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ACM-Mitteilungen vom 29. Mai 2021
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Liebe Leserin, lieber Leser,
Eine überwältigende Mehrheit von 82 % der Bundesbürger unterstützt die Forderung der ACM nach Straffreiheit für Cannabispatienten. Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey sprechen sich nur 12,7 % der Befragten dafür aus, dass Cannabis auch für medizinische Zwecke weiterhin illegal sein sollte. 29 % der Befragten haben sich dafür ausgebrochen, dass Cannabis so wie Tabak legal sein sollte. Die Bundesbürger zeigen danach ein großes Verständnis für Cannabispatienten, die weiterhin strafrechtlich verfolgt werden, weil sie entweder keinen Arzt finden, der ihnen entsprechender Medikamente verschreibt, oder weil die Krankenkasse die Kosten einer Therapie nicht übernimmt.
Im Rahmen der Reihe der Berichte in den ACM-Mitteilungen über Probleme von Patienten, die eine Behandlung mit Cannabis anstreben, berichten wir heute vom Fall eines Patienten in Dettenheim im Kreis Karlsruhe, der keinen Arzt findet, der ihn mit Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten behandeln will.
Die vom GKV-Spitzenverband bekannt gegebene Zahl von 340.000 Verordnungen von Medikamenten auf Cannabisbasis im Jahr 2020 lässt auf eine Zahl von etwa 30.000 Patienten schließen, die regelmäßig Medikamente auf Cannabisbasis zulasten ihrer Krankenkasse verschrieben bekommen. Dazu kommen noch einige Zehntausend Patienten, die Cannabis auf einem Privatrezept erhalten. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Deutschland von 83 Millionen bekommen danach deutlich weniger als 0,1 % der Bevölkerung eine Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis und davon nur ein Bruchteil eine Erstattung ihrer Kosten. Zum Vergleich: in Israel und Kanada erhalten etwa 1 % der Bevölkerung Medikamente auf Cannabisbasis.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Mehr als 80 % der Deutschen unterstützen die Forderung der ACM, von Politikern und Wissenschaftlern nach Straffreiheit für die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Etwa 82 % der Deutschen sind dafür, dass die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke straffrei sein soll. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Redaktion von web.de. Damit wird die Forderung der Petition der ACM sowie einem Positionspapier von Wissenschaftlern und Politikern von einer überwältigenden Mehrheit der Bundesbürger unterstützt.
Unter dem Titel Exklusiv: Drei Viertel der Deutschen befürworten teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis publizierte web.de Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey.
Demnach sprachen sich etwa 45 Prozent der Befragten für eine Legalisierung von Cannabis nur für medizinische Zwecke aus. 29 Prozent befürworteten, dass Cannabis wie Tabak vollständig legal sein sollte. Weitere 8 Prozent erklärten, dass Cannabis zwar illegal, jedoch straffrei sein sollte. Nur 12,7 Prozent sprachen sich explizit dafür aus, dass Cannabis vollständig illegal sein sollte, auch für medizinische Zwecke. 5,6 Prozent hatten keine Meinung.
Ergebnisse der Umfrage
Sollte illegal sein: 12,7 %
Sollte illegal, aber straffrei sein: 7,5 %
Sollte für medizinische Zwecke legal sein: 45,2 %
Sollte wie Tabak vollständig legal sein: 29,0 %
Stimme keiner der Aussagen zu / Weiß nicht: 5,6 %
Presseschau: Ärzte verweigern schwerkrankem Dettenheimer Cannabis auf Rezept (Badische neueste Nachrichten)
In dieser Ausgabe der ACM-Mitteilungen berichten wir vom Fall eines Patienten in Dettenheim im Kreis Karlsruhe, der keinen Arzt findet, der ihn mit Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten behandeln will. Dies ist eines der drängendsten Probleme, die gelöst werden müssen. Dafür ist es erforderlich, dass das Gesetz so angepasst wird, dass es für Ärzte attraktiv wird, solche Medikamente zu verschreiben, und nicht immer die Drohung mit einem Regress im Raum steht.
Ärzte verweigern schwerkrankem Dettenheimer Cannabis auf Rezept
Olaf Stuckas leidet unter Schmerzen. Cannabis könnte ihm Linderung verschaffen, doch Ärzte in der Region lehnen seinen Wunsch nach einem Cannabis-Rezept ab. Sein Betreuer Marcel Kulz wendet sich an die Öffentlichkeit.
