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ACM-Mitteilungen vom 2. September 2023
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Berliner Morgenpost hat exemplarisch für Berlin eine Karte erstellt, auf der ersichtlich ist, wo der Konsum von Cannabis nach dem geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Legalisierung zukünftig nicht erlaubt sein soll. Diese Einschränkungen basieren auf den geplanten Verbotszonen, die dem Kinder- und Jugendschutz gerecht werden sollen, insbesondere ein Abstand für den Konsum von jeweils 200 m zu Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und Spielplätzen.
Die geplante Legalisierung ruft sowohl Kritiker auf den Plan, die eine Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ablehnen, und solche, die Einschränkungen, etwa aufgrund der geplanten Abstandsregeln, und weitere bürokratischer Maßnahmen für überzogen halten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) verteidigt die Pläne, und nutzt dabei auch Medien, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Dabei wird er von Fachpolitikern aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstützt. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) hat bereits angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme die Legalisierung wieder rückgängig zu machen.
Auch im neuen Jahr wird die ACM einen ganzjährigen Kurs zur Erlangung des Zertifikats zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis anbieten.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis
Die Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis wurde
erstmals in den Jahren 2020/2021 und seither jährlich mit wachsender Teilnehmerzahl durchgeführt. Aufgrund des anhaltend großen Interesses führen wir diesen Kurs auch 2024/25 durch. Der nächste Kurs beginnt am 24. Februar 2024.
Die Ausbildung besteht aus vier Seminaren und in den Monaten ohne Seminar aus monatlichen
Supervisionen und der Behandlung spezieller Themen, wie etwa Umgang mit Cannabis als Medizin im Straßenverkehr. Sie dauert insgesamt zwölf Monate.
Die Seminare dienen dem Erwerb von Kenntnissen der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten in Deutschland und versetzen die Teilnehmer:innen in die Lage, das Wissen weiter zu geben und insbesondere in der Erstberatung von Patient:innen praktisch anzuwenden. Sie sollen in Kombination mit den Supervisionen ein vertieftes Verständnis zu allen relevanten Themen vermitteln, um auch weiterführende Beratungstätigkeiten im Bereich der therapeutischen Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden durchführen zu können.
Im Rahmen der Supervision werden konkrete Probleme und Fälle aus der Praxis behandelt.
Leitung: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arzt, Geschäftsführer der ACM
Weitere Referent:innen:
Rainer Thewes, Sozialpädagoge, Mitglied des ACM-Vorstandes
Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Medizinische Hoch-
schule Hannover, Vorstandsvorsitzende der ACM
Darüber hinaus werden einige Themen durch Spezialisten vorgestellt, darunter Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein zum Thema Kostenübernahme und Widerspruch, Rechtsanwalt Sebastian Glathe zum Thema Cannabis als Medizin und Führerschein sowie Apotheker Dr. Thorsten Tuschy zu apothekenspezifischen Fragen.
Termine:
Samstag, 24. Februar 2024, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Auftaktveranstaltung)
Samstag, 27. April 2024, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 22. Juni 2024, 14 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 25. Januar 2025, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Abschlussveranstaltung)
Supervision
Einmal monatlich finden in den Monaten ohne Seminar entweder eine einstündige Supervision, überwiegend durch Rainer Thewes, oder die Behandlung spezieller Themen (Cannabis in der Apotheke, Cannabis im Straßenverkehr, etc.) statt. Dabei werden u.a. konkrete Beratungsfälle besprochen und Fragen geklärt.
Teilnahmegebühr
Nicht-ACM-Mitglieder: 500 €
Nicht-Berufstätige (Bürgergeld, Studenten): 250 €
Preis für ACM Mitglieder: 250 €
Nicht-Berufstätige ACM-Mitglieder (Bürgergeld, Studenten): 125 €
Eine Vergünstigung gibt es nur für Mitglieder der ACM, die seit mindestens 2022 Mitglied der ACM sind und ihren Beitrag regelmäßig bezahlt haben.
Das Anmeldeformular kann von der ACM-Webseite heruntergeladen werden.
Presseschau: Lauterbach verteidigt Freigabe von Cannabis mit Beschränkungen (Deutsches Ärtzeblatt)
„Komplett legal macht keinen Sinn“, ist eine der Aussagen von Karl Lauterbach im Gespräch mit dem Rapper Sido, das bei YouTube abgerufen werden kann. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisiert die Pläne, da der Jugendschutz nicht gewährleistet werden könne. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat bereits angekündigt, die Legalisierung rückgängig zu machen, sollte die CDU in Zukunft wieder die Regierung übernehmen.
