht vom Vorwurf des Handeltreibens lassen. Den sah das Gericht am Ende allerdings nicht.
Ralf C. hat zum Kiffen ein ambivalentes Verhältnis. Er habe mit "der Szene" nie etwas zu tun haben wollen; er findet, dass sehr junge Menschen keine Joints rauchen sollten. "Da bin ich ganz der Spießer", sagt er. Der 49-Jährige lebt mit seiner Familie in einem typischen Einfamilienhaus, der Sohn will Ingenieur werden, die Frau arbeitet im Controlling und verdient das Geld. Ralf C., gelernter Zimmermannsmeister, kann wegen der Schmerzen schon seit zehn Jahren nicht mehr arbeiten.
Stromverbrauch von 18.000 Kilowattstunden in 19 Monaten
Wie gerät einer wie Ralf C. in den Fokus der Drogenfahndung? Durch den E-Mail-Verkehr eines Versandhandels für Hanf-Utensilien, gegen den die Polizei ermittelte. In einer Bestellliste war der Name von Ralf C. aufgetaucht. Die Beamten prüften den Stromverbrauch der Familie, der mit 18.000 Kilowattstunden in 19 Monaten deutlich über dem Durchschnitt lag. Ende April 2015 erfassten Sensoren eines Polizeihubschraubers beim Überflug des Hauses eine erhöhte Wärmestrahlung aus dem Gebäude, die auf den Betrieb von Stark-Lampen hindeutete. Das reichte für einen Durchsuchungsbeschluss.
Vermutlich müssen Schmerzpatienten wie Ralf C. künftig gar nicht mehr selbst anbauen. Im Januar hat das Bundesgesundheitsministerium ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es ermöglichen soll, Patienten Cannabis auf Kassenrezept zu verschreiben.
Presseschau: Cannabis befeuert offenbar keine Depressionen und Co. (Ärztezeitung)
Die Ärztezeitung berichtete über neue Forschungsergebnisse, nach denen die negativen psychischen Auswirkungen des Cannabiskonsums durch Erwachsene wohl lange Zeit überschätzt wurden.
Cannabis befeuert offenbar keine Depressionen und Co.
Wer gelegentlich Haschisch raucht, läuft offenbar Gefahr, weitere Süchte zu entwickeln - aber wohl keine psychischen Störungen. Das ist das Ergebnis einer US-Studie.
BETHESDA. Um den Cannabiskonsum ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten, daran haben auch Jahrzehnte medizinischer Forschung wenig geändert.
Mit der zunehmenden Legalisierung von Cannabisprodukten nicht zuletzt in den USA fragen sich viele Ärzte und Gesundheitsforscher, ob da nicht ein weiteres gewaltiges Drogenproblem die Gesundheit der Bevölkerung gefährden könnte. Dies ist nicht einfach zu beantworten, da es zu solchen Fragen nur wenige qualitativ hochwertige Studien gibt.
Als relativ gesichert gilt, dass Cannabis bei psychisch labilen Menschen Psychosen begünstigen kann. Zwar gibt es auch jede Menge Studien, die Zusammenhänge zwischen dem Konsum der pflanzlichen Droge und einer ganzen Reihe anderer psychischer Störungen herausgearbeitet haben.
Hierbei lässt sich jedoch kaum eruieren, ob die psychische Störung zum Kiffen verleitet oder umgekehrt das Kiffen krank macht.
Studie mit 43.000 US-Bürgern
Da Interventionsstudien praktisch nicht möglich sind, können höchstens prospektive, quasi-randomisierte Beobachtungsstudien in die Nähe einer kausalen Antwort gelangen Epidemiologen um Dr. Carlos Blanco vom National Institute on Drug Abuse in Bethesda haben nun versucht, mit einer solchen Untersuchung etwas mehr Klarheit zu schaffen (JAMA Psychiatry 2016; online 17. Februar).
Sie befragten für den Survey NESARC zunächst eine repräsentative Auswahl von 43.000 US-Bürgern über 18 Jahren nach ihrem Drogenkonsum und einer Reihe soziodemografischer Faktoren. Junge Erwachsene (18 bis 24 Jahre) waren dabei leicht überrepräsentiert.
Drei Jahre später wurden die Befragten erneut interviewt. Zugleich fahndeten die beteiligten Ärzte mittels validierter Fragebögen nach Sucht- und Stimmungserkrankungen sowie Ängsten.
Insgesamt ließen sich Daten von 34.600 Teilnehmern auswerten (82 Prozent), die an beiden Befragungen teilgenommen hatten.
Bei den Interviews sollten sie angeben, ob sie in den zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis konsumiert hatten, und falls ja, ob mehr oder weniger als einmal pro Monat.