Marcel Kulz sieht keinen anderen Weg mehr, um zu helfen. Dem Menschen, dessen Unterstützung er sich verschrieben hat, geht es nicht gut, ständige Schmerzen plagen ihn. Cannabis könnte da helfen.
Nur, bislang hat jeder Arzt im Landkreis Karlsruhe, den er gefragt hat, das abgelehnt. Vor wenigen Wochen hat Kulz seinem Freund Olaf Stuckas das Leben gerettet.
Er hat den körperlich behinderten 64-Jährigen gestürzt vorgefunden und aus der Kälte ins warme Haus zurückgeholt. Jetzt richtet er sich an die Öffentlichkeit, um Stuckas, der unter ständigem Schmerz leidet, das Leben zu erleichtern. (...)
340.000 Rezepte über cannabisbasierte Medikamente im Jahr 2020
Nach einer Meldung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vom 30. März 2021 erfolgten im Jahr 2020 in Deutschland 340.165 Verordnungen cannabisbasierter Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Der GKV-Spitzenverband hat eine Sonderbeilage zur GKV-Arzneimittel-Schnellinformation für Deutschland herausgegeben. Darin werden die Bruttoumsätze und Verordnungen von cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln von Januar bis Dezember 2020 dargestellt. Danach wurden 340.165 Rezepte mit cannabisbasierten Medikamenten mit einem Gesamtwert von etwa 165.260.000 Euro (etwa 165 Millionen €) ausgestellt. Das entspricht einem Umsatz von 486 € pro Rezept.
Dabei entfallen etwa 117.000 auf Rezepturarzneimittel (Dronabinol-Lösung, Cannabisextrakte, Zubereitungen von Cannabisblüten etc.) und etwa 101.000 auf Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten. Die Kosten für ein Rezept über Rezepturarzneimittel belaufen sich danach auf etwa 396 € und für unverarbeitete Cannabisblüten auf etwa 617 €. Dies ist bemerkenswert, als von verschiedener Seite behauptet wird, eine Therapie mit unverarbeiteten Cannabisblüten sei erheblich teurer als eine Therapie mit Cannabisextrakten bzw. Dronabinol. In den sprechenden Publikationen werden dabei häufig Therapiekosten von mehr als 2000 € pro Monat für Cannabisblüten angegeben, weil die Höchstverordnungsmenge von 100 g Cannabisblüten pro Monat zugrunde gelegt wird.
Unter der Annahme, dass monatlich ein Rezept ausgestellt wurde, ergibt sich eine kontinuierliche Versorgung von etwa 28.300 Patienten über eine der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht berücksichtigt sind Privatpatienten, deren Kosten von einer privaten Versicherung getragen werden sowie Selbstzahler, bei denen die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) die Kosten nicht übernimmt.
Presseschau: Cannabis-Vollsortimenter strebt Fertigarzneimittel gegen Rückenschmerz an (Ärzte Zeitung)
Das Unternehmen Vertanical hat eine Zulassungsstudie für ein Fertigarzneimittel auf Basis eines Cannabis-Extraktes gestartet. Indikation: chronischer Rückenschmerz; Investition: über 100 Millionen Euro.
Cannabis-Vollsortimenter strebt Fertigarzneimittel gegen Rückenschmerz an
Neu-Isenburg. 800 Patienten mit chronischem Rückenschmerz inkludiert das Biopharmaunternehmen Vertanical GmbH, Gräfelfing, in eine Zulassungsstudie (Phase III) in Deutschland und Österreich. Das Ziel: die Zulassung eines Fertigarzneimittels auf Basis eines Cannabis-Extraktes.
Die Zulassung wird zunächst in Europa angestrebt, aber auch bei der FDA in den USA, kündigte Dr. Clemens Fischer, Mediziner und CEO der Futrue-Holding, zu deren Portfolio Vertanical gehört, bei einer Online-Pressekonferenz am Donnerstagmittag an.
„Wir wollen Opioide in der Schmerztherapie langfristig ersetzen“, formulierte Fischer die „Mission des Unternehmens“. Ziel sei es, eine „potente und verträgliche Alternative zur Behandlung mit Opioiden“ bei chronischen Rückenschmerzen zu etablieren. Alleine in Europa kämpften rund 25 Millionen Menschen mit chronischen Kreuzschmerzen oder den Folgen der medikamentösen Behandlung.
