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ACM-Mitteilungen vom 22. Januar 2022

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesregierung und die neue Regierung bildenden Parteien haben durch ihre Personalentscheidungen noch einmal unterstrichen, dass es ihnen mit der Cannabislegalisierung ernst ist – mit der Ernennung von Burkhard Blienert (SPD) zum Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der Ernennung der weiteren für das Thema Drogenpolitik zuständigen Persönlichkeiten.

In einem Gespräch mit der Tagesschau hatte ich betont, dass wir uns wünschen, dass die Interessen der Patienten dabei angemessen berücksichtigt werden. Herr Blienert war wesentlich daran beteiligt, dass die SPD ihre Position zu Cannabis an die gelebte Realität anpasst und hat mit anderen Politikern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion ein richtungsweisendes Positionspapier zu Cannabis als Medizin unterstützt, was uns Hoffnung macht. Die neue drogenpolitische Sprecherin der FDP, Kristine Lütke, die die Nachfolge von Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) in dieser Funktion angetreten hat, hat bereits Kontakt zur ACM aufgenommen, und wir freuen uns auf einen fruchtbaren Austausch. Die Ärztin Dr. Kirsten Kappa-Gonther, eine engagierte Verfechterin für Verbesserungen beim medizinischen Einsatz von cannabisbasierten Medikamenten ist weiter für die Drogenpolitik der Grünen zuständig. Sie hat Verstärkung durch ihre Parteifreundin Linda Heitmann bekommen. Bei der SPD befassen sich wie bisher Dirk Heidenblut und neu Carmen Wegge mit dem Thema.

In dieser Ausgabe findet sich auch ein Interview mit einem Patienten, bei dem die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung veranlasst hatte, weil seine behandelnde Ärztin bei ihm regelmäßig die Höchstverschreibungsmenge für Cannabisblüten von 100 g überschritten hatte. Das ist ein völlig normaler Vorgang, der in meinem ärztlichen Alltag und dem andere Ärzte an der Tagesordnung ist. Wenn jemand 120 g pro Monat benötigt, überschreite ich regelmäßig die Höchtsverschreibungsmenge. Auch bei der Ärztin hat die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass sie die Weiterbehandlung nicht fortführen möchte. Glücklicherweise hat er über einen anderen Kollegen bereits wieder einen neuen behandelnden Arzt gefunden.

Bisher haben sich 31 Personen für die nächste Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater angemeldet. Da wir maximal 18 Personen in einen Kurs aufnehmen möchten, bieten wir wie beim letzten Mal zwei parallel laufende Kurse an. Es sind damit noch 5 Plätze für die zwei Kurse zu jeweils 18 Personen frei. Hier besteht die Möglichkeit, sich online anzumelden.

Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag einstimmig das Cannabis als Medizin-Gesetz verabschiedet. Die Tagesschau liefert auf ihrer Webseite eine erste Bilanz.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Online-Fortbildungsveranstaltung zu Cannabis als Medizin

Im Frühjahr dieses Jahres findet erneut eine Onlinefortbildung zum Thema Cannabis als Medizin statt, die vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main (www.drogenreferat.stadt-frankfurt.de) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) (www.zis-hamburg.de) angeboten wird:

Aktuelle Forschungsergebnisse und praxisorientierte Informationen zur Verschreibung von Medizinischem Cannabis

Mittwoch, 06.04.2022, 16.00 - 19.30 Uhr

Online per Videokonferenz (Zoom)

Dieser Kurs beinhaltet die Vorstellung von aktuellen Forschungsergebnissen und liefert praxisorientierte Informationen zu Cannabis in der Medizin. Die Fortbildung bietet Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion und richtet sich an Apotheker:innen und Ärzt:innen aller ärztlichen Fachgebiete.

Der Onlinekurs wurde von der Landesärztekammer Hessen als Fortbildungsveranstaltungen mit 4 CME-Punkten zertifiziert. Hier finden Sie weitere Informationen.

Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag einstimmig das Cannabis als Medizin-Gesetz verabschiedet. Die Tagesschau liefert auf ihrer Webseite eine erste Bilanz.

Presseschau: Fünf Jahre Cannabis auf Rezept Was bleibt von den Erwartungen? (tagesschau.de)

Die Tagesschau sieht nach 5 Jahren Cannabis als Medizin-Gesetz Bilanz.

Fünf Jahre Cannabis auf Rezept Was bleibt von den Erwartungen?

Vor fünf Jahren machte der Bundestag den Weg frei für Cannabis auf Rezept. Doch Gesundheitssystem und Behörden waren darauf nicht vorbereitet. Wiederholt sich der Fehler?

