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IACM-Informationen vom 17. Februar 2007

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Wissenschaft — Cannabis wirksam bei Nervenschmerzen bei einer HIV-Infektion

In einer klinischen Studie, die am allgemeinen Krankenhaus von San Francisco bei 50 HIV-Patienten, die an neuropathischen Schmerzen litten, durchgeführt worden war, führte gebrauchter Cannabis im Vergleich mit einem Plazebo zu einer signifikanten Reduzierung des Schmerzes. Patienten wurden zufällig zwei Gruppen zugeordnet, von denen eine 5 Tage lang dreimal täglich Cannabiszigaretten (3,56 Prozent THC, etwa 25 mg THC) und die andere identische Plazebozigaretten ohne Cannabinoide rauchte. Alle Teilnehmer hatten Erfahrung mit der Verwendung von Cannabis. 31 verwendeten andere Schmerzmedikamente und nahmen sie während der Studie in stabilen Dosen weiter, darunter Opiate und Gabapentin.

Cannabis reduzierte die täglichen Schmerzen um 34 Prozent (mediane Reduzierung), verglichen mit 17 Prozent beim Plazebo. Eine mehr als 30-prozentige Reduzierung der Schmerzen wurde von 52 Prozent in der Cannabisgruppe und von 24 Prozent in der Plazebogruppe angegeben. Cannabis reduzierte auch die Schmerzen bei zwei Formen experimentell ausgelöster Schmerzen und war in einem Modell nicht wirksam. Nebenwirkungen traten häufiger in der Cannabisgruppe auf. Es wurden keine ernsthaften unerwünschten Wirkungen angegeben, und kein Patient beendete die Studie wegen Nebenwirkungen. Die Forscher schlossen daraus, dass "Cannabis gut vertragen wurde und chronische neuropathische Schmerzen bei einer HIV-assoziierten sensorischen Neuropathie wirksam linderte. Die Befunde sind vergleichbar mit oralen Medikamenten, die bei chronischen neuropathischen Schmerzen eingesetzt werden."

Neuropathische Schmerzen entstehen durch eine Schädigung von Nerven. In dieser Studie basierten die Schmerzen auf der HIV-Infektion, den Medikamenten zur Behandlung der Infektion oder auf beidem.

Die Zusammenfassung der Studie ist verfügbar unter:

http://www.cannabis-med.org/studies/study.php

(Quelle: Abrams DI, Jay CA, Shade SB, Vizoso H, Reda H, Press S, Kelly ME, Rowbotham MC, Petersen KL. Cannabis in painful HIV-associated sensory neuropathy: A randomized placebo-controlled trial. Neurology 2007;68(7):515-21.)

USA — Ein Verwaltungsgericht empfiehlt der DEA, einem Professor aus Massachusetts den Anbau von Cannabis zu erlauben

Da die Versorgung mit Cannabis für die medizinische Forschung unzureichend sei, hat eine Richterin an einem Verwaltungsgericht der Drogenbehörde (DEA, Drug Enforcement Administration) empfohlen, dem Antrag eines Professors aus Massachusetts auf Anbau der Droge stattzugeben. Das Urteil der Richterin vom 12. Februar ist nicht bindend.

Im Juni 2001 hatte Professor Lyle Craker einen Antrag eingereicht, um für die DEA Cannabis herzustellen. Allerdings begrenzt die Bundesregierung den Anbau von Cannabis, der für klinische Forschung zu Verfügung steht, auf eine Quelle, die Universität von Mississippi. Bundesbeamte erklärten, dass es Crakers Universität frei gestellt sei, sich für den nächsten Vertrag zur Produktion von Cannabis für die Vereinigten Staaten zu bewerben. Es gebe jedoch keine Basis für einen zweiten Produzenten. Die Firma, die Crakers Anlage zum Anbau von Cannabis unterstützen will, entgegnete, dass Forscher nicht die Quantität und Qualität an Cannabis erhalten würden, die sie benötigen, um von der Arzneimittelbehörde genehmigte Forschung durchführen zu können.

Richterin Mary Ellen Bittner folgerte, dass die Genehmigung von Crakers Antrag im öffentlichen Interesse sei. Zu den Gründen, die sie anführte, zählten fehlender Wettbewerb und eine unzureichende Versorgung von Cannabis für Forschungszwecke. Steve Robertson, ein Sprecher der DEA erklärte, die Behörde werde Bittners Entscheidung prüfen und habe keinen unmittelbaren Kommentar.

(Quelle: Associated Press vom 12. Februar 2007)

USA — Ein Verwaltungsgericht empfiehlt der DEA, einem Professor aus Massachusetts den Anbau von Cannabis zu erlauben

Da die Versorgung mit Cannabis für die medizinische Forschung unzureichend sei, hat eine Richterin an einem Verwaltungsgericht der Drogenbehörde (DEA, Drug Enforcement Administration) empfohlen, dem Antrag eines Professors aus Massachusetts auf Anbau der Droge stattzugeben. Das Urteil der Richterin vom 12. Februar ist nicht bindend.

