Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 1. Juli 2017

Authors

Liebe Leserin, lieber Leser,

ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags (Markus Koob) lässt in seiner in seiner Antwort auf eine Frage bei abgeordnetenwatch.de durchblicken, dass man in der Fraktion offenbar überlegt, die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen klarer zu regeln, damit Inhaber einer Erlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle in Zukunft eine Kostenübernahme durch die jeweils zuständige Krankenkasse auch tatsächlich erhalten. Schließlich wollte der Gesetzgeber die Krankenkassen in die Pflicht nehmen, damit diese Patienten nicht gezwungen sind, ihre Cannabispflanzen selbst anzubauen, oder dies rechtlich durchsetzen können. (Siehe: Artikel zum Cannabis-Eigenanbau Verhinderungsgesetz)

Die Diskussion um die Umsetzung des Gesetzes und mögliche Nachbesserungen geht auch in den Medien weiter. Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte erstmals Daten einiger Krankenkassen zu den Zahlen von Anträgen auf eine Kostenübernahme mit den Anteilen der jeweils abgelehnten und genehmigten Anträge.

Jan Elsner hat eine Anzahl von Institutionen, inklusive mehrerer Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes angefragt, welche internen Schreiben und Anweisungen es zum Umgang mit dem Gesetz gibt. Eine Übersicht dieser Fragen und der bisherigen Antworten findet sich im Forum der ACM. (Übersicht über alle Anfragen an Krankenkassen über „Frag den Staat“ sowie Antworten)

Hier beispielsweise der direkte Link zur Antwort des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Ablauf und Inhalt der Begleiterhebung, an der Ärzte teilnehmen müssen, die ihren Patienten Cannabisblüten und cannabisbasierte Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben wollen.

https://fragdenstaat.de/files/foi/69443/BfArM_-_Begleiterhebung_zur_Anwendung_von_Cannabisarzneimitteln6460.pdf

Das Sozialgericht Berlin hat noch einmal klargestellt, dass die Überschreitung der 3-Wochen- bzw. 5-Wochenfrist bei der Bearbeitung der Kostenübernahmeanträge durch die Krankenkassen zu einer Verpflichtung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse führt. (Siehe auch Handreichung zu Cannabis als Medizin von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein).

Das Sozialgericht Berlin (Beschluss vom 23.06.2017 - S 36 KR 933/17 ER ) hatte zudem festgestellt: Die beantragte Leistung darf nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegen. Das ist aber seit dem 10.03.2017 offensichtlich für Cannabismedikamente nicht (mehr) der Fall. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die entsprechende ärztliche Verordnung von einem Privatarzt stammt. Zum einen müsste die GKV wieder fristgerecht eine kassenärztliche Verordnung verlangen - zum anderen darf ein Betroffener auch bei einer privatärztlichen Verordnung von der "Erforderlichkeit" ausgehen. Um diese "Erforderlichkeit" geht es schließlich. Die gesetzlichen Krankenkassen sind also im Allgemeinen zu einer Kostenübernahme dieser Medikamente verpflichtet. Dieses Urteil gegen die DAK ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hier findet sich ein Musterschreiben an die Krankenkasse, wenn entsprechende Fristen überschritten wurden.

Einige Leser haben mich gefragt, welche Dokumentation ich in meinem Schreiben an den Präsidenten der Bundesapothekerkammer Dr. Kiefer in den letzten ACM-Mitteilungen gemeint habe, als ich davon berichtete, dass weltweit 10 % aller Medikamente in Apotheken nicht das enthalten, was sie enthalten sollen oder in einer geringeren Menge. Es handelt sich um eine Dokumentation der ARD, die am 17. Mai 2017 unter dem Titel „gefährliche Medikamente“ ausgestrahlt wurde.

Hier noch eine einfache Möglichkeit, wie Sie die ACM finanziell unterstützen können, wenn Sie Bücher bei Amazon kaufen. Einfach hier klicken dann als Organisation nach „Arbeitsmannschaft Cannabis als Medizin“ suchen und auswählen. In Zukunft gehen 0,5 % des Einkaufspreises Ihrer bei Amazon gekauften Bücher und Produkte als Spende an die ACM.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

YouTube-Filme der ACM

Die ACM hat einen YouTube-Kanal

eingerichtet. Kürzlich wurde der Vortrag von Dr. Manfred Fankhauser bei der Fortbildung am 13. Mai 2017 zur Geschichte der medizinischen Verwendung von Cannabis online gestellt.

Schreiben des Leiters der Bundesopiumstelle an das SCM

Der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Peter Cremer-Schaeffer, hat den Sprechern des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), einer Arbeitsgruppe der ACM, Gabriele Gebhardt und Axel Junker, auf ein Schreibens des SCM geantwortet.

Hier das Schreiben von Dr. Cremer-Schaeffer:

„Sehr geehrte Frau Gebhardt, sehr geehrter Junker,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4.6.2017 bezüglich der Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken, indem Sie auch auf Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Cannabisarzneimitteln eingehen.

Ihre konkret an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichteten Fragen beantworten wir wie folgt:

Zu a) Für die noch in Umlauf befindlichen Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken fehlt nach den geltenden betäubungsmittellichenrechtlichen Regelungen seit dem 10.3.2017 die Rechtsgrundlage. Dennoch hat das BfArM eine Übergangsfrist von 3 Monaten eingeräumt. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist ein Stoff der Anlage III zum BtMG. Stoffe der Anlage III sind verschreibungsfähig. Somit muss die Versorgung der Patientinnen und Patienten über die ordnungsgemäße Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erfolgen. Die Verschreibung ist dann Grundlage für die Abgabe von Cannabisarzneimitteln in Apotheken.