"Es gibt weltweit kein zweites Molekül, das gleichzeitig schmerzstillend, Übelkeit hemmend, Appetit steigernd, Muskel entspannend, aufheiternd, schlaffördernd, entzündungshemmend, Bronchien erweiternd wirkt." Wenn Franjo Grotenhermen von Cannabis und seinem Wirkstoff THC spricht, klingt es, als könnten Teile der Pharmaindustrie einpacken.

Er ist Arzt und Geschäftsführer sowohl der deutschen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) als auch der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM). "THC ist das Molekül mit dem breitesten pharmakologischen Spektrum. Mit Abstand."

Rezept unter Voraussetzungen

Seit nunmehr fünf Jahren darf er es legal auf Rezept verschreiben, und die Krankenkasse muss zahlen. Der Bundestag gab am 19. Januar 2017 medizinisches Marihuana in Form von Cannabis auf Rezept frei. Ärzte können es schwer kranken Menschen verschreiben, vorausgesetzt, kein anderes Medikament hilft. "Wir schaffen einen wichtigen Schritt, um die Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten zu verbessern", sagte Ingrid Fischbach (CDU), damals parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, vor dem Bundestag. "Wir wollen ihr Leid lindern."

Linderung von Schmerzen

Diese Linderung sollten vor allem chronische Schmerzpatienten erfahren. Multiple Sklerose, Folgeerscheinungen von Diabetes mellitus oder die chronische Darmentzündung Morbus Crohn beispielsweise, aber auch Angst- und Schlafstörungen lassen sich damit behandeln. Ärzte prüfen dabei auch die Vorerkrankungen. Denn Cannabis kann beispielsweise Psychosen verstärken. Zudem muss die Aussicht bestehen, dass sich der Krankheitsverlauf verbessert und schwerwiegende Symptome allein durch medizinisches Cannabis gelindert werden und dass dies keine herkömmliche Alternative leisten kann.

Kosten sind hoch

Ein Teil der Patienten sei tatsächlich mit Standardmedikamenten nicht ausreichend behandelbar, profitiere aber sehr gut von Cannabis, erklärt Grotenhermen. Doch die Kosten für Cannabisblüten sind hoch, da sie nach der Arzneimittelpreisverordnung wie Rezepturarzneimittel behandelt werden.

Die Preise liegen dadurch deutlich über denen anderer Länder, mehr als dreimal so hoch wie etwa in den Niederlanden. Laut GKV schafften cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel und Zubereitungen allein im ersten Quartal vergangenen Jahres einen Brutto-Umsatz in Höhe von 44 Millionen Euro.

Belastung der Krankenkassen

Ärzte verordneten in diesem Zeitraum mehr als 90.000 mal Cannabis auf Rezept. Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Krankenkassen. Grotenhermen berichtet, dass Krankenkassen vor der Kostenübernahme entsprechende Studien zur Wirksamkeit verlangten. Doch wie diesen Wunsch erfüllen?

"Cannabis ist bei 100, 200 Indikationen wie Migräne, chronische Entzündung des Dickdarms, Muskelspastik oder ADHS wirksam. Dann müsste man entsprechend viele große klinische Studien anfertigen, nur um eine zulassungsähnliche Situation zu haben. Dafür reichen die nächsten 20 Jahre nicht", ist sich Grotenhermen sicher. Und zudem fehlten öffentliche Förderungen solcher Studien.

Die unzureichende Studienlage führen auch große Teile der Ärzteschaft an. Zu viele Studien erfüllten wissenschaftliche Standards zu ungenügend. Die Studien, die fundiert seien, lassen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von Cannabis als Schmerzmedikament aufkommen.

"Wirkung nicht überschätzen"

Ärzte wie Dominik Irnich begrüßen Cannabis auf Rezept grundsätzlich. Als Leiter der Schmerzambulanz am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München warnt er aber davor, die Wirkung von Cannabis zu überschätzen. "Es hilft nicht jedem Patienten, und chronischer Schmerz lässt sich auch nicht einfach abstellen. Hier werden die Ergebnisse ein bisschen schöngeredet - vielleicht, weil eine ganze Armada von Herstellern schon bereitsteht. Da geht es auch um sehr viel Geld."

Versorgung hat sich verbessert

Zumindest die Versorgungssituation auf dem medizinischen Cannabismarkt hat sich nach fünf Jahren gebessert: Es gibt mittlerweile etwa 150 verschiedenen Sorten und 60 verschiedene Extrakte aus der Hanfpflanze. Doch noch immer müssen Cannabismedikamente nach Deutschland importiert werden. Der Markt könnte sich wieder verändern: Die Ampel-Koalition will eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einführen, heißt es im Koalitionsvertrag.

