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ACM-Mitteilungen vom 8. August 2020
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Liebe Leserin, lieber Leser,
das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ihren ersten Zwischenbericht aus der Begleiterhebung zur Cannabis-Arzneimitteltherapie vorgelegt. Danach sind 70 % der in der Begleiterhebung erfassten Patienten Schmerzpatienten. Es wird im Bericht nicht erwähnt, dass dieses Ergebnis vor allem auf dem teilweise recht restriktiven Umgang des medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit Anträgen auf eine Kostenübernahme bei anderen Indikationen verweist. Notorisch ist in dem Zwischenbericht von „Verordnungen“ und nicht von „durch die Krankenkasse genehmigten Verordnungen“ die Rede. Daher ist der Zwischenbericht keine neutrale Darstellung der Situation. Stattdessen offenbart er erneut die offensichtlichen Unzulänglichkeiten des Gesetzes.
Einige Grafiken der Barmer Ersatzkasse zeigen erhebliche regionale Unterschiede bei der Verschreibung von Medikamenten auf Cannabisbasis sowie der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, was vor allem auf den mehr oder weniger strengen Umgang des regionalen MDK mit der Erteilung einer Kostenübernahme zu tun hat. Das Schlusslicht ist Hessen mit einer Genehmigungsquote von unter 60 %, gefolgt von Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Presseauschau: Grafiken der Barmer Ersatzkasse zur Medikation mit Cannabis-Arzneimitteln in Deutschland
Auf ihrer Webseite präsentiert die Barmer Ersatzkasse einige Grafiken zur Antragstellung an diese Krankenkasse sowie die Genehmigungsfrage, die vor allem mit dem örtlichen MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und nicht mit der Krankenkasse selbst zu tun haben. Danach gibt es erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern bei der Kostenübernahme für eine Therapie. Sie reicht von 56,4 % in Hessen bis 77,8 % in Sachsen-Anhalt.
Kleinste Cannabis-Bewilligungsquote in Hessen
Auch die Genehmigungsquoten pro 100.000 Einwohner unterscheiden sich deutlich. Zwar gibt die Barmer Ersatzkasse nur die absoluten Zahlen an, wonach in Bayern nicht nur die höchste Genehmigungsquote, sondern auch die höchste Antragsquote festzustellen ist, obwohl Bayern mit 13,1 Millionen Einwohner nur das zweitgrößte Land nach NRW (17,9 Millionen Einwohner) ist. Der Abstand zu Baden-Württemberg ist mit etwa doppelt so vielen Anträgen und Genehmigungen bereits erheblich, obwohl die Einwohnerzahl (11,0 Millionen) nicht wesentlich geringer ist.
Cannabis: große Nachfrage in Bayern
Presseschau: Schmerztherapie - Therapie mit Cannabis auf dem Prüfstand (Ärzte Zeitung)
Gemäß dem ersten Bericht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte werden Medikamente auf Cannabisbasis vor allem für Schmerzpatienten eingesetzt. Dabei handelt es sich nur um Patienten, die eine Kostenübernahme erhalten haben, sodass die Erhebung nicht repräsentativ ist, sondern nur zeigt, wie schwer es ist, für eine andere Patientengruppe eine Kostenübernahme zu erhalten.
Schmerztherapie - Therapie mit Cannabis auf dem Prüfstand
Einen ersten Bericht aus der Begleiterhebung zur Cannabis-Arzneimitteltherapie hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgelegt.
Cannabisarzneimittel werden hierzulande bevorzugt für Schmerzpatienten eingesetzt: Knapp 70 Prozent der mit Cannabinoiden behandelten Patienten erhalten die Fertigarzneimittel, Rezepturen und Extrakte in dieser Indikation, so das Ergebnis einer Zwischenauswertung der seit 2017 vorgeschriebenen Begleiterhebung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
In der Gruppe aller Schmerzpatienten wird bei jeweils etwa einem Drittel der gemeldeten Fälle eine deutliche und eine moderate Besserung der Schmerzsymptomatik berichtet, bei 28 Prozent blieben die Beschwerden unverändert, bei 2 Prozent trat eine Verschlechterung ein, berichten Dr. Peter Cremer-Schaeffer und Kollegen vom BfArM. Sie hatten über 3100 Datensätze ausgewertet (Schmerz 2019; 33:415-423)
Daten mit Vorsicht zu genießen
Meist erhielten die Patienten weitere Analgetika – Schmerztherapeuten empfehlen die Verordnung von Cannabinoiden stets als Zusatz zur bestehenden Schmerztherapie. Bei den über länger als ein Jahr mit Cannabisarzneimitteln therapierten Patienten gaben 95 Prozent eine moderate bis deutliche Verbesserung an.
