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ACM-Mitteilungen vom 30. Juli 2016

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Liebe Leserin, lieber Leser,

spätestens Ende August sollen erstmals Cannabisblüten aus Kanada in deutschen Apotheken für Erlaubnisinhaber verfügbar sein. Damit wird die Auswahl für Patienten erhöht. Mit weiteren Sorten, möglicherweise auch von anderen Herstellern, dürfen wir rechnen, sodass in der Zukunft auch weniger Lieferengpässe zu erwarten sind.

Aus der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts des Urteils zum Eigenanbau ergeben sich Folgerungen für Anforderungen an Eigenanbauanträge anderer Patienten. Im SCM hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die Workshops vorbereitet, in denen sich Patienten die Sachkunde für den Eigenanbau erwerben können. Uns muss klar sein, dass die Bundesopiumstelle als Behörde des Bundesgesundheitsministeriums den Eigenanbau im konkreten Fall genehmigen muss, weil sie ein Urteil umsetzen muss, und nicht, weil sie den Eigenanbau unterstützt. Es wird also auch für andere Patienten nicht einfach werden, einen Antrag auf Eigenanbau genehmigt zu bekommen.

Erfreuliche Nachrichten gab es erneut aus einem Strafgerichtssaal. Ein weiterer Erlaubnisinhaber, der sich Cannabis aus der Apotheke nicht leisten konnte und sich daher die Blüten selbst angebaut hat, wurde von einem Berliner Gericht wegen eines rechtfertigendem Notstands freigesprochen. Wir warten noch auf die Urteilsbegründung.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Deutsche Firma importiert erstmals Cannabisblüten aus Nordamerika

Das im Mai 2015 gegründete Unternehmen MedCann hat eine Importerlaubnis erhalten, um erstmals Cannabisblüten aus Kanada nach Deutschland einführen zu können. Nach Angaben des Lieferanten Tweed, des größten Herstellers von Cannabisblüten in Kanada, handelt es sich dabei um die Sorten Argyle und Princeton.

In seiner Pressemitteilung vom 28. Juli 2016 kündigt MedCann an, dass seine Cannabisblüten Mitte bis Ende August in den deutschen Apotheken sein werden. Man wird dann abwarten müssen, bis die Bundesopiumstelle das Formblatt für die Erklärung des begleitenden Arztes für Erlaubnisinhaber zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke so geändert hat, dass auch die neuen Sorten vom Arzt empfohlen werden können. Hier der

Link zur aktuellen Erklärung.

Hier die Pressemitteilung von MedCann:

MedCann GmbH wird erster Importeur von medizinischen Cannabisblüten aus Nordamerika

Die in St.Leon-Rot bei Heidelberg ansässige Firma MedCann GmbH, Pharma and Nutraceuticals, hat die Zulassung erhalten, als erste deutsche und europäische Firma Cannabisblüten für medizinische Anwendungen aus Kanada zu beziehen.

MedCann wird mit medizinischem Cannabis in höchster Qualität die Versorgung der deutschen Patienten wesentlich verbessern. Aktuell werden zwei Sorten angeboten, es wird jedoch sobald als möglich mit mehreren Cannabissorten das Angebot erweitert werden.

Weitere Informationen findet man unter MedCann.

Presseschau: Gut zu wissen: Folgen des Cannabis-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Kanzlei Menschen und Rechte)

Dr. Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte präsentiert Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten.

Gut zu wissen: Folgen des Cannabis-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die schriftliche Begründung seines Urteils vom 6. April 2016 (Aktenzeichen 3 C 10.14) veröffentlicht.

Die Kanzlei Menschen und Rechte wird in den nächsten Tagen eine Handreichung auf Ihren Seiten veröffentlichen, wie nunmehr der Eigenanbau von Cannabis für schwerkranke Inhaberinnen und Inhaber einer Sondererlaubnis beantragt und durchgesetzt werden kann.

Auf ein paar wichtige Punkte soll hier schon hingewiesen werden:

In der Argumentation der Bundesopiumstelle spielen Sicherheitsgründe eine wichtige Rolle. Außerdem verlangt das Betäubungsmittelgesetz, dass für jede Erlaubnis ein Verantwortlicher mit der erforderlichen Sachkenntnis benannt wird.