Zu b) Das am 10. 3. 2017 in Kraft getretenen Gesetz stellt sicher, dass die Versorgung von Patientinnen und Patienten ausschließlich mit Cannabisarzneimitteln erfolgt, die Arzneimittelqualität aufweisen. Cannabisprodukte aus dem Eigenanbau genügen diesen Ansprüchen nicht. Das hat der Gesetzgeber in der Begründung zu dem o.g. Gesetz (siehe Bundestagsdrucksache 18/8965) entsprechend zum Ausdruck gebracht. Daneben fehlt seit dem 10. 3. 2017 die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Eigenanbau von Cannabis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. med. Peter Cremer-Schaeffer

-Leiter der Bundesopiumstelle-

Dr. Franjo Grotenhermen zu diesem Schreiben: „Ich denke, dass das Schreiben die Problematik auf den Punkt bringt. Da wird das Mittel mit dem Zweck des Gesetzes, der Weg mit dem Ziel verwechselt.

Das Ziel eines entsprechenden Gesetzes muss die Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten bzw. entsprechenden Medikamenten sein. Verschiedene Wege können zu diesem Ziel führen, unter anderem die Versorgung ausschließlich mit Produkten mit Arzneimittelqualität. Bereits vor dem Gesetz erfolgte allerdings „die Versorgung von Patientinnen und Patienten ausschließlich mit Cannabisarzneimitteln (…), die Arzneimittelqualität aufweisen“, nämlich mit Sativex und Dronabinol. Das ist doch nichts Neues. Das sollte auch nicht das Neue an diesem Gesetz sein. Das Ziel des Gesetzes sollte die Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die Cannabisprodukte benötigen, mit solchen Produkten sein.

Das gegenwärtige Gesetz erreicht das Ziel nicht. Das Ziel wird nicht erreicht, weil formale Aspekte, wie die Abgabe von Cannabisblüten nach der Arzneimittelpreisverordnung, was die Cannabisblüten unnötig verteuert, und die Arzneimittelqualität, die von anderen selbst angebauten Heilpflanzen nicht erwartet wird, im Vordergrund stehen. Zudem gibt es erhebliche Versorgungsprobleme aufgrund von Lieferengpässen, eine restriktive Handhabung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, eine Bedrohung der Ärzte durch mögliche Regresse und weitere Probleme.“

Schreiben eines Erlaubnisinhabers zum Eigenanbau an die Bundesopiumstelle

Gabriele Gebhardt begründet in einem Schreiben an die Bundesopiumstelle, warum ihr Lebensgefährte Michael Fischer die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch die Bundesopiumstelle nicht wie gewünscht zurückgeben wird.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang ist die BTM-Meldung zum Anbau von Michael Fischer für 2017. Die Erlaubnis zum Erwerb in der Apotheke sende ich Ihnen getrennt zu, da Herr Fischer inzwischen eine Kostenübernahme durch die Kasse zugesagt bekam.

Die Erlaubnis zum Eigenanbau sende ich nicht zurück und beantrage hiermit die Verlängerung der Anbaugenehmigung bis die tatsächliche Versorgung über die Apotheke gesichert ist.

Ich hatte bei der Krankenkasse ursprünglich die beiden Sorten Bedrocan und Pedanios 22/1 beantragt. Da Pedanios nicht lieferbar war, die Erlaubnis auf weitere Sorten mit nächst niedrigerem THC-Gehalt ausweiten lassen.

Morgen ist das nächste Rezept fällig und die Liefersituation in den Apotheken sieht so aus: Eine einzige Sorte ist überhaupt lieferbar. Heute.

Es ist für Herrn Fischer nicht hinnehmbar, seine Therapie zu unterbrechen, oder auf ständig wechselnde Sorten mit unterschiedlichen Wirkungen zurückgreifen zu müssen. Das wurde in den Verfahren ja abschließend geklärt.

Ich bitte also um Verlängerung der Ausnahmeerlaubnis zum Anbau und bitte um Aufklärung, wer z.Z. eigentlich dafür zuständig ist, die Versorgung zu gewährleisten und zu regulieren, dass die Versorgung mit Apothekencannabis dem Patientenbedarf angemessen ist.

Freundliche Grüße

Gabriele Gebhardt“

Verbesserungen bei der Möglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr für Cannabis-Patienten

Ein Patient berichtete kürzlich von größeren Chancen beim Bestehen einer MPU, nachdem die Begutachtungsstellen eine Änderung ihrer Richtlinien vorgenommen haben sollen.

„Ich habe vor kurzem die MPU unter der Fragestellung:

"Ist die Kraftfahrzeugeignung trotz der Erkrankung an ADHS und der damit in Verbindung stehenden Dauermedikation von Medizinal-Cannabisblüten gegeben und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen?"

bestanden. Dies war nur möglich, weil die Gutachter auf Ihrer Konferenz Anfang Juni neue Richtlinien beschlossen haben. In meinen Fall war so kein Abstinenznachweis mehr nötig, sondern es reichte eine Blutuntersuchung als Nachweis.

Die Untersuchung ging folgendermaßen von Statten:

Zunächst habe ich eine Urinprobe abgegeben. Dann habe ich mit einem Mighty Medic im Wartezimmer meine medizinische Dosis eingenommen, unmittelbar im Anschluss wurde mir Blut abgenommen, und dann bin ich direkt zum Testcomputer.

