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ACM-Mitteilungen vom 17. Dezember 2016

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Verschiebung der 2. Lesung des Cannabis als Medizin-Gesetzes aus der letzten Sitzungswoche des Bundestags ins nächste Jahr hat vielfach zu Verunsicherung geführt, etwa zu der Frage, ob das Gesetz vielleicht im Jahr 2017 nicht mehr verabschiedet wird. Die Verschiebung muss aber kein schlechtes Zeichen sein. Vielleicht wird im Bundesgesundheitsministerium noch einmal über einige Aspekte nachgedacht, die durchaus noch zu Verbesserungen des Gesetzes führen könnten. Mit einer längeren Verschiebung ist nach meiner Kenntnis nicht zu rechnen.

Am 9. Dezember 2016 wurde die bisher zweite Ausnahmeerlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis durch einen Patienten erteilt. Nachdem Michael F. seine Erlaubnis am 28. September 2016 erhalten hatte, geht die zweite Erlaubnis an Frank Josef Ackerman, der seit mehr als 3 Jahren für seinen Eigenanbau kämpft.

Marc Ziemann aus Essen und Sebastian Weist haben ihre Arbeit innerhalb der ACM zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen im Bereich Cannabis als Medizin und Spendenaquise für die ACM und das SCM aufgenommen. Wer organisatorische oder auch andersgeartete Unterstützung bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe in seiner Region sucht oder die Arbeit der ACM bzw. des SCM vor Ort unterstützen möchte, kann gern Kontakt zu Marc oder Sebastian aufnehmen.

Marc Ziemann: pottdemo@hotmail.de

Sebastian Weist: sebastian.weist@gmail.com

Es ist wichtig, dass wir als ACM und SCM verstärkt regionale Strukturen aufbauen, um vor Ort eine gegenseitige Unterstützung von Patienten beispielsweise bei Problemen mit dem Führerschein, die Beratung von Patienten und Vermittlung von Ärzten und Anwälten zu verbessern. Marc und Sebastian brauchen dazu unsere Unterstützung.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Zweite Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabispflanzen für den eigenen medizinischen Bedarf

Am 9. Dezember 2016 erhielt Frank Josef Ackerman eine bis zum 30. Juni 2017 befristete Erlaubnis zum Anbau von Cannabisblüten. Herr Ackermann kämpft seit Jahren für eine Legalisierung seines Cannabis-Eigenanbaus, da er zwar Erlaubnisinhaber für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke ist, sich die Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke jedoch aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, Er hatte am 19. August 2013 der Staatsanwaltschaft über seinen Arzt Dr. Franjo Grotenhermen mitteilen lassen, dass er Cannabis zu medizinischen Zwecken anbaut und klären möchte, ob er sich trotz seiner Notstandssituation strafbar macht.

Es handelt sich um die zweite Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland, nachdem Michael F. aus Mannheim am 28. September 2016 aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig eine solche Erlaubnis erhalten hatte. Gemäß des Wortlautes in der Erlaubnis für Herrn Ackermann ist die Anbaufläche eine „2-Zimmer Rückzugswohnung des Erlaubnisinhabers unter der o.a. Anschrift“. Die Erlaubnis beinhaltet

„1. Anbau und Gewinnung durch die für den Betäubungsmittelverkehr verantwortliche Person von Pflanzen und Pflanzenteilen der Gattung Cannabis bis zu einer Höchstmenge von 48 Pflanzen pro Kalenderjahr ausschließlich zum Zweck der medizinischen Versorgung des Erlaubnisinhabers

2. Herstellung durch die für den Betäubungsmittelverkehr verantwortliche Person von Zubereitungen, die das unter Ziffer 1. genannte Betäubungsmittel enthalten, ausschließlich zum Zweck der medizinischen Versorgung des Erlaubnisinhabers“.

Die für den Betäubungsmittelverkehr verantwortliche Person ist der Patient selbst. Die Bedingungen für die Erlaubnis hat der Anwalt des Patienten, Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg, mit der Bundesopiumstelle ausgehandelt.

Die Erlaubnis ist an Bedingungen geknüpft. So erlischt die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung, wenn der begleitende Arzt die Begleitung einstellt, der Erlaubnisinhaber seiner Selbsttherapie mit Cannabis beendet, „eine ärztliche Therapie Erlaubnisinhabers mit Medizinal-Cannabis aufgrund einer ärztlichen Verschreibung von Medizinal-Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist und tatsächlich beginnt. Maßgeblich ist der Tag des erstmaligen Bezuges von Medizinal-Cannabis in einer Apotheke aufgrund der Erstverschreibung“.