Insoweit sind der Entscheidung Voraussetzungen zu entnehmen, bei deren Vorliegen eine Eigenanbaugenehmigung schwerlich verweigert werden kann:

1.) Keine gleichwertige Therapiealternative

Grundsätzlich muss festgestellt sein, dass es zur Behandlung mit Cannabisblüten keine Therapiealternative gibt - auch nicht mi Dronabinol. Wenn Dronabinol Wirkung entfaltet, die aber nicht ausreicht und Cannabisblüten ergänzend verwertet werden ist das allerdings kein Hinderungsgrund.

2.) Kosten können nicht getragen werden

Es muss nachgewiesen sein, dass der betreffende Patient die Kosten für Medizinalhanf nicht tragen kann. Das ist insbesondere bei Beziehern von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII oder SGB II wohl zumeist unproblematisch.

3.) Verantwortlicher

Es muss ein Verantwortlicher benannt sein, der die erforderliche Sachkenntnis im Sinne des § 6 BtmG hat. Am günstigsten ist es, wenn der behandelnde Arzt sich bereit erklärt dieser Verantwortliche zu sein.

Das BVerwG führt dazu aus:

"§ 6 Abs. 2 BtMG sieht vor, dass im Einzelfall von den in Absatz 1 genannten Anforderungen an die Sachkenntnis abgewichen werden kann, wenn die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet sind. Dies erlaubt, die Sachkundeanforderungen an den konkret beantragten Betäubungsmittelverkehr anzupassen, wenn und soweit dies im Interesse der notwendigen medizinischen Versorgung geboten und mit den Belangen der Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs vereinbar ist. Das ist hier zu bejahen. Nach den tatrichterlichen Feststellungen kann die erforderliche sachkundige Begleitung und Betreuung des Klägers durch dessen Hausarzt sichergestellt werden, der sich bereit erklärt hat, die mit der Benennung als Verantwortlicher verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen. Zudem verfügt der Kläger aufgrund des jahrelangen Eigenanbaus selbst über eine weitreichende Sachkenntnis hinsichtlich der von ihm verwendeten Cannabissorte und insbesondere über umfassende praktische Erfahrungen in Bezug auf Wirksamkeit und Dosierung."

Im Verfahren hatte eine gewisse Rolle gespielt, dass der vorgesehen Sachkundige, seiner Verpflichtung "ständig" nachkommen können muss. Nach Auffassung des BVerwG heißt das allerdings nicht "zu jeder Zeit". Die nähere Ausgestaltung, der den Verantwortlichen hierbei treffenden Verpflichtungen, soll im Fall der Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken überschaubar sein. Der zum Verantwortlichen bestellte Arzt werde seiner Kontrollfunktion gerecht, wenn er den Antragsteller kontinuierlich betreue, und mit der im Einzelfall gebotenen Häufigkeit und Intensität überprüfe, ob dieser seinen Pflichten im Umgang mit dem Betäubungsmittel ordnungsgemäß nachkomme.

4.) Wohnungssicherungsmaßnahmen

Das BVerwG sieht im konkreten entschiedenen Fall ausreichende Sicherungsmaßnahmen (§ 5 Abs 1 Nr. 4 BtmG) als vorhanden an. Es erwähnt insoweit als vorhandene Sicherungsmaßnahmen:

· Dreifach verriegelte Eingangstür

· Sicherheitsverglast Fenster, die zugleich

· Sechsfach verriegelt sind

· Mit einem Aufhebelschutz versehen sind

· Gitter vor dem Badezimmerfenster (Sicherung bei Kippstellung)

· Tresor (zur Aufbewahrung der Ernte)

· Schrank (für die Aufbewahrung der Mutterpflanze und die Nachzucht der Stecklinge)

Im Verfahren wurde, was das BVerwG erwähnt, als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen angeboten:

· Fingerprintschloss für das Badezimmer (Blühphase der Pflanzen)

· Überwachungskamera mit Bewegungsmelder und automat. Benachrichtigung über Handy

Das BVerwG formuliert selbst, genausowenig wie zuvor schon das OVG NRW, eigene allgemeine Anforderungen. Es eröffnet der Bundesopiumstelle die Möglichkeit

"nach § 9 Abs. 2, § 15 Satz 2 BtMG für die Umsetzung der Si­cherungsmaßnahmen sorgen."

