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ACM-Mitteilungen vom 22. September 2012

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Presseschau: Arbeitsrecht: Kiffen in der Freizeit führt zur Kündigung (Der Spiegel)

Was Arbeitnehmer in ihrer Freizeit treiben, geht den Arbeitgeber nichts an. Das gilt auch für den Konsum von Cannabis. Wenn der Konsum allerdings bekannt wird, und die Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich stattfindet. Grundsätzlich sollte ein Drogenscreening am Arbeitsplatz grundsätzlich abgelehnt werden. Diese Ablehnung darf nicht zur Kündigung führen, es sei denn ein Drogenscreening ist aufgrund der besonderen Anforderungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Piloten oder Busfahrern, gerechtfertigt. Der Spiegel berichtet dazu über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin-Brandenburg.

Arbeitsrecht: Kiffen in der Freizeit führt zur Kündigung

Presseschau: Lady Gaga: Marihuana ist spirituell (Gala)

Seit den 60er Jahren ist Cannabis in Rock- und Popszene beliebt. Immer wieder gibt es Berichte von Verhaftungen von Musikern wegen illegalen Cannabisbesitzes. Auch Lady Gaga schätzt Cannabis wegen seiner positiven psychischen Wirkung.

Lady Gaga: Marihuana ist spirituell

Presseschau: Dope Shop – Drogen auf Rezept am Donnerstag auf DMAX (www.myheimat.de)

Noch immer reiben sich deutsche Journalisten verwundert die Augen – oder tun zumindest so - und berichten senstationsheischend von den Möglichkeiten der legalen Cannabisverwendung in Kalifornien. Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen und nicht ganz medizinischen Zwecken ist dort Alltag und mittlerweile für viele ein großes Geschäft geworden. Das größte Drogengeschäft in Deutschland liefert dagegen immer noch das Münchener Oktoberfest. Was Cannabis anbelangt, ist in Deutschland sicher gestellt, dass nur Reiche, die sich die teuren Meidkamente leisten können, ausreichend mit medizinischen Cannabisprodukten versorgt werden.

Dope Shop – Drogen auf Rezept am Donnerstag auf DMAX