Die Erlaubnis ist an 9 Auflagen gebunden. So dürfen unter anderem höchstens 24 Pflanzen gleichzeitig angebaut werden. Die Cannabisvorräte müssen „stets in dem dafür vorgesehenen Wertschutzbehältnis vor unbefugter Entnahme“ gesichert werden. Nicht für die medizinische Therapie des Erlaubnisinhabers verwendete Betäubungsmittel sind „unverzüglich zu vernichten“. Diebstähle oder sonstiges Abhandenkommen der Cannabispflanzen müssen der örtlich zuständigen Polizeidienstelle und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unverzüglich gemeldet bzw. schriftlich angezeigt werden.

Fortbildungsveranstaltungen zu Cannabis als Medizin

Es wird zunehmend wichtiger, Ärztinnen und Ärzte sowie andere im Gesundheitswesen Beschäftigte über die medizinische Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten zu informieren, über Einsatzmöglichkeiten, mögliche Nebenwirkungen, Dosierungsangaben, etc. Dies wird ein wichtiger Schwerpunkt der ACM-Arbeit in den kommenden Jahren sein. Sie verzeichnen auch ein vermehrtes Interesse von Ärzten nach solchen Fortbildungen.

Die nächste Fortbildungsveranstaltung für Ärzte durch Dr. Grotenhermen findet am 8. Februar um 18:00 Uhr am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, im Universitären Cancer Center Hamburg (UCCH), statt.

Die ACM plant in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Hessen und mit Unterstützung der Stadt Frankfurt für Ende April/Anfang Mai eine ganztägige überregionale Fortbildungsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte. Am Vortag wird die ACM ihre jährliche Mitgliederversammlung durchführen und ihr 20-jährige Bestehen feiern. Termin und Ort sowie ein vorläufiges Programm werden wir im Januar veröffentlichen. Die ACM wurde am 12. April 1997 in Köln gegründet.

Über einen 4-stündigen Workshop am Immanuel Krankenhaus der Charité in Berlin im November 2016 berichtete der Organisator der Veranstaltung, Oberarzt Christian Kessler: „Am Freitag, 18. November 2016, fand bei uns an der Charité Hochschulambulanz für Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin ein Workshop zur medizinischen Verwendung von Cannabis-Produkten/Cannabinoiden statt. Es war beeindruckend, mit was für einem umfassenden Wissen und mit welcher Präzision Dr. Franjo Grotenhermen die äußerst komplexe Materie in einem Gesamtbogen von grundlagenwissenschaftlichen und medizinhistorischen Hintergründen bis hin zur konkreten Anwendungen im praktischen Alltag vermitteln kann. Auch das unkonventionelle Format mit Audioübertragung/Skype hat die Qualität des Workshops in keinster Weise geschmälert. Wir freuen uns schon sehr auf den nächsten Workshop mit Dr. Grotenhermen und können die Durchführung ähnlicher Veranstaltungen an anderer Stelle nur allerwärmstens empfehlen. Ein wirklich wichtiges Thema von starker gesellschaftlicher Aktualität und großer Relevanz für die Medizin. Und einen kundigeren Experten zum Thema gibt es nicht.“

Presseschau: Expertenstreit zu neuem Cannabis-Gesetz: Blüten versus Fertigarznei – was ist für die Verordnung besser? (Medscape)

Medscape nahm anlässlich eines Positionspapiers von Schmerztherapeuten die Diskussion um die Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten und damit Formulierungen im aktuellen Gesetzentwurf auf. Wir berichteten in den letzten ACM-Mitteilungen über das Positionspapier.

Expertenstreit zu neuem Cannabis-Gesetz: Blüten versus Fertigarznei – was ist für die Verordnung besser?

Viele Schmerzmediziner begrüßen den Gesetzentwurf zur vereinfachten Nutzung Cannabis-haltiger Arzneien als medizinischen Fortschritt. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Cannabis als Blüte, Extrakt oder Fertigarznei verschrieben werden sollte. Ein aktuelles Positionspapier von Deutscher Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und Deutscher Schmerzliga (DSL) spricht sich für eine Bevorzugung von Fertigarzneimitteln gegenüber Cannabis-haltigen Extrakten, Rezepturarzneien sowie getrockneten Cannabisblüten aus.

