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IACM-Informationen vom 28. August 2010

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Wissenschaft — Produktion von THC durch gentechnisch manipulierte Bakterien

Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund haben Bakterien durch Gen-Manipulation dazu gebracht, den Hauptwirkstoff von Cannabis zu produzieren. Dieses Verfahren zur Herstellung von THC (Dronabinol) soll im Vergleich zu dem bisher in Deutschland angewandten Verfahren weniger aufwändig und damit günstiger sein, erklärte Oliver Kayser von der Universität am 17. August.

Dronabinol wird in Deutschland bisher aus Faserhanf gewonnen. Dabei wird Cannabidiol (CBD) aus dem Hanf extrahiert und zu THC umgewandelt. Die Gewinnung aus THC-reichem Drogenhanf ist in Deutschland nicht erlaubt. Die vollsynthetische Herstellung von Dronabinol sei im Vergleich zu dem neuen Verfahren ebenfalls kostspielig. Kayser rechnet bei dem neuen Verfahren mit Herstellungskosten von nur etwa 2.500 Euro pro Kilogramm THC. Koli-Bakterien mit isolierten Genen, die in der Cannabispflanze für die THC-Bildung zuständig sind, werden dazu verwendet. Zusammen mit einem Pharmaunternehmen plant die Uni Dortmund nun die Gründung eines Unternehmens zur THC-Produktion.

Mehr unter:

http://derstandard.at/1281829392202/Tetrahydrocannabinol-Bakterien-koennen-ohne-viel-Aufwand-Cannabis-Wirkstoff-produzieren

(Quelle: Der Standard vom 17. August 2010)

Deutschland — Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes zur Ermöglichung der Zulassung von Sativex geplant

Die Regierung will pharmazeutischen Unternehmen erlauben, Anträge auf Zulassungen von Medikamenten auf Cannabisbasis in Deutschland zu stellen. In einem Kommentar schreibt die Regierung: "Da in Europa (Großbritannien) eine Zulassung für ein Fertigarzneimittel mit Cannabis-Extrakt zur symptomatischen Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose erteilt wurde, ist es zeitnah notwendig, für einen auch in Deutschland bevorstehenden Antrag auf Zulassung dieses Arzneimittels das generelle Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken aufzuheben." Wie in anderen europäischen Ländern, die Sativex zugelassen haben oder noch zulassen wollen, ist die Gesetzesänderung auf Medikamente auf Cannabisbasis beschränkt, die von den zuständigen Behörden arzneimittelrechtlich zugelassen wurden. Die Zulassung in Deutschland wird für das Jahr 2011 erwartet und ist auf die Indikation Spastik bei multipler Sklerose begrenzt.

Die Regierung folgt den Empfehlungen des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel vom 3. Mai, das heißt die Umstufung von "Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)" von der Anlage I in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes, sofern sie "zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind". Zudem empfahl der Ausschuss, folgende Position in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen: "Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird)" und zwar "nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind". Die Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes enthält Substanzen, die nicht verschreibungsfähig und nicht verkehrsfähig sind, wie z.B. Heroin, Kokain, LSD und Cannabis. Die Umstufung von Cannabisextrakt in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezieht sich zunächst auf die erwartete arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex.

Ausführliche Stellungnahme zu den Änderungen durch die ACM unter:

http://www.cannabis-med.org/nis/data/file/stellungnahme_2010.pdf

(Quelle: Referentenentwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften)

Deutschland — Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnt Antrag auf Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke ab

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht, hat einem Multiple-Sklerose-Patienten untersagt, Cannabis selbst anzubauen. Der Bescheid vom 10. August wurde vor allem begründet mit Sicherheitsbedenken beim Anbau in der Wohnung, einer erhöhten Gefahr für Missbrauch, der Verwendung einer nicht standardisierten Substanz und der Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands. Zudem argumentiert das BfArM, dass der Antragsteller Zugang zu Cannabis aus der Apotheke habe. Michael Fischer aus Mannheim ist seit vielen Jahren auf Cannabis angewiesen und wurde im Jahr 2003 in einem strafrechtlichen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands freigesprochen.

