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ACM-Mitteilungen vom 14. Dezember 2013

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Einstellung eines Strafverfahrens bei einem Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle, der Cannabis selbst angebaut hat

Wie die ACM erst jetzt erfahren hat, stellte das Amtsgericht Kirchhain im August 2012 ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes bei einem Patienten ein, der aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle Cannabisblüten in der Apotheke kaufen darf. Da Herr G. sich diese Cannabisblüten in dem nötigen Umfang allerdings nicht leisten kann, hat er Cannabispflanzen in seiner Wohnung angebaut. Diese wurden im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung beschlagnahmt. Einige Monate später wurde das Verfahren eingestellt, "weil die Schuld des Angeklagten als zu gering anzusehen" ist (Geschäftszeichen beim Strafprozessgericht Kirchhain: 12 Ds - 2 Js 14290/11). Die Kosten des Verfahrens wurden dem Staat auferlegt. Der Betroffene baut weiterhin Cannabispflanzen im Rahmen seiner Selbsttherapie an.

Am 19. August 2013 hatte der Arzt eines Erlaubnisinhabers (Robert Ackermann) im Auftrag des Patienten dem zuständigen Staatsanwalt mitgeteilt, dass sein Schmerzpatient Cannabis anbaut, weil er sich aufgrund seiner schwierigen finanziellen Situation die Cannabisblüten nicht leisten kann. Sein behandelnder Arzt Dr. Franjo Grotenhermen hat darauf hingewiesen, dass Herr Ackermann auf eine regelmäßige Therapie mit Cannabisblüten angewiesen ist, so dass er eine Beschlagnahme der Pflanzen als Körperverletzung betrachten würde. Bisher hat der Staatsanwalt nicht reagiert.

Lieferschwierigkeiten für medizinische Cannabisblüten in deutschen Apotheken

Patienten mit einer Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle können seit einiger Zeit zwei der beliebtesten Cannabissorten nicht mehr bei ihrer Apotheke bestellen, da das zuständige Unternehmen Fagron nicht liefern kann. Mit Lieferengpässen ist bis zum Ende des Jahres zu rechnen.

Nach Auskunft des Importeurs Fagron muss das Unternehmen der Bundesopiumstelle zu Beginn eines Jahres das zu erwartende Kontingent an zu importierendem Cannabis mitteilen. Fagron weißt darauf hin, dass dieses Kontingent allerdings unterjährig nicht modifizierbar ist und demnach bei nicht vorhersehbar exponentieller Entwicklung der Abverkaufszahlen möglicherweise in den Engpass führt. Fagron hat einem Patienten auf eine entsprechende Nachfrage versprochen „im Hinblick auf den zu verzeichnenden Anstieg der Nachfrage die behördlich zu meldenden Bedarfszahlen für 2014 auf jeden Fall drastisch“ zu erhöhen, um weitere Engpässe in Zukunft ausschließen zu können.

Andererseits wäre es auch wünschenswert, wenn die Bundesopiumstelle flexibler auf eine Zunahme des Bedarfs reagieren und eine Erhöhung des Kontingents im Verlaufe eines Jahres zulassen würde, denn es erscheint in der Tat nicht einfach zu sein, den zu erwartenden Jahresbedarf im voraus abzuschätzen.

Presseschau: Der Streit um die Hanfpflanze (Donaukurier)

Der Donaukurier berichtete über den Fortgang des Kampfes von Luigi Spangenberg, der die Kostenübernahme der Behandlung mit Cannabisblüten durch seine Krankenkasse anstrebt. Jetzt wurde die AOK vom zuständigen Sozialgericht dazu verurteilt, die Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol und Sativex für einen befristeten Zeitraum zu erstatten.

Der Streit um die Hanfpflanze

Presseschau:

Der Bericht über Herrn Spangenberg wurde von einem Interview seines behandelnden Arztes, Dr. Grotenhermen, begleitet.

"Ein hervorragendes Mittel ohne Langzeitschäden“