Allerdings könnten Aussagen zur Wirksamkeit „nur mit aller Vorsicht getroffen werden“, schreiben Cremer-Schaeffer und Kollegen mit Verweis auf den nichtinterventionellen Charakter der Erhebung. Die Daten seien weder überprüfbar noch könnten aufgrund der Anonymisierung fehlende Daten nachgefordert werden.
Cannabisblüten werden vor allem Jüngeren verordnet
Mit einem Anteil von 64 Prozent war Dronabinol das am häufigsten verordnete Cannabisarzneimittel für Schmerzpatienten. 21 Prozent erhielten Cannabisblüten. Die Autoren heben hervor, dass Cannabisblüten vor allem Jüngeren und Männern verordnet werden. Zudem hätten nur 20 Prozent von ihnen bereits eine Vortherapie und in 43 Prozent der Fälle keine Begleittherapie erhalten. Dies gebe zu denken, da eine Monotherapie mit Blüten „wenig erfolgversprechend“ sei.
Häufigste unerwünschte Wirkungen der gemeldeten Cannabisverordnungen waren Müdigkeit und Schwindel, seltener auch Übelkeit, Mundtrockenheit und Aufmerksamkeitsstörungen.
Presseschau: Zum Schreiben von Daniela Ludwig: An die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Taz)
Die. Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat den Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Schreiben zu Cannabis zugeschickt, dem sie ihren Nachholbedarf bei der Einarbeitung in die Thematik dokumentiert. Hans Cousto schrieb dazu einen offenen Brief.
Zum Schreiben von Daniela Ludwig: An die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Taz Blogs)
Da die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), es offenbar nicht für nötig hält, Anfragen von Bürger/innen sachgerecht zu beantworten, machte die drogenpolitische Sprecherin vom Bündnis 90 / Die Grünen von ihrem Recht als Abgeordnete Gebrauch und reichte die Anfrage schriftlich ein. In der Folge wurde ein Schreiben der Drogenbeauftragten an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Pro und Contra einer Cannabislegalisierung bekannt. Das Schreiben ist auf der Website von Frag den Staat veröffentlicht worden.
Die schlimmsten Fehler im Schreiben
Was ist Cannabis?
Daniela Ludwig schreibt:
„Cannabis wird aus der Hanfpflanze gewonnen. Dabei handelt es sich entweder um die getrockneten Blüten und Blätter (Marihuana) oder das aus der Pflanze gewonnene Harz (Haschisch).“
Die Erklärung von Daniela Ludwig ist falsch. Cannabis wird nicht aus der Hanfpflanze gewonnen, sondern „Cannabis“ ist der wissenschaftliche Name der Pflanzengattung Hanf. So kann man es dem Artikel zu Hanf in der Wikipedia entnehmen, dass Hanf (Cannabis) eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) ist. Hanf zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde.
Ist der Konsum von Cannabis tödlich?
Daniela Ludwig schreibt:
„Die akuten Effekte von Cannabis sind vorübergehend und bei ansonsten Gesunden nicht lebensbedrohlich. Eine Überdosis von Cannabis führt nicht zum Tod. Anders verhält es sich beim Gebrauch von synthetischen Cannabinoiden. Aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung ist ihre Wirkung stärker. International wurden bislang 32 Todesfälle im Zusammenhang mit künstlichen Cannabinoiden registriert.“
Die Angabe von Daniela Ludwig zu den Todesfällen im Zusammenhang mit künstlichen Cannabinoiden ist falsch und in die Irre führend. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit künstlichen Cannabinoiden ist weit über das Hundertfache größer als von der Drogenbeauftragten angegeben. Die Hanfpflanzen (Cannabis) enthalten nur natürliche Cannabinoide wie Tetrahydrocannabinol (THC), Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN) und die synthetischen Cannabinoide sind künstlich hergestellte Substanzen. Zudem gibt es noch vom menschlichen Körper selbst produzierte Cannabinoide (Endocannabinoide) wie z.B. das Anandamid.
