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ACM-Mitteilungen vom 18. Juli 2015

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ACM wählt neuen Vorstand und gründet Regionalgruppen

Auf ihrer Mitgliederversammlung am 18. Juli hat die ACM einen neuen Vorstand gewählt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden im Amt bestätigt und Marc Ziemann als neues Mitglied in den Vorstand gewählt. Der neue Vorstand besteht aus:

- Dr. med. Franjo Grotenhermen (1. Vorsitzender)

- Professorin Dr. med. Kirsten Müller-Vahl (2. Vorsitzende)

- Gabriele Gebhardt

- Rainer Thewes

- Dr. med. Sylvia Mieke

- Carsten Elfering

- Marc Ziemann.

In den geschäftsführenden Vorstand wurden Franjo Grotenhermen, Kirsten Müller-Vahl und Gabriele Gebhardt gewählt.

Hinsichtlich der Finanzentwicklung im Jahr 2014 konnte insbesondere durch ein erfreulich gutes Spendenaufkommen auf einem Spendenkonto der ACM für die finanzielle Unterstützung von Patienten, die sich in rechtlichen Auseinandersetzungen befinden, eine Gesamtbilanz von plus 4521,63 € erzielt werden. Zu diesen rechtlichen Auseinandersetzungen zählen Klagen vor den Verwaltungsgerichten auf eine Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabispflanzen durch die Bundesopiumstelle sowie strafrechtliche Verfahren gegen Patienten, die trotz einer Ausnahmeerlaubnis aufgrund geringer finanzieller Mittel keine andere Wahl haben, als Cannabis illegal selbst anzubauen bzw. sich anderweitig zu besorgen. Insgesamt wurden im Jahr 2014 etwa 12.000 € für die juristische Unterstützung an die ACM gespendet und etwa 8500 € an Anwalts- und Gerichtskosten ausgegeben. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ist gut gerüstet, um laufende Musterprozesse für die Verbesserung der medizinischen Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Cannabisprodukten weiter voranzutreiben.

Nach dem Tätigkeitsbericht des Vorstands für das Jahr 2014 wurden insbesondere die im letzten Jahr eingereichte Petition zum Thema Cannabis als Medizin sowie die geplanten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung zur Erleichterung der Kostenübernahme für Medikamente auf Cannabisbasis und Cannabisblüten diskutiert. Insgesamt wurde festgestellt, dass sich das politische Klima zum Thema Cannabis und Cannabinoide als Medizin in der jüngeren Zeit auch in konservativen Kreisen deutlich verbessert hat. Weitere Themen des Vorstandsberichts waren unter anderem eine interne Mailingliste für Ärzte, die Medikamente auf Cannabisbasis verschreiben und Patienten bei einer Ausnahmeerlaubnis an die Bundesopiumstelle helfen, sowie der Stand verschiedener Gerichtsverfahren. An der internen Ärzte-Mailingliste nehmen zur Zeit sieben Ärzte teil, zwei mehr als bei Einrichtung der Liste vor zwei Wochen. Die ACM hofft durch ein weiteres Anwachsen der Teilnehmer in der Liste den praktischen Erfahrungsaustausch unter Ärzten zu verbessern und mehr Patienten helfen zu können. Ärzte, die in den Verteiler aufgenommen werden möchten, schicken eine E-Mail an Dr. Franjo Grotenhermen unter info@cannabis-med.org. Jeder Kontakt wird vertraulich behandelt, und es gibt keine Veröffentlichung der Namen der Teilnehmer an der Liste.

Zum Abschluss einer Selbstverständnis-Diskussion der ACM und im Hinblick auf die verstärkte Diskussion zur generellen Legalisierung von Cannabis wurde der folgende Antrag des Vorstands einstimmig bei einer Enthaltung angenommen:

"Die ACM bekräftigt den im § 2 der Satzung festgelegten Zweck des Vereins, der lautet:

‘1. Der Verein ist überkonfessionell, überparteilich und unabhängig von anderen Organisationen.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, die Kranken eine Behandlung mit Cannabisprodukten ermöglichen und erleichtern.‘

Die ACM und ihre Arbeitsgruppen befassen sich nicht mit anderen Themen."

Die Mitgliederversammlung hat sich mit den Erfahrungen von ersten Regionalgruppen der ACM befasst. Besonders positiv wurde die Erleichterung des persönlichen Kontakts zwischen Mitgliedern in Regionalgruppen hervorgehoben, die sowohl eine gegenseitige Unterstützung von Mitgliedern als auch die Durchführung lokaler Aktivitäten erleichtert. Durch entsprechende, nach Bundesländern aufgeschlüsselte E-Mail-Verteiler soll die Bildung weiterer Regionalgruppen erleichtert werden. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erfahrung der Piratenpartei bei der Kombination von internen Mailinglisten und Foren zum Austausch von Informationen zwischen Mitgliedern für eine Umsetzung für die Zwecke des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) prüft und in Absprache mit dem Vorstand gegebenenfalls umsetzt.

Es soll zusätzliches Informationsmaterial für die Öffentlichkeit erstellt werden, darunter zwei Filme, die sich mit praktischen Fragen eines Antrags auf einer Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle nach Paragraph 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz befassen sollen. Ein Film soll sich an Ärzte, der andere an Patienten richten. Die visuelle Vermittlung der wesentlichen Inhalte soll das Verstehen der wichtigen Aspekte, auf die es bei der Antragstellung ankommt, in einer kurzen Zeit von 20-30 min und einer unangestrengten Art und Weise ermöglichen.

Presseschau: Warum Kiffen auf Kasse bald legalisiert wird (Die Welt)

In unregelmäßigen Abständen berichten verschiedene Medien von den Plänen der Bundesregierung, ein Gesetz vorzulegen, nach dem Medikamente auf Cannabisbasis sowie Cannabisblüten von den Krankenkassen erstattet werden sollen, wenn andere Therapieverfahren unwirksam sind. Erstmals hatten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), und Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) diesen Schritt im Februar dieses Jahres angekündigt.

