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ACM-Mitteilungen vom 26. Januar 2019
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Liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt Bestrebungen innerhalb der Europäischen Union, den Zugang von CBD außerhalb von Apotheken zu erschweren. CBD-Extrakte sind in einigen Drogerie-Märkten und im Internet verfügbar. Das stört angesichts des großen Marktes und damit der möglichen Gewinne die Apothekerverbände. In einem Interview mit dem Mannheimer Morgen erklärt Professor Derik Hermann vom Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, warum CBD nach seiner Auffassung in der Tat auch ein Nahrungsergänzungsmittel darstellt und auch so behandelt werden sollte.
Eine neue Studie, nach der ein sehr geringer Konsum von Cannabis im Jugendalter zu langzeitigen Schäden führen kann, hat die Diskussion zu den möglichen Schäden von Cannabis bei Kindern und Jugendlichen neu entfacht. Solche Schäden hätten auch Konsequenzen für den medizinischen Einsatz von Dronabinol oder anderen cannabisbasierten Medikamenten bei jungen Patienten. Wenige Forscher finden die Ergebnisse alarmierend, während andere von der Aussagekraft der Studie nicht überzeugt sind.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Presseschau: Ministerium: Cannabis-Prüfaufwand in der Apotheke ist Ländersache (Deutsche Apotheker Zeitung)
Medizinalcannabisblüten gelten in den meisten Bundesländern als Rezepturarzneimittel, sodass die Apotheker gemäß der Arzneimittelpreisverordnung 90 bzw. 100 % auf den Einkaufspreis aufschlagen müssen. Schleswig-Holstein betrachtet diese Blüten als Fertigarzneimittel. Wenn andere Bundesländer diese Sichtweise übernehmen würden, würden die aktuell hohen Preise von 20-25 € pro Gramm deutlich reduziert werden können.
Ministerium: Cannabis-Prüfaufwand in der Apotheke ist Ländersache
Da Cannabisblüten als Rezepturausgangsstoff gelten, verursachen sie in Apotheken einen enormen Arbeitsaufwand. Nun soll das Honorar gekürzt werden. Wie könnten die Pharmazeuten im Gegenzug entlastet werden? Danach hatte sich die FDP-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage erkundigt. Das BMG verweist in seiner Antwort auf die Zuständigkeit der Länder. Und auf Länderebene bestehen in der Tat Unterschiede. So betrachtet Schleswig-Holstein holländische Blüten als Fertigarzneimittel. Wie ist das möglich?
Der gleiche Arbeitsaufwand für deutlich weniger Geld – auf diese ungünstige Bilanz könnte es für Apotheker beim medizinischen Cannabis hinauslaufen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit dem Entwurf zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Medizinalhanfkosten um 25 Millionen Euro – also um die Hälfte – senken. Dies würde bedeuten, dass die Apotheker für die Verarbeitung und Prüfung der Blüten kaum noch vergütet werden. Vorschläge für Arbeitserleichterungen sieht der GSAV-Entwurf allerdings nicht vor.
Weil Cannabisblüten als Rezepturausgangsstoff behandelt werden, muss deren Identität geprüft werden. Das Arzneibuch nennt dazu die organoleptische, mikroskopische und dünnschichtchromatographische (DC) Prüfung. Insbesondere die DC kann wertvolle Beratungszeit kosten, davon hatte sich DAZ.online jüngst ein Bild gemacht.
Wie könnten Apotheker entlastet werden?
Wie aufwendig die Versorgung von Cannabispatienten in der Apotheke ist, davon hatte sich im November des vergangenen Jahres der drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Wieland Schinnenburg, in einer Berliner Apotheke überzeugen können. In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung erkundigte sich Schinnenburg kürzlich, wie die Apotheker entlastet werden könnten. Beispielsweise, ob sich der Prüfaufwand bundesweit in Apotheken reduzieren ließe.
Hessen verzichtet auf DC
Beim Prüfaufwand gibt es länderspezifische Ausnahmen. So hat das Regierungspräsidium Darmstadt entschieden, dass die Apotheken in Hessen auf die DC verzichten können, wenn ihnen ein Analysenzertifikat vom Hersteller vorliegt. Lässt sich diese Auffassung eigentlich auf andere Bundesländer übertragen?
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) klärt diesen Punkt nicht. So schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) hierzu: „Die Prüfung hat nach anerkannten pharmazeutischen Regeln zu erfolgen. Dabei können für die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Methoden angewendet werden, als im Deutschen Arzneibuch beschrieben sind.“ Welche „bestimmten Voraussetzungen“ geeignet sind, erläutert das BMG nicht weiter.
Hauptfragesteller Schinnenburg ist mit den Ausführungen des BMG nicht zufrieden: „Die Bundesregierung bestätigt, dass die Abgabe von Medizinalcannabis für die Apotheken sehr aufwendig ist. Ihr ist aber die Situation in den einzelnen Bundesländern nicht bekannt und sie kann auch nicht sagen, was sie dagegen tun will.“
Länder entscheiden über Fertigarzneimittelstatus
Noch einfacher als in Hessen scheint es in Schleswig-Holstein zu sein. Hier gelten Blüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel, wodurch die Prüfpflicht entfällt. Auch nach dieser Option, Cannabisblüten als Fertigarzneimittel einzustufen, hatte sich der der FDP-Gesundheitspolitiker erkundigt. Er hatte gefragt, in welchen Bundesländern dies der Fall sei und wie die Bundesregierung die Einstufung von Cannabisblüten als Fertigarzneimittel bewerte.
Hierzu verweist das BMG auf die Zuständigkeit der Länder. „Die Einstufung von Arzneimitteln als Fertigarzneimittel hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Sie obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, in welchen Ländern welche konkreten Arzneimittel als Fertigarzneimittel eingestuft werden“, schreibt Weiss.
Schinnenburg: erst Arbeitserleichterung, dann Honorarkürzung
Eine Bestrebung, die Regelungen auf Bundesebene zu vereinfachen, besteht offenbar nicht. Der FDP-Politiker Schinnenburg bemängelt, dass die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf sieht: „Die Bundesregierung trägt eine erhebliche Mitverantwortung daran, dass die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken aufwendig und damit teuer ist. Ich fordere Minister Spahn auf, umgehend für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung in allen Bundesländern zu sorgen: Er muss erreichen, dass Medizinalcannabis wie ein Fertigarzneimittel behandelt wird oder zumindest eine vereinfachte Prüfung ausreicht. Keinesfalls darf lediglich der Apothekenzuschlag gekürzt werden. Eine solche Kürzung ist nur möglich, wenn auch der Aufwand reduziert wird.“
Der „Schleswig-Holsteinische“ Weg
Eine bundeseinheitliche Regelung zur Entlastung der Apotheker könnte auch dazu beitragen, dass die Sparpläne des Ministers Erfolg haben. Zwar hat Spahn eine klare Vorstellung von der Höhe der Einsparungen. Doch der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen sich auf die Senkung der Zuschläge durch Verhandlung „einigen". Und beide Parteien streiten darüber schon seit Monaten ergebnislos.
Könnten die oben beschriebenen länderspezifischen Ausnahmen als Inspirationsquelle für eine bundeseinheitliche Regelung dienen? Die größte Arbeitserleichterung beim Cannabis scheinen ja die Apotheker in Schleswig-Holstein zu haben, wo Blüten aus Holland als Fertigarzneimittel gelten. Wie funktioniert das eigentlich in Schleswig-Holstein? DAZ.online hat nachgefragt.
Bei der Einstufung von holländischen Blüten als Fertigarzneimittel bezieht sich Schleswig-Holstein auf die Regelung zum Einzelimport im Arzneimittelgesetz (§ 73 Abs. 3 AMG). So erklärt ein Sprecher des dortigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gegenüber DAZ.online: „Getrocknete Cannabisblüten für medizinische Zwecke dürfen auf Vorlage einer ärztlichen Verordnung aus den Niederlanden eingeführt werden. Dabei handelt es sich um in den Niederlanden verkehrsfähige Produkte, die entweder auf Basis des § 73 Abs. 3 AMG von einer Apotheke nach Deutschland verbracht und direkt (ohne Be- oder Verarbeitung) an den Patienten abgegeben werden (im Sinne des § 4 AMG ein Fertigarzneimittel) oder in der Apotheke weiter verarbeitet werden, um daraus ein Rezepturarzneimittel herzustellen.“
Weshalb nur für niederländische Blüten?
Und was ist mit Blüten aus Kanada? Diese fallen für das Landesministerium zwar in die Kategorie Arzneimittel, jedoch nicht unbedingt als Fertigarzneimittel: „Medizinalcannabis aus Kanada wird i.d.R. für die weitere Verarbeitung (u.a. physikalische Bearbeitung und Konfektionierung) in Herstellungsbetrieben oder in Apotheken nach DE importiert. Da dieses noch nicht in einer an den Patienten abgabefähigen Form und Verpackung vorliegt, handelt es sich noch nicht um ein Fertigarzneimittel.“
Ist die fehlende Zulassung ein Problem?
Bei näherer Betrachtung stellen sich noch weitere Fragen. So haben Cannabisblüten keine Arzneimittelzulassung beim BfArM beziehungsweise der EMA. Wie kann ein Fertigarzneimittel ohne Zulassung in Deutschland verkehrsfähig sein? Dazu beruft sich das Land Schleswig-Holstein auf die Regelung im SGB V, im sogenannten Cannabisgesetz: „Aufgrund der bisher nicht ausreichenden klinischen Datenlage wurde für getrocknete Cannabisblüten noch keine Zulassung erteilt. Um trotz dessen eine Versorgung von schwerkranken Patienten mit Cannabisblüten für medizinische Zwecke zu ermöglichen, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht zugelassenen Medizinalcannabis ärztlich zu verordnen.“
Und wie steht eigentlich die Bundesoberbehörde zu dem „Schleswig-Holsteinischem“ Weg? Auch hier ein Verweis auf die Länderzuständigkeit. Das BfArM könne sich nicht zur Überwachung durch die Landesbehörden äußern, erklärte ein Sprecher gegenüber DAZ.online.
Presseschau: „Man sollte es in der Drogerie kaufen können“ (Mannheimer Morgen)
CBD ist in Deutschland seit Oktober 2016 apothekenpflichtig. Auf europäischer Ebene wird diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen, CBD weiterhin auch als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden darf. In einem Interview sieht Suchtforscher Derik Hermann vom Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel.
„Man sollte es in der Drogerie kaufen können“
In der Diskussion um Substanzen wie Cannabidiol (CBD) geht es um Klischees und juristische Einschätzungen. Im „MM“-Interview klärt Derik Hermann, Leitender Oberarzt am ZI, über Wirkung und Einsatzgebiete des Stoffes auf.
Herr Professor Hermann, weit verbreitet ist der Glaube, dass Cannabidiol im Vergleich zu Marihuana mit sehr hohem THC-Gehalt für Körper und Sinne nicht gefährlich sei – stimmt das?
Derik Hermann: Das kann ich absolut so bestätigen. CBD wirkt nicht psychotrop, das heißt, es macht nicht high. Es ist zwar ein Bestandteil der Cannabis-Pflanze, hat aber mit der Droge Cannabis ebenso wenig zu tun wie die rund 50 weiteren Cannabinoide in der Pflanze.
Wenn die vergleichbar geringe Wirkung medizinisch dokumentiert ist: Sollte der Stoff frei verkäuflich sein?
Hermann: Für mich ist Cannabidiol ein Nahrungsergänzungsmittel, das man frei verfügbar in der Drogerie kaufen können sollte. Denn verboten ist ja nicht die Cannabis-Pflanze als Ganzes, sondern der berauschende Wirkstoff THC.
Cannabidiol kommt auch in der psychiatrischen Behandlung von Depressionen und Angstzuständen zum Einsatz. Über welche Erfahrungen können Sie berichten?
Hermann: Ich habe eine Patientin mit einer Angsterkrankung, die eine Reihe anderer Medikamente erfolglos versucht hat und bei der CBD dann den Durchbruch brachte. Zuvor wurde sie drei Monate arbeitsunfähig geschrieben, zwei Wochen nach der rezeptierten Einnahme von CBD konnte sie wieder arbeiten gehen – ohne, dass größere Nebenwirkungen aufgetreten wären.
Inwiefern wirkt CBD im Körper anders als berauschende Substanzen, die in den THC-haltigen Pflanzen enthalten sind?
Hermann: Ich habe in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin in Heidelberg eine Studie gemacht, in der wir uns mit dieser Frage befasst haben. Das Ergebnis war sehr interessant. Denn wir haben sowohl bei THC- als auch bei CBD-Konsumenten Proben genommen und festgestellt, dass bei reinen THC-Konsumenten eine deutliche Schrumpfung im Hippocampus nachzuweisen war, der im Hirn für die Erinnerung zuständig ist. Hatten die Probanden aber auch CBD konsumiert, blieb diese Schrumpfung aus. Ein klarer Nachweis für die positive Wirkung von CBD, den auch Studien internationaler Kollegen belegen.
Was kann man tun, um für die Unterscheidung zwischen illegaler Droge und sinnvollem Medikament zu werben?
Hermann: Die großen Probleme sind Pauschalisierung und Unwissenheit. Was fehlt, ist die differenzierte Betrachtung. Auch die deutschen Ordnungsmächte und die Gesetzgebung haben es versäumt, für Klarheit zu sorgen. Gegenhalten kann man hier nur mit Fakten. Wer versteht, dass CBD bei Depressionen und Psychosen tatsächlich hilft, begreift auch, dass an der Substanz wirklich nichts Schlimmes zu finden ist.
Presseschau: Verändern schon wenige Joints das Gehirn? (Ärzte Zeitung)
Die Ärzte Zeitung berichtet über ein umstrittenes Forschungsergebnis, nachdem bereits ein bis zwei Cannabiszigaretten bei Jugendlichen zu dauerhaften Veränderungen des Gehirns führen könnten. Allerdings ist fraglich, ob hier ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Verändern schon wenige Joints das Gehirn?
Bei Jugendlichen, die nur ein bis zwei Mal Cannabis geraucht haben, sind Hirnveränderungen entdeckt worden. Diese könnten eine Angststörung oder Sucht begünstigen. Ob die Veränderungen durch Cannabis verursacht werden, ist aber unklar.
Bei Hirnscans von Cannabis rauchenden Jugendlichen sind Abweichungen entdeckt worden. Ob die Veränderungen durch Cannabis verursacht werden, ist aber unklar.
Inzwischen gibt es reichlich Hinweise aus Tierexperimenten, wonach schon geringe Mengen Cannabis die Hirnentwicklung stören und Verhaltensauffälligkeiten begünstigen.
So wird vermutet, dass die Droge die endogene Cannabinioid-Neurotransmission in Strukturen wie Amygdala, Hippocampus, Striatum und Kleinhirn durcheinanderbringt – in solchen Strukturen wurden häufig veränderte Volumina der grauen Substanz bei Cannabiskonsumenten beobachtet.
Allerdings lassen sich diese Veränderungen bei Menschen nicht immer klar auf den Cannabiskonsum zurückführen, da Drogenkonsumenten häufig unterschiedliche legale und illegale Rausch- und Suchtmittel zu sich nehmen.
Zudem kann eine reverse Kausalität bestehen: So greifen Menschen mit bestimmten Hirnveränderungen oder einem hohen Risiko für psychische Störungen vielleicht eher zu Suchtmitteln als andere.
Bekannt ist der hohe Raucheranteil unter psychisch Kranken. Niemand geht jedoch davon aus, dass Rauchen psychisch krank macht, es wird eher angenommen, dass psychisch Kranke über den Nikotinkonsum Stress abbauen. Ähnliches könnte natürlich auch für Cannabis gelten. Insofern sind Assoziationen mit Hirnveränderungen und bestimmten Drogen immer mit Vorsicht zu betrachten.
Zeitliche Abfolge unklar
Eine europäische Studie mit großer deutscher Beteiligung kann nun jedoch ausschließen, dass die Hirnveränderungen dem Cannabiskonsum bei Jugendlichen vorausgehen: In einer Kohorte von 16-Jährigen fanden Forscher in Hirnscans Abweichungen bei neuen Cannabiskonsumenten, die bei einem Scan zwei Jahre zuvor noch nicht erkennbar waren.
Dies beweist zwar noch immer nicht, dass die Veränderungen durch den Cannabiskonsum verursacht wurden – möglich ist auch ein starkes Stressereignis, das sowohl Hirnvolumenveränderungen als auch den Wunsch nach Cannabis fördert. Es verstärkt aber Befürchtungen, wonach Cannabis für die sich verändernden Gehirne von Jugendlichen besonders gefährlich sein könnte.
In einer Zeit, in der die Droge zunehmend legalisiert wird, wäre es daher wichtig, die Risiken genau zu kennen, geben Forscher um Dr. Catherine Orr von der Universität in Burlington, USA, zu bedenken (J Neurosci 2019, 3375-17).
Für ihre Untersuchung konnten die Forscher Teilnehmer des europäischen IMAGEN-Projekts gewinnen, die in Befragungen einen Cannabiskonsum zugegeben hatten.
Für das Projekt werden rund 2400 junge Menschen seit ihrem 14. Lebensjahr regelmäßig untersucht, unter anderem über Hirnscans, Kognitions- und Verhaltenstests, Fragebögen zum Lebensstil sowie Blut- und Genanalysen. Damit wollen Forscher die Hirnentwicklung im Jugendalter besser verstehen. Befragt werden die Teilnehmer auch nach ihrem Drogenkonsum. Vier der acht Studienzentren liegen in Deutschland.
In einer ersten Analyse hatten die Forscher Daten von 46 Jugendlichen ausgewertet, die bei der ersten Befragung im Alter von 14 Jahren einen geringen Cannabiskonsum zugegeben hatten – sie hatten die Droge nach eigenen Angaben höchstens ein- oder zweimal probiert. Alle gaben zudem an, bislang keine weiteren illegalen Drogen genommen zu haben.
Höheres Volumen der grauen Substanz
Die Forscher um Orr verglichen nun die Hirnscans dieser Jugendlichen mit denen von Teilnehmern ohne Konsum illegaler Drogen. Dabei achteten sie darauf, dass möglichst alle anderen Faktoren wie Alter, Pubertätsstadium, Geschlecht, IQ, Alkohol- und Tabakkonsum oder sozioökonomischer Status übereinstimmten.
Letztlich fanden sie bei den Jugendlichen mit Cannabiskonsum ein höheres Volumen der grauen Substanz in temporalen Regionen wie Hippocampus, Amygdala und Striatum sowie im linken mittleren Gyrus temporalis.
Solche Veränderungen gingen in den Kognitions- und Verhaltenstests mit einem erhöhten Risikoverhalten, stärkeren Ängsten, einer psychomotorischen Verlangsamung sowie Defiziten beim logischen Denken einher. Auch wurden in späteren Analysen bei solchen Patienten höhere Werte auf Angstsymptomskalen beobachtet.
In einer zweiten Analyse werteten die Forscher Daten von 16-Jährigen aus, die inzwischen öfter Cannabis konsumiert hatten, bei der ersten Befragung mit 14 Jahren aber noch keinen Drogenkonsum angegeben hatten. Die MRT-Scans im Alter von 14 Jahren unterschieden sich hier nicht von solchen Jugendlichen, die sich in beiden Befragungen als abstinent auswiesen.
Die Veränderungen bei der grauen Substanz lassen sich also nicht schon vor dem Cannabiskonsum nachweisen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Cannabiskonsum als Folge, nicht als Ursache der Veränderungen interpretiert werden können.
Umgekehrt konnten die Forscher allerdings auch nicht zeigen, dass der Konsum den Veränderungen vorausgeht, die zeitliche Abfolge und die Kausalität bleiben damit unklar.
Kaum praktische Relevanz?
Über die Auswirkungen der Volumenveränderungen lässt sich ebenfalls nur spekulieren. Eine vergrößerte Amygdala könnte Angststörungen, Veränderungen im Belohnungssystem könnten die Suchtentwicklung begünstigen.
Die Forscher um Orr vermuten zudem, dass unter Cannabis die Hirnreifung und eine damit einhergehende relative Volumenreduktion in diesen Bereichen unterdrückt werden.
„Die Befunde sind in gesundheitspolitischer Hinsicht höchst alarmierend“, gab Professor Rainer Thomasius, Ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters in Hamburg in einer Stellungnahme zu bedenken. „Darüber hinaus müssen sämtliche präventive Bemühungen intensiviert werden, die geeignet sind, jeglichen Cannabiskonsum im Jugendalter zu verhindern.“
Etwas zurückhaltender beurteilt Professor Gerald Zernig, Leiter der Arbeitsgruppe Präklinische Suchtforschung an der Universität Innsbruck die Studie. „Leider ist aus dieser Arbeit nicht zu entnehmen, wie die bescheidenen Veränderungen des Verhaltens und Denkens im Alltag zu Buche schlagen. Mich würde auch sehr interessieren, wie sich dieser Marihuana-Effekt von einem entsprechenden Alkohol-Effekt in derselben Studienanordnung unterscheidet. In der aktuellen Studie hatten sowohl die THC-Konsumenten als auch die THC-Abstinenten Alkohol konsumiert.“
Presseschau: Die Regeln sollen gelockert werden (SRF, Schweiz)
Am 19. Januar 2019 fand eine Tagung der Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoide in der Medizin (SACM) mit großer Beteiligung statt. Das Interesse bei Ärzten und Patienten, aber auch in der Politik, den Zugang zu einer Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden zu erleichtern, wächst.
Die Regeln sollen gelockert werden
Die Cannabis-Pflanze enthält wertvolle Inhaltsstoffe, beispielsweise Dronabinol. Dieser Wirkstoff kann bei Patienten zur Schmerzlinderung eingesetzt werden. Doch abgesehen davon, dass meist die Patienten selber das teure Medikament zahlen müssen, bestehen einige bürokratische Hürden.
Kompliziertes Bewilligungsverfahren
«Heute ist es so, dass der Patient einen Arzt finden muss, der ihm ein Cannabis-Präparat verschreiben möchte», so Manfred Fankhauser. Der Apotheker aus Langnau i.E. hat hunderte von Patienten, die er mit Cannabis-Medikamenten versorgt. Eine Ausnahme, denn nicht nur für die Apotheken ist es laut Fankhauser aufwändig. «Der Arzt muss den Umweg gehen, dass er ein Ausnahmegesuch stellen muss beim Bundesamt für Gesundheit. Die prüfen das. Und erst wenn die ihren Segen geben, kann der Patient das Cannabisprodukt erhalten.»
Auch für das Bundesamt für Gesundheit ist das jetzige Verfahren mit den Ausnahmebewilligungen sehr aufwändig. Markus Jann, Leiter Vollzug beim Bundesamt für Gesundheit, begründet das jetzige Verfahren.
«Cannabis ist eine Rauschdroge und unterliegt deshalb einem umfassenden Verbot und das betrifft eben auch die medizinische Verwendung», sagt Jann. Und weiter: «Seit der letzten Revision des Betäubungsmittelgesetzes ist es zwar grundsätzlich möglich, Cannabis als Arzneimittel zu verschreiben, aber das doch nur in sehr engbegrenztem Rahmen und nur mit Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit».
Neue Regeln für therapeutische Anwendung
Auch das Bundesamt möchte deshalb die Praxis ändern, so wie es der Bundesrat vorschlägt. Ein entsprechender Entwurf soll Mitte des Jahres vorliegen.
Ein Vorhaben, das für ihn dringend notwendig scheint: Rudolf Brenneisen, der emeritierte Professor für Pharmazie und Gründer der Schweizer Arbeitsgruppe für Cannabinoide in der Medizin SACM, sagte am Rande des heutigen Kongresses in Bern: «Viele Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden sind darauf angewiesen, auf der Strasse das Medikament zu holen.» Dies, weil Ärzte teilweise den Papierkrieg scheuen oder es nicht besser wüssten.
Cannabis-Arzneien sollen künftig mit ärztlichem Betäubungsmittelrezept, aber ohne Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit in Apotheken erhältlich sein, so der Vorschlag des Bundesrates.
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Marihuana: Cannabis regt die grauen Zellen im Gehirn an (DW.com)
Oberbürgermeister plant Cannabis-Anbau in München (noizz.de)
Jetzt wissen wir, ob CBD-Gras wirklich legal ist oder nicht (Vice)
SPD zögert in Cannabisdebatte (Deutsche Apotheker Zeitung)
Hirnveränderungen durch ein bis zwei Joints? (Springer medizin)
Cannabis gegen Krebs - was die Cannabis-Legalisierung medizinisch bringt (RP Online)