Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 9. Mai 2015

Authors

Bundesrat befürwortet Verwendung von Cannabis bei Schmerzpatienten und in der Palliativmedizin

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 9. Mai 2015 auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats eine Beschlussvorlage angenommen, in der es heißt „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung (…) um Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung mit dem Ziel, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen.“

Der Beschluss geht auf eine Initiative des Landes Thüringen unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) zurück. Im Koalitionsvertrag von LINKEN, SPD und Grünen war eine entsprechende Bundesratsinitiative vorgesehen.

Bundesrat Drucksache 135/15 (Beschluss) 08.05.15

Presseschau: Cannabis als Medizin: Länder: Regierung soll aktiv werden (Deutsche Apotheker Zeitung)

Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete über die Bundesratsinitiative zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Schmerzpatienten mit Cannabisprodukten. In dem Artikel heißt es: „Die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs soll dabei gewährleistet werden, indem die Erfahrungen aus den bisherigen Ausnahmeerlaubnissen zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie Berücksichtigung finden. Das Schutzniveau könne dadurch sichergestellt werden, dass die Bedingungen für die ärztliche Verschreibung festgelegt werden. So könnten etwa zulässige Indikationen, Art, Umfang, Reichdauer der Verschreibung, gegebenenfalls eine besondere Kennzeichnung des Betäubungsmittelrezeptes bestimmt werden. Sofern die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten geregelt ist, seien auch die Voraussetzungen für Verhandlungen über eine Kostenübernahme zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben.“

Cannabis als Medizin: Länder: Regierung soll aktiv werden

2. Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2015 erscheint am 18. Mai

Kurz vor Erscheinen des Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung stellen zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Fachleute aus Wissenschaft und Drogenhilfe den Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2015 vor. Schwerpunktthema ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Drogenverbote und die Strafverfolgung von Drogenkonsumenten führen zu zahlreichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Problemen. Zugleich werden wirksame Strategien in Prävention und Drogenpolitik weiterhin nicht genutzt.

Das Buch und das pdf sind zum 18.05.2015 verfügbar. Das Buch wird über die Verteiler des Pabst-Verlages zu erwerben sein (Buchhandel, amazon etc.). Das pdf als download wird ebenfalls ab dem 18. Mai verfügbar sein.

Die Herausgeber laden herzlich ein zur Pressekonferenz am 18.5.2015 um 11 Uhr

Haus der Bundespressekonferenz, Raum 04

Schiffbauer Damm 40,

10117 Berlin-Mitte

Rückfragen:

Akzept e.V., Prof. Dr. Heino Stöver, Tel. 0162 133 45 33, hstoever@fb4.fh-frankfurt.de

Anmeldung:

Deutsche AIDS-Hilfe, Holger Wicht (Pressesprecher), Tel. 030 69 00 87 16, holger.wicht@dah.aidshilfe.de

Akzept e.V., Christine Kluge Haberkorn, Tel. 030 827 06 946, akzeptbuero@yahoo.de

Ärztekammer Westfalen-Lippe prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Berufsordnung durch Dr. Grotenhermen

Offenbar angeregt durch einen Psychiater bzw. Neurologen, der sich darüber aufgeregt hat, dass Dr. Franjo Grotenhermen die Verwendung von Cannabis bei ADHS befürwortet, wurde das Ressort Recht der für ihn zuständigen Ärztekammer Westfalen-Lippe aktiv. Bisher hat erst eine Minderheit von Psychiatern und Neurologen erkannt, dass Cannabisprodukte eine ausgezeichnete Therapieoption für Patienten mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), die auf die üblichen Medikamente (Methylphenidat-Präparate, Amphetamin-Derivate, Atomoxetin) nicht antsprechen, darstellen können. Die Mehrheit ignoriert konsequent die Erfahrungen der Betroffenen, ihrer Lebensgefährten und Eltern mit den positiven Effekten von Cannabis durch Patienten mit ADHS. Die pharmakologische Behandlung der ADHS ist eine Domäne der Neurologen. Allerdings gestehen diese häufig selbst ein, dass Ärzte anderer Fachrichtungen sich gelegentlich besser mit ADHS auskennen als viele ihrer Fachkollegen.

