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ACM-Mitteilungen vom 13. Mai 2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Eckpunkte zur ersten Stufe der geplanten Cannabislegalisierung sind nun bekannt geworden. Am 8. Mai berichtete die Tagesschau über einen Entwurf des Ministeriums, der auch dem ACM-Vorstand vorliegt. Dabei geht es unter anderem um Regelungen für Anbauvereine (Cannabis Social Clubs) und Jugendschutz. Um Jugendschutz und Suchtprävention geht es auch in einem Gutachten, das mögliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung untersucht hat. Dabei kann Deutschland von den Erfahrungen aus Kanada, Uruguay und den USA profitieren.

Die ACM hat am 3. Mai mit einer regelmäßigen CME-zertifizierten Fortbildung für Ärzt:innen begonnen. Jeden Mittwoch um 18:15 Uhr können Interessierte kostenlos an einem Webinar teilnehmen, das Ärztinnen und Ärzten bei der Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten unterstützen soll.

Wir freuen uns auch auf die erste gemeinsame ganztägige Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen und Apotheker:innen von ACM, BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabnoidunternehmen) und Medical Tribune am 28. Oktober. Interessierte können vor Ort in Frankfurt oder online teilnehmen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Termine

14.5.2023: Cannabis als Medizin und Führerschein

Webinar des ZCM (Zentrums für Cannabismedizin)

Jeden Mittwoch: Fallbesprechung aus der Praxis der Cannabistherapie

CME-zertifizierte Fortbildungsreihe der ACM

17.5.2023: Impulsvortrag zu Wechselwirkungen: Was ist relevant?

24.5.2023: Impulsvortrag zum Psychoserisiko in der Cannabistherapie. Worauf muss ich achten?

31.5.2023: Impulsvortrag zu Cannabis im Straßenverkehr. Wie kläre ich Patienten auf?

Vorankündigung: 28.10.2023: Symposium zu Cannabis in der Medizin in Frankfurt am Main

Hybrid-Veranstaltung der ACM in Zusammenarbeit mit dem BPC (Berufsverband pharmazeutischer Cannabnoidunternehmen) und Medical Tribune

Gesetzentwurf zur Legalisierung: Lauterbach will strenge Regeln für Cannabis-Clubs (Tagesschau)

Die Tagesschau berichtete am 8. Mai über Details der geplanten ersten Stufe der Cannabislegalisierung.

Gesetzentwurf zur Legalisierung: Lauterbach will strenge Regeln für Cannabis-Clubs

"Anbauvereinigung" statt "Kifferklub": Für die geplanten Cannabis-Clubs sollen viele Einschränkungen gelten. Das sieht laut Medienberichten zumindest ein Gesetzesentwurf aus dem Lauterbach-Ministerium vor.

Wer im Rahmen der Cannabis-Legalisierung in Deutschland einen sogenannten Cannabis-Club gründen will, muss sich offenbar auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa, der der Entwurf laut eigenen Angaben vorliegt.

Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll demnach kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.

Da er noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich wie üblich noch Änderungen ergeben.

Ausgabe nur an Mitglieder

Zunächst sehen die Pläne aber vor, dass Cannabis nur an Mitglieder ausgegeben werden darf - maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gebe. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent solle Pflicht sein.

Übermittlung an Behörden und Dokumentation

Zudem müssen die Clubs laut dpa jährlich an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Auch sollen sie dem Entwurf zufolge unter anderem fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen oder an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben. Ebenfalls müssen die Clubs demnach sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.

Jugendschutz und Suchtprävention

Zusätzlich sollen Räume und Grundstücke der Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, umzäunt und gesichert werden und Mindestabstände zum Beispiel zu Schulen und Kitas eingehalten werden.

Außerdem berichtet die dpa: Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen muss.

Kiffen in der Öffentlichkeit eingeschränkt

Im dem noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf seien auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen demnach im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Jugendliche dürfen laut dem Entwurf keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat. Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf.

Kein freier Verkauf geplant

Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Ein freier Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, ist zunächst vom Tisch. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.

Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen.

Presseschau: Cannabislegalisierung: Edibles sind vom Tisch (Deutsches Ärzteblatt)

Das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg hat im Auftrag der Bundesregierung eine Studie zu möglichen Konsequenzen einer Cannabislegalisierung erstellt. Dabei hat das Institut vor allem auf Erfahrungen aus den USA, Kanada und Israel zurückgreifen können.

Cannabislegalisierung: Edibles sind vom Tisch

Der Verkauf sogenannter Edibles, also THC-haltiger Lebensmittel, solle auch im Falle einer Legalisierung von Cannabis als Genussmittel verboten bleiben. Diesen Schluss zieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den nun vorgelegten Ergebnissen der von ihm in Auftrag gegebenen Studie „Effekte einer Cannabislegalisierung (ECaLe)“.

