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ACM-Mitteilungen vom 25. Februar 2018

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Liebe Leserin, lieber Leser,

am 22. Februar wurden im Deutschen Bundestag Anträge von FDP, Bündnis 90/die GRÜNEN sowie der Linksfraktion zum Thema Cannabis behandelt, die sich auf den Freizeitkonsum bezogen. Einige Redner gingen jedoch auch auf das gegenwärtige Gesetz zu Cannabis als Medizin ein und wiesen auf Unzulänglichkeiten der dadurch geschaffenen Situation für Patienten und Ärzte hin. Wir können auf Nachbesserungen hoffen und sollten nicht dabei nachlassen, Bundestagsabgeordnete auf konkrete Schwierigkeiten hinzuweisen.

Nach einer Umfrage befürworten 53 % aller Ärzte eine generelle Legalisierung von Cannabis. Allerdings ist diese Umfrage nicht repräsentativ. Der reale Anteil wird kleiner sein. Man kann aber davon ausgehen, dass die meisten Ärzte zumindest eine therapeutische Anwendung von Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten befürworten.

Wenn es dennoch gegenwärtig für Patienten so schwierig ist, einen Arzt zu finden, so liegt dies vermutlich nicht an der grundsätzlichen Ablehnung einer solchen Therapie, sondern an der mit der gegenwärtigen Gesetzeslage verbundenen Bürokratie und möglichen Strafzahlungen (Regresse) beim Einsatz solcher Präparate. Daran können wir in den kommenden Monaten weiter arbeiten.

Am 15. Februar 2018 hat sich die Bezirksregierung Arnsberg postalisch bei mir gemeldet, mit der Fragestellung, ob ich angesichts meiner Erkrankung noch die gesundheitliche Eignung besitze, weiterhin als Arzt tätig sein zu dürfen. Zudem sei ein Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig. Konkret heißt es in dem Schreiben:

„Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen,

gem. § 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe ist die Bezirksregierung die zuständige Behörde für die Durchführung u.a. der Bundesärzteordnung (BÄO). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn nachträglich die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes weggefallen ist.

Im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde ich auf Sie aufmerksam. So habe ich in dem im Internet veröffentlichten Infoblatt für ihre Patienten gelesen, dass Sie aufgrund ihrer eigenen schweren Erkrankung keine Kassenzulassung besitzen. Nach diesem Hinweis bin ich als zuständige Approbationsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes noch gegeben ist. Auf den ebenfalls im Internet zu finden Bildern ist zu sehen, dass Sie offensichtlich nur noch im Liegen arbeiten können.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob und wie Sie z.B. Untersuchungen oder im Notfall Reanimationen durchführen können.

Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitte ich Sie daher um Ihre Stellungnahme.“

Angesichts der Tatsache, dass es viele behinderte Ärzte gibt, darunter auch solche mit Querschnittslähmung, die keine Reanimation (Wiederbelebung) durchführen können, und die zunehmende Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Politik gegenüber der Diskriminierung von Behinderten bin ich auf die weitere Entwicklung gespannt. Natürlich werde ich die Leser der ACM-Mitteilungen auch auf die Hintergründe des neuen Ermittlungsverfahrens gegen mich, dessen Gründe mir bisher nicht bekannt sind, auf dem Laufenden halten.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Senioren befürworten medizinisches Cannabis (Aponet.de)

Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, unterscheiden sich in vielfältiger Hinsicht von Freizeitkonsumenten, unter anderem in der Altersstruktur.

Senioren befürworten medizinisches Cannabis

Wer an Cannabis denkt, verbindet dies häufig mit einem eher jüngeren Publikum. Bei medizinischem Cannabis liegt er dabei falsch: Der typische Interessent ist älter und tendenziell weiblich. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage unter rund 1.000 Bundesbürgern.

Seit März 2017 darf Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Kassenrezept verordnet werden (aponet.de berichtete). 74 Prozent der deutschen Bürger sehen diese Gesetzesänderung positiv, bei den älteren Menschen ist die Akzeptanz sogar noch größer: So bewertet die Gruppe der 50- bis 60-Jährigen die Nutzung von medizinischem Cannabis zu 85 Prozent positiv, die der 60- bis 69-Jährigen immer noch zu 78 Prozent. Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt der Wert bei 68 Prozent, bei den 30- bis 39-Jährigen bei 63 Prozent. Frauen sind insgesamt betrachtet aufgeschlossener: 78 Prozent beurteilen die Gesetzesänderung positiv, bei den Männern sind es 71 Prozent.

