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ACM-Mitteilungen vom 24. März 2018

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bereitet eine Petition zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit Cannabis vor. Der Vorstand hat nun den folgenden Text der Petition beschlossen:

„Der Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.“

Wie bei der erfolgreichen Petition im Jahr 2014 werde ich die Petition einreichen und hoffe auf zahlreiche Unterstützung, um auch diese zweite Petition zum Erfolg führen zu können.

Es war der ACM seit ihrer Gründung im April 1997 immer wichtig, niemanden zurückzulassen, niemanden, der Dronabinol benötigt, niemanden, der Sativex benötigt, niemanden, der Cannabisblüten benötigt, und niemanden, der weiterhin keine legale Möglichkeit zur Behandlung mit Cannabis-Medikamenten findet. Wir müssen heute feststellen, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes viele Patienten aus dem System herausfallen und weiterhin auf illegale Quellen angewiesen sind.

So heißt es zwar in der Begründung der Petition: „Der Petent und die Unterzeichner würdigen die Verbesserungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, die durch die Verschreibungsfähigkeit von Dronabinol seit 1998, die Möglichkeit von Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisblüten seit 2007, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex® im Jahr 2011 und Canemes® im Jahr 2017 geschaffen wurden, und insbesondere die Gesetzesänderungen vom 19. Januar 2017, die am 10. März 2017 in Kraft traten, ausdrücklich. Viele Patienten erhalten seither eine Therapie mit Dronabinol, Sativex®, Canemes®, Cannabisextrakten und Cannabisblüten, und die Kosten der Behandlung werden von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.“

Kritisch heißt es aber auch in der Begründung, die wir in der kommenden Ausgabe der ACM-Mitteilungen vollständig vorstellen wollen: „Viele Patientinnen und Patienten sind jedoch nach der gegenwärtigen Rechtslage trotz ärztlicher Befürwortung einer Therapie mit Cannabis weiterhin von einer entsprechenden Behandlung ausgeschlossen. Es gibt allerdings heute keinen überzeugenden Grund mehr, Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung benötigen, zu kriminalisieren. Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.“

Durch eine Kleine Anfrage des neuen drogenpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke gibt die Bundesregierung erstmals Auskunft über die Entwicklungen im ersten Jahr der Gesetzesänderung. Dieses Dokument bestätigt, dass bereits viel erreicht wurde, aber noch viel zu tun ist.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Fortbildung zu Cannabis als Medizin in Österreich

Die CAM lädt zu einer weiteren Fortbildung zum Thema Cannabis als Medizin ein. Die Fortbildung findet am Samstag, 5. Mai im Grillparzerhaus/Literaturmuseum in Wien statt.

Fortbildung in Österreich

Bundesregierung zum Import von Medizinalcannabisblüten und den Anbau von Cannabis in Deutschland

Am 15. März 2018 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des drogenpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke, Niema Movassat, und weiterer Abgeordneter der Fraktion mit dem Titel „Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabis-Agentur“ (Bundestagsdrucksache 19/1230). Darin geht es um Anträge und Genehmigungen für den Import von Cannabisblüten, den geplanten Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland, die Begleiterhebung im Rahmen der Verschreibung von Cannabis-Medikamenten, die Versorgungssituation mit Medizinalcannabisblüten in Deutschland sowie den Import von Cannabisblüten aus Israel.

Import von 2125 kg Cannabisblüten genehmigt

Nach Angaben der Bundesregierung haben 11 Antragsteller seit dem 7. September 2017 die Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr von Cannabis für medizinische Zwecke bei der Bundesopiumstelle beim BfArM beantragt. Drei Anträge mit einem Gesamtvolumen von 2125 kg, die die Sorten des niederländischen Herstellers Bedrocan sowie des kanadischen Herstellers Peace Naturals betreffen, wurden genehmigt.

Das Volumen der Anträge zum Import von Cannabisblüten ist deutlich gestiegen

Seit dem 7. September 2017 haben 6 Erlaubnisinhaber ein oder mehrmals die Erhöhung der vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) festgesetzten Jahreshöchstmengen an Cannabisblüten beantragt. Diese beantragten Jahreshöchstmengen liegen bei 21.300 kg (21 t und 300 kg). Dabei handelt es sich um Sorten des holländischen Unternehmens Bedrocan sowie mehrerer kanadischer Unternehmen (Aurora, Tweed, Peace Naturals, etc.).

Vergabeverfahren für den Anbau von Cannabis in Deutschland noch nicht abgeschlossen

Die Bundesregierung plant weiterhin, dass der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland ab 2019 erfolgen kann. Aufgrund gerichtlicher Verfahren gegen die Kriterien der Vergabe habe die Zuschlagserteilung jedoch noch nicht erfolgen können.

