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ACM-Mitteilungen vom 16. September 2023
Liebe Leserin, lieber Leser,
überraschend möchte die CDU eine Entkriminalisierung von Cannabis „prüfen lassen“. Auch den Christdemokraten dämmert möglicherweise, dass eine Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ein Auslaufmodel darstellt, nicht nur angesichts des von CDU/CSU unkompliziert betrachteten größten Drogenspektakels der Welt, genannt Oktoberfest, das zurzeit in München stattfindet.
Zudem möchten wir in diesem Newsletter einige Veranstaltungen ankündigen und insbesondere das am 28. Oktober 2023 geplante Fachsymposium „Cannabinoide in der Medizin 2023“ in Frankfurt hervorheben. Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, ist gern eingeladen, kostenlos online teilzunehmen.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Termine
Mitgliederversammlung der ACM am 14. Oktober
Am 14. Oktober 2023 findet im Büro der ACM in Steinheim/Westfalen die nächste Mitgliederversammlung statt. Hauptthema wird die Neuwahl des Vorstandes und die Legalisierung von Cannabis in Deutschland sein. Mitglieder haben bereits eine Einladung per E-Mail erhalten.
Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023 am 28. Oktober
Die ACM führt in Zusammenarbeit mit dem BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen) am 28. Oktober 2023 in Frankfurt das „Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023“ durch. Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnahme ist persönlich vor Ort oder online möglich.
Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater
Im Februar 2024 beginnt die nächste Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis. Die Fortbildung findet online statt und dauert ein Jahr mit monatlichen Webinaren und Fallbesprechungen.
13. Kongress der IACM zu Cannabinoiden in der Medizin
Vom 11. bis 13. April 2024 führt die IACM (International Alliance for Cannabinoid Medicines) ihren nächsten wissenschaftlichen Kongress in Aberdeen (Schottland) durch.
Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023
Die ACM und der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) möchte Sie in Zusammenarbeit mit Medical Tribune herzlich zum diesjährigen Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023 einladen.
Zeit: 28. Oktober 2023
Ort: Radisson Blu Hotel, Frankfurt am Main
Teilnahmegebühr: kostenlos
Veranstaltungsart: hybrid (persönliche und online-Teilnahme möglich)
Programm:
10:00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl
Moderation und wissenschaftliche Leitung
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
10:10 Uhr Medizinalcannabis: Wirkstoffe, Pharmakologie und Einsatzfelder
– ein Überblick
Prof. Dr. Thomas Heerdegen
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
10:45 Uhr Die rechtliche Lage zur Verschreibung und Erstattung von
Medizinalcannabis in Deutschland
§ 31 Abs. 6 SGB V, Bundessozialgerichtsurteile und
G-BA Arzneimittelrichtlinie
Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein
Georg-August-Universität Göttingen
11:15 Uhr Interaktiver Workshop zum Antrag auf Kostenerstattung
bei den gesetzlichen Krankenkassen
– Ablauf, Begründung und Modalitäten
Prof. Dr. Oliver Tolmein und Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl
11:45 Uhr Kaffeepause
12:00 Uhr Cannabinoidbasierte Therapien zur Behandlung chronischer Schmerzen
ein Vergleich der Wirksamkeit bei verschiedenen Schmerzarten
Prof. Dr. Matthias Karst
Medizinische Hochschule Hannover
12:30 Uhr Behandlung chronisch-entzündlicher Erkrankungen
mithilfe von Cannabinoiden
Janosch Kratz
Charite – Universitätsmedizin Berlin
13:00 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Cannabis zur Verbesserung der Lebensqualität
bei chronischen Erkrankungen
Dr. Franjo Grotenhermen
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
14:30 Uhr Sicherheit von Medizinalcannabis
– Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Missbrauchspotenzial
Dr. Dennis Stracke
Verband der cannabisversorgenden Apotheken e.V. (VCA)
15:00 Uhr Debatte: wie initiiert man eine Cannabistherapie „richtig“?
Dr. Franjo Grotenhermen und Dr. Michael Überall
ACM und Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)
15:30 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr Paneldiskussion über die Zukunft von Medizinalcannabis:
Welche Auswirkungen haben die Legalisierungspläne der Bundesregierung
auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten?
