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ACM-Mitteilungen vom 22. November 2025
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Bundesrat hat der durch die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken (CDU), betriebenen Verschlechterung der medizinischen Versorgung mit Cannabis-Medikamenten zugestimmt. Am 8. Oktober 2025 hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Danach soll eine Verschreibung cannabisbasierter Medikamente nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich sein. Zudem sollen Apotheken Medizinalcannabisblüten nicht mehr versenden dürfen. Mehrere Bundestagsabgeordnete der SPD hatten in den vergangenen Tagen und Wochen betont, dass das Gesetz in dieser Form keine Zustimmung durch die SPD-Fraktion erfahren werde. Der Vorstand der ACM sowie Verbände aus dem Cannabisbereich hatten sich deutlich gegen diesen Rückschritt bei der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung gewandt. Insbesondere das Versandverbot von Cannabisblüten steht in der Kritik. Es ist ungeeignet, das beabsichtigte Ziel, nämlich eine Zurückdrängung der Verschreibung von Cannabisblüten an Freizeitkonsumenten, relevant zu beeinflussen, erschwert jedoch für viele schwerkranke Patientinnen und Patienten den Zugang zu diesen häufig sehr wirksamen Medikamenten.
Nun ist der Bundestag am Zug. Wir wünschen der SPD daher nach den Worten erfolgreiche Taten!
Zudem hat der Bundesrat beschlossen, dass die Bundesregierung die Auswirkungen eines Mischkonsums geringer Mengen Cannabis und Alkohol auf die Fahrsicherheit untersuchen lassen soll. Eventuell sollte dann bei geringen Alkoholmengen im Blut wieder der alte Grenzwert für THC im Blutserum von 1 Nanogramm/Milliliter gelten, nachdem dieser im vergangenen Jahr auf 3,5 Nanogramm/Milliliter erhöht worden war.
Zum Schluss: Auch im neuen Jahr führen wir wieder unseren jährlichen Kurs zur „Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis“ durch. Im nächsten Jahr beginnt der Kurs am 4. Samstag im März des neuen Jahres, also am 28. März 2026. Er findet jeden 4. Samstag bis zum 27. Februar 2027 statt. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Januar 2026. Lassen Sie sich gern auf die Warteliste setzen durch eine E-Mail an info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de. Sie erhalten dann das Informationsblatt zum Kurs. Die bisherigen Interessenten auf der Warteliste erhalten in Kürze eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Teilnahme.
Heiter weiter!
Franjo Grotenhermen
Keine Online-Rezepte, kein Versandhandel: Bundesrat: Preisbindung und Werbeverbot für Cannabis (Apotheke adhoc)
Kommentar Grotenhermen: Das Verbot des Versandes von Cannabisblüten durch Apotheken wird damit begründet, dass bei Cannabis eine persönliche Beratung durch Mitarbeiter einer Apotheke erfolgen muss. Das klingt zunächst nicht abwegig. Bisher habe ich allerdings keine Antwort auf meine Frage erhalten, warum eine solche Beratung Monat für Monat bei jeder Bestellung erfolgen muss. Dieser Teil des Gesetzes zeigt anschaulich, dass hier eine ideologisch geleitete Drogenpolitik auf dem Rücken von Patient:innen betrieben wird.
Bundesrat: Preisbindung und Werbeverbot für Cannabis (Apotheke adhoc)
Der Bundesrat fordert Verschärfungen beim MedCanG. Unter anderem soll Werbung verboten werden und die Arzneimittelpreisverordnung gelten.
Berlin - Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes grundsätzlich zu, fordert aber noch Präzisierungen. Dabei geht es um die Einhaltung der neuen Vorschriften. Ein Antrag aus Thüringen, der sich gegen das Verbot von Online-Rezepten und Versandhandel aussprach, fand keine Mehrheit.
Laut Entwurf soll das Verschreiben von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur noch nach persönlichem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin möglich sein. Außerdem soll ein Versandverbot eingeführt werden. Beides ist laut Bundesrat in der Umsetzung schwierig zu überwachen.
In Deutschland seien die Bundesländer beziehungsweise die nach Landesrecht festgelegte Behörde gesetzlich für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs im jeweiligen Bundesland verantwortlich. Entsprechend der Regelung in § 2 Absatz 1a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) seien jedoch ausländische Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der EU, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz mit deutschen gleichgestellt. Damit das Gesetz greife, dürfe das für Medizinalcannabis ausdrücklich nicht gelten.
