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ACM-Mitteilungen vom 24. Mai 2008

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Aufruf zur Unterstützung einer Internetpetition des SCM an den Deutschen Bundestag

Das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin bittet um Unterstützung einer Internetpetition auf seiner Webseite. Darin heißt es:

"Wir fordern die sofortige Legalisierung von Cannabis als Medikament!

Ende dieses Jahres wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit der Situation von Patienten beschäftigen, die Cannabis als Medikament benötigen.

Cannabis ist, obwohl es nur vernachlässigbare Nebenwirkung hat, verboten. Viele schwerkranke Menschen sind aber darauf angewiesen, da andere Medikamente nicht ausreichend wirken. Dazu zählen Patienten mit starken Schmerzen, Krebs, Multipler Sklerose, Querschnittslähmung, Epilepsie, Tourette-Syndrom, HIV-Infektion, Hepatitis, Rheumatismus.

Obwohl Patienten und Mediziner seit über 10 Jahren für die Legalisierung von Cannabis als Medikament kämpfen und 2/3 der deutschen Bevölkerung diese Legalisierung befürwortet, weigert sich die Bundesregierung bisher, das Elend dieser Patienten endlich zu beenden.

Während in vielen Staaten der Zugang zu medizinischem Cannabis inzwischen legal ist oder zumindest geduldet wird, werden hierzulande Patienten von der Justiz verfolgt und ihre Medizin beschlagnahmt. Allein im letzten Jahr wurden 3 Patienten, die sich im Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin organisiert haben, sogar ins Gefängnis gesteckt, alle 3 sehr krank. Einer von ihnen ist nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung verstorben. Ein weiterer Patient, mit schwersten Schmerzen bei dem Opiate nicht ausreichend wirken, sitzt nach der Beschlagnahme seines Medikaments schreiend und weinend zuhause, weil die Schmerzen unerträglich sind."

Die Internet-Petition an den Bundestag kann auf der Internetseite des SCM unterschrieben werden. Sie wird zur öffentlichen Anhörung den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses vorgelegt.

www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Keine fristlose Kündigung bei Cannabisanbau in der Wohnung zum Eigenbedarf

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in

der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere.

Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 208 C 141/02) befand, dass dieser Verstoß nicht so gravierend sei, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

(Quelle: www.yigg.de/1727785)