Damit sind die vom Kläger vorgeschlagenen, aber zum Teil noch nicht umgesetzten Sicherungsmaßnahmen gemeint, die nach Auffassung des OVG NRW und des BVerwG jedenfalls ausreichend sind. Das heißt nicht, dass nicht auch geringere Sicherheitsmaßnahmen vereinzelt ausreichen sein können - das Problem ist aber, dass durch einen Streit über die Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall die Eigenanbaugenehmigung verzögert werden kann. Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht vorgebaut und in dem Urteil festgestellt, dass die Genehmigungsbehörde die Genehmigung nach § 9 Absatz 2 BtmG mit Nebenbestimmungen versehen darf, aber nur wenn diese nicht in Widerspruch zu diesem Urteil stehen (weil sie zum Beispiel so schwer wiegen, dass der Eigenanbau dadurch faktisch verhindert wird).

5.) Zuverlässigkeit

Im Verfahren ist versucht worden, die Eigenanbaugenehmigung dadurch zu verhindern, dass eine Betäubungsmittelabhängigkeit des Klägers behauptet (und von uns bestritten) worden ist. Das BVerwG hat hier kein relevantes Problem gesehen und führt aus:

"Kommt im Einzelfall dem öffentlichen Interesse an der Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung ein überra¬gendes Gewicht zu, ist die Gefahr einer Betäubungsmittelabhängigkeit des Be¬troffenen in Kauf zu nehmen. So liegt es hier."

6.) Therapiesicherheit

Die Beklagte hat im Verfahren auch viel Energie darauf verwendet, den Eigenananbau als unsicher und gefährlich erscheinen zu lassen. Dem hält das BVerwG zwei Argumente entgegen: Zum einen biete die Vermehrungsmethode "Stecklingszucht" zusammen mit einheitlichen Aufzuchtbedingungen die Gewähr für einen (annähernd) konstanten THC-Gehalt. Zum anderen sei der Kläger aufgrund seiner jahrelangen Anbauerfahrung hinsichtlich der Wirksamkeit der Pflanze und mit Blick auf die Dosierungen erfahren.

Dieses zweite Argument ist für viele Menschen natürlich schwierig, weil sie anders als der Kläger, dem vom Amtsgericht in einem Strafverfahren rechtfertigender Notstand zugebilligt worden war, keine (rechtlich geduldete) Anbauerfahrung haben. Hier wird es darauf ankommen, die Kenntnisse und Sicherheit ggf. anders nachzuweisen bzw. zu behaupten.

Presseschau: Cannabis auf Kassenrezept: Ein Gesetzentwurf soll den Weg ebenen – aber welche Medikamente gibt es überhaupt hierzulande? (Medscape)

Medscape, ein Informationsportal für Arztinnen und Ärzte, berichtete über das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten.

Cannabis auf Kassenrezept: Ein Gesetzentwurf soll den Weg ebenen – aber welche Medikamente gibt es überhaupt hierzulande?

Die Verordnung Cannabis-haltiger Arzneien soll für Ärzte und Patienten künftig leichter werden. Dazu plant das Bundesgesundheitsministerium (BGM) eine Gesetzesänderung, über die der Bundestag Anfang Juli in erster Lesung beraten hat. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, wird Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressemitteilung zitiert [1].

Darüber hinaus wolle man eine Begleiterhebung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen von Cannabis genau zu erfassen. Eine zweite Lesung im Bundestag ist für den Herbst geplant. Inkrafttreten wird das neue Gesetz wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

„Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen“, sagt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Im Interesse der Patienten appelliere sie an alle Beteiligten, den Gesetzentwurf jetzt sachlich und zielorientiert zu diskutieren und ihn schnell zu verabschieden. „Bei allem ist mir aber eines wichtig: Cannabis als Medizin – ja, Cannabis zum Freizeitkonsum – nein“, betont Mortler. Selbst die besten Arzneimittel seien keine geeigneten Genussmittel.

Deutschland könnte eine Vorbildrolle einnehmen

„Deutschland würde mit dieser Gesetzesänderung, was die Versorgung von Patienten mit Cannabis-haltigen Medikamenten betrifft, neben Kanada, Israel und den Niederlanden zu den führenden Ländern der Welt gehören und könnte ein Vorbild für andere europäische Länder werden“, sagt Dr. Franjo Grotenhermen von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM), der in der nordrhein-westfälischen Stadt Rüthen eine privatärztliche Praxis betreibt, im Gespräch mit Medscape.