Natürlich müssen meine Werte, gerade in der Blutuntersuchung astronomisch hoch gewesen sein, aber trotzdem hatte ich ein Ergebnis von 76%. Ich hätte 16% benötigt um zu bestehen. Ich hatte in jeder der drei Test mehr als das Dreifache an Punkten als ich brauchte.

Dazu war der Arzt in der medizinischen Untersuchung sehr angetan von der Technik des Mighty und der Möglichkeiten, die die Magazintrommel bietet.“

Hoffnung auf Nachbesserung des Gesetzes bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die Antwort eines Bundestagsabgeordneten auf eine Frage eines Patienten zur Kostenübernahme von Cannabismedikamenten durch die Krankenkassen auf Abgeordnetenwatch.de stellt in Aussicht, dass hier Nachbesserungen im Gesetz nach der parlamentarischen Sommerpause bzw. nach der Bundestagswahl möglich erscheinen.

Schreiben des Patienten

Sehr geehrter Herr Koob,

als schwerkranker Mensch bin ich angewiesen auf eine Cannabinoidtherapie.

Wissen Sie, dass sich die Situation für schwerkranke Patienten, welche nach Entscheidung ihres Arztes eine Cannabinoidtherapie benötigen, mit dem neuen Gesetz in vielen Fällen verschlechtert hat?

Wissen Sie, dass die Krankenkassen, anders als im Gesetz vom 09.03.2017 vorgesehen, Patienten NUR im Ausnahmefall eine Therapie mit Cannabinoiden NICHT VERWEIGERN - statt nur in begründbaren EINZELFÄLLEN abzulehnen?

Als schwerkranker Mensch mit einer in diesem Monat auslaufenden, von dem BfArM ausgestellten Ausnahmegenehmigung nach § 3 2 bin ich einer der vielen Cannabispatienten, welche nach dem am 09. März Gültigkeit erlangenden neuen Gesetz auf Besserung hofften.

Stattdessen befinde ich mich nun, wie der Großteil der anderen Ausnahmegenehmigungsinhaber, erneut in einer Versorgungslücke: Die Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme auf Basis fragwürdiger Argumentation des MDK - und die Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich als Selbstzahler mit dem benötigten Medikament in der Apotheke versorgen konnte, verliert ihre Gültigkeit.

Nunmehr können sich nur solche Patienten, bei welchen die Kassen die Übernahme verweigern, mit einem Privatrezept in der Apotheke versorgen, welche die sich mit dem neuen Gesetz ergebenden, doppelten Preise bezahlen können. Hiermit steht Cannabis zwar generell zur Verfügung - aber eben nur solchen, welche sich die horrenden Preise leisten können (ich müsste für fünf Gramm Apothekencannabis mehr als 140 Euro zahlen, vor dem Gesetz waren es 78 Euro). Auf eine Zusage eines Kostenübernahmeantrags angewiesene Patienten, welche sich solche Preise auf Privatrezept nicht leisten können, haben das Nachsehen.

Was sagen Sie zu dieser Manifestation einer Zweiklassenmedizin in Bezug auf Cannabinoide?

Kann ich als Wähler erwarten, dass Sie sich für eine Verbesserung des Gesetzes einsetzen - bzw. für eine bessere Umsetzung seitens der Kassen/MDK?"

Antwort von Herrn Koob

"Sehr geehrter Herr XY:

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Dies ist in der Tat ein sehr wichtiges und aktuelles Thema, das Sie hier schildern.

Nach Rücksprache mit unseren Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass diese um das seit kurzem auftretende Problem mittlerweile wissen und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit mit Hochdruck an einer Lösung dieses Problems arbeiten.

Ich schreibe Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich Ihnen mitteile, dass es unserer Fraktion wichtig gewesen ist, dass Patienten in begründeten Einzelfällen leichter und kostengünstiger an Cannabinoide gelangen. Dieser Intention unseres Gesetzes folgen die Krankenkassen aus mir unerfindlichen Gründen derzeit nicht. Das ist ein unhaltbarer Zustand für alle betroffenen Patienten.

Sollten die Krankenkassen nicht von sich aus einlenken, wird es eine Konkretisierung des Gesetzes geben. Bedauerlicherweise gibt es nur noch zwei Sitzungswochen bis zur Bundestagswahl. Die Zeit bis zur Bundestagswahl reicht leider nicht aus, um ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu starten. Daher bleibt kurzfristig nur den Druck auf die Krankenkassen zu erhöhen. Mittelfristig sind sich

alle im Bundestag vertretenen Fraktionen einig, dass es zeitnah nach der Bundestagswahl eine Gesetzesänderung geben wird, wenn die Krankenkassen nicht einlenken.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann, außer, dass wir mit Hochdruck an einer Lösung des Problems arbeiten.

Herzliche Grüße

Ihr Markus Koob, MdB"

Schreiben von Dr. Grotenhermen an Gesundheitsminister Hermann Gröhe zu den gestiegenen Apothekenpreisen

Dr. Franjo Grotenhermen hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Frau Marlene Mortler und die drogenpolitischen Sprecher der Parteien der Regierungskoalition (Emmi Zeulner, Burkhard Blienert) auf Abgeordnetenwatch.de zu den gestiegenen Apothekenpreisen befragt.