100 Prüfzentren, 800 Patienten
Jede fünfte bis vierte Opioid-Verordnung – je nach Studie – gehe darauf zurück, sagte Fischer weiter. Zu den Nebenwirkungen einer Opioid-Therapie gehören bekanntlich unter anderem Verstopfungen, Müdigkeit und Schlaflosigkeit.
Die nun in rund 100 Prüfzentren in Deutschland und Österreich aufgelegte Studie sei mit 800 Patienten weltweit die größte Zulassungsstudie für ein Cannabis-Arzneimittel, sie sei doppelblind und placebo-kontrolliert angelegt und genüge damit im Studiendesign allen Standards. Erste Ergebnisse sollen im kommenden Jahr vorliegen, auf die Zulassung hofft Fischer dann Ende des zweiten Quartals 2023. Die Gesamtinvestitionen für die Entwicklung des Fertigarzneimittels bis 2022 belaufen sich nach seinen Angaben auf mehr als 100 Millionen Euro.
Verordnung ohne Antrag auf Kostenerstattung in Sicht
Erhält das Unternehmen die Fertigzulassung für die angestrebte Indikation, dann könnten Ärzte in Deutschland erstmals ein Cannabis-Medikament auf BtM-Rezept bei chronischem Rückenschmerz ohne vorherigen Antrag auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse verordnen. „Für die Ärzte wäre diese Handhabung ein gigantischer Schritt“, so die Einschätzung Fischers.
Auch die Haftung für schwere Nebenwirkungen gehe – anders als bei der Verordnung von Rezepturen – vom Arzt auf das Unternehmen über. Off label könne das Arzneimittel auch weiterhin nach Antrag bei der Kasse bei anderen Indikationen als Rückenschmerz verordnet werden.
Milliardenmarkt im Visier
Vertanical sei als Cannabis-Vollsortimenter bereits aktuell die Nummer 2 am Markt für Cannabis-Extrakte mit stark steigenden Umsätzen. Diese liegen aber bislang erst im mittleren einstelligen Millionenbereich, berichtete Fischer bei der Pressekonferenz. Mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel, das als Alternative zu Opioiden verordnet werden könnte, würde sein Unternehmen allerdings einen Milliardenmarkt allein in Europa ins Visier nehmen.
Vertanical habe „sehr viel Geld ausgegeben“, um eine Cannabis-Pflanze zu finden, die mit ihrem Cannabinoid-Profil und der Kombination ebenfalls wirksamer Terpene für die Therapie optimiert sei. Sie sei ausgewählt worden „aus mehr als 500 Genetiken“. Die Pflanze werde jetzt als Klon in Anbaubetrieben in Dänemark und Portugal kultiviert. Der Extrakt soll dann in Deutschland hergestellt werden.
Presseschau: Versorgung verbessern: Bundesweite Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin zu Cannabinoiden (idw - Informationsdienst Wissenschaft)
Mit der ‘Schmerzinitiative Cannabinoide 2021‘ hat sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin in diesem Jahr das Ziel gesetzt, Hemmnisse bei der Verordnung von Cannabinoiden abzubauen, um die Versorgung von Schmerzpatienten zu verbessern.
Bestandteil der Initiative ist ein Selektivvertrag der DGS mit der AOK Rheinland/Hamburg, der den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse ersetzen soll und die Therapieentscheidung dem Arzt in Absprache mit seinem Patienten überlässt. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation der teilnehmenden Ärzte. Der bürokratische Aufwand wird dadurch reduziert und die Wartezeit des Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt sich erheblich.
Cannabinoide können die Lebensqualität schwerkranker Schmerzpatienten deutlich verbessern. Allerdings sind die Hürden für eine gute Versorgung derzeit hoch. „Das komplizierte Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen braucht Zeit. Die Patienten müssen warten. Auch wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt,“ sagt DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann. Gründe für die Ablehnung seien unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, die nicht ausgeschöpfte Standardtherapie und Fehler bei der Antragstellung. Einigen Ärzten fehlt zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden. Vorbehalte wegen möglichen Missbrauchs tragen ebenfalls zur Unterversorgung von Schmerzpatienten bei. Deshalb hat die DGS die ‘Schmerzinitiative Cannabinoide 2021‘ ins Leben gerufen.