Derzeit gibt es in Deutschland nur ein Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis, für das die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu muss es Patienten verordnet werden, die an mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund einer Multiplen Sklerose (MS) leiden und die nicht auf andere Medikamente angesprochen haben. Zudem müsse sich während eines Anfangstherapieversuchs eine erhebliche Verbesserung der Symptome zeigen, die mit der Spastik verbundenen seien, heißt es auf den Internetseiten der Bundesopiumstelle, die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterstellt ist. Bisher müssen Patienten Cannabis-Präparate fast immer selbst bezahlen

Bei dem Präparat gegen MS-bedingte Spastik handelt es sich um das Mittel Sativex®, das seit dem Jahr 2011 in Deutschland zugelassen und in Apotheken erhältlich ist. Das Spray enthält neben den beiden Hauptwirkstoffen von Cannabis, Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol, noch weitere Substanzen der Cannabis-Pflanze. Ärzte können das Add-on-Präparat auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschreiben. Grundsätzlich dürfen sie es auch gegen andere Beschwerden verordnen. Allerdings müssen die Patienten das Mittel dann bisher in aller Regel selbst bezahlen.

Neben Sativex® sind hierzulande noch zwei weitere auf BtM-Rezept verschreibungsfähige Arzneimittel auf Cannabis-Basis erhältlich: Nabilon und Dronabinol. Für beide Präparate übernehmen die Kassen bislang aber nur in sehr wenigen Ausnahmefällen die Kosten. Nabilon ist ein vollsynthetisch hergestelltes Derivat des Tetrahydrocannabinol. Es ist in Deutschland zwar seit 2015 zugelassen, wird bisher aber nicht vermarktet. Da Nabilon-haltige Fertigarzneimittel auch in anderen Ländern zugelassen sind, können sie über deutsche Apotheken aus dem Ausland importiert werden. Allerdings sind sie deutlich teurer als Dronabinol.

Bei dem seit 1998 in Deutschland erhältlichen Dronabinol handelt es sich um den internationalen Freinamen für Delta-9-Tetrahydrocannabinol, das aus der Pflanze extrahiert oder synthetisch hergestellt werden kann. Das Präparat wird in der Apotheke als Rezepturarzneimittel individuell für die Patienten hergestellt, meist als Kapsel oder Tropflösung. Darüber hinaus kann das unter anderem in den USA zugelassene Dronabinol-haltige Fertigarzneimittel Marinol® auf einem BtM-Rezept verschrieben und über deutsche Apotheken bezogen werden.

„Preisgünstiger für die Patienten sind allerdings Cannabis-Blüten, die ebenfalls in der Apotheke erhältlich sind“, sagt Grotenhermen. Die Rechtslage ist hier jedoch derzeit noch eine andere: Blüten können nicht verschrieben werden, sondern der Patient selbst muss gemeinsam mit seinem Arzt beim BfArM eine sogenannte „Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“ beantragen. Derzeit sind knapp 800 Patienten in Deutschland im Besitz einer solchen Ausnahmeerlaubnis – die mit der geplanten Gesetzesänderung wegfallen könnte. „Dann dürften Ärzte auch Cannabis-Blüten verschreiben“, sagt Grotenhermen.

Wo Cannabis-Präparate helfen können

Die Beschwerden, bei denen die Wirkstoffe der Hanfpflanze helfen, sind vielfältig. „Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit von Cannabis bei MS-bedingter Spastik, bei chronischen neuropathischen Schmerzen, bei Übelkeit und Erbrechen, die beispielsweise durch eine Chemotherapie hervorgerufen worden sind, sowie bei Appetitlosigkeit, etwa in Folge von Aids“, sagt Grotenhermen. In seiner Praxis behandle er fünf große Krankheitsgruppen oft erfolgreich mit Hanfpräparaten:1. Schmerzerkrankungen unterschiedlichster Art, unter anderem auch Migräne

2. Chronisch entzündliche Erkrankungen wie beispielsweise Morbus Crohn oder Rheuma

3. Neurologische Erkrankungen wie MS, Epilepsie oder das Tourette-Syndrom

4. Übelkeit und/oder Appetitlosigkeit

5. Erkrankungen wie eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen oder ADHS

Allerdings müsse man bei Patienten mit einem Risiko für Psychosen besondere Vorsicht walten lassen, sagt Grotenhermen. Das Gleiche gelte für Patienten mit Vorerkrankungen am Herzen.

