- Veröffentlicht
- Zuletzt aktualisiert
- Lesezeit
ACM-Mitteilungen vom 12. Dezember 2020
- Authors
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Vereinten Nationen haben am 2. Dezember für eine Neuklassifizierung von Cannabis
in den internationalen Drogenkonventionen gestimmt. Ihre Kommission für Suchtstoffe hat mit den Stimmen der deutschsprachigen Länder Deutschland, Schweiz und Österreich für diese von der WHO vorgeschlagene Änderung gestimmt.
Bereits 2007 hatte die WHO empfohlen, den Cannabiswirkstoff THC, in eine weniger strenge Klasse umzustufen, was damals von den Vereinten Nationen jedoch nicht unterstützt wurde.
2011 hatte die 19-köpfige hochrangig besetzte Kommission zur Drogenpolitik vorgeschlagen, Cannabis zu entkriminalisieren und auch bei anderen Drogen Modelle einer legalen Regulierung zu erproben. Mitglieder dieser Kommission waren unter anderem Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen, Javier Solana, ehemaliger NATO-Generalsekretär, und ehemalige Präsidenten der Schweiz, Brasiliens und Mexikos.
Bisher vor wenigen Monaten kamen Cannabisprodukte für den deutschen Markt ausschließlich aus den Niederlanden und später auch Kanada. Seit kurzem werden Cannabis-Extrakte und Blüten auch aus Spanien, Israel und Australien importiert.
Nach der großen Resonanz der Fortbildungsreihe der IACM mit Webinaren vom Oktober bis Dezember 2020 und einer Life-Veranstaltung am 5. November 2020 plant die ACM nun eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Der Zugang zur ganztägigen Zoom-Konferenz am 20. März 2021 ist kostenlos.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Kostenlose Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Apotheker am 20. März als Zoom-Konferenz
Die ACM führt am Samstag, den 20. März 2021, eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung für Ärzt*innen und Apotheker*innen durch. Die Veranstaltung wird die Vorraussetzungen für eine CME-Zertifizierung durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfüllen.
ACM-Konferenz: Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten: Grundlagen und Praxis
Termin: 20. März 2021
Ort/Art: Virtuell als Zoom-Meeting
Gebühren: Kostenlose Teilnahme
Dauer: 8-9 Stunden (inklusive Pausen)
Einige Themen
Geschichte
Das Endocannabinoid-System als Stressregulations-System
Die Cannabispflanze und ihre Inhaltsstoffe
Medikamente auf Cannabisbasis in Deutschland
Einsatzgebiete
Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
Rechtliche Grundlagen (Verschreibungsfähigkeit, Kostenerstattung, Cannabis und Führerschein)
Praktische Anwendung
Cannabistherapie und Sucht
Mein erster Patient
Referenten
Fast alle Referenten sind aus dem deutschsprachigen Raum. Es wird aber auch ein, ins Deutsche übersetztes Gespräch mit Professor Raphael Mechoulam von der hebräischen Universität in Jerusalem geben. Er hatte mit einem Kollegen 1964 die vollständige Struktur von Delta-9-THC aufgeklärt, und seine Arbeitsgruppe hatte 1992 Anandamid (Arachidonoylethanolamid), das erste Endocannabinoid, entdeckt.
Zu den Referenten zählen vor allem Ärzte (Prof. Kirsten Müller-Vahl, Dr. Knud Gastmeier, Dr. Franjo Grotenhermen), aber auch Apotheker (Dr. Manfred Fankhauser, Dr. Thorsten Tuschy) und Juristen (Dr. Oliver Tolmein, Sebastian Glathe). Auch ein Patientenforum und Workshops sind angedacht.
Die Vorbereitung der Veranstaltung hat gerade erst begonnen. Sie soll praxisorientiert sein und orientiert sich an den Fragestellungen, die von Kolleginnen und Kollegen, etwa in der internen Mailingliste für Ärztinnen und Ärzte, an die ACM sowie an die Referenten bei ihren bisherigen Vorträgen herangetragen wurden.
Presseschau: UN-Kommission klassifiziert Cannabis neu (Taz blogs)
Die UN-Kommission für Suchtstoffe (CND) hat am 2. Dezember mit den Stimmen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz eine Neueinstufung von Cannabis vorgenommen.
