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ACM-Mitteilungen vom 28. Februar 2015
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Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch bei Eigenanbau von Cannabis durch Patienten
Überschrift geändert und früherer letzter Absatz gelöscht am 04. März 2015
Cannabispflanzen, die von Schwerkranken zur Selbsttherapie in den eigenen vier Wänden angebaut werden, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Beschluss (AZ: 2 BvR 1694/14) über die Verfassungsmäßigkeit der Hausdurchsuchung bei einem Schmerzpatienten aus Hessen. Frank-Josef Ackerman hatte aufgrund seines schweren Leidens im Juni 2013 von der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten in der Apotheke erhalten.
Wegen seiner geringen finanziellen Mittel war er jedoch nicht in der Lage, seinen täglichen Bedarf an Cannabis auf legale Weise zu decken und begann deshalb, Cannabis selbst anzubauen. Dies teilte er der Staatsanwaltschaft durch ein Schreiben seines behandelnden Arztes Franjo Grotenhermen mit. Er bat darin um eine Prüfung, ob von Strafverfolgungsmaßnahmen abgesehen werden könne und ob eine Notstandssituation vorliege. Eine Beschlagnahme der Cannabisblüten würde einen schweren Eingriff in seine gesundheitliche Situation bedeuten.
Das Amtsgericht Darmstadt ordnete dennoch im Januar 2014 die Durchsuchung seiner Wohnung sowie die Beschlagnahme eventueller Beweismittel an. In einer verschlossenen Abstellkammer wurden 21 Cannabispflanzen aufgefunden und sichergestellt. Das Landgericht Darmstadt wies die Beschwerde von Herrn Ackerman gegen die Beschlagnahme zurück, wogegen der Patient
Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht einlegte.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschied nun einstimmig, dass die Beschlüsse der Darmstädter Gerichte den Beschwerdeführer in seinem Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes verletzt habe. Sie hob den Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom Juni 2014 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.
In seinem Beschluss, der heute bekannt wurde, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine Durchsuchung in die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung "schwerwiegend" eingreift. Im konkreten Fall kritisiert der Zweite Senat, dass die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme unverhältnismäßig gewesen seien: "Das Amtsgericht verzichtet in der Durchsuchungsanordnung auf jede einzelfallbezogene Begründung seiner Entscheidung, obwohl die besondere gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers, seine Mittellosigkeit, die einer angemessenen und ärztlich indizierten Therapie entgegensteht, und seine Selbstanzeige hierzu Anlass gegeben hätten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung fehlt vollständig. (…) Die Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts sowie der diese bestätigende Beschluss des Landgerichts sind danach ebenfalls verfassungswidrig."
"Dieser Beschluss ist eine gute Nachricht für alle Patienten, die sich eine Therapie mit Cannabisprodukten finanziell nicht leisten können und daher gezwungen sind, sich ihr Medikament illegal zu beschaffen", erklärte Grotenhermen, der zudem Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. ist. "Diese Entscheidung erhöht auch den Druck auf die Politik , eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014 (AZ: 7 K 4020/12), wonach die Bundesopiumstelle in bestimmten Fällen eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau erlauben muss, hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine weitere schallende Ohrfeige für seine Untätigkeit verpasst."
Presseschau: Bionorica beantragt Zulassung für Cannabis-Fertigarzneimittel (Deutsch-Apotheker Zeitung)
Das Unternehmen Bionorica, das seit mehr als 10 Jahren Dronabinol herstellt, aus dem Apotheker entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen können, plant nun ein Fertigarzneimittel mit Dronabinol in Kapselform auf den Markt zu bringen.
Bionorica beantragt Zulassung für Cannabis-Fertigarzneimittel
Presseschau: Cannabis aus der Orangenschale (Frankfurter Allgemeine)
Ein weiterer Hersteller von Dronabinol ist das Unternehmen THC Pharm aus Frankfurt. Das Unternehmen stellt Apotheken seit 1998 Dronabinol zur Verfügung.
Cannabis aus der Orangenschale
Presseschau: Gras auf Rezept (Stuttgarter Nachrichten)
Die Stuttgarter Nachrichten stellen die aktuelle Situation zur medizinischen Verwendung von Cannabis dar, darunter auch die aktuellen Lieferengpässe bei der Versorgung mit Cannabisblüten.
Presseschau: Die Hasch-Rebellin der CSU (Der Freitag)
Der Freitag porträtiert die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), die nicht ganz freiwillig die Situation für Patienten, die von Cannabisprodukten profitieren, verbessern will.
Emmi Zeulner, drogenpolitische Sprecherin der CSU, zur medizinischen Verwendung von Cannabis auf ihrer Facebook-Seite:
Frau Zeulner bestätigt die Annahme, dass es sich bei den geplanten Verbesserungen zu Cannabis als Medizin um ein Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz handelt.
„Immer wieder erreichen mich Zuschriften von Patienten, die von einer Symptomlinderung durch medizinischen Cannabis berichten. Als Berichterstatterin sowohl für das Thema Hospiz- und Palliativversorgung, als auch für das Thema Drogen- und Suchtmittel, nehme ich diese Zuschriften sehr ernst. Insbesondere bei starken Schmerzuständen, Kachexie und psychiatrischen Erkrankungen wird Cannabis bei einem Teil der Patienten eine positive Wirkung zugesprochen. Obwohl zwei Medikamente auf Cannabis-Basis in Deutschland verfügbar sind, zahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen. Alternativ kann ein Antrag auf eine Therapie mit Medizinalhanf gestellt werden, die Hürden für eine Genehmigung sind jedoch sehr hoch. Den Patienten entstehen somit in beiden Fällen für eine medizinisch notwendige Therapie hohe Kosten. Anlässlich der schwierigen Versorgungslage haben mehrere Patienten Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Eigenanbau von Cannabis eingereicht. Nach einem Erfolg auf Landesebene im Sommer 2014 wird noch im Laufe dieses Jahres mit einer höchstrichterlichen Entscheidung gerechnet. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Urteile bestätigen, würde schwerkranken Patienten ohne Therapiealternativen der Eigenanbau von Cannabis ermöglicht. Um einen aus ordnungspolitischer Sicht problematischen Eigenanbau entgegenzuwirken und zugleich schwerkranken Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu ermöglichen, setze ich mich dafür ein, für definierte medizinische Zwecke die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis zu ermöglichen. Ich möchte betonen: Meine Forderung nach einem besseren Zugang zu medizinischem Cannabis steht nicht im Widerspruch zu meiner Haltung gegen eine Legalisierung von Cannabis und stellt keine Abkehr vom bisherigen drogenpolitischen Kurs dar. Vielmehr geht es mir darum, schwerkranken Patienten im Einzelfall den Zugang zu einer medizinisch notwendigen Therapie zu ermöglichen. Gerade vor dem Ziel der Großen Koalition, die Hospiz- und Palliativversorgung nachhaltig zu stärken, müssen wir die angemessene Versorgung mit einer patientengerechten Therapie sicherstellen.“
Presseschau: Ist Cannabis bald ein Schmerzmittel? (Blick, Schweiz)
Auch in der Schweiz wird über Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten nachgedacht.