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ACM-Mitteilungen vom 27. August 2011

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Empfehlungen zur kühlen Lagerung von Sativex in Apotheken

Wie Fachmedien berichten, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Empfehlungen zur Lagerung des Cannabisextrakts Sativex ausgesprochen. Sativex ist das erste Betäubungsmittel, das der Kühlpflicht unterliegt. Unter dem Titel "Betäubungsmittel im Kühlschrank" berichtet die Webseite apotheke-adhoc.de wie folgt:

"Das cannabishaltige MS-Medikament Sativex stellt Apotheken vor eine besondere Herausforderung in Sachen Lagerhaltung. Denn das Präparat ist das erste Betäubungsmittel (BTM), das der Kühlpflicht unterliegt. Seit Juli kann Sativex verschrieben werden – jetzt gibt es Vorgaben zur korrekten Aufbewahrung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Empfehlung zur Lagerung in Kühlschränken ausgesprochen: Demnach entspricht den Vorschriften ein abschließbarer Arzneimittelkühlschrank, in dem die BTM gesondert aufbewahrt werden können. Eine abgeschlossene Geldkassette, die in einem nicht abgeschlossenen Kühlschrank liegt, reicht hingegen nicht aus.

Der Kühlschrank selbst muss keinen besonderen Sicherheitsnormen entsprechen oder – wie bei Wertschränken unter 1000 Kilogramm vorgeschrieben – im Boden verankert sein. Die Bundesopiumstelle wertet diese Empfehlung als „pragmatische, kleine Lösung“, mit der eine Entwendung der BTM verhindert und trotzdem die Qualität des Medikaments gewahrt bliebe.

Eine weitere Lösung für kühlpflichtige BTM sind Räume, die den Sicherheitsnormen entsprechen. Diese könnten dann mit Kühlschränken ausgestattet werden, so das BfArM."

(Quelle: www.apotheke-adhoc.de vom 16. August 2011)