„400 Menschen in Deutschland kaufen und kiffen legal Cannabis. Bald könnten es mehr als eine Million sein – wenn die Droge als Medizin anerkannt wird. Das fordert nicht nur die Bundesopiumstelle.

Eigentlich verhält sich Michael Fischer vorbildlich. Indem er sich mit selbst angebauten Heilkräutern behandelt, erspart er der Allgemeinheit viel Geld. Seit Jahren leidet der gelernte Fliesenleger an multipler Sklerose. Linderung verschafft ihm nur ein Naturheilmittel, das er im eigenen Badezimmer anbaut. So wird die Krankenkasse nicht belastet, Ärzte müssen sich nicht um teure Medikamente bemühen. Doch es gibt ein Problem: Das Heilkraut heißt Cannabis. Marihuana. Hanf.

Der Anbau ist in Deutschland verboten. Dabei ist die Heilwirkung unbestritten. Ärzte und Patienten berichten von positiven Wirkungen der Wirkstoffe THC und CBD bei chronischen Schmerzen, spastischen Zuständen, Übelkeit infolge von Chemotherapie, Aids oder Hepatitis C, bei Alzheimer, Depressionen, ADHS und anderen Krankheiten. Deshalb sagt auch eine durchaus konservative Politikerin wie Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, auf Nachfrage der "Welt am Sonntag": "Ich bin dafür, mehr Schwerkranken als bisher Cannabis als Medizin zur Verfügung zu stellen."“

Warum Kiffen auf Kasse bald legalisiert wird

400 Menschen in Deutschland kaufen und kiffen legal Cannabis. Bald könnten es mehr als eine Million sein – wenn die Droge als Medizin anerkannt wird. Das fordert nicht nur die Bundesopiumstelle.

Eigentlich verhält sich Michael Fischer vorbildlich. Indem er sich mit selbst angebauten Heilkräutern behandelt, erspart er der Allgemeinheit viel Geld. Seit Jahren leidet der gelernte Fliesenleger an multipler Sklerose. Linderung verschafft ihm nur ein Naturheilmittel, das er im eigenen Badezimmer anbaut. So wird die Krankenkasse nicht belastet, Ärzte müssen sich nicht um teure Medikamente bemühen. Doch es gibt ein Problem: Das Heilkraut heißt Cannabis. Marihuana. Hanf.

Der Anbau ist in Deutschland verboten. Dabei ist die Heilwirkung unbestritten. Ärzte und Patienten berichten von positiven Wirkungen der Wirkstoffe THC und CBD bei chronischen Schmerzen, spastischen Zuständen, Übelkeit infolge von Chemotherapie, Aids oder Hepatitis C, bei Alzheimer, Depressionen, ADHS und anderen Krankheiten. Deshalb sagt auch eine durchaus konservative Politikerin wie Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, auf Nachfrage der "Welt am Sonntag": "Ich bin dafür, mehr Schwerkranken als bisher Cannabis als Medizin zur Verfügung zu stellen."

Nur nicht im Selbstanbau: "Niemand würde auf die Idee kommen, zu Hause Kopfschmerztabletten herzustellen", so Mortler. Vielleicht nicht. Auch deshalb, weil Kopfschmerztabletten billig und einfach zu bekommen sind. Bei Cannabis ist das anders, jedenfalls wenn man das legal tun will.

Einer der etwa 400 Menschen in Deutschland, die legal Cannabis kaufen und kiffen dürfen, ist Maximilian Plenert. Er hat ADHS. Das oft als Modekrankheit belächelte Leiden drohte Plenert arbeitsunfähig zu machen. Dank Ritalin kann er seinen Job bewältigen. "Abends aber hilft Cannabis zum Runterkommen, damit ich auch in der Familie funktionieren kann." Das sieht Plenerts Arzt auch so, deshalb stellte er einen Antrag auf eine Sondergenehmigung nach §3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetze. Solche Anträge müssen von der "Bundesopiumstelle" genehmigt werden.

Die Bundesopiumstelle ist eine Dienststelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das seinerseits dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordnet ist. Im Behördengeflecht gilt der Leiter der Opiumstelle, Peter Cremer-Schaeffer, als ungewöhnlich engagiert. So hat er sich dafür ausgesprochen, Cannabis "aus der Schmuddelecke herauszuholen" und erklärt, wenn der Selbstanbau verboten werde, müssten die Krankenkassen für die Kosten aufkommen.

Apotheke liefert beste Qualität

Noch ist es nicht so weit. Maximilian Plenert muss also für seine Cannabis-Blüten selbst bezahlen. Die bezieht er aus der Apotheke zum vergleichsweise günstigen Preis von 15 oder 16 Euro pro Gramm, was aber immer noch etwa das Doppelte des Schwarzmarktpreises ist. Andere Apotheken nutzen die erlaubte Gewinnspanne voll aus und verlangen bis zu 25 Euro pro Gramm. Dafür ist der Stoff von hervorragender Qualität und garantiert ohne Verunreinigungen.

Plenert verbraucht zwischen zehn und zwanzig Gramm pro Monat. Schwerkranke und Schmerzpatienten brauchen bis zu drei Gramm am Tag. Klar, dass ein Mann wie Michael Fischer mit 890 Euro Rente das Geld nicht aufbringen kann. Als seine Klage auf Zulassung des Selbstanbaus vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt wurde, stellte Richter Ulrich Lau fest: "In seiner Situation kann er nicht anders, als gegen das Gesetz zu verstoßen." Am Ende wurde die Badezimmer-Plantage dennoch nicht genehmigt, weil Fischers Krankenkasse sich bereit erklärte, die Kosten für das Medikament Drobinol – reines THC – zu übernehmen.