UN-Kommission klassifiziert Cannabis neu
Die UN-Kommission für Suchtstoffe (Suchtstoffkommission, Commission on Narcotic Drugs, CND) hat am Mittwoch, 2. Dezember 2020, eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die zu Änderungen in der Art und Weise geführt haben, wie Cannabis international reguliert wird. Die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen folgt damit einer WHO-Empfehlung und streicht sie von der Liste der höchsten Kategorie von Drogen, die als extrem riskante Narkotika gelten. Somit gehören von nun an Marihuana und und Haschisch nicht mehr zu den gefährlichsten Drogen.
WHO-Empfehlung 5.1.
Gemäß einer Pressemitteilung der Vereinten Nationen (UNO) vom 2. Dezember 2020 hat bei der Überprüfung einer Reihe von Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Marihuana und seinen Derivaten die UN-Kommission für Suchtstoffe die Entscheidung getroffen, Cannabis aus Anhang IV des Einheitsakommens über die Betäubungsmittel von 1961 zu streichen, wo es neben tödlichen, süchtig machenden Opioiden aufgeführt wurde. Mit knapper Mehrheit stimmten die 53 Mitgliedstaaten des CND für diese WHO-Empfehlung 5.1. Die WHO-Empfehlung 5.1 lautet:
„Das Expertenkomitee empfiehlt Cannabis und Cannabisharz aus der Tabelle IV des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 zu streichen.“
Mit 27 Stimmen bei 25 Gegenstimmen und einer Enthaltung hat die Suchtstoffkommission die Tür auf internationaler Ebene geöffnet, um das medizinische und therapeutische Potenzial der häufig verwendeten, aber in vielen Ländern immer noch weitgehend illegalen Freizeitdroge anzuerkennen.
Folgende Länder stimmten jedenfalls gemäß Mitteilung vom 2. Dezember 2020 des CND-Monitors von Kenzi Riboulet-Zemouli und Michael Krawitz für diese Empfehlung der WHO: Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Tschechien, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Jamaika, Mexiko, Marokko, Nepal, Niederlande, Polen, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten und Uruguay.
Folgende Länder stimmten gegen diese WHO-Empfehlung: Afghanistan, Algerien, Angola, Bahrain, Brasilien, Burkina Faso, Chile, China, Elfenbeinküste, Kuba, Ägypten, Ungarn, Irak, Japan, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Libyen, Nigeria, Pakistan, Peru, Russland, Togo, Türkei, Turkmenistan.
Die Ukraine hat weder pro noch contra Stellung bezogen und enthielt sich der Stimme.
Darüber hinaus könnte die Entscheidung laut Nachrichtenberichten zusätzliche wissenschaftliche Untersuchungen zu den seit langem genutzten medizinischen Eigenschaften der Pflanze vorantreiben und als Katalysator für Länder dienen, um das Medikament für medizinische Zwecke zu legalisieren und Gesetze über seine Freizeitnutzung zu überdenken. Derzeit haben mehr als 50 Länder medizinische Cannabisprogramme verabschiedet und umgesetzt – Cannabis als Medizin gehört mehr und mehr zur Normalität. Und diese historische Abstimmung in Wien könnte weitreichende Auswirkungen auf die weltweite medizinische Cannabisindustrie haben, die von der Aufsicht über die Regulierung bis zur wissenschaftlichen Erforschung der Pflanze und ihrer Verwendung als Arzneimittel reicht.
Experten gehen davon aus, dass es ein kleiner Schritt hin zu einer weiteren internationalen Lockerung sein könnte und ein kleiner Beitrag sein könnte zur Befriedung des weltweiten Drogenkrieges (war on drugs). Unter anderem Kanada und Uruguay wie auch knapp ein Drittel der US-Bundesstaaten erlauben den Verkauf und die Nutzung von Haschisch und Marihuana nicht nur für den medizinischen Bereich sondern auch für den Freizeitgebrauch. Mexiko und Luxemburg stehen kurz davor, die dritte und vierte Nation zu werden, die dies tun. In diversen weiteren Staaten wird der Besitz für den Eigengebrauch nicht mehr oder kaum noch strafrechtlich verfolgt.