Naturprodukt Cannabis

Bleibt dann weniger medizinisches Cannabis übrig? Schließlich ist es ein Naturprodukt: Cannabis-Blüten lassen sich schwer als standardisierte Produkte herstellen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied sagt, dass angesichts der erwarteten Cannabis-Legalisierung sich bereits viele Bauern damit beschäftigten: "Der Hanfanbau ist unter deutschen Ackerbauern ein hippes Thema. Es wird viel darüber diskutiert. Der eine oder andere hat sich schon eingelesen, wie das funktionieren kann mit dem Hanf."

Kosten bleiben

Arzt Grotenhermen glaubt, dass eine Legalisierung auch Patienten helfen könne - je nach Ausgestaltung des Gesetzes. Doch: "Bei einer generellen Legalisierung entfielen die Arztsuche und die Arztkosten. Es bleiben aber die Kosten für die Cannabisprodukte."

Diese könnten bei den Patienten hängen bleiben - die nach seiner Erfahrung häufig arbeitsunfähig sind und von Hartz IV leben. Hier Abhilfe schaffen könnte einerseits eine generelle Verpflichtung der Krankenkassen für eine Kostenübernahme oder die Legalisierung des Eigenanbaus für den persönlichen Bedarf durch Patienten oder deren Betreuer. "So wie das in einigen anderen Ländern bereits heute der Fall ist."

Das Patienten-Interview

Wir dokumentieren hier ein Gespräch der ACM mit einem Patienten, der durch eine Willkürmaßnahme der Strafverfolgungsbehörden seine behandelnde Ärztin und damit seine Therapie mit Cannabis verloren hat. Nach dem Interview hat er möglicherweise durch die Vermittlung eines Kollegen einen neuen Arzt bekommen. Das Interview für die ACM führte Dr. Franjo Grotenhermen.

ACM: Lieber Herr Tobias Rebmann (Name geändert), Können Sie sich bitte kurz vorstellen?

Rebmann: „Mein Name ist Tobias Rebmann (Name geändert). Ich bin 35 Jahre alt und seit meiner Kindheit chronisch krank, durch viele Schicksalsschläge und einem Arbeitsunfall haben sich über die Jahre noch weitere Diagnosen angesammelt. Laut meines Facharztes und meines Stammapothekers habe ich ein sehr komplexes Krankheitsbild durch verschiedene Diagnosen und habe bis jetzt fast alle Medikamente ausprobiert, bis ich bei Temgesic und Cannabis gelandet bin. Seitdem führe ich ein einigermaßen normales Leben. Alle anderen Medikamente hatten nicht den gewünschten Effekt, oder es ging mir damit noch schlechter.

Ich beziehe Frührente und habe durch die Medikation geschafft zur Rente 3 Jahre Zeitungen auszutragen und seit ca. 2 Monaten arbeite ich bei der Drogerie XY, die mich auch übernehme möchte auf 450 EUR Basis. Die Arbeit ist mein einziger Zugang zur Gesellschaft, wenn ich diese wegen fehlender Medikamente nicht mehr ausführen kann, habe ich gar nichts mehr und alles verloren, was ich mir mühsamst legal aufgebaut habe.

ACM: Sie hatten mich per E-Mail kontaktiert und mir berichtet, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Was war der Anlass und wie verlief die Hausdurchsuchung?

Rebmann: Mir wurde gesagt, die Hausdurchsuchung wurde durchgeführt, da ich sehr hohe Dosen an BtmG bekomme (150 Temgesic forte 0,4mg, 110g Cannabisblüten pro Monat plus alle 3 Monate 10g Cannabisblüten extra Bedarf) und da ich wegen BtmG vorbestraft bin, was ewig her ist, und seitdem ist auch nichts mehr passiert, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ich einen Teil meines Cannabis verkauft haben muss, da die nicht glauben, dass jemand so hohe Dosen braucht. Ich bin nur auf Vermutung ohne Beweise her durchsucht worden. Ca. 9 Uhr früh durchwühlten 4 Kripobeamte meine Schuhe vor der Haustüre bis ich aufgemacht habe und gefragt, was das solle. Daraufhin wurde mir der Beschluss vorgelegt und meine Wohnung wegen des Verdachts auf Drogenhandel durchsucht, es wurde offensichtlich nicht richtig durchsucht, sondern nur eine riesige Unordnung gemacht. Dabei hat ein Kripobeamter auch ein Heizungsthermostat von mir kaputt gemacht! Danach wurde ich noch erkennungsdienstlich erfasst, was ich als sehr demütigend empfand. Als einziges wurde mein Handy konfisziert. Ein Polizist hat mir dieses aber ein paar Tage später wieder zurück gebracht und mir mitgeteilt, dass das Verfahren wahrscheinlich zu 99,9 Prozent eingestellt werde, da die Polizei nichts gefunden hat. Komisch, ich habe ja auch nichts gemacht, außer selbst meine Medikamente zu mir genommen. Missbraucht habe ich meine Medikamente auch nicht. Die Anklage wegen Arzneimittelmissbrauch ist aus dem nichts entstanden, auf gut Glück. So kommt es mir vor.