Das Finden der optimalen Dosis ist nicht schwer

Der Mediziner glaubt, dass viele seiner Kollegen gar nicht wüssten, dass sie ihren Patienten Cannabis-haltige Präparate verschreiben dürfen. „Darüber hinaus herrscht bei vielen Unsicherheit bezüglich der Dosierung dieser Arzneimittel“, sagt Grotenhermen. Dabei sei das Finden der richtigen Dosis eigentlich ganz leicht: „Man fängt mit einer sehr niedrigen Dosis an und steigert diese so lange, bis die gewünschten Erfolge eintreten – oder aber die Nebenwirkungen zu stark werden.“

Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Cannabis-Präparaten zählen Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und Herz-Kreislauf-Probleme. Auch das Führen von Fahrzeugen kann beeinträchtigt sein. „Langfristig werden diese Arzneimittel aber sehr gut vertragen“, sagt Grotenhermen. Zugleich warnt der Mediziner vor zu hohen Erwartungen. „Bei vielen Patienten treten die Nebenwirkungen eher als die gewünschten Effekte ein“, sagt er. Das sieht selbst der Deutsche Hanfverband ähnlich, der sich seit vielen Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzt: „Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten!“, heißt es auf den Internetseiten des Verbandes.

Cannabis-Anbau unter staatlicher Kontrolle

Um weitere Erkenntnisse über die Wirkungen von Cannabis zu gewinnen, plant das BGM, dass Ärzte die ohnehin vorliegenden Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das BfArM übermitteln müssen. Mit dieser Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Künftig soll in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgen, um den hiesigen Bedarf an Cannabis-Arzneimitteln in kontrollierter Qualität zu decken. Bislang wird das Rohmaterial für diese Präparate zum größten Teil aus den Niederlanden importiert. Um das zu ändern, soll am BfArM eine staatliche Cannabisagentur eingerichtet werden. Für den Anbau von Cannabis wird diese Agentur dann Aufträge vergeben. Anschließend nimmt sie die Ernte in Besitz und sorgt dafür, dass ausschließlich Cannabis in Arzneimittelqualität an die Apotheken ausgeliefert wird.

Presseschau: Cannabis auf Rezept (Ihre-Vorsorge.de)

Auch Ihre-Vorsorge.de berichtet über die geplanten Gesetzesänderungen.

Cannabis auf Rezept

Bundesregierung bereitet ein Gesetz zur medizinischen Cannabis-Verwendung bei schwerkranken Menschen vor.

Ohne Cannabis wäre er längst blind und könnte vor Schmerzen nicht vor die Tür gehen, ist Bernd Vohwinkel überzeugt. Der Frührentner aus Duderstadt bei Göttingen inhaliert jeden Tag 3,0 bis 3,5 Gramm. Er ist einer von 779 Patienten bundesweit, die eine Ausnahmeerlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis besitzen.

Die Döschen mit den Hanfblüten bezieht sein Apotheker aus Holland. Aufgrund von Lieferengpässen muss Vohwinkel manchmal wochenlang auf das Medikament warten. "Wir Patienten werden dann quasi zum Schwarzmarkt und in die Illegalität gezwungen", sagt der 56-Jährige, den die Augenkrankheit Glaukom, Hepatitis C und chronische Schulterschmerzen seit einem Unfall plagen.

Bundesregierung will Cannabis auf Rezept ermöglichen

Vohwinkel hat wie einige Leidensgenossen bei der Bundesopiumstelle einen Antrag auf Eigenanbau von Hanf gestellt, der wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen abgelehnt wurde. "Die verlangen eine Haustür wie in einer Apotheke, Gitter vor dem Badezimmerfenster, ein Fingerprint-Schloss und eine Überwachungskamera", erzählt der frühere Kraftfahrer. "Dafür habe ich kein Geld." Schon jetzt sei er auf finanzielle Hilfe seiner Familie angewiesen, denn die Krankenkasse übernimmt die Cannabis-Kosten in Höhe von etwa 1.300 Euro monatlich nicht.

Die Bundesregierung hat vor, schwerkranken Menschen demnächst den als illegale Droge eingestuften Stoff auf Rezept zu ermöglichen - ein entsprechender Gesetzentwurf ist auf dem Weg. "Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). "Außerdem wollen wir eine Begleiterhebung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen."

In anderen Ländern schon etabliert

In vielen Ländern wie den USA oder Israel ist Cannabis als Medizin schon etabliert. Es wird zur Linderung der Nebenwirkungen von Chemotherapien, zur Appetitsteigerung bei HIV/Aids oder bei chronischen Schmerzen eingesetzt. In Deutschland ist Sativex das einzige zugelassene Präparat auf Cannabis-Basis. Es kann bei multiplen Spastiken an Patienten mit Multipler Sklerose verschrieben werden.