„Die Welle des medizinischen Cannabis hat sich in den letzten Jahren bereits beschleunigt, aber dies wird einen weiteren Schub geben“,
sagte Martin Jelsma, Programmdirektor für Drogen und Demokratie am niederländischen Transnational Institute, gegenüber Marijuana Business Daily.
Langes Warten auf die Entscheidung
Bereits im November 2018 hatte die WHO sechs Empfehlungen zur Planung von Cannabis in UN-Verträgen zur Drogenkontrolle beschlossen. Eigentlich waren die Vorschläge ursprünglich für die Sitzung des CND im März 2019 zur Abstimmung vorgesehen, jedoch hatten viele Länder laut Medienberichten mehr Zeit angefordert, um die Vorschläge zu studieren und ihre Positionen zu definieren. Auch in der Sitzung in Wien im März 2020 wurde beschlossen, die Abstimmung zu verschieben – abgestimmt und entschieden wurde jetzt im Dezember 2020.
Unter den sechs Punkten der WHO wurde unter anderem klargestellt, dass Cannabidiol (CBD) – ein nicht berauschendes Cannabinoid – keinen internationalen Kontrollen zu unterliegen habe. CBD habe in den letzten Jahren eine herausragende Rolle in der Wellness-Therapie übernommen und eine Milliarden-Dollar-Industrie ins Leben gerufen.
WHO-Empfehlung 5.2.
Die WHO-Empfehlung 5.2, THC von der Konvention von 1971 in den Vertrag von 1961 zu verschieben, konnte mit 23 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen und 28 Gegenstimmen nicht die Zustimmung des Gremiums erhalten. Die WHO-Empfehlung 5.2. lautet:
„Das Expertenkomitee empfiehlt Dronabinol und seine Stereoisomere (delta-9-Tetrahydrocannabinol) in Anhang I des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 einzugliedern. Das Expertenkomitee empfiehlt zudem die Streichung von Dronabinol und von seinen Stereoisomeren (delta-9-Tetrahydrocannabinol) aus Tabelle II des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe, vorbehaltlich der Annahme der Empfehlung Dronabinol und seine Stereoisomere (delta-9-Tetrahydrocannabinol) in Tabelle I des Einheitsabkommens von 1961 einzugliedern.“
WHO-Empfehlung 5.3. und 5.6
Die Empfehlungen 5.3 und 5.6 waren an die Genehmigung der Empfehlung 5.2 gebunden. Da 5.2 abgelehnt wurde, wurden diese beiden Empfehlungen ohne Abstimmung abgelehnt. In Empfehlung 5.6 ging es darum, bestimmte THC-Arzneimittelpräparate in Anhang III des Vertrags von 1961 aufzunehmen. Die WHO-Empfehlung 5.3 lautet:
„Das Expertenkomitee empfiehlt Tetrahydrocannabinol (bezogen auf die sechs in Tabelle I des Übereinkommens von 1971 aufgelisteten Isomere von THC) in Tabelle I des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 einzugliedern, sofern die Empfehlung zur Eingliederung von Dronabinol in diese Tabelle I angenommen wurde.“
Die WHO-Empfehlung 5.6 lautet:
„Das Expertenkomitee empfiehlt, dass Zubereitungen mit delta-9-Tetrahydrocannabinol (Dronabinol), die entweder durch chemische Synthese oder als Zubereitungen von Cannabis, die als pharmazeutische Produkte mit einem oder mehreren anderen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sind, und von solcher Beschaffenheit sind, dass delta-9-Tetrahydrocannabinol (Dronabinol) nicht mit leicht verfügbaren Mitteln extrahiert oder in anderer Weise eine Ausbeute gewonnen werden kann, in Tabelle III (Tabelle mit den geringsten Restriktionen) des Übereinkommens über Betäubungsmittel von 1961 aufgenommen werden, da sie unter den gegebenen Bedingungen kein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen.“
WHO-Empfehlung 5.4.
