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ACM-Mitteilungen vom 3. September 2022

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ACM-Mitteilungen vom 3.9.2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Frage der Legalisierung von Cannabis beantwortet (Bundestagsdrucksache 20/3121). Dabei ging es vor allem um die Frage, wie Cannabis im Lichte der internationalen Drogenkonventionen und der Vereinbarungen innerhalb der Europäischen Union legalisiert werden darf. In der Antwort heißt es, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei, die diese völker- und europarechtlichen Fragen klären soll.

Auf der Rangliste der Absurditäten in der Debatte um die Rechtmäßigkeit der Verwendung von THC-armem Hanf hat die kürzlich durchgeführte Beschlagnahmung eines ganzen Handfeldes von 6-7 Hektar in Schleswig-Holstein nunmehr den bisherigen Spitzenplatz eingenommen. Einige Staatsanwälte und Führerscheinstellen scheinen sich gegenwärtig vermehrt Mühe zu geben, den Menschen, die von Cannabis profitieren, im Vorfeld der geplanten Legalisierung das Leben schwer zu machen.

Jetzt ist es mir selbst passiert: Vor etwa 3 Jahren habe ich eine Patientin mit einem Cannabisextrakt behandelt, der sich jedoch als unwirksam erwies. Kürzlich meldete sich die Patientin erneut, nachdem sie selbst durch einen Zufall festgestellt hatte, dass ihr Cannabisblüten sehr gut helfen. Ich war bisher davon ausgegangen, dass bei der Verwendung eines oralen Extraktes zumindest eine leichte Wirkung auftreten sollte, um davon ausgehen zu können, dass Cannabis wirksam ist und man dann besuchen kann, die Wirksamkeit zu optimieren. Dass ein Extrakt überhaupt nicht hilft, Blüten jedoch sehr gut, ist möglicherweise nicht ganz selten. Auch im Abschlussbericht der Begleiterhebung ist nachzulesen, dass Blüten im Durchschnitt wirksamer sind als Extrakte.

Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Bund erwartet durch Cannabisfreigabe keinen höheren Konsum anderer Substanzen (Deutsches Ärzteblatt)

Über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von CDU/CSU berichtete auch das Deutsche Ärzteblatt.

Bund erwartet durch Cannabisfreigabe keinen höheren Konsum anderer Substanzen

Ein legaler Cannabiskonsum führt nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu einem höheren Kon­sum anderer Betäubungsmittel oder neuer psychoaktiven Stoffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregie­rung auf eine Kleine Anfrage der Union im Bundestag hervor.

Hintergrund der Anfrage ist das Vorhaben der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, den Konsum von Cannabis in Teilen zu legalisieren.

„Durch die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften sollen gerade Personen vom Schwarzmarkt und somit vom Zugang zu anderen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Substanzen ferngehalten werden“, erläuterte die Bundesregierung ihr Vorhaben.

Die Sorgen des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), dass die Schaffung eines Genuss-Cannabis-Marktes die Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis gefährden könnte, teilt die Regierung nicht unmittelbar. Man wolle „diesen Versorgungsaspekt“ im Blick behalten, heißt es in der Ant­wort. Die bedarfsgerechte Versor­gung von Patienten mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis sei ein „wichtiges Anliegen“.

Die Ampel verweist in der Antwort auch darauf, dass andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken erlauben wollen – oder den Verkehr mit Cannabis zu Genuss­zwecken in gewissem Umfang bereits legalisiert haben.

So sehe ein Gesetz vom 18. Dezember 2021 in Malta unter anderem vor, dass nichtkommerzielle Organisatio­nen Cannabis anbauen und an ihre volljährigen Mitglieder ausgeben dürften. Darüber hinaus sei Erwachsenen der private Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen in einer Wohnung erlaubt.

In den Niederlanden ist der Regierung zufolge im Juli 2020 ein Gesetz in Kraft getreten, das den Anbau und Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen eines wissenschaftlichen Modellprojekts erlaubt. Das Modellprojekt soll vier Jahre dauern und werde in einigen Städten beziehungsweise Gemeinden durchgeführt, hieß es.

Luxemburg strebt darüber hinaus eine Liberalisierung des Verkehrs mit Cannabis zu Genusszwecken an. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei im Juni 2022 vom luxemburgischen Kabinett beschlossen worden.

Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Erwachsene im privaten Raum bis zu vier Cannabispflanzen anbau­en dürften. Zudem würden in dem Gesetzentwurf der Konsum sowie der Besitz im privaten Raum geregelt. Der Besitz von geringen Mengen im öffentlichen Raum soll nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten.

Portugal strebt der Antwort zufolge eine Liberalisierung des Verkehrs mit Cannabis zu Genusszwecken an. Seit 2020 werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet.

Presseschau: Ärzte beklagen Wartezeiten beim Antragsverfahren für medizinisches Cannabis (Deutsches Ärzteblatt)

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin kritisiert, dass das Antragsverfahren für eine Kostenübernahme für Cannabis-Medikamente bei den gesetzlichen Krankenkassen zu lange dauert. Insbesondere dauere das Widerspruchsverfahren häufig sehr lang.

Ärzte beklagen Wartezeiten beim Antragsverfahren für medizinisches Cannabis

Für medizinische Cannabinoide ist in Deutschland vor der Verordnung ein Antragsverfahren notwen­dig. Schmerzmediziner beklagten heute die administrativen Hürden als „viel zu hoch“.