Extrakte und Blüten versus Fertigarznei?

DGS-Vizepräsident und DSL-Präsident PD Dr. Michael Überall argumentiert, dass es für derartige Rezepturen keine Evidenz aus Studien gebe. Sie sollten gegenüber Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Nabiximols, Dronabinol und Tetrahydrocannabinol (THC) nicht formal bevorzugt behandelt werden, wie er gegenüber Medscape sagte. „Es ist schwer nachzuvollziehen, warum alles über einen Kamm geschoren wird und Pflanzen, die keine Zulassung brauchen, genauso behandelt werden wie ein Medikament, das zugelassen ist“, kritisiert er.

Es ist schwer nachzuvollziehen, warum Pflanzen, die keine Zulassung brauchen, genauso behandelt werden wie ein Medikament. PD Dr. Michael Überall

Überall spricht sich vielmehr für eine Präferenz von Fertigarzneimitteln aus, bei denen arzneimittelrechtliche Standards beachtet werden. Zugelassen ist in Deutschland das Spray Sativex© (Nabiximols) allerdings nur für einen beschränkten Patientenkreis als Add-on-Therapeutikum bei Multipler Sklerose mit mittelschwerer bis schwerer Spastik

Im Positionspapier befürchten Überall und weitere Unterzeichner aus DGS und DSL, dass Patienten primär mit Extrakten, Rezepturarzneien und Cannabisblüten behandelt werden. Während Nabiximols – das arzneimittelrechtlich am besten erforschte Medikament – für die meisten Behandlungen gar nicht verordnet oder die Verordnung seitens der GKV als „off label use“ auf absehbare Zeit nicht genehmigt würde. Auch sei die Dosierung bei Blüten schwierig, die Fertigarznei könne besser dosiert werden, argumentiert Überall. Im Sinne der Patientensicherheit sollten auch die bestehenden arzneimittelrechtlichen Standards beachtet werden, heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung.

„Keine einseitige Bevorzugung eines Medikaments“

Das sieht der Vorsitzende des Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland, Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek anders: „Der Gesetzesentwurf lässt auch Fertigarzneien zu und schränkt den Gebrauch nicht ein. Alle Cannabis-Medikamente sollten auch zur Verfügung stehen. Ich spreche mich aber gegen eine einseitige Bevorzugung eines Medikaments aus, zumal es [gemeint ist Sativex©] bisher nur für eine Indikation vorgesehen ist – und noch nicht einmal für die Schmerzkrankheit“, kommentiert er das Positionspapier der DGS und DSL. Es sei bekannt, dass das Spray Sativex© bei Patienten Schleimhautreizungen hervorrufen könne – auch der Einsatz bei Kindern mit Tumorerkrankungen sei durch die Dosierung pro Sprühstoß problematisch. Sicherlich müssten sich die verschreibenden Ärzte in das Dosieren von Cannabis einfinden, es gebe hierzu jedoch definierte Blüten mit einer definierten Dosis.

Deutschland lehnt sich in seinem Vorgehen an die Praxis in Kanada an, das eine staatliche Cannabis-Agentur betreibt, die für den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln zuständig ist und auch Aufträge zum Anbau von Medizinalhanf vergibt. Geplant ist auch in Deutschland eine vom Staat betriebene Cannabis-Agentur. „Man stützt sich hier auf die Erfahrungen mit 100.000 Patienten“, erläutere Nadstawek. Dazu wurde auch in einer Ausgabe von Der Schmerz das Schwerpunkt-Thema „Cannabis als Medikament“ veröffentlicht. Hier werden unter anderem die Erfahrungen von israelischen und kanadischen Ärzten dargestellt, die von ihren jeweiligen Regierungen mit Gutachten zum medizinischen Gebrauch von Cannabis beauftragt wurden.

Sichere Kostenübernahme gefordert

Im Positionspapier fordern die Unterzeichner von DGS und DSL, dass auch die Kostenübernahme durch die GKV gesichert wird. Für die behandelnden Ärzte müsse die Verordnung budgetneutral sein. Sie sprechen sich gegen eine Einzelfallprüfung durch den medizinischen Dienst aus – mit Ausnahme eines begründeten Verdachts. Unsicherheit bestehe, weil sich die Krankenkassen einen Erstattungsvorbehalt einräumen. Die Patienten müssten vorher bei ihren Kassen nachfragen, ob diese die Cannabis-Therapie bezahlt.