Die WHO-Empfehlung 5.4 – ein Vorschlag zur Streichung von „Extrakten und Tinkturen von Cannabis“ aus dem Vertrag von 1961 – wurde mit 24 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen und 27 Gegenstimmen abgelehnt. Nach der Erklärung der WHO zu der Empfehlung sollte damit lediglich eine Doppelspurigkeit beseitigt werden, und es werde nicht versucht, „das Kontrollniveau für Substanzen im Zusammenhang mit Cannabis zu verringern oder den Kontrollbereich einzuschränken“. Die WHO-Empfehlung 5.4 lautet:
„Das Expertenkomitee empfiehlt Extrakte und Tinkturen von Cannabis aus der Tabelle I des Übereinkommens über Betäubungsmittel von 1961 zu streichen.“
WHO-Empfehlung 5.5.
Die WHO-Empfehlung 5.5 wurde mit sechs Stimmen bei vier Stimmenthaltungen und 43 Gegenstimmen abgelehnt. Die Ablehnung dieser Empfehlung stellt eine verpasste Gelegenheit dar, die verwirrende rechtliche Situation für CBD-Zubereitungen mit Spuren von THC zu klären. Die WHO-Empfehlung 5.5. lautet:
„Das Expertenkomitee empfiehlt der Tabelle I des Übereinkommens über Betäubungsmittel von 1961 eine Fußnote mit dem folgenden Text hinzuzufügen: „Zubereitungen mit überwiegend Cannabidiol und nicht mehr als 0,2 Prozent delta-9-Tetrahydrocannabinol fallen nicht unter die internationale Kontrolle.“
Viele Experten sind sich einig, dass trotz Ablehnung der WHO-Empfehlungen 5.2. bis 5.6. auf der CND-Tagung im Dezember 2020 in Wien, die Empfehlungen 5.2. bis 5.6. weiterhin den drogenpolitischen Diskurs beherrschen werden.
Unterstützer der WHO-Empfehlungen
Das Internetportal der Hanfparade gab unter dem Titel „Dezember-Entscheidung der Vereinten Nationen zu Cannabis: Eingabe von 193 NGO aus 53 Ländern“ bekannt, dass inzwischen 193 Organisationen aus 53 Ländern den Aufruf „Support patient access to medicine, vote yes!“ der European coalition for just and effective drug policies (ENCOD) und weiteren Organisationen mitgezeichnet haben. Der Aufruf wurde als UN-Dokument veröffentlicht (E/CN.ti/2020/NGO/7).
Organisationen aus Deutschland, die bislang mitgezeichnet haben (28.11.2020): Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin; Global Marijuana March Freiburg; Grüne Hilfe Hessen; Grüne Hilfe Netzwerk; Hanf Museum; Hanfparade. Aus Österreich unterstützten den Aufruf die Arge Canna; Elternkreis Wien, Verein zur Förderung der Selbsthilfe für Angehörige von Suchtkranken und aus der Schweiz Cannabis Consensus Schweiz und die IG Hanf Schweiz.
Eine weitere Eingabe der im Politikfeld der Drogenpolitik tätigen Organisationen „Towards science-based scheduling of cannabis sativa and other controlled herbal medicines“ wurde von 55 NGOs aus 33 Ländern gezeichnet.
Presseschau: Mitglieder des Bundestages (MdB): Aussagen zu Cannabidiol (CBD) (Branchenverband Cannabiswirtschaft)
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft hat Stimmen von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, überwiegend drogenpolitische Sprecher ihrer Fraktionen, zum Thema CBD zusammengestellt.
Mitglieder des Bundestages (MdB): Aussagen zu Cannabidiol (CBD) (Branchenverwand Cannabiswirtschaft e.V.)