Lauterbach verteidigt Freigabe von Cannabis mit Beschränkungen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die geplante Legalisierung von Cannabis mit Beschränkungen anstelle einer völligen Freigabe verteidigt. „Komplett legal macht keinen Sinn“, sagte der SPD-Politiker in einem Gespräch mit dem Rapper Sido, das gestern online veröffentlicht wurde.
„Dann würde ich ja zum Beispiel legalisieren, dass jemand ein paar Kilo Stoff am Mann trägt. Wie will ich denn dann den Dealer noch unterscheiden von demjenigen, der für sich selbst konsumiert?“
Es entstünde eine Lage, in der der Schwarzmarkt blühte, weil es quasi keine Regeln gäbe, wer anbauen oder verkaufen dürfte. Dann käme man vom Regen in die Traufe. „Diese Idee halb legal klingt erst mal schlecht, ist aber die schlauere Idee.“
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen.
In Cannabisclubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Ziel ist ein Inkrafttreten Anfang 2024.
„Das ist für mich auch ein Gesundheitsgesetz“, sagte Lauterbach. Es sei eine Gelegenheit, besonders mit Blick auf jüngere Leute zu sagen: „Wenn ihr das macht, fangt spät damit an und macht wenig. Am besten ab 25, wenn es schon sein muss, aber auf keinen Fall in jungen Jahren.“
Wenn man diese Information rüberbringe, sei es schon viel wert, da viele junge Leute keine Ahnung hätten, „dass sie sich damit einen dauerhaften Nachteil reinrauchen können. Wer will das schon?“
Sido diskutierte mit dem Minister darüber und gab zu bedenken, dass 18- bis 21-Jährige wegen der Beschränkungen doch weiter auf den Schwarzmarkt zurückgreifen könnten. „Ich glaube, gerade die jungen Leute wollen sich zuballern. Und da ist je mehr, desto besser“, sagte der Rapper.
Lauterbach sagte, das glaube er nicht. „Die jungen Leute wollen was erleben, sind aber nicht doof.“ Sie würden es sich überlegen, wenn man eine Qualität haben könne, „die mir nicht so stark schadet, wie das Zeug auf dem Schwarzmarkt, keine Beimengungen. Was soll ich da ins Risiko gehen?“ Er gehe davon aus, dass Cannabis in den geplanten Clubs auch billiger sein werde.
Sido sagte, er finde es schön, dass es nun überhaupt einmal in so eine Richtung gehe. „Dafür können wir schon sehr dankbar sein, dass du die Bahn auf die Schiene gebracht hast“, meinte er zu Lauterbach.
Er schreibe sich „ein bisschen Aufklärungsarbeit“ auf die Fahnen, sagte der Rapper, der kürzlich ein Unternehmen mitgegründet hat, das medizinisches Cannabis vertreiben will. „Worüber man sich am meisten Sorgen machen muss, ist natürlich der Konsum bei den Jugendlichen.“
Da habe man eine Gemeinsamkeit, sagte Lauterbach. Der Minister gab auch noch einmal kurz Auskunft zu seinem einzigen Testkonsum, der schon länger her sei. „Die Wirkung war direkt da.“ Er habe dann aber gedacht, daran wolle er sich gar nicht gewöhnen.
Bei der Union im Bundestag stößt die Cannabislegalisierung seit Monaten auf erhebliche Kritik. CDU-Chef Friedrich Merz kündigte an, bei einer möglichen Regierungsübernahme seiner Partei etliche von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Gesetze zu kippen – auch die beschlossene Legalisierung von Cannabis.
„Diese Bundesregierung vergisst im Rausch der Drogenfreigabe unsere Kinder und Jugendlichen“, sagte der CDU-Politiker der Bild am Sonntag. Der vorliegende Gesetzentwurf lasse „völlig offen, wie Minderjährige geschützt werden sollen, bei denen Cannabiskonsum besonders verheerende Auswirkungen auf die körperliche und geistige Entwicklung“ habe.