… Ich spreche mich aber gegen eine einseitige Bevorzugung eines Medikaments aus. … Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek

Hasch auf Rezept?

Allerdings sei auch damit zu rechnen, dass viele Patienten erwarteten, davon high zu werden: „Es werden viele danach fragen, die es nicht als Medizin brauchen“, glaubt Überall. „Dieses Risiko besteht, denn viele werden kommen, die Hasch auf Rezept wollen“, pflichtet auch Nadstawek. „Es ist deshalb wichtig, die Verordnung in die Hände von erfahrenen Schmerztherapeuten zu legen.“

Für den Patienten ist es unzumutbar, erst jedes Medikament ausprobieren zu müssen, bevor er Cannabis bekommen kann. Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek

Eine Präzisierung im Gesetzentwurf fordern DGS und DSL bei der Definition der berechtigten Patientengruppe. Die Formulierung „schwerwiegende Erkrankung“ führe zu einer unnötigen Rechtsunsicherheit für Betroffene. Besser sei es hier von diagnostizierten chronisch Kranken zu sprechen. Der Begriff „schwerste Erkrankungen“ könnte suggerieren, dass es sich um Patienten kurz vor dem Tod handle. Patienten mit Tick-Störungen, Tourette, Dysfunktionen bei MS, Dyskinesien bei Morbus Huntington oder Parkinson-Patienten könnten aber ebenfalls profitieren.

Freiwillige oder verpflichtende Teilnahme an Begleitforschung?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Patienten, die mit Cannabis als Medizin behandelt werden, auch an einer Begleitforschung teilnehmen sollen. „Ein Teilnahmezwang ist ethisch bedenklich“, betont Überall. Die Begleiterhebung solle vielmehr freiwillig erfolgen. Die Teilnahme abzulehnen, dürfe keinen Nachteil für den Patienten bedeuten, wie auch im Positionspapier betont wird. „Ich bin aber überzeugt, dass 8 von 10 Patienten freiwillig teilnehmen, wenn man ihnen die Gründe gut erklärt“, so Überall.

Nadstawek wiederum findet, dass man die Patienten in die Pflicht nehmen sollte, da es einfach zu wenige Erkenntnisse gebe. Allerdings distanziert sich Nadstawek von der Ausrichtung des Gesetzentwurfs: Der will die Verschreibung von Cannabis nur dann erlauben, wenn alle anderen Mittel erschöpft und Patienten sozusagen austherapiert sind. „Für den Patienten ist es unzumutbar, erst jedes Medikament ausprobieren zu müssen, bevor er Cannabis bekommen kann“, betont er.

Presseschau: Marihuana auf BtM Rezept kommt (Huffingtonpost)

Huffington Post berichtete über das neue Gesetz und den damit verbundenen Befürchtungen und Hoffnungen.

Marihuana auf BtM Rezept kommt

Wenn erwachsene Patienten nicht selber entscheiden dürfen

Marihuana als der Begriff für potentes - berauschendes Cannabis, würde in vielen Gärten wachsen, wäre es nicht verboten. Es ist immerhin eine Droge, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen werden kann. Das reicht in der Begründung, um Patienten leiden zu lassen, die es derzeit nicht erhalten oder nicht selber bezahlen können. Das geht soweit, dass viele Menschen deswegen nicht nur leiden sondern auch um Jahre früher sterben.

Kaum jemand, der sich objektiv mit der Materie auseinander gesetzt hat, wird noch leugnen, dass Marihuana eine medizinische Wirkung hat. Deswegen wurde in Deutschland ab 2015 beschlossen, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen. Bereits im Jahr 2016 sollte es Marihuana auf BtM Rezept geben. Bislang wurde die Regelung noch nicht umgesetzt sowie Frank Tempel, MdB, sich sogar öffentlich beschwerte, dass sozusagen der vorletzte formale Schritt im Bundestag vertagt wurde. Dennoch wird es möglich sein, den letzten Schritt der Ratifizierung am 26.02.2017 Februar erfolgen zu lassen, wenn in der nächsten Bundestagssitzung die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden.