„im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Cannabis-Medizingesetz vom 28.6.2016 hieß es: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.“ (Seite 5, Bundestagsdrucksache: 18/8965)

Dieser Gesetzentwurf wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, als in vielen Apotheken 1 g Medizinalcannabisblüten 12-15 € kostete (60-75 € für eine fertig abgepackte Menge von 5 g in verschlossenen Dosen mit Prüfzertifikat). Ich habe den Gesetzentwurf damals genau studiert. Ich habe meine Position zum Gesetzesvorhaben im Vertrauen auf das Wort der Bundesregierung entwickelt und kommuniziert.

Ich musste erkennen, dass die Bundesregierung ihr Wort nicht gehalten hat. Ich habe in den vergangenen Monaten festgestellt, dass vielen Personen, die über das Gesetz beraten haben, nicht bekannt war, dass seine Verabschiedung mit einer Preiserhöhung assoziiert ist. Diesen kann man nach meiner Ansicht einen entschuldigenden Rechtsirrtum zugutehalten – soweit sie entschlossen sind, das Gesetz zu korrigieren. Personen, die es gewusst haben, haben das vor dem 10. März nicht öffentlich kommuniziert.

Werden Sie sich entschlossen dafür einsetzen, dass die Verteuerung der Medizinalcannabisblüten in der Apotheke durch eine Revision des Gesetzes zurückgenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Franjo Grotenhermen“

Presseschau: Medizinalcannabis: Die Zahl der Anträge nimmt zu (Deutsches Ärzteblatt)

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über den bisherigen Umgang der Krankenkassen mit Kostenübernahmeanträgen auf eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten und präsentiert einige Zahlen.

Medizinalcannabis: Die Zahl der Anträge nimmt zu

Selbst eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Cannabis ist keine Garantie für eine Kostenerstattung. Das Deutsche Ärzteblatt hat bei Kassen nachgefragt, wie viele Anträge tatsächlich eingereicht und abgelehnt wurden.

Seitdem es möglich ist, Medizinalcannabis auf Kosten der Krankenkassen zu verschreiben, steigt das Patienteninteresse daran stetig. Das lässt sich aus der Menge an Anträgen ableiten, die bei den Kassen seit März dieses Jahres eingegangen sind. Einige Ärzte, die Deutsche Schmerzgesellschaft und die Linken äußern schon jetzt Kritik und werfen den Krankenkassen eine restriktive Kostenerstattung vor. In Einzelfällen haben sich selbst Patienten mit Ausnahmeerlaubnis nach §3 Abs. 2 BtMG an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gewandt, da die Kostenübernahme der Medizinalcannabisblüten abgelehnt wurde, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Linken (BT-Drs. 18/12393). Auch die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Eva Milz aus Berlin, bei der etwa 70 Patienten mit Ausnahmegenehmigung in Behandlung sind, berichtet, dass „nur sehr wenige dieser Patienten bisher eine Kostenübernahme erhalten hätten – etwa fünf.“ Das Verhalten der Krankenkassen empfindet sie „als unkooperativ“. Ein Muster bei der Genehmigung der Anträge sei nicht zu erkennen. Wenngleich sie den Eindruck hat, dass es ihre psychiatrisch erkrankten Patienten schwerer haben, eine Kostenerstattung zu erwirken. „Es kann nicht sein, dass Patienten, denen das BfArM bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte, nach der gesetzlichen Änderung sogar schlechtergestellt sind“, kritisiert auch der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, Prof. Dr. med. Martin Schmelz. Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke ergänzt: „Durch die gestiegene Preisbildung für Cannabisblüten dürfte sich die Versorgung für diese Menschen zudem verschlechtert haben.“ Die Prüfung könne seiner Meinung nach nicht allein den Krankenkassen überlassen bleiben. Auch Milz ist der Ansicht, dass der Einsatz von Cannabis eine Entscheidung zwischen Arzt und Patient sein sollte. „Die Entscheidungsmacht der Krankenkassen untergräbt die gesetzlich geschaffene Option der Therapiehoheit des Arztes.“ In einem offenen Brief fordert Tempel zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht und Dietmar Barsch unter anderem eine Sofortmaßnahme, nach der zumindest alle Patienten mit einer Besitzerlaubnis vom Stichtag des 10. März 2017 eine Übernahmegarantie zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen erhalten müssen.

Kassen geben Auskunft

Zwar liegen noch keine Verschreibungsdaten zu Medizinalcannabis vor. Auf Anfrage haben die meisten Krankenkassen dem Deutschen Ärzteblatt jedoch schon vor Ende des Quartals Einblick in die Anzahl der Anträge und die Begründungen für Ablehnungen gegeben. Zu den wenigen Ausnahmen, die keine Zahlen zur Verfügung gestellt haben, gehörte drei der größten Kassen, die Techniker Krankenkasse sowie die AOK Bayern und Baden-Württemberg. Hingegen berichtet die Barmer mit neun Millionen Versicherten, dass in der Anfangsphase des Gesetzes noch zwei bis drei Anträge pro Tag eingereicht wurden. Mittlerweile seien es acht Anträge pro Tag, Tendenz steigend. Genehmigungen und Ablehnungen hielten sich die Waage. Bei der IKK classic haben von 3,3 Millionen Versicherten 223 einen Antrag zur Kostenübernahme für Medizinalcannabis gestellt, davon wurden 130 genehmigt und 93 abgelehnt. Bei der DAK kamen von 5,8 Millionen Versicherten Anfang Mai rund 600 Anträge und Anfragen. Die AOK Niedersachsen (260 eingereichte Anträge/50 genehmigt), AOK Plus (240/85), AOK Hessen (164/45), AOK Rheinland/Hamburg (177/113), AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (100 bis 200/ keine Angabe), AOK Nordwest (74/43) und AOK Sachsen-Anhalt (55/keine Angabe) erhielten zusammen mehr als 1 100 Anträge.

