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ACM-Mitteilungen vom 21. August 2021

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Liebe Leserin, lieber Leser,

im Vorfeld der Bundestagswahlen 2021 im kommenden Monat haben wir die drogenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/die Grünen und Die Linke hinsichtlich der Forderung der ACM befragt. Wir dokumentieren die Antworten in dieser Ausgabe. Es zeigen sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Positionen.

Auch wenn Sie in den vergangenen Jahren aus Enttäuschung nicht an Bundestagswahlen teilgenommen haben, beispielsweise weil Sie der Auffassung sind, dass Sie mit ihrer Stimme sowieso nichts ausrichten können, so möchte ich Sie bitten, wählen zu gehen oder Ihrer Stimme per Briefwahl Gehör zu verschaffen. Nach meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung mit persönlichen Kontakten zu Bundespolitikern kann ich nur sagen, dass es dort engagierte Menschen gibt, die wirklich etwas Gutes bewirken wollen. Allen Skandalen über Selbstbereicherung und fragwürdigem Lobbyismus zum Trotz! Bitte gehen Sie wählen!

Und noch besser: Nehmen Sie an der Freundlichen Aktion teil und schreiben den Kandidaten aus ihrem Wahlkreis. Tragen Sie Ihr Problem persönlich vor.

Die Mitgliederversammlung der ACM wird in diesem Jahr am 18. September 2021 stattfinden. ACM-Mitglieder haben eine entsprechende Einladung erhalten. Ab 16:00 Uhr wird es ein Treffen von aktiven Mitgliedern geben, darunter Mitglieder von Selbsthilfegruppen, SCM-Mitglieder und ACM-zertifizierte Berater.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Geschäftsführer der ACM

Fortbildungsveranstaltung des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main

Im Herbst wird die Onlinefortbildung des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) wieder angeboten.

Mittwoch, 03.11.2021, 16.00-19.30 Uhr

Online per Videokonferenz (Zoom)

Weitere Informationen können Sie der Internetseite entnehmen.

Das Schreiben der ACM an die drogenpolitischen Sprecher*innen

Am 14. August haben der Geschäftsführer der ACM und die Vorsitzende der ACM den drogenpolitischen Sprechern der im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AFD in einer E-Mail die Frage gestellt, „ob weiterhin Ressourcen von Polizei, Behörden und Justiz dafür verschwendet werden sollen, um Patienten, die nach Auffassung eines Arztes Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, strafrechtlich verfolgen zu lassen?“

Weiter heißt es in dem Schreiben:

„Mit Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz und dem Schutz der Jugend kann dies der Bevölkerung nicht mehr vermittelt werden. Das zeigt sehr deutlich eine jüngste Umfrage.

Bei dem ersten virtuellen Treffen eines neuen Ärztenetzwerks von Kassenärzten, die cannabisbasierte Medikamente verschreiben, wurde deutlich, wie viel Ärger sich über die aktuelle Situation bei Ärztinnen und Patientinnen angesammelt hat. Dies betrifft vor allem den Umgang des MDK mit dem Thema Kostenübernahme, Regressforderungen von Krankenkassen und den Umgang von Führerschein- und MPU-Stellen mit Patienten, denen Cannabis verschrieben wurde. Man muss schon ein sehr großer Idealist sein, um als Arzt oder Ärztin mit Kassensitz unter den aktuellen Bedingungen, cannabisbasierte Medikamente zu verschreiben. Viele winken mittlerweile frustriert ab.

(…)

Wir möchten in der nächsten Ausgabe der ACM-Mitteilungen, dem Newsletter der ACM, am 21. August 2021

einen Beitrag veröffentlichen, der unseren Leserinnen und Lesern vor der Bundestagswahl Informationen zu den Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten in Deutschland vermittelt. (…) Es reicht da eine halbe Seite bis eine Seite.

Grundlage unserer Forderungen ist dieses Positionspapier, (...)

