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ACM-Mitteilungen vom 22. August 2020
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Liebe Leserin, lieber Leser,
was zunächst wie ein schlechter Scherz wirkte, hat durch ein Schreiben eines Vertreters der Europäischen Kommission dann doch Gewicht bekommen. Danach überlegt die Kommission, CBD als Betäubungsmittel einzustufen. Das macht pharmakologisch und toxikologisch keinen Sinn. Wir geben den Artikel, der in der Zeitschrift Apotheke Adhoc abgedruckt wurde, wieder.
Gemäß einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP sollen für die 2,6 Tonnen Cannabis, die jährlich in Deutschland produziert werden, an die Hersteller 5,5 Million € gezahlt werden, was einem Preis von 2,12 € pro Gramm entspräche (siehe Antworten zu Fragen 12 und 13). Ein Hersteller berichtet, dass der durchschnittliche Verkaufspreis ab Werk (ohne Verteilungskosten) 2,30 € pro Gramm betragen solle.
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Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Umfrage zur Cannabissorten endet in einer Woche – bisher 960 Teilnehmer
Die Umfrage zu Cannabissorten von ACM und Medizinischer Hochschule Hannover zur Wirksamkeit von verschiedenen Cannabissorten bei verschiedenen Symptomen und Erkrankungen läuft noch eine Woche. Bisher haben 960 Personen die Umfrage vollständig ausgefüllt. Sie ist anonym. Die bisher teilgenommenen Patienten leiden vor allem unter Schmerzerkrankungen (etwa 45 %) und psychiatrischen Erkrankungen (etwa 30 %). Sie sind herzlich eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen.
Filme zu Cannabis als Medizin
Das Naxos Kino in Frankfurt zeigt am 25. 8. 2020 um 21:00 Uhr „Cannabis als Medizin“
naxos.Kino, Waldschmidtstr. 19, Hinterhaus, 60316 Frankfurt a.M.
25.08.2020, 21:00 Uhr
CANNABIS AUF REZEPT von Raphaël Hitier, F 2017, Sprache: Deutsch
Beim Umgang mit Cannabis vollzieht sich derzeit ein erstaunlicher Wandel: In immer mehr Ländern wird die Substanz für medizinische Zwecke zugelassen. Die Liste der Krankheiten, die Cannabis angeblich heilen kann, ist lang: multiple Sklerose, Epilepsie, chronische Schmerzen und sogar Hirntumore. Doch wie ist der Stand der Cannabis-Forschung tatsächlich?
ISRAEL – KOSCHER KIFFEN von Thomas Dandois, Alexandra Kogan, F 2018, Sprache: Deutsch
Seit zehn Jahren ist die medizinische Anwendung von Produkten aus Cannabis in Israel erlaubt. In der Cannabisforschung ist das Land weltweit der wissenschaftliche Spitzenreiter und die Bedingungen für den Anbau von Cannabis sind hier ideal: mildes Klima, eine seit Jahrzehnten hoch entwickelte Landwirtschaft und eine stete Bereitschaft zur Innovation.
Gäste beim anschließenden Filmgespräch: Thomas Müller, Cannabis Patientenhilfe Frankfurt a.M., Dr. Bernd Werse, Centre For Drug Research, Goethe Universität Frankfurt a.M.
Moderation: Marianne Spohner, naxos.Kino
Vorführung in der großen Halle des Theaters Willy Praml,
Beginn der Veranstaltung ist wegen der dortigen Lichtverhältnisse bis auf weiteres 21 Uhr, Einlass ab 20 Uhr.
Mehr zum Neuanfang und den Corona-Verhaltensregeln:
https://naxos-kino.org/naxos/aktuelles
Bitte senden Sie zur Anmeldung für jede einzelne Person eine E-Mail mit dem Betreff: Reservierung, Filmtitel
und mit dem Inhalt: Datum, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse
an: reservierung@naxos-kino.org
Zum Stand der Petition
Nach einem Aufruf der Sprecherin des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), Gabriele Gebhardt, haben sich einige Patienten mit ihren Geschichten an Mitglieder des Petitionsausschusses gewandt, um ihnen Ihre Situation zu schildern und darum zu bitten, die Petition trotz Verfehlung des Quorums dennoch im Petitionsausschuss zu behandeln.