Er besitzt bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM zur Verwendung von Cannabis aus der Apotheke, der aus den Niederlanden importiert wurde. Angesichts des erheblichen Bedarfs an Cannabis würde Cannabis aus der Apotheke allerdings etwa 1500 EUR kosten. Daher kommt für Herrn Fischer nur der Eigenanbau in Frage. Sein Antrag wurde vom BfArM jahrelang nicht bearbeitet, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen hatte, dass bei einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage komme. In dem Gerichtsurteil heißt es: "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfalten lässt."

Erst eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln führte nun dazu, dass das BfArM eine Entscheidung getroffen hat. Diese Entscheidung geschah offenbar aufgrund einer Weisung aus dem Bundesgesundheitsministerium, da aus Aktennotizen in den Unterlagen von Herrn Fischer beim BfArM hervorgeht, dass "die Erteilung einer Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau therapeutisch begründet und auf Grund seiner prekären Situation ohne Alternative" sei. Nun müsse das Bundesgesundheitsministerium entscheiden, heißt es in den Aktenvermerken.

Mehr in den ACM-Mitteilungen vom 28. August 2010:

http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=66

(Quellen: Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010, Pressemitteilung von Dr. Oliver Tolmein vom 18. August 2010)

Holland/USA — Der Cannabisanbauer Bedrocan wird international und strebt langfristig eine Zulassung durch die US-amerikanischen Gesundheitsbehörden an

Bedrocan International, das seit kurzem in Oakland, USA, niedergelassen ist, ist ein Tochterunternehmen von Bedrocan BV in den Niederlanden. Seit 2003 produziert Bedrocan unter der Kontrolle des holländischen Gesundheitsministeriums qualitativ hochwertigen, standardisierten Cannabis für die Abgabe in Apotheken. Das Unternehmen versucht auch eine Zulassung für den Anbau von Cannabis im Auftrag der israelischen Regierung zu erhalten. Michael Sautman, Direktor von Bedrocan International, versucht das Unternehmen in der schnell wachsenden Industrie für medizinischen Cannabis in den USA zu positionieren und dabei zu helfen, die Produktion zu professionalisieren. Sautmans Vision ist die Nutzung des amerikanischen Verfahrens zur Zulassung von Medikamenten für die Legalisierung von medizinischem Cannabis im ganzen Land.

Der Zulassungsprozess bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde (Food and Drug Administration, FDA) dauert Jahre und kostet Millionen. Es gibt viele regulatorische Hürden für den Plan von Bedrocan. Um FDA-genehmigte Cannabisforschung zu betreiben, müssen Wissenschaftler die Droge von einer bundesbehördlich genehmigten Quelle erhalten. Es gibt im Land nur eine – an der Universität von Mississippi – und eine Erlaubnis zur Verwendung ihres Produkts zu erhalten, ist nicht einfach. Wissenschaftler könnten möglicherweise auch ihren eigenen Forschungscannabis anbauen, aber sie brauchen eine Erlaubnis der Bundesbehörden dafür, und bisher wurden solche Anträge abgelehnt.

Mehr unter:

http://www.baycitizen.org/marijuana/story/dutch-company-enters-oakland-pot-scene/

(Quelle: Bay Citizen vom 13. August 2010)

Kurzmeldungen

Wissenschaft — Magenbewegungen

Nach Forschung an der St-George-Universität in London (Großbritannien) induzieren Cannabinoide eine Reduzierung der Schrittmacher-Frequenz der Magenbewegungen. Die Forscher beobachteten eine Zunahme der Bewegungen nach der Verabreichung einer Substanz (Apomorphin), die bei Tieren Erbrechen verursacht. Sie stellten fest, dass ihre Forschung mit dem synthetischen Cannabinoid WIN 55,212-2 "neue Einsichten in den Mechanismus, der die Abnahme der Bewegungen, die durch Cannabinoide induziert werden, ermöglicht". (Quelle: Percie du Sert N, et al. Neurogastroenterol Motil, 22. August 2010 [im Druck])