Dr. Grotenhermen weist im Zusammenhang mit der Verweigerung von Psychiatern, die Erfahrungen von Patienten mit ADHS ernst zu nehmen, auf das Beispiel Autismus hin: "Noch vor 20 Jahren wurde die Eltern-Kind-Beziehung verantwortlich für die Erkrankung gemacht: mangelnde Zuwendung und geringer Kontakt. Den Eltern wurde nicht geglaubt. Die Psychiater hatten die Definitionsgewalt. Ein wichtiger Therapieansatz waren Paartherapien und Psychotherapien der Eltern. Dieses Dogma hat den Eltern und den betroffenen Kindern viel Leid zugefügt.“ Er fügt hinzu, dass es heute eine Parallele zum Umgang mit ADHS gibt: „Die Erfahrungen von Patienten mit ADHS im Erwachsenenalter gleichen sich häufig. Massive Probleme im Kindergarten und der Grundschule; Einnahme von Methylphenidat (Ritalin und andere); Ablehnung der Weiterbehandlung in der Pubertät; verstärkter Alkohol- und Drogenkonsum (Ecstasy, Amphetamine, Cannabis); erstmaliges Gefühl von „Normalität“ unter dem Einfluss von Cannabis. Neben der Diagnose ADHS nun die Diagnose „Cannabisabhängigkeit“ und dringender Rat der Cannabisabstinenz mit Drogenscreenings. Die Erfahrungen der Patienten, Eltern und anderen nahestehenden Personen wird von den meisten Psychiatern kein Glauben geschenkt – mit häufig dramatisch schlimmen Folgen für die betroffenen Patienten."

Nach einem kurzen Briefwechsel zwischen der Ärztekammer und Franjo Grotenhermen wurde der Vorwurf eines möglichen Verstoßes gegen die Berufsordnung fallen gelassen.

Ärztekammer vom 16. Februar 2015

"... durch einen Onlineartikel unter www.rp-online.de/nrw/städte/dormagen/cannabis-als-medizin-fuer-adhs-kranken-einen-aid-1.4833184 sind wir darauf aufmerksam geworden, dass Sie im Rahmen Ihrer privatärztlichen Praxis offensichtlich schwerpunktmäßig Medikamente auf Cannabisbasis verschreiben. In dem Onlineartikel werden Sie insofern zitiert, als Sie die Verordnung von Medikamenten auf Cannabisbasis unter anderem auch bei ADHS-Patienten befürworten, obwohl Sie nach den uns bislang hier vorliegenden Informationen über keine (nachgewiesene) Qualifikation für nervenheilkundliche Behandlungen verfügen. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Darstellung auf Ihrer Homepage über Ihr Behandlungsspektrum mit Überschrift "Cannabis und Cannabinoide" mit den berufsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist, wenn dort von Ihnen gleichzeitig auf eine öffentliche Petition "Cannabis als Medizin" hingewiesen wird.

Zur Aufklärung des Sachverhalts bitten wir um Ihre Stellungnahme. Gemäß § 2 Abs. 6 BO Ärztekammer Westfalen-Lippe besteht für Sie die Verpflichtung, Anfragen der Ärztekammer, die diese im Rahmen der Berufsaufsicht an Sie richtet, in angemessener Frist zu beantworten."

Dr. Grotenhermen vom 3. März 2015

"… Sie sprechen in Ihrem Schreiben zwei Sachverhalte an. Ich kann auf meiner Praxis-Webseite leider keinen Hinweis auf meine Petition finden. Mein Webmaster teilte mir mit, dass es einen solchen Hinweis auch nicht gegeben habe. Vielleicht können Sie mir einen entsprechenden Screenshot oder Link zuschicken und angeben, zu welchem Zeitpunkt ein solcher Hinweis auf meine Petition erfolgte. Sollte tatsächlich ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorgelegen haben, so bedaure ich dies.

