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IACM-Informationen vom 28. März 2009

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Deutschland — Erleichterung beim Beantragungsprozess für Cannabis zur medizinischen Verwendung

Am 19. März wurden zwischen Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, und Mitarbeitern des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verschiedene Aspekte des gegenwärtigen Antragsverfahrens zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis besprochen. Es bestand Einigkeit darüber, dass der bisher verwendete Begriff des "ärztlichen Gutachtens", das die Patienten als eine Bedingung für die Erlaubnis beibringen müssen, falsch verstanden werden könne. Vielmehr handle es sich um eine Stellungnahme ("Epikrise") des behandelnden Arztes, in der die Notwendigkeit einer Therapie mit Cannabis begründet wird. Diese Stellungnahme müsse nicht mehr als eine Schreibmaschinenseite umfassen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sagte zu, unbegründete Befürchtungen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung bei Ärzten und Patienten durch eine deutliche Klarstellung über den notwendigen Umfang der Antragsunterlagen abbauen zu wollen. Man wolle zudem die Ärzte besser informieren. Da die meisten Ärzte eine Unterstützung von Patienten bei ihrer Antragstellung wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwands scheuen, würde diese Klarstellung in der Realität eine Erleichterung bedeuten, die mehr Patienten einen Zugang zu einer Therapie mit Cannabis eröffnen könnte.

(Quelle: Persönliche Mitteilung, Büro Dr. Terpe vom 20. März 2009)

USA — Die Änderung der Bundespolitik könnte weitere Staaten zur Legalisierung der medizinischen Verwendung von Cannabis stimulieren

Bisher haben 13 Staaten in den USA die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert. Einige weitere Staaten unternehmen in Reaktion auf die Entscheidung der Obama-Administration, die Strafverfolgung von kranken Menschen und ihren Betreuern, die Cannabis verwenden oder abgeben, in Staaten mit solchen Gesetzen zu beenden, Schritte in diese Richtung. Justizminister Eric Holder erklärte, dass seine Beamten nur Strafverfahren einleiten würden, wenn sowohl gegen die staatlichen als auch gegen die Bundesgesetze verstoßen wurde. In einem Editorial der New York Times heißt es dazu: "Das Justizministerium von Obama hat einen enormen Rückstand rechtlicher Angelegenheiten aufzuarbeiten, von lange ignorierten Bürgerrechtsgesetzen bis zur Strafverfolgung von Kriminellen mit weißem Kragen in der Bankenindustrie und an der Wall Street. Herr Holder verdient Respekt dafür, dass er erkannt hat, dass die Verfolgung von medizinischen Marihuana-Verteilungsstellen nicht nur eine schlechte Politik ist, sondern von der Arbeit ablenkt, auf die es wirklich ankommt."

Ein Gesetzesentwurf, der bei seiner Annahme die medizinische Verwendung von Cannabis legalisieren würde, wenn sie von einem Arzt gebilligt ist, wurde am 25. März vom staatlichen Repräsentantenhaus von New Hampshire verabschiedet. Im vergangenen Monat nahm der staatliche Senat von New Jersey eine ähnliche Gesetzesvorlage an. Weitere Gesetzesvorlagen zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhielten in Ausschüssen der staatlichen Parlamente von Illinois und Minnesota Unterstützung. In der Zwischenzeit hat Neumexiko einem Unternehmen die erste Lizenz zur Produktion von medizinischem Cannabis nach dem staatlichen Gesetz ausgestellt.

Mehr unter:

- http://www.nytimes.com/2009/03/26/opinion/26thu4.html

- http://www.upi.com/news/issueoftheday/2009/03/20/New_priorities_drive_Holder_Obama_to_permit_medical_marijuana_use/UPI-54261237563338/

(Quellen: USA Today vom 25. März 2009, New York Times vom 26. März 2009, Philadelphia Inquirer vom 24. März 2009, UPI vom 20. März 2009)

IACM Deutschland — Hausdurchsuchung bei der ACM

Am 17. März nahm die örtliche Polizei eine Hausdurchsuchung in den Räumen der deutschen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und den Privaträumen des Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, vor und beschlagnahmte Aktenordner der ACM und IACM. Zudem wurde eine Kopie der Festplatte des Computers angefertigt. Die Durchsuchung erfolgte auf Grund eines Beschlusses wegen des bestehenden Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Amtsgericht Hamburg vom 3. März 2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich Hinweise auf verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Hanfapotheke.

Die Internetseite der Hanfapotheke (www.hanfapotheke.org) ging 2005 online, um Schwerkranken, die von der medizinischen Verwendung von Cannabis profitieren, zu helfen, einen kostenlosen Zugang zu Cannabisprodukten zu erhalten. Nach den Prinzipien der Hanfapotheke muss eine Behandlung mit Cannabisprodukten "tatsächlich angezeigt und dringend erforderlich sein", und gleichzeitig ist eine Behandlung mit Dronabinol (THC) nicht möglich, beispielsweise weil die Krankenkasse die Kosten der Behandlung nicht übernimmt. Anonyme Spender von Cannabis wurden über eine E-Mail-Adresse in Kontakt mit Patienten gebracht. Zu den Mitgliedern des Solidaritätskreises der Hanfapotheke zählen unter anderem Dr. Franjo Grotenhermen, Dr. Lorenz Böllinger, Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, und Dr. Sebastian Scheerer, Professor für Kriminologie an der Universität Hamburg.

(Quelle: Persönliche Mitteilung, Franjo Grotenhermen)

Kurzmeldungen

Wissenschaft — Wirkung des rechtlichen Status

Nach Forschung des nationalen Eunice-Shriver-Instituts für Kindergesundheit und menschliche Entwicklung in Bethesda (USA) zum Konsum von Cannabis und Alkohol in den Vereinigten Staaten, Kanada und den Niederlanden hat der rechtlicher Status von Cannabis keinen relevanten Einfluss auf den Konsum. Die Forscher folgerten, dass "die Befunde, nach denen sich die Cannabiskonsumraten zwischen den Ländern nicht unterscheiden, nicht konsistent mit der Behauptung sind, nach der verbotsorientierte Politikansätze vom Konsum abschreckten oder dass eine liberale Cannabispolitik mit einem erhöhten Konsum bei Jugendlichen assoziiert sei." (Quelle: Simons-Morton B, et al. Int J Drug Policy, 19. März 2009 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft — CBD und Arterien

Nach Forschung an der Universität von Nottingham (Großbritannien) aktiviert das natürliche Cannabinoid Cannabidiol (CBD) den Rezeptor PPAR-Gamma, einen Rezeptor innerhalb der Zellen (d. h. ein Kernrezeptor). CBD verursachte eine Gefäßentspannung der isolierten Rattenaorta durch Aktivierung dieses Rezeptors, der auch durch andere Cannabinoide, inklusive THC, aktiviert wird. (Quelle: O'Sullivan SE, et al. Eur J Pharmacol, 10. März 2009 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft — Gedächtnis

Grundlagenforschung zeigt, dass CB1-Rezeptoren in einer Gehirnregion, die Hippocampus genannt wird, die Gedächtnis-beeinträchtigenden Wirkungen von THC vermitteln. (Quelle: Wise LE, et al. Neuropsychopharmacology, 25. März 2009 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])