Jetzt hoffen wir, dass es möglichst früh im Jahr 2017 endlich so sein wird, viele Patienten können immerhin nicht mehr lange darauf warten.

Kurzfassung der Erleuchtung:

- Im Sommer 2014 erhalten drei von fünf klagenden Patienten in Köln wegen Notstand durch richterlichen Entscheid die Zusage, dass die BfArM ihren Eigenanbau genehmigen muss

- Im Herbst 2014 geht die BfArM in Berufung

- Es ist jetzt offensichtlich, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis erste Patienten wegen ihrem Notstand ihr eigenes Marihuana anbauen dürfen

- Die Regierung und das Gesundheitssystem wollen in keinem Fall, dass Patienten selber Marihuana anbauen dürfen und es bald tausende oder zehntausende machen

- Es werden Gesetzesentwürfe auf dem Weg gebracht, die sicher kommen werden, um diesen Eigenanbau zu verhindern, wir dürfen uns ein wenig überraschen lassen

- Am 06.04.2016 gelang es dem ersten Patienten in Deutschland in letzter Instanz seinen Prozess um Eigenanbau zu gewinnen, er erhielt bereits 2016 vom Monatswechsel September zum Oktober seine Genehmigung.

- Es werden nur befriste Eigenanbaugenehmigungen erteilt, die vermutlich nicht verlängert werden, wenn bis zu deren Auslaufen bereits die Versorgung über die Apotheken und die Zahlung vom BtM Rezept über die Kassen ermöglicht werden.

Meinungen

Es gibt Patienten und andere Personen, die sehr fest davon ausgehen, dass es sich um eine hübsche Geschenkverpackung handelt, die sich medial gut verkaufen lässt, für die Patienten beim Öffnen jedoch leer sein wird: Es wird sich nichts ändern, es wird sich nichts bessern.

Wieso denken einige Patienten das? Weil sie es seit Jahren oder Jahrzehnten so wahr nehmen, dass unsere Regierenden etwas verabschieden, was für den Zeitungsleser einen sehr humanen und sinnvollen Eindruck macht, für die Betroffenen aber nichts verbessert sondern teils auch verschlechtert. Warum sollte das jetzt anders sein?

Der führende deutsche Fachmediziner für Cannabis und cannabinoidhaltige Auszüge oder Arzneimittel sieht das ganz anders und verweist auf Israel: Dort gab es in den ersten Jahren nur einige hundert Patienten, die Cannabisarznei nutzten. Dann wurden es schneller werdend mehr und im Jahr 2016 sind es bereits 25.000. In Deutschland wird es ähnlich sein, dass erst einmal einige Patienten ihre Ärzte zum Ausstellen von Marihuana auf BtM Rezept ermutigen. Deren Zahl wird jedes Jahr wachsen. Dr. Grotenhermen geht davon aus, dass es eine gewisse Zeit benötigt, bis es hunderttausende Patienten sind, die in Deutschland Marihuana aus der Apotheke per BtM Rezept erhalten und häufig auch über die Kassen erstattet bekommen. Das wäre genügend Zeit, um die Importe auszuweiten und mit dem Anbau in Deutschland zu beginnen. Die dazu nötige Deutsche Cannabisagentur wurde bereits gegründet und die Investoren warten nur noch auf ihre Zuschläge.

Die deutsche Politik steht nicht immer über dem Gesetz

Enttäuschte Patienten hin oder her, mit dem BtM Rezept wird das Verschreiben vom Marihuana weit einfacher sowie unser Politiksystem mitspielen muss: Wenn der Patient in der Apotheke kein Marihuana erhält oder dieses nicht bezahlen kann, befindet er sich im Notstand, wenn der Arzt die Notwendigkeit von Marihuana bescheinigt. Diese Patienten werden dann alle sehr erfolgreich ihr Recht auf Eigenanbau einklagen. Aber genau das will diese Regierung nicht und nur deswegen kommt es zu diesen Neuregelungen. Wenn in der Drogenpolitik für die Betroffenen etwas besser wurde, dann geht das fast immer auf die Restintelligenz deutscher Richter und nicht auf unsere „Volksvertreter" am politischen Ruder zurück.

Presseschau: „Ich kann nicht mehr“ (Donaukurier)

Der Donaukurier berichtete über die verzweifelte Situation eines Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumsstelle, der sich sein Medikament aus der Apotheke nicht leisten kann.

