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ACM-Mitteilungen vom 19. August 2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesregierung hat am 16. August den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums weitgehend unverändert abgesegnet, sodass dieser Gesetzentwurf nun in die parlamentarische Abstimmung geht. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums können nun sowohl der Gesetzentwurf (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften) als auch alle Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf eingesehen werden. Bereits Anfang des Monats hatten wir die Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU zu den geplanten Gesetzesänderungen von Interesse.

Leider wurden wichtige Änderungsvorschläge verschiedener Verbände nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, sodass viele bereits von einem „Bürokratiemonster“ sprechen, dessen Praxistauglichkeit angezweifelt werden muss. Im Ausland ist bereits von einem typisch deutschen – mit vielen Vorschriften überfrachteten – Gesetz die Rede.

Die Reaktionen in Deutschland fallen gemischt aus, von harscher Kritik bis weitgehender Zustimmung. Das zeigt auch eine Auswahl der Pressestimmen, die wir in diesem Newsletter abdrucken. Wir haben aber weiterhin berechtigte Hoffnung, dass am Ende ein praxistaugliches Gesetz im Bundestag verabschiedet wird.

Als ACM setzen wir uns dafür ein, dass es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch zu Verbesserungen für Patientinnen und Patienten gibt, die Cannabis-Medikamente aus medizinischen Gründen benötigen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz (Bundesgesundheitsministerium)

Am 16. August hat die Bundesregierung ihr Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis verabschiedet. Das Gesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung.

Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Er basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier und setzt die 1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum um. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens.

Mit dem Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestartet. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens wird damit dem Eindruck entgegengetreten, der Konsum von Cannabis sei ungefährlich. Um die Zielgruppe zu erreichen, läuft die Kampagne hauptsächlich über die digitalen Kanäle des Ministeriums. Aufgehängt ist die Kampagne am scheinbaren Widerspruch von Legalisierung und mit dem Konsum verbundener Risiken. Zentrales Element wird deshalb der Claim „Legal, aber…“ sein.

„Das Cannabisgesetz markiert einen Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik. Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken. Für Jugendliche bleibt der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Diese Einschränkung ist notwendig, denn Cannabis schadet besonders dem noch wachsenden Gehirn. Um zu verhindern, dass Heranwachsende trotzdem konsumieren, starten wir bereits jetzt eine Aufklärungskampagne. Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem.“ - Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen

·         Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.

·         Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.

·         Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.

·         Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.

·         Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Konsumcannabis gemeinschaftlich unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben. Enge gesetzliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.

·         Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben; Mitglieder müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.

·         Einhaltung von strengen Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben erforderlich, gesichert durch behördliche Kontrolle.

·         Begrenzung der Weitergabe von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen: Weitergabe nur an Mitglieder, verbunden mit einer strikten Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters – max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat.

·         Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent.

·         Weitergabe von Konsumcannabis in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Marihuana oder Haschisch.

·         In begrenztem Umfang zulässiger privater Eigenanbau mit Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte.

·         Stärkung der Prävention: Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen; Information und Beratung durch Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen.

Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.

Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird in ein eigenes Gesetz überführt. Das Gesetz lehnt sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes an. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.

Presseschau: Regelung wie bei Alkohol?:

Wissing will klare Cannabis-Grenzen am Steuer (ZDF)

Es ist allgemein bekannt, dass die bisherige Regelung, nach der ein Nachweis von 1 Nanogramm/Milliliter THC im Blutserum entgegen anderslautender Beteuerungen keinen Beweis für eine Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis darstellt, sondern nur, dass in den vergangenen Stunden oder Tagen Cannabis konsumiert wurde. Daher wird nunmehr über Änderungen nachgedacht.

Regelung wie bei Alkohol?: Wissing will klare Cannabis-Grenzen am Steuer

Verkehrsminister Volker Wissing will klare Regeln und Grenzen für den Cannabis-Konsum am Steuer festlegen - ähnlich der Promille-Werte bei Alkohol.

Angesichts der Pläne für eine teilweise gesetzliche Freigabe von Cannabis in kleinen Mengen will Bundesverkehrsminister Volker Wissing klare Regeln und Grenzwerte für Autofahrer beim Drogenkonsum. Laut "Bild"-Zeitung will der FDP-Politiker ähnlich der Promille-Grenze beim Alkohol künftig Cannabis-Grenzen für Autofahrer festlegen.

"Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann", sagte eine Sprecherin des Ministers der Zeitung.

Experten fordern gelockerte Regeln für Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr:

Wem bisher im Straßenverkehr der Konsum von Marihuana nachgewiesen wurde, galt als fahruntüchtig. Das kann sich bald ändern - Experten fordern, einen höheren Grenzwert festzulegen.

Wissing will Experten einschalten

Aktuell sei geplant, dass das Verkehrsministerium hierfür eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr einrichten werde. Für Wissing sei entscheidend, "dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich konsequent an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit orientieren", sagte die Sprecherin weiter.

Das Bundeskabinett befasst sich am heutigen Mittwoch mit den Plänen für eine teilweise Freigabe von Cannabis. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge ab dem Alter von 18 Jahren Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei ist. Der Bezug soll über sogenannte Cannabis-Clubs ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sollen zudem bis zu drei Pflanzen erlaubt sein.

Presseschau: Lauterbach: Cannabis-Gesetz ist Wendepunkt gescheiterter Politik (Deutsche Apotheker Zeitung)

Von den Befürwortern des Gesetzes wird dieses als Wendepunkt einer gescheiterten Politik betrachtet. In der Tat hat das bisherige Cannabisverbot mehr Probleme geschaffen als gelöst.