ACM: Seit wann verwenden Sie Cannabis zur Therapie Ihrer Erkrankung und seit wann erhalten Sie das Medikament auf einem Kassenrezept?

Rebmann: Ich verwende Cannabis seit das neue Cannabis auf Rezept Gesetz rausgekommen ist, also 2017. Seit 10.05.2017 bekomme ich Cannabis durchgehend bis jetzt auf Kassenrezept verordnet mit Genehmigung. Zusätzlich brauche ich noch Temgesic forte. Vor 2017 habe ich auch schon Cannabis benutzt wegen meines sehr starken ADHS. Ich konsumiere Cannabis mal mehr mal weniger seit meinem 14. Lebensjahr. Dies ist das einzige Medikament das mein Leben etwas zur Ruhe bringt, alles andere hat versagt bis jetzt, auch bei für meine anderen Beschwerden.

ACM: Sie berichteten mir, dass auch bei Ihrer Hausärztin eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Können Sie uns dazu etwas sagen? Wie hat Ihrer Hausärztin reagiert?

Rebmann: Zeitgleich zu mir wurden auch die Praxisräume meiner behandelnden Ärztin durchsucht und meine Patientenakte mitgenommen. Dies war eine Gemeinschaftspraxis mit 2 anderen Ärzten. Am gleichen Tag rief ich dort an und die Ärztin sagte mir, sie halte zu mir. Zwei Tage später wollte ich wieder anrufen und wurde bis 08.01.2021 vertröstet. Keiner aus der Praxis wollte noch mit mir reden. Am 08.01.2021 erhielt ich einen Brief von der Krankenkasse in dem steht, dass mich meine behandelnde Ärztin von nun an nicht mehr behandeln kann und das war‘s dann. Jetzt stehe ich schuldlos und grundlos ohne Arzt da.

ACM: Welche Konsequenzen hat dieses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden für Sie?

Rebmann: Die Konsequenzen: ich brauchte einen Anwalt für die Akteneinsicht, dem ich bis jetzt erst mal 500 Euro geben musste. Ich habe mit Rente knapp über 1000 Euro monatlich, und alles wird immer teurer. Und durch die Aktion habe ich jetzt auch keinen behandelnden Arzt mehr, der mir meine Medikamente verschreibt. Außerdem bin ich auch körperlich abhängig von Temgesic forte 0,4 mg und das Absetzen wird unweigerlich Entzugserscheinungen hervorrufen. Falls ich keinen Hausarzt finde und nicht weiterhin meine Medikamente bekomme – die Symptome sind schon jetzt schlimmer geworden mit Medikamenten – verschlimmert sich wieder meine PTBS, meine Depressionen, ich bekomme wieder schwere, unerträgliche Schmerzen, das ADHS wird unerträglich, bekomme Angst vor Ärzten, habe Reizdarmsyndrom, jeden Morgen Übelkeit mit zeitweise Erbrechen. Ich verliere meinen Job bei der Drogerie XY, die mich eigentlich übernehmen möchte, ohne Medikamente jedoch kann ich das vergessen. Danach bin ich ein Fall für die Grundsicherung, und mir wurde mein ganzes mühevoll legal aufgebautes Leben durch eine sinnlose Aktion der Staatsanwaltschaft zerstört worden. Was soll ich noch mehr dazu sagen? Mein Leben hat durch die Aktion jetzt schon unweigerlichen, nicht gutzumachende Konsequenzen hervorgerufen, vor allem Schlaflosigkeit, da ich dauernd die Angst habe, das jetzt jederzeit die Kripo meine Wohnung stürmen kann, nur weil ich Cannabis auf Rezept nutze und hohe Dosen davon benötige. Meine Psyche hat durch die Aktion von Staatsanwaltschaft und Kripo erheblichen Schaden genommen. Ich hatte mich davor echt super im Griff, jetzt jedoch geht's mir einfach nur noch jeden Tag schieße und nicht mal die Medikamente erhellen meine Stimmung. Wenn die Medikamente ganz wegfallen sind meine Psyche und mein Körper k.o., da ich dann unerträgliche Schmerzen bekomme. So oder so, der Schaden ist bereits da und kann nur noch schlimmer werden ohne behandelnden Hausarzt.

ACM: Danke für das offene Gespräch.