Neben der großen Akzeptanz von medizinischem Cannabis bei der älteren Generation zeigt eine aktuelle Studie, die im Februar 2018 im "European Journal of Internal Medicine" publiziert wurde, auch den therapeutischen Nutzen in dieser Altersgruppe. An der Studie nahmen 2.736 Patienten über 65 Jahren mit chronischen Schmerzen (67 Prozent) und Krebserkrankungen (61 Prozent) teil. Im Durchschnitt waren sie 74,5 Jahre alt. Untersucht wurde, ob Cannabis die Schmerzen über sechs Monate reduzieren konnte. 94 Prozent der Teilnehmer berichteten eine deutliche Verbesserung: Im Mittel verringerten sich die Schmerzen auf einer Skala von 0 bis 10 von 8 auf 4. Ebenso konnte bei 18 Prozent der Studienteilnehmer die Einnahme von Opioiden entweder vollkommen eingestellt oder deutlich reduziert werden.

Die Studie wurde von der Spektrum Cannabis GmBH in Auftrag gegeben, einem Importeur, Hersteller und Großhändler von medizinischen Cannabisprodukten. "Wir beobachten derzeit eine stark steigende Nachfrage nach medizinischem Cannabis", sagt Dr. Pierre Debs, Geschäftsführer bei Spektrum Cannabis. "Seit der Gesetzesänderung im März haben sich die Erstattungsanträge bei den Krankenkassen mehr als verzehnfacht, es wurden über 13.000 Anträge gestellt", so Debs. Vorher hätten weniger als 1.200 Deutsche eine Ausnahmeerlaubnis für medizinisches Cannabis gehabt.

Presseschau: Jeder zweite Arzt befürwortet Cannabis-Legalisierung (Deutsche Apotheker Zeitung)

In einer nicht repräsentativen Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (ÄND) sprachen sich mehr als die Hälfte aller Ärzte für eine generelle Legalisierung von Cannabis aus. Wenn auch die reale Zahl sicherlich geringer ist, so zeigen die Ergebnisse doch, dass Cannabis auch für viele Ärzte kein rotes Tuch mehr darstellt. Wir können auf eine zunehmende Offenheit beim medizinischen Einsatz zählen.

Jeder zweite Arzt befürwortet Cannabis-Legalisierung

Einer aktuellen Online-Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (ÄND) zufolge sehen 53 Prozent von über 800 befragten Haus- und Fachärzten eine Legalisierung von Cannabis als den richtigen Schritt an. Die Beschränkung des Konsums auf die medizinische Anwendung möchten 36 Prozent der Mediziner beibehalten. Für ein komplettes Cannabis-Verbot haben sich zwölf Prozent der Teilnehmer ausgesprochen.

Im Rahmen einer kurzfristigen Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (ÄND) haben 53 Prozent der befragten Ärzte für eine Cannabis-Legalisierung gestimmt. Der Hintergrund der Ärzteumfrage war die öffentliche Debatte um die aktuelle Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Cannabis zu legalisieren. An der deutschlandweiten Online-Umfrage haben seit dem vergangenen Dienstag innerhalb von 24 Stunden 858 Haus- und Fachärzte teilgenommen. Aus den Freitext-Antworten der Teilnehmer war zu entnehmen, dass die Legalisierungs-Befürworter die Cannabis-Freigabe allerdings an Bedingungen knüpfen würden. Genannt werden unter anderem strenge Aufsicht, Qualitätskontrollen sowie ausreichende Aufklärungs- und Beratungsangebote. Einzelstimmen schlagen die Apotheke als geeignete Abgabestelle in ihren Ausführungen vor.

12 Prozent der Ärzte möchten Cannabis verbieten

Die derzeitige Beschränkung des Konsums auf die medizinische Anwendung nach ärztlicher Verordnung bleibt für 36 Prozent der Umfrageteilnehmer nach wie vor der richtige Weg. Nur zwölf Prozent der befragten Mediziner haben sich für ein komplettes Cannabisverbot ausgesprochen. Die Gegner einer Legalisierung führen in erster Linie gesundheitliche Argumente ins Feld: Die Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit durch dauerhaften Cannabiskonsum wird ebenso genannt, wie die Schädigung der Lunge sowie die Entwicklung von Psychosen.