Hohe Ablehnungsquote

Abgelehnt wurden bisher etwa 25 bis 50 Prozent. Noch sind jedoch nicht alle Anträge bearbeitet. Unter anderem kommt es zu Verzögerungen, weil „viele Anträge nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zum Beispiel, dass der Antrag auf Kostenübernahme vom Arzt nicht begründet wurde“, teilt die AOK Nordwest mit. Ob das BfArM dem Patienten zuvor eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte, da dieser als austherapiert galt, berücksichtigt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seiner Bewertung nach eigenen Angaben nicht. Patienten, die zuvor bei einem Privatarzt in Behandlung waren, müssten jetzt für den Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse einen Vertragsarzt aufsuchen. „Denn die Bescheinigungen von privatärztlich tätigen Ärzten sind nicht immer im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung aussagekräftig“, begründet der MDK. Auch das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt auf Anfrage, dass der Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse nach SGB V von einem Vertragsarzt eingereicht werden müsse. Anträge würden zudem häufig abgelehnt, weil alternative Therapien oder Kontraindikationen vorliegen, erklären IKK und Barmer (siehe Kasten). In der Berliner Fachpraxis für Schmerztherapie des Klinikkonzerns Vivantes beobachtet die Medizinerin Dr. med. Corinna Schilling einen Ansturm von Patienten, die gerne Cannabis auf Rezept verordnet haben möchten. Die Menschen gäben an, sie litten unter chronischen Schmerzen und hofften auf eine Cannabis-Verordnung. Nach Schillings Einschätzung wurde die Gesetzesänderung von Laien teils so aufgefasst, dass es massenhaft Anwendungsgebiete für Cannabis gebe – dabei sei das in den allermeisten Fällen „überhaupt keine Therapieoption“, betonte die Ärztin. Ähnlich wie einige Krankenkassen sieht Schilling die hohe Nachfrage in teils irreführenden Medienberichten und gleichzeitig schwammiger gesetzlicher Formulierung begründet.

Abgabemengen in Apotheken

Aus der Anfrage der Linken geht zudem hervor, dass die Abgabe von getrockneten Medizinal-Cannabisblüten in Apotheken an etwa 1 000 Erlaubnisinhaber seit Dezember 2016 monatlich gesunken ist vom Höchstwert mit 17,3 kg im Dezember auf einen absoluten Tiefstand von 11,4 kg im April 2017. „Es besteht der Verdacht, dass die Verordnung von Cannabisblüten sogar gesunken ist, obschon der Bedarf in sämtlichen Monaten zuvor rasant gestiegen ist“, vermutet Tempel. Er befürchtet, dass die Medizin mit dem neuen Gesetz die Kranken nicht mehr erreicht. Nicht inbegriffen in die Abgabemengen sind allerdings Patienten, die Cannabisblüten bereits mit dem neuen Betäubungsmittelrezept auf Kassenkosten in der Apotheke abgeholt haben. Diese Zahl könnte sich Ende Mai bereits auf mindestens 600 Patienten belaufen – rechnet man die Genehmigungen zusammen, die die zuvor aufgelisteten Kassen dem DÄ mitgeteilt haben. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 15 bis 16 Gramm pro Monat, müsste man daher mindestens weitere 9,3 kg zu den 11,4 kg addieren, um auf ein annähernd umfängliches Abgabevolumen in der Apotheke zu kommen. Da jedoch noch keine offiziellen Zahlen zu genehmigten Anträgen von allen Kassen vorliegen, bleibt diese Rechnung vorerst reine Spekulation. Auch die aktuellen Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vom 13. Juni geben nur bedingt Aufschluss. Im März verordneten Ärzte auf 488 Rezeptformularen 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabisblüten in Rezepturen. Zudem wurden rund 3 100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben. Angaben in Gramm liegen nicht vor. Für den Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) und Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, liefern diese Zahlen dennoch ausreichend Indizien, um zum Fazit zu kommen, dass das Cannabisgesetz im Versorgungsalltag Wirkung zeigt.

Presseschau: Keiner will einen Hanfgarten (DocCheck News)

Dieser Artikel befasst sich mit dem Interesse an Anbaulizenzen für Cannabis in Deutschland.

Keiner will einen Hanfgarten

Cannabis auf Rezept, das ist keine Zukunftsmusik mehr. Die eigens dafür gegründete Agentur am BfArM nimmt gerade ihre Arbeit auf und erlebt dabei Überraschendes. Anscheinend will sich keine Firma für die Anbaulizenzen bewerben.

Im März gab die Bundesregierung grünes Licht für Cannabisblüten auf Rezept. Zuvor hatten rund 1.000 Patienten von Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Sonderlizenz erhalten. Experten erwarten steigende Zahlen, können den Bedarf derzeit aber nur schwer abschätzen.

Bedarf schwer abschätzbar

Diese Problematik zeigt sich bei der eigens gegründeten Cannabisagentur am BfArM. Sie will ab 2019 Marihuana in Deutschland anbauen lassen und sucht seit April nach interessierten Firmen mit Expertise. Kürzlich wurde die erste Ausschreibungsrunde beendet. Ziel ist, nach der Anlaufphase in 2021 und 2022 zirka 2.000 Kilogramm Cannabis zu ernten. Rechnet man mit einem Tagesbedarf von einem Gramm Blüten pro Patient und Tag, könnten knapp 5.500 Patienten versorgt werden. Angesichts mehrerer Rückzieher könnte es aber knapp werden.