Die Bundesregierung könne sich nicht auf die Förderung der Wirtschaft einigen, aber auf die Freigabe von Drogen. „Das sagt doch alles.“
Presseschau: Interviews: Burkhard Blienert im Gespräch mit Sarah Zerback (Deutschlandfunk)
Der Bundesdrogenbeauftragte erklärt in einem Gespräch im Deutschlandfunk Hintergründe und Schwierigkeiten auf dem Weg von der Repression zur Regulierung.
Burkhard Blienert im Gespräch mit Sarah Zerback
Sarah Zerback: Legalisierung light statt Legalisierung und ein Gesetzentwurf, der in den vergangenen Monaten von 80 auf inzwischen 160 Seiten gewachsen ist. Heute will der Bundesgesundheitsminister die durchs Kabinett bringen. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat das mal als eines der „zentralen Projekte“ der Bundesregierung bezeichnet, dabei aber auch von komplexen Fragen gesprochen. Das war zu Beginn der Legislaturperiode. Jetzt ist er am Telefon, der SPD-Politiker Burkhard Blienert. Schönen guten Morgen, Herr Blienert.
Burkhard Blienert: Guten Morgen, Frau Zerback.
Zerback: War das Ganze dann doch komplizierter als im Wahlkampf gedacht?
Blienert: Mir war klar, dass es viele Fragen sind, die wir auf dem Weg von der Repression zur Regulierung von Cannabis gehen müssen. Das habe ich immer wieder deutlichgemacht,
dass wir uns um viele Einzelfragen und Details auch kümmern müssen. Es war für mich nicht überraschend. Deshalb sind wir auch früh angefangen, Diskussionen zu führen. Ich habe versucht, Brücken zu bauen zwischen Befürwortern und Gegnern. Wir haben mit ganz vielen Verbänden diskutiert, die Interessen letztendlich eingesammelt, ebenso die Ideen. Das dau- ert seine Zeit. Ich bin froh, dass wir mit der Sorgfalt an diese schwierige Thematik herangegangen sind, und ich freue mich eigentlich über diesen heutigen Tag.
Zerback: Freuen okay, aber bei der Kritik hört man auch jetzt noch einiges. Diese ganzen vorbereitenden Gespräche haben nicht dazu geführt, dass die Kritik abgeschwollen ist. Wir nähern uns mal dem Ganzen. Zum Beispiel Kinder- und Jugendärzte warnen nach wie vor vor einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und auch Studien des Bundesgesundheitsministeriums bestätigen das ja, dass besonders bei unter 25-Jährigen schwere Hirnschäden drohen, weil das Gehirn noch nicht voll ausgereift ist. Warum Cannabis an unter 25-Jährige abgeben?
Blienert: Wir dürfen die Schwierigkeiten nicht verharmlosen, insbesondere was der Konsum von Drogen bei Kindern und Jugendlichen anrichtet. Deshalb ist es notwendig, solche Stimmen mit aufzunehmen und zu hören. Was wir jetzt aber schaffen ist ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik in Deutschland. Wir verharmlosen nicht den Konsum, sondern wir können das auf ein richtiges, festes Fundament stellen, was mit einer neuen Drogenpolitik verbunden wird, und das ist eigentlich mehr Gesundheitsschutz, eine bessere Prävention, mehr Jugendschutz, weil wir anders über das Thema Drogen in unserer Gesellschaft debattieren können. Die reine Verbotspolitik der Vergangenheit hat in den letzten Jahrzehnten zu mehr Konsum geführt und wir erreichen die Menschen nicht, gerade die Menschen nicht, die Probleme mit dem Konsum bekommen haben, zum Beispiel aufgrund von Verunreinigung des Cannabis. Zerback: Zum Beispiel hat Minister Lauterbach genau deshalb im Frühjahr eine „riesige Kampagne“ angekündigt, um aufzuklären, die von Ihnen angesprochene Präventionsarbeit zu leisten. Aber da ist zum Beispiel die Finanzierung noch gar nicht gesichert. Ist das Ganze schlecht vorbereitet?