"Ich kann nicht mehr"

Er steigt abends in den Zug nach Belgien, will dort zur Sterbehilfe, wie er sagt. Am nächsten Morgen angekommen, wird der chronisch kranke Cannabispatient Luigi Spangenberg völlig fertig am Bahnhof aufgegriffen. Weil er keinen gültigen Pass dabei hat, wird er nach Ingolstadt zurückgeschickt.

Cannabis als Medizin: Eine 5-Gramm-Dose Cannabisblüten kostet in der Apotheke rund 110 Euro. Der chronisch kranke Luigi Spangenberg kann das Geld dafür nicht allein aufbringen.

Die Geschichte, die Luigi Spangenberg (32) erzählt, geht zu Herzen. Er habe es einfach nicht mehr ausgehalten, niemanden mehr anbetteln wollen. "Ich kann nicht mehr. Irgendwann ist Feierabend", sagt der chronisch kranke Ingolstädter. Töne, die man von dem Mann, der den Frust über seine Situation mitunter aggressiv nach außen trägt, so nicht kennt. Es ist Drucksache 18/8965, in die Spangenberg all seine Hoffnung setzt, die ihn aber jetzt fast das Leben gekostet hätte - wenn er seinen Entschluss, in Belgien Sterbehilfe zu beantragen, richtig geplant und zu Ende geführt hätte.

Drucksache 18/8965, der Gesetzentwurf zur "Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften", hätte in dieser Sitzungswoche im Gesundheitsausschuss des Bundestages behandelt werden sollen. Wenn das 32 Seiten umfassende Papier des Bundesgesundheitsministeriums verabschiedet ist, also Gesundheitsausschuss, Bundestag und Bundesrat zugestimmt und die Bundesregierung sowie der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet haben, können Schwerkranke unter bestimmten Voraussetzung Cannabisarzneimittel als Kassenleistung bekommen. Doch das Thema stand diese Woche nicht, wie geplant, auf der Tagesordnung. Wegen "dringender anderer Punkte", wie eine Pressesprecherin des Bundestags auf DK-Anfrage sagte. Außerdem habe es noch "Beratungsbedarf" gegeben. Der Gesetzentwurf soll in der nächsten Sitzungswoche Mitte Januar 2017 "abschließend beraten werden" und könnte dann theoretisch noch im Januar vom Bundestag und in der Sitzung am 10. Februar 2017 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Der Ingolstädter Luigi Spangenberg, über den der DONAUKURIER mehrfach berichtet hat, leidet an Epilepsie und Reizdarm. Sein Leben ist geprägt von Schmerzen, Erbrechen, Durchfall und Anfällen. Herkömmliche Medikamente verträgt er nicht. Allein 16 verschiedene Antiepileptika seien ihm im Laufe der Jahre verabreicht worden, erzählt Spangenberg. Sein Zustand habe sich daraufhin stets verschlimmert. Cannabis dagegen macht ihn ruhig, lindert die Schmerzen und regt den Appetit an. Der Ingolstädter ist einer von rund 650 Patienten in Deutschland, die eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Nutzung von Cannabis als Medizin haben. Danach dürfte er täglich legal bis zu vier Gramm Blüten zu sich nehmen. Doch für den Kauf in der Apotheke (fünf Gramm kosten etwa 110 Euro) fehlt ihm das Geld. Von seinen Hartz-IV-Bezügen, Strom und Miete abgezogen, bleiben ihm monatlich 134 Euro, sagt Spangenberg. Seine Mutter geht für ihren Sohn betteln. Von einem sozial engagierten Ingolstädter bekommt er bis zur geregelten Kostenübernahme im Monat 150 Euro überwiesen. Die Stadt hat auf Initiative von Gesundheitsreferent Rupert Ebner ein Treuhandkonto für den THC-Schmerzpatienten eingerichtet. Meistens ist darauf Ebbe. Jetzt, vor Weihnachten, ist laut Ebner etwas Geld eingegangen. Doch es reicht bei Weitem nicht, um den Bedarf an Cannabisblüten so decken zu können, dass Spangenberg einigermaßen beschwerdefrei ist. Der chronisch Kranke hofft deshalb auf eine gesetzliche Klärung der Kostenübernahme.