Die Ausgestaltung der Cannabislegalisierung wird ein Drahtseilakt. Die vom Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) in Hamburg erarbeitete Studie sieht nämlich ein klares Spannungsverhältnis zwischen den Zielen der Austrocknung des Schwarzmarkts sowie dem Jugendschutz – laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beides Hauptziele der geplanten Reform.

Basierend auf Experteninterviews und der Auswertung von 164 Studien zur Cannabisfreigabe in anderen Ländern von Kanada bis Uruguay kommen die Studienautorinnen und -autoren zu dem Schluss, dass nach der Legalisierung mit einem leichten Anstieg des Konsums zu rechnen ist.

Damit einher gingen auch eine Zunahme negativer Folgen, die jedoch allesamt nur schwach zu beobachten gewesen seien: So seien die Zahlen der Notaufnahmen wegen akuter oder chronischer cannabisbezogener Probleme bei Erwachsenen oder auch der Verkehrsunfälle mit Cannabisbezug leicht gestiegen. Nicht beobachtet worden sei hingegen ein kurzfristiger Anstieg psychotischer Diagnosen.

Demgegenüber stehe neben besseren Möglichkeiten zum Gesundheits- und Jugendschutz auch eine Verringerung der Zahl der Vergiftungsfälle durch synthetische Cannabinoide und andere beigemischte Substanzen.

Auch gäbe es Berichte aus den untersichten Ländern, wonach es Konsumenten nach der Legalisierung leichter fänden, mögliche Konsumprobleme mit medizinischen Fachkräften zu besprechen.

„Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass sich der Gesundheitsschutz für Erwachsene durch eine Legalisierung in Deutschland zumindest kurzfristig nur geringfügig verändern dürfte“, schreiben die Studienautoren in einem Policy Paper für die Bundesressorts und Regierungsfraktionen, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die meisten sozialen oder gesundheitlichen Probleme würden jedoch ohnehin nicht bei den Erwachsenen entstehen, sondern durch einen frühen und regelmäßigen Erstkonsum, in der Regel vor dem 18. Lebensjahr.

Hinzu kämen Erfahrungen aus den USA, wo unbeabsichtigte Vergiftungs- und Rauschzustände bei Kindern unter 10 Jahren dort unmittelbar und beträchtlich angestiegen seien, wo Edibles verkauft werden.

Dies lasse sich allerding durch eine geeignete Regulierung von Edibles verhindern. Es sei beispielsweise möglich, nur solche zuzulassen, die für Kinder nicht attraktiv sind.

Das BMG sieht seine Pläne durch die Studienergebnisse bestätigt. Die Priorität des Gesundheits- und Jugendschutzes sei durch sie noch weiter nach vorn getreten, heißt es aus dem Ministerium. Es werde dementsprechend auch Aufklärungskampagnen für Erwachsene brauchen.

Beim Thema Edibles sehe man sich nun endgültig in der Auffassung bestärkt, deren Vertrieb nicht zu erlauben. Besondere Bedeutung werde beim Gesetzgebungsprozess zudem die Abwägung der Ziele zukommen.

Denn neben der Normalisierung des Konsums Erwachsener könne laut Studienautoren vor allem eine Kommerzialisierung, also eine starke ökonomisch motivierte Expansion des legalen Marktes, dazu führen, dass mehr Jugendliche Cannabis konsumieren.

Gleichzeitig habe sich aber gezeigt, dass es vor allem ein liberal regulierter Cannabismarkt ist, der zur Zurückdrängung des Marktes führt. So hätten in Kanada drei Jahre nach der Legalisierung fast zwei Drittel der Konsumenten angegeben, ihr Cannabis nie aus illegalen Quellen zu beziehen.

In Uruguay, wo der Cannabiskonsum legal, aber streng reguliert ist, liege der Anteil des legalen Marktes hingegen deutlich unter 50 Prozent, wobei es auch einen beträchtlichen Graumarkt gebe, auf dem eigentlich legales Cannabis illegal verkauft wird.

Es komme, so schlussfolgern die Studienautoren, bei einer erfolgreichen Zurückdrängung insbesondere auf vier Faktoren an: Verkaufspreis, Produktqualität, Vertrauen in Verkaufsstelle und Produkt sowie die Bequemlichkeit. Konsumenten müssen also möglichst niedrigschwellig an verlässliches Cannabis kommen.