Therapie „nicht steuerbar“

Entgegen früheren Aussagen wird sich Bionorica nicht an der aktuellen Ausschreibung beteiligen. Noch im Mai erklärte der Vorstandsvorsitzende Professor Dr. Michael Popp gegenüber der Wirtschaftswoche: „Wir haben Interesse daran, Medizinalhanf in pharmazeutischer Qualität in Deutschland anzubauen.“ Jetzt rudert er zurück.

Die aktuelle BfArM-Ausschreibung für eine Anbaulizenz habe Cannabisblüten zum Ziel, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme. „Die Verschreibung von Cannabisblüten lehnen wir ausdrücklich ab, da deren Dosierung für den Patienten nicht reproduzierbar möglich und für den Arzt nicht steuerbar ist“, heißt es in der Meldung. „Uns ist wichtig, die therapeutische Nutzung deutlich von jedem Freizeitkonsum abzugrenzen.“ Deswegen bewerbe man sich auch nicht um eine Anbaulizenz.

Bionorica setzt wie gewohnt auf Dronabinol und hätte deshalb gerne selbst Medizinalhanf angebaut. „Diese Möglichkeit sehen wir jedoch bei der Ausgestaltung der aktuellen Ausschreibung für eine Anbaulizenz nicht“, teilte ein Sprecher mit. Aktuell werde Medizinalhanf von der staatlichen Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) in Wien bezogen. Auf diese Quelle muss Bionorica auch künftig zugreifen.

Besser importieren?

Ähnliche Signale kommen aus Kanada. „Wir haben uns entschieden, uns nicht auf die Ausschreibung zum Anbau von Medizinal-Cannabis in Deutschland zu bewerben“, sagt Marla Luther, Deutschlandchefin von Tilray, dem Handelsblatt. Ihr Konzern gehört zu den Marktführern weltweit. Luther weiter: „Wir wollen unseren in Kanada angebauten Cannabis nach Deutschland importieren.“ Ab wann Deutschland seinen Bedarf komplett aus heimischem Anbau decken wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Presseschau: Ist Cannabis auf Rezept ein Flop? (Ärzte Zeitung)

Die Ärtzezeitung greift einige Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes auf.

Ist Cannabis auf Rezept ein Flop?

Seit März können Ärzte in Deutschland Cannabis verschreiben. Doch das ist für Mediziner und Patienten eine schwierige Geschichte. Ärtzen droht in manchen Fällen sogar ein Regress.

Trotz neuem Gesetz: Cannabis auf Rezept zu erhalten ist auch jetzt noch schwierig.

Das Gesetz zur Verordnung von Cannabis-Präparaten für schwer kranke Patienten stößt bei Betroffenen und Experten auf Kritik. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin", der Arzt Franjo Grotenhermen, sagt, das im März in Kraft getretene Gesetz habe für viele Patienten bislang nicht zu einer Verbesserung geführt.

Sie müssten zunächst einmal einen Kassenarzt finden, der ihnen überhaupt etwas verschreibe. Dann müsse die erste Verordnung für jeden Patienten von den Kassen genehmigt werden, was oft genug verweigert werde.

Hoher Verwaltungsaufwand

Ärzten drohe zudem wegen der hohen Kosten für Cannabis ein Regress wegen Überschreitung ihres Budgets, erklärte Grotenhermen, der eine Praxis in Rüthen (Nordrhein-Westfalen) hat. Insgesamt sei der Verwaltungsaufwand für die Mediziner mit Cannabis-Patienten groß, sagte er. "Da muss die Politik nachbessern."

Seit dem 10. März können Ärzte Cannabis-Präparate verschreiben, wenn alle übrigen Behandlungswege ausgeschöpft sind. Bislang brauchte man dafür eine Sondergenehmigung, die das zuständige Bundesamt nur etwa 1000 Mal vergab.

Presseschau: Kritik an Cannabis-Gesetz (Frankfurter Rundschau)

Die Frankfurter Rundschau zeigt an einem Beispiel, dass der Eigenanbau durch Patienten durchaus, zumindest in einigen Fällen, die bessere Wahl sein kann, beispielsweise hinsichtlich der Versorgungssicherheit.

Kritik an Cannabis-Gesetz

Für Frank-Josef Ackerman ist Cannabis ein Heilmittel, das er wie andere Schmerzpatienten seit kurzem ganz legal beziehen darf. Doch mit dem Stoff aus der Apotheke ist der Hesse unzufrieden. Er beklagt, dass er seine eigenen Hanfpflanzen vermutlich bald nicht mehr anbauen darf

Frank-Josef Ackerman sitzt zu Hause auf dem Sofa dreht einen Joint. Für ihn ist die mit Cannabisblüten gefüllte Zigarette aber kein Rauschmittel. Sie dient ihm einzig und allein als Arzneimittel zum Stillen der Schmerzen, wie er betont. „Mir hat Cannabis das Leben gerettet. So lassen sich die körperlichen Beschwerden ertragen und ich komme einigermaßen geschmeidig durch den Tag“, sagt Ackerman zufrieden.

Gegen die schmerzenden Gelenke halfen keine Tabletten

Der 47-Jährige aus dem hessischen Rodau ist seit 2008 berufsunfähig und schwerbehindert. Der ehemalige Angestellte des US-Militärs leidet an Polyarthrose, einer unheilbaren Gelenkerkrankung, die mit starken Schmerzen verbunden ist. „Die Ärzte haben gesagt, dass sie mir nicht mehr helfen können“, erzählt Ackerman. Er habe alle möglichen konventionellen Medikamente ausprobiert – erfolglos. Die Arzneien hätten ihm eher noch zugesetzt.

