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ACM-Mitteilungen vom 12. April 2008
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Bundeskanzlerin Merkel kann Schmerzpatientin, die Dronabinol benötigt, nicht helfen
In einem Schreiben an Frau Ute Köhler drückt Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr Bedauern aus, dass sie ihr bei Ihrem Wunsch nach einer Kostenübernahme des Medikamentes Dronabinol (THC) durch ihre Krankenkasse nicht helfen könne. Frau Köhler hatte sich mit Unterstützung des Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus (CDU), an die Bundeskanzlerin gewandt. Seit Jahren kämpft sie für die Kostenübernahme von Dronabinol durch ihre Krankenkasse, die AOK. Diese verweigert ihr jedoch die Kostenübernahme, da Dronabinol in Deutschland nicht arzneimittelrechtlich zugelassen ist. Von anderen Kassen wird das Medikament jedoch zum Teil erstattet. Frau Köhler leidet nach einer Strahlentherapie wegen einer Krebserkrankung unter starken Schmerzen, die erst durch die Einnahme von Dronabinol ab dem Jahre 2000 erträglich wurden. Da Frau Köhler sich das Medikament finanziell nicht leisten kann, ist sie darauf angewiesen, dass ihr das Medikament gesponsert wird. Unter anderem hatte eine CDU-Ortsgruppe ihrer Heimat ein Benefizfußballspiel zu ihren Gunsten organisiert.
Informationsveranstaltung zum Off-Label-Use von Medikamenten
In einer Hamburger Kanzlei findet am 26. April ein ganztägiges Seminar zu rechtlichen Aspekten des so genannten Off-Label-Use von Medikamenten für Ärzte statt. Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Hamburg als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Bisweilen erscheint aus ärztlicher Sicht die Behandlung mit Wirkstoffen, die für andere Indikationen zugelassen sind, geboten (Off-Label-Use). In nicht seltenen Fällen ist sogar der Einsatz von Fertig- oder Rezepturarzneimitteln angezeigt, die in der Bundesrepublik oder für die EU (noch) gar nicht zugelassen sind (No-Label-Use). Dies gilt auch für den Cannabiswirkstoff Dronabinol.
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