Die letzte Petition zu Cannabis als Medizin hat sicherlich nicht das Quorum von 50.000 Unterstützern erzielt. Trotzdem kann der Petitionsausschuss entscheiden, die Petition dennoch zu behandeln. Auch bei der letzten Petition im Jahr 2014 wurde das Quorum verfehlt. Allerdings hatte die Petition damals etwa 45.000 Unterstützer. Diesmal sind es wohl 10.000 weniger, auch wenn noch unbekannt ist, wie viele Personen Unterschriftenlisten direkt an den Petitionsausschuss geschickt haben, sodass wir noch nicht wissen, ob es wirklich nur 35.000 waren.
Wäre es den andere Patienten gleich machen möchte, kann beispielsweise folgende Personen kontaktieren.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses ist
Herr Marian Wendt (CDU/CSU)
marian.wendt@bundestag.de
Die stellvertretende Vorsitzende ist
Frau Martina Stamm-Fibich (SPD)
martina.stamm-fibich@bundestag.de
Obfrau der Linken ist
Frau Kerstin Kassner
kerstin.kassner@bundestag.de
Obfrau von Bündnis 90/die Grünen ist
Frau Corinna Rüffer
corinna.rueffer@bundestag.de
Obmann der FDP ist
Herr Manfred Todtenhausen
manfred.todtenhausen@bundestag.de
das zuständige Sekretariat des Ausschusses erreicht man unter:
vorzimmer.pet2@bundestag.de
In einer Antwort an einen Patienten schrieb das Büro der Obfrau der Grünen, Corinna Rüffer:
„Sehr geehrter Herr T.,
damit Petitionen in einer öffentlichen Ausschusssitzung mit dem Petenten und beraten werden, sind leider 50.000 Unterschriften nötig. Die Grüne Fraktion setzt sich zwar schon lange dafür ein, dieses Quorum zu senken, bislang lehnen das aber die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU ab. Auch wenn wir das begrüßen würden, wird es eine öffentliche Beratung des Anliegens mit dem Petenten leider nicht geben. Nichtsdestotrotz wird sich der Petitionsausschuss aber im ganz regulären Petitionsverfahren mit dem Anliegen der Petition – welches die Grüne Fraktion unterstützt – befassen.
Beste Grüße,
i.A. Marion Blitz“
Presseschau: EU will CBD als Betäubungsmittel einstufen (Apotheke Adhoc)
Zu den Betäubungsmittel zählen bisher starke Opiate wie zum Beispiel Morphium, Amphetamine wie beispielsweise Methylphenidat und Dexamphetamin, sowie potenziell psychedelisch wirkende Cannabispräparate, also THC- und Nabilon-hhaltige Substanzen. Nicht zu den Betäubungsmitteln zählen schwach wirksame Opiate wie Tramadol und Tilidin, Benzodiazepine wie etwa Diazepam, Neuroleptika, Pregabalin, Antidepressiva, etc. Diese haben zum Teil ein erhebliches Abhängigkeitspotenzial. Da ist es befremdlich, überhaupt nur auf die Idee zu kommen, das recht harmlose CBD, das nachweislich keine Entzugssymptome verursacht und auch nichts psychedelisch wirkt, als eine gefährlichere Substanz einzustufen oder diese Idee zu unterstützen.
EU will CBD als Betäubungsmittel einstufen
Berlin - Die EU-Kommission sieht natürlich hergestellte CBD-Produkte als Betäubungsmittel und hat deshalb alle Anträge von Herstellern gemäß der Novel-Food-Verordnung gestoppt. Setzt sie ihre vorläufige Auffassung durch, könnte das das Ende für den Großteil des seit Jahren wachsenden Marktes für CBD-Öle, CBD-Nahrungsergänzungsmittel und CBD-Lebensmittel sein. Entsprechend laufen Anbieter und Verbände Sturm. Beim Verband Cannabis versorgender Apotheken (VCA) hingegen kommt der Schritt gut an.
Seit Jahren herrscht Unsicherheit: Die Erkenntnis, dass ein großer Teil der CBD-Produkte auf dem Markt de facto illegal vertrieben wird, weil diese unter die Novel-Food-Verordnung der EU fallen, aber keine Zulassung dafür haben, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dutzende Anbieter haben bereits Zulassungsanträge bei der EU eingereicht, zunehmend greifen die Behörden durch und versuchen, den Markt zu ordnen. Doch nun bahnt sich von höchster Stelle ein noch viel grundlegender Richtungswechsel an. In einem selbst für Brancheninsider überraschenden Schritt hat sich die EU-Kommission nämlich in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause auf eine neue Haltung zum Wirkstoff CBD festgelegt – und die Hersteller informiert, dass ihre Zulassungsanträge damit vorerst auf Eis gelegt sind.