Kirsten Müller-Vahl erforscht an der Medizinischen Hochschule Hannover die Wirksamkeit von Cannabis bei der Nervenkrankheit Tourette-Syndrom, die mit Tics einhergeht. "In unserem Körper befindet sich ein weit verzweigtes Cannabinoid-System, dessen Stimulation zu vielfältigen Wirkungen führt", sagt die Neurologin und Psychiaterin. "Deshalb könnten Cannabis-basierte Medikamente möglicherweise bei rund 50 Krankheiten beziehungsweise Symptomen helfen. Leider gibt es viel zu wenig Geld für die Forschung."

Cannabis hilft nicht allen Patienten

Wer sich mit Cannabis nicht auskennt oder von eigenen Kiffererlebnissen ausgeht, denkt schnell, dass der Stoff auf die Patienten eine dämpfende, betäubende Wirkung hat oder aber high macht. Die Wirkung auf die Psyche ruft fast nur das THC (Tetrahydrocannabinol) hervor. Insgesamt enthält die Hanfpflanze aber mehr als 100 Cannabinoide sowie Hunderte weitere pflanzliche Stoffe. "Cannabis ist kein Wundermedikament", sagt Müller-Vahl. Einigen Patienten helfe es nicht, sie berichteten von Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Antriebslosigkeit. Das Suchtrisiko sei aber sehr gering.

Dass die Bundesregierung Cannabis auf Rezept ermöglichen will, findet die Professorin gut. "Die politische Umsetzung wird aber schwierig", meint sie. Bisher dürfen die Patienten mit Ausnahmegenehmigung ihr Medizinalhanf nicht ins Ausland mitnehmen, können also nicht dorthin reisen. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Staatliche Cannabis-Agentur in Entwurf enthalten

Der Entwurf sieht zudem die Gründung einer staatlichen Cannabis-Agentur vor. Zum Anbau von Cannabis als Arzneimittel soll es ein Ausschreibeverfahren geben. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gehen seit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes täglich Anfragen zu dem Thema ein. "Die Anfragen stammen hauptsächlich von Einzelpersonen und Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft beziehungsweise Obst- und Gemüsebau und von neu gegründeten Unternehmen", sagt Behördensprecher Maik Pommer.

Wie viele Cannabis-Rezepte ausgestellt werden könnten, will das Bundesgesundheitsministerium nicht vorhersagen. Nicht alle Ärzte sind der Pflanze gegenüber positiv eingestellt. Der Psychiater Rainer Thomasius hält Cannabis für "kein besonders gutes Medikament" und zählt dafür gleich eine Vielzahl an Gründen auf. "Wir wissen nicht, was die über 400 Wirkstoffe im Körper machen", sagt der Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Zudem gebe es ein Psychose-Risiko. Die akuten Nebenwirkungen wie Schwindel oder euphorische Zustände könnten bei älteren Menschen zu Stürzen führen.

Davon kann Cannabis-Patient Bernd Vohwinkel nicht berichten. "Wenn ich das Zeug nehme, sehe ich keine bunten Farben und habe auch keine Ausfallerscheinungen", betont der chronisch kranke Frührentner. "Im Gegenteil - ich kriege dadurch wieder Appetit und Antrieb." Vohwinkel hofft, dass es in Deutschland ein Umdenken gibt und Hanf aus der kriminellen Ecke geholt wird. "Ich kann nicht verstehen, dass sich so viele schwertun mit der Pflanze, die Jahrhunderte als Heilmittel und Medikament gebraucht wurde."

Presseschau: Cannabis am Steuer legal (Apotheke adhoc)

Apotheke adhoc berichtet darüber, dass bei einer Verschreibung von Cannabisblüten Patienten grundsätzlich nicht gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen. Im § 24a des Gesetzes heißt es: „(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Cannabis am Steuer legal

Wer im Straßenverkehr nach dem Konsum von Cannabis erwischt wird, verliert regelmäßig für längere Zeit seinen Führerschein. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis müssen sie dann über längere Zeit mit Tests nachweisen, dass sie keine Drogen nehmen. Sonst erhalten sie den Führerschein nicht zurück. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es für Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen müssen. Nicht jede Fahrt unter Cannabis-Einfluss verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den Einsatz von Cannabis für medizinische Zwecke erleichtern. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, sagte er im Mai bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundeskabinett.

Nach Angaben der Bundesregierung wird aktuell 779 Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verordnet. Sie verfügen über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Genehmigung gilt in 744 Fällen für den Ankauf von Cannabisblüten und in 45 Fällen für den Kauf von Cannabisextrakten.