Die Stellungnahme des drogenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion

Stephan Pilsinger

Als Hausarzt habe ich unweigerlich mit medizinischem Cannabis zu tun, das schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten insbesondere zur Schmerztherapie verschrieben wird. Damit gibt man ihnen die Möglichkeit, ihre Lebensqualität zu verbessern und den Alltag mit gelinderten Symptomen zu bestreiten. Essentiell ist es jedoch, mehr Evidenz zu erlangen. Dazu werden bereits seit einigen Jahren bei der Verschreibung von Cannabis anonymisierte Daten in Form einer Begleiterhebung gesammelt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Weg jedoch weg von der Einnahme durch Verbrennung führen sollte. Durch die Verbrennung entstehen krebserregende Stoffe, die über die Lunge aufgenommen werden und schädlicher als die einer normalen Zigarette sind. Wir werden vor allem durch die Forschung wichtige Erkenntnisse darüber erlangen, durch welche Hauptindikationen einerseits eine wirksame, aber vor allem auch eine sichere Anwendung cannabishaltiger Arzneimittel ermöglicht werden kann. Aus diesem Grund benötigt es eine Forschungsförderung, die staatlich mitfinanziert wird. Daraus muss ein Anreiz zur klinischen Forschung entstehen, damit eine Versorgung durch Fertigarzneimittel mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung sichergestellt werden kann. Denn nur durch präklinische und klinische Studienprogramme kann ein wirklicher Nutzen für die Patientinnen und Patienten entstehen.

Gesetzgeberisch muss vor allem am Verfahren der ärztlichen Verschreibung etwas getan werden. Der Weg muss weg vom aufwendigen Verfahren mit Antragsstellung unter Einbeziehen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, hin zu einer bürokratischen Vereinfachung führen. Darüber hinaus müssen finanzielle Risiken für Ärztinnen und Ärzte im Falle einer Verordnung minimiert und die Ablehnung der Kostenübernahme spezifiziert werden. Mittel- und langfristig gesetztes Ziel muss es sein, den Patientinnen und Patienten Cannabis als arzneimittelrechtlich zugelassene Arzneimittel zu verschreiben, welche durch unterschiedliche Wirkstoffe für eine erfolgreiche Behandlung individuell auf die Patientinnen und Patienten abgestimmt werden können.

Die Stellungnahme des drogenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion

Von der Pro SPD-Fraktion haben wir den aktuellen politischen Sprecher Dirk Heidenblut sowie den ehemaligen drogenpolitischen Sprecher Burkhard Blienert angeschrieben, der wieder für den Bundestag kandidiert.

Dirk Heidenblut

Ich unterstütze das Positionspapier, das der ACM mitverfasst hat, voll und ganz.

Wir haben das Gesetz „Cannabis als Medizin“ 2017 überhaupt erst möglich gemacht, ein wichtiger Schritt in Richtung Nutzung von Cannabis als Medizin wurde damit eingeleitet. Leider mussten wir aber auch Einschränkungen bei den Verhandlungen mit dem damaligen Koalitionspartner in Kauf nehmen.

Es gilt deswegen noch einige Baustellen abzuarbeiten. Die Ablehnungsquote der Kostenerstattungsanträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist mit etwa 40 Prozent beispielsweise viel zu hoch. Über eine Behandlung mit Cannabis sollten aufgrund medizinischer Entscheidungen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden. Ich teile daher die Forderung, den Genehmigungsvorbehalt durch die Kassen bei dieser Behandlungsmethode zu streichen. Das Antragsverfahren muss erleichtert werden, denn bislang ist der ganze Prozess zu kompliziert und zeitaufwendig. Ärztinnen und Ärzte haben Sorgen bezüglich möglicher Regressfragen. Auch das müssen wir regeln. Dafür gibt es ja bereits gute Beispiele aus Bundesländern wie Baden Württemberg. Ein weiterer Punkt ist die Forschung. Diese wurde in der Vergangenheit viel zu sehr vernachlässigt. Das müssen wir ändern, indem wir zukünftig mehr in diese investieren.

Ein weiteres Ärgernis sind Lieferengpässe. Die müssen wir beseitigen. Die Begrenzung der Anbaumengen müssen überprüft und die Verfügbarkeit von Grundstoffen in Apotheken sicherstellt werden. Auch bezüglich der Preisentwicklung und der Abgabeform in den Apotheken gibt es noch Handlungsbedarf.

Ich werde mich persönlich in der nächsten Wahlperiode für die Verbesserungen einsetzen.

Burkhard Blienert

Mit dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz von 2017 hat der Gesetzgeber eine gute Grundlage für die Verschreibung von Cannabis z.B. als Blüte für Patientinnen und Patienten geschaffen. Ich bin froh darüber, dass ich damals für die SPD-Fraktion mit dabei war. Das Thema ist auch in diesem Wahlkampf für mich von besonderer Bedeutung und hat einen hohen Stellenwert.

Daher habe ich auch das Positionspapier, welches der ACM mitverfasst hat, unterstützt.

Hinter den Forderungen stehe ich voll und ganz und setze mich im kommenden Bundestag für deren Realisierung und Umsetzung ein.