„Mit der Initiative wollen wir Hemmnisse bei der Verordnung abbauen, die Behandlungsqualität verbessern und die Verordner selbst umfassend qualifizieren. Patienten mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen sollen eine Cannabistherapie kurzfristig und unbehindert erhalten können“, so Horlemann. Basis des Projektes ist ein am 19. Januar 2021 von Bundespolitikern der Großen Koalition, der AOK Rheinland/Hamburg, Grundlagenforschern und DGS-Vorstandmitgliedern verabschiedetes Eckpunktepapier. Zum Programm gehört ein Selektivvertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der DGS. Dieser ersetzt den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für die Verordnung von Cannabinoiden und soll zur Jahresmitte 2021 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Vertragsärzte über ein 20-stündiges Curriculum besonders qualifizieren, das Experten der Fachgesellschaft entwickelt haben. Die Schulung der Vertragsärzte erfolgt in den Bereichen Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide. Suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen werden ebenfalls behandelt. Die regelmäßige Teilnahme der Vertragsärzte an CME-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und eine jährlich zu erfüllende Rezertifizierung ergänzen das Maßnahmenpaket der Initiative.
Die DGS begrüßte die Einführung von Cannabis als Medizin im Jahre 2017, damit Patienten mit schweren chronischen Schmerzen im Tumor- und Nichttumorbereich eine Option erhalten, wenn Standardtherapien ausgeschöpft sind. Nach nunmehr drei Jahren seit Einführung des Gesetzes gilt es, die eingetretene Situation neu zu bewerten, die Qualität in der Versorgung und den seriösen Umgang mit Cannabinoiden in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Gesundheitspolitik und bei Krankenkassen, Apothekern und Ärzten zu fördern. Mit der ‘Schmerzinitiative Cannabinoide‘ will die DGS dazu einen Beitrag leisten. Unterstützung erhält das Projekt über eine Poolfinanzierung auch von vier Herstellern von Cannabis-Präparaten: AOP Orphan Pharmaceuticals Germany GmbH (AOP Orphan), Cannamedical Pharma GmbH (Cannamedical), Spectrum Therapeutics GmbH (Spectrum Therapeutics) und Tilray Deutschland GmbH (Tilray). (…)
Presseschau: Erstes deutsches Medizinalcannabis Unternehmen an der Börse (Apotheke ADHOC)
Cannovum AG gibt erfolgreiches Börsenlisting bekannt.
Erstes deutsches Medizinalcannabis Unternehmen an der Börse
Mit dem direct-listing an der Düsseldorfer Börse am 06.05.21 ist die Cannovum AG, die Muttergesellschaft der Cannovum Health e.G., das erste deutsche Medizinalcannabis Unternehmen, dass an der Börse gehandelt wird.
Cannovum ist ein voll lizenzierter Großhändler für medizinisches Cannabis. Der Kapitalmarktzugang ist für Cannovum ein weiterer Schritt der Expansion. Als nächstes folgt ein umfangreiches Eigenmarken Portfolio für cannabinoide Therapien. Cannovum wird mit ihrer Eigenmarke das erste nachhaltig angebaute Cannabis auf den deutschen Markt bringen. Dafür wurden europäische Partner verpflichtet, welche sonnengereifte Pflanzen ohne chemische Pestizide anbauen.
“Jeder Patient verdient die beste Therapie. Das ist unsere Vision. Wir werden verlässliche Lieferketten aufbauen und Cannabis Arzneimittel auf den Markt bringen, die unseren hohen Ansprüchen gerecht werden,” sagt Vorständin Pia Marten. “Wir glauben, dass auch der streng regulierte pharmazeutische Anbau am besten auf Sonnenlicht setzt und auf jegliche chemische Pestizide verzichtet”.
Cannovum arbeitet eng mit Medizinern und Apothekern zusammen und unterstützt diese dabei Patienten mit cannabisbasierten Therapien zu versorgen. So bietet Cannovum kostenlose Apotheken-Workshops an und wird seine Schulungsangebote noch weiter ausbauen.
Derzeit führt Cannovum die Produkte Bedrocan/Bedrocan, Storz & Bickel Geräte als Preisführer und alle Medic-Ersatzteile. Neben der Eigenmarke wird Cannovum das Fremdmarken-Angebot um weitere Produkte bekannter Anbieter erweitern. (…)
Einige Pressemeldungen der vergangenen Tage
FDP-Parteitag stimmt für Drogenfreigabe – und korrigiert sich (Spiegel)
SynBiotic SE übernimmt GECA Pharma: Einstieg in den Markt für medizinisches Cannabis (SynBiotic)
Cannabisunternehmen Sanity Group zündet die nächste Entwicklungsstufe in der medizinischen Wachstumsstrategie (PressePortal)