Bisher wenige Daten in der Begleiterhebung

Nach einem Jahr der Therapie oder nach Abbruch der Therapie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung müssen Ärztinnen und Ärzte dem BfArM Daten zur Begleiterhebung übermitteln. Bisher sind 398 gültige Datensätze übermittelt worden (Stand 6. März 2018), also alles zu Patienten, bei denen die Therapie abgebrochen wurde. Dabei handelt es sich in 68 % der Fälle um Schmerzpatienten.

Anträge auf Kostenübernahme im ersten Halbjahr in 57 % erfolgreich

Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten des Gesetzes (Schreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vom 29.9.2017) wurden von rund 12.000 gestellten Anträgen auf Kostenerstattung eines Cannabis-Medikamentes rund 6800 Anträge genehmigt. Das entspricht einer Genehmigungquote von 57 %.

Daten zur Verschreibung über die gesetzlichen Krankenkassen liegen bisher nur bis Juni 2017 vor

Nach Informationen der gesetzlichen Krankenversicherungen wurden die meisten Rezepte im Juni 2017 für Sativex, gefolgt von Dronabinol (Cannabis-haltige Zubereitungen), gefolgt von unverarbeiteten Cannabisblüten verschrieben. In diesem Monat (Juni 2017) wurden insgesamt etwa 8000 Packungen Sativex, Dronabinol, Cannabisblüten oder andere Cannabis-Präparate verschrieben.

Dies bezieht sich wohl gemerkt nur auf Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Import von Cannabisblüten aus Israel in der Schwebe

Eine endgültige Entscheidung der israelischen Regierung über den Export von medizinischem Cannabis aus Israel steht noch aus. Der zuständige Ausschuss des israelischen Parlaments unterstütze allerdings die Position des israelischen Landwirtschaftsministers in Bezug auf die große Bedeutung des Exports für die israelische Landwirtschaft.

Presseschau: Cannabis: Nur 57 Prozent der Anträge genehmigt (Pharmazeutische Zeitung)

Die Pharmazeutische Zeitung berichtete über die Antwort der Bundesregierung vom 15. März auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Cannabis: Nur 57 Prozent der Anträge genehmigt

Im ersten halben Jahr nach Einführung der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis auf Rezept sind bei den Kassen 12.000 Anträge auf Versorgung eingegangen – davon wurden aber lediglich rund 6800 auch bewilligt. Dies berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Bei der Genehmigungsquote von 57 Prozent sei jedoch zu berücksichtigen, dass für einige Genehmigungen zwei Anträge erforderlich waren, da der erste zunächst abgelehnt worden war.

Den Angaben des GKV-Spitzenverbands zufolge, der Ende September 2017 dem BMG einen Bericht zur Versorgungssituation mit Cannabismedikamenten übermittelt hat, entfällt die Mehrzahl der Anträge auf das Therapiegebiet Schmerz. Detaillierte Aufschlüsselungen nach dem Genehmigungsverhalten der Kassen in den einzelnen Bundesländern seien mangels belastbarer Daten nicht möglich, so das BMG. Auch gebe es keinen Mittelwert für die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von Cannabisblüten. Diese werde von den Kassen als schwankend dargestellt.

Seit März 2017 können sich Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Cannabisarzneimittel auf Kosten der Krankenkassen verschreiben lassen. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften geregelt. Bedingung ist, dass der verordnende Arzt die Therapie als notwendig begründet. Die Kostenübernahme muss von den Kassen jeweils vorab genehmigt werden.

Die Linkspartei kritisiert die hohe Zahl der Antragsablehnungen. Einer ärztlichen Verschreibung sollte nur in außergewöhnlichen Fällen eine Überprüfung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen zwischengeschaltet sein, betonte der drogenpolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, auf Anfrage der PZ. «Wenn ein Arzt es für sinnvoll hält, Cannabis als Medizin zu verschreiben, ist wie bei anderen Medikamenten diese Therapie von den Kassen zu akzeptieren.»

Presseschau: Linke: Bundesregierung hat sich beim Medizinalhanf verkalkuliert (Deutsche Apotheker Zeitung)

Bereits heute überschreitet der Bedarf an Medizinalcannabisblüten deutlich die Annahmen der Bundesregierung für den Bedarf in den kommenden Jahren.