Die Folgen der Entscheidung sind ebenso wie die aktuelle Rechtslage komplex und noch nicht genau abzusehen. Die EU-Kommission, die CBD Anfang 2019 in den Novel-Food-Katalog aufgenommen hat, beruft sich nun einerseits auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen (UN) von 1961 und stellt sich damit gleichzeitig gegen die aktuelle Auffassung der UN-Behörde Weltgesundheitsorganisation (WHO). Doch der Reihe nach: „Das Allgemeine Lebensmittelrecht schließt es aus, Substanzen als Lebensmittel zu klassifizieren, die entsprechend zweier UN-Konventionen als Betäubungsmittel oder als psychotrope Substanzen eingestuft werden“, teilt ein Kommissionssprecher auf Anfrage mit. „Die vorläufige Auffassung der Kommission ist deshalb, dass CBD, welches aus den Blüten und Fruchtständen der Cannabispflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel gemäß des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 behandelt werden sollten.“
Doch genau das sollte sich nach Willen der WHO bald ändern: Die hatte der UN nämlich bereits Ende 2018 empfohlen, sowohl CBD als auch THC in jenem Einheitsabkommen neu zu klassifizieren. Denn bisher ist Cannabis in Anlage IV gelistet – also in einer Gefahrenklasse mit Stoffen wie Kokain und Heroin. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO kam jedoch zu dem Schluss, dass das nicht gerechtfertigt sei. Nicht nur sei das Suchtpotential und die Gesundheitsgefährdung durch Cannabis weitaus geringer, vielmehr sei ein überwiegender medizinischer Nutzen der Pflanze belegt. Der medizinische Gebrauch der Cannabispflanze müsse durch eine Herabstufung erleichtert werden, so die Wissenschaftler. Sie forderten deshalb eine Neueinstufung von Marihuana und Haschisch in die niedrigste Kategorie, die Anlage I – und dass CBD-Präparate mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent ganz aus dem Einheitsabkommen fliegen. Im Dezember wollen die 53 Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention – 13 von ihnen sind EU-Mitglieder – über diese Neueinstufung abstimmen. Und ausgerechnet jetzt entscheidet sich die EU-Kommission, jene CBD-Präparate strikt nach dem bisherigen Wortlaut der Konvention zu behandeln.
Wenn CBD aber als Betäubungsmittel eingestuft wird, kann es nicht gleichzeitig ein Nahrungsmittel sein und damit auch kein Novel Food. Die Konsequenz: „Die Kommission hat die Antragssteller über ihre vorläufige Auffassung informiert und sie aufgefordert, bis Anfang September Stellungnahmen zum Thema abzugeben“, so die Kommission. Erst danach werde man über die Gültigkeit der Anträge entscheiden. Dieses Vorgehen sowie die neue Haltung an sich werfen jedoch mehr Fragen auf als sie beantworten. Eine davon: Wenn die EU-Kommission sich explizit auf CBD beruft, das aus natürlichen Pflanzenbestandteilen gewonnen wird, weil in der Betäubungsmittelkonvention nur von Cannabis sativa L. die Rede ist, dann heißt das im Umkehrschluss, dass synthetisch hergestelltes CBD davon nicht betroffen ist. Dürfen also künftig synthetisch hergestellte CBD-Präparate mit Novel-Food-Zulassung verkauft werden, natürlich hergestellte aber nicht? Pharmazeutisch gibt es zwischen beiden keine wesentlichen Unterschiede. Auch Hanfsamenöle sind ausgenommen, weil sie nicht aus den Blüten und Fruchtständen gewonnen werden.
