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IACM-Informationen vom 23. Juli 2005
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Wissenschaft — Nur geringe Zunahme der THC-Konzentration in Cannabis in Europa in den vergangenen 10 Jahren
Nach einem Editorial in der Zeitschrift Addiction legen die verfügbaren Daten nahe, "dass die Stärke von Cannabisharz und Cannabiskraut, welches nach Europa importiert wurde, nur geringe oder keine Änderung aufwies, zumindest nicht in den vergangenen 10 Jahren." Die Autoren stellten zudem Sorgen und Behauptungen infrage, nach denen die Zunahme der Stärke bestimmter Formen von Cannabis (Sinsemilla) zu einer Zunahme gesundheitlicher Probleme führen würde.
In Europa bewegen sich die THC-Konzentrationen von importiertem Cannabis im Allgemeinen zwischen 2 und 8 Prozent. Allerdings haben die THC-Konzentrationen von Cannabis, der drinnen angebaut wird, aufgrund der Sinsemilla-Technik, bei der die Bestäubung der weiblichen Pflanzen verhindert wird, zugenommen. Nur ein kleiner Anteil des Cannabis, der in Großbritannien, Deutschland, Irland und Portugal erhältlich ist, ist Sinsemilla-Cannabis. Nur in den Niederlanden dominiere Sinsemilla den Markt mit THC-Konzentration über 12 Prozent. Die Autoren halten fest, dass "selbst hier, lokale Beobachter angemerkt haben, dass es bisher keinen Hinweis darauf gibt, dass dies zu einer Zunahme von Problemen geführt hat."
Die Autoren weisen daraufhin, dass "die Konsequenzen des Alkoholkonsums für die öffentliche Gesundheit nicht einfach eine Funktion der Stärke des konsumierten Getränks ist, seien es Bier, Wein oder hochprozentige Getränke. Stattdessen legt die Forschung nahe, dass auf der Bevölkerungsebene die Gesamtmenge des konsumierten Alkohols wichtig ist und nicht die Konzentrationen, in denen er verkauft wird." Es ist unbekannt, wie weit diese Parallele für Cannabis gilt. Die Autoren betrachten das Alter beim Beginn des Konsums und die Häufigkeit des Konsums als wahrscheinlich von größerer Bedeutung für das Konsumniveau als Veränderungen der Stärke. " Zusammengefasst sollten wir durch leichte Änderungen, die bei der mittleren Cannabisstärke aufgetreten sind, nicht übermäßig alarmiert sein. Wir sollten aber auch nicht selbstgefällig sein, insbesondere da die Datenbasis relativ schwach ist und der Zusammenhang zwischen Stärke, Dosis und Problemen bisher nicht gut verstanden ist."
(Quelle: King LA, Carpentier C, Griffiths P. Cannabis potency in Europe. Addiction 2005;100(7):884-6)
Deutschland — Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 30. Juni die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der gegen seine chronischen Schmerzen, an denen er seit einem Motorradunfall leidet, Cannabis verwendet, nicht zur Entscheidung angenommen. Er war von den Strafgerichten wegen der Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden verurteilt worden. Sein Arzt hatte ihm die Verwendung von Cannabis schriftlich empfohlen.
Das Bundesverfassungsgericht weist in seiner Pressemitteilung vom 12. Juli darauf hin, dass der Rechtsweg nicht erschöpft sei. Der Beschwerdeführer hätte zunächst versuchen müssen, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Ausnahmeerlaubnis zum straffreien Konsum von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke zu erhalten. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass das Cannabisverbot das grundsätzliche Verbot einer Selbstmedikation durch Cannabisprodukte weiterhin einschließt.
Der Patient hatte bereits vor drei Jahren einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, der jedoch abgelehnt worden war. Über seinen Widerspruch gegen diese Ablehnung hat das Institut bisher nicht entschieden. Bisher hat auch keiner der übrigen mehr als 100 Antragsteller eine Genehmigung durch das Institut erhalten, so dass der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts eine unrealistische und eher theoretische Möglichkeit darstellt. Es stellt sich juristisch und moralisch die Frage, ob es einem Schwerkranken zugemutet werden kann, jahrelang vor den Gerichten um sein Recht, Cannabis medizinisch verwenden zu dürfen, zu streiten und während dieser Zeit ein wirksames Medikament unter Androhung von Strafverfolgung nicht verwenden zu dürfen.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2005)
Kurzmeldungen
Kanada — PhytoCan Pharmaceuticals
Eine neue Firma mit dem Namen PhytoCan Pharmaceuticals hat vom kanadischen Gesundheitsministerium die Erlaubnis zur Entwicklung von Medikamenten auf Cannabisbasis erhalten. Ein Sprecher der Firma teilte mit, dass sie in den kommenden 12 bis 18 Monaten untersuchen will, ob das Medikament ein Spray, eine Flüssigkeit oder festes Material sein soll und wie die Zusammensetzung standardisiert werden soll. Auf ihrer Internetseite erklärt PhytoCan Pharmaceuticals, dass sie "zertifizierten organischen medizinischen Cannabis", der in Kanada angebaut wird, verwenden. "Es ist unser Ziel, eine Reihe sicherer und wirksamer Medikamente auf Cannabisbasis zu entwickeln und auf den pharmazeutischen Markt zu bringen. (...) Wir unterstützen für Patienten den Zugang zu allen Formen von natürlichen Cannabismedikamenten, inklusive der unbearbeiteten Cannabispflanze." (Quellen: Globe and Mail vom 9. Juli 2005, www.medicalmarihuana.ca/phytocan)
USA — Kalifornien/Alaska
Am 18. Juli nahmen kalifornische Staatsbeamte das Ausweis-Programm für medizinischen Cannabis wieder auf. Sie erklärten, dass staatliche Angestellte keine Bundesgesetze brechen würden, wenn sie Cannabis-Ausweiskarten ausstellen. "Der staatliche Generalstaatsanwalt hat diese Sorge untersucht und erklärt, dass Kalifornien Ausweiskarten an medizinische Marihuana-Konsumenten ausstellen darf, ohne dass staatlichen Angestellten eine strafrechtliche Verfolgung wegen der Unterstützung beim Begehen einer Straftat droht," erklärte Gesundheitsdirektorin Sandra Shewry in einer Stellungnahme. Ihre Behörde hatte das Pilotprogramm am 8. Juli eingestellt, mit dem Hinweis auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofes, nach dem Cannabis-Patienten von den Bundesbehörden strafrechtlich verfolgt werden dürfen, weil sie Bundesgesetze brechen. Auch der Generalstaatsanwalt von Alaska hat am 21. Juli erklärt, dass die Entscheidung des Gerichts dem Gesundheitsministerium nicht die Registrierung von medizinischen Cannabiskonsumenten verbietet. (Quellen: Associated Press vom 18. Juli 2005, Anchorage Daily News vom 22. Juli 2005)
Wissenschaft — Dyskinesie und Anfälle
Wissenschaftler der Universität von Kalifornien verwendeten ein Tiermodell der viralen Gehirnsentzündung mit spontanen hyperkinetischen Bewegungen und Neigung zu Krämpfen, um zu demonstrieren, dass Endocannabinoide eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung einer balancierten Aktivität in extrapyramidalen und limbischen Regelkreisen spielt. Ihre "Befunde sind konsistent mit einer antikonvulsiven Rolle der Endocannabinoide, die fehlgeleitetes Feuern, dass durch anfallsauslösende Substanzen ausgelöst wird, entgegenwirken." (Quelle: Solbrig MV, et al. Exp Neurol 2005;194(2):355-62.)