Probleme in Kindheit und Jugend berücksichtigt
Was die Studie interessant macht, ist eine umfassende Analyse der Kindheit und Jugend. Die Teilnehmer sollten Suchtprobleme der Eltern, Scheidungen, Todesfälle in der Familie sowie Verhaltensauffälligkeiten in Kindheit und Jugend angeben.
Es wird vermutet, dass solche Probleme sowohl den Cannabiskonsum als auch psychische Erkrankungen begünstigen. Nach dem Selbstvertrauen und einer Reihe psychologischer Parameter wurde ebenfalls gefragt. Solche Angaben konnten anschließend als Begleitumstände in die Berechnungen einfließen.
Das Durchschnittsalter der Teilnehmer lag in der ersten Befragung bei 45 Jahren, die Hälfte war weiblich, 1279 hatten in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert (3,7 Prozent ). Solche Personen zeigten in Kindheit und Jugend sowie in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr Risikofaktoren für psychische Erkrankungen als Personen ohne Cannabiskonsum.
Entsprechend häufiger wurden bei ihnen auch psychische Störungen festgestellt. Berücksichtigten die Forscher jedoch alle Begleitfaktoren, so ergab sich vor allem eine erhöhte Rate von Suchterkrankungen, nicht jedoch von Depressionen, bipolaren Erkrankungen, Dysthymien oder Angst- und Panikstörungen.
Alkohol- und Suchterkrankungen wurden bei den Cannabiskonsumenten etwa doppelt so oft festgestellt wie bei Nicht-Kiffern.
Inzidenz für Ängste und Depressionen nicht erhöht
Drei Jahre später waren sowohl die Prävalenz als auch die Inzidenz von Suchterkrankungen bei den Cannabiskonsumenten der ersten Befragung weiter gestiegen. So traten neue Suchterkrankungen nun rund sechsfach häufiger auf als bei den Cannabisverächtern, wobei sich das Gros auf eine Cannabisabhängigkeit zurückführen ließ.
Aber auch die Inzidenz anderer stoffgebundener Süchte wie Alkohol- und Nikotinsucht war um das Zwei- bis Dreifache erhöht. Dagegen zeigte sich nach Berücksichtigung sämtlicher Begleitfaktoren keine erhöhte Inzidenz für Ängste und Depressionen.
Lediglich bei sehr hohem Cannabiskonsum - etwa täglichen Joints - ergab sich ein Hinweis auf eine erhöhte Rate von psychischen Störungen jenseits des Suchtspektrums.
Die Studienautoren um Blanco validierten die Ergebnisse, indem sie neben einer multiplen Regressionsanalyse auf ein weiteres statistisches Verfahren setzten: das Propensity-Score-Matching.
Dabei wurde jedem Cannabiskonsumenten aus der ersten Befragung ein nicht kiffender Teilnehmer mit vergleichbaren soziodemografischen Faktoren und Risikomerkmalen gegenübergestellt.
Hierbei ergab sich ein fast identisches Bild: Nur Suchterkrankungen, nicht jedoch andere psychische Störungen waren bei den Cannabiskonsumenten in der zweiten Befragung signifikant häufiger zu beobachten - mit einer Ausnahme: So traten soziale Phobien bei den Kiffern dosisabhängig etwas häufiger auf, das Signifikanzniveau war jedoch grenzwertig.
Studienautoren gegen Legalisierung
Auch wenn ein gelegentlicher Joint den Kiffer weder in den Wahnsinn noch in die Depression treibt, so sind die Studienautoren um Blanco von den Legalisierungsbestrebungen zu Cannabis wenig begeistert.
Diese könnten dazu führen, die Risiken des Konsums zu unterschätzen. Zudem seien ein Anstieg von Suchterkrankungen sowie eine substanzielle gesellschaftliche Belastung zu befürchten.
Die Autoren hatten allerdings nicht nach Psychosen geschaut. Inzwischen gibt es aus einer anderen aktuellen Arbeit Hinweise, wie sich das erhöhte Psychoserisiko unter Cannabis erklären lässt (Transl Psychiatry 2016; online 16. Februar).
So konnten Forscher mit dem Cannabiswirkstoff THC psychotisches Verhalten bei gesunden Probanden auslösen, die über eine bestimmte Variante im AKT1-Gen verfügen.
Das Gen kodiert für eine Serin/Threonin-Protein-Kinase, die an der striatalen Dopaminrezeptor-Signalkaskade beteiligt ist. Diese Kinase wird durch THC bei einem Teil der Kiffer offenbar übermäßig aktiviert.