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ACM-Mitteilungen vom 6. Juni 2015

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Mailingliste für Ärztinnen und Ärzte, die mit Cannabis und Cannabinoiden behandeln

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat eine interne Mailingliste für Ärztinnen und Ärzte, die mit Cannabis und Cannabinoiden behandeln, eingerichtet. Die Mailingliste startet mit 5 Teilnehmern. Nur Mitglieder der Mailingliste können an die Mailingliste und damit an die anderen Mitglieder schreiben. Damit ist ein geschützter und vertraulicher Raum für die Teilnehmer gewährleistet.

Auf diese Weise können mit dem Thema erfahrene Ärzte weniger Erfahrene auf diesem Gebiet beraten und Fragen gestellt werden, die vielleicht auch andere interessieren. Das Ziel der nicht öffentlichen Liste ist:

Die Information von Ärzten über praktische Aspekte der medizinischen Verwendung Cannabisprodukten in Deutschland und der Austausch solcher Informationen in einem geschützten, nicht öffentlichen Raum, zum Beispiel über sinnvolle Schritte bei der Begleitung eines Patienten bei seiner Antragstellung an die Bundesopiumstelle, den Umgang mit Krankenkassen, persönliche Erfahrungen bei Anträgen bei bestimmten Erkrankungen, etc.Entwicklung einer Anleitung für Ärzte auf der Grundlage der nachgefragten Themen im Ärzteverteiler.Die Gewinnung von Ärzten, die von interessierten Patienten auf das Thema angesprochen werden können, ohne dass diese irgendwo öffentlich genannt werden. Jeder Teilnehmer bzw. Teilnehmerin kann sein eigenes Profil definieren, zum Beispiel: „Ich bin bereit, Schmerzpatienten aus dem Raum Hamburg bei ihrem Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zu unterstützen, maximal aber einen pro Monat.“Die Vermittlung von Patienten durch die ACM an geeignete Ärzte, die auch mit einer solchen Vermittlung einverstanden sind.

Ärzte, die gern auf diese interne Mailingliste gesetzt werden möchten, wenden sich bitte an Dr. Franjo Grotenhermen unter info@cannabis-med.org. Diese Meldung wird vertraulich behandelt. Auch andere Teilnehmer der internen Liste erhalten keine Informationen über die anderen Teilnehmer. Es besteht also die Möglichkeit, der Diskussion in der Mailingliste nur passiv zu folgen oder nach Belieben Fragen zu stellen, Antworten oder Hinweise zu geben, Kommentare zu machen oder interessante Informationen weiter zu geben.

Patienten, die Ärzte kennen, die dem Thema grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen, können diese Informationen gern weiter reichen, und auf diese Weise aktiv dazu beitragen, dass sich die Zahl der Ärzte, die auf das Thema ansprechbar sind, erhöht und ein Netzwerk entsteht, das es erlaubt, die aktuell unbefriedigende Situation für Patienten auf der Suche nach Ärzten für bestimmte Fachrichtungen oder in ihrer Region zu verbessern um Wartezeiten zu verkürzen.

Mitgliederversammlung der ACM am 18. Juli

Am Samstag, den 18. Juli 2015, findet von 15:30 bis etwa 17:30 Uhr am Lipper Tor 4 in 32839 Steinheim die jährliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. statt. Bei der Versammlung sind nur zahlende Mitglieder der ACM stimmberechtigt.

Die ACM wählt unter anderem einen neuen Vorstand. Zudem soll eine ausführliche Diskussion über das Selbstverständnis der ACM und des SCM, eine Arbeitsgruppe von Patienten in der ACM, stattfinden, um das Profil der ACM als größter Verein im deutschen Sprachraum für den Zugang von Patienten zu einer Therapie mit Cannabisprodukten zu schärfen. Die ACM ist zudem weltweit einmalig durch die Integration und Kooperation von Ärzten, Apothekern, Patienten und anderen Unterstützern in einem Verein, um die Vereinsziele möglichst optimal durch sachverständige Information, publizistische, juristische, politische und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu erreichen.