Tun sie das, steigt jedoch potenziell auch der Anteil derer, die Cannabis konsumieren. Es sei deshalb wichtig, den Markt so zu regulieren, dass der Konsumanstieg auf möglichst niedrigem Niveau gehalten wird.

„Dabei müsste auch in Kauf genommen werden, dass sich der illegale Markt nicht so schnell eindämmen lässt, wie es durch eine starke Kommerzialisierung der Märkte möglich wäre“, schreiben die Studienautoren um Projektleiter Jakob Manthey.

Als mögliche Wege sehen sie die Einrichtung eines staatlichen Verkaufsmonopols, oder die eine räumliche Begrenzung der Verkaufslizenzen. Auch ein Marketingverbot inklusive der Schaufenster von Verkaufsstellen sowie ein THC-Mindestpreis und eine inflationsadjustierte THC-Steuer könnten Anreize für risikoarme Konsummuster schaffen.

Das wären allerdings Maßnahmen, die erst in der geplanten zweiten Stufe der Legalisierung greifen würden. Die erste Stufe hingegen sieht ohnehin die Zulassung von nicht-kommerziellen Anbauvereinen, sogenannten Cannabis Social Clubs, vor.

Die empfehlen auch die Studienautoren. Konsumenten würden dort Mitgliedsgebühren zahlen und dafür entweder selbst gemeinsam Cannabis anbauen oder anbauen lassen und dann gegen einen Unkostenbeitrag erwerben können. Nach bisherigen Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) könnten diese Clubs noch in diesem Jahr zugelassen werden.

Presseschau: „Wir müssen die Legali­sie­rung als ein natürliches Experiment betrachten“ (Deutsches Ärzteblatt)

Projektleiter Dr. Jakob Manthey erläutert in einem Interview die Studie des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Cannabislegalisierung in Deutschland.

„Wir müssen die Legalisierung als ein natürliches Experiment betrachten“

Die Legalisierung von Cannabis ist eines der Themen, das sich die Ampelkoalition für die bestehende Legislatur auf die Agenda gesetzt hat. Die ursprünglichen Pläne hat die Europäische Kommission bereits kri­tisch bewertet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss nun in einem Gesetz nachbessern, damit die neue Drogenpolitik Bestand haben kann.

Helfen soll dabei ein wissenschaftliches Gutachten, das in dieser Woche vorgelegt worden ist. Das Deutsche Ärzteblatt sprach mit Projektleiter Jakob Manthey vom gemeinnützigen Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg), der die Untersuchung geleitet hat.

5 Fragen an Jakob Manthey, ISD Hamburg

Erwarten Sie auf Basis der Studienergebnisse einen Anstieg von Psychosediagnosen nach einer Cannabis­legalisierung?

Es ist wichtig festzuhalten, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte mit einer cannabisinduzierten Psychose als Hauptdiagnose seit meh­reren Jahren ansteigt. Laut Destatis lag die Zahl der Hospitalisierun­gen für ICD-10 F12.5 im Jahr 2012 bei 10.142 und bereits bei 17.145 im Jahr 2021 – mit einem Höhepunkt kurz vor der CO­VID-19 Pande­mie (19.846 im Jahr 2021).

Vor diesem Hintergrund nehme ich nehme an, dass wir auch weiterhin eine Zunahme sehen werden – egal ob etwas an der Gesetzgebung für Cannabis verändert wird oder nicht. Um den genauen Einfluss der Legalisierung abzuschätzen, lohnt ein Blick nach Nordamerika.

Die meines Erachtens robusteste Studie aus den USA zeigt, dass die Häufigkeit von Psychosediagnosen nicht signifikant durch die dortige Legalisierung angestiegen ist. Da Deutschland sich nicht an amerikanischen Modellen orientiert, sondern restriktiver regulieren wird, gehe ich davon aus, dass sich die Entkriminalisierung oder Legalisierung hierzulande nicht auf die Häufigkeit von Psychosediagnosen auswirken wird.

Laut Ihrer Studie gibt es Anzeichen, dass Menschen nach einer Legalisierung geringere Hemmungen haben, sich mit Problemen an medizinisches Fachpersonal zu wenden. Kann eine Cannabisfreigabe die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit problematischem Konsum stärken?

Nein, die Zahl der Notaufnahmen und Hospitalisierungen für akute und chronische Probleme bei Erwachsenen ist in einigen Studien leicht angestiegen. Was sich allerdings nicht verändert hat, ist die Zahl der Personen, die von selbst aktiv Therapie oder Beratung suchen – also jene Personen, die nicht von Strafverfolgungsbehörden zu Therapien gezwungen werden.