Es ist aber zutreffend, dass ich über keine Qualifikation für nervenheilkundliche Behandlungen verfüge und die Verordnung von Medikamenten auf Cannabisbasis unter anderem auch bei ADHS-Patienten befürworte. Leider gibt es bisher erst wenige Neurologen, die eine solche Verordnung befürworten, auch wenn ihre Zahl erfreulicherweise zunimmt. Viele verhöhnen jedoch konsequent die therapeutischen Erfahrungen ihrer Patienten mit Cannabisprodukten und die Beobachtungen ihrer Angehörigen und missbrauchen ihre ärztliche Macht mit diskriminierenden Fehldiagnosen wie Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit.

Bereits Ende der neunziger Jahre hat der langjährige Präsident der Landesärztekammer Westfalen-Lippe und damalige Vorsitzende des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Ingo Flenker, auf die unzureichende Würdigung des medizinischen Potenzials von Cannabisprodukten hingewiesen und eröffnete mir die Möglichkeit, einen entsprechenden Artikel im Westfälischen Ärzteblatt vom Januar 1998 zu publizieren. Prof. Flenker stellt nicht nur in dieser Hinsicht auch heute noch ein Vorbild für die Ärzteschaft des Kammerbereichs Westfalen-Lippe dar."

Ärztekammer vom 12. März 2015

"… wir bestätigen dankend den Eingang Ihrer Stellungnahme vom 3.3.2015.

Bevor wir eine abschließende berufsaufsichtsrechtliche Bewertung vornehmen, übersenden wir Ihnen in der Anlage wunschgemäß einen Screenshot Ihrer – von uns mit Schreiben vom 18.2.2015 in Bezug genommenen – Homepage.

Ihrer abschließenden Stellungnahme sehen wir zeitnah entgegen."

Dr. Grotenhermen vom 19. März 2015

"…vielen Dank für Ihr Schreiben. Damit ich adäquat zu Ihren Schreiben Stellung nehmen kann, möchte ich Sie zunächst bitten, mir mitzuteilen, gegen welche Vorschriften der Berufsordnung ich möglicherweise verstoßen haben soll."

Ärztekammer vom 26. März 2015

"… unter Bezugnahme auf Ihr weiteres Schreiben vom 19.3.2015 teilen wir mit, dass uns mit Hinblick auf die Gestaltung von Teilen ihrer Homepage der Verstoß gegen § 27 Abs. 3 der Berufsordnung möglich erscheint. Insoweit hatten wir Sie bereits mit Schreiben vom 18.2.2015 darauf aufmerksam gemacht, dass es für uns bedenklich erscheint, wenn auf der Darstellung Ihrer Homepage über Ihr Behandlungsspektrum die Überschrift "Cannabis und Cannabinoide" gleichzeitig auf eine öffentliche Petition "Cannabis als Medizin" hingewiesen wird."

Dr. Grotenhermen vom 18. April 2015

"…Ich verstehe mich als Arzt und Cannabisexperte, der seine Expertise nutzt, um die gesundheitliche Situation seiner und anderer Patienten zu verbessern.

Diese Expertise wird von juristischer Seite (siehe in der Anlage ein Auszug aus dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vom 11. Juni 2014, AZ 13 A 414/11), von politischer Seite (siehe Bericht über die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses vom 23. März 2015) sowie von medizinischer Seite (siehe Anlage das Programm eines Satelliten-Symposiums der Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie vom 16. April 2015 zum Thema Cannabis) geschätzt.

Bezogen auf die einzelnen Punkte des § 27 der Berufsordnung nehme ich wie folgt Stellung. Es handelt sich bei der Petition um eine sachliche und angemessene Maßnahme zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation meiner Patienten. Mit der Petition ist keine Kommerzialisierung verbunden. Es liegt keine Werbung vor, insbesondere ist der Link zur Petition nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend. Ich habe die Verlinkung weder veranlasst noch geduldet. Es liegt keine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte vor.