Lauterbach: Cannabis-Gesetz ist Wendepunkt gescheiterter Politik

Die bisherige Cannabisdrogenpolitik habe nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht, nun soll es eine „kontrollierte Legalisierung“ geben.

Limitierter Eigenanbau und Genossenschaften: Ein „Gesetz mit Augenmaß“ hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Vorhaben zu Legalisierung von Cannabis an diesem Mittwoch genannt. Das Bundeskabinett hatte es kurz zuvor auf den Weg für das parlamentarische Verfahren gebracht. Dass es von zwei Seiten angegriffen werde, nannte Lauterbach „ein gutes Zeichen“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis am Mittwoch als „Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik“ bezeichnet. Man wolle damit drei Problemen begegnen, auf die es bislang keine zufriedenstellenden Antworten gegeben habe, erklärte er auf einer Pressekonferenz anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Zum einen steige der Cannabis-Konsum. Zudem gebe es eine umfängliche Drogenkriminalität, wobei Cannabis-Delikte 50 Prozent ausmachten. Schlussendlich werde der Schwarzmarkt in zunehmendem Maß problematisch, unter anderem wegen toxischer Beimengungen zum Cannabis. Die Regierung hatte im April die Eckpunkte vorgestellt, im Juli wurde der Referentenentwurf bekannt.

Lauterbach sprach von einem Konzept der „kontrollierten Legalisierung“. Er machte deutlich, dass, auch wenn der Cannabis-Konsum legalisiert werde, das Mittel weiterhin gefährlich sei. Bezüglich der Kritik an dem Gesetzesvorhaben – einerseits jene, denen die Legalisierung nicht umfassend genug ist und andererseits jene, denen sie zu weit geht – erklärte der Gesundheitsminister, in diesem Fall sei es ein „gutes Zeichen“, dass es Angriffe von zwei Seiten gebe. Er betonte, dass es ein „Gesetz mit Augenmaß“ sei. Insgesamt seien acht Ressorts beteiligt gewesen, es habe „eine gute, eine intensive Debatte“ gegeben.

Besonderes Gewicht legte Lauterbach darauf, dass der Schutz von Kindern und Jugendliche eine wesentliche Rolle bei dem Gesetz spiele. So werde es eine begleitende Kampagne unter dem Motto „Legal, aber…“ beispielsweise in den sozialen Medien zur Aufklärung von langfristigen Schäden des Cannabiskonsums bei jungen Menschen geben. Eine Nachfrage, wie diese Kampagne finanziert werde, ließ der Minister offen: „Das Geld wird da sein. Mehr muss nicht gesagt werden.“ Durch das Gesetz werde es aber im Allgemeinen eine „andere Aufmerksamkeit“ für diese Schäden geben, das Thema werde „enttabuisiert“. In diesem Zusammenhang begrüßte er auch die breite Debatte zu dem Gesetzesvorhaben, diese sei in diesem Sinne sehr „hilfreich“.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Erwachsenen bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum anbauen dürfen und der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt wird. Allerdings soll es ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen geben. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird straffrei sein. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten gelten. Gleichzeitig soll es verstärkt Bemühungen um Prävention geben, unter anderem durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen. Zudem sollen Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und in Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen informieren und beraten. Nach vier Jahren soll das Gesetz auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen bewertet werden. Minister Lauterbach plant laut eigenen Angaben vom Mittwoch nicht zu konsumieren.

Eigenes Gesetz für Medizinalcannabis

Für Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken soll ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Dieses lehnt sich im Wesentlichen an die bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes an. Auch darf Medizinalcannabis weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist zukünftig aber nicht mehr notwendig. Es reicht ein reguläres Rezept. Für Apotheken, die Medizinalcannabis abgeben, heißt das allerdings, dass sie auch keine zusätzliche BtM-Gebühr mehr berechnen können. „Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt“, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Presseschau: Lauterbach: Cannabisgesetz: Rufe nach Nachbesserungen und Grundsatzkritik (Deutsches Ärzteblatt)

Vermutlich wird es im Laufe der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen am Gesetz geben. Nicht nur die vielen Stellungnahmen von Verbänden zeigen, dass das Gesetz noch nachgebessert werden sollte, um in der Praxis bestehen und die selbst gesetzten Ziele erreichen zu können.

Cannabisgesetz: Rufe nach Nachbesserungen und Grundsatzkritik

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute das Cannabisgesetz auf den Weg gebracht. Das führte zu Kritik und Nachbesserungsrufen. Sogar in der eigenen Ampelkoalition gibt es Unzufriedene: Die FDP-Bundestags­frak­tion hat heute scharfe Kritik geübt.

Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu strei­chen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabispflan­zen angebaut werden dürfen. In Cannabisclubs sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegen­seitig abgeben dürfen.

„Endlich: Der #Gesetzentwurf zur #Cannabis #Legalisierung kommt ins parlamentarische Verfahren“, schreibt Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, auf dem Kurz­nach­richtendienst X (ehemals Twitter). Noch sei der Gesetzentwurf aber an vielen Stellen zu restriktiv. Umso motivierter gehe man in die parlamentarischen Beratungen.

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Dieser Gesetzesentwurf taugt nichts (Süddeutsche Zeitung

Suchtprävention muss massiv ausgebaut werden (Bundesärztekammer.de)

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