Schwere Schlappe für Cannabis-Ärzte-Startup Algea Care bei seiner Klage gegen die ACM vor dem Landgericht Frankfurt

Algea Care erlitt am 30. Dezember 2021 eine schwere Schlappe vor dem Landgericht Frankfurt. Das Unternehmen hatte versucht, durch eine einstweilige Verfügung gegen die ACM die weitere Verbreitung einer Pressemitteilung der ACM zu unterbinden. Darin hatte die ACM unter den Titel "Schwere Vorwürfe gegen Cannabisärzte-Startup Algea Care" das Gebaren von Algea Care kritisiert. Die Pressemitteilung der ACM findet sich weiterhin im Internet.

Das Ansinnen von Algea Care zur Unterbindung der Aussagen in der Pressemitteilung der ACM wies die Pressekammer des Landgericht Frankfurt/Main mit aller Klarheit zurück: "Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Dies gilt auch hier." Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Anders hatte bereits im November eine andere "Kammer für Handelssachen" desselben Gerichts gegen Dr. Franjo Grotenhermen entschieden und diesem die Verbreitung der Pressemitteilung untersagt. Es werden nun zwei Verfahren parallel geführt. Die ACM ist zuversichtlich, sich am Ende durchsetzen zu können.

Der ACM-Vorstand findet es befremdlich, dass Algea Care über ihren Anwalt versucht hat, die Verantwortung für mögliche Fehler von sich zu weisen und diese den mit ihnen arbeitenden Ärztinnen und Ärzten in die Schuhe zu schieben. Ganz getreu dem Motto: Was haben wir mit dem Verhalten der Ärzte zu tun, für die wir nur die Abrechnung übernehmen?

Der Anwalt der ACM in dieser Angelegenheit, Rechtsanwalt Eisenberg, hat angeregt, eine Anzeige wegen Betrugs gegen Algea Care bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu erstatten. Rechtsanwalt Eisenberg ist unter anderem bekannt dafür, dass er die Tageszeitung taz vertritt.

Wir dokumentieren hier Auszüge aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 30. Dezember vom 30.12.2021.

Gründe

I.

Die Antragstellerin [Algea Care] nimmt den Antragsgegner [ACM] im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung zweier Äußerungen in einem Artikel in Anspruch. (…)

Der Antragsgegner veröffentlichte am 29.10.2021 durch Dr. Grotenhermen den streitgegenständlichen Artikel auf der von der Nachrichtenagentur dpa betriebenen Internetseite www.presseportal.de. (…)

Auf Antrag der Antragstellerin verurteilte die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main den von der Antragstellerin gesondert in Anspruch genommen Dr. Grotenhermen mit Beschluss – einstweilige Verfügung – vom 17.11.2021 (u.a.) auf Unterlassung der auch hier streitgegenständlichen Äußerungen. (…)

Die Antragstellerin [Algea Care] beantragt:

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

untersagt,

bei Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten:

a) die Unterlassungsgläubigerin verstoße gegen die Gebührenordnung für Ärztinnen und/oder sei dafür verantwortlich;

und/oder

b) die Unterlassungsgläubigerin rechne Leistungen ab, die gar nicht erbracht wurden;

wenn das geschieht wie mit der am 29. 10. 2021 unter der Überschrift

„Schwere Vorwürfe gegen Cannabisärzte-Startup Algea Care“

veröffentlichen Pressemitteilung mit dem Text

(…)

Der Antragsgegner [ACM] beantragt,

den Antrag zurückzuweisen.

Er ist der Auffassung, es bestehe kein Verfügungsgrund. Jedenfalls sei die gesonderte Verfolgung des Antragsgegners und von Dr. Grotenhermen rechtsmissbräuchlich. (…)

II.

Der zulässige Eilantrag ist unbegründet. (…)

1. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin steht keine unzulässige Verdachtsberichterstattung in Rede.

a) die beanstandeten Äußerungen sind keine Verdachtsäußerungen. (…)

Tatsachenbehauptungen sind durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert. Werturteile und Meinungsäußerungen werden dagegen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt. Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist danach, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist. (…)

Nach diesen Maßstäben sind die angegriffenen Äußerungen entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin zwar keine Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen allerdings werden sie in streitgegenständlichen Artikel nicht als bloßer Verdacht geäußert, sondern als aus Sicht des Antragsgegners feststehende Tatsachen dargestellt. (…)

Die als Tatsachenbehauptungen anzusehenden Äußerungen sind als wahr zu betrachten. (…)

Der Antragsgegner hat in der Schutzschrift vom 7.11.2021 und im Schriftsatz vom 30.11.2021 dargetan, dass die Antragstellerin ausweislich von Rechnungen, die sie ehemaligen Patient:innen gestellt hat, gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstoßen und nicht erbrachter Leistungen abgerechnet hat. (…)

Die Antragstellerin ist diesem Vortrag inhaltlich nicht entgegengetreten sie macht lediglich gelten, sie könne mangels Entbindung der vermittelten Ärzte von ihrer Schweigepflicht nicht Stellung nehmen. Auch sieht sie das Vorbringen des Antragsgegners zu Unrecht als Vortrag ins Blaue hinein an.