Das treibt Produzenten und Hersteller von natürlichen CBD-Extrakten – die das Gros der Produkte ausmachen – auf die Barrikaden. Die European Industrial Hemp Association (EIHA), der Interessenverband der Nutzhanfbauern, der neben Herstellern von Fasern, Schäben und Samen auch die von Cannabinoiden vertritt, läuft Sturm gegen die Entscheidung. „Sollte diese Auffassung bestätigt werden, wäre dies wohl das Ende für den Sektor“, so die EIHA. „Cannabidiol würde auf dem Markt bleiben, jedoch nur in der synthetischen Form, die teilweise mit umweltschädlichen Chemikalien hergestellt wird.“ Der Verband unterstellt der EU, mit der Entscheidung die kleinteilige Branche von Produzenten natürlicher, ökologisch nachhaltig hergestellter CBD-Extrakte zugunsten großer Pharmaunternehmen zerschlagen zu wollen – denn die hätten die Ressourcen zur weitaus aufwendigeren Herstellung synthetischer Cannabinoide.
„Bemerkenswerterweise wurden bereits Anträge für künstliche Cannabinoide im Rahmen der Verordnung über neuartige Lebensmittel akzeptiert“, so EIHA. „Künstliche Extrakte zuzulassen, natürliche jedoch nicht, entbehrt aus wissenschaftlicher und ökologischer Sicht jeglicher Logik. Tatsächlich ist das chemisch hergestellte CBD-Enderzeugnis identisch mit dem natürlichen CBD-Extrakt.“ Auch Verbraucherschützer kritisieren die Entscheidung der EU-Kommission scharf. Der österreichische Verbraucherschutzverein wirft der EU vor, CBD-Produkte zum Nachteil von Schmerzpatienten kriminalisieren und ihre Mitgliedstaaten drängen zu wollen, bei der Neuordnung der Betäubungsmittelkonvention gegen die Vorschläge der WHO zu stimmen.
Aus pharmazeutischer Sicht hingegen könnte die Einstufung ein kluger Schachzug sein, wendet demgegenüber der Verband Cannabis versorgender Apotheken (VCA) ein. Ganz im Gegenteil könne die striktere Haltung nämlich gerade für die Patienten zum Vorteil werden, sagt die stellvertretende Vorsitzende Astrid Staffeldt: „Ich finde das grundsätzlich begrüßenswert, weil es dazu beitragen kann, dass dem Wildwuchs im Markt entgegengewirkt wird.“ Der VCA beanstandet bereits seit langem, dass windige Hersteller CBD-Produkte von oft zweifelhafter Qualität und mit falschen Heilsversprechen in den Markt drücken. „Da wird gerade viel Schindluder getrieben, was leider den edlen Einsatz in der Medizin zunichte macht“, kritisierte der VCA-Vorstandsvorsitzende Markus Fischer vergangenes Jahr. „Es gibt Studien, die belegen, dass viele dieser CBD-NEM kaum CBD enthalten oder massive Abweichungen vom deklarierten Gehalt haben. Wenn sie ein Cannabinoid-Produkt in der Apotheke abgeben, darf es maximal eine Abweichung von 10 Prozent vorweisen, bei NEM gibt es dahingehend überhaupt keine Auflagen.“
Diese Auffassung hat erst kürzlich wieder ein Bericht des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums gestützt. Lebensmittelkontrolleure hatten alle im Ländle als Nahrungsergänzungsmittel angezeigten CBD-Produkte zur Analyse eingeschickt. Ergebnis: 17 der 49 Proben wurden aufgrund der Überschreitung der toxikologischen Grenzwerte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft, elf weitere Proben wurden gar als gesundheitsschädlich beurteilt. Dabei waren 29 der Produkte ohnehin nicht verkehrsfähig – sie hatten keine Novel-Food-Zulassung. Bei gerade einmal 12 Proben hatten die Kontrolleure nichts zu beanstanden und das waren hauptsächlich Hanfsamenöle und Getränke mit Hanfsamenzusatz, also solche, die selbst nach der neuen Auffassung der EU-Kommission uneingeschränkt verkehrsfähig sind.
Staffeldt hegt die Hoffnung, dass deren neue Haltung helfen könnte, diese Situation zu beenden. „Zurzeit sind sehr viele CBD-Produkte von zweifelhafter Qualität auf dem Markt, die mit teils unhaltbaren Wirksamkeitsversprechen beworben werden. Da ist eine Beratung der Patienten notwendig, die bei strikterer Einordnung besser gewährleistet werden kann“, sagt sie. „Dabei ist aber wichtig, dass Menschen, die aus medizinischen Gründen einen Bedarf nach CBD-Produkten haben, einen möglichst leichten Zugang erhalten.“ Und da gebe es durchaus noch Regelbedarf an anderer Stelle, genauer gesagt: in § 31 Abs. 6 SGB 5. Der regelt nämlich die Erstattungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten, nennt dabei aber nur die Substanzen Dronabinol und Nabilon, nicht aber Cannabidiol, also CBD.