Die Bundestagsfraktion der Linken hat 2015 beantragt, Menschen mit schweren Erkrankungen den Zugang zu Cannabis als Medizin zu gewähren. Die Ingolstädter Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter ist über Facebook mit Spangenberg befreundet. "Bin auf dem Weg nach Belgien" habe er ihr über den Facebook-Messenger geschrieben, sagt Bulling-Schröter - an dem Tag, an dem der Ingolstädter im Internet gelesen hatte, dass der Bundestag die Abstimmung verschoben habe. "Es ist ein Skandal, dass man die Leute so lange hinhält", sagt Bulling-Schröter. Dabei könne die Umsetzung eines Gesetzes schnell gehen - "wenn man will". Ob Luigi Spangenberg die Kraft aufbringt, das abzuwarten, ist fraglich.

Weil die Entscheidung über den Gesetzentwurf verschoben wurde, wollte Luigi Spangenberg sterben.

Presseschau: Legale Cannabisabgabe: Projekt spaltet Düsseldorfer Apothekerschaft (Ärztezeitung)

Die Ärztezeitung berichtete über unterschiedliche Einstellungen unter den Apothekern zum geplanten zum geplanten Pilotprojekt zu Cannabis in Düsseldorf.

Legale Cannabisabgabe: Projekt spaltet Düsseldorfer Apothekerschaft

Legale Cannabis-Abgabe

Geplantes Projekt spaltet Düsseldorfer Apothekerschaft

Düsseldorf plant, Cannabis straffrei an Freizeitkonsumenten abzugeben – in Apotheken. Einige Apotheker sehen dabei alltägliche Probleme auf sich zukommen. Andere würden sich über eine neue Einnahmequelle freuen.

Die geplante legale Abgabe von Cannabis an Freizeitkonsumenten in Düsseldorf spaltet die Apothekerschaft, Manche Apotheker in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt begrüßten das Vorhaben, andere betonten praktische Probleme beim Cannabisverkauf in Apotheken, sagte ein Sprecher der Apothekerkammer Nordrhein der "Ärzte Zeitung online" am Freitag.

Die Kritiker befürchteten, der Cannabis-Verkauf könne ein Klientel anziehen, das keine Arzneimittelberatung wünsche, sondern schlicht Drogen kaufen wolle. Apotheker seien aber zu dieser Beratung verpflichtet, betonte der Sprecher. Andererseits weist der Kammersprecher mit Blick auf das jüngste Rx-Boni-Urteil darauf hin, dass der Cannabismarkt eine willkommene Einnahmequelle für Apotheker sein könnte.

Die Stadt Düsseldorf will den legalen Verkauf von Marihuana und Haschisch in einem auf bestimmte Personen begrenzten Pilotprojekt testen. Im nächsten Schritt lässt die Stadt eine Machbarkeitsstudie durchführen. Anschließend will man im Sommer 2017 eine Sondergenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.

Presseschau: Kiffen im Pflegeheim: Gesundheitsministerin Barbara Steffens wirbt für Drogen (02Elf)

Die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens erntete Kritik für ihre Forderung, eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten auch in Pflegeheimen zu ermöglichen, wie dies bereits in Israel der Fall ist.

Kiffen im Pflegeheim: Gesundheitsministerin Barbara Steffens wirbt für Drogen

NRW-Ministerin warnt vor Hüft-OP mit schwerwiegenden Folgen bei älteren Menschen – Steffens befürwortet Cannabis-Vergabe im Pflegeheimen. Barbara Steffens (Grüne), NRW-Gesundheitsministerin, spricht sich schon seit langem für eine kontrollierte Freigabe der weichen Droge Cannabis aus.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne) hat vor Hüft-Operationen mit fatalen Folgen für ältere Menschen gewarnt. Viele hätten danach zwar eine „intakte Hüfte“, verließen aber das Krankenhaus „in einem Zustand der Verwirrtheit“ und müssten „hinterher in Pflege“, sagte Steffens in einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Dann hätte man diesen Eingriff vielleicht besser gelassen oder eine alternative Form der Behandlung gewählt.

Körperliches Leiden gelindert, Allgemeinzustand verschlechtert – so sollte ein OP-Ergebnis nicht sein.“ Die aktuelle Auffassung von Wirtschaftlichkeit könne „leider oft zu medizinischen Folgeschäden führen, die ethisch und moralisch nicht zu vertreten sind“, so die Ministerin. Deshalb müssten die Kliniken mehr finanzielle Anreize für bessere Qualität bekommen. So vermeide etwa eine Klinik in Münster solche negativen Operationsfolgen bei alten Menschen, indem die Patienten „beispielsweise keine Voll-, sondern nur eine Teilnarkose erhalten und auf dem OP-Tisch ein warme Decke bekommen“.