Im Juni 2001 hatte Professor Lyle Craker einen Antrag eingereicht, um für die DEA Cannabis herzustellen. Allerdings begrenzt die Bundesregierung den Anbau von Cannabis, der für klinische Forschung zu Verfügung steht, auf eine Quelle, die Universität von Mississippi. Bundesbeamte erklärten, dass es Crakers Universität frei gestellt sei, sich für den nächsten Vertrag zur Produktion von Cannabis für die Vereinigten Staaten zu bewerben. Es gebe jedoch keine Basis für einen zweiten Produzenten. Die Firma, die Crakers Anlage zum Anbau von Cannabis unterstützen will, entgegnete, dass Forscher nicht die Quantität und Qualität an Cannabis erhalten würden, die sie benötigen, um von der Arzneimittelbehörde genehmigte Forschung durchführen zu können.

Richterin Mary Ellen Bittner folgerte, dass die Genehmigung von Crakers Antrag im öffentlichen Interesse sei. Zu den Gründen, die sie anführte, zählten fehlender Wettbewerb und eine unzureichende Versorgung von Cannabis für Forschungszwecke. Steve Robertson, ein Sprecher der DEA erklärte, die Behörde werde Bittners Entscheidung prüfen und habe keinen unmittelbaren Kommentar.

(Quelle: Associated Press vom 12. Februar 2007)

Kurzmeldungen

USA — Neumexiko

Ein Vorschlag, der es bestimmten Patienten erlauben würde, Cannabis innerhalb eines staatlichen Programms zu verwenden, hat am 7. Februar den Senat passiert und geht nun zum Repräsentantenhaus. Der Vorschlag hat die Unterstützung von Gouverneur Bill Richardson, der erklärt hatte, er unterstütze eine Gesetzesvorlage, "die angemessene Sicherheitsmaßnahmen einschließt, die Missbrauch verhindern." (Quelle: The New Mexican vom 8. Februar 2007)

USA — Minnesota

Eine Gesetzesvorlage wurde am 5. Februar in das Repräsentantenhaus eingebracht, die die medizinische Verwendung von Cannabis in Minnesota legalisieren würde. Eine ähnliche Vorlage wurde jüngst im Senat eingebracht. Der Wortlaut der Vorlage im Repräsentantenhaus würde es "qualifizierten" Patienten mit einer "registrierten Ausweiskarte" erlauben, eine "zulässige" Menge medizinischen Cannabis zu besitzen, für die sie nicht verhaftet, strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden könnten. (Quelle: Chaska Herald vom 7. Februar 2007)

USA — Illinois

Am 9. Februar wurde eine Gesetzesvorlage in den Senat eingebracht, die die strafrechtliche Verfolgung wegen der medizinischen Verwendung von Cannabis mit einer ärztlichen Empfehlung aufheben würde. (Quelle: Marijuana Policy Project vom 9. Februar 2007)

Wissenschaft — Cannabis und Straßenverkehr

Das Vorkommen von THC oder seinen Stoffwechselprodukten im Blut oder Urin war in einer großen Fallkontrollstudie mit einer leichten Zunahme potenziell gefährlichen Fahrverhaltens assoziiert. Die Forscher verwendeten eine Datenbank von allen tödlichen Verkehrsunfällen in den USA und schlossen Daten aus den Jahren 1993 bis 2003 von Fahrern im Alter zwischen 20 und 49 Jahren ein. Das Vorkommen von Cannabinoiden war im Vergleich zu drogenfreien Kontrollen mit einem um 29 Prozent erhöhten Risiko assoziiert, ein potenziell gefährliches Fahrverhalten (z. B. Missachtung von Verkehrsschildern) aufzuweisen. Eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille war mit einem erhöhten Risiko um 101 Prozent assoziiert, das bei einer Blutalkoholkonzentration von ein Promille auf 206 Prozent anstieg. (Quelle: Bedard M, et al. Can J Public Health 2007;98(1):6-11.)

Wissenschaft — Epilepsie

In einem Modell für einen Status epilepticus mit Nervenzellen des Hippocampus (eine bestimmte Gehirnregion) zeigten Forscher der Commonwealth-Universität von Virginia (USA), dass sich eine Resistenz gegen Benzodiazepine jedoch nicht gegen ein synthetisches Cannabinoid entwickelt. Die Wirksamkeit des Benzodiazepins Lorazepam war bis zu 30 Minuten lang hoch, sank jedoch auf zehn bis 15 Prozent nach einstündiger Dauer des epileptischen Status. Die Wirksamkeit des Cannabinoids WIN55,212-2 wurde innerhalb von mehr als zwei Stunden nicht reduziert. (Quelle: Deshpande LS, et al. Exp Neurol, 9. Januar 2007; [Elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])