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IACM-Informationen vom 18. März 2000

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Am 11. März wurde in Köln die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) gegründet. Es handelt sich um eine von Mitgliedern der im deutschsprachigen Raum arbeitenden Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) initiierte wissenschaftliche Gesellschaft. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung von Rahmenbedingungen, die Kranken eine Behandlung mit Cannabisprodukten ermöglichen und erleichtern, durch Förderung der Forschung, Weitergabe von Informationen, Erstellung von Stellungnahmen etc.

Die Satzung der IACM legt folgende Prinzipien der Arbeit fest:

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## Die Mitgliederschaft teilt sich auf in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

## Ordentliche Mitglieder können sein:

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## Personen mit abgeschlossenem Studium der Medizin und Pharmazie,

## in der Cannabis- bzw. Cannabinoidforschung tätige Personen mit einem anderen abgeschlossenen Hochschulstudium,

## andere Personen mit einer besonderen Sachkompetenz auf dem Gebiet von Cannabis/Cannabinoiden,

## Studenten der Medizin und Pharmazie,

## medizinische Institutionen und Einrichtungen.

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## Die ordentlichen Mitglieder wählen den bis zu sieben Mitglieder umfassenden Vorstand und bestimmen die Richtlinien der Arbeit.

## Die außerordentlichen Mitglieder wählen eine Patientenvertretung, die bis zu zwei Mitglieder umfasst. Die Patientenvertreter können gleichberechtigt an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

## Es besteht die Möglichkeit zur Bildung regionaler bzw. nationaler Gliederungen/Sektionen. Diese können sich eigene Regeln geben und Vertreter wählen. In den regionalen Gliederungen können alle Mitglieder gleichberechtigt die Richtlinien der Vereinsarbeit bestimmen, so wie dies beispielsweise in der ACM für den deutschsprachigen Raum der Fall ist. Der Vorstand der IACM besitzt ein Vetorecht gegen Beschlüsse regionaler Gliederungen.

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In den Vorstand der IACM wurden gewählt:

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## Dr. Franjo Grotenhermen, Köln (Deutschland)

## Dr. Kirsten Müller-Vahl, Hannover (Deutschland)

## Dr. Kurt Blaas, Wien (Österreich)

## Dr. Ulrike Hagenbach, Basel (Schweiz)

## Dr. Martin Schnelle, Berlin (Deutschland)

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Die Gründung der IACM basiert unter anderem auf Anregungen von Wissenschaftlern aus dem nicht-deutschsprachigen Raum, die ACM zu einer internationalen wissenschaftlichen Gesellschaft zu erweitern. Die Umwandlung der ACM in eine wissenschaftliche Gesellschaft wurde auf den Mitgliederversammlungen der ACM im Oktober 1999 und März 2000 von den anwesenden Mitgliedern als problematisch angesehen, so dass eine Neugründung erforderlich wurde. Die Gründung einer wissenschaftlichen Gesellschaft wurde von den Mitgliedern der ACM in einer Erklärung begrüßt.

Deutschland — Expertengespräch zu Cannabis als Medizin

Am 16. März fand in Berlin auf Einladung der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen ein Expertengespräch zu den strafrechtlichen, betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Aspekten der medizinischen Verwendung von Cannabis und THC (Dronabinol) statt.

Einige Teilnehmer:

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## Christa Nickels (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Grüne)

## Dr. Albert (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA)

## Dr. Franjo Grotenhermen (nova-Institut Köln, ACM)

## Dr. Hansjörg Schäfer (Drogenpolitischer Sprecher der SPD)

## Dr. Horst Möller (Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung Betäubungsmittel)

## Dr. Kirsten Müller-Vahl (Universität Hannover, ACM)

## Dr. Lander (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin)

## Dr. Martin Schnelle (Europäisches Institut für onkologische und immunologische Forschung Berlin, ACM)

## Gudrun Schaich-Walch (Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD)

## Monika Knoche (Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen)

## Prof. Felix Herzog (Juristische Fakultät, Humboldt Universität Berlin)

## Prof. Lorenz Böllinger (Juristische Fakultät, Universität Bremen)

## Robert Wenzel (Juristische Fakultät, Universität Bremen)

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Einige Auszüge aus den Stellungsnahmen während des dreistündigen Gesprächs:

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## Vertreter beider Regierungsfraktionen machten deutlich, dass sie das Thema ernst nehmen und zu praktikablen Lösungen beitragen wollen.

## Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums stellte eine Erleichterung bei der Verfügbarkeit von Dronabinol (THC) in Aussicht.

## Die Entwicklung standardisierter Cannabisrezepturen wurde für das Jahr 2001 angekündigt.

## Ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums wies daraufhin, dass das Betäubungsmittelgesetz (§ 31a) in Analogie zur "geringen Menge" so verändert werden könne, dass eine medizinische Verwendung von Cannabis Grund für die Einstellung eines Strafverfahrens sein könne.

## Einige Teilnehmer wiesen daraufhin, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz falsch eingestuft sei, da Stoffe in der Anlage 1 nach der Definition keinen medizinischen Nutzen besäßen, was für Cannabis jedoch offenbar zutreffe.

## Eine Vertreterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gab zu verstehen, dass sie im Widerspruch zur Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine Möglichkeit sehe, einem einzelnen Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten zu gewähren.

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Kurzmeldungen

Schweiz

Nach dem Schweizer Nationalrat hat sich auch die zweite Parlamentskammer (Ständerat) am 6. März für die Freigabe von Cannabis (Haschisch) ausgesprochen. Die Abgeordneten hießen zwei Vorschläge gut, die Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streichen wollen. Der Handel soll unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Die Regierung in Bern arbeitet zur Zeit an einer Revision des Gesetztes. Über den endgültigen Entwurf wird das Parlament voraussichtlich nicht vor 2001 abstimmen. (Quelle: dpa vom 7. März 2000)

Wissenschaft

In einer präklinischen Studie wurde gezeigt, dass Dexanabinol, ein synthetisches Cannabinoid, die pathologischen Merkmale der Multiplen Sklerose (MS) unterdrücken kann. Die Studie demonstrierte signifikante Reduzierungen der funktionalen und pathologischen Hirndefekte bei der experimentellen Autoimmunenzephalitis, das gebräuchlichste Tiermodel der MS. Diese Befunde wurden jüngst im Journal of Neuroimmunology veröffentlicht. Dexanabinol verursacht keine psychotropen Nebenwirkungen und hatte sich in einer Phase-II-Studie als sicher bei 50 Personen mit schwerer traumatischer Hirnverletzung erwiesen. (Quelle: PR Newswire vom 6. März 2000)

USA

Am 7. März haben die beiden Kammern des Parlament von Hawaii ein Gesetz verabschiedet, das die medizinische Verwendung von Marihuana erlaubt. Es wurden mit einer Stimme Mehrheit im Senat und und einer zwei Drittel Mehrheit im Kongress verabschiedet. Das Gesetz soll Personen mit schweren Erkrankungen wie Krebs, Aids oder Glaukom den Besitz kleiner Mengen Marihuana zur persönlichen Verwendung erlauben. (Quelle: Honolulu Star-Bulletin vom 8. März 2000)

Großbritannien

Ein Mann mit Multipler Sklerose (MS) wurde am 17. März von einem britischen Gericht freigesprochen, nachdem er argumentiert hatte, er benötige die Droge zur Bekämpfung seiner Krankheitssymptome. Ein Sprecher der MS-Gesellschaft von Großbritannien erklärte: "Wir haben immer gesagt, dass wir nicht denken, Personen mit MS, die Cannabis zur Linderung ihrer Erkrankung verwenden, sollten kriminalisiert werden." (Quelle: Reuters vom 17. März 2000)

USA

Ein zur Debatte anstehendes Gesetz in Maine würde den Staat zur Verteilung konfiszierter Marihuana-Pflanzen an Personen, die sie aus medizinischen Gründen verwenden dürfen, veranlassen. Das Gesetz soll Personen helfen, die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Marihuana zur Linderung ihrer Erkrankung haben. Maine zählt zu den US-Staaten, in denen die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert wurde. Allerdings glaubt selbst der Initiator des Gesetzes nicht an seinen Erfolg, so lange der Besitz von Marihuana nach den Bundesgesetzen illegal bleibt. (Quelle: AP vom 14. März 2000)