Podium: Prof. Dr. Matthias Karst, Dr. Dennis Stracke (VCA),
Antonia Menzel (BPC), Gero Kohlhaas (SCM),
Dr. Arthur Schroers (Drogenreferat Frankfurt)
16:45 Uhr Zusammenfassung und Schlusswort
Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl
Es werden CME-Punkte und Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Hessen sowie bei der Bundesapothekerkammer (BAK) beantragt.
CDU: Keine Freigabe der Cannabisdroge!
Die CDU stemmt sich gegen die Legalisierungspläne der Bundesregierung für Cannabis, möchte allerdings eine Entkriminalisierung prüfen lassen. Damit soll auch die Polizei entlastet werden, die sich auf „kriminelle Straftaten“ konzentrieren soll.
Keine Freigabe der Cannabisdroge!
Die CDU lehnt die geplante Freigabe von Cannabis entschieden ab, besonders um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
„Dieses Gesetz macht die Realität nicht besser, sondern schlechter“, sagte Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, am 16. August im „Frühstart“ bei ntv.
Kiffen hat schwere Folgen – vor allem für Jugendliche!
Silvia Breher, stellvertretende Vorsitzende der CDU, kritisiert das Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung scharf. Die geplante Legalisierung ist ein „schwerer Fehler.“ Ihr liegt besonders der Schutz der Jugend am Herzen. Sie mahnt: „Internationale Studien belegen: Dort, wo Cannabis legalisiert wird, da steigt der Konsum gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“. Suchtforscher als auch Ärzte weisen darauf hin, dass der frühe und regelmäßige Erstkonsum im Jugendalter schädlich ist. Der Grund: Das Gehirn ist noch nicht ausgereift und kann dauerhaft geschädigt werden. Eric Schmidt, Chef des Düsseldorfer Rauschgiftkommissariats, warnt: „Der Stoff hat ein hohes Suchtpotenzial“. Die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher fordert: „Wir sagen Stopp! Dieses kuriose Drogen-Experiment darf nicht auf dem Rücken unserer Jugend ausgetragen werden.“
Es scheint, als traue Gesundheitsminister Karl Lauterbach seinen eigenen Legalisierungsplänen nicht. Denn er hat eine große, begleitende Aufklärungskampagne zu der Legalisierung von Cannabis angekündigt. Leider ist die Kampagne nicht mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert. Silvia Breher zeigt auf: „Schaut man aber auf den Haushaltsentwurf für 2024, liest man, dass sein Ministerium die Gelder für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs um vier Millionen Euro kürzen will.“ Vor diesem Hintergrund wirkt die Aufklärungskampagne wie ein Schuss ins Leere.
Fehlendes Personal für Kontrolle der Regeln.
(…)
Der Schwarzmarkt verlagert sich.
(…)
Und jetzt? Ein Vorschlag der CDU.
Die CDU möchte den Weg der Entkriminalisierung statt Legalisierung prüfen lassen. Das bedeutet, Besitz, Handel und Konsum von Cannabis bleiben weiterhin illegal! Anders als gegenwärtig hat dies jedoch keine strafrechtlichen Folgen, sondern gilt nur noch als Ordnungswidrigkeit. Betroffene bekommen eine Abmahnung, kein Gerichtsverfahren.
Wer mit Drogen bis 25 Gramm aufgegriffen wird, muss aber zur Drogenberatung und erhält Hilfsangebote. Im Wiederholungsfall gibt es Verwarnungen wie Geldbußen zwischen 25 Euro und 100 Euro oder Führerscheinentzug. Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf bleibt illegal, ebenso der Verkauf von Werkzeugen und anderen Anbaugeräten. Cannabishandel bleibt eine Straftat. Der Verkauf von Cannabis gilt als Drogenhandel und der Verkäufer kann mit Strafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für die Polizei bringt das eine enorme Verwaltungsentlastung. Anzeigen sind nicht mehr notwendig und können auf diejenigen konzentriert werden, die kriminellere Straftaten begehen.
Weitere Meldungen der vergangenen Tage
Kanada: Zunahme von schweren Verkehrsunfällen unter Cannabiseinfluss (Deutsches Ärzteblatt)
Wird Cannabis in der Schwangerschaft zum Problem werden? (Deutsche Ärztezeitung)
Frauenarzt über Cannabis: Größeres Risikobewusstsein als beim Rauchen (Redaktions Netzwerk Deutschland)
“Das Saarland sollte Cannabis-Modellregion werden” – Interview mit Prof. Dr. med. Sven Gottschling (Homburg 1)