Eine andere Bewertung ist nicht deshalb geboten, weil die Antragstellerin geltend macht, ihre Geschäftstätigkeit sei auf die Vermittlung und bürokratische Unterstützung der Eigenantwort nicht täglich handeln Ärzte beschränkt, mit denen die Patienten unmittelbar ein Behandlungsvertrag schlossen. Diese seien auch für die Arztrechnungen verantwortlich, die ausdrücklich in deren Auftrag erstellt würden. (…)

Nach zutreffender Auffassung des Antragsgegners kann bei gebotener objektiver Betrachtung nicht von einer reinen Vermittlungstätigkeit ausgegangen werden, bei der die Abrechnung allein in der Verantwortung der behandelnden Ärzte läge. Die Antragstellerin ist nach außen hin nicht eindeutig als (reine) Gebührenabrechnungsstelle (o.Ä.) aufgetreten. Vielmehr hat sie die angeschlossenen Praxen als Standorte Ihres Unternehmens, ihre Leistungen in der „wir“-Form beworben, von „unsere Ärzte“ gesprochen und nach dem unwidersprochenen Vortrag des Antragsgegners Patientenanfragen (u.a.) zu Arztberichten entgegengenommen und selbst beantwortet. Sie muss sich daher bei den kritischen Äußerungen zu Ihrem Unternehmen an dessen Außendarstellung festhalten lassen. (…)

Bei Tatsachenbehauptungen, die – soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können – grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erfasst sind, die Interessenabwägung maßgeblich von ihrem Wahrheitsgehalt ab. Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. (…)

Dies gilt auch hier. Die Antragsgegnerin hat ein berechtigtes Interesse daran, die Allgemeinheit über die als zutreffend behandelten Tatsachen aufzuklären, dass die Antragstellerin nach ihren vorliegenden Unterlagen gegen die GOÄ verstoßen und teilweise nicht erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Wie sich aus dem streitgegenständlichen Artikel selbst ergibt, besteht bei Cannabis-Behandlungen die Gefahr, dass Unternehmen oder Ärzte den Umstand, dass Patient:innen keinen behandelnden Kassenarzt finden und auf eine (privatärztliche) Behandlung angewiesen sind, zum eigenen kommerziellen Vorteil ausnutzen. (…)

Die aufklärende, den Mitbewerber herabsetzende Äußerung muss sich dann nach Art und Maß im Rahmen des erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten.

Letzteres ist hier aber in Bezug auf die allein angegriffenen Äußerungen a) und b) der Fall. Diese sind sachlich formuliert. (…)“

Soweit die Auszüge aus dem Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt.

Presseschau: SPD-Politiker Blienert soll neuer Drogenbeauftragter werden (aerzteblatt.de)

Auch das Deutsche Ärzteblatt berichtete über die Benennung von Burkhard Blienert zum neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

SPD-Politiker Blienert soll neuer Drogenbeauftragter werden

Der SPD-Politiker Burkhard Blienert soll neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung werden. Geplant ist demnach, dass der frühere Bundestagsabgeordnete morgen auf Vorschlag von Bundesge¬sund¬¬heitsminister Karl Lauterbach (SPD) vom Bundeskabinett offiziell ernannt wird. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) heute.

Blienert ist bekannt als Vorkämpfer in der SPD für eine Legalisierung von Cannabis, die die Ampel-koali¬tion nunmehr auf den Weg bringen will. Das Amt hatte zuletzt die CSU-Politikerin Daniela Ludwig inne.

Blienert war Bundestagsabgeordneter in der Großen Koalition von 2013 bis 2017. Er war damals drogen¬politischer Sprecher seiner Fraktion und unter anderem Mitglied im Gesundheitsausschuss. Bei den Wah¬len 2017 und 2021 verpasste Blienert, der Chef des SPD-Kreisverbandes Paderborn ist, den Wieder¬einzug in den Bundestag.

Seitdem arbeitete er bei der AOK Rheinland/Hamburg in Düsseldorf. In seiner Zeit als drogenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hatte sich Blienert einen Namen gemacht, weil er als einer der ersten Sozialdemokraten für einen Kurswechsel seiner Partei in der Drogenpolitik eintrat und die For¬derung nach einer Freigabe von Cannabis erhob.