Im Europäischen Drogenbericht 2019 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) kann man auf Seite 83 (PDF S. 85) lesen:
„Auch in der Türkei stieg die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden stark an: von 137 im Jahr 2015 auf 563 im Jahr 2017. Synthetische Cannabinoide wurden in 60 % aller drogenbedingten Todesfälle in diesem Land nachgewiesen. Bei den meisten dieser Fälle handelte es sich um junge Männer zwischen 20 und 30 Jahren.“
In England beispielsweise gibt das Amt für Statistik unter dem Titel „Todesfälle im Zusammenhang mit Drogenvergiftungen durch ausgewählte Substanzen“ (Deaths related to drug poisoning by selected substances) bekannt, dass im Jahr 2018 genau 60 Personen aufgrund des Konsums von synthetischen Cannabinoiden verstorben sind, in den Jahren davor waren es 24 (2017) und 27 (2016).
Wie man dem Artikel „Fallbericht: Synthetische Cannabinoid-Todesfälle bei Gefangenen im Bundesstaat Florida“ (Case Report: Synthetic Cannabinoid Deaths in State of Florida Prisoners) von Jessica A Hvozdovich et.al. im Journal of Analytical Toxicology starben in Gefängnisse in Florida zwischen März 2017 und November 2018 insgesamt 54 Gefangene aufgrund tödlicher Überdosierung mit synthetischen Cannabinoiden. Beim Forensic Toxicology Laboratory der Universität von Florida wurden synthetische Cannabinoide im Blut und Urin der Verstorbenen nachgewiesen, unter anderem die Cannabinoide 5F-ADB, FUB-AMB, 5F-AMB, MDMB-FUBINACA und AB-CHMINACA.
Katie Doyle berichtete am 10. September 2019 unter dem Titel „Synthetisches Cannabis: Mehr als 70 Todesfälle in zwei Jahren wurden der Droge zugeschrieben“ (Synthetic cannabis: More than 70 deaths in two years blamed on the drug), dass innerhalb von zwei Jahren mehr als 70 Todesfälle aufgrund des Konsums von synthetischen Cannabinoiden in Neuseeland registriert wurden.
Mit etwas Recherche im Internet könnte die Liste hier fast endlos verlängert werden.
Bewusste Irreführung oder nur Unfähigkeit
Als die synthetischen Cannabinoide noch nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet waren, wurden sie als sogenannte „legal highs“ angepriesen und konsumiert. Sie dienten als Ersatzstoffe für Cannabisprodukte, deren Erwerb und Besitz verboten war. Ihre Popularität erlangten die synthetischen Cannabinoide aufgrund der Bestimmungen des BtMG. Die Popularität erlangten die synthetischen Cannabinoide also aufgrund der Verbotspolitik. Sie ist eine Folge der Prohibition. Hier kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass Daniela Ludwig mit der viel zu tief angegebenen Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Gebrauch von synthetischen Cannabinoiden deren Gefährlichkeit herunter spielen wollte, damit die negativen respektive tödlichen Folgen der prohibitiven Politik nicht so sehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt.
Pro und Contra Legalisierung
Daniela Ludwig schreibt:
„Pro: Tabak und Alkohol sind viel gefährlicher als Cannabis und auch erlaubt.