Die chronisch kranken Patienten und der behandelnde Arzt müssten mindestens fünf Wochen warten, bis die Krankenkassen über den Antrag entschieden hätten, sagte Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Ge­sellschaft für Schmerzmedizin (DGS).

Im Widerspruchsverfahren dauere es teils sogar Monate. „Dieser Umgang mit schwer kranken Menschen ist inhuman“, kritisierte er heute bei einer Online-Pressekonferenz. Er machte deutlich, dass die Option für Pati­en­tinnen und Patienten, bei denen Standardtherapien ausgereizt seien, „sehr wichtig“ sei.

„Die Bearbeitungszeiten sind zudem abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter“, ergänzte Norbert Schürmann, Vize­prä­sident der DGS. Problematisch sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Kassen keine Unterschiede bei der Schwere der Erkrankungen der antragstellenden Patienten machen müssten.

Der Abschlussbericht der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die vor kurzem veröffentlicht wurde, zeigt, dass von 70.000 Anträgen, rund zwei Drittel (46.000) genehmigt wurden.

Als Indikationen für den Einsatz von medizinischen Cannabinoiden nennt die DGS vor allem chronische Schmerzen, insbesondere neuropathische Schmerzen. Cannabinoide könnten hier als Add-on-Therapie, wenn die Standardtherapien versagen, eingesetzt werden.

Daneben zeigen sich laut Schürmann auch sehr gute Ergebnisse bei palliativen Erkrankungen gegen Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit und Tumorkachexie. Darüber hinaus reduziere Cannabis den Konsum ver­schrei­bungspflichtiger Opioide erheblich und verbessere somit die Lebensqualität der Patienten, wenn diese nicht gut verträglich seien.

Darüber hinaus wies Schürmann darauf hin, dass „Cannabisblüten therapeutisch schwerer steuerbar seien als orale Cannabinoide und ein höheres psychisches Abhängigkeitspotenzial beinhalten“. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren bestehe zudem die erhöhte Gefahr von Psychosen.

Orale Therapien weisen im Vergleich zu Blüten eine längere Halbwertszeit auf. „Das hat bei gleichbleibendem Wirkspiegel den Vorteil, dass wesentlich weniger Nebenwirkungen und besonders weniger ZNS-Störungen auf­treten. Gleichzeitig kann die Schmerzunterdrückung konstant niedrig gehalten werden“, erklärte der Schmerzmediziner.

Um den Abbau bürokratischer Hürden in der Verordnung von Cannabinoiden entgegen zu wirken, hat die DGS nach eigenen Angaben gerade einen Selektivvertrag mit der AOK-Rheinland/Hamburg abgeschlossen, der im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zum Einsatz kommen soll. Dieser sehe eine vereinfachte Verordnung von Cannabispräparaten vor. Die Therapieentscheidung liege ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit den Patienten.

Um sich in den Selektivvertrag einschreiben zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte unter anderem eine 20-stündige Online-Fortbildung absolvieren, inklusive einer Lernerfolgskontrolle. „Alle Vertragspartner haben unterschrieben, allein die praktische Umsetzung steht noch aus“, berichtete DGS-Präsident Horlemann.

Die DGS setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Expertise der Verordner über den Einsatz von Cannabis in der Medizin durch mehr Fortbildung gesteigert wird. Die Expertise sollte zudem über alle Fachbereiche verteilt sein, aktuell verordnen vor allem Neurologen und Schmerzmediziner Cannabinoide.

„Wir müssen aber auch vor allem Hausärzte und Palliativmediziner mit ins Boot holen“, betonte Horlemann. Zudem interessierten sich viele junge Ärztinnen und Ärzte für die Einsatzmöglichkeiten von Cannabis in der Medizin.

Veranstaltungen

Veranstaltungen des Drogenreferats der Stadt Frankfurt als Videokonferenzen

10.September 2022

Cannabis – Eine Pflanze sorgt für Diskussion

Drogenreferat der Stadt Frankfurt

14. September 2022

Cannabis – Möglichkeiten medizinischer Anwendung, auch in der Psychiatrie?

Webinare des Zentrums für Cannabismedizin

Sonntag, 11. September 2022 um 15:00 bis 17:00 Uhr

Cannabis als Medizin und Führerschein

Sonntag, 9. Oktober 2022 um 15:00 bis 17:00 Uhr

Kostenübernahmeantrag und Widerspruch

Sonntag, 13. November von 15:00 bis 17:00 Uhr

Die Therapie mit Cannabis und Cannabinoiden

12.September 2022 in Dortmund

Medizinisches Cannabis in der GKV Quo vadis in der Versorgung nach der Begleiterhebung?

23. September 2022 in Berlin

Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin

20. und 21. Oktober 2022 in Basel/Schweiz

Cannabinoid Conference 2022

Kongresssprache: Englisch, mit Simultanübersetzungen ins Deutsche und Französische. Dies ist eine einmalige Chance, einen IACM-Kongress zu besuchen, auch wenn man nicht gut Englisch spricht

Einige weitere Meldungen der vergangenen Tage

Legale Cannabis-Plantage im Kanton Aargau für Basler Apotheken (Badische Zeitung))

Tilray treibt weltweite Cannabisforschung weiterhin voran (Apotheke Adhoc)

Anlagebetrug mit Cannabis? (Frankfurter Allgemeine)

Dauerbrenner Cannabis (Pharmazeutische Zeitung)

CannaFix-ID® THC/CBD Schnelltest im neuen Slim Case (Apotheke Adhoc)