Drobinol, das synthetische THC-Derivat Nabilon und der Cannabis-Extrakt Sativex können von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden; da es sich aber immer um einen "individuellen Heilversuch" handelt, übernehmen die Krankenkassen ebenfalls nur in Einzelfällen die Kosten; bei Cannabis-Blüten bisher gar nicht.

Drogen-Start-up

Das allerdings wird sich ändern. Zwar werde "die genaue Gesetzesformulierung im Detail noch diskutiert", so Bundesdrogenbeauftragte Mortler; wenn aber "der Patient chronisch schwer krank ist und der Arzt es ausdrücklich verordnet", dann sollen auch Cannabis-Blüten "in der Apotheke abgegeben und von den Krankenkassen erstattet werden. Das ist für die betroffenen Patientinnen und Patienten ein großer Schritt nach vorne." Stimmt. Und da man schätzt, dass ein bis zwei Prozent der Bevölkerung – Tendenz bei einer alternden Bevölkerung steigend – von der Therapie profitieren könnten, ein riesiges Geschäft. Schon jetzt gibt es Lieferengpässe, weil eine einzige Firma das Monopol der Herstellung hat.

"Bedrocan" produziert im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport vier verschiedene Sorten von Cannabis-Blüten, die auf Verschreibung in Apotheken erhältlich sind. Das Ministerium gibt eine Broschüre mit Tipps zur Einnahme heraus. (Man rät vom Rauchen ab, weil das gesundheitsgefährdend ist. Besser ist das Aufbrühen als Tee oder das Inhalieren.)

Das Unternehmen "Bedrocan", das zunächst Dill und andere Gartenkräuter produzierte, liefert etwa 300 Kilo Cannabis-Blüten für den heimischen Markt und exportiert weitere 130 Kilo in andere EU-Länder. Mit 15 Vollzeitbeschäftigten erwirtschaftet Bedrocan laut CEO Tjalling Erkelens jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Rechnet man den Verbrauch auf die Bevölkerung hoch, müsste man in Deutschland bis zu 1500 Kilo Cannabis-Blüten jährlich absetzen können. Ein lohnendes Geschäft, mal was anderes für Start-ups als "etwas mit Medien": etwas mit Drogen. Es sei denn, die Selbstanbauer gewinnen doch noch irgendwann vor Gericht und verderben den Profis das Geschäft.

Presseschau: Medizinisches Cannabis: Patienten können weiter hoffen (Münstersche Zeitung)

Auch die Münstersche Zeitung berichtet über die Pläne der Bundesregierung, die Krankenkasse zur Kostenübernahme von Cannabinoid-Medikamenten zu verpflichten, wenn andere Therapieverfahren nicht wirksam sind.

„Der legale Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Deutschland nur unter strikten Auflagen und mit einer Sondergenehmigung möglich. Circa 400 Patienten sind momentan bei der Bundesopiumstelle registriert – in Zukunft sollen noch mehr Menschen die alternative Behandlungsmethode nutzen können.

Cannabis: Wirkstoff und Einsatzgebiet

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die Wirkstoffe in Cannabis, die für medizinische Zwecke relevant sind. Den beiden Inhaltsstoffen wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt. Unter anderem sollen sie entzündungshemmend, krampflösend und angstlösend wirken und gegen Übelkeit helfen. Für die Behandlung von Schmerzen, Krämpfen oder Appetitlosigkeit ist Cannabis zum Beispiel in Israel längst etabliert. Über 20.000 Patienten besitzen dort eine Lizenz zum Kauf des Medikaments. Der Stoff wird vorwiegend ergänzend zu konventioneller Medizin eingesetzt. Die Vorbehalte sind jedoch in Israel die gleichen wie hierzulande: Sowohl Mediziner als auch Politiker bemängeln das Fehlen größerer Studien, die eine Wirkung zweifelsfrei bestätigen.“

Medizinisches Cannabis: Patienten können weiter hoffen

Der legale Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Deutschland nur unter strikten Auflagen und mit einer Sondergenehmigung möglich. Circa 400 Patienten sind momentan bei der Bundesopiumstelle registriert – in Zukunft sollen noch mehr Menschen die alternative Behandlungsmethode nutzen können.

Cannabis: Wirkstoff und Einsatzgebiet

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die Wirkstoffe in Cannabis, die für medizinische Zwecke relevant sind. Den beiden Inhaltsstoffen wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt. Unter anderem sollen sie entzündungshemmend, krampflösend und angstlösend wirken und gegen Übelkeit helfen. Für die Behandlung von Schmerzen, Krämpfen oder Appetitlosigkeit ist Cannabis zum Beispiel in Israel längst etabliert. Über 20.000 Patienten besitzen dort eine Lizenz zum Kauf des Medikaments. Der Stoff wird vorwiegend ergänzend zu konventioneller Medizin eingesetzt. Die Vorbehalte sind jedoch in Israel die gleichen wie hierzulande: Sowohl Mediziner als auch Politiker bemängeln das Fehlen größerer Studien, die eine Wirkung zweifelsfrei bestätigen.

Konsum nur mit Sondergenehmigung

In Ausnahmefällen kann Cannabis auch in Deutschland legal gekauft und konsumiert werden. Im Moment bedarf es einer Sondergenehmigung nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes, die vom behandelnden Arzt beantragt werden muss. Die sogenannte Bundesopiumstelle, eine Dienststelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), muss im Einzelfall prüfen, ob eine Bewilligung gerechtfertigt ist. Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt können momentan Drobinol, das synthetische THC-Derivat Nabilon und der Cannabis-Extrakt Sativex von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden.

