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ACM-Mitteilungen vom 25. April 2009

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Krankenkassen und Palliativmedizin

Der Gesetzgeber hatte beschlossen, die ambulante Versorgung sterbender Menschen zu verbessern. Allerdings schließen einige Krankenkassen offenbar keine gesetzlich vorgeschriebenen Verträge zur besseren Versorgung sterbender Menschen mit Leistungserbringern ab. Wenn Sie sich an einer Aktion beteiligen möchten, die auf diesen Missstand aufmerksam macht, beteiligen möchten, so besuchen Sie bitte die Webseite:

www.direktzu.de