Contra: Tabak und Alkohol sind gesundheitsschädlich und der Konsum kann tödlich sein. Die Gefährlichkeit von Alkohol und Tabak macht Cannabis nicht automatisch ungefährlich: 2010 waren 23.349 Patienten wegen Cannabis in stationärer bzw. ambulanter Behandlung, 2018 waren es 31.912 Personen. Keine andere illegale Droge sorgt für vergleichbar viele Behandlungsfälle.“
Die Feststellung von Daniela Ludwig ist hier aus zwei Gründen irreführend. Der Satz „Keine andere illegale Droge sorgt für vergleichbar viele Behandlungsfälle.“ ist deshalb irreführend, weil in den Angaben zu den Zahlen der Behandlungsfälle betreffend Opiate und Opioide die Substitutionsbehandlungen nicht mit eingerechnet werden. So steht im Drogen- und Suchtbericht 2019 auf Seite 90:
„Opioide stehen an dritter Stelle der Substanzen, wegen derer sich Menschen mit Suchterkrankungen in Behandlung begeben. 2017 wurden 20.090 Behandlungsfälle in ambulanten und 1.500 Behandlungsfälle in stationären Einrichtungen gezählt.“
Die Personen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden, sind hier nicht einbezogen – und das sind weit mehr. So steht im Drogen- und Suchtbericht auf Seite 91:
„Die Anzahl der gemeldeten Substitutionspatienten ist in den ersten Jahren der Meldepflicht kontinuierlich angestiegen; von 46.000 im Jahr 2002 auf 77.400 Substituierte im Jahr 2010. Seitdem ist die Anzahl weitgehend gleichbleibend und lag am 1. Juli 2018 bei 79.400 Substituierten.“
Diese Trickserei bei den statistischen Angaben dient wohl nur dazu, eine hohe Gefährlichkeit von Cannabis zu suggerieren. Und was die Zahl der „Patienten wegen Cannabis“ anbelangt, so sind in dieser Zahl nicht nur die Patienten wegen des Konsums von Cannabis enthalten, sondern auch die Patienten die wegen des Konsums von synthetischen Cannabinoiden, die behandelt werden. Zur Erinnerung: Cannabis enthält nur natürliche Cannabinoide wie Tetrahydrocannabinol (THC), Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN). Korrekt müsste im Drogen- und Suchtbericht wie auch im Schreiben von Daniela Ludwig „Patienten wegen des Konsums von Cannabinoiden“ an Stelle von „Patienten wegen des Konsums von Cannabis“ stehen.
Hierzu schreibt Michael Knodt:
„Der „Global Drug Survey“ warnte bereits 2016, dass künstliche Cannabinoide 30-mal häufiger für gesundheitliche Komplikationen verantwortlich seien als echtes Cannabis. Für Deutschland gibt es solche Daten nicht, denn statistisch werden solche Vergiftungen nach dem von der WHO definierten ICD-10-Code als Störung F12 „Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide“ erfasst. Einen Code für „Psychische und Verhaltensstörungen durch künstliche Cannabinoide“ gibt es noch nicht. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Folgeschäden dieser Designerdrogen statistisch als Folgeschäden des Cannabiskonsums gelten.“
Aufruf an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die drei Beispiele hier aus dem Schreiben von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offenbaren und veranschaulichen deutlich, dass Daniela Ludwig nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, sachlich und korrekt über die Situation betreffend Drogenkonsum und Folgeschäden zu berichten. Durch ihre falsche und manipulativen Angaben gefährdet sie nicht nur die Gesundheit vieler Menschen in Deutschland, sondern schadet international dem Ansehen von Deutschland. Machen Sie deshalb in ihrer Fraktion ihren Einfluss geltend und legen Sie dem Gesundheitsminister Jens Spahn nahe, er möge die Frau bitte entlassen und durch eine integere Figur ersetzen.
Wenn Ihnen das zu hart erscheint, dann unterzeichnen Sie bitte die Petition „Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik“ . Die Petition richtet sich an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) und an den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Initiantinnen von my Brain my Choice sind der Ansicht, dass dem Versagen der deutschen Drogenpolitik endlich mit der Anerkennung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der sozialen Realität begegnet werden muss. Sie fordern die Verantwortlichen der Bundesregierung auf, eine transdisziplinäre und unabhängige Kommission mit der Erstellung eines Konzepts für eine zeitgemäße Drogenpolitik zu beauftragen und dieses umgehend umzusetzen.
Nach dem Motto „Mach Dich Schlau“ können Sie sich am Samstag, den 8. August 2020 von 12:00 bis 22:00 Uhr, ganz gemütlich zu Hause zum Thema Drogen und zur Drogenpolitik schlau machen. Dann wird nämlich die Online-Hanfparade 2020 stattfinden, wo viele Persönlichkeiten, die sich bezüglich Drogen schlau gemacht haben, zu hören und zu sehen sein werden.
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Patienten in Gelsenkirchen streiten für Cannabis als Medizin (WAZ)
Mit Cannabis-Bestandteil gegen Cannabis-Sucht (Ärzte Zeitung)