In der Zwischenzeit wurde die Petition öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt. Die Bundesregierung plant Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten, was nach Medienberichten auch vom Vorsitzenden der Bundesärztekammer, Professor Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, begrüßt wird."

Ärztekammer am 27. April 2015

"… wir bestätigen den Eingang Ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 18.4.2015 samt Anlagen und teilen mit, dass wir den Vorgang hier abgeschlossen haben."

Emmi Zeulner, die drogenpolitische Sprecherin der CSU, spricht sich für Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis aus.

Die drogenpolitische Sprecherin der CSU im Deutschen Bundestag, Emmi Zeulner, spricht sich auf ihrer Webseite für einen erleichterten Zugang zu Medikamenten auf Cannabisbasis aus.

Zugang zu medizinischem Cannabis muss verbessert werden

„Immer wieder erreichen mich Zuschriften von Patienten, die von einer Symptomlinderung durch medizinischen Cannabis berichtet. Als Berichterstatterin sowohl für das Thema Hospiz- und Palliativversorgung, als auch für das Thema Drogen- und Suchtmittel, nehme ich diese Zuschriften sehr ernst. Insbesondere bei starken Schmerzzuständen, Kachexie und psychiatrischen Erkrankungen wird Cannabis bei einem Teil der Patienten eine positive Wirkung zugesprochen.

Zwar sind in Deutschland bereits zwei Medikamente auf Cannabis-Basis – das Mundspray Sativex und das Rezepturarzneimittel Dronabinol – zugelassen, diese Zulassung ist jedoch auf die Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose beschränkt. Eine Erstattung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist somit für die Mehrzahl der betroffenen Patienten, zum Beispiel für Schmerzpatienten, nicht möglich. Denn die Krankenkassen sind bei einem Off-Label-Use nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet. Den Patienten entstehen so für eine medizinisch notwendige Therapie Kosten von bis zu 1.000 Euro monatlich.

Alternativ zu einer Behandlung mit Sativex oder Dronabinol haben die betroffenen Patienten die Möglichkeit, bei der Bundesopiumstelle einen Antrag zum Erwerb von medizinischem Cannabis im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen. Die Hürden dieses Antrags sind hoch und auch bei dieser Therapieform entstehen den Patienten hohe Kosten.

Anlässlich der schwierigen Versorgungslage, haben mehrere Patienten Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Eigenanbau von Cannabis eingereicht. Nach einem Erfolg auf Landesebene im Sommer 2014 wird noch im Laufe dieses Jahres mit einer höchstrichterlichen Entscheidung gerechnet. Sollte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Urteile bestätigen, würde schwerkranken Patienten ohne Therapiealternativen der Eigenanbau von Cannabis ermöglicht.

Um einen aus ordnungspolitischer Sicht problematischen Eigenanbau entgegenzuwirken und zugleich schwerkranken Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu ermöglichen, setze ich mich dafür ein, für definierte medizinische Zwecke die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis zu ermöglichen.

Als erster Schritt muss medizinischer Cannabis verschreibungsfähig werden. Mit einer Umstufung im Betäubungsmittelgesetz läge die Therapieentscheidung nicht länger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), sondern bei dem behandelnden Arzt, der mit dem Patienten und seiner Krankengeschichte vertraut ist.

Als zweiter Schritt muss eine rechtliche Grundlage für die Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis zu Lasten der GKV getroffen werden. Der Versorgungsanspruch könnte bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung ohne alternative Behandlungsmöglichkeiten als patientenbezogene Einzelfallentscheidung gestaltet werden. An die Erstattungsfähigkeit müssten hohe Anforderungen hinsichtlich der medizinischen Indikation und der ärztlichen Therapieüberwachung gestellt werden.