Dirk Heidenblut, MdB (SPD-Fraktion)
Drogenpolitischer Sprecher - am 19.11.2020 gegenüber dem BvCW:
"Wie bei Cannabis als Medizin benötigen wir auch für den Umgang mit CBD und CBD Produkten eine vernün1ige Regelung. Hier geht es vor allen Dingen darum die Möglichkeiten des Produkts qualitativ sinnvoll zu erschließen, den Zugang zu sichern und unnötige Hürden abzubauen. Falsche Einordnungen dieses nicht psychoaktiven Cannabinoids dürfen, auch auf Ebene der EU, nicht erfolgen und in Deutschland muss Rechtssicherheit für Produktion, Handel und Vertrieb her.“
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Drogenpolitische Sprecherin - am 21.08.2020 gegenüber dem BvCW:
„Die Aussage der EU-Kommission […] ist fachlich höchst fragwürdig, zumal sie in den Prozess der Neubewertung von CBD durch die WHO fällt, die vorschlägt CBD aus den Anlagen der Single Convention zu streichen. CBD bzw. CBD-haltiges Cannabis ohne nennenswerten THC-Gehalt verursacht keine Rauschwirkung und sollte nach meiner Ansicht auch nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden, abgesehen davon, dass die Prohibition ohnehin mehr schadet als nützt. Immer wieder erhalte ich Zuschri1en von Unternehmen, die aufgrund der Novel Foods Verordnung und des teils sehr restriktiven Vorgehens gegen Produkte, die CBD enthalten, vor erheblichen Rechtsunsicherheiten stehen. Dieser Zustand ist weder gesundheitspolitisch noch wirtscha1spolitisch sinnvoll. Wie Sie wissen, treten wir als Grüne dafür ein, Cannabis insgesamt au dem Betäubungsmimelgesetz zu streichen. Eine Ausweitung des BtMG explizit auf CBD entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage. Die Entwicklungen auf europäischer Ebene verfolgen wir mit Sorge.“
am 24.09.2020 gegenüber dem Tagesspiegel:
"Die Bundesregierung verschleppt den Prozess der WHO zur Neubewertung von Cannabis stam mit der EU voranzugehen. Die Bundesregierung ist aufgefordert bei der nächsten Sitzung im Dezember die Herausnahme von dem nicht psychoaktiv wirkenden CBD aus der internationalen Drogenkontrolle zu forcieren. Die erheblichen Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit CBD-haltigen Lebensmimeln müssen beseitigt werden. Wie groß der Klärungsbedarf seitens der Unternehmen ist, zeigen die inzwischen 55 offenen Zulassungsanträge. CBD für die medizinische Nutzung wird von der Bundesregierung schändlich vernachlässigt, da nur THC-haltige Sorten zum Anbau vorgesehen sind.“
Niema Movassat, MdB (Fraktion DIE LINKE)
Drogenpolitischer Sprecher - am 20.11.2020 gegenüber dem BvCW:
„Es ist sehr erfreulich, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem jüngsten Urteil vom 19.11.2020 (Az. C-663/18) festgestellt hat, dass CBD kein Betäubungsmimel ist. Damit fährt Europas höchstes Gericht der EU-Kommission in die Parade. Völlig zurecht stellt der EuGH fest, dass derartige Verbote auf wissenscha1lichen Erkenntnissen hinsichtlich ihrer Schädlichkeit beruhen müssen. Die Schädlichkeit wird im Falle von CBD auch von der Weltgesundheitsorganisation nicht gesehen. Cannabidiol zeige kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ist eine gute Nachricht für alle CBD-Geschä1e und CBD-Konsument*innen. DIE LINKE hat von Anfang an jede Kriminalisierung von CBD-Shopinhaber*innen scharf kritisiert.“
Stefan Pilsinger, MdB (CDU/CSU-Fraktion)
Drogenpolitischer Sprecher - am 29.10.2020 in der Plenatdebame Deutscher Bundestag Plenarprotokoll
"Schon jetzt aber ist klar, dass Ärzte, Patienten und Industrie trotz der Gesetzesänderung im März 2017 immer wieder auf große Hürden in der Verschreibung, Erstamung und Herstellung von Cannabinoidarzneimimeln stoßen. Ein einheitlicher Rechtsrahmen und eine vereinfachte Verordnungsfähigkeit von Cannabinoiden können hier Abhilfe schaffen. Auch über innovative Darreichungsformen von Cannabinoidarzneimimeln könnte man nachdenken. Gleichzeitig braucht es weitere Forschung, um die Potenziale von Cannabinoiden noch besser zu verstehen und ausschöpfen zu können.“ Ich [sehe außerdem] Handlungsbedarf bezüglich CBD. Der Markt von der Herstellung bis zum Vertrieb von CBD-Produkten ist nicht reguliert und bewegt sich nicht in einem rechtlich gesicherten Bereich, sondern in einem Graubereich. Hier wäre es sinnvoll, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um den Umgang mit CBD besser und vor allem sicherer zu machen.“
