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IACM-Informationen vom 1. Februar 2003
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Holland — Bald Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis
: Bald Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis
Eine Änderung des holländischen Gesetzes über kontrollierte Substanzen (Opium-Gesetz) wird am 17. März 2003 in Kraft treten. Es enthält Regelungen für Anträge hinsichtlich des Anbaus von Cannabis für medizinische Zwecke und Richtlinien für den Anbau von Cannabis.
Anträge für Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis werden durch das Büro für Medizinischen Cannabis (BMC) des Gesundheitsministeriums bearbeitet. Der gesamte von Antragstellern angebaute Cannabis muss an das BMC verkauft werden. Nach den Regelungen für Anträge nach dem Opium-Gesetz hat das BMC zwei Aufgaben: "Auf der einen Seite muss das BMC erforschen, ob Cannabis oder Cannabisprodukte als Medikamente verwendet werden können, oder solche Forschung arrangieren; auf der anderen Seite muss das BMC, Apotheken im Verlaufe des Jahres 2003 mit medizinischem Cannabis versorgen, so dass Patienten es mit einer ärztlichen Verschreibung erhalten können."
Die Richtlinien für den Cannabisanbau wurden von den allgemeinen Regelungen für "Good Agricultural Practice” der Arbeitsgruppe für Arzneimittel auf Pflanzenbasis des europäischen Büros für medizinische Evaluation (EMEA) abgeleitet. Sie beschreiben die Anforderungen an Anbau, Ernte und Primärverarbeitung und sollen unter anderem gewährleisten, dass der Cannabis unter Bedingungen angebaut wird, die sicherstellen, dass die therapeutischen Eigenschaften des Endproduktes konstant und reproduzierbar sind.
Ein Antragsformular für eine Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis ist beim Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, Büro für Medizinischen Cannabis, Den Haag, erhältlich.
(Quelle: Willem Scholten, Holländisches Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, Büro für Medizinischen Cannabis der Abteilung für pharmazeutische Angelegenheiten und medizinische Technologie)
Kurzmeldungen
USA — Gesetzesvorlagen für medizinische Verwendung
Gesetzesvorlagen zur Legalisierung der medizinischen Verwendung von Cannabis wurden in Connecticut, New Mexico, Vermont und Wyoming eingebracht. Es wird erwartet, dass sie in diesem Jahr in mehreren anderen Staaten eingebracht werden, darunter Maryland, Missouri, New York und Wisconsin. In Maryland hat Gouverneur Robert Ehrlich (Republikaner) öffentlich erklärt, dass er eine Gesetzesvorlage für medizinisches Marihuana unterzeichnen würde. (Quellen: Associated Press vom 22. Januar 2003, Arbutus Times vom 29. Januar 2003, NORML vom 30. Januar 2003)
USA — Ed Rosenthal für schuldig erklärt
Am 31. Januar 2003 fanden Geschworene eines Bundesgerichts den Autor von Marihuana-Büchern, Ed Rosenthal, des Marihuanaanbaus und der Konspiration schuldig. Rosenthal droht eine Mindeststrafe von 5 Jahren Gefängnis. Er hat zugegeben, die Pflanzen zur Verteilung nach dem kalifornischen medizinischen Marihuanagesetz angebaut zu haben. Seine Anwälte erklärten, das Urteil anfechten zu wollen. (Quelle: New York Times vom 31. Januar 2003)
Wissenschaft — Dystonie-Studie
Eine Studie, die die Wirksamkeit von THC bei Patienten mit generalisierter Dystonie untersucht, soll im April unter der Leitung von Dr. Kirsten Müller-Vahl an der Medizinischen Hochschule in Hannover beginnen. 24 Patienten sollen in die Studie aufgenommen werden. Interessierte Patienten sind eingeladen, sich telefonisch unter 0511-5323122 für eine Teilnahme zu bewerben. (Quelle: Persönliche Mitteilung von Kirsten Müller-Vahl)
Wissenschaft — Geschichte der Cannabisgesetzgebung
Ein Forscher der Universität Edinburgh, Großbritannien, analysierte, wie Cannabis Gegenstand der internationalen Betäubungsmittelgesetzgebung wurde. Er schreibt: "Obwohl Cannabis (indischer Hanf) nicht auf der Tagesordnung der zweiten Opium-Konferenz [im Jahre 1925] stand, wurde die Behauptung der ägyptischen Delegation, er sei so gefährlich wie Opium und sollte daher Gegenstand internationaler Kontrolle sein, von mehreren anderen Ländern unterstützt. Es wurden keine formalen Beweise vorgelegt und die Konferenzdelegierten waren nicht über Cannabis unterrichtet worden. Die einzigen Einwände kamen von Großbritannien und anderen Kolonialmächten. Sie bestritten nicht die Behauptung, dass Cannabis Opium vergleichbar sei, aber sie wollten eine Verpflichtung zur Eliminierung seiner Verwendung in ihren asiatischen und afrikanischen Territorien vermeiden." (Quelle: Kendell R. Addiction 2003 Feb;98(2):143-51)