Schließlich möchte ich betonen: Meine Forderung nach einem besseren Zugang zu medizinischem Cannabis steht nicht im Widerspruch zu meiner Haltung gegen eine Legalisierung von Cannabis und stellt keine Abkehr vom bisherigen drogenpolitischen Kurs dar. Vielmehr geht es mir darum, schwerkranken Patienten im Einzelfall den Zugang zu einer medizinisch notwendigen Therapie zu ermöglichen. Gerade vor dem Ziel der Großen Koalition, die Hospiz- und Palliativversorgung nachhaltig zu stärken, müssen wir die angemessene Versorgung mit einer patientengerechten Therapie sicherstellen.“

Presseschau: Joint auf Rezept – Debatte um Cannabis als Arzneimittel (Westfälische Allgemeine Zeitung)

Die WAZ setzt sich mit dem aktuellen Stand der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten in Deutschland auseinander. So schreibt die Zeitung unter Verweis auf den Direktor des LVR-Klinikums Essen, Professor Norbert Scherbaum: „Medikamente auf Cannabisbasis seien aber teuer und die Krankenkassen seien nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Weitere Einsatzmöglichkeiten könnten chronische Schmerzen sein. Bei der Bundesopiumstelle kann eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis beantragt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, kann der Betroffene Cannabis in einer lizenzierten Apotheke erwerben.“

Joint auf Rezept – Debatte um Cannabis als Arzneimittel

Presseschau: Cannabis nur für Kranke (Frankfurter Rundschau)

Nach monatelanger Diskussion um die Umsetzung eines Modellprojekts zur Legalisierung von Cannabis in Frankfurt hat sich die Koalition im Stadtrat aus CDU und Grünen darauf verständigt, sich nur für eine medizinische Verwendung von Cannabisprodukten auszusprechen. „Krankenkassen sollen nach dem Willen von Schwarz-Grün mehr als bisher die Behandlung mit Medikamenten auf Cannabis-Basis unterstützen und finanzieren. Ziel sei, auf diesem Weg „Leid zu lindern“. Die bestehende Ombudsstelle für Drogenabhängige soll ausgebaut werden. Über eine reine Rechtsberatung hinaus wird eine medizinische und juristische Unterstützung angestrebt.“

Cannabis nur für Kranke

Presseschau: Diskussion um Cannabis-Legalisierung: „ZDFzoom“ beleuchtet den „Zoff ums Kiffen“ (infosat.de)

Das ZDF setzt sich in einer Sendung am 12. Mai mit der Legalisierung von Cannabis auseinander. „Die „ZDFzoom“-Doku berichtet über eines der größten Freigabe-Experimente der Welt in Colorado, USA. Autor Daniel Bröckerhoff, der am Montag,18. Mai 2015 erstmals das neue Nachrichtenformat „heute+“ im ZDF moderiert, hat von der Recherchereise dorthin folgende Erkenntnis mitgebracht: „Die ersten Anzeichen lassen den Schluss zu, dass dort die Welt nicht untergegangen und kein signifikanter Zuwachs von Cannabis-Missbrauch entstanden ist. Stattdessen wird der Schwarzmarkt sukzessive zurückgedrängt, die Verbraucher wurden entkriminalisiert und ein im wahrsten Sinne blühender Markt entsteht, der neue Arbeitsplätze geschaffen hat und zu mehr Steuereinnahmen führt.““

Diskussion um Cannabis-Legalisierung: „ZDFzoom“ beleuchtet den „Zoff ums Kiffen“

Fachtagung am 8. Juni 2015: CANNABIS FUTURE - Jenseits von Ideologie

Der Therapieladen Berlin lädt für den 8. Juni 2015 anlässlich des 30jährigen Jubiläums in Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsveband Berlin und Unterstützung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu einer Fachtagung ein.

Die Referenten sind Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Prof. Dr. Derik Hermann, Dr. rer. nat. Eva Hoch, Dipl.-Psych. Andreas Gantner, Dr. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. Dirk Korf, Prof. Dr. Heino Stöver, Dipl.-Psych. Roland Simon, Dr. Peter Tossmann, Prof. Dr. Dr. Dr. Felix Tretter und Frank Zobel, MSc.