Vortrag zu Cannabidiol (CBD)

Von 14:30 bis etwa 15:30 Uhr gibt es einen öffentlichen Vortrag von Dr. Grotenhermen zum therapeutischen Potenzial von Cannabidiol mit ausreichend Raum für Fragen und Diskussion.

Reggae im Hanf-Feld ab 18:00 Uhr. Nachmittags ab 14:00 Uhr Rahmenprogramm.

Die Junge Kultur Steinheim e.V. veranstaltet zusammen mit anderen Initiativen am Lipper Tor in Steinheim eine

Musik- und Informationsveranstaltung zum Thema Hanf.

Wie geht es weiter mit der Petition zu Cannabis als Medizin?

Nach Mitteilung des Petitionsausschusses vom 19. Mai 2015 wird der Ausschussdienst des Petitionsausschusses nunmehr für die Beratung der Petition eine Beschlussempfehlung erstellen, die dann von mindestens zwei Abgeordneten der Regierungskoalition und der Opposition geprüft wird. Am 23. März fand eine

öffentliche Anhörung zur Petition statt.

In dem Schreiben an den Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, heißt es weiter: "Anschließend wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten und sodann dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung Ihrer Eingabe vorlegen. Den Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich Ihnen mitteilen."

Vorschläge des Polizeipräsidiums Berlin zum Umgang mit der medizinischen Cannabiseinnahme durch Erlaubnisinhaber

Am 14. Mai 2015 wurde ein Patient, der auf der Grundlage einer Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle Cannabisblüten medizinisch verwenden darf und im Rahmen eines Smoke-Ins im Görlitzer Park Cannabis konsumierte, von der Polizei festgenommen (siehe Bericht der Apotheke Adhoc vom 28. Mai 2015).

Die Sprecherin des SCM (Selbshilfenetzwerk Cannabis Medizin) im ACM, Gabriele Gebhardt, bat die Berliner Polizei daraufhin um eine Auskunft über den Grund und die Umstände der Festnahme.

Am 4. Juni telefonierten Frau Gebhardt und ein Vertreter des Landeskriminalamtes (LKA St 11) beim Polizeipräsidenten Berlin miteinander. Hier die wesentlichen Aussagen des Mitarbeiters des Polizeipräsidenten.

Die Polizei müsse grundsätzlich eine Strafanzeige erstellen, wenn sie vor Ort nicht klären kann, ob der betroffene Patient tatsächlich berechtigt ist, Cannabis legal medizinisch zu nutzen, wenn er also nicht das Original der Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle und keine namentlich gekennzeichnete Dose mit Cannabisblüten aus der Apotheke mit sich führt und gleichzeitig keine auskunftsberechtigte Stelle erreichbar ist.

Vor laufender Kamera, Cannabis zu konsumieren, stelle keine medizinische Notwendigkeit dar, sondern sei Werbung für Cannabiskonsum.

Die Polizei könne eine Strafanzeige im Nachhinein nicht einstellen, dies könne nur die Staatsanwaltschaft. Die Polizei geht davon aus, dass das Verfahren nach Klärung der Sachlage eingestellt wird, da es sich um einen Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis handelt. Wenn die Polizei das vor Ort hätte überprüfen können, sei von einer Strafanzeige abgesehen worden. [Anmerkung: Polizeibeamte haben wiederholt in der Praxis von Dr. Grotenhermen angerufen, ob tatsächlich bei einem bestimmten Patienten eine Ausnahmeerlaubnis vorliegt. In diesen Fällen erfolgte dann auch keine Strafanzeige].

Auf den Hinweis von Frau Gebhardt, dass die Apotheken die Kennzeichnung der Dosen unterschiedlich handhaben, und Patienten eine Kopie mit sich tragen, da das Original ansonsten nach kurzer Zeit zerfleddert wäre, nicht jede Polizeidienststelle eine Kopie beglaubige, und die Bundesopiumstelle auf unsere Bitte, eine offizielle Patientenkarte auszustellen, nicht eingegangen sei, sowie von Patienten nicht verlangt werden könne, ihre Medizin nur zuhause einzunehmen, plant das Polizeipräsidium Berlin nach Angaben ihres Gesprächspartners vom Landeskriminalamt nun folgende Maßnahmen:

Der Vorfall soll erneut im Innenausschuss behandelt werden.Das Polizeipräsidium will der Bundesopiumstelle vorschlagen Patientenausweise auszustellen.Es will dem BfArM vorschlagen, die Apotheken aufzufordern, die Dosen mit Cannabisblüten namentlich zu kennzeichnen.Das Polizeipräsidium will in den nächsten Tagen eine Mitarbeiterinformation über ihren großen Verteiler mit 16.000 Polizeibeamten herausgeben, in dem über die Ausnahmeerlaubnis aufgeklärt und ein Musterexemplar der Ausnahmeerlaubnis angehängt wird.Es will dem BfArM vorschlagen, einen Zusatz an die Ausnahmeerlaubnis anzuhängen, die die Maßgabe enthalten soll, Cannabis nicht vor laufender Kamera, nicht auf Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten zu verwenden.

Der Vertreter des LKA Berlin bittet die Patienten, sich an den letzten Punkt zu halten, und solange es keine andere Regelung gibt, ihre Originalerlaubnis mitzuführen, und die Apotheke zu bitten, die Dosen mit einem Namensetikett zu kennzeichnen.

Presseschau: Keine Provokation mit Medizinalhanf (Apotheke Adhoc)

Die Apotheke Adhoc berichtete auf ihrer Internetseite über den Vorfall der Verhaftung eines Cannabispatienten durch die Polizei am 14. Mai 2015 im Görlitzer Park, Berlin: „Rund 400 Patienten dürfen in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken erwerben. Doch ein Freibrief für das Rauchen von Joints ist das nicht. Das musste zuletzt ein Berliner erfahren: Der Mann wurde Mitte Mai im Görlitzer Park während eines sogenannten „Smoke-Ins“ festgenommen – zu Recht, wie die Polizei argumentiert. Denn das provokative Rauchen eines Joints gehört aus ihrer Sicht nicht zum verantwortungsvollen Umgang mit Betäubungsmitteln.

Die Polizei bestätigt, dass der Mann vorläufig festgenommen wurde. Er habe eine Dose Cannabis bei sich getragen und den Beamten die Kopie einer Erlaubnis der Bundesopiumstelle zum Umgang mit Medizinal-Cannabisblüten gezeigt. „Die Echtheit dieser Genehmigung konnte in diesem Moment nicht geprüft werden“, so ein Polizeisprecher. Der Mann sei daraufhin durchsucht worden. Dabei fanden die Beamten eine Vorratsdose, die nicht mit einem Namensetikett versehen war.“

Keine Provokation mit Medizinalhanf

Drogenreferat der Stadt Frankfurt gründet Beratungsstelle für medizinische Nutzung von Cannabis

Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt bietet ein neues Beratungsangebot an. Ein Arzt für Allgemeinmedizin sowie ein Rechtsanwalt informieren über Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten in Deutschland. Dr. Franjo Grotenhermen von der ACM begrüßt diese Initiative, weist jedoch darauf hin, dass das Hauptproblem der meisten Patienten nicht die mangelnde Information, sondern die Schwierigkeit, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die sie konkret mit Medikamenten auf Cannabisbasis behandelt bzw. bei einem Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten unterstützt: „Es ist heute möglich, Informationen zum Thema zu finden, beispielsweise im

ACM-Magazin oder weiteren Informationsangeboten auf der IACM-Webseite, es ist jedoch ungleich schwerer einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die die Behandlung bzw. Unterstützung konkret übernimmt. Gleichwohl ist es eine ausgezeichnete Initiative, die Aufmerksamkeit schafft und in die richtige Richtung geht. Zudem kann ein auf die individuelle Situation abgestelltes persönliches Beratungsgespräch wertvoller sein als bedrucktes Papier oder Informationen im Internet.“

In der Pressemitteilung des Drogenreferats der Stadt Frankfurt heißt es:

Cannabis als Arzneimittel

Rosemarie Heilig informiert über ein neues Beratungsangebot des Drogenreferats zur medizinischen Nutzung von Cannabis

Patienten können sich ab dem 17. Juni, zunächst bis Ende des Jahres, über die Möglichkeiten und Grenzen von Cannabis als Arzneimittel beraten lassen. Das Drogenreferat baut das bestehende Angebot einer Ombudsstelle aus, um diese neue Fachberatung in Frankfurt als Pilotprojekt anzubieten. Ein erfahrener Mediziner sowie ein Rechtsanwalt werden im Rahmen des Projekts über die Indikationsstellung, Risiken und Nebenwirkungen informieren und mit den Ratsuchenden Fragen zum Genehmigungsverfahren erörtern, um Cannabis als Medikament zu erhalten.