Bundesärztekammer lehnt Cannabis-Freigabe ab

Den Anlass für die ÄND-Umfrage bildete die öffentliche Debatte um die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Der BDK hatte vor wenigen Tagen vorgeschlagen, das Cannabisverbot aufzuheben. „Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man akzeptieren", erklärte BDK-Chef André Schulz der Bild-Zeitung.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht das wiederum anders. „Cannabis zu erlauben, wäre ein fatales Signal“ sagt ihr Vorsitzender Rainer Wendt zu Focus Online. Nach Angaben der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) ist die Bundesärztekammer (BÄK) mit der Idee des BDK ebenfalls nicht einverstanden. „Kiffen ist kein harmloses Freizeitvergnügen“, betont Erik Bodendieck, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“ der BÄK gegenüber der NOZ.

Parteien bewerten BDK-Vorschlag unterschiedlich

In der Politik hat das Thema Cannabis-Freigabe erneut Fahrt aufgenommen. Die Linksfraktion im Bundestag begrüßt die Forderung des BDK und will ein Ende des Cannabis-Verbots in Deutschland durch eine fraktionsübergreifende Initiative erreichen. „Ziel muss es sein, die Kriminalisierung der Konsumenten zu beenden, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren sowie den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung zu verbessern“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Jan Korte am vergangenen Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Gemeinsam mit den Grünen hatten die Linken bereits Ende Janaur ihre Zustimmung zu dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, Cannabis in kontrollierten Modellprojekten freizugeben, signalisiert. Mindestens eine weitere Fraktion müssten die Linken und Grünen jedoch von ihrem Vorhaben überzeugen, um im Falle einer Abstimmung eine Mehrheit zu erlangen.

Die Union ist von dem Vorschlag des BDK nach Angaben der Frankfurter Rundschau nicht überzeugt. „Unser Kampf gegen illegale und harte Drogen wird nicht leichter, wenn wir eine Einstiegsdroge legalisieren“, sagte der Vize-Vorsitzende für den Bereich „Innen und Recht“ der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), der Zeitung.

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hatte nach Angaben der Zeitung „Welt“ der BDK-Forderung zur Cannabis-Legalisierung eine klare Absage erteilt. „Ich werde nicht tatenlos dabei zuschauen, wie Jugendliche im wahrsten Sinne des Wortes ihre Zukunftsperspektiven verkiffen", sagte Mortler der „Welt".

Bundestag: Neue Vorstöße zum Umgang mit Cannabis beraten

Anträge der FDP für Cannabis-Modellprojekte und der Linken, den Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf zu erlauben, sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Cannabiskontrollgesetz standen am Donnerstag, 22. Februar 2018, im Zentrum einer 45-minütigen Debatte. Alle drei Vorlagen wurden anschließend zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Neue Vorstöße zum Umgang mit Cannabis beraten

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Ist Hanf das medizinische Wunderkraut? (Frankfurter Allgemeine)

Cannabis als Arznei – Ein Blick hinter die Kulissen der Produktion (BZ-Berlin)

Viele Deutsche finden Kiffen "eher gefährlich" (n-tv)

45-jähriger Delmenhorster muss wegen Eigenanbaus in Haft (NWZ Online)

Marihuana als Schmerzmittel genutzt – Gericht verlangt offizielle Therapie mit Medizinprodukt (Husumer Nachrichten)

Joint statt Alkohol: Immenstädter baut Cannabis an, um vom Trinken wegzukommen (all-in.de)

„Krankenkassen sind Saboteure“ (Apotheke-Adhoc)

Erst Cannabis auf Rezept, jetzt Legalisierung? (Apotheke-Adhoc)

Das Geschäft mit dem Gras (Deutschlandfunk)

Parlamentarischer Streit über Freigabe von Cannabis (Biermann-Medizin)

"Ich halte das für unverantwortlich" (Spiegel Online)

Cannabis-Substanzen auf Rezept (Kurier.at, Österreich)

Kolba: Liberalisierung von Cannabis in der Medizin (ots.at, Österreich)