Die Ministerin befürwortete zudem die Vergabe von Cannabis in Pflegeheimen, wie dies etwa in Israel geschieht. „Warum denn nicht, wenn dadurch Schmerz und Leid erspart werden können?“ Sie halte die ganze Cannabis- Diskussion „ohnehin für viel zu ideologiegesteuert“. Kölner Stadt-Anzeiger

Kraft muss Steffens zurückpfeifen

Zur Verharmlosung von Drogen erklärt Peter Preuß von der CDU-Landtagsfraktion:

„Die Äußerungen von Frau Steffens machen sprachlos. Eine Gesundheitsministerin, die die Gefahren des Cannabiskonsums derart verharmlost, hat offenkundig den Job verfehlt. Dabei haben die Sachverständigen dem Landtag unmissverständlich dargelegt, wie gefährlich der Konsum von Cannabis sein kann, insbesondere angesichts des seit Jahren stetig steigendenden Wirkstoffgehalts in den Substanzen. Psychische Erkrankungen wie Psychosen oder Depressionen können die Folge sein. Immer mehr junge Konsumenten seien davon betroffen, so die Sachverständigen.

Diese Fakten kann Ministerin Steffens nicht einfach beiseiteschieben, nur um ihrem Bundesvorsitzenden Özdemir nicht in den Rücken zu fallen. Die Ministerin sollte sich einmal ein Bild von der Lage in einer der Jungendpsychiatrien im Land machen, wo immer mehr Jugendliche wegen des Konsums der vermeintlich weichen Droge Cannabis in Behandlung sind.

Rauchen verbieten und Kiffen erlauben, das ist grüne Logik, die niemand versteht. Jetzt ist die Ministerpräsidentin zur Klarstellung aufgerufen: Frau Kraft muss Farbe bekennen und ihre Gesundheitsministerin zurückpfeifen. Oder sie muss den Menschen sagen, wenn diese Landesregierung für die Legalisierung von Cannabis ist.“ CDU-NRW

Bundesregierung zu Sucht und Drogen

Sucht ist kein Randproblem in der Gesellschaft, sondern betrifft viele Menschen in Deutschland. Mit dem Begriff Sucht sind nicht nur die Abhängigkeitserkrankungen gemeint, sondern die Gesamtheit von riskanten, missbräuchlichen und abhängigen Verhaltensweisen in Bezug auf Suchtmittel (legale wie illegale) sowie nichtstoffgebundene Verhaltensweisen (wie Glücksspiel und pathologischer Internetgebrauch). Sucht ist häufig mit dramatischen persönlichen Schicksalen verbunden. Sie betrifft beteiligte Familienangehörige ebenso wie Freundinnen und Freunde oder Kolleginnen und Kollegen. Abhängigkeitserkrankungen sind schwere chronische Krankheiten, die zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vorzeitiger Sterblichkeit führen können.

Problematik in Deutschland

Drogen und Suchtmittel verursachen in Deutschland erhebliche gesundheitliche, soziale und volkswirtschatfliche Probleme: Nach repräsentativen Studien (insbesondere Epidemiologischer Suchtsurvey 2012) rauchen 14,7 Millionen Menschen, 1,8 Millionen Menschen sind alkoholabhängig und Schätzungen legen nahe, dass 2,3 Millionen Menschen von Medikamenten abhängig sind. Rund 600.000 Menschen weisen einen problematischen Konsum von Cannabis und anderen illegalen Drogen auf und gut 500.000 Menschen zeigen ein problematisches oder sogar pathologisches Glücksspielverhalten. Auch eine exzessive Internetnutzung kann zu abhängigem Verhalten führen: Es ist davon auszugehen, dass in Deutschland etwa 560.000 Menschen onlineabhängig sind.

Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Drogen sowie die Vermeidung der drogen- und suchtbedingten Probleme in unserer Gesellschaft. Die legalen Suchtmittel Alkohol, Tabak und psychotrope Medikamente finden aufgrund ihrer großen zahlenmäßigen Bedeutung dabei die größte Beachtung. Bundesministerium für Gesundheit