Insbesondere die Hürden und der Flaschenhals MD muss reformiert werden. Außerdem braucht es mehr Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Mir sind oftmals die Vorbehalte gegen Cannabis, die aus ärztlicher Sicht vorgetragen werden und die Schwierigkeiten, mit denen sich die Patientinnen und Patienten nach einer erfolgreichen Verschreibung auseinandersetzen müssen, noch viel zu restriktiv.

Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen, der insbesondere die Therapiehoheit der Ärztin und des Arztes sowie einen niederschwelligen Zugang im Gesetz herausgehoben hat.

Wir müssen daher die Zugänglichkeit wie auch die Verfügbarkeit in den Blick nehmen.

Außerdem brauchen wir eine umfassende Forschungslinie, die den Möglichkeiten und der Bandbreite von Hanf und Cannabis gerecht wird.

Dieses sind u.a. die wesentlichen Reformpunkte einer Novellierung, die in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages auf der obersten Priorität stehen sollte. Dafür setze ich mich in der SPD ein.

Die Stellungnahme des drogenpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion

Dr. Wieland Schinnenburg

Die derzeitige Rechtslage bei der Verordnung von Medizinalcannabis ist unbefriedigend und trägt weder den wissenschaftlichen Erkenntnissen noch dem tatsächlichen Versorgungsbedarf ausreichend Rechnung. Häufig schwerstkranke Menschen müssen sich bei der Verordnung von Cannabis auf Wartezeiten von bis zu fünf Wochen einstellen. Auch schränkt das Genehmigungserfordernis den Arzt unnötig in seiner Therapiehoheit ein. Daher habe ich in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf der FDP-Bundestagsfraktion initiiert, der eine freiwillige Regressabsicherung statt verpflichtender Bürokratie vorsieht (Drs: 19/26181). Die Leistungsvoraussetzungen des § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V stellen bereits sicher, dass Cannabis nur in eingeschränktem Rahmen verordnet werden kann. Anders als ein vollständiger Wegfall der Genehmigung bietet die gewählte Lösung dem Arzt in schwierig gelagerten Fällen Rechtssicherheit durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Auch kann sich der Arzt auf die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a SGB V berufen, wenn sich die Krankenkasse zu lang Zeit lässt.

Neben einer Neuregelung im Verordnungsverfahren, benötigen wir dringend eine Erhöhung der Produktionsmenge von deutschen Medizinalcannabis. Die ausgeschriebene Menge von 2.6 Tonnen deckt nicht einmal 1/10 des von der Bundesregierung angegebenen Jahresbedarfs von 28 Tonnen Medizinalcannabis ab (Drs: 19/21739). Laut Bundesregierung ermöglicht die Vertragsgestaltung eine Erhöhung der Produktionsmenge und Lieferung von max. 150 Prozent, zunächst soll aber der erste Produktionszyklus abgewartet werden (Drs: 19/22921). Hier liegt eine fundamentale Fehlplanung vor, daher fordern wir, die Produktion auf 100 Tonnen jährlich zu erhöhen. Dafür muss der Anbau von Medizinalcannabis dringend erleichtert werden und der Staat sollte von gewerblichen Eingriffen absehen. Schließlich fordern wir, dass Medizinalcannabis-Anbau auch zum Export ermöglicht wird (Drs: 19/23690).

Die Stellungnahme des drogenpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke

Niema Movassat

Cannabis wurde schon als Heilpflanze verwendet, Jahrtausende bevor Politiker:innen auf die Idee kamen, diese so vielfältig einsetzbare Pflanze mittels des deutschen Betäubungsmittelgesetzes zu verbieten. Von daher vertrete ich – und meine Partei DIE LINKE auch, wohlgemerkt – seit Jahren die Forderung, dass der Anwendungsbereich für die medizinische Nutzung von Cannabis massiv ausgeweitete wird. Es ist absurd, dass kranke Menschen in Deutschland erst als ultima ratio Cannabis zu medizinischen Zwecken legal erwerben dürfen und ihnen die Kosten hierfür von der Krankenkasse ersetzt werden. Insbesondere Menschen mit chronischen Krankheiten haben ein sehr ausgeprägtes Gefühl für ihren eigenen Körper und wissen, dass die Heilpflanze Cannabis ihre Leiden bisweilen stärker und mit weniger Nebenwirkung zu mindern vermag als pharmazeutische Mittel.