Neben der Beratung und Information von Patienten sollen mit diesem Pilotprojekt auch mögliche Probleme der Betroffenen sowie der Bedarf für ein solches Angebot dokumentiert werden.

Nach einer Einführung durch Stadträtin Rosemarie Heilig stellen die Projektdurchführenden Michael Schmidt, Facharzt für Allgemeinmedizin, und Markus Cronjäger, Rechtsanwalt, das Projekt kurz vor.“

Die Zeitung Die Welt übernahm wie andere Medien eine dpa-Meldung zum Thema.

Drogenreferat gründet Beratungsstelle

Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt will künftig gezielt Menschen helfen, die Cannabis legal als Medikament einsetzen wollen. Das Pilotprojekt ist nach Angaben von Drogenreferatsleiterin Regina Ernst einmalig in Deutschland und soll am 17. Juni an den Start gehen. Details dazu will Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) am Montag (8. Juni) bekanntgeben. Marihuana darf seit 2005 in Ausnahmefällen als Medikament verschrieben werden und wird dann auch von der Krankenkasse bezahlt. Nach einer aktuellen Auflistung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn dürfen in Hessen 26 Patienten Cannabis als Schmerzmittel nehmen. Deutschlandweit gibt es derzeit 403 Ausnahmegenehmigungen.

Presseschau: Anerkanntes Medikament mit Einschränkungen (Deutschlandfunk)

Der Deutschlandfunk berichtete über die therapeutischen Möglichkeiten durch Cannabisprodukte sowie Grenzen des Einsatzes und geht dabei auch auf die historische Verwendung von Cannabis zur medizinischen Zwecken ein: „Schwerkranke Menschen, bei denen nur Cannabis zu helfen scheint, aber auch Mediziner, vor allem in der Palliativversorgung, setzen sich dafür ein, dass Hanf für den medizinischen Gebrauch legal eingesetzt werden kann. In Deutschland gibt es bislang aber nur ein einziges zugelassenes Medikament.

Die Inder nannten die Pflanze "Beschwichtiger des Kummers", in der mittelalterlichen Kloster- und Volksmedizin war sie verbreitet als Mittel gegen Rheumatismus, "Frauenleiden", Husten oder Krampfanfälle. Und noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in deutschen Apotheken "Dr. Dralles Somnium", eine Hanftinktur als Einschlafhilfe.“

Anerkanntes Medikament mit Einschränkungen

Presseschau: Wurmkur mit Rauschmittel (Wissenschaft Aktuell)

Wissenschaft Aktuell berichtet über eine Studie, nach der afrikanische Jäger und Sammler durch die Verwendung von Cannabis unbewusst Darmparasiten bekämpfen: „Bei einem noch als Jäger und Sammler lebenden Pygmäenvolk ist der Cannabiskonsum ungewöhnlich hoch. Etwa 70 Prozent der Männer rauchen Marihuana, die getrockneten Bestandteile der Hanfpflanze Cannabis. Diese Praxis könnte eine Form der Selbstmedikation sein, berichten Anthropologen aus den USA und der Zentralafrikanischen Republik. Dabei geht es nicht um den schmerzstillenden Effekt des Rauschmittels, sondern um seine Wirkung gegen Wurmparasiten. Der insgesamt starke Befall durch Faden-, Saug- und Bandwürmer war bei den Männern umso geringer, je höher der Cannabiskonsum war, schreiben die Forscher im „American Journal of Human Biology”. Frauen nutzten die Droge kaum. Sie erklärten das damit, dass Rauchen nur etwas für Männer sei und Frauen dadurch krank würden.“

Wurmkur mit Rauschmittel