Das heilsame Gras stammt aus eigener Ernte

Erst mit dem Cannabis-Konsum sei das Leben erträglicher geworden. Er raucht es sieben- bis achtmal am Tag – und zwar aus eigener Ernte. Ackerman baut zu Hause mit einigem Aufwand und Know-how seine eigenen Pflanzen an. Bisher hat er dafür eine Genehmigung der Behörden, so wie einige wenige chronisch Kranke in Deutschland.

Diese Genehmigung hatte sich Frank-Josef Ackerman hart erstreiten müssen. Zunächst leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen ihn ein und ließ seine Cannabispflanzen und Anbau-Utensilien beschlagnahmen. Doch der streitbare Patient zog für das Recht auf Selbstanbau bis vor das Bundesverfassungsgericht. Beim Verwaltungsgericht Köln einigte er sich schließlich mit seinem Gegner, der Bundesrepublik Deutschland, auf eine Ausnahmegenehmigung für den Cannabisanbau - wegen der schweren Erkrankung und seiner Mittellosigkeit.

Ende Juni endet die Genehmigung für den Selbstanbau

Seit den Siegen vor Gericht baut Ackerman wieder sein eigenes Cannabis an, seit Beginn des Jahres sogar mit einer offiziellen Anbaugenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Diese befristete Erlaubnis läuft am 30. Juni ab. „Und sie wird wohl auch nicht verlängert, weil der Staat die laufenden Genehmigungen wieder einkassieren möchte“, fürchtet er.

Cannabis aus der Apotheke soll die eigenen Pflanzen ersetzen

Schuld daran ist das seit 10. März geltende „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“. Es ermöglicht Ärzten, ihren schwer kranken Patienten Cannabis-Arzneimittel zu verschreiben. Der Eigenanbau wird gleichzeitig untersagt. Die Kosten des Apotheken-Grases soll die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen. Wie viele Menschen künftig Cannabis aus der Apotheke bekommen könnten, ist nach Angaben der Bundesärztekammer noch offen.

Ackerman findet sein eigenes Gras einfach besser

Doch Ackerman ist mit der Qualität des staatlichen Cannabis nicht glücklich: „Auf das Cannabis aus der Apotheke umzusteigen, wäre eine schlechte Wahl.“ Ackerman hat in einem Zimmer seiner Wohnung eine kleine Plantage aufgebaut. In mannshohen Boxen stehen mehr als ein Dutzend großer Pflanzen. Wärme und Licht bekommen sie von Speziallampen. „Bald sind sie erntereif“, sagt Ackerman, der pro Pflanze rund 70 Gramm Cannabis gewinnt.

Er wirkt recht stolz auf seine gärtnerischen Fähigkeiten: „Ich habe hier eine besonders gute Qualität, besser als das Zeug aus der Apotheke“, sagt er und streicht über die Pflanzen. „Alles biologisch sauber angebaut.“

Sorge um die Cannabis-Versorgung aus der Apotheke

Wenn die Anbaugenehmigung nicht verlängert wird, fürchtet Ackerman nicht nur um die Qualität seiner Anti-Schmerz-Joints. Er hat auch Angst vor Versorgungsengpässen. Die Sorge teilt der Arzt Franjo Grotenhermen aus dem nordrhein-westfälischen Rüthen. Er betreut Ackerman und viele Cannabis-Patienten bundesweit und ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

Grotenhermen ist unglücklich mit dem neuen Gesetz. Denn zu einer Verbesserung habe es für viele Patienten bislang nicht geführt. Cannabis aus der Apotheke sei durch das Gesetz viel zu teuer geworden, etwa 25 Euro pro Gramm. „Das ist für die vielen Patienten von Bedeutung, die keine Kostenerstattung durch die Krankenkassen bekommen“, erklärte er.

Die Kassen zahlen Cannabis nicht ohne weiteres

Patienten müssten ohnehin erst einmal einen Kassenarzt finden, der ihnen etwas verschreibt. Dann müsse die erste Verordnung für jeden Patienten von den Kassen genehmigt werden, was oft genug verweigert werde. „Aufgrund der Ablehnung der Kostenübernahme der Krankenkassen laufen bereits mehrere Verfahren vor den Sozialgerichten“, sagte Grotenhermen. Insgesamt sei der Verwaltungsaufwand für die Ärzte mit Cannabis-Patienten groß, sagt er und erklärt: „Da muss die Politik nachbessern.“

Fachanwalt Oliver Tolmein aus Hamburg sieht das Problem bei den Krankenkassen. „Das Gesetz regelt, dass sie die Cannabis-Verordnung auf Rezept in der Regel genehmigen sollen und nur in begründeten Ausnahmefällen nicht – derzeit ist leider das Gegenteil der Fall: in der Regel wird nicht genehmigt, nur ausnahmsweise doch.“

Ackerman: „Ohne Cannabis gehe ich kaputt“

Hinzu kommt laut Tolmein: „Das medizinische Cannabis muss bis auf weiteres importiert werden, Apotheken haben leider immer wieder Lieferengpässe. Für die Patienten ein unhaltbarer Zustand. Sie sind auf ihr Medikament angewiesen.“ Auch Schmerzpatient und Cannabis-Produzent Ackerman sagt: „Ich kann das nicht beenden. Sonst gehe ich kaputt.“

Presseschau: Das gesetzlose Verhalten der Behörden bei medizinischem Cannabis (Der Standard, Österreich)

Auch in Österreich wird die Verwendung von Cannabis als Medizin vermehrt diskutiert.