Blienert: Ich habe immer wieder deutlichgemacht, dass wir jetzt in diesem Dreiklang, besseren Gesundheitsschutz, mehr Jugendschutz und die Zurückdrängung des Schwarzmarktes, an allen Stellen aktiv werden müssen. Der Bundesgesundheitsminister wird heute noch eine Aufklärungskampagne vorstellen, auch im Zuge der Vorstellung des Kabinettsentwurfs. Das ist richtig und wichtig, jetzt auch den Einstieg dort zu schaffen. Ich setze mich dafür ein, dass wir auch mehr Präventionsmittel insgesamt für Drogenberatung zum Beispiel in den Schulen auch akquirieren und deutlichmachen, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, von der Kommune über die Länder, die eine besondere Verantwortung tragen, aber auch der Bund muss seinen Beitrag leisten. Deshalb ist es aus meiner Sicht auch notwendig, dass Lindner seinen Rotstift bei Seite legt und an der Stelle auch mehr Mittel für die Prävention zur Verfügung stellt. Dafür setze ich mich ein und ich setze auch auf den parlamentarischen Prozess, der jetzt bevorsteht, wenn wir in der Debatte um den Gesetzentwurf jetzt auch das Parlament erreichen.
Zerback: Aber erst mal ist es ja so, dass im nächsten Jahr die Mittel gekürzt wurden, die genau für diese Aufklärungsmaßnahmen vorgesehen sind auf dem Gebiet der Drogen- und Substanzmittelmissbräuche, um zwar um vier Millionen auf 9,2 Millionen. Wie passt das zusammen?
Blienert: (…)“
Hier gehts weiter mit dem Interview.
Meinung: Bundeskabinett bringt Cannabis-Teillegalisierung auf den Weg (Kirsten Kappert-Gonther)
Die drogenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, hält die bisherigen bürokratischen Hürden des geplanten Gesetzes in einem Beitrag auf ihrer Webseite zu hoch.
Bundeskabinett bringt Cannabis-Teillegalisierung auf den Weg
Es ist soweit, der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung kommt endlich ins parlamentarische Verfahren und die Legalisierung wird nach langem Warten konkret. Noch ist der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu restriktiv, umso motivierter gehen wir in die parlamentarischen Beratungen, damit wir möglichst viele Verbesserungen erreichen. Um wirkliche legale Alternativen zum Schwarzmarkt zu schaffen und den besten Jugend- und Gesundheitsschutz zu erreichen, dürfen die bürokratischen Hürden nicht zu hoch sein. Konkret muss weiter daran gearbeitet werden, praktikable Regelungen für Cannabis-Clubs zu finden. Sinnvoll ist, dass nicht jedes Bundesland eigene Abstandsregel definiert.
Ich finde Cannabis-Clubs müssen auch Cannabis-social-Clubs sein, wo gemeinschaftlicher Konsum möglich ist.
Was dringend parallel zur Legalisierung passieren muss: klare Regeln für den Straßenverkehr und eine längst überfällige Grenzwertanhebung (von mind. 3,5 nG)
Das Cannabis endlich aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird, ist entscheidend und wichtig! Nur so kann echte Entkriminalisierung gelingen. Für eine echte Entkriminalisierung, die Justiz, Polizei und Konsumenten gleichermaßen entlastet, sind die vielen neuen, kleinteilig geplanten Strafvorschriften aber nicht hilfreich. Sie fördern stattdessen bürokratischen Kontrollaufwand und schaffen kaum überblickbare neue Streitfragen. Hier braucht es weitere Nachbesserungen.
Es bleibt also noch reichlich zu tun. Ich freue mich aber sehr, dass wir endlich auf Kurs Legalisierung sind und setze mich dafür ein, dass es bis spätestens Ende des Jahres zu einer guten Beschlussfassung im Bundestag kommt.
Hier ein Interview bei buten un binnen mit mir.
Meinung: Cannabis-Legalisierung: FDP-Politkerin Kristine Lütke verteidigt Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion erklärt in einem Podcast des Bayerischen Rundfunks, dass die geplante Cannabislegalisierung den Kinder- und Jugendschutz verbessern kann.
Cannabis-Legalisierung: FDP-Politkerin Kristine Lütke verteidigt Gesetzentwurf der Bundesregierung
Cannabis-Legalisierung: FDP-Politkerin Kristine Lütke verteidigt Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung verteidigt. "Ja, es ist eine gute Idee. [...] Mit einer kontrollierten Abgabe an Erwachsene können wir hier für einen besseren Gesundheits- und Verbraucherschutz, aber eben auch für einen besseren Kinder- und Jugendschutz sorgen", sagte Lütke vor dem Kabinettsbeschluss heute zu dem Vorhaben.
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