Doch mit der Forderung nach einem größeren Anwendungsbereich und großzügigeren Regelungen zur Kostenerstattung von Medizinalcannabis ist es nicht getan. Deswegen fordern meine Partei und ich, dass nicht nur das gesetzliche Rahmenwerk angepasst wird, sondern dass von der Bundesregierung und von der kommenden Bundesregierung aktiv Maßnahmen ergriffen werden, um den Anbau von Medizinalcannabis in der Bundesrepublik zu stärken. Hierdurch verringern wir Transportwege, sichern die Unabhängigkeiten gegenüber Importen und vor allem: durch den Anbau vor Ort kann von der Auspflanzung bis zur Ernte und Trocknung jeder Schritt des Anbaus von Medizinalcannabis streng kontrolliert werden und damit die Qualität der Medizin sichergestellt werden. Ganz nebenbei ergeben sich durch Anbau in Deutschland viele Möglichkeiten, die absurd hohen Kosten für Medizinalcannabis in Deutschland zu senken.

Um den Einsatz von Medizinalcannabis alltagstauglicher zu gestalten, muss außerdem an anderen Stellschrauben gedreht werden. Das betrifft insbesondere den Straßenverkehr. Die Grenzwerte, was die THC-Konzentration im Blut von Menschen im Straßenverkehr angeht, sind so dermaßen absurd niedrig, dass der Konsum von Cannabis fast unweigerlich zu einer MPU führt. Dieses Problem muss im Allgemeinen angegangen werden, weil die Regeln des Straßenverkehrs der Verkehrssicherheit und nicht der Schikane von Konsument:innen zu dienen haben. Insbesondere müssen diese aber für Menschen, die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen, angepasst werden. Das heißt, es braucht hier Grenzwerte, bei denen von keiner Gefährdung des Straßenverkehrs mehr auszugehen ist und es braucht einfacher Nachweise für den Fall einer Verkehrskontrolle. Denn heute ist es so, dass das bloße Beisichführen von Cannabis schon für den Führerscheinentzug reicht. Menschen, die Cannabis als Medizin beziehen, muss es möglich sein, ohne langwierige Diskussionen oder Papierkram nachzuweisen, dass sie legal in Besitz von Cannabis sind. Dass sichergestellt werden muss, dass Medizinalcannbis nicht beschlagnahmt wird, ist selbstverständlich.

Die Stellungnahme der drogenpolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Der Beschluss des Bundestags für das Cannabis-als-Medizin-Gesetz, das am 10. März 2017 in Kraft getreten ist, war ein Meilenstein. Doch die Hürden zur Verschreibung, Versorgung und Kostenübernahme sind noch zu hoch.

Obwohl Patient*innen nun grundsätzlich nach ärztlicher Indikationsstellung die Möglichkeit haben, Cannabis zu therapeutischen Zwecken in standardisierter Qualität zu erhalten und für gesetzlich Versicherte die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen gesetzlich verankert wurde, bekommen längst nicht alle Patient*innen, die es benötigen, Cannabis als Medizin.

Die ärztliche Verschreibung ist mit viel Bürokratie verbunden. Die Bürokratie muss abgebaut werden, damit Ärzt*innen ermutigt und nicht behindert werden, ihren Patient*innen diese Therapieoption zur Verfügung zu stellen. Zudem schrecken Regressandrohungen Ärzt*innen zusätzlich ab. Ist die ärztliche Verordnung geschafft, lehnen die medizinischen Dienste der Krankenkassen rund 40 Prozent aller Anträge auf Kostenerstattung ab, obwohl der Bundestag beschlossen hatte, die Genehmigung solle nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden können. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen hat sich nicht bewährt und sollte gestrichen werden. Dafür habe ich mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der jedoch von CDU/CSU und SPD abgelehnt wurde.

Auf der Grundlage der Ergebnisse einer gesetzlich verankerten Begleiterhebung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nach einem Zeitraum von fünf Jahren Regelungen zur weiteren Leistungsgewährung treffen, also im Frühjahr 2022. Damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, muss die Forschung zur Therapie mit Cannabis besser gefördert werden. Patient*innen, die Cannabis als Medizin erhalten dürfen im Straßenverkehr nicht schlechter gestellt werden als Patient*innen, die andere Medikamente erhalten. Auch der Anbau von Cannabis braucht mehr Schub, damit die Versorgung sichergestellt werden kann. Die ausgeschriebene Menge von 10,4 Tonnen für vier Jahre kann den Bedarf schon heute nicht decken. Bis heute weigert sich die Bundesregierung, Versorgungsschwierigkeiten und Lieferengpässe von Medizinalcannabis einzuräumen. Diese Hürden sind zu überwinden, um die bestmögliche Versorgung für die Patient*innen zu gewährleisten.