Das "gesetzlose Verhalten der Behörden" bei medizinischem Cannabis

Ein Tiroler Behindertensportler, der medizinisches Cannabis verschrieben bekommt, musste nach einer anonymen Anzeige den Führerschein abgeben. Experten kritisieren, dass die Behörden trotz klarer Gesetzeslage oft überreagieren, und fordern die Freigabe für die Medizin

Innsbruck – Im März dieses Jahres wurde Andy Klingler angezeigt. Anonym. Der Vorwurf lautete, der 43-Jährige fahre rücksichtslos Auto, konsumiere medizinisches Cannabis und prahle damit, auch andere Formen von Cannabis zu sich zu nehmen. Die Bezirkshauptmannschaft forderte den Thierbacher auf, seinen Führerschein abzugeben. Da er im ländlichen Gebiet wohnt und aufgrund körperlicher Einschränkungen auf sein Auto angewiesen ist, legte er Einspruch ein. Die Behörde verlangte daraufhin von ihm, binnen einer Woche eine "fachärztlich-neurologisch-psychiatrische Stellungnahme sowie eine verkehrspsychologische Stellungnahme" vorzulegen, die seine Fahrtüchtigkeit bestätigen. Klingler tat wie ihm geheißen und erhielt Mitte Juni seinen Führerschein zurück.

Führerscheinabnahmen seien Behördenwillkür

Adrenomyeloneuropathie heißt die unheilbare Stoffwechselerkrankung, die Klinglers Leben bestimmt und derentwegen er seit gut zwei Jahren das halbsynthetische Cannabispräparat Dronabinol verschrieben bekommt. Klingler ist einer von rund 5000 Patienten in Österreich, die synthetisches Cannabis auf Rezept erhalten, wie der Wiener auf Cannabismedizin spezialisierte Arzt Kurt Blaas erklärt. Dass Patienten die Lenkerberechtigung aberkannt wird, ist ein bekanntes Problem, das vornehmlich die Bundesländer betrifft. In Wien wissen die Behörden mittlerweile um die Thematik. Und: Blaas stellt seinen Patienten seit gut zehn Jahren einen "Dronabinol-Pass" aus. "Das ist kein gültiges Rechtsmittel, aber es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass dieser Ausweis ernst genommen wird." Blaas spricht von einem Fehler im System, wenn Patienten in Behandlung in die Verlegenheit kommen, angezeigt zu werden, und man ihnen den Führerschein abnimmt: "Hier wird kein Unterschied zwischen Patienten und Konsumenten gemacht."

Klare Rechtslage

Dabei wäre die Rechtslage eindeutig, wie der Vorarlberger Anwalt Gebhard Heinzle erklärt: "Es ist im Führerscheingesetz klar geregelt, dass Personen, die aus medizinischen Gründen Cannabispräparate einnehmen, nur ein fachärztliches Gutachten benötigen." Dass es dennoch wie im Falle von Klingler immer wieder zu Führerscheinabnahmen kommt, sei "gesetzloses Verhalten der Behörde". Klingler stoppte nach der Anzeige die Einnahme des Medikamentes, um seinen Führerschein nicht zu verlieren. Das hatte zur Folge, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechterte. War der ehemalige Behindertensportler, der auch Filmvorträge über sein Leben und seine Krankheit hält, Anfang März noch in der Lage, rund fünf Kilometer zu laufen, so schafft er jetzt nur mehr 200 Meter ohne Hilfe. Die meiste Zeit ist er aufgrund von Spasmen in den Beinen auf den Rollstuhl angewiesen.

"Freigabe wäre vertretbar"

Klingler ist überzeugt, dass ihm natürliches Cannabis noch besser helfen würde als halbsynthetisches. Er kämpft als Aktivist für die Freigabe von medizinischem Marihuana. Auch Experte Blaas weiß, dass in rund einem Drittel der Fälle synthetische Präparate im Gegensatz zu natürlichen nicht helfen. Er spricht sich daher ebenfalls für eine Freigabe für medizinische Zwecke aus. Doch die ist in Österreich entgegen internationalen Trends in weiter Ferne. Blaas verweist auf das Beispiel Kanada, wo die Verwendung schulmedizinischer Antidepressiva und Neuroleptika seit der Freigabe von natürlichem Cannabis in der Medizin um rund 30 Prozent gesunken sei. "Es wäre ein wichtiges Zusatzangebot für die Patienten und auf jeden Fall vertretbar", sagt der Experte. Kanadier bekommen eine gewisse Menge pro Monat vom Arzt verschrieben und können dann selbst entscheiden, in welcher Form sie es einnehmen wollen

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage:

Cannabis auf Rezept: Neue Gesetze bringen nicht viel Verbesserung für Schmerzpatienten (Heilpraxisnet.de)

Marihua̱na-Experte fordert bereits dringende Nachbesserungen (Focus Online)

Cannabis-Gesetz stößt auf Kritik (Nordkurier)

FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin (Bundesärtzekammer)

Kiffen auf Rezept (Unicum.de)

Warum das neue Cannabis-Gesetz tausende Schmerzpatienten wütend macht (Huffpost)

„Wir machen keine Jo-Jo-Politik beim Zusatzbeitrag“ (Stuffgarter-Zeitung.de)

Schmerzpatient will kein Apotheken-Cannabis:"Mein selbstangebautes Gras ist besser" (Focus Online)