„Um einen breiten Zugang für Patienten zu ermöglichen, ist es notwendig, dass CBD endlich erstattungsfähig wird“, fordert Staffeldt. Eine Einordnung als Betäubungsmittel würde dem nicht im Wege stehen. Die VCA-Mitgründerin verweist darauf, dass CBD ohnehin bereits im Oktober 2016 in die Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung aufgenommen wurde, also verschreibungspflichtig ist. „Wieso wurde das so lange ignoriert? Warum können Produkte, die einen verschreibungspflichtigen Wirkstoff enthalten, frei verkauft werden?“, fragt sie. Auch da herrscht vielerorts Unverständnis. Der Deutsche Hanfverband verwiest darauf, dass sich die Arzneimittelverschreibungsverordnung dahingehend auf Funktions- und Präsentationsarzneimittel beziehe. Sprich: Wenn ein Produkt mit geringem CBD-Gehalt nicht wie ein Arzneimittel angepriesen wird, falle es auch nicht unter die Verordnung. Dass das bei den meisten CBD-Produkten gegeben ist, darf getrost bezweifelt werden. Wichtiger als die Frage, ob es ein Betäubungsmittel ist oder nicht, sei es deshalb, CBD zuallererst konsequent als das Arzneimittel zu behandeln, das es nun einmal ist, findet Staffeldt.
Presseschau: Cansativa - Start-up wird einziger Großhändler für deutsches Cannabis (Frankfurt Allgemeine)
2,6 Tonnen Cannabis im Jahr dürfen in Deutschland angebaut und geerntet werden. Ein Frankfurter Start-up darf sie nun als einziges Unternehmen an Apotheken vertreiben.
Cansativa: Start-up wird einziger Großhändler für deutsches Cannabis
Cansativa aus Frankfurt hat als einziges Unternehmen die Erlaubnis des Bundesarzneimittelinstituts erhalten, legales Cannabis aus Deutschland an Apotheken zu vertreiben. Zudem sei Cansative für die Lagerung, Kommissionierung und Logstik zuständig, teilten die Gründer Jakob und Benedikt Sons mit. Dabei geht es ausschließlich um Blüten, die in Deutschland angebaut wurden. Der Auftrag hat ein Volumen von 10,4 Tonnen in vier Jahren.
Seit März 2017 ist es Ärzten in Deutschland erlaubt, Cannabisblüten und -extrakte als Betäubungsmittel zu verschreiben, etwa zur Schmerzlindungen bei Schwerkranken. Der Markt wächst seitdem kräftig. im vergangenen Jahr wurden knapp 7 Tonnen Cannabis verschrieben, in diesem Jahr dürften es bis zu zehn Tonnen sein. Bislang kommt die Mehrheit der legalen Ware aus dem Ausland. Im Frühjahr 2019 wurde drei Unternehmen in Deutschland der Anbau von 2,6 Tonnen im Jahr erlaubt, die erste Ernte wird in diesem Jahr erwartet.
Hanflager in Mörfelden-Walldorf
Kontrolliert werden Anbau, Ernte, Verarbeitung und Handel durch eine staatliche Cannabisagentur, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist. Sie erteilte nun Cansativa den Zuschlag, die von den Unternehmen Aurora, Aphria und Demecan hergestellten Produkte zu vertreiben, zu lagern und zu liefern. Empfänger werden Apotheken sein. „Wir sind stolz, dass unser Angebot und unsere Expertise das Bundesinstitut überzeugen konnten“, sagte Co-Gründer Jakob Sons.
Cansativa wurde im Mai 2017 gegründet und ist bislang vor allem als Importeur und Großhändler von medizinischem Cannabis bekannt geworden. Die Ware stammt von zertifizierten Herstellern aus Kanada, Lateinamerika und den Niederlanden. Sons bezeichnete das Unternehmen als „One-Stop-Shop“. Der Unternehmenssitz ist in Mörfelden-Walldorf, in direkter Nachbarschaft zum Frankfurter Flughafen.
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Welche Politiker gegen die Cannabis-Legalisierung sind und wie sie argumentieren (Vice)