Presseschau: Carmen Wegge für Cannabis zuständig (Süddeutsche Zeitung)

Die SPD bekommt mit Carmen Wegge eine weitere Verstärkung im Bereich Drogenpolitik.

Carmen Wegge für Cannabis zuständig

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge ist nun Berichterstatterin ihrer Fraktion im Innenausschuss für die Themen Legalisierung von Cannabis, Waffen- und Sprengstoffrecht, Internetkriminalität, Überwachungsinstrumente und -befugnisse, Datenschutz/Informationsfreiheit und das Melderecht sowie im Rechtsausschuss für die Themen Sterbehilfe, Gleichstellung, Gewalt gegen Frauen/Femizide, Frauenquote, Abschaffung des Paragrafen 219 a des Strafgesetzbuches, Regulierung von Plattformen/Netzwerkdurchsuchungsgesetz und ein digitales Gewaltschutzgesetz. Darüber informierte sie jetzt in einer Pressemitteilung. Die Berichterstatter der Fraktionen begleiten die Gesetzesverhandlungen, bringen Änderungsanträge ein und sind Ansprechpartner für Bürger, Verbände, Medien. "Mutig sein, ist das Motto meiner Arbeit als Abgeordnete. Mutig sein bedeutet jetzt, eine neue, progressive Politik zu formulieren und umzusetzen", betont die 32-Jährige, die als Wahlkreisabgeordnete von Starnberg/Landsberg auch für Germering zuständig ist. Am Mittwoch hielt sie ihre erste Rede im Bundestag.

Presseschau: Umsatz von medizinischem Cannabis steigend (aerzteblatt.de)

Trotz der immer restriktiveren Handhabung der Krankenkassen zur Kostenübernahme: die Nachfrage nach cannabisbasierten Medikamenten steigt weiter, wenn auch langsam.

Umsatz von medizinischem Cannabis steigend

Der sich aus den Verordnungen von medizinischem Cannabis ergebende Umsatz steigt weiter. Wie aktuelle Zahlen des GKV-Spitzenverbandes zeigen, betrug der Gesamtumsatz im ersten Halbjahr 2021 89, 76 Millionen Euro bei 184.499 Verordnungen. Im ersten Halbjahr 2020 lag der Umsatz bei 75, 58 Millionen Euro (158.758 Verordnungen).

Im Gesamtjahr 2020 wurden zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 340.165 Verord-nun¬gen für 165, 26 Millionen Euro ausgestellt – diese Zahlen dürften 2021 deutlich übertroffen worden sein.

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Vorausset¬zun¬gen Anspruch auf medizinisches Cannabis. Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabis¬blüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen nach einem bewilligten Kostenerstattungsantrag die Kosten für die Thera¬pie.

Von Januar bis Juni 2021 entfiel der Großteil des Umsatzes auf Cannabisblüten in unverändertem Zu¬stand (33,71 Millionen Euro bei 54.765 Verordnungen). Auf cannabinoidhaltige Stoffe oder Fertigarz¬neimittel in Zubereitungen entfielen 65.370 Verordnungen für 24,38 Millionen Euro. Für Cannabisarz¬neimittel (Canemes, Epidyolex, Sativex) betrug der GKV-Umsatz 21,72 Millionen Euro (39.913 Verord¬nungen).

Wie regionale Abfragen der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zeigen, werden etwa zwei Drittel der beantragten Kostenerstattungen für Cannabis als Arzneimittel von den Krankenkassen bewilligt.

Die Krankenkassen AOK und TK verwiesen auf Nachfrage auf länderübergreifende Zählungen. Demnach wurden bei der AOK Nordost seit 2017 in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen jedes Jahr rund 1.000 Anträge gestellt, darunter auch Mehrfachanträge.

Bewilligt würden momentan rund zwei Drittel (65 Prozent) der beantragten Behandlungen. Die TK be¬rich¬tet für das Jahr 2020 von rund 2.700 Anträgen auf eine Behandlung mit Cannabis, die bundesweit gestellt wurden. Insgesamt 61 Prozent der Anträge wurden demnach positiv beschieden.

In Thüringen wurden seit der Freigabe von Cannabis als Arzneimittel mehr als 2.300 Anträge auf Kos¬tenerstattung gestellt. Bei mehr als 1.400 wurde ein solcher Antrag genehmigt, wie mehrere große Krankenkassen der dpa mitteilten.

Wie der AOK Bundesverband dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mitteilte, stieg die Zahl der An¬träge auf Kostenübernahme für Cannabismedikamente, die in den vergangenen Jahren bei den elf AOKen eingegangen sind, von etwa 8.000 im Jahr 2017 auf etwa 9600 im Jahr 2020. Die Genehmi-gungs¬quote lag über den gesamten Zeitraum seit Einführung der Regelungen bei etwa 60 Prozent.