Linke: Bundesregierung hat sich beim Medizinalhanf verkalkuliert

Die Liefersituation zu medizinischem Cannabis ist angespannt. Die Bundestagsfraktion der Linken fordert in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung nun einen Überblick über die aktuelle Versorgungslage. Zudem interessiert sich die Linksfraktion dafür, ob der Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland wie geplant 2019 beginnen könne. Zwischen der medizinischen Anwendung und dem Freizeitkonsum unterscheiden die Linken deutlich – so soll Letzterer im Falle einer möglichen Legalisierung in Cannabis Clubs stattfinden.

Seit einem Jahr ist Cannabis als Medizin in Ausnahmefällen verschreibungs- und erstattungsfähig. Da die Menge an Cannabis-Rezepten die ursprünglichen Erwartungen der Gesetzgeber übertrifft, leiden Apotheken und Patienten immer wieder unter Lieferengpässen. Bisher wird der Bedarf, wenn auch unzureichend, durch Importe aus den Niederlanden und Kanada gedeckt. Für die Erteilung von Importgenehmigungen ist in Deutschland die Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.

Nadelöhr Cannabisagentur

Die Bundestagsfraktion der Linken nimmt in ihrer aktuellen Kleinen Anfrage in sieben Teilfragen Bezug zu der angespannten Liefersituation. „Die Versorgungssituation ist extrem schlecht. Schon vor der gesetzlichen Neuerung des Cannabismedizingesetzes war sie das und mit dem Anstieg der Nachfrage durch die neue Gesetzeslage hat sie sich noch weiter angespannt. Die Bundesregierung bestreitet auch gar nicht, dass es Lieferengpässe gibt, “ schildert Niema Movassat, der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, gegenüber DAZ.online.

In ihrer Anfrage möchten die Linken wissen, wie viele Anträge auf Erteilung von Importerlaubnissen, bei der Cannabisagentur des BfArMs eingegangen sind. Zudem fragen die Linken, wie viele Inhaber einer Cannabis-Importerlaubnis als Reaktion auf den steigenden Bedarf beantragt haben, ihre Einfuhrmengen zu erhöhen. „Das Gesetz ist gerade mal ein Jahr in Kraft und die Patientenzahl steigt und steigt weit über die früheren Erwartungen hinaus. Die Bundesregierung hat sich massiv verkalkuliert. Sie muss einen erheblich höheren Produktionsumfang anvisieren. Nichts ist für Patienten dramatischer, als dass sie nicht an ihr verschriebenes Medikament kommen“, erklärt Movassat.

Zudem fragt die Linksfraktion, ob der Bundesregierung bekannt ist, ob inzwischen auch Israel als Importland in Frage kommen könnte. Zur Erklärung: Nach Informationen der Antwort vom 22. September 2017 der Bundesregierung auf eine vorangegangene Anfrage der Linken, hatte im vergangenen Jahr eine interministerielle Kommission in Israel eine Empfehlung für den Export von medizinischem Cannabis gegeben. Bisher war die endgültige politische Entscheidung Israels über die Kommissionempfehlung offen.

Ausschreibungsverfahren wegen Klage gestoppt

Eigentlich war es von Seiten der Bundesregierung geplant, dass ab 2019 der Anbau von Medizinalhanf auch in Deutschland möglich werden sollte. Die deutsche Cannabisagentur, die neben dem Hanf-Import auch den Anbau regelt, hatte im vergangenen Jahr ein Ausschreibungsverfahren für den Zeitraum 2019 bis 2022 gestartet. Geplant war ein Produktionsumfang von insgesamt 6600kg für diese vier Jahre.

Allerdings pausiert derzeit das Ausschreibungsverfahren. Denn mehreren Medienberichten zufolge hat das süddeutsche Unternehmen Lexamed, das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens eine Absage erhielt, gegen das BfArM geklagt. Aus Sicht des Unternehmens seien die Anforderungen im Bewerbungsverfahren zu hoch gewesen. Das Verfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf ist noch nicht abgeschlossen. Die Linken fragen deshalb, ob nach Einschätzung der Bundesregierung der Starttermin für den deutschen Cannabis-Anbau angesichts des laufenden Klageverfahrens noch realistisch sei. Und falls nicht, wollen die Linken wissen, welche Rückschlüsse die Bundesregierung daraus zöge.