„Das nach § 3 MedCanG-E neu geregelte Verschreibungsverfahren, dass eine Verschreibung nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt erfolgen darf, kann im Sinne des § 2 Absatz 1a AMVV durch die zuständige Behörde nicht kontrolliert werden“, heißt es in der Begründung. Damit die Behörden die Neuregelung kontrollieren können, soll § 2 Absatz 1a AMVV für Medizinalcannabis keine Anwendung finden.
Preisbindung für Cannabis
Außerdem wollen die Länder, dass in dem Gesetzesentwurf klar geregelt wird, dass die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Anwendung findet. Das sei seit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unklar. Das Gesetz sollte ergänzt werden, damit die Preisgestaltung durch die Apotheken geregelt bleibt.
„Medizinisches Cannabis ist als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eine Ware besonderer Art, bei der sich ein Preiswettbewerb nach dem deutschen Arzneimittelpreisrecht grundsätzlich verbietet“, heißt es in der Begründung.
Werbeverbot für Cannabis
Online-Plattformen würden massiv Werbemaßnahmen betreiben und für eine einfache und schnelle Möglichkeit, Medizinalcannabis online bestellen zu können, werben. Solche Werbeaktionen sollen künftig verboten werden, fordern die Länder. Insbesondere junge Menschen müssten geschützt werden. Schließlich müssten gesundheitliche Folgen und das hohe Suchtpotenzial von Cannabis berücksichtigt werden.
DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.
Alkohol-Cannabis-Mix am Steuer: Bundesrat will Überprüfung (Die Zeit)
Kommentar Grotenhermen: Es gibt Rechtsmediziner – insbesondere aus den südlichen Bundesländern – und Verbände, die sich in Veröffentlichungen und Vorträgen massiv für eine vollständige Rückkehr zum alten THC-Grenzwert von 1 Nanogramm/Milliliter Blutserum einsetzen. Es ist daher möglich, dass hier nur ein erster Rückschritt, der auf den ersten Blick auch ganz vernünftig wirkt, angestrebt werden soll.
Alkohol-Cannabis-Mix am Steuer: Bundesrat will Überprüfung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Mischkonsum von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr auch unterhalb der bestehenden Grenzwerte auf seine Gefährlichkeit zu überprüfen. Die Länderkammer stimmte in Berlin für eine entsprechende Initiative aus Brandenburg und Thüringen.
«Die Problematik des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis ist bisher nicht ausreichend geregelt. Wer zum Bier einen Joint raucht und sich dann ins Auto setzt, handelt fahrlässig», sagte Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW). Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verringere die Verkehrstauglichkeit und gefährde die Sicherheit im Straßenverkehr, so Thüringens Minister für Digitales und Infrastruktur, Steffen Schütz (BSW).
Null-Toleranz gefordert
Bislang ist es - mit Ausnahme bei Fahranfängern - im Straßenverkehr nicht verboten, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol zu konsumieren, solange man unterhalb der Grenzwerte bleibt. Nach dem Gesetz ist es erst dann eine Ordnungswidrigkeit, ein alkoholisches Getränk zu konsumieren, wenn man am Steuer eine Konzentration von 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) oder mehr je Milliliter Blut aufweist. Brandenburg und Thüringen wollen eine Null-Toleranz-Regelung für alle Autofahrer - also ein grundsätzliches Verbot des gleichzeitigen Konsums von Cannabis und Alkohol.
Alkohol-Cannabis-Mix soll auf Wirkungen untersucht werden
Mit der Entschließung im Bundesrat wird die Bundesregierung aufgefordert, den derzeit gültigen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Hinblick auf das Unfallgeschehen zu überprüfen. Es soll auch geklärt werden, inwiefern ein Mischkonsum mit Alkohol auch unterhalb der derzeit normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt. Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden.
Weitere Meldungen der vergangenen Wochen
Blienert macht Politik für Cannabis-Verband (APOTHEKE ADHOC)
Niedrig dosiertes THC könnte HIV-Therapie verträglicher machen (Pharmazeutische Zeitung)
Schwarzmarkt nach Cannabis-Legalisierung: Ernüchternde Ernte (taz)
Psychosen nach Cannabis-Legalisierung: Studie zeigt Anstieg (Süddeutsche Zeitung)
Cannabis-Konsum nach der Teillegalisierung : Kiffen die Deutschen jetzt wirklich mehr? (Tagesspiegel)
Mailaktion gegen Cannabis-Versandverbot (Pharmazeutische Zeitung)
Cannabis reduziert bei vielen Menschen den Alkoholkonsum (Forschung und Wissen)