Die Behandlung mit Cannabis stellt jedoch nach wie vor einen individuellen Heilversuch dar und wird nur in Einzelfällen, zum Beispiel bei fortgeschrittener Multipler Sklerose, von der Krankenkasse übernommen. Die meisten Patienten müssen das medizinische Cannabis noch aus eigener Tasche bezahlen. Bei bis zu 25 Euro pro Gramm kann sich das nicht jeder Patient leisten. Auch deshalb vertreten mittlerweile sogar konservative Politiker wie Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Regierung, die Position, mehr Patienten einen legalen Zugang zu Cannabis zu ermöglichen. Bei chronischen, schweren Erkrankungen und sofern eine ausdrückliche Empfehlung des behandelnden Arztes vorliegt, soll das Medikament in Apotheken erhältlich sein und von der Kasse bezahlt werden. Die Drogenbeauftragte Mortler will zeitnah eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen.

Circa 400 Cannabis-Patienten in Deutschland

Momentan gibt es circa 400 Patienten in Deutschland, die legal Zugang zu medizinischem Cannabis haben. Wird der Wirkstoff offiziell als Medikament anerkannt, könnte diese Zahl in Zukunft rapide steigen. Schätzungen zufolge könnten ein bis zwei Prozent der Bevölkerung von einer Lockerung der Regelung profitieren. Dass die Sondergenehmigung in der Praxis noch für Verwirrung sorgt, zeigte jüngst ein Fall in Berlin. Dort geriet ein Cannabis-Patient, der eine kleine Menge medizinischen Cannabis bei sich trug, in eine Polizeikontrolle. Trotz Vorlage seiner gültigen Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle wurde das Medikament beschlagnahmt und Anzeige erstattet. Das Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde bis heute nicht eingestellt.

Presseschau: Wann das Kiffen erlaubt ist (Berliner Morgenpost)

Nach einem konkreten Ereignis, bei dem einem Erlaubnisinhaber für die medizinische Verwendung von Cannabisblüten der Konsum durch Berliner Polizeibeamte untersagt wurde, hat die Berliner Polizei einen Leitfaden für Polizisten herausgegeben. Am 14. Mai dieses Jahres zündete sich ein Patient im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Namen "2. Großer Solidaritäts-Kiff im Görlitzer Park" vor den Augen der eingesetzten Polizeikräfte einen Joint an. Darauf von den Ordnungshütern angesprochen, berief sich der Betroffene auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung. Was jetzt zu einer dreiseitigen internen Mitarbeiterinformation für Polizisten führte.

„Was soll ein Polizist tun, wenn ein Kiffer ein ärztliches Attest vorzeigt? Jetzt gibt es einen Leitfaden für die Beamten.

Kiffen ist verboten. Mit einer Ausnahme: wenn das Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert wird. Doch das "High-sein" auf Krankenschein unterliegt strengen Regeln. Wer nun glaubt, er geht zum Arzt, holt sich ein Attest, kauft seine Drogen im Görli beim lokalen Dealer und kifft dann, dass es nur so qualmt, der irrt. Kauf und "Genuss" der so genannten weichen Droge unterliegen sehr strengen Regeln.

Ordentliche Anweisung

Und da in Deutschland kaum etwas verwaltungstechnisch ohne Paragrafen und viel Papier funktioniert, gibt es seit Mittwoch auch bei der Berliner Polizei eine interne Anweisung. Die Mitarbeiterinformation regelt detailliert den "Umgang mit Patienten, die über eine Erlaubnis zum Konsum von Medizinal Cannabis verfügen." Kiffen, wie es die Polizei erlaubt, kann die Anweisung umgangssprachlich übersetzt werden. Sieht also ein Polizeibeamter einen Kiffer in der Sonne auf einer Wiese im Görli inmitten einer großen Rauchwolke sitzen, muss das nicht illegal sein. Es kann sich bei der Einnahme von Cannabis auch um eine alternativmedizinische Behandlungsmethode handeln.“

Wann das Kiffen erlaubt ist

Was soll ein Polizist tun, wenn ein Kiffer ein ärztliches Attest vorzeigt? Jetzt gibt es einen Leitfaden für die Beamten.

Kiffen ist verboten. Mit einer Ausnahme: wenn das Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert wird. Doch das "High-sein" auf Krankenschein unterliegt strengen Regeln. Wer nun glaubt, er geht zum Arzt, holt sich ein Attest, kauft seine Drogen im Görli beim lokalen Dealer und kifft dann, dass es nur so qualmt, der irrt. Kauf und "Genuss" der so genannten weichen Droge unterliegen sehr strengen Regeln.

Ordentliche Anweisung

Und da in Deutschland kaum etwas verwaltungstechnisch ohne Paragrafen und viel Papier funktioniert, gibt es seit Mittwoch auch bei der Berliner Polizei eine interne Anweisung. Die Mitarbeiterinformation regelt detailliert den "Umgang mit Patienten, die über eine Erlaubnis zum Konsum von Medizinal Cannabis verfügen." Kiffen, wie es die Polizei erlaubt, kann die Anweisung umgangssprachlich übersetzt werden. Sieht also ein Polizeibeamter einen Kiffer in der Sonne auf einer Wiese im Görli inmitten einer großen Rauchwolke sitzen, muss das nicht illegal sein. Es kann sich bei der Einnahme von Cannabis auch um eine alternativmedizinische Behandlungsmethode handeln.

Vorfall im Görlitzer Park

So geschehen am 14. Mai dieses Jahres in Kreuzberg. Im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Namen der Programm war, "2. Großer Solidaritäts-Kiff im Görlitzer Park" zündete sich einer der Teilnehmer vor den Augen der eingesetzten Polizeikräfte einen Joint an. Darauf von den Ordnungshütern angesprochen, berief sich der Kiffer auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung. Was jetzt zu einer dreiseitigen internen Mitarbeiterinformation für Polizisten führte. Darin heißt es: nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Umgang mit Betäubungsmitteln. Ausnahmsweise kann diese Erlaubnis zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden.