Cannabis-Patienten verlieren aber nicht automatisch ihren Führerschein, wenn sie während der Therapie bei einer Verkehrskontrolle auffallen: „Die Einnahme von Medikamenten wird verkehrsrechtlich anders behandelt als die missbräuchliche Einnahme derselben Substanz“, bestätigt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Ausnahmeregelung gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dies sei dadurch begründet, dass Patienten die Substanz zur Therapie benötigten und die Substanz daher auch andere Wirkungen entfalte. „Zudem erfolgt die Einnahme ärztlich überwacht und in vorgeschriebener Dosierung“, so das BMVI.

Presseschau: Hunderte Patienten hoffen auf Kostenübernahme für Cannabis (esanum)

Das Internetportal Esanum berichtet über das geplante Gesetz zu Cannabis in der Medizin und verwendet dabei eine dpa-Meldung zum Thema.

Hunderte Patienten hoffen auf Kostenübernahme für Cannabis

Haschisch ist eine in Deutschland illegale Droge und gleichzeitig ein Heilmittel. Die Bundesregierung bereitet ein Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis vor. Verschrieben werden soll der Stoff jedoch nur schwerkranken Menschen, denen nichts anderes hilft.

Ohne Cannabis wäre er längst blind und könnte vor Schmerzen nicht vor die Tür gehen, ist Bernd Vohwinkel überzeugt. Der Frührentner aus Duderstadt bei Göttingen inhaliert jeden Tag 3,0 bis 3,5 Gramm. Er ist einer von 779 Patienten bundesweit, die eine Ausnahmeerlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis besitzen.

Die Döschen mit den Hanfblüten bezieht sein Apotheker aus Holland. Aufgrund von Lieferengpässen muss Vohwinkel manchmal wochenlang auf das Medikament warten. “Wir Patienten werden dann quasi zum Schwarzmarkt und in die Illegalität gezwungen”, sagt der 56-Jährige, den die Augenkrankheit Glaukom, Hepatitis C und chronische Schulterschmerzen seit einem Unfall plagen.

Vohwinkel hat wie einige Leidensgenossen bei der Bundesopiumstelle einen Antrag auf Eigenanbau von Hanf gestellt, der wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen abgelehnt wurde. “Die verlangen eine Haustür wie in einer Apotheke, Gitter vor dem Badezimmerfenster, ein Fingerprint-Schloss und eine Überwachungskamera”, erzählt der frühere Kraftfahrer. “Dafür habe ich kein Geld.” Schon jetzt sei er auf finanzielle Hilfe seiner Familie angewiesen, denn die Krankenkasse übernimmt die Cannabis-Kosten in Höhe von etwa 1300 Euro monatlich nicht.

Die Bundesregierung hat vor, schwerkranken Menschen demnächst den als illegale Droge eingestuften Stoff auf Rezept zu ermöglichen – ein entsprechender Gesetzentwurf ist auf dem Weg. “Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann”, sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). “Außerdem wollen wir eine Begleiterhebung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.”

In vielen Ländern wie den USA oder Israel ist Cannabis als Medizin schon etabliert. Es wird zur Linderung der Nebenwirkungen von Chemotherapien, zur Appetitsteigerung bei HIV/Aids oder bei chronischen Schmerzen eingesetzt. In Deutschland ist Sativex das einzige zugelassene Präparat auf Cannabis-Basis. Es kann bei multiplen Spastiken an Patienten mit Multipler Sklerose verschrieben werden.

Kirsten Müller-Vahl erforscht an der Medizinischen Hochschule Hannover die Wirksamkeit von Cannabis bei der Nervenkrankheit Tourette-Syndrom, die mit Tics einhergeht. “In unserem Körper befindet sich ein weit verzweigtes Cannabinoid-System, dessen Stimulation zu vielfältigen Wirkungen führt”, sagt die Neurologin und Psychiaterin. “Deshalb könnten Cannabis-basierte Medikamente möglicherweise bei rund 50 Krankheiten beziehungsweise Symptomen helfen. Leider gibt es viel zu wenig Geld für die Forschung.”

Wer sich mit Cannabis nicht auskennt oder von eigenen Kiffererlebnissen ausgeht, denkt schnell, dass der Stoff auf die Patienten eine dämpfende, betäubende Wirkung hat oder aber high macht. Die Wirkung auf die Psyche ruft fast nur das THC (Tetrahydrocannabinol) hervor. Insgesamt enthält die Hanfpflanze aber mehr als 100 Cannabinoide sowie Hunderte weitere pflanzliche Stoffe. “Cannabis ist kein Wundermedikament”, sagt Müller-Vahl. Einigen Patienten helfe es nicht, sie berichteten von Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Antriebslosigkeit. Das Suchtrisiko sei aber sehr gering.