Hohe Anforderungen des BfArMs

Movassat befürchtet negative Konsequenzen für Cannabis-Patienten, sollte der Anbau in Deutschland nicht wie geplant ab 2019 starten können: „Die Versorgungssituation würde sich dann noch weiter verschärfen, die Preise würden dann noch massiver durch die Decke gehen. Schon heute sind die Preise in den Apotheken circa doppelt so hoch wie auf dem Schwarzmarkt. Dabei muss man sich auch vor Augen führen, dass die Zahl der Anträge und damit die Nachfrage von Jahr zu Jahr wohl ansteigen wird. Denn es wird damit zu rechnen sein, dass die Vergabepraxis nach einer gewissen ‚Eingewöhnungsphase‘ mit den neuen Regeln eher steigt. Deshalb muss der Cannabisanbau in Deutschland schnellstmöglich vorangetrieben werden“.

Niema Movassat kann die Beweggründe des Unternehmens Lexamed für seine Klage allerdings nachvollziehen. „Die Bundesregierung hat meines Erachtens zu hohe Anforderungen an die Erfahrung der Bewerber mit dem Anbau von Cannabis festgesetzt. Die hohen Anforderungen haben den allergrößten Teil der Bewerber ausgeschlossen. Für diese strengen Anforderungen muss sich die Bundesregierung nun vor Gericht rechtfertigen“, erläutert der drogenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag.

Wie steht es um die Versorgung?

Neben den auf die Zukunft ausgerichteten Fragestellungen, interessieren sich die Linken auch für den Ist-Stand der Versorgung der Cannabis-Patienten. In dem Zusammenhang fragen sie nach dem Stand des Versorgungsberichts des GKV-Spitzenverbandes nach §31 Absatz 6 SGBV zu Cannabismedizin. Diesen Versorgungsbericht hatte die Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 22. September 2017 bereits für Ende September 2017 angekündigt. Außerdem möchte die Linksfraktion wissen, wie viele Begleiterhebungen zur Cannabistherapie, gegliedert nach Diagnosen, gemäß § 31 Absatz 6 SGBV bisher beim BfArM eingegangen sind.

Freizeitanwendung in Cannabis Clubs

Die Linken differenzieren beim Cannabis klar zwischen dem medizinischen Einsatz und der Freizeitanwendung, die ihrer Meinung nach legalisiert werden sollte. Die Produktion und Abgabe als Arzneimittel beziehungsweise Genussmittel sollte aus Sicht der Linken präzise voneinander getrennt ablaufen.

„Wir streiten als LINKE für eine Legalisierung von Cannabis. Wir wollen, dass Erwachsene an sauberes Cannabis, frei von Verunreinigungen, gelangen. Dafür ist es notwendig, dass Cannabis in zertifizierten Cannabisfachgeschäften verkauft wird. Als LINKE haben wir vorgeschlagen, Cannabis Clubs einzurichten. Hier wird für die Mitglieder Cannabis angebaut, eine Gewinnerzielungsabsicht darf nicht bestehen. Nur Volljährige haben Zugang und der Vorstand muss seine Sachkunde für den Anbau von Cannabis nachweisen können. Was einen Verkauf von Cannabis durch Apotheken ohne Rezept angeht: Da bin ich skeptisch. Apotheken sollten kein Drogentreffpunkt werden. Außerdem halten sich auch Kinder und Jugendliche in Apotheken auf“, begründet Movassat.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Cannabis: Mediziner beklagen große Unsicherheiten (apotheke adhoc)

Praxisleitlinie Cannabis: Diese Indikationen sind möglich (Ärzte Zeitung)

Der Arzt, dem die Cannabis-Patienten vertrauen (Süddeutsche Zeitung)

Autofahren: Das müssen Cannabis-Patienten beachten (Pharmazeutische Zeitung)

Cannabis-Patienten gründen Selbsthilfegruppe (RP Online)

Cannabis-Importe nach Deutschland legen deutlich zu (Handelsblatt)

Gladbecker Arzt will über Cannabis in der Medizin aufklären (WAZ)

Zweifel an der Wirksamkeit von Cannabis gegen Krebs (Kompakt Onkologie)

Tilray® formt strategische Allianz mit führendem Pharmaunternehmen in Kanada (Wallstreet Online)

Dronabinol-Workshop: Cannabisblüten sind Steinzeit-Medizin (Deutsche Apotheker Zeitung)

Novartis steigt in den Markt für Cannabismedizin ein (Wirtschafts Woche)

Cannabis und Cannabis-Medikamente: Das ist der Unterschied (Gesundheitsstadt Berlin)

Apotheker klagen über zu wenig Cannabis (NWZ Online)

Tilray und Sandoz gemeinsam für Patienten in Kanada (Leafly)

Legalisierung von Cannabis verharmlost die medizinischen Gefahren (Handelsblatt)

Österreich produziert Cannabis für den deutschen Markt (BZ)

Cannabis für medizinische Zwecke: Christa Markwalder fordert erleichterten Export (Nau)