"öffentlicher Zweck"

Laut Rechtsprechung ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung ein "öffentlicher Zweck". Trifft nun ein Polizist auf einen Kiffer, muss dieser seine Erlaubnis vorlegen. Inhalt: Name, BtM-Nummer, betreuender Arzt, Benennung des BtM-Verkehrs (Erwerb), betroffener Stoff, Bezugsquelle (Apotheke) und die Auflagen. Bei Fragen kann der Beamte zu Bürodienstzeiten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn anrufen. Mit sich führen darf der Patient einen "4-Wochen-Bedarf Medizinal-Cannabis in der festgelegten Darreichungsform." Die Polizei führung hat ihren Beamten auf der Straße noch eine Klarstellung mit auf den Weg gegeben: Der Anbau von Cannabis ist von dieser Erlaubnis ausdrücklich nicht gedeckt.

Werden die Auflagen nicht eingehalten, beispielsweise wenn die Menge der Droge zu hoch ist, oder die Droge nicht in einer Apotheke gekauft wurde, liegt der Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG vor. Wird in provozierender Form in der Öffentlichkeit gekifft, kann die Polizei auch dagegen vorgehen. Die Beamten können dann beispielsweise ein Platzverbot erteilen.

Wie das für den Mann beim Kiff-Protest ausging, ist nicht übermittelt. Möglicherweise aber mit einem behördlichen Vorgang.

Presseschau: Kiffen auf Rezept: 32-Jähriger hat trotzdem Ärger mit der Polizei (Augsburger Allgemeine)

In Beuren im Kreis Esslingen (Baden-Württemberg) hat ein weiterer Patient eine Ausnahmeerlaubnis für die medizinische Verwendung von Cannabisblüten unerwünschten Kontakt mit der Polizei bekommen, weil er mangels finanzieller Mittel zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke Cannabis selbst anbaut.

„Andreas Butzmann ist krank. Gegen die Schmerzen raucht er Marihuana – ganz legal, denn ein Arzt verschrieb die Droge als Therapie. Ärger mit der Polizei gibt es trotzdem.

Als die Polizisten den Keller des Hauses in Beuren betreten, steigt ihnen sofort dieser Geruch in die Nasen. Süßlich ist er, rauchig, ein bisschen wie eine Kräutermischung. Für die Fahnder ist es von Berufs wegen ein vertrauter Duft. Marihuana. Hier wird gekifft, das ist ihnen gleich klar. Eine Glastür gibt den Blick ins verdächtige Zimmer frei: An der Wand hängt ein Bob-Marley-Poster, auf dem Boden reihen sich Wasserpfeifen auf.

Derart ausstaffierte Jugendzimmer dürften die Drogenermittler schon öfters betreten haben. Doch sie enttarnen nicht nur eine weitere heimliche Vorliebe für berauschende Rauchwaren, dieser Fall unterscheidet sich von anderen Einsätzen. Denn Andreas Butzmann, der Bewohner des Kellerraums, raucht sein Marihuana ganz legal. Weil er an einer heimtückischen Krankheit leidet, darf er die Droge mit einer Spezialerlaubnis in der Apotheke kaufen. Mächtig Ärger mit der Polizei hat er aber trotzdem.“

Kiffen auf Rezept: 32-Jähriger hat trotzdem Ärger mit der Polizei

Andreas Butzmann ist krank. Gegen die Schmerzen raucht er Marihuana – ganz legal, denn ein Arzt verschrieb die Droge als Therapie. Ärger mit der Polizei gibt es trotzdem.

Als die Polizisten den Keller des Hauses in Beuren betreten, steigt ihnen sofort dieser Geruch in die Nasen. Süßlich ist er, rauchig, ein bisschen wie eine Kräutermischung. Für die Fahnder ist es von Berufs wegen ein vertrauter Duft. Marihuana. Hier wird gekifft, das ist ihnen gleich klar. Eine Glastür gibt den Blick ins verdächtige Zimmer frei: An der Wand hängt ein Bob-Marley-Poster, auf dem Boden reihen sich Wasserpfeifen auf.

Derart ausstaffierte Jugendzimmer dürften die Drogenermittler schon öfters betreten haben. Doch sie enttarnen nicht nur eine weitere heimliche Vorliebe für berauschende Rauchwaren, dieser Fall unterscheidet sich von anderen Einsätzen. Denn Andreas Butzmann, der Bewohner des Kellerraums, raucht sein Marihuana ganz legal. Weil er an einer heimtückischen Krankheit leidet, darf er die Droge mit einer Spezialerlaubnis in der Apotheke kaufen. Mächtig Ärger mit der Polizei hat er aber trotzdem.

Es beginnt mit einem Kribbeln in den Armen. Zuerst ganz sachte, kaum spürbar. Doch das Gefühl von Taubheit wird immer stärker und schließlich reicht die Kraft in den Händen nicht einmal mehr, um eine Packung Gummibärchen aufzureißen. „Da wusste ich, dass etwas nicht stimmt“, sagt Butzmann. Damals ist er Anfang 20, hat gerade in Ulm seine Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik absolviert und arbeitet als Maschineneinsteller bei einer Firma im Donautal.

Seine Karriere ist zu Ende, bevor sie richtig beginnt. Schuld daran ist eine hinterlistige Krankheit, welche die Nerven des jungen Mannes angreift und schwer schädigt. Die Ursache dafür ist ein seltener Gendefekt – hereditäre Neuropathie (HNPP). Unheilbar. Die Folgen: Butzmann verliert das Gefühl in Armen und Beinen, leidet immer wieder an unerträglichen Schmerzen. „Ich konnte nicht mehr alleine Essen.“ Der Patient muss zeitweilig in die Pflege, doch sein Zustand bessert sich kaum. Er wird Frührentner. Das ist nun zehn Jahre her.