Presseschau: Cannabis: Rabattverträge zwischen Hersteller und Kassen geschlossen (aerzteblatt.de)

Rabattverträge sind ein im Gesundheitswesen übliches Mittel, um die Kosten zu senken. Einzelne Krankenkassen schließen mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge ab. Viele Wirkstoffe in der Medizin werden von mehreren pharmazeutischen Unternehmen angeboten. Bei einem Rabattvertrag muss die Apotheke dann bei einer Verschreibung eines Medikamentes dem Versicherten das Medikament des Unternehmens abgeben, mit dem seine Versicherung einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Die ACM hat erhebliche Bedenken, ob dies auch bei Cannabisvollextrakten und Cannabisblüten möglich ist, denn es kommt ja nicht nur auf THC und CBD an.

Cannabis: Rabattverträge zwischen Hersteller und Kassen geschlossen

Auf den Abschluss von Rabattverträgen zur Verordnung von medizinischem Cannabis mit der AOK Nordost sowie der IKK Classic wies heute Stada, ein deutscher Pharmakonzern, hin. Die Rabattver-träge sollen zu einer wirtschaftlicheren Patientenversorgung beitragen und den Zugang zu einer canna¬binoidhaltigen Therapie erleichtern.

Mit der AOK Nordost hatte der Konzern einen bereits im Dezember 2021 in Kraft getretenen Rabatt¬ver¬trag für Cannabisvollextrakte abgeschlossen, der seit dem 1. Januar 2022 auch in der Lauertaxe hinter¬legt ist.

Zum 1. Februar 2022 tritt laut Stada nun ein weiterer Cannabisrabattvertrag mit der IKK Classic in Kraft. Beide Verträge schließen die Cannabisvollextrakte der Marke Cannabistada ein, die durch die Tochterge¬sellschaft Stadapharm vertrieben wird.

Stada hatte medizinisches Cannabis unter dem Markennamen Cannabistada bereits im März 2021, zu¬nächst mit vier verschiedenen Cannabisblüten, in den Markt eingeführt. Inzwischen sind auch diverse Vollspektrumextrakte verfügbar, für die die Rabattverträge gelten.

Presseschau: Cannabis im Geschäft: Verkäufer sollen Süchtige erkennen können (aerzteblatt.de)

Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) sollen Verkäufer von Cannabis nach der geplanten Legalisierung Süchtige erkennen können. Was das genau bedeutet, ist bisher unklar. Müssen Apotheker:innen und zukünftige Cannabisladen-Besitzer entsprechende Kurse mit einem staatlich anerkannten Zertifikat besuchen?

Cannabis im Geschäft: Verkäufer sollen Süchtige erkennen können

Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Bundesjustiz-minister Marco Buschmann (FDP) Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: „Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen“, sagte der Minister.

Das könnten beispielsweise Apotheken sein, „aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen“. Eine Voraussetzung könnte eine „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein“. Dadurch würden die Verkäufer in die Lage versetzt, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken“.

Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine Verkaufslizenz sprach sich auch der Ge-schäftsführer des noch jungen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft (BvCW), Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte, wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg bis zur nächsten lizen¬zierten Verkaufsstelle auch in ländlichen Gebieten nicht zu weit sei.

Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwor¬te¬te Buschmann: „Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheits-ministerium (BMG) federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemiebekämpfung alle Hände zu tun hat.“

Für ihn als Justizminister sei klar: „wenn es Shops gibt, die Cannabis legal verkaufen dürfen, dann muss es auch Produzenten geben, die das legal anbauen und vertreiben dürfen“. Bis zu einer im Gesetz festzu¬legenden Höchstgrenze müsse dann für Erwachsene auch der Besitz legal sein. Und Cannabis werde „irgendeiner Form der Besteuerung unterliegen, wie andere Konsumprodukte auch“.

Einen Schwarzmarkt werde es sicher weiterhin geben, so wie es ihn beispielsweise für unversteuerte Zigaretten gebe. Das von Gegnern der Legalisierung gelegentlich vorgebrachte Argument, viele Konsu¬menten würden weiterhin beim Drogendealer kaufen, da er Cannabis unversteuert billiger anbieten könne, ließ der FDP-Politiker nicht gelten. Er gab zu bedenken, „dass in die Preiskalkulation des Dealers auf der Straße auch das Risiko der Strafverfolgung einbezogen werden dürfte“.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu überdenken. Der Konsum von Cannabis dürfe nicht ver¬harm¬lost werden. Zu den Risiken zählten neben der Gefahr der Abhängigkeit und psychischen Erkran¬kungen auch negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen. Für medi¬zinische Zwecke kann Cannabis heute schon genutzt werden.

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(Gesundheit adhoc)

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