Erwin Rüddel, MdB (CDU/CSU-Fraktion)
Vorsitzender des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag – am 16.09.2020 auf einer Veranstaltung von Medizinalcannabisfirmen (BPC), Mitschri1 BvCW:
„Wir [müssen] feststellen, daß die Nachfrage nach Cannabidiol (CBD) derzeit stark boomt. Gerade psychiatrische Patienten greifen o1 genug mangels verfügbarer valider Therapien zur Selbstmedikation mit dem Cannabinoid. Der Umsatz mit CBD-Produkten soll weltweit in den kommenden Jahren auf mehr als 60 Milliarden US-Dollar steigen. Allein in den USA sollen mehr als 1000 verschiedene CBD-haltige Produkte auf dem Markt sein, auch wenn dort – genau wie in Deutschland - der rechtliche Status der meisten Präparate weiterhin unklar ist. Sowohl die klinische Forschung als auch die Gesetzgebung hinken dem Angebot und Nachfrage aktuell hinterher. Die große Frage ist, ob der Hype um CBD gerechvertigt ist und in wie weit medizinisches Potential in den Cannabinoiden steckt. Auch wenn es bisher nur wenige Daten aus randomisierten, plazebokontrollierten Studien zur Wirksamkeit in bestimmten Indikationsgebieten gibt, zeigen die vorliegenden Untersuchungen zumindest ein großes Sicherheitsprofil. Dieses Sicherheitsprofil gibt es eben nur für zugelassene Medikamente und definierte Präparate in pharmazeutischer Qualität. Wie genau es bei Qualität und Sicherheit der unregulierten Produkten aussieht, ist offen. Unzählige CBD-haltige Produkte überschwemmen aktuell den EU-Markt. Der rechtliche Status der meisten Präparate ist aber unklar. Einen unregulierten Markt sehe ich als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit. Die Produkte sollten zumindest angemessene Qualitätskontrollen bei Herstellung durchlaufen, inklusive standardisierter Tests auf die Inhaltsstoffe mit genauer Kennzeichnung. Ich sehe hier ein grosses Potential Ihres Verbandes, dass Ihre sich Mitglieder auf Standards bezüglich Qualität und Kennzeichnung einigen, auf die sich dann die Verbraucher auch verlassen können. Ich bin mir sicher, dass uns die Forschung in den kommenden Jahren noch viele interessante Informationen zu Cannabinoiden liefern wird. So wird aktuell beispielsweise in den USA erforscht, inwieweit Cannabinoide bei schweren COVID19 Erkrankungen helfen können.“
Dr. Wieland Schinnenburg, MdB (FDP-Fraktion)
Drogenpolitischer Sprecher – am 16.11.2020 gegenüber dem BvCW:
"Häufig wird in der Diskussion um Cannabis nicht ausreichend zwischen Genusscannabis, Medizinalcannabis und CBD-Produkten differenziert. Obwohl Produkte aus Hanf, die immer schon CBD enthielten, seit Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich waren, entschied die Europäische Kommission 2019, dass es sich bei dem Bestandteil CBD um ein „novel food“ handelt. Die Folgen sind Razzien von Betrieben, die CBD-haltige Produkte vertreiben und damit einhergehende wirtscha1liche Schäden für Unternehmen. Die Vorgehensweisen der Landesbehörden gegen CBD-Produkte sind unterschiedlich, aber o1 repressiv. So gibt es etwa auf kommunaler Ebene unterschiedliche Testmethoden. In unserem föderalen System sind hier die Länder zuständig, als Bundesgesetzgeber haben wir nur geringe Einflussmöglichkeiten. Wir benötigen jedoch dringend Rechtssicherheit für den Verkauf von CBD-Produkten!“
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Statistik der Woche: Gras als Medizin (heise online)
Cannabis-Hype: Auch ohne Rausch ein Verkaufsschlager - Zahlreiche Produkte legal im Handel (OP-Online.de)