Marihuana nimmt Butzmann die Schmerzen

Heute ist der Beurener 32 und gilt wegen seiner Krankheit als zu 60 Prozent körperbehindert. Mit den geliebten Hobbys ist es längst vorbei: Skifahren, Snowboarden, Mountainbiken – inzwischen alles undenkbar. Butzmann liebte es, kleine Figuren zu bemalen, aber auch das ist Geschichte. „Nach fünf Minuten zittern mir die Finger.“ Die Einschnitte habe er damals als extrem empfunden, sagt er. Depressionen seien die Folge gewesen, sogar Selbstmordgedanken. Butzmann schaffte sich einen Hund an, der tierische Freund half dem Patienten, sich mit seiner Situation zu arrangieren.

Er hat sich mit seinem Leiden arrangiert. „Gehen, sitzen, liegen – das geht eigentlich alles ganz gut, aber eben nicht lange.“ Drei Mal täglich führt der Beurener seinen Hund Gassi, danach muss er sich jedes Mal lange ausruhen, wieder zu Kräften kommen. Dass Butzmann seine Tage trotz der Schmerzen überhaupt bestreiten kann, führt er ganz klar auf ein einziges Mittel zurück: Marihuana. Der Wirkstoff der Pflanze entspanne die geschundenen Nerven, lindere die Pein.

Die Droge ist hierzulande illegal. Doch ein Arzt stellte ein Attest aus. Seitdem ist Butzmann einer von wenigen Deutschen, die Marihuana mit Erlaubnis kaufen dürfen. In einer örtlichen Apotheke deckt er sich damit ein, bis zu 110 Gramm erhält er jeden Monat. Das funktioniert nur dank einer Genehmigung der Bundesopiumstelle.

Die Alternative zum Kiffen: Morphium. Doch das starke Schmerzmittel hat schlimme Nebenwirkungen. Übelkeit, Erbrechen, Lethargie, sagt Butzmann. „Damit geht es einem ganz dreckig.“ Ganz anders sehe das bei Marihuana aus. „Das ist viel besser“, sagt er. Dass die Pflanzen gegen sein Leiden helfen, habe er vor einigen Jahren bei einem Besuch in Holland festgestellt. Dort ist der Konsum von Cannabis nicht verboten, der Beurener rauchte mit Freunden. Und bemerkte nach eigener Aussage gar nicht, dass er sein Morphium nicht dabei und folglich auch nicht genommen hatte. „Mir hat nichts gefehlt.“ Seitdem schwöre er auf Marihuana als Therapie.

Cannabis könne bei manchen Erkrankungen helfen – oder zumindest Beschwerden lindern, bestätigt ein Mitarbeiter der Apotheke der Uniklinik auf Anfrage. Ein Arzt müsse den Einsatz als medizinisch notwendig begründen. Die Voraussetzung: Gängige Therapien sind ausgeschöpft und ergebnislos geblieben. „Wegen ein paar Kopfschmerzen bekommt man das nicht verschrieben“, sagt der Mediziner. Hierzulande werde Marihuana als Therapie nur selten eingesetzt. Etwa bei Patienten, die an Multipler Sklerose oder an Spastiken leiden, also Krankheiten, bei denen Nerven oder Muskeln angegriffen werden. Der Wirkstoff des Cannabis könne Verkrampfungen lösen, sagt der Arzneimittelfachmann. Groß angelegte Studien über die Wirksamkeit gebe es allerdings nicht.

Mit Morphium geht es ihm „dreckig“

Für Butzmann ist das Kiffen auf Rezept mit Problemen verbunden. Das medizinische Marihuana ist teuer, die Krankenkasse bezahle es nicht. Über 1600 Euro muss Butzmann jeden Monat aus eigener Tasche aufbringen, eine große Summe angesichts seiner kleinen Rente. Meist hole er in der Apotheke zu Monatsbeginn einen ganzen Karton, der Inhalt: Dutzende Plastikdöschen.

Wer den Deckel abschraubt, dem schlägt sofort der schwere Duft der getrockneten Blüten entgegen. Butzmann raucht sie mehrfach, bis zu vier Gramm täglich. In Joints, in der Wasserpfeife oder im sogenannten Vaporisator – das Gerät verdampft das Cannabis, der Rauch kann über einen Schlauch inhaliert werden, pur, ohne Tabak. „Das ist gesünder“, glaubt Butzmann. Ohne das unangenehme Kratzen.

Es gibt aber Monate, da wartet in der Apotheke kein Karton auf Butzmann. Die Drogen-Lieferungen kommen nicht immer pünktlich und manchmal gar nicht. Deshalb wollte Butzmann seine Versorgung vor einiger Zeit selbst in die Hand nehmen. Eine folgenschwere Entscheidung. Denn für die Aufzucht besitzt er keine Erlaubnis.

Die Polizei wurde darauf aufmerksam, es gab eine Durchsuchung und Beschlagnahmungen. Aktuell wird gegen Butzmann ermittelt, ein Prozess steht im Raum. Der Beurener fühlt sich ungerecht behandelt: Schmerzen, Kosten und Lieferengpässe hätten ihm „quasi keine Alternative“ gelassen. Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis verfolgt er deshalb mit großem Interesse.

Für Butzmann steht fest – Marihuana bietet ihm Lebensqualität, er wird es weiterhin rauchen. Auch wenn diese Therapie für ihn fast unbezahlbar sei. Er streitet vor einem Gericht dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das sei allerdings noch nie jemandem geglückt. Aktuell muss der 32-Jährige die berauschenden Pflanzen aus eigener Tasche bezahlen – angesichts der Kosten zunehmend eine Herausforderung. „Ich weiß nicht, wie das weitergehen soll.“

Presseschau: Bundesapotheker-Kammer: Ärztlich verordnetes Cannabis konsequent wie ein Arzneimittel behandeln (Medizin Blogger)