Wissenschaft — Altern

Nach Forschung an der Universität von Bonn (Deutschland) weisen Mäuse ohne CB1-Rezeptoren eine beschleunigte Abnahme des Lernens und des Gedächtnisses auf. Diese Alterungs-ähnlichen Veränderungen waren auf die kognitive Leistungsfähigkeit und die Hautstruktur begrenzt. Keine anderen Organen wiesen Zeichen beschleunigten Alterns auf. Die Forscher folgerten, "dass das Fehlen von CB1-Rezeptoren kein allgemeines beschleunigtes Altern induziert". (Quelle: Bilkei-Gorzo A, et al. Neurobiol Aging, 17. August 2010 [im Druck])

Wissenschaft — Arthritische Schmerzen

Nach Forschung an der Universität von Nottingham (Großbritannien) waren die Spiegel der Endocannabinoide Anandamid (AEA) und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG) im Rückenmark von Ratten mit experimenteller Arthritis erhöht. Die Arthritis war durch Injektionen einer Chemikalie in die Gelenke induziert worden. CB1- und CB2-Rezeptoren waren in diesem Modell an der Kontrolle der Schmerzen beteiligt. Die Forscher stellten fest, dass die "neuartige Kontrolle von Reaktionen der Spinalnerven durch spinale CB2-Rezeptoren nahe legt, dass dieses Rezeptorsystem ein wichtiger Angriffspunkt für die Modulierung von Schmerzen" bei Arthritis sein könnte. (Quelle: Sagar DR, et al. Arthritis Rheum, 18. August 2010 [im Druck])

Wissenschaft — Morbus Huntington

Forscher aus Leuwen (Belgien) verglichen die Verteilung von CB1-Rezeptoren bei 20 Patienten, die am Morbus Huntington litten, mit 14 gesunden Kontrollpersonen. Sie beobachteten eine deutliche Abnahme der CB1-Rezeptor-Verfügbarkeit in der grauen Substanz des Gehirns bei den Patienten, selbst in frühen Krankheitsstadien. Sie stellten fest, dass "dies nach unserer Kenntnis die erste Demonstration einer Störung des Endocannabinoidsystems bei einer neurologischen Erkrankung am lebenden Menschen" darstellt. (Quelle: Van Laere K, et al. J Nucl Med, 18. August 2010 [im Druck])

Wissenschaft — Reizdarm

Wissenschaftler am Akademischen Medizinzentrum Amsterdam (Niederlande) untersuchten die rektale Empfindlichkeit von 10 Patienten mit Reizdarm und 12 gesunden Freiwilligen nach einem Plazebo, und zwei verschiedenen THC-Dosen (5 und 10 mg) in einem doppelblinden und kreuzkontrollierten Design. THC änderte verglichen mit dem Plazebo nicht die rektale Wahrnehmung einer Weitung bei gesunden Personen oder den Patienten. Die Forscher folgerten, dass ihre Ergebnisse "gegen (zentral wirkende) CB-Agonisten als Mittel zur Reduzierung der viszeralen Überempfindlichkeit" bei Patienten mit Reizdarm sprechen. (Quelle: Klooker TK, et al. Neurogastroenterol Motil, 16. August 2010 [im Druck])

Wissenschaft — Abbau von Anandamid

Nach Forschung an der Stony-Brook-Universität in New York (USA) besitzt Cyclooxygenase-2 (COX-2) die Fähigkeit, Anandamid (AEA) abzubauen. Es ist bekannt, dass die COX-2 Entzündungen vermittelt und zur Neurodegeneration beiträgt. Anandamid wird vor allem durch die Fettsäureamidhydrolase (FAAH) abgebaut. Die Wissenschaftler stellten fest, dass ihre "Befunde COX-2 als Vermittler eines regionalen AEA-Abbaus im Mäusegehirn etablieren". (Quelle: Glaser S, et al. J Pharmacol Exp Ther, 11. August 2010 [im Druck])