Dass die Bundesregierung Cannabis auf Rezept ermöglichen will, findet die Professorin gut. “Die politische Umsetzung wird aber schwierig”, meint sie. Bisher dürfen die Patienten mit Ausnahmegenehmigung ihr Medizinalhanf nicht ins Ausland mitnehmen, können also nicht dorthin reisen. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Der Entwurf sieht zudem die Gründung einer staatlichen Cannabis-Agentur vor. Zum Anbau von Cannabis als Arzneimittel soll es ein Ausschreibeverfahren geben. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gehen seit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes täglich Anfragen zu dem Thema ein. “Die Anfragen stammen hauptsächlich von Einzelpersonen und Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft beziehungsweise Obst- und Gemüsebau und von neu gegründeten Unternehmen”, sagt Behördensprecher Maik Pommer.

Wie viele Cannabis-Rezepte ausgestellt werden könnten, will das Bundesgesundheitsministerium nicht vorhersagen. Nicht alle Ärzte sind der Pflanze gegenüber positiv eingestellt. Der Psychiater Rainer Thomasius hält Cannabis für “kein besonders gutes Medikament” und zählt dafür gleich eine Vielzahl an Gründen auf. “Wir wissen nicht, was die über 400 Wirkstoffe im Körper machen”, sagt der Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Zudem gebe es ein Psychose-Risiko. Die akuten Nebenwirkungen wie Schwindel oder euphorische Zustände könnten bei älteren Menschen zu Stürzen führen.

Davon kann Cannabis-Patient Bernd Vohwinkel nicht berichten. “Wenn ich das Zeug nehme, sehe ich keine bunten Farben und habe auch keine Ausfallerscheinungen”, betont der chronisch kranke Frührentner. “Im Gegenteil – ich kriege dadurch wieder Appetit und Antrieb.” Vohwinkel hofft, dass es in Deutschland ein Umdenken gibt und Hanf aus der kriminellen Ecke geholt wird. “Ich kann nicht verstehen, dass sich so viele schwertun mit der Pflanze, die Jahrhunderte als Heilmittel und Medikament gebraucht wurde.”

Presseschau: Cannabis im Gepäck: US-Moderator lobt deutsche Beamte (Handelsblatt)

Ein US-Moderator, der an Multiple Sklerose leidet, wurde bei der Einreise nach Deutschland mit etwas Cannabis erwischt. Nachdem er nachweisen konnte, dass er dies zu medizinischen Zwecken verwendet, sei er von den deutschen Behörden gut behandelt worden.

Cannabis im Gepäck: US-Moderator lobt deutsche Beamte

Lob von ungewohnter Seite: Ein amerikanischer TV-Moderator ist völlig baff über die professionelle Art und Weise, wie er in Deutschland bei der Einreise behandelt wurde. Aus den USA war er das so nicht gewohnt.

Der amerikanische Talkshow- und Radiomoderator Montel Williams (60) ist nach einem Drogenvorfall am Frankfurter Flughafen voll des Lobes für die deutschen Behörden. Er sei sehr dankbar für die „professionelle und freundliche Behandlung“, die er am Freitag erlebt habe, teilte Williams' Sprecher, Jonathan Franks, der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der an Multipler Sklerose leidende Moderator sei nach einem Flug von New York am Frankfurter Flughafen „kurz“ festgehalten worden, nachdem geringe Mengen Marihuana in seinem Gepäck gefunden worden waren, sagte Franks. Williams habe die als Medizin verschriebene Substanz versehentlich mitgeführt. Nach Prüfung seines ärztlichen Rezepts sei er von den Zollbeamten unverzüglich entlassen worden.

Williams, der seit 1999 an der Krankheit leidet, wurden Franks' Angaben zufolge bei zwei ähnlichen Vorfällen in den USA vorübergehend festgenommen. In Deutschland dagegen sei er als jemand mit einer schweren Krankheit und nicht als Krimineller behandelt worden, so der Sprecher. Williams wollte das US-Außenministerium darum bitten, der deutschen Regierung seinen Dank zu übermitteln. Der TV-Star setzt sich seit längerem für die Zulassung der Droge Cannabis als Medizin ein.