Die Bundesapothekerkammer verlangt, Cannabis konsequent wie ein Arzneimittel zu behandeln. Dieser Auffassung ist auch Dr. Grotenhermen, wenn auch das Ergebnis dieser Konsequenz anders aussieht: „Cannabismedikamente in den Apotheken müssen entsprechende arzneimittelrechtliche Standards erfüllen“, erklärt Grotenhermen, Vorsitzender der ACM. „Selbstangebaute Cannabispflanzen unterliegen jedoch wie andere selbst angebaute Heilpflanzen nicht diesen Standards, denn der betroffene Patient weiß, dass er ein nicht skandalisiertes Produkt verwendet, und er gibt es auch nicht an andere Personen ab. Ähnliche Unterschiede zwischen persönlichem Anbau und kommerzieller Abgabe gibt es auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise Genussmittel und Lebensmittel. Kein Mensch interessiert sich bei selbst angebautem Gemüse oder Heilpflanzen für den Pestizidgehalt. Kein Mensch fragt in Deutschland bei selbst hergestelltem Bier nach der Erfüllung des Reinheitsgebots für die Bierherstellung. Nur bei selbst hergestelltem Cannabis sollen Pestizide und Schwanzkungen der Wirkstoffe ein Problem sein. Das ist nicht konsequent.“

„Die Bundesapothekerkammer setzt sich dafür ein, dass Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Das gilt für die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. „Alle Arzneimittel gehören in die Hände des Apothekers. Wenn Cannabis gegen Schmerzen ärztlich verordnet wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es anderen Arzneimitteln gleichgestellt werden“, fordert Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Das heißt, dass es vom Arzt verordnet, vom Apotheker geprüft und abgegeben sowie von der Krankenkasse bezahlt wird.“

An Cannabis-Blüten müssen vom Anbau bis zur Anwendung die gleichen Qualitätsstandards wie für alle anderen Arzneimittel angelegt werden. Das bedeutet, dass diese pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in einer Monographie definiert werden müssen, z. B. im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC). „Daran arbeiten wir intensiv. Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet“, sagt Kiefer. „Daher können wir die Legalisierung des Eigenanbaus nicht gutheißen.““

Bundesapotheker-Kammer: Ärztlich verordnetes Cannabis konsequent wie ein Arzneimittel behandeln

Die Bundesapothekerkammer setzt sich dafür ein, dass Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Das gilt für die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. „Alle Arzneimittel gehören in die Hände des Apothekers. Wenn Cannabis gegen Schmerzen ärztlich verordnet wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es anderen Arzneimitteln gleichgestellt werden“, fordert Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Das heißt, dass es vom Arzt verordnet, vom Apotheker geprüft und abgegeben sowie von der Krankenkasse bezahlt wird.“

An Cannabis-Blüten müssen vom Anbau bis zur Anwendung die gleichen Qualitätsstandards wie für alle anderen Arzneimittel angelegt werden. Das bedeutet, dass diese pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in einer Monographie definiert werden müssen, z. B. im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC). „Daran arbeiten wir intensiv. Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet“, sagt Kiefer. „Daher können wir die Legalisierung des Eigenanbaus nicht gutheißen.“

Die Kosten für medizinisch verordnetes Cannabis müssen folgerichtig von der Krankenkasse übernommen werden. Dies muss für alle Rezepturarzneimittel gelten, die Cannabis oder dessen Zubereitungen enthalten. „Wenn ein Arzt einem schwerkranken Patienten Cannabis verordnet, muss die Krankenkasse die Kosten für dieses Arzneimittel übernehmen“, sagt Kiefer. „Eine Zweiklassen-Pharmazie lehnen wir entschieden ab: Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben alle Patienten das gleiche Recht auf Arzneimittel, die einheitlichen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen genügen.“

Presseschau: Vom High zum Heil (Der Tagesspiegel)

Der Tagesspiegel diskutiert die Risiken der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten und zitiert den Psychiater Derik Hermann vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim: „Die Risiken einer medizinischen Nutzung von Cannabis sind im Vergleich zu den Risiken vieler anderer Medikamente gering und gut einschätzbar.“

„Die Nebenwirkungen von Cannabis sind im Vergleich zu anderen Medikamenten gering. Doch der Nutzen des Medizinalhanf meist auch.

Die Inhaltsstoffe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) machen die Cannabis-Pflanze als Medikament interessant – etwa gegen Schmerzen, Appetitlosigkeit und Krämpfe. Apotheken vertreiben Medizinal-Cannabisbüten mit standardisiertem Gehalt. Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 dürfen chronisch kranke Patienten Cannabis züchten, wenn sonst nichts gegen ihre Beschwerden hilft. Als „Notlösung“ und wenn Apotheken-Cannabis für sie unerschwinglich ist.“

Vom High zum Heil

Die Nebenwirkungen von Cannabis sind im Vergleich zu anderen Medikamenten gering. Doch der Nutzen des Medizinalhanf meist auch.

Die Inhaltsstoffe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) machen die Cannabis-Pflanze als Medikament interessant – etwa gegen Schmerzen, Appetitlosigkeit und Krämpfe. Apotheken vertreiben Medizinal-Cannabisbüten mit standardisiertem Gehalt. Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 dürfen chronisch kranke Patienten Cannabis züchten, wenn sonst nichts gegen ihre Beschwerden hilft. Als „Notlösung“ und wenn Apotheken-Cannabis für sie unerschwinglich ist.

Nur bei Patienten mit Multipler Sklerose, die schwere spastische Lähmungen und Krämpfe haben, gegen die andere Mittel versagen, zahlen die Krankenkassen den Cannabis-Extrakt Sativex. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dem Präparat einen „geringen Zusatznutzen“ attestiert. Das THC-haltige Dronabinol ist zwar seit 1998 auf Betäubungsmittelrezept erhältlich, auch das synthetische Nabilon kann der Arzt verschreiben. Doch weil die Forschungsbelege dünn sind, kommen die Kassen dafür nicht auf. „Wir fordern für alle Medikamente strenge Studien und haben strengste Zulassungsregeln. Das alles gibt es für Medizinalhanf überhaupt nicht“, kritisierte Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, gegenüber dem Medizinportal „Medscape“.

Bei manchen Tourette-Patienten hilft Cannabis gegen die Tics

„Cannabis ist kein Wundermittel, das für oder gegen alles wirksam wäre. Es ist eine Erweiterung des therapeutischen Spektrums für einige Schwerkranke“, sagt Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Die Psychiaterin erforscht die Behandlung des Tourette-Syndroms mit THC. Zwei Pilotstudien deuten darauf hin, dass es gegen die gefürchteten Tics wirkt. „Einige unserer Patienten, die vor Jahren wegen dieser Symptome die Schule abbrechen mussten, machen nun Abitur.“

Der Psychiater Derik Hermann vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim meint: „Die Risiken einer medizinischen Nutzung von Cannabis sind im Vergleich zu den Risiken vieler anderer Medikamente gering und gut einschätzbar.“ Er fände es konsequent, die medizinische Nutzung zu erleichtern. Es wäre sinnvoll, Cannabinoide aus dem Betäubungsmittelgesetz herauszunehmen und als rezeptpflichtige Medikamente zu klassifizieren, ähnlich wie die Substanzgruppe der Benzodiazepine.

Die Sorge um negative Folgen der Freigabe von Marihuana für die Medizin ist anscheinend unbegründet. In den 23 US-Bundesstaaten, die sich seit 1996 zur Legalisierung entschlossen haben, kiffen seitdem nicht mehr Heranwachsende, schreiben Forscher im Fachblatt „Lancet Psychiatry“. Sie haben Daten von über einer Million Teenagern ausgewertet.

Presseschau: Österreich: Neues Cannabis-Mittel auf Rezept (Der Standard)

In Österreich soll ein weiteres THC-Präparat, das aus in Österreich angebautem Hanf hergestellt werden soll, auf den Markt kommen.

„Das neue THC-Mittel soll aus klassischen "Drogen-Hanfpflanzen" stammen, die unter Aufsicht der Ages kultiviert werden

In Österreich soll ein neues Cannabinoid-Mittel per Magistraliter-Rezept für Patienten verschreibbar werden. Dabei handelt es sich um eine "maßgeschneiderte" Fertigung, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten abzielt. Die Voraussetzung dafür soll in einigen Wochen eine Novelle der Suchtgiftverordnung schaffen. Derartige THC-Mittel gibt es bereits über die halbsynthetische Herstellung. Was neu ist: Der Wirkstoff soll aus klassischen "Drogen-Hanfpflanzen" stammen, die unter Aufsicht der Ages kultiviert werden. Die Produktion des Wirkstoffs wird allerdings nach Deutschland ausgelagert.“

Österreich: Neues Cannabis-Mittel auf Rezept

Das neue THC-Mittel soll aus klassischen "Drogen-Hanfpflanzen" stammen, die unter Aufsicht der Ages kultiviert werden

In Österreich soll ein neues Cannabinoid-Mittel per Magistraliter-Rezept für Patienten verschreibbar werden. Dabei handelt es sich um eine "maßgeschneiderte" Fertigung, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten abzielt. Die Voraussetzung dafür soll in einigen Wochen eine Novelle der Suchtgiftverordnung schaffen. Derartige THC-Mittel gibt es bereits über die halbsynthetische Herstellung. Was neu ist: Der Wirkstoff soll aus klassischen "Drogen-Hanfpflanzen" stammen, die unter Aufsicht der Ages kultiviert werden. Die Produktion des Wirkstoffs wird allerdings nach Deutschland ausgelagert.

"In der geplanten Novelle zur Suchtgiftverordnung ist die Schaffung der Möglichkeit enthalten, dass der Wirkstoff aus hochpotenten Hanfpflanzen in der Medizin auf ärztliche Verschreibung eingesetzt werden kann", sagt Johanna Schopper vom Gesundheitsministerium. An sich gibt es solche Fertigmedikamente oder Tetrahydrocannabinol-(THC-)Wirksubstanzen für Magistraliter-Zubereitungen durch Apotheken auf ärztliches Rezept schon seit vielen Jahren.

In vielen Staaten gängige Praxis

"Früher hat man den Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) aus Industriehanf mit einem synthetischen Zwischenschritt hergestellt. Jetzt macht man das auch aus 'Drogenhanf', das ist auch billiger", sagt Schmerzspezialist Hans-Georg Kress von der Med-Uni Wien am AKH, der am Mittwoch bei einer Veranstaltung der European Pain School in Warschau dazu einen Vortrag hielt.

Cannabinoide, zum Beispiel Dronabinol, werden seit Jahren in vielen Staaten als Arzneimittel eingesetzt. Zumeist in Kapselform oder eben als Zubereitungen. "Zunächst hat man Dronabinol als antiemetische Substanz, also gegen Übelkeit und Erbrechen, verabreicht. Aber auch zur Steigerung des Appetits", sagt Kress. "Aber schon 1975 gab es erste Studien, die eine Wirkung gegen Schmerzen belegten."

Nicht effektiv bei akuten Schmerzzuständen

Am besten dokumentiert sei die Wirksamkeit von THC-Präparaten "bei zentralen neuropathischen Schmerzen, die etwa durch Multiple Sklerose hervorgerufen werden, bei peripheren neuropathischen Schmerzen und bei manchen Krebspatienten als Zusatzmedikation zu Opioiden, wenn die Patienten nicht genügend darauf ansprechen", so Kress.

Nicht effektiv seien solche Medikamente bei akuten Schmerzzuständen. Dass das Wirkstoffgemisch beim Rauchen von Cannabis einen besseren Effekt als die synthetischen, halbsynthetischen oder aus Drogenhanf gewonnenen Produkte hat, ist dem Experten zufolge ein "Mythos". Der einzige Unterschied sei, dass beim Rauchen das THC schneller anflute.