Tatsächlich gibt es auch Jahre nach der Legalisierung immer noch Anzeichen dafür, dass viele Personen Schwierigkeiten damit haben ihren Cannabiskonsum mit medizinischem Fachpersonal zu besprechen. Das liegt mitunter auch daran, dass über Jahrzehnte hinweg Cannabiskonsum grundsätzlich als gesundheitsschädigend abgelehnt wurde.

Um die derzeitige Stigmatisierung von Cannabiskonsum zu überwinden, braucht es öffentliche Informationskampagnen, die darüber informieren, was ein risikoreicher Konsum ist. Die Kampagnen sollten zielgruppengerecht gestaltet werden und das geht am besten, wenn die Zielgruppen bei der Erstellung mitwirken. Grundsätzlich würde ich mir wünschen, dass die Stimmen der Betroffenen mehr Gewicht bekommen.

Das umfasst sowohl diejenigen, die Cannabis seit Jahren konsumieren und keine Probleme entwickelt haben, als auch diejenigen, die eine Cannabisabhängigkeit entwickelt haben. Wenn sich diese Expertinnen und Experten mit Kommunikationswissenschaftlern an einen Tisch setzen, bin ich zuversichtlich, dass eine wirksame Kampagne zur Vermittlung der wissenschaftlichen Erkenntnisse entstehen kann.

Auch eine Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten zu diesem Thema wäre sicherlich hilfreich, damit sie Konsumierenden helfen können ihren Konsum risikoarm zu gestalten.

Worauf sollten sich Psychotherapeuten bei der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel einstellen und wie können sie sich vorbereiten?

Ich denke, dass der Gesetzgeber zuallererst die entsprechenden Grundlagen schaffen muss. Die ambulante Psychotherapie für eine Cannabisabhängigkeit wird derzeit zu selten praktiziert, da Patientinnen und Patien­ten einen Abstinenznachweis erbringen müssen. Das erhöht nicht nur die Hürden zur Aufnahme einer Therapie, sondern kann auch trotz Abstinenz aufgrund der langen Nachweiszeiten von THC zu einem Abbruch der Therapie führen.

Dieser Umstand führt dazu, dass viele Therapeutinnen und Therapeuten keine Patientinnen und Patienten mit einer Cannabisabhängigkeit aufnehmen. Das ist insofern problematisch, da die ambulante Psychotherapie aufgrund der mi­ni­malen somatischen Komorbiditäten eine geeignete Versorgungsoption für die Betroffenen darstellt.

Unabhängig davon existieren evidenzbasierte, manualisierte Programme zur psychotherapeutischen Behandlung von Cannabisabhängigkeit – etwa candisprojekt.de – und es bestehen Optionen zur Weiterbildung für interessierte Therapeutinnen und Therapeuten.

Wäre es aus Sicht des Gesundheitsschutzes besser gewesen, direkt einen regulierten Verkauf – möglicherweise mit staatlichem Monopol – einzuführen, statt zuerst die geplanten Cannabis Social Clubs?

Nein, die Legalisierung von Cannabis Social Clubs ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und erlaubt Konsumierenden die Möglichkeit Cannabis legal und von sicheren Quellen zu beziehen. Das gleiche Ziel hätte ein staatliches Verkaufsmonopol.

Sicher hat letzteres gewisse Vorteile, wie etwa zentrale Planung der Verfügbarkeit und Preiskontrolle, aber Cannabis Social Clubs bieten auch Chancen zur Schadensminderung. Wichtig ist, dass Cannabis aufgrund der gesundheitlichen Risiken nicht als gewöhnliches Konsumgut betrachtet wird und daher auch entsprechende Regulierungen erforderlich macht. Die gleiche Geisteshaltung würde ich mir im Übrigen für Alkohol wün­schen – hier wäre ein staatliches Verkaufsmonopol sehr zu begrüßen.

Welche Eckpunkte hätte eine Cannabislegalisierung, wenn es ausschließlich nach Ihnen ginge?

Als Gesundheitswissenschaftler schlage ich auf Basis der Erkenntnisse aus Nordamerika restriktive Regulierungsansätze vor, die sich vor allem am Gesundheitsschutz orientieren. Dazu gehört zum Beispiel eine Beschränkung kommerzieller Angebotsoptionen, wie zum Beispiel durch die Begrenzung von Verkaufslizenzen und ein umfassendes Verbot von Marketing.

Einige weitere Meldungen der vergangenen Tage

Blienert warnt Bayern vor Cannabisblockade (Deutsches Ärzteblatt)

Ampelkoalition will bei Cannabis-Freigabe Gesundheitsschutz in Vordergrund stellen (Ärzte Zeitung)

Cannabis: Studie belegt für Ärzte Gefahren der Legalisierung (Deutsches Ärzteblatt)