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ACM-Mitteilungen vom 27. Oktober 2007

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CDU setzt sich für Kostenübernahme von Dronabinol für eine Schmerzpatientin durch ihre Krankenkasse ein

Ute Köhler, die seit Jahren für eine Kostenübernahme von Dronabinol durch ihre Krankenversicherung, die AOK Thüringen, kämpft, hat die Unterstützung des Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus (CDU), gewinnen können. Dieser habe sich bei Bundeskanzlerin Angela Merkel für ihre Sache eingesetzt. Frau Köhler sei mitgeteilt worden, dass nun die stellvertretenden Parteivorsitzenden der CDU, die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Hessen, Christian Wulff und Roland Koch mit der Angelegenheit betraut seien.

(Quelle: Persönliche Mitteilung von Ute Köhler)

Volker Krug bis zur Hauptverhandlung aus der Haft entlassen

Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen aus der Haft entlassen. Zu den Auflagen zählt das Verbot der Verwendung illegaler Cannabisprodukte. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich Ende November stattfinden, ist jedoch nach hinten verschoben worden, um einem vom Gericht bestimmten ärztlichen Gutachter mehr Zeit für die Erstellung des Gutachtens zu geben. Herr Krug hat von seinem Arzt ein Privatrezept über Dronabinol erhalten, das er jedoch nicht allein finanzieren kann. Die ACM bittet daher um Spenden auf das Konto seines Rechtsanwaltes, Herrn Scheckenbach. Kontoinhaber: RA Scheckenbach, Konto: 101380621, BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg), Verwendungszweck: Zur persönlichen Verwendung von Volker Krug.

(Quelle: Persönliche Mitteilung von Volker Krug)

Ein zweiter Patient hat den Cannabisextrakt erhalten, ohne jedoch die gewünschte Wirkung erzielt zu haben

Ein Tourette-Patient aus Nordrhein-Westfalen hat als zweiter Patient auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Cannabisextrakt von seiner Apotheke erhalten. Er habe den Extrakt zwei Tage lang ausprobiert und dabei bis zu 100 Tropfen der Lösung eingenommen, ohne dass irgendeine Wirkung eingetreten sei. Der Betroffene hat sowohl Erfahrung mit dem Rauchen illegaler Cannabisprodukte als auch mit der Verwendung einer Dronabinol-Tropflösung, die beide wirksam waren. Aus diesem Grund hat die ACM den Extrakt im Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln auf seinen THC-Gehalt untersuchen lassen. Zwei Analysen ergaben eine Konzentration von 14,5 und 14,9 mg/ml, so dass eine Wirkung zu erwarten gewesen wäre. Die weitere Entwicklung bei diesem Patienten ist bisher unklar.

Die Firma THC Pharm, die den Extrakt kostenlos bereit gestellt hat, erklärte gegenüber der ACM, dass sie mit den Patienten gern zusammenarbeitet, um ein für den jeweiligen Patienten wirksames Produkt anzubieten und eine passende Applikationsform (orale Aufnahme, Inhalation eines alkoholischen Extraktes) zu ermöglichen.

(Quellen: Persönliche Mitteilungen des Patienten, eines Mitarbeiters des Rechtsmedizinischen Instituts der Universtität Köln und von THC Pharm)