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ACM-Mitteilungen vom 26. Januar 2013
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Demonstration am 15. Juni 2013 in Bonn: „Menschenrechte von Cannabispatienten achten!“
Unter dem Motto „Menschenrechte von Cannabispatienten achten!“ ruft die Arbeitgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) zusammen mit dem Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) am 15. Juni 2013 zur Teilnahme an einer Demonstration in Bonn auf.
Nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 hat jede Person „das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen“.
In Deutschland und vielen anderen Ländern haben aber vermögende Patienten wesentlich leichter einen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten als weniger vermögende Menschen. Vermögende Patienten können sich eher Medikamente wie Dronabinol und Sativex leisten als Schwerkranke, die nur wenig Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Auch Cannabisblüten aus der Apotheke sind für viele Menschen, die eine solche Behandlung dringend benötigen, nicht in dem erforderlichen Umfang finanzierbar. ACM und SCM halten es für unerträglich, dass die Bundesregierung angesichts des damit verbundenen unnötigen Leids und dieser Zweiklassenmedizin untätig ist und mögliche Verbesserungen sogar aktiv behin¬dert. Die Demonstration richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Mitarbeiter der Bundesopiumstelle, sondern gegen die Verantwortlichen in der Politik, die für die unerträglichen Rahmenbedingungen verantwortlich sind.
Wir wollen mit der Demonstration auf diesen sozialen Missstand aufmerksam machen und fordern den Gesetzgeber auf, geeignete Lösungen zu entwickeln. Was in anderen Ländern wie Kanada, den Niederlanden, Tschechien, Spanien und Israel möglich ist, sollte auch in Deutschland möglich sein.
Termin: 15. Juni 2013. Genaue Zeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ort: Robert-Schuman-Platz, Bonn (Stadtbezirk Bad Godesberg). Die Demonstration soll auf dem Platz vor der Bundesopiumstelle beginnen und enden. Dort wird auch die Kundgebung mit Aktionen stattfinden.
Spendenkonto: Die ACM hat für die Demonstration ein Spendenkonto eingerichtet.
Kontoinhaber: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
Kontonummer: 13030457
BLZ: 416 500 01 (Sparkasse Lippstadt)
Verlosung: Alle Spender, die mindestens 10 € auf das Konto spenden, nehmen an einer Verlosung teil. Verlost werden beispielsweise fünf Vaporizer (gespendet von Grow NRW und DK Glass), eine Zuchtbox (gespendet von der Firma Doktor Hanf). Weitere Details werden später bekannt gegeben.
Alle Spender, die mindestens 50 € spenden, erhalten ein handsigniertes Buch von Dr. Grotenhermen aus dem Nachtschatten-Verlag (Die Behandlung mit Cannabis und THC).
Firmen: Firmen, die Produkte für die Verlosung spenden möchten oder anderweitig zum Gelingen der De¬monstration beitragen möchten, sind herzlich eingeladen, sich bei der ACM zu melden (Telefon: 02952-9708572, info@cannabis-med.org).
Mitmachen: Wer an der Vorbereitung der Demonstration teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen, sich im Forum der ACM zu beteiligen oder sich auf die E-Mail-Liste eintragen zu lassen, die zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Kontakt über: info@cannabis-med.org.
Unterstützer: Andere Gruppen sind herzlich eingeladen, die Demonstration zu unterstützen. Zu den bishe¬rigen Unterstützern zählen der Deutsche Hanf Verband (DHV) und Cannabis Colonia.
Ute Köhler erhält Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland
Am 9. Januar wurde unserem Mitglied Ute Köhler in einer feierlichen Zeremonie durch Heike Taubert, Mi¬nisterin für Soziales, Familie und Gesundheit der Landesregierung Thüringen, die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht. Sie wurde für ihr soziales Engagement im Zusammenhang mit ihrem Kampf für eine Kostenerstattung von Dronabinol durch die AOK geehrt. In die¬sem Rahmen wurden zwei weitere Personen aus anderen Gründen geehrt. Während der Übergabe waren Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete und viele Journalisten, die sich vor allem für die Geschichte von Frau Köhler interessierten und dann auch in den Medien berichteten, zugegen.
Dankesrede von Frau Köhler:
"Sehr geehrte Frau Ministerin Taubert,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
es ist mir eine außerordentliche Freude, heute diese hohe Auszeichnung annehmen zu dürfen.Dafür be¬danke ich mich beim Bundespräsidenten Joachim Gauck ganz herzlich. Besonderen Dank, richte ich an die¬jenigen, die mich für diese hohe Ehrung vorgeschlagen haben. Es hat in all den Jahren, Politiker auf Landes- und Bundesebene gegeben, die mich in meinen Bemühungen aktiv und wohlwollend unterstützt haben. Besonders möchte ich den couragierten Landtagsabgeordneten Henry Worm benennen. Allen bin ich dafür sehr dankbar. Bei meinem oft nicht einfachen Weg, erhielt ich viel Unterstützung durch den Stadtjugend-pfarrer Herrn Michael Kleim aus Gera, in seelsorgerischer Hinsicht sowie auch in meinen Anliegen. Gleich¬zeitig geht mein Dank an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und hier, besonders, an dessen Vorsitzenden Dr. Franjo Grotenhermen. Sowie auch an die Medien besonders die Thüringer Presse, die mich die vielen Jahre begleitet hat. Besonders wichtig ist es mir heute, meinen Arzt, Herrn Dr. Robert Haag aus Schleusingen zu danken. Er hat für mich eine lebenswichtige Entscheidung zu meinem Wohle getroffen. Ich danke den vielen mitfühlenden Personen, die mich in all den Jahren finanziell unterstützt haben, so daß ich mir meine lebensnotwendige Arznei -Dronabinol- leisten konnte. Ohne den Einsatz des Arztes und der finanziellen Unterstützer würde ich heute hier nicht stehen. Zum Schluß nochmals ein großes Dankeschön an alle die hier nicht genannt wurden, die mich aber auf meinem Weg begleitet haben. Ich hoffe, dass diese Verdienstmedaille dazu beiträgt, mehr Bewegung, Aufklärung und Versachlichung in das Thema Cannabis als Medizin für Schmerzpatienten zu bringen, Ich hoffe, daß ich nach über 11 Jahren Kampf um mein Medi¬kament nun endlich auch eine Lösung dieses Problems bekomme und nicht nur ich, auch die schwerkran¬ken Patienten, denen ausschließlich der Wirkstoff einer uralten Heilpflanze Linderung bringt. Wir alle wol¬len doch einfach nur ohne Schmerzen leben dürfen. Ich bitte und fordere alle Verantwortlichen in der Poli¬tik auf, endlich Lösungen in dieser Frage zu finden. Die Gesetze müssen doch für die Menschen gemacht werden und nicht gegen sie. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."
Frage zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten an die Bundesregierung durch Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen Nicole Maisch stellte der Bundesregierung zwei schriftliche Fragen zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten und ihrer Finanzierbarkeit durch Patienten. Bundestagsdrucksache 17/11426
Frage 89: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die finanziellen Herausforderungen bzw. Probleme vor, die sich für Menschen mit geringerem oder Durchschnittsgehalt aufgrund der Preise von 15 Euro pro Gramm Medizinalcannabis in der Apotheke ergeben, und sieht sie hier Handlungsbedarf?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach vom 7. November 2012
Nach Angaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist ein Abgabepreis in der Apotheke mit ca. 15 Euro für 1 Gramm Cannabis als realistisch einzuschätzen. Der Bedarf an Cannabis der jeweiligen Patienten, die im Besitz einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie sind, unterscheidet sich erheblich. Er kann zwischen 10 und 60 Gramm monatlich liegen. In Einzelfällen legen die Antragsteller Informationen zu ihren Einkommensverhältnissen vor, aus denen hervorgeht, dass sie die Kosten für Cannabis nicht aufbringen können. Die Bundesregierung beobachtet die Angelegenheit fortlaufend auch im Hinblick auf anhängige Gerichtsverfahren zur Klärung von Rechtsfragen.
Frage 90: Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer zulassungsüberschreitenden Anwendung von cannabishaltigen Arzneimitteln (Off-Label-Use), wenn zum Beispiel für austherapierte Schmerzpatienten und auch bei anderen Krankheitsbildern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten bestehen und wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise vorliegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach vom 7. November 2012
Die Entscheidung über eine Off-Label-Anwendung eines zugelassenen Fertigarzneimittels trifft ausschließlich der jeweilig behandelnde Arzt. Derzeit ist in Deutschland als einziges cannabishaltiges Fertigarzneimittel Sativex® für die Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose zugelassen.
Die Kosten für eine Off-Label-Anwendung dürfen durch die gesetzlichen Krankenkassen nur ausnahmsweise im Einzelfall erstattet werden. Ein Leistungsanspruch besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende (lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende) Erkrankung handelt, bei der keine andere Therapie verfügbar ist und aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg zu erzielen ist. Es müssen hierzu Erkenntnisse veröffentlicht sein, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht. Dies im Einzelfall zu prüfen, obliegt dem Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in seiner Arzneimittelrichtlinie fest, welche Arzneimittel in welchen nicht zugelassenen Anwendungsgebieten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Voraussetzung dafür ist eine positive Bewertung einer unabhängigen Expertengruppe. Diese Expertengruppe gibt auf der Grundlage eines Bewertungsauftrages des G-BA Bewertungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse von zugelassenen Arzneimitteln in Anwendungsgebieten, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind, ab. Derzeit liegt für das cannabishaltige Arzneimittel Sativex® ein solcher Auftrag nicht vor.
Ist die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassung in der Richtlinie geregelt, kann das Arzneimittel für diese Anwendung ärztlich verordnet werden und wird von der Krankenkasse bezahlt.
Presseschau: Nicht dümmer durch Cannabis: Forscher widerlegt Studie zu vermeintlich langfristiger Hirnschädigung durch die Droge (www.wisschenschaft.de)
Nur wenige Medien berichteten darüber, dass die im letzten Jahr erschienenen Forschungsergebnisse aus Neuseeland zum Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und einer verminderten Intelligenz nach einer aktuellen Analyse nicht zutreffen könnten.
Presseschau: Selbst SVP für Cannabis-Abgabe (Tagblatt, Schweiz)
Selbst SVP für Cannabis-Abgabe
Presseschau: St.Galler Ärzte stützen Cannabiseinsatz (Thurgauer Zeitung, Schweiz)
Auch die Thurgauer Zeitung berichtete über